86/PET XXVII. GP
Eingebracht am 25.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Andreas Kollross
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 24.03.2022
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Aufstockung des Bewertungspersonals in der Bundes-Finanzverwaltung
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Bundesfinanzgesetz, Bewertungsgesetz 1955
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
PETITION
Aufstockung des Bewertungspersonals in der Bundes-Finanzverwaltung
Die Personalsituation in den österreichischen Finanzämtern, sowie FAÖ-Dienststellen, ist seit geraumer Zeit angespannt. Besonders durch die immer wieder aufkommende Mehrarbeit und die Nicht-Nachbesetzungen von Pensionierungen spitzt sich die Situation weiter zu.
Dieser Missstand macht sich vor allem beim Bewertungspersonal bemerkbar. Hier fehlt es an allen Ecken und Enden an Personal, wodurch sich ein beachtlicher Bewertungsrückstand und eine teils mehrjährige Bearbeitungsdauer eingeschlichen hat. Besonders kritisch zu sehen ist dies bei der Einheitswertfeststellung und der schleppenden Ausstellung der Einheitswertbescheide.
Diese unerträgliche Verzögerung führt auf der einen Seite zu erheblichen Problemen in der Festsetzung der Grundsteuer und damit zu inakzeptablen finanziellen Folgen für die bereits krisengebeutelten Gemeinden. So können die Gemeinden u.a. die entsprechende Grundsteuer B (für z.B. Neu-, Zu- und Umbauten) erst mit großer Verspätung festsetzen oder in einigen Fällen aufgrund der Verjährungsfrist von fünf Jahren auch gar nicht mehr. Auf der anderen Seite werden die Bürger und Bürger*innen mit überraschend hohen Nachzahlungen konfrontiert.
Wir fordern daher:
· Eine raschere Übermittlung der Einheitswertbescheide durch die Finanzämter
· Eine Aufstockung des Bewertungspersonals in der Bundes-Finanzverwaltung