86/PET XXVII. GP

Eingebracht am 25.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Andreas Kollross

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 24.03.2022               

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Aufstockung des Bewertungspersonals in der Bundes-Finanzverwaltung

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Bundesfinanzgesetz, Bewertungsgesetz 1955

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von                       BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

PETITION

Aufstockung des Bewertungspersonals in der Bundes-Finanzverwaltung

Die Personalsituation in den österreichischen Finanzämtern, sowie FAÖ-Dienststellen, ist seit geraumer Zeit angespannt. Besonders durch die immer wieder aufkommende Mehrarbeit und die Nicht-Nachbesetzungen von Pensionierungen spitzt sich die Situation weiter zu.

Dieser Missstand macht sich vor allem beim Bewertungspersonal bemerkbar. Hier fehlt es an allen Ecken und Enden an Personal, wodurch sich ein beachtlicher Bewertungsrückstand und eine teils mehrjährige Bearbeitungsdauer eingeschlichen hat. Besonders kritisch zu sehen ist dies bei der Einheitswertfeststellung und der schleppenden Ausstellung der Einheitswertbescheide.

Diese unerträgliche Verzögerung führt auf der einen Seite zu erheblichen Problemen in der Festsetzung der Grundsteuer und damit zu inakzeptablen finanziellen Folgen für die bereits krisengebeutelten Gemeinden. So können die Gemeinden u.a. die entsprechende Grundsteuer B (für z.B. Neu-, Zu- und Umbauten) erst mit großer Verspätung festsetzen oder in einigen Fällen aufgrund der Verjährungsfrist von fünf Jahren auch gar nicht mehr. Auf der anderen Seite werden die Bürger und Bürger*innen mit überraschend hohen Nachzahlungen konfrontiert.

Wir fordern daher:

·       Eine raschere Übermittlung der Einheitswertbescheide durch die Finanzämter

·       Eine Aufstockung des Bewertungspersonals in der Bundes-Finanzverwaltung