87/PET XXVII. GP

Eingebracht am 30.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete zum Nationalrat
Mag. Christian DROBITS
Josef MUCHITSCH

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 30. März 2022

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

ASVG, Pensionsversicherung

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind

 

PETITION

Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit

Menschen in Pflege- und Betreuungsberufen versorgen und kümmern sich um unsere kranken, alten oder behinderten Angehörigen. In der Pandemie haben sie die Intensivstationen am Laufen gehalten und dafür gesorgt, dass die Gesundheitsversorgung auch unter großem Druck weiter funktioniert hat. Personalknappheit und schwierige Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen fordern aber ihren Tribut: Mitarbeiter:innen in Pflege- und Betreuungsberufen sind schon seit Jahren massiv überlastet.

Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit und somit besonders belastende Arbeit; das ist durch Studien vielfach belegt und nachgewiesen. Es gibt eine Reihe von Umständen, die Pflege und Betreuung zu Schwerarbeit machen:

      Die direkte Arbeit mit kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen bzw. Menschen mit Behinderung.

      Unregelmäßige Dienste, Stress, Nachtdienste, Leistungsdruck, fehlende Pausen und ungewohnt hohes Arbeitsaufkommen in Krisensituationen. Die Mitarbeiter:innen arbeiten am Wochenende und an Feiertagen - 24h pro Tag und 7 Tage die Woche sorgen sie für unsere Gesundheit; das schafft auch eine hohe familiäre Belastung durch fehlenden Planung von Freizeit.

      Körperliche Belastungen, wie Heben und Tragen schwerer Personen und Gegenstände, laufender Umgang mit Desinfektions­/Reinigungsmitteln, die Verwendung von Schutzausrüstung, Strahlenbelastung in entsprechenden Stationen usw.

      Und nicht zuletzt psychische Belastungen, insbesondere der Umgang mit schwierigen zwischenmenschlichen Situationen, wie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Demenz, Menschen unter Alkohol-/Drogeneinfluss, schwer erkrankten und sterbenden Menschen, Menschen mit kommunikativen Einschränkungen, Menschen mit aggressiven Verhaltensweisen, Angehörigengespräche etc.

Diese Berufe müssen daher den Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten.

 

Ausbildungszeiten zu Pflege- und Betreuungsberufen beinhalten einen großen Anteil an Praxisausbildung. Daher sollen diese Zeiten auch als Versicherungszeiten anerkannt werden. Damit kann auch sichergestellt werden, dass das Erfordernis der 540 Versicherungsmonate erreicht werden kann, da der Zugang zur Pflegeausbildung grundsätzlich erst ab dem 17. Lebensjahr möglich ist.

Die Erfahrung zeigt, dass aufgrund der hohen physischen und psychischen Belastungen es aber viele Mitarbeiter:innen im Gesundheits- und Pflegewesen gar nicht schaffen, ihren Beruf bis zum regulären Pensionsalter auszuüben und eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Anspruch nehmen müssen. In diesem Fall werden sie dann nach einem anstrengenden Arbeitsleben in einem Schwer(st)arbeitsberuf noch mit hohen Abschlägen bestraft. Daher sollen Zeiten der Ausübung von Pflege- und Betreuungsberufen abschlagsmildernd bei Invaliditäts- und Berufskrankheitspensionen angerechnet werden.

Wir fordern.

-       Berufsbedingte Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit - die Schwerarbeitsverordnung ist daher folgendermaßen zu ändern:

§ 1 Abs. 3 Schwerarbeitsverordnung soll lauten: „Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von erkrankten, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen.“

-      Zur Erreichung der für die Schwerarbeitspension erforderlichen Versicherungszeiten werden die erforderlichen Schul- und Ausbildungszeiten in vollem Umfang als Versicherungszeit angerechnet.

-      Alle Schwerarbeitszeiten sollen grundsätzlich abschlagsmindernd bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen angerechnet werden.