89/PET XXVII. GP

Eingebracht am 20.04.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordneter zum Nationalrat Mario Lindner

An Herrn

Präsidenten des Nationalrats

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 25. März 2022

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

„Für eine Verfassung, die ALLE schützt - Art. 7 BVG ausweiten!"

Seitens der Einbringer*innen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Gefordert wird die Verankerung des Schutzes vor Diskriminierung für die Gründe sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale, sowie Alter in Art. 7 BVG.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

 

 


 


 

Petition:

Für eine Verfassung, die ALLE schützt!

Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie stehen wir vor der zentralen Frage, wie wir unsere Gesellschaft in Zukunft organisieren wollen: Wie garantieren wir jedem Menschen volle Teilhabe - wie stellen wir ein selbstbestimmtes und sicheres Leben für ALLE sicher?

Diese Fragen werden gerade jetzt drängender denn je. Denn wenn uns die Pandemie eines gezeigt hat, dann dass es in unserer Republik noch immer Ausgrenzung und Schlechterstellung in einem Ausmaß gibt, dass Österreich im Jahr 2022 vollkommen unwürdig ist. Diskriminierungen gehören leider immer häufiger zum Alltag vieler Menschen. Egal ob aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, aufgrund des Alters oder wegen anderer Gründe - immer mehr Menschen erleben, dass sie aus gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen werden. Das darf die Politik nicht ignorieren!

Schon bisher war Österreich leider eines der Schlusslichter in Westeuropa, wenn es um den Schutz vor Diskriminierung, Schlechterstellung und Ausgrenzung geht. Bis heute sind Diskriminierungen aufgrund des Alters oder der sexuellen Orientierung/Geschlechtsidentität im Privatleben, beim Zugang zu Dienstleistungen und Wohnraum nicht verboten. Unser Staat nimmt damit in Kauf, dass unzählige Bürger*innen schlechter gestellt werden: Egal ob man eine Wohnung nicht bekommt, weil man mit einer gleichgeschlechtlichen Partnerin einziehen möchte ... oder ob eine Kreditkarte verweigert wird, weil man ein gewisses Alter erreicht hat - all das sind Fälle, die in einem modernen Land nicht passieren dürfen.

Genau deshalb braucht es auch in Österreich endlich vollen Schutz vor Diskriminierung. Der Staat hat die Verantwortung dafür, dass ALLE von uns selbstbestimmt, sicher und stolz leben können. Das muss nicht nur in allen notwendigen Gesetzen festgeschrieben werden, sondern endlich auch in der Bundesverfassung! Es ist die Aufgabe der Republik und damit der Verfassung als ihrem höchsten Regelwerk, die Gleichbehandlung aller Menschen in unserem Land zu garantieren.

Wir, die Unterzeichner*innen dieser Petition, fordern daher die Gesetzgeber*innen auf, endlich für eine Verfassung zu sorgen, die ALLE schützt. Wir fordern eine Ergänzung von Art. 7 B-VG um den Schutz vor Diskrminierung aufgrund des Alters, sowie der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks und der Geschlechtsmerkmale zu verankern. Eine Gesellschaft, die jedem Menschen ein sicheres, diskriminierungsfreies und selbstbestimmtes Leben ermöglicht, bietet unserer Republik die wichtige Grundlage, um gesellschaftliche Vielfalt als Chance für Wachstum, Prosperität und die Wahrung unserer

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gemeinsamen Menschenrechte zu begreifen - genau das ermöglicht eine Verfassung, die ALLE schützt.

 

Wir fordern, dass der Gleichbehandlungsparagraph der Bundesverfassung, Art. 7 B-VG, in Zukunft wie folgt formuliert wird:

Artikel 7.

(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seines Alters, seiner sexuellen Orientierung, seiner Geschlechtsidentität, seines Geschlechtsausdrucks, seiner Geschlechtsmerkmale oder seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.