92/PET XXVII. GP

Eingebracht am 02.06.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat
Joachim Schnabel

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

___________Wien , am 19.05.2022______

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Adaptierung der Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die Regelung und die Kostenerstattung von Schülerfreifahrten sind Bundeskompetenz.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von __107__ BürgerInnen unterstützt. Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage

Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.

Abgeordneter zum Nationalrat
Bgm. Joachim Schnabel

image1Petition zur Neuregelung der Schülerfreiheiten im Gelegenheitsverkehr

Aufgrund der schwierigen Kostensituation für Verkehrsunternehmen gibt es immer weniger Verkehrsunternehmen, die Schülertransporte selbst durchführen wollen. Besonders betroffen davon ist der ländliche Raum. Viele Fahrstrecken können daher schwer bis gar nicht abgedeckt werden. Gemeinden müssen immer öfters selbst Schülertransportbusse ankaufen und auch diese Strecken selbst abdecken. Die Kosten bleiben somit größtenteils bei den Gemeinden hängen. Um die Kostensituation zu verbessern und die Attraktivität von Schülertransporten für Verkehrsunternehmen zu erhöhen, gab es von Seiten der Bundesregierung schon in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 neben der VPI-Valorisierung bei den KM-Tarifen eine zusätzliche Sonderhöhung von je 2%. Die Petition fordert diesen Weg der Sondererhöhungen in den kommenden Jahren im Sinne der Gemeinden fortzusetzen und die KM-Tarife weiterhin zu erhöhen, damit der Schülertransport für Verkehrsunternehmen wieder attraktiver und auch wirtschaftlicher wird.

Da das Verkehrsaufkommen in den vergangenen Jahrzehnten enorm zugenommen hat, soll auch die zumutbare Kilometerreglung von derzeit 2 Kilometer auf mind. 600 Meter reduziert werden. Auch in Großstädten ist es nicht üblich, dass die Schülerinnen und Schüler zwei Kilometer bis zur nächsten U-Bahn-, Straßenbahn- oder Busstation gehen müssen. Hier braucht es eine Adaptierung auf die heutige Situation im ländlichen Raum. Des Weiteren soll auch die Mitnahme von Lehrlingen bei diesen Fahrten erlaubt werden. Diese Ungleichbehandlung von Lehrlingen sollte daher so rasch wie möglich beendet werden. Auch die Mitnahme von Kindergartenkindern soll ermöglicht werden. Somit sollen zukünftig alle Kinder und Jugendliche die Fahrten im Gelegenheitsverkehr nützen können.

Deshalb fordert diese Petition zur Beseitigung von Benachteiligungen im ländlichen Raum folgende Punkte:

Ø  Eine Neuregelung der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehrs bzw. eine Anpassung der Schülerfreiheit auf das heutige Leben

Ø  Eine Erhöhung des km-Tarifs

Ø  Eine Reduktion der zumutbaren Kilometerreglung von derzeit 2 Kilometer auf 500 bzw. 600 Meter

Um die Brisanz der Thematik zu verdeutlichen, sind nachstehend die jeweiligen Gemeindepetitionen samt Unterstützungserklärungen aus dem Bezirk Voitsberg angehängt.



 

GZ: A-2022-1016-00022

Betreff: Petition der Marktgemeinde Edelschrott

Sehr geehrter Herr Präsident!

Hiermit überreichen wir in gem. § 100 (1) GOG-Nr. Petition betreffend:

1)     Neuregelungen des Gesetzes Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bzw. Anpassung auf das heutige Leben

2)     Erhöhung des km-Tarifs auf eine für die Unternehmen wirtschaftliche Basis.

3)     Reduktion der zumutbaren Kilometerregung von derzeit 2 km auf 600m.

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Schülerfreifahrten für Pflichtschüler sind Kernkompetenzen des Bundes. Aufgrund der niedrigen gesetzlichen Kilometer-Tarife gibt es immer weniger Unternehmen die Schülertransporte durchführen. Besonders betroffen davon ist der ländliche Raum. Viele Fahrstrecken können schwer bis gar nicht abgedeckt werden.

Gemeinden müssen immer öfters selbst Schülertransportbusse ankaufen und diese Strecken selbst abdecken. Ein Großteil dieser Kosten verbleibt somit bei den Gemeinden, obwohl das nicht deren Kompetenz ist.

Es wird daher mit Nachdruck eine Erhöhung des Kilometer-Tarifes gefordert, damit der Schülertransport für Schülertransportunternehmen wieder attraktiver wird.

Eine weitere massive Forderung ist die Reduktion der zumutbaren Kilometerregelung von derzeit 2 Kilometer auf 600 Meter. Es ist nicht zumutbar, dass schon 6-jährige Kinder im Winter, bei Regen und Schnee oder durch einen Wald 2 Kilometer bis zur nächsten Bushaltestelle gehen müssen. Auch hier wird der ländliche Raum wiederholt massiv benachteiligt!

Als Beispiel: Wo geht man in Wien oder anderen Großstädten zwei Kilometer bis zur nächsten öffentlichen Bushaltestelle oder U-Bahnstation?

Mit dem höflichen Ersuchen und der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser Petition verbleiben wir

 


 

An Herrn

Präsident des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien

Betreff: Petition der Gemeinde Söding-Sankt Johann

Sehr geehrter Hr. Präsident!

In der Anlage überreichen wir eine Petition gem. § 100 (1) GOG-NR betreffend:

1)     Neuregelung des Gesetzes Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bzw. Anpassung auf das heutige Leben.

2)     Erhöhung des km-Tarifs auf eine für die Unternehmen wirtschaftlichere Basis.

3)     Reduktion der zumutbaren Kilometerregelung von derzeit 2km auf 500m.

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Schülerfreifahrten für Pflichtschüler sind Kernkompetenzen des Bundes. Aufgrund der niedrigen gesetzlichen Kilometer-Tarife gibt es immer weniger Unternehmen die Schülertransporte durchführen. Besonders betroffen davon ist der ländliche Raum. Viele Fahrstrecken können schwer bis gar nicht abgedeckt werden.

Gemeinden müssen immer öfters selbst Schülertransportbusse ankaufen und diese Strecken selbst abdecken. Ein Großteil dieser Kosten verbleibt somit bei den Gemeinden, obwohl das nicht deren Kompetenz ist.

Es wird daher mit Nachdruck eine Erhöhung des Kilometer-Tarifes gefordert, damit der Schülertransport für Schülertransportunternehmen wieder attraktiver wird.

Eine weitere massive Forderung ist die Reduktion der zumutbaren Kilometerregelung von
derzeit
2 Kilometer auf 500 Meter. Es ist nicht zumutbar, dass schon 6-jährige Kinder im Winter, bei Regen und Schnee oder durch einen Wald 2 Kilometer bis zur nächsten Bushaltestelle
gehen müssen. Außerdem hat das Verkehrsaufkommen auf Gemeindestraßen im Laufe der
Zeit erheblich zugenommen, wodurch das Verkehrssicherheitsrisiko besonders für Fußgänger stark gestiegen ist.

Auch hier wird der ländliche Raum wiederholt massiv benachteiligt!

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    Bankverbindung: Raiffeisenbank Lipizzanerheimat | IBAN: AT05 3848 7000 0314 7121 | BIC: RZSTAT2G487

 


Als Beispiel: Wo geht man in Wien oder anderen Großstädten zwei Kilometer bis zur nächsten öffentlichen Bushaltestelle oder U-Bahnstation?

Mit dem höflichen Ersuchen und der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser Petition verbleiben wir

mit herzlichen Grüßen.

Für die Gemeinde Söding-Sankt Johann

 

 

 

Bgm. Erwin Dirnberger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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An den

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien

Briefbuch-Nr.:          456/2021

Betreff:                     Petition der Marktgemeinde Stallhofen

Sehr geehrter Hr. Präsident!

In der Anlage überreichen wir in gem. § 100 (1) GOG-Nr. Petition betreffend:

1)        Neuregelung des Gesetzes Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bzw. Anpassung auf das heutige Leben.

2)         Erhöhung des km-Tarifs auf eine für die Unternehmen wirtschaftlichere Basis.

3}     Reduktion der zumutbaren Kilometerregelung von derzeit 2km auf 600m.

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Schülerfreifahrten für Pflichtschüler sind Kernkompetenzen des Bundes. Aufgrund der niedrigen ge­setzlichen Kilometer-Tarife gibt es immer weniger Unternehmen die Schülertransporte durchführen. Besonders betroffen davon ist der ländliche Raum. Viele Fahrstrecken können schwer bis gar nicht abgedeckt werden.

Gemeinden müssen immer öfters selbst Schülertransportbusse ankaufen und diese Strecken selbst abdecken. Ein Großteil dieser Kosten verbleibt somit bei den Gemeinden, obwohl das nicht deren Kom­petenz ist.

Es wird daher mit Nachdruck eine Erhöhung des Kilometer-Tarifes gefordert, damit der Schülertrans­port für Schülertransportunternehmen wieder attraktiver wird.

Eine weitere massive Forderung ist die Reduktion der zumutbaren Kilometerregelung von
derzeit
zwei Kilometer auf 600 Meter. Es ist nicht zumutbar, dass schon 6-jähige Kinder im Winter, bei Regen und Schnee oder durch einen Wald zwei Kilometer bis zur nächsten Bushaltestelle gehen müs­sen.

Auch hier wird der ländliche Raum wiederholt massiv benachteiligt!

Als Beispiel: Wo geht man in Wien oder anderen Großstädten zwei Kilometer bis nur nächste öffentliche Bushaltestelle oder U-Bahnstation?

Dieses Anliegen wird von vielen Bürgern unterstützt, wie die beiliegenden Unterschriftenlisten bewei­sen.


 


 

Mit dem höflichen Ersuchen und der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser
Petition verbleiben wir


 


 


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