Eingebracht von: Thür, Christoph

Eingebracht am: 19.05.2021

 

Dieser Entwurf ist eine Zumutung und mit unseren Grundrechten keinesfalls vereinbar!

Aufgrund einer (!) Gesundheitsgefährdung alle unsere Grundrechte sowie den Datenschutz über Bord zu werfen, halte ich für äußerst verwerflich und auch verfassungswidrig.

 

Wozu zur Epidemiebekämpfung folgende Daten notwendig sein sollen, ist mir komplett schleierhaft:

 

a) der Arbeitsmarktstatistik

aa) die Anzahl der Erwerbstätigkeiten im Beobachtungszeitraum und

bb) die Beitragsgrundlage (aggregiert in Gruppen) im

Beobachtungszeitraum; sowie

b) der Krankenstandsstatistik

aa) die Anzahl und durchschnittliche Dauer der Krankenstände und

bb) die Rehabilitationsaufenthalte im Beobachtungszeitraum; sowie

2. die Bundesanstalt Statistik Österreich aus

a) dem Bildungsstandregister

aa) die höchste abgeschlossene Ausbildung und

bb) das Beendigungsdatum (Jahr); sowie

b) den „Registerbasierten Erwerbsverläufen“

aa) den Arbeitsmarktstatus im Beobachtungszeitraum inklusive

Statuswechsel für Wechsel innerhalb des Beobachtungszeitraums,

nämlich Status vor Wechsel, Status nach Wechsel, Monat und Jahr

des Statuswechsels,

bb) die Episodendauer (inklusive Dauer der vorherigen

Episode(n) falls Statuswechsel im Beobachtungszeitraum),

cc) das Einkommen im Beobachtungszeitraum (in

Einkommensgruppen),

dd) den Arbeitsort/die Arbeitsorte im

Beobachtungszeitraum (Bezirkskennzahl) und

ee) den ÖNACE Code der Arbeitsstätte(n) im Beobachtungszeitraum

 

Das sind völlig überschießende Maßnahmen, die in keinem Verhältnis stehen.

Ich als Bürger halte mich an die Verfassung. Selbiges erwarte ich auch von (m)einer Bundesregierung!