Eingebracht von: Thür, Christoph
Eingebracht am: 19.05.2021
Dieser Entwurf ist eine Zumutung und mit unseren Grundrechten keinesfalls vereinbar!
Aufgrund einer (!) Gesundheitsgefährdung alle unsere Grundrechte sowie den Datenschutz über Bord zu werfen, halte ich für äußerst verwerflich und auch verfassungswidrig.
Wozu zur Epidemiebekämpfung folgende Daten notwendig sein sollen, ist mir komplett schleierhaft:
a) der Arbeitsmarktstatistik
aa) die Anzahl der Erwerbstätigkeiten im Beobachtungszeitraum und
bb) die Beitragsgrundlage (aggregiert in Gruppen) im
Beobachtungszeitraum; sowie
b) der Krankenstandsstatistik
aa) die Anzahl und durchschnittliche Dauer der Krankenstände und
bb) die Rehabilitationsaufenthalte im Beobachtungszeitraum; sowie
2. die Bundesanstalt Statistik Österreich aus
a) dem Bildungsstandregister
aa) die höchste abgeschlossene Ausbildung und
bb) das Beendigungsdatum (Jahr); sowie
b) den „Registerbasierten Erwerbsverläufen“
aa) den Arbeitsmarktstatus im Beobachtungszeitraum inklusive
Statuswechsel für Wechsel innerhalb des Beobachtungszeitraums,
nämlich Status vor Wechsel, Status nach Wechsel, Monat und Jahr
des Statuswechsels,
bb) die Episodendauer (inklusive Dauer der vorherigen
Episode(n) falls Statuswechsel im Beobachtungszeitraum),
cc) das Einkommen im Beobachtungszeitraum (in
Einkommensgruppen),
dd) den Arbeitsort/die Arbeitsorte im
Beobachtungszeitraum (Bezirkskennzahl) und
ee) den ÖNACE Code der Arbeitsstätte(n) im Beobachtungszeitraum
Das sind völlig überschießende Maßnahmen, die in keinem Verhältnis stehen.
Ich als Bürger halte mich an die Verfassung. Selbiges erwarte ich auch von (m)einer Bundesregierung!