Wien, am 8. Juni 2021

An das

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Abt. V/2 – Abfall- und Altlastenrecht

Ergeht per email an: v2@bmk.gv.at

 

Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Bundesgesetzes mit dem das Abfall-wirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket) vom 28.4.2021

 

1)      Einleitung:

Die GUT ist ein bis 10/2022 genehmigtes Gewerbeholsystem für Verpackungen, das mit aufrechtem Bescheid vom 08.10.2012 GZ BMLFUW-UW.2.1.16/0093-VI/6/2012 auch Haushaltsverpackungen erfassen, sammeln und verwerten darf. Da wir einen praxistauglichen Weiterbetrieb in Partnerschaft mit einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem für Haushalts- und Gewerbeverpackungen anstreben, konzentrieren wir uns in der folgenden Stellungnahme auf die Themen

 

a)       Innovation - Ermöglichung von Projekten abseits der klassischen Sammelschienen zur Erfassung von HH Verpackungen aus dem Gewerbemüll

 

b)      Praxistaugliche sammelseitige Abgrenzung von Haushalts- und Gewerbeverpackungen

 

Mit der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftspakets und der EU-SUP RL wird die Erreichung von nationalen Sammel- und Verwertungsquoten in nationales Recht umgesetzt. Österreich hat durch eine flächendeckende   Sammelsysteminfrastruktur sehr gute Voraussetzungen und erreicht schon jetzt großteils die vorgeschriebenen Sammel- und Verwertungsquoten für 2030. V.a. die Kunststoffsammlung ist hier unter besonderem Druck:

 

Bis 2025 müssen wir in A zusätzlich 50.000 t KS sammeln – mit neuer Berechnungsmethodik sind dies 65.000 t. Schätzungen der EU-Kommission zufolge fehlen 80.000 t. Mit folgenden Maßnahmen können die ausstehenden Mengen wie folgt gesammelt werden:

·         Steigerung der Sortiertiefe im HH Bereich

·         Ausweitung der HH nahe Sammlung in den Regionen         54.000 t Potential

·         Forcierung der gewerblichen Sammlung

 

Um die vorgeschriebenen Sammel- und Verwertungsquoten erreichen zu können, braucht es ergänzend zu den klassischen Sammel- und Verwertungsschienen Innovationen in Form von Projekten, die gemeinsam mit einem Sammel- und Verwertungssystem ent- und abgewickelt werden.

 

2) Mehrwert der Holsysteme:

Holsysteme setzen direkt bei der Anfallstelle an und ermöglichen es, dem Kunden vor Ort eine optimale Trenninfrastruktur zur Verfügung zu stellen, sodass die Mitarbeiter in einem Gewerbebetrieb eine Trennung vor Ort vornehmen können, die den geringsten Aufwand im gesamten Kostengefüge bis zur Verwertung darstellt.

 

Der Holsystem-Ansatz stellt das „Bindeglied“ zwischen der klassischen Haushaltssammlung (Kübelinfrastruktur, Sammelinseln, etc.) und der gewerblichen Sammlung („unkoordinierte“ Sammlung direkt durch die Abfallsammler) dar, weil im gewerblich-haushaltsnahen Bereich sowohl Haushalts- als auch Gewerbeverpackungen erfasst und von den Siedlungsabfällen in den Verwertungskreislauf umgeleitet werden können. Dies steigert die Sammelquoten und verringert die Restmüllkosten.

 

Neben der Zurverfügungstellung der Sammelinfrastruktur tragen Holsysteme durch zielgerichtete Trenninformationen (Poster, Plakate, etc.) und entsprechende laufende Schulungen der Mitarbeiter vor Ort zur Steigerung der Sammelquoten und zur Kosteneffizienz bei.

 

Mit der Forcierung des Holsystem-Ansatzes werden maßgeschneiderte Sammel- und Verwertungslösungen auch für weitere Wirtschaftsbereiche bzw. Branchen in einem sich rasch verändernden Umfeld, ermöglicht, die zu einer Steigerung der nationalen Sammelquoten und somit Verringerung jener Packstoffanteile im Gewerbemüll führen werden.

 

3)      Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf:

 

Ad a) Innovationen:

 

Innovationen sind notwendig, um v.a. Kunststoffverpackungen projektbezogen und zielgerichtet aus dem Gewerbemüll in die Sammlung zu bringen – die Anrechnung einer nachgeschalteten Aussortierung von Verpackungen aus dem Restmüll ist nach wie vor strittig, daher ist dieser Ansatz doppelt wichtig und wie folgt ins AWG aufzunehmen.

 

Formulierungsvorschlag für Projekte zur Erhöhung der Sammel- und Verwertungsquoten:

 

„§ 29d. (4a) Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen können für gewerblich anfallende Verpackungen ein eigenes Sammelprojekt entweder zur Erhöhung der Sammelleistung oder zur Verbesserung der Qualität der gesammelten Verpackungen für das Recycling einrichten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

1.       Das Sammel- und Verwertungssystem hat spätestens sechs Monate vor dem geplanten Projektbeginn einen Projektantrag an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu stellen.

2.       Der sachliche und räumliche Umfang des Projekts muss klar definiert sein und hat komplementär zur Gewerbesammlung zu erfolgen,

3.       Das Projekt muss nachweislich zu höheren Sammel- und Verwertungsquoten oder zur Verbesserung der Verwertungsqualität der getrennt gesammelten Verpackungsmassen führen

4.       Das Projekt ist an die Genehmigungsdauer des jeweiligen Sammel- und Verwertungssystems gekoppelt,

5.       Die Finanzierung des Projekts muss durch das jeweilige Sammel- und Verwertungssystem gesichert sein und darf zu keiner Quersubventionierung anderer Sammelschienen führen. Dazu hat das Sammel- und Verwertungssystem einen Finanzplan vorzulegen,

6.       Die Verpackungsmassen, welche im Projekt übernommen werden, dürfen auf den Marktanteil des Sammel- und Verwertungssystems angerechnet werden,

7.       Das Sammel- und Verwertungssystem kann sich zur Abwicklung eines Projektpartners bedienen, der im Projektantrag namhaft zu machen und dessen fachliche Eignung nachzuweisen ist

 

Wenn die Punkte 1. - 6.  erfüllt sind, hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie das Projekt innerhalb von drei Monaten zu genehmigen.

 

(4b) Sofern ein Sammelprojekt gemäß Abs. 4a genehmigt wird, ist das Sammel- und Verwertungssystem weiters dazu verpflichtet, jährlich einen Projektbericht über die freiwilligen Mehrleistungen zur Erhöhung der Sammelleistung oder zur Verbesserung der Sammelqualität sowie über die finanzielle Gebarung dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bis zum 10. April des Folgejahres im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts zu übermitteln.

 

Mit dieser Lösung können im Entstehen begriffene Projekte der Pflanzenschutzmittelindustrie oder für das ReOil-Projekt der OMV systemseitig mit Projektpartnern rasch und nachhaltig realisiert und so signifikante Beiträge zur Quotenerreichung geleistet werden. Darüber hinaus wäre auch für die GUT eine rechtliche Basis für den Weiterbetrieb gegeben.

 

Ad b) Praxistaugliche sammelseitige Abgrenzung von Haushalts- und Gewerbeverpackungen:

 

Es soll eine praxistaugliche Adaptierung der Abgrenzung von Haushalts- und Gewerbeverpackungen vorgenommen werden, weil derzeit gemäß § 13h Abs 1 Z 2 lit. b AWG die üblicherweise in hinsichtlich der anfallenden Verpackungen mit Haushalten vergleichbaren Anfallstellen wie z.B. insbesondere Gaststätten etc. dem Haushaltsbereich zugeordnet werden; dies auch dann, wenn die in solchen Anfallstellen anfallenden Verpackungsmengen deutlich über jenen von Haushalten liegen.

 

Bei der Abgrenzung Haushalt & Gewerbe sollte daher auch ein quantitatives Kriterium herangezogen werden, wie dies z.B. im Sinne des Wiener bzw. Kärntner AWG mit 220/240 Liter pro Woche oder dem in der kommunalen Sammlung gebräuchlichen Kriterium von 1.100 Liter Behältern 13 x jährlich erfolgt.

 

Die zwar haushaltsähnlichen aber in gewerblicher Quantität anfallenden Verpackungen sollen sodann von einem Holsystem erfasst, abgeholt und verwertet werden können. Damit können dann z.B. in der Systemgastronomie anfallende Verpackungen (die bisher dem Haushalt zugeordnet wurden) über einen Holsystem-Ansatz gewerblich erfasst und verwertet werden (so wie das gemäß § 78 Abs 21 AWG vom GUT-System seit 2013 praktiziert wird).

 

Über eine derartige Mengenschwellen werden das Kleingewerbe und private Haushalte praktikabel abgegrenzt. Die derzeitige Abgrenzungsregelung ist in der praktischen Umsetzung sehr aufwändig; eine praktikable Änderung würde zu einer Vereinfachung der Administration führen und auch die Überprüfung der Systemteilnehmer erleichtern, wobei jede Anfall- bzw. Sammelstelle eines Holsystems über eine adäquate Mülltrenninfrastruktur und ein Abfallwirtschaftskonzept ohnedies zu verfügen hat.

 

Wir ersuchen höflich um Berücksichtigung der von uns dargestellten Punkte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

DI Jürgen Wahl

Geschäftsführer