
Stellungnahme zum Ethikunterricht 2020 – (Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden); Begutachtungs-und Konsultationsverfahren
Bezug:
BMBWF vom 21.5.2020, GZ 2020-0.190.683
Allgemeines
Österreichs Schulwesen ist bemüht, den Schülerinnen und
Schülern in einer den Schultyp und das Alter berücksichtigenden Form
eine entsprechende umfangreiche Allgemeinbildung zu vermitteln. Der § 2
des SCHOG nennt das – in durchaus aktueller Form „Die
österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der
Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den
Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe
und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.“
Zu dieser Allgemeinbildung gehört auch die Beschäftigung mit den Werten unserer Gesellschaft; das Fach Religion leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Da die Zahl der Jugendlichen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören bzw. sich vom Religionsunterricht abmelden, steigt, ist die Einführung des Alternativgegenstandes „Ethik“ sinnvoll, wie das erfolgreiche Schulversuche in Österreich seit mehr als 20 Jahren und das Regelschulwesen vieler deutscher Bundesländer seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts beweisen.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion im Hinblick auf Wege gelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zu fundierten Auseinandersetzungen mit den Grundfragen des Lebens anleiten.
Die ÖAAB-Lehrerinnen und Lehrer in Vorarlberg (hinkünftig: ÖAAB-Lehrer) bekennen sich zur Einführung des Ethikunterrichts als Alternative für die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
Lehrplangültigkeit
Abweichend vom Gesetzesvorschlag - § 55a Abs. 1 SCHOG schlagen die
ÖAAB-Lehrer vor, Ethikunterricht ab der 1. Schulstufe (1. Klasse
Volksschule) anzubieten. Eine Beschäftigung mit den Grundwerten
unserer Gesellschaft muss bereits mit dem Zeitpunkt des Schuleintritts
beginnen.
Ausbildung
Die ÖAAB-Lehrer begrüßen es, dass – wie auch schon beim Schulversuch – es Lehrenden des Dienststandes aller Unterrichtsfächer ermöglicht wird, berufsbegleitend in Form von Hochschullehrgängen das Lehramt Ethik zu erwerben. Das ist einerseits für die Qualität des Unterrichts von großem Vorteil, wenn Lehrer aller Fächergruppen sich dieser Ausbildung unterziehen und die Fachkompetenz ihrer anderen Unterrichtsfächer in ihre schulische Arbeit einbringen und andererseits dient das auch der Qualitätssteigerung der Lehrenden, wenn es ihnen während ihrer Arbeit als Pädagogen ermöglicht wird, berufsbegleitend ein zusätzliches Lehramt zu erwerben.
Das im Entwurf genannte „mittelfristig“ anzubietende universitäre Lehramtsstudium sollte also erst dann realisiert werden, wenn sich zu wenige Kolleginnen und Kollegen für diese Zusatzausbildung melden.
Ziele des Ethikunterrichts
Die
Ziele des Ethikunterrichts werden wie folgt formuliert: „Der
Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger
Reflexion im Hinblick auf Wege gelingender Lebensgestaltung befähigen,
ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit
den Grundfragen des Lebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen,
weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und
Menschenbildern soll der Ethikunterricht einen Beitrag zur individuellen
Persönlichkeitsentwicklung leisten. Hierbei soll die Bereitschaft
gestärkt werden, Verantwortung für das eigene Leben und das
Zusammenleben mit anderen in sozialen, ökologischen, ökonomischen,
politischen und kulturellen Verhältnissen zu übernehmen. Der
Ethikunterricht bestärkt die Schülerinnen und Schüler, eigene
Krisenerfahrungen aufzugreifen und sich im autonomen Handeln als selbstwirksam
zu erfahren. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Ethikunterricht
auch maturieren können.“ – Die ÖAAB-Lehrer unterstützen
und teilen diese Ziele.
Die ÖAAB-Lehrer erklären sich mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme auf der Homepage des Österreichischen Parlaments ausdrücklich einverstanden.
Götzis, 1.6.2020
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand der ÖAAB-Lehrerinnen und –Lehrer in Vorarlberg

Mag. Wolfgang Türtscher, Obmann