Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Namen des Fachbereichs Slowenisch am Institut für Translationswissenschaft der Universität Graz möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, welche Verschlechterung und Bedrohung das neue Universitätsgesetz in seiner geplanten Novellierung für uns bedeuten würde. Es geht konkret um die „Arbeitsverhältnisse auf bestimmte Zeit“ (§109), die auf höchstens sechs Jahre befristet werden sollen. In der geplanten Formulierung soll sich dieser Passus ja nicht nur auf wissenschaftlich tätiges Personal, sondern auch auf „ausschließlich in der Lehre verwendetes Personal“ beziehen.

Davon wäre bei uns am Institut für Translationswissenschaft eine große Menge an externen Lehrbeauftragten betroffen, die derzeit – und viele von ihnen bereits seit vielen Jahren – in der Dolmetsch-und ÜbersetzerInnenausbildung tätig sind. Am Institut werden zwölf verschiedene Sprachen angeboten, darunter auch „exotische“ und „kleine“ wie z. B. Arabisch, Türkisch sowie auch Sprachen autochthoner Minderheiten in Österreich wie Ungarisch,  Kroatisch und  Slowenisch. Wir bilden den Nachwuchs für einen hochspezialisierten Berufsmarkt aus, der in weiterer Folge sowohl den großen Bedarf an Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeit in Österreich als auch auf europäischer Ebene abdeckt. Wie Sie sich vorstellen können, handelt es sich zwar manchmal um kleine, aber hochprofessionalisierte Nischen, in denen nur eine kleine Zahl von ExpertInnen tätig ist. Ein Teil dieser ExpertInnen aus der Berufspraxis unterrichtet nebenbei bei uns am Institut und gibt seine Berufserfahrung an die jüngere Generation weiter. Die Vorstellung, nach sechs Jahren hätte sich die Expertise dieser DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen „verbraucht“, wäre nicht mehr notwendig bzw. es könnte doch leicht ein adäquater Ersatz in der Lehre für ebendiese gefunden werden, ist ein zynischer und gefährlicher Trugschluss. Man findet nicht so einfach einen Ersatz für jemanden, der Simultandolmetschen zwischen Slowenisch und Deutsch in europäischen Institutionen, oder technisches Übersetzen ins Ungarische, oder Arabischdolmetschungen im Asylbereich etc. etc. unterrichten kann, weil er/sie jahrelange einschlägige Berufserfahrung hat. Durch die Sprachenvielfalt und die vielfältigen Berufsbilder in diesem Bereich sind unsere Lehrenden nicht beliebig oder leicht austausch- bzw. ersetzbar.

Die geplante Novellierung des Universitätsgesetz in dieser Form gefährdet daher die Aufrechterhaltung eines qualitätsvollen Lehrbetriebs unseres Instituts und damit längerfristig die Versorgung des Arbeitsmarktes mit dringend notwendigen ausgebildeten ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen. Zudem verhöhnt es diese langjährig verdient gemachten ExpertInnen, die anders als in anderen Branchen, nach sechs Jahren nun eine Art „Berufsverbot“ in der Lehre (derselben und oft einzigen Universität, die eine solche Ausbildung in ihrer Sprache in Österreich anbietet) verhängt bekommen sollen und dadurch zudem in finanzielle Notlagen gebracht werden. In welcher anderen Branche hat denn langjährige Berufserfahrung ein – willkürlich festgelegtes – Ablaufdatum?

 

Auch jene von uns, die bereits lange in befristeten Mischverträgen (Lehre und Forschung) in vielen Bereichen Wertvolles für das Institut und damit auch dem Ansehen der Universität Graz betragen, werden oft bis Mitte 40 in Prekariat und existenzieller Unsicherheit gehalten, weil sie (oft vergeblich) auf eine Entfristung ihrer Dienstverträge warten, die – entgegen der Hoffnung, die bestehende Kettenvertragsregelung würde die Universität dazu bringen – selten gewährt wird. Natürlich würden wir uns am liebsten ordentliche entfristete Verträge wünschen, aber nun, die nicht effektive bzw. negativ wirksame Kettenvertragsregelung um ein solches Berufsverbot nach sechs Jahren zu verschärfen, ist eine Bekämpfung des Problems nach dem Motto „mehr vom gleichen (Falschen)“, das sich bereits als nicht wirksam erwiesen hat. Damit werden die ohnehin schon prekär Beschäftigten noch weiteren Restriktionen ausgesetzt und die Aufrechterhaltung qualitätsvoller universitärer Lehre ist in akuter Gefahr.

 

Wir bitten Sie also von der Änderung des §109 in der geplanten Novellierung des Universitätsgesetzes Abstand zu nehmen.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und besten Grüßen,

 

Karin Almasy

 

 

 

Mag. Dr. phil. Karin Almasy, MA

Lecturer im Fachbereich Slowenisch

Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft

Universität Graz

Merangasse 70/1, 8010 Graz

karin.almasy@uni-graz.at

Tel.Nr.: +43 (0)316 / 380 2685