Betriebsrat für das

künstlerische und wissenschaftliche Personal

der Akademie der bildenden Künste Wien

Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien

 

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes,

mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert werden soll

Begutachtungsverfahren GZ: 2020-0.723.953                        

 

 

„Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hierdurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen.“

 

Hehre Ziele sind es, die mit diesem Einleitungssatz dem Universitätsgesetz richtungsgebend vorangestellt sind. Durch die in der Gesetzesnovelle vorgeschlagenen Änderungen entfernt sich das Gesetz aber leider von seinen eigenen leitenden Grundsätzen:

 

- Änderungen, die Karriere der Universitätsangehörigen betreffend, verbessern die derzeitige Situation nicht. Dies betrifft insbesondere die Neuformulierung des § 109 und steht gegen den Grundsatz einer „sozialen Chancengleichheit“.

- Änderungen, die den Wirkungsbereich des Senates bei der Gestaltung der Curricula beschränken, stehen gegen den Grundsatz der „Freiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre“

- Änderungen, die den Wirkungsbereich der Senate bei der Rektor*innenwahl beschränken, stehen gegen den Grundsatz des „Zusammenwirken der Universitätsangehörigen“

- Änderungen des Studienrechts wie Mindeststudienleistung stehen gegen den Grundsatz der „Lernfreiheit“

 

Mit Bedauern stellt der Betriebsrat für das künstlerische und wissenschaftliche Personal der Akademie der bildenden Künste fest, dass die Chance von positiven Impulsen mit dieser Gesetzesnovelle in vielen Bereichen nicht genutzt wird. Wie auch der Dachverband des ULV lehnt der BRkü.-wiss. Rahmenbedingungen ab, die prekäre Anstellungsverhältnisse fördern und drängt auf eine frühzeitige Anstellung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen, die dem Angestelltengesetz und der dazu ergangenen Rechtsprechung entsprechen. Der BRkü.-wiss gibt ausdrücklich seine Unterstützung für folgende Stellungnahmen ab:

 

» Stellungnahme der Universitäten Gewerkschaft wkP (BV 13)

 

» Stellungnahme des Zentralausschusses für die UniversitätslehrerInnen und für die Vorsitzenden der Betriebsräte für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal an den staatlichen Universitäten)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ruby Sircar

Vorsitzende des Betriebsrates

für das künstlerische und wissenschaftliche Personal

der Akademie der bildenden Künste Wien

 

 

Ruby Sircar

Betriebsratsvorsitzende

des Betriebsrates für das künstlerische

und wissenschaftliche Personal an der

Akademie der bildenden Künste Wien

Augasse 2-6,

A-1090 Wien