Eingebracht von: Roiter, Roland
Eingebracht am: 08.03.2021
Derart umfassende Einschränkungen bei Veranstaltungen und Zusammenkünften sind nicht zu rechtfertigen. Die Gefahr eines willkürlichen Einsatzes derartiger Eingriffsmöglichkeiten steht in keinem Verhältnis zu einem gesamtgesundheitlichen Nutzen, zumal es bereits aktuell andere gesetzliche Möglichkeiten zur temporären Einschränkung der Bewegungsfreiheit gibt.
Die angestrebte Höhe der Strafmaßnahmen haben im Zusammenhang mit einer unklaren Definition der Wirksamkeit und Gültigkeit einen einschüchternden Charakter auf die Ausübung nicht betroffener Grundrechte.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt daß durch endloses Aneinanderketten von als Ausnahmeregel gedachten Verordnungen die bestimmungsgemäße Verwendung missbraucht werden kann, es ist zu gewährleisten, daß die Verhältnismäßigkeit regelmäßig, und nachvollziehbar überprüft wird.
Eine gesetzlich verankerte Möglichkeit einer verpflichtenden Zutrittstestung ist aufgrund der erfahrungsgemäß problematischen Definition der Verhältnismäßigkeit nicht akzeptabel. In einer hoch entwickelten Gesellschaft muß zu allererst eigenverantwortliches Handeln eingefordert, und dessen Wirkung verifiziert werden, erst in einem zweiten Schritt kann über darüber hinausgehende Maßnahmen diskutiert werden.
Es braucht auch ein Regulativ, daß bei derart massiven Einschränkungen von Grundrechten über einen derart langen Zeitraum zwischenzeitlich verbindlich die demokratische Legitimation abgefragt wird.
Als Lehre aus der aktuellen Situation ist für die Zukunft zu überlegen ob Gesetze, die massiv in Grundrechte eingreifen, nicht nur mehr von einer Qualifizierten (absoluten) demokratischen Mehrheit beschlossen werden sollten. Grundsätzlich sollten Gesetze die in einer derart hysterischen Situation entstehen, zwingend einer weiteren Verifikation nach einem bestimmten Zeitraum bedürfen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf verstärkt in einer demokratiepolitisch sensiblen Situation massiv die Möglichkeit von Repressionen und ist daher vollinhaltlich abzulehnen.