Eingebracht von: Walcher, Dominic
Eingebracht am: 08.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung ist jedenfalls abzulehnen.
Insgesamt zeigt sich darin an verschiedenen Stellen eine frappante Geringschätzung gegenüber verschiedenen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten (insb persönliche Freiheit sowie Privat- und Familienleben).
Besonders kritikwürdig ist der vorgeschlagene § 5 des Covid-19-MG, wonach Ausgangsbeschränkungen per Verordnung verhängt werden können, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung, eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“. Letztlich wird dem Verordnungsgeber damit eine völlig unbestimmte Ermächtigung eingeräumt, mitunter nach Gutdünken, Ausgangsbeschränkungen und damit Einschränkungen der persönlichen Freiheit zu verhängen. Eine derartige Regelung ist einer Rechtsordnung eines liberalen Rechtsstaates unwürdig und jedenfalls verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
Daneben sind insb gegen die § 15 Abs 1a EpiG sowie §§ 1 Abs 5c, 5 Abs 1 letzter Satz Covid-19-MG in der jeweils vorgeschlagenen Fassung schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden.
Letztlich ist das Parlament dringend aufzufordern, diesen, durch erschreckend autokratische Tendenzen gekennzeichneten, unwürdigen Gesetzesentwurf, jedenfalls abzulehnen.
Hochachtungsvoll,
Dominic Walcher