Eingebracht von: krebs, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
Eingebracht am: 08.03.2021
Wertes Parlament,
Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, die unzulässige Eingriffe in unsere Grundrechte darstellen.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird verletzt!
Bisher wurden nur Großveranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterzogen, nun soll alleine das Zusammenkommen von 4 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten als Veranstaltung gelten und eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht erfordern. Das würde heißen, dass jedes private Treffen zu viert nur mit behördlicher Erlaubnis möglich ist?!
Die Testpflicht stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, denn das Tragen einer FFP 2 Maske für Testverweigerer soll entfallen.
Ausgangsbeschränkungen waren bisher nur zulässig bei drohendem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung. Nun soll schon ab dem Zeitpunkt, wo eine Verbreitung der Epidemie nicht mehr kontrollierbar ist, ein harter Lockdown möglich sein! Das widerspricht den persönlichen Grundrechten.
Diese Änderungen sind durch die derzeitige Gesundheitssituation nicht gerechtfertigt!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Krebs