Eingebracht von: Inderst, Markus
Eingebracht am: 17.04.2021
Teil 2 (Ergänzung zur vorigen Eingabe):
5) Der ÖBB-Konzern
Der ÖBB-Konzern ist jenes Staatsunternehmen, dass überwiegend durch Zahlungen der Öffentlichen Hand am Leben erhalten wird, sei es durch Bestellerleistungen oder sei es durch die Finanzierungen beim Ausbau der Infrastruktur. Die ÖBB behaupten per definitionem wie folgt (https://presse.oebb.at/de/kontakt):
"Transparente Unternehmenskommunikation und Dialog sind das Fundament unserer Zusammenarbeit mit JournalistInnen und MedienvertreterInnen genauso wie mit unseren internen KommunikationspartnerInnen. Das Team der ÖBB-Konzernkommunikation freut sich auf den Dialog."
Bedauerlicherweise ist diese Aussage als glatte Lüge zu qualifizieren, da es der ÖBB-Konzern seit Jahren nicht stemmt, eine ordentliche und transparente Informationsbereitstellung sicherzustellen. Hierbei verweise ich nicht nur an das Versagen der Aufsichtstätigkeit des BMK, sondern das Unternehmen betreibt in diesem Punkt nur Propaganda anstatt Sachinformation. Presseeinladungen an akkreditierte Medienvertreter finden nur gegenüber Redaktionen statt, Freie Journalisten werden vergessen, und selbst befreundete deutsche Kollegen beklagen das permanent gelebte Unvermögen der ÖBB-Konzernkommunikation. Kritische Fragen sind dort unerwünscht, werden sie gestellt, zeigt man sich einerseits beleidigt und andererseits hat es den Anschein, dass dort sog. "Kommunikationssperren" verfügt werden, wie ÖBB-Dokumente zeigen (siehe PDF Beilage 2 Stellungnahme IFG; Seite 2 unten, AW Komm Sperre.msg). Die zuständige ÖBB-Teilgesellschaft wurde aufgefordert, mir diese Schreiben vorzulegen, um vom Inhalt der sog. Kommunikationssperre gegenüber einen seit 1992 tätigen Fachjournalisten mit Presseausweis (seit 1996) zu erfahren!
Meine persönlichen Erlebnisse über die Unfähigkeit dieser Konzernabteilung wurden vor ca. 2,5 Jahren beim Eigentümer BMVIT angezeigt. Die Reaktion war nur "verschnupft". Nachfragen zu bisherigen Unterlagen bleiben unbearbeitet, von einem Offenen Dialog und einer transparenten Unternehmenskommunikation ist das Unternehmen weit entfernt! Dafür ist in der Beantwortung einer Datenschutzanfrage zu lesen, alle Anfragen und Eingaben meinerseits wurden beantwortet. Die ÖBB Holding AG kann auch nicht erklären, warum diese Mailbeantwortungen sowie die fehlenden Presseeinladungen nicht ankamen oder wie es möglich ist, nachträglich aus einem Informationsverteiler (Prospektversand) der ÖBB Infrastruktur AG zu Bauvorhaben gestrichen worden zu sein? Meine Erlebnisse dieses Sammelsuriums staatlich finanzierten Unvermögens ist im nachstehenden Blog nachzulesen:
https://www.fischundfleisch.com/mag-markus-inderst/die-puenktlichkeitsbilanz-der-oebb-pressesprecher-61598
Manche Formulierungen mögen hart klingen, sind aber bei diesen Umständen angebracht.
Des Weiteren darf noch auf die Stellungnahme (GZ: 31/SN-95/ME XXVII. GP) der ÖBB Holding AG (eigene GZ: 2021-0-130.157) vom 25. März 2021 eingehen und dazu ausführen:
"Ad 1) Aufwände:" Das Unternehmen hält heute schon eine Abteilung oder mehrere Abteilungen, verteilt auf alle Konzerngesellschaften, vor, die die Medien- und Kommunikationsarbeit erledigen. Irgendwo wurde dieser Bereich mit 50 VZÄ beziffert. Bei genauerer Betrachtung meiner Erlebnisse und anderer Kollegen ist zu hinterfragen, wie sieht es mit dem Output dieser Organisationseinheit aus? Das Verschweigen von fachlichen Informationen, die über Steuergeld finanziert werden, dient lediglich zur Verschleierung der Ergebnisse, um das eigene Unvermögen und die Ineffizienz des Unternehmens elegant zu kaschieren.
Des Weiteren darf der ÖBB Holding AG entgegen gehalten werden, dass der Konzern heute schon Informationen vorenthält, die in vergleichbaren Geschäftsagenden in anderen EU-Ländern oder der Schweiz längst öffentlich zugänglich sind und vom allgemeinen Interesse sind. Außerdem ist anzunehmen, dass die ÖBB in ihrem gesamten Bereich überall versuchen wird, auf allen öffentlich wichtigen Informationen und Wissensgebiete den Stempel der Geheimhaltung aufzudrücken.
"Ad 3) Antrag:" Der ÖBB-Konzern führt aus, dass es sinngemäß nicht angebraucht ist, dass die Bürger wohl jeden beliebigen Mitarbeiter ansprechen können. Abgesehen von der Tatsache, dass Mitarbeiter des Konzern laufend von der Fläche und von der Bildfläche der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden und der Wegfall dieser Personen somit die Daseinsvorsorge in Österreich qualitativ mindern, können die ÖBB heute schon nicht jene Informationspflichten gewährleisten, die sie anpreisen. Konkret heißt dies: Die ÖBB haben in Zuge einer Baumaßnahme angeboten, dass für weitere Informationen die Person YX mit der abgedruckten Rufnummer kontaktiert werden kann. Als man die besagte Person dann endlich telefonisch erreicht hat, wurde von dieser jede weitere Auskunft verweigert und auf die Pressestelle verwiesen, die erst recht nicht antwortete.
Was das Ansprechen von Mitarbeitern angelangt, geht dies soweit, dass der Konzern nicht einmal Kundenanfragen mir gegenüber beantwortet, sei es in Fragen des Fahrplanes, sei es in Fragen des Tarifes oder ähnliches. Diese Anfragen sind als ganz normale Korrespondenz und auch als Fragen der Geschäftsanbahnungen anzusehen, die der Reiseplanung dienen.
"Ad 5 - Fehlen einer Missbrauchsklausel analog DSGVO": Es gehört in Österreich bei den Behörden zum bisherigen Usus, ungeliebte Journalisten und/oder Bürger, die ungeliebte Anfragen stellen, solange im Kompetenzdschungel von Behörden zu schicken, bis man hofft, dass diese freiwillig aufhören oder man argumentiert dann infolge der Anfrageflut derart, dass es sich bei diesen Personen um Querulanten handelt und wertet bzw. qualifiziert dann Ihr Tun mit dem billigen Argument des " exzessiven Anfragen" ab! Aufgabe dieses Gesetzes kann nicht sein, dieses mutwillige Treiben einer Auskunft gebenden Stelle weiter zu fördern. Mitunter versuchen die Behörden gegenüber solchen Personengruppen oder Journalisten ihre Informationsgelüste durch Vorschreibung von Verwaltungsgebühren zu vermiesen. Daher ist es zu begrüßen, wenn im vorliegenden Gesetzesentwurf die kostenfreie Bereitstellung von Informationen gesetzlich fixiert wird.
6) Zusammenfassung
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorliegende Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes ein richtiger Schritt in eine transparente Staatsführung ist und die Hebung in den Verfassungsrang unabdingbar ist. Dieses Informationsfreiheitsgesetz hat die Chance, endlich jene Transparenz zu bieten, von dem die Politik, die verschiedensten Verwaltungsebenen, Behörden und Staatsunternehmen reden. Zudem ermöglicht es auch, verschiedenste Informationsdefizite auf allen Ebenen für immer zu beseitigen.
Abschließend darf ich Sie ersuchen, meine Stellungnahme im Zuge des weiteren Gesetzwerdungsprozesses zu berücksichtigen. Meine Stellungnahme darf auch auf der Homepage des Parlamentes veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Markus Inderst
(Prüfer des Rechnungshofes a. D.)
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Mag. Markus Inderst
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