Eingebracht von: Aubrecht, Günther

Eingebracht am: 06.05.2021

 

Vorab ersuche ich um Verständnis, wenn ich den publizierten Vorgaben über die Formulierung von Stellungnahmen (Begründung aus der Parlaments-Veröffentlichung zitiert: Alle Stellungnahmen müssen der WÜRDE des Nationalrates entsprechen) nicht vollinhaltlich nachkommen kann und werde. Wer die TV-Übertragungen verfolg, vermag keine Spur von dem erkennen, was die Bezeichnung "Würde" verdient.

Konkret:

Ich spreche mich entschieden gegen die geplante Änderung der Regelung zur Hausdurchsuchung aus (§112a StPO) . Die Vorkommnisse der letzten Zeit verdeutlichen, dass sehr viele der Republik verantwortlichen bereitwillig ihren A... riskieren um das Gesicht zu wahren! Das bedeutet, anders formuliert, es ist zum heutigen Zeitpunkt nicht garantiert, dass

dass bei Änderung des § 112a StPO, die Rechtsstaatlichkeit garantiert bleibt. Vielmehr ist  absehbar, wenn eine Ostblock-Mentalität und/oder "Erdogansche-Vorgangsweise" auch bei uns zum Grundsatz wird.

Abschließend bemerkt: Nach rechtstaatlichen Grundsätzen kann der Abänderungs-/Ergänzungsantrag nur ein schlechter Scherz und eine kafkaeske sein.