Eingebracht von: Fürstaller, Maria

Eingebracht am: 14.05.2021

 

Bundesministerium

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 5

1010 Wien

 

Wien, am 14. Mai 2021

 

 

Stellungnahme der Sektion Elementarpädagogik der Österreichischen Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen (ÖFEB) zum „Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze betreffend die die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen und Erzieher geändert wird.“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur oben genannten Gesetzesänderung möchte die Sektion Elementarpädagogik der Österreichischen Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen (ÖFEB) folgende Stellungnahme einreichen:

 

Im Jahr 2020 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Rahmencurriculum für einen Hochschullehrgang (HLG) Elementarpädagogik ausgearbeitet. Nach den Vorgaben des Ministeriums dient der HLG dem Ziel, dringenden Personalbedarf zu decken und zeitnah möglichst gut qualifizierte PädagogInnen den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

Mit dem zur Begutachtung vorliegenden Bundesgesetz ist intendiert, die fachlichen Anstellungserfordernisse für ElementarpädagogInnen zu ändern. Damit ist auch das Ziel verbunden, eine „Verbesserung der Durchlässigkeit der Professionen“ zu erreichen. Bisher konnten die Anstellungserfordernisse ausschließlich an den Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) sowie an den daran angeschlossenen Kollegs und den damit verbundenen Berufsbefähigungsprüfungen erreicht werden. Mit dem neuen Gesetz sind die Anstellungserfordernisse nun auch über die „Absolvierung des Hochschullehrgangs ‚Quereinstieg Elementarpädagogik‘ im Ausmaß von 60 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule“ erfüllt (siehe Art.1, § 1).

 

(1) Die Änderungen der Anstellungserfordernisse sind im Grundsatz zu begrüßen – schließlich ist dies auch eine Forderung, die seit Jahren von ExpertInnen formuliert wird (siehe Ausführungen unten: Punkt 2). In Bezug auf die Änderungen der Anstellungserfordernisse in Verbindung mit dem HLG ist aber aus fachwissenschaftlicher Sicht Folgendes dringend im Gesetzestext zu überarbeiten und/oder zu ergänzen:

 

•           Zugangsvoraussetzungen für den HLG: Dem Begutachtungsentwurf sind keine konkreten Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen zum HLG zu entnehmen. Folgende Ergänzungen sind im Gesetzestext vorzunehmen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Personen ohne entsprechende oder auch ausreichende Vorqualifikationen den HLG absolvieren und in Folge eine Deprofessionalisierung des Feldes zu befürchten ist: Im Gesetz ist festzulegen, (1.) welche österreichischen Berufs- und/oder Studienabschlüsse und (2.) welche internationalen Berufs- und/oder Studienabschlüsse als „facheinschlägige Vorbildung“ anerkannt werden. Zudem ist (3.) festzulegen, ob und inwieweit bestimmte Vorbildungen (z.B. österreichische Universitätsstudiengänge mit elementarpädagogischen Inhalten) für den HLG angerechnet werden können.

•           Der Praxisanteil beim HLG ist mit 10 ECTS sehr gering.  Eine hochqualitative und intensive Praxisbegleitung und Induktionsphase sind dringend zu implementieren sowie gesetzlich zu verankern. Entsprechende Vorkehrungen (z.B. Akquirierung und Coaching von MentorInnen in den Einrichtungen) müssten in der konkreten HLG-Planung bereits getroffen werden.

•           Im vorliegenden Begutachtungsentwurf werden ausschließlich die Pädagogischen Hochschulen genannt, an denen der HLG angeboten werden kann. Im Sinne des Ausbaus der akademischen Aus- und Weiterbildung im Bildungssektor (siehe Regierungsprogramm 2020-2024) wäre es wünschenswert, dies auf den gesamten Hochschulbereich (inkl. Fachhochschulen und Universitäten) auszuweiten. Im Gesetzestext müsste daher formuliert werden: Absolvierung des Hochschullehrgangs … im Ausmaß von 60 ECTS an einer Hochschule (statt „Pädagogischen Hochschule“).

 

(2) Wie oben bereits erwähnt, ist zu begrüßen, dass die Anstellungserfordernisse geändert werden: Seit vielen Jahren werden Bemühungen darin gesetzt, das Feld der Elementarpädagogik über den Weg der akademischen Aus- und Weiterbildung zu professionalisieren. Ein großes Hindernis hierfür waren die Anstellungserfordernisse, da ein elementarpädagogisches Hochschulstudium in Österreich bislang nicht zur Berufsausübung befähigt. Mit den geplanten gesetzlichen Änderungen bezüglich der Anstellungserfordernisse ist ein Schritt zur Akademisierung des Berufsfeldes gesetzt worden. Zugleich sind damit aber auch sehr kritische Punkte verbunden, auf die an dieser Stelle hingewiesen werden soll:

 

•           Mit Blick auf die Professionalisierungsforschung (im Bildungsbereich allgemein) ist anzuzweifeln, dass eine „wirkliche“ Akademisierung über einen HLG mit 60 ECTS (mit einem sehr geringen Praxisanteil – s.o.) möglich ist. Insofern ist zu betonen, dass der HLG nicht als Ersatz für die Einrichtung grundständiger Bachelorstudien fungieren kann. Vielmehr ist damit sogar die Gefahr einer Verzögerung zu befürchten. Der HLG wirkt wie ein Teil eines Stückwerkes, nicht als Teil einer durchdachten Ausbildungsarchitektur, die im Rahmen der „PädagogInnenbildung Neu“ bereits vorgelegt wurde und (u.a.) im Nationalen Bildungsbericht für Österreich im Jahr 2018 erneut bekräftigt wurde. Diese von der ÖFEB-Sektion Elementarpädagogik entwickelte Struktur künftiger Ausbildungsangebote für den Bereich  der Elementarpädagogik sieht u.a. vor, dass grundständige elementarpädagogische BA-Studien mit integrierten Praxissemestern eingerichtet werden. Diese BA-Studien würden für angehende ElementarpädagogInnen angeboten. Master-Studien würden für die Leitungsarbeit qualifizieren. Diese Ausbildungsarchitektur ist insbesondere mit Blick auf die Berufsfeldentwicklung von hoher Bedeutung, da über ein grundständiges Bachelorstudium die Möglichkeit eines weiterführenden Masterstudiums grundgelegt wird. Im Sinne der Berufsfeldentwicklung können somit Personen für Lehr- und Forschungstätigkeit im Bereich der akademischen Ausbildung qualifiziert werden. Finden hier langfristig keine Entwicklungen statt, ist auch ein Mangel an qualifiziertem Personal in der (akademischen) Aus- und Weiterbildung zu befürchten. Insofern ist die Aufnahme eines weiteren Ausbildungsabschlusses in die Gesetzesänderung „3. § 1 Z 1 e: Absolvierung eines grundständigen Bachelorstudiums Elementarpädagogik“ durchzuführen.

•           Darüber hinaus können innerhalb dieser Ausbildungslogik Spezialisierungen auf Bachelor- und Masterniveau gesetzt werden. Neben einer Qualifikation der Leitungen wären hier verstärkt auch spezifische Aspekte elementarer Bildungsarbeit schwerpunktmäßig abzudecken, z.B. Bereiche der Inklusion, der spezifischen Förderung bei Entwicklungsverzögerungen oder –beeinträchtigungen, der Elternkommunikation und –beratung, aber auch der MINT-Bildung oder der Transitionsbegleitung. Eine solche Form der Diversifizierung elementarpädagogischer Fachkräfte wäre wünschenswert, jedoch nur auf der Basis einer qualitativen mehrjährigen grundständigen Ausbildung.

•           Die Vergabe von Berufsberechtigungen sollte - zur Sicherung von Qualität - klaren Regeln sowie transparenten Kriterien folgen und einer klaren Ausbildungsarchitektur (s.o.O.) unterliegen.

 

Der HLG ist trotz eines qualitativ hochwertigen HLG-Curriculums aus den genannten Gründen nicht als Meilenstein der Tertiärisierung und Professionalisierung der Elementarpädagogik zu verstehen. Aber es ist ein erster ernsthafter Schritt in diese Richtung. Insofern ist an dieser Stelle die Empfehlung auszusprechen, die aktuell gesetzten Schritte als Anlass zu nehmen, die entwickelte Struktur künftiger Ausbildungsangebote für den Bereich der Elementarpädagogik umzusetzen. Es muss jedenfalls sicher gestellt werden, dass dieser Öffnung der Anstellungserfordernisse keine Nivellierung nach unten folgt.

 

Die Stellungnahme der Sektion Elementarpädagogik der ÖFEB finden Unterstützung durch:

 

•           Pikler-Hengstenberg-Gesellschaft Österreich

•           Zusätzlich zu einer eigenen Stellungnahme der Universität Graz unterstützen der Arbeitsbereich Elementarpädagogik und das internationale Zentrum für Professionalisierung der Elementarpädagogik der Universität Graz die Stellungnahme Sektion Elementarpädagogik der ÖFEB.

•           Studiengang Sozialmanagement in der Elementarpädagogik / FH Campus Wien

•           Univ.-Prof. Dr. Wilfried Datler, Leiter des Arbeitsbereichs Psychoanalytische Pädagogik des Instituts für Bildungswissenschaft der Universität Wien

•           Direktion der BAfEP Hartberg

•           Irmengard Greiner, Abteilungsvorständin (AV) der BAfEP Judenburg

•           Mag.a Irmgard Greinix, Schulleiterin der BAfEP Judenburg

•           AV Altenburger Evelyn, BAfEP Murek

•           AV Mag.a Barbara Schmölz, BAfEP Feldkirch

•           AV Mag.a Irmgard Kogler, BAfEP Graz

•           Mag.a Jasmin Gödl, MA, BAfEP Graz

•           Prof. Andrea Hämmerle, M.A., MEd., BAfEP Feldkirch

•           Mag.a Eva Schellander, BAfEP Kärnten

•           Mag.a (FH) Waltraud Fasching-Schilke, BAfEP Kärnten

•           Sabrina Schwarzfurtner, BSc, BAfEP Kärnten

•           OStR Mag.a Dr. Ingrid Stüfler, BAfEP Kärnten

•           Mag. Susanne Horn-Hohenegg, BAfEP Kärnten

•           VL Petra Mandl, BAfEP Kärnten

•           Mag.a Melitta Krobath-Truschner, BAfEP Kärnten

•           VL Renate Rauter, BAfEP Kärnten

•           VL Petra Schick, BAfEP Kärnten

•           VL Mirjam Jahrer-Schäfermeier, BAfEP Kärnten

•           Mag.a Nadja Oraze, BAfEP Kärnten

•           Maion Riesser, MAE, Bed, BAfEP Kärnten

•           Mag. Barbara Graber, BAfEP Kärnten

•           AV Mag.a Beate Klausner-Walter, BAfEP Innsbruck

•           FL Larissa Hackl, BAfEP Innsbruck

•           FOL Nikola Wallner, Vorsitzende des Dienststellenausschusses der BBAfEP Innsbruck

•           Mag.a Stefanie Bruha, BAfEP Innsbruck

•           FL Marilena Bachler, BAfEP Innsbruck

•           Karin Weiss BA, BAfEP Innsbruck

•           Dr.in Daniela Hilber, BAfEP Innsbruck

•           Mag.a Michaela Strauhal, BAfEP Innsbruck