Eingebracht von: Faltynek, Herbert

Eingebracht am: 17.05.2021

 

Es ist unfaßbar, daß in sogenannten Rechtsstaaten wie auch Österreich diskriminierende Vorschriften in die Legislative einfließen sollen. Noch dazu auf Basis eines notzugelassenen, äußerst gefährlichen, erst im Langzeitversuch auf Grund genötigter, verängstigter Menschen befindlichen Impfstoffes.

Dies widerspricht eklatant den Ethik-Leitlinien des Nürnberger Ärzte-Kodex aus 1946/47.

Haben wir unsere jüngere, diesbezüglich wenig ruhmreiche Geschichte vollständig vergessen? Menschenversuche an unwertem Leben? Und nun bereits an allen Kindern ab 12 in Planung?

Derartige Vorhaben und (Ungleich-)behandlungen sind nichteinmal nach Verfügbarkeit eines weniger gefährlichen Medikamentes anzudenken, geschweige denn in Gesetze zu gießen.

 

Noch unfaßbarer sind die Tatsachen, daß man sehr günstige, hochwirksame (ungefährliche, weil schon in milliardenfacher Verwedung) Medikamente außen vor läßt und die kriminellen Geschäfte des Pharma-Medienkomplexes milliardenschwer öffentlich finanziert.

Das weltweit am meisten verwendete Medikament ohne Todesfolge als schwere Nebenwirkung heißt:

 

IVERMECTIN

 

Bereits wenige Eiheiten bewirken eine Verringerung der Viruslast um den Faktor 1000.

Auskünfte bei den Professoren Dr. Zadloukal und Dr.Dr.Haditsch (beide Med.-Uni. Graz)

 

Daneben werden noch während Pandemiezeiten Spitäler geschlossen, Intensivbetten abgebaut und die Personalknappheit so belassen, wie sie sich seit Jahren an der unmenschlichen Kapazitätsgrenze darstellt.

 

Angesichts all dieser Fakten beeinspruche ich vehement diese gesetzliche Novelle des EG 1950

 

Herbert Faltynek