Eingebracht von: Belic, Felicitas

Eingebracht am: 17.05.2021

 

 

Vorab möchte ich sagen, dass Einschränkungen in der persönlichen Freiheit auf der Basis einer Notzulassung, deren Langzeitschäden nicht erwiesen sein können (aufgrund der kurzen Test-Dauer) nicht nur gegen das Recht auf Gleichheit aller Menschen, sondern auch gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen und ethisch nicht nur als fragwürdig sondern auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden sollten.

Weiters ist der aktuell verwendete PCR-Test zum Nachweis einer akuten Infektion/Krankheit nicht geeignet, wie sogar der Erfinder des PCR-Tests selbst – Nobelpreisträger Kary Mullis – sagt: „PCR ist ein Prozess, der aus etwas eine ganze Menge macht. Es sagt Ihnen nicht, dass Sie krank sind. Und es sagt nicht, dass das Ding, das man findet, Ihnen Schaden zugefügt hätte“

 

Aus dem Gesetzesentwurf:

 

Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist berechtigt, die ihm von der ELGA GmbH übermittelten Daten mit dem Register zu verknüpfen und, es dürfen diese Daten zum Zweck des Ausbruchs- und Krisenmanagements, wie etwa für die Ermittlung von Impfdurchbrüchen, von Ausbruchsclustern oder für die Kontaktpersonennachverfolgung, verarbeitet werden.

Die Verknüpfung hochsensibler Gesundheitsdaten ist datenschutzrechtlich absolut bedenklich – noch bedenklicher ist der Wunsch unserer Regierung ein Überwachungssystem nach chinesischem Vorbild zu installieren (Kontaktpersonenverfolgung – der gläserne Bürger).

 

Da seitens unserer Regierung bisher kein rechtskonformes Ausbruchs- Krisenmanagement vorhanden war, sind derartige Entwicklungen zu verwerfen bis für die bisherigen Verordnungen ein solches belegt werden kann: bereits mehr als 25 Verordnungen wurden als rechtswidrig vom Verfassungsgericht eingestuft, da von der Regierung nicht bewiesen wurde, dass die Maßnahmen verhältnismäßig waren und sind (nützlich und sinnvoll).

Dies muss vor einer Gesetzesänderung, die derart brisant ist, berichtigt sein!

 

 

7. Angehörige des tierärztlichen Berufes gemäß dem Bundesgesetz über den...

Es wird offenbar Stück für Stück die Pflicht der Berufsgruppen ausgeweitet, obgleich es für Tierärzte keinen nachvollziehbaren Grund gibt.

 

 

Ich fordere die Regierung hiermit auf sämtliche Verordnungen, die gleichlautend oder gleichbedeutend mit den bereits vom VerfGH aufgehobenen, sofort einzustellen und bevor weitere Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen begangen werden die Nachweise zu erbringen, dass die „Maßnahmen“ verhältnismässig sind.