Eingebracht von: Schirghuber, Martin

Eingebracht am: 17.05.2021

 

"Ich spreche mich ganz entschieden gegen jede Form von PCR-Test- und PCR Genesungsnachweisen aus.

 

Diagnosen müssen von einem Arzt gestellt werden. Ein nicht-diagnostisches Laborverfahren wie der PCR-Test (und andere Nukleinsäure-Amplifikationstests) stellt keine medizinische Diagnose dar, und darf nicht dazu mißbraucht werden, Menschen vom Arbeitsleben und von der gesellschaftlichen Teilnahme auszuschließen.

 

RAT-Tests haben eine noch geringere diagnostische Aussagekraft als NAAT-Tests. 

 

Jede Art von direktem oder indirektem Impfzwang oder Impfnachweiszwang mit den experimentellen, nicht zugelassenen Covid-Impfstoffen ist entschieden abzulehnen.

 

Deshalb ist der Entwurf von epidemiologisch-medizinischen Gesichtspunkten in seiner Gesamtheit abzulehnen.

 

 

 

Weiters ist  Entwurf datenschutzrechtlich völlig inakzeptabel und in seiner Gesamtheit vollständig abzulehnen.

 

 

 

 

 

Ich stimme dem Entwurf in keinster Weise zu, und verlange auch bereits geschehene verfassungswidrige, menschenrechtswidrige und datenschutzverletzende Änderungen im Epidemiegesetz 1950 und im COVID-19-Maßnahmengesetz rückgängig zu machen und verfassungswidrige, menschenrechtswidrige und datenschutzverletzende ministerielle Verordnungen für ungültig zu erklären. "

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00122/index.shtml#tab-Stellungnahmen