
beratungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union
V-01 der Beilagen zu den stenografischen
protokollen
des nationalrates XXVII. GP
Auszugsweise Darstellung
Donnerstag, 12. März 2020
(Auszugsweise Darstellung)
Donnerstag, 12. März 2020
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1.) |
Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses gemäß § 34 Abs. 5 GOG |
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Bericht der Ständigen Vertretung über die Tagung Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) vom 4. März 2020 (1177/EUBTG) |
Aktuelle Aussprache
In ihrem einleitenden Statement umriss EU-Ministerin Edtstadler ihre bisherigen europapolitischen Aktivitäten. Diese seien stark vom Gedanken der Vernetzung getragen, weshalb sie neben Gesprächen in Brüssel auch bereits eine Reihe von Mitgliedsstaaten besucht habe und dieses Besuchsprogramm weiter fortsetzen wolle. Aus ihrer Sicht seien diese Besuche wichtig, um zu signalisieren, dass man die Anliegen der einzelnen Länder ernst nimmt, sagte Edtstadler. Die Ministerin nannte mehrere große Themen der europäischen Politik. Diese würden aufgrund der Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie zwar derzeit etwas weniger Beachtung finden, aber die EU weiter beschäftigen, wie sie betonte. Ein wichtiges Thema ist der neue EU-Finanzrahmen. Österreich vertrete unverändert die Haltung der Gruppe der "frugalen Vier", die keine Erhöhung des Beitrags über 1% des BIP will. Sie nehme wahr, dass es für die Haltung der Nettozahler durchaus Verständnis gibt, sagte Edtstadler.
Was den weiteren Umgang mit dem Brexit betrifft, so lasse sich derzeit nicht sagen, ob eine Verlängerung der Übergangsfrist, die bis Jahresende läuft, notwendig sein wird. Wichtig ist aus ihrer Sicht die einheitliche Haltung der EU27, die einerseits ein enges Verhältnis zu Großbritannien anstreben, dabei aber unterstreichen, dass dieses auf der Grundlage gemeinsamer Standards und Werte beruhen muss.
Im Mai solle die Konferenz für die Zukunft Europas in Zagreb starten, bei der die Zusammenarbeit der EU-Institutionen und die Arbeitsweise der Europäischen Kommission diskutiert werden soll. Das Ziel sei es, die Entscheidungsprozesse zu verbessern und einen "neuen Vertrag für Europa" zu schaffen. Aus österreichischer Sicht soll es dabei keine Denkverbote geben, auch Vertragsänderungen seien aus ihrer Sicht denkbar, wenn es etwa um die Klärung der Frage gehe, was auf EU-Ebene und was am besten durch die Mitgliedsstaaten geregelt werden kann.
Ein weiteres wichtiges Thema seien gemeinsame rechtsstaatliche Standards in der EU. Aus ihrer Sicht könne es dabei keine Abstriche oder Kompromisse geben, es gebe nur eine Rechtsstaatlichkeit, an der die Mitgliedsstaaten zu messen seien. Sie habe bereits offen angesprochen, dass eine effektive Durchsetzung gemeinsamer Standards letztlich durch eine Verknüpfung mit den mehrjährigen Finanzrahmen möglich ist. Österreich strebe regelmäßige Berichte über den Stand der Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedsstaaten an.
Edstadler sprach sich auch für eine klare Beitrittsperspektive für die Westbalkanstaaten aus, wobei sie Bewegung in Richtung eines besser strukturierten Verhandlungsprozesses ortete. Die Frage des Westbalkan sei auch eng mit den Fragen der Sicherheit und der Migration verknüpft, erklärte sie.
Seitens der SPÖ wurde an die Ministerin die Frage gestellt, ob wesentliche Änderungen der österreichischen Europapolitik zu erwarten seien. SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter meinte etwa, die neue koalitionäre Konstellation und Aussagen der Ministerin ließen dies erwarten. Edstadler meinte darauf, dass die österreichische Linie in der EU grundsätzlich gleichgeblieben sei, da auch schon bisher die Europapolitik stark die Handschrift der ÖVP mit klarer pro-europäischer Haltung getragen habe. Diese pro-europäische Haltung setze die Koalition fort.
Auf Fragen von Eva Maria Holzleitner (SPÖ) zur Zukunft des Erasmus-Programms nach dem Brexit verwies Edtstadler auf die allgemeinen Verhandlungen mit Großbritannien. Man wolle solche Themen als Gesamtpaket aller EU-Staaten lösen, nicht über viele kleine Einzelabkommen, betonte sie. Beim geplanten "Terrorfilter" der EU gehe es darum, terroristische Inhalte rasch aus sozialen Medien entfernen zu können, ohne dabei in die Meinungsfreiheit einzugreifen, erfuhr die SPÖ-Abgeordnete. Der Plan, dass möglichst alle jungen ÖsterreicherInnen zwischen 15 und 20 Jahren einmal die EU-Institutionen in Brüssel besuchen können sollten, werde von ihr weiterverfolgt, versicherte sie Holzleitner. Eine volle Kostenübernahme sei dabei aber nicht geplant.
Nikolaus Scherak (NEOS) sprach unter anderem die Frage der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit an. Edtstadler bekräftigte daraufhin, dass nur die Verknüpfung mit Leistungen aus dem Finanzrahmen ein effektiver Hebel sein könnten, damit Mitgliedsstaaten sich auf gemeinsame Standards verpflichten.
Die weiteren Konsequenzen aus der Coronavirus-Krise sprachen mehrere Abgeordnete an. Für ÖVP-Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli stellt sich die Frage, ob die Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft verbessert werden kann. Petra Steger (FPÖ) meinte, die Frage der Eindämmung des Virus müsse auch in der Migrations- und Flüchtlingspolitik berücksichtigt werden. Sie sei auch skeptisch, dass die EU genügend finanzpolitische Spielräume habe, um der Krise zu begegnen, zumal die EZB seit längerem eine verfehlte Zinspolitik betreibe. Michel Reimon (Grüne) erkundigte sich, ob nach der jüngsten Entscheidung der USA weitere Einschränkungen des Flugverkehrs zu erwarten seien.
Bundesministerin Edtstadler verwies darauf, dass Österreich in stetiger Abstimmung mit den Nachbarstaaten sei. Sie plane auch Gespräche mit den BotschafterInnen der EU-Staaten in Wien zu führen. Über geplante neue Beschränkungen des Flugverkehrs sei ihr nichts bekannt.
Die Zukunft der EU-Migrationspolitik und insbesondere die Haltung der EU gegenüber der Türkei sowie die Finanzhilfen für Griechenland zum Schutz der EU-Außengrenzen sprachen Petra Steger (FPÖ), Georg Strasser (ÖVP) und Christoph Matznetter (SPÖ) an. Dazu betonte Edtstadler, dass die EU-Staaten gegenüber der Türkei sehr rasch reagiert hätten und es eine klare Linie gebe. Ein neuer Pakt für Migration solle die früheren Fehler vermeiden, wesentlich sei aber, dass möglichst alle Mitgliedsstaaten sich auf ein Vorgehen einigen, damit dieser nicht nur auf dem Papier bleibe. Dazu werde man etwas Zeit brauchen. Österreich habe bereits zum Ausdruck gebracht, dass die an Griechenland überwiesenen Mittel nicht nur in den Grenzschutz, sondern auch in humanitäre Maßnahmen fließen sollen. Berichte über Geheimgefängnisse für MigrantInnen in Griechenland, die in die Türkei rückgeschoben werden, kenne sie nicht, teilte sie Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) mit, sie nehme das Thema aber auf und werde der Angelegenheit nachgehen.
Für den von der Ministerin angesprochenen "neuen Vertrag für Europa" interessierten sich Matznetter (SPÖ) und Reinhard Bösch (FPÖ). Edtstadler unterstrich, dass dieser ein Anliegen der Europäischen Kommission als auch der Mitgliedsstaaten sei. Die Institutionen sollen effektiver arbeiten. Sie könne sich vorstellen, dass etwa das Europäische Parlament künftig nur mehr einen Standort haben werde.
Humanitäre Hilfe
Angesichts der derzeitigen Situation an der griechisch-türkischen Grenze widmete sich der EU-Unterausschuss des Nationalrats nach der aktuellen Aussprache mit EU-Ministerin Karoline Edtstadler explizit dem Thema Humanitäre Hilfe. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS wurde ein Antrag auf Stellungnahme zur Stärkung des Flüchtlingsschutzes und zur Aufstockung der europäischen Mittel für die Humanitäre Hilfe zur Unterstützung der Hilfsorganisationen in Syrien angenommen. Ausgangspunkt der Diskussion war ein Bericht der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU über eine Tagung der zweiten Formation des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV II).
Bei der letzten Tagung des Rats für Justiz und Inneres wurde eine Erklärung zur Lage an den EU-Außengrenzen angenommen, womit die MinisterInnen der EU-Länder ihre Solidarität gegenüber Griechenland, Bulgarien und Zypern und anderen Mitgliedstaaten bekunden, die in ähnlicher Weise betroffen sein könnten. Die EU ist demnach weiterhin entschlossen, ihre Außengrenzen wirksam zu schützen, insbesondere aufgrund der erhöhten Migrationsbelastung. Auch die Europäische Kommission sei laut Bericht bereit, operationelle und finanzielle Hilfe zu leisten und Frontex zu unterstützen. Strikt abgelehnt wird sowohl vom Rat als auch von der Kommission, dass die Türkei den Migrationsdruck und die humanitäre Situation an der Grenze für politische Zwecke nutzt. Diesen Aspekt unterstrich auch Bundesministerin Karoline Edtstadler im Ausschuss. Die EU dürfe sich keinesfalls erpressen lassen und müsse gegenüber der Türkei hart bleiben, sagte sie, denn leider würde das Leid von Kindern dazu genutzt werden, um sich Asylverfahren zu verschaffen. In dieser Hinsicht gelte es auch, die Schlepperproblematik in den Griff zu bekommen und das schreckliche Geschäft zu beenden, so Edtstadler.
Um in Griechenland strukturelle Hilfe zu leisten, verständigten sich die einbringenden Regierungsfraktionen mit SPÖ und NEOS auf einen Antrag auf Stellungnahme, der die Bundesregierung dazu auffordert, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die freigemachten finanziellen Mittel neben der Stärkung der EU-Außengrenze auch dem Flüchtlingsschutz dienen sollen. Darüber hinaus soll sich die Regierung für die Aufstockung der europäischen Mittel für Humanitäre Hilfe zur Unterstützung des UNHCRs und anderer Hilfsorganisationen in der Krisenregion Syrien sowie für die Unterstützung der griechischen Asylbehörde und für die rasche Durchführung von Asylverfahren einsetzen. Auch soll die Diskussion einer gemeinsamen europäischen Lösung der Asylfrage auf Basis eines einheitlichen rechtlichen Rahmens verfolgt werden, was EU-Ministerin Edtstadler ebenso befürwortete, wie auch den unlängst im Außenpolitischen Ausschuss angenommenen Antrag zur Aufstockung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 233/2020). Die Mandatarinnen Gudrun Kugler (ÖVP) und Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) sehen darin die Möglichkeit, unter Beibehaltung menschenrechtlicher Standards dringende Abhilfe zu schaffen.
Nur von den NEOS mitgetragen und somit nicht ausreichend unterstützt wurde ein Antrag der SPÖ, der ebenfalls koordinierte humanitäre Hilfsmaßnahmen an der griechisch-türkischen Grenze zum Ziel hatte und insbesondere die Aufnahme von Familien, kranken Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den griechischen Flüchtlingslagern als humanitäre Notmaßnahme vorsah. Im Krisengebiet gäbe es vieles zu tun, aber vorrangig sollte man den Kindern helfen, meinte Antragsteller Jörg Leichtfried (SPÖ). Ebenfalls keine Unterstützung fand ein Antrag von NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak, im Migrationsbereich dem Mehrjährigen-Finanzrahmen-Vorschlag des Europäischen Parlaments zu folgen. Abgelehnt wurde auch ein FPÖ-Antrag, in dem Abgeordneter Reinhard Bösch die Bundesregierung aufforderte, zum Schutz der einzelnen EU-Mitgliedstaaten vor der Ausbreitung des Coronavirus die sofortige Quarantäne für illegale MigrantInnen bzw. AsylwerberInnen zu verhängen.
Mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS wurde folgender Antrag auf Stellungnahme angenommen:
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
der Abgeordneten Michel Reimon, Dr. Reinhold Lopatka
Kolleginnen und Kollegen
eingebracht in der Sitzung des EU Unterausschusses am 12.3.2020
zu TOP 2: Bericht der Ständigen Vertretung über die Tagung Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) vom 4.März 2020 (1177/EUBTG)
Der Krieg in Syrien, vor allem die Kämpfe in der Provinz Idlib, haben zu einer der schlimmsten humanitären Katastrophen geführt. 980.000 Menschen sind auf der Flucht, die meisten davon Frauen und Kinder. Seit Beginn der Auseinandersetzungen in Syrien nimmt Griechenland aufgrund seiner geographischen Lage die meisten Asylsuchenden auf, die Mehrheit von ihnen auf die der Türkei vorgelagerten Inseln in der Ägäis. Laut Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) sind dieses Jahr, mit Stand 02. März 2020, bereits 8.432 Personen über die Seegrenze nach Griechenland gelangt. Die Kapazität der auf diesen Inseln errichteten Flüchtlingsunterkünfte sind mit mehr als 41.000 Personen weit ausgereizt. Das UNHCR macht seit längerem auf die katastrophalen Zustände in diesen Camps aufmerksam.
Um Griechenland zu entlasten, müssen neben dem EU Außengrenzschutz und sofortigen Maßnahmen für die Schaffung von menschenwürdigen Unterkünften für Schutzsuchende langfristige Lösungen gesucht werden. Raschere Asylverfahren in Griechenland mit Unterstützung der EU Mitgliedstaaten und in Abstimmung mit dem Europäischen Asylunterstützungsbüro (EASO) und der Europäischen Union würden laut MigrationsexpertInnen[1] u.a. die Situation an der türkisch-griechischen Grenze entschärfen.
Die Europäische Kommission (EK) arbeitet derzeit an einem Pakt für Migration und Asyl. Dieser soll drei Komponenten umfassen, eine Außendimension, wo es um die Zusammenarbeit der EU mit Herkunfts- und Transitländern in Afrika und in der Nachbarschaft geht. Die beiden anderen Komponenten sind die interne Komponente, der Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten, und der Außengrenzschutz. Nach Ostern soll im Rahmen dieses Paktes auch eine neue Asylreform seitens der EK vorgestellt werden. Die österreichische Regierung hat sich im Regierungsprogramm bereit erklärt, sich weiterhin für eine gemeinsame europäische Lösung der Asylfrage auf Basis eines kohärenten rechtlichen Rahmens und einheitlichen Standards für menschenrechtskonforme Verfahren, Aufnahme und Rückführung (entsprechend der geltenden EU-Richtlinien) einzusetzen. Das Regierungsprogramm sieht weiters vor, das UNHCR und andere Hilfsorganisationen in Krisenregionen zur Bewältigung von Flüchtlingskrisen vor Ort zu unterstützen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert,
- sich dafür auf europäischer Ebene einzusetzen, dass die € 700 Mio. Hilfe für Griechenland einschließlich der ersten Tranche von € 350 Mio., neben der Stärkung der EU-Außengrenze, auch der Stärkung des Flüchtlingsschutzes und den Schutzsuchenden dient;
- Sich für eine Aufstockung der europäischen Mittel für Humanitäre Hilfe zur Unterstützung des UNHCRs und andere Hilfsorganisationen in der Krisenregion Syrien, insbesondere in der Provinz Idlib einzusetzen;
- sich auf europäischer Ebene für die Unterstützung der griechischen Asylbehörde in Abstimmung mit dem Europäischen Asylunterstützungsbüro (EASO) bei der Registrierung von Schutzsuchenden, vor allem auf den griechischen Inseln, und bei der raschen Durchführung der Asylverfahren einzusetzen, und hier auch die notwendige (u.a. juristische) Expertise und logistische Hilfe anzubieten;
- sich auf europäischer Ebene mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine aktive Wiederbelebung der Diskussion zu einer gemeinsamen europäischen Lösung der Asylfrage auf Basis eines kohärenten rechtlichen Rahmens und einheitlichen Standards für menschenrechtskonforme Verfahren, Aufnahme und Rückführung (entsprechend der geltenden EU-Richtlinien) einzusetzen.
Abgelehnt wurde folgender Antrag auf Stellungnahme (Zustimmung SPÖ, NEOS):
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried,
Genossinnen und Genossen
betreffend Bericht der Ständigen Vertretung über die Tagung Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) vom 4.3.2020 (1177/EUBTG)
eingebracht zu TOP 2 in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Union am 11.03.2020
Der Bürgerkrieg in Syrien mit mehr als 380.000 Toten und Millionen Flüchtlingen dauert nun fast 9 Jahre lang an. Ende 2019 kam es zu einer groß angelegten militärischen Intervention der Türkei in den Kurdengebieten Nordsyriens. In weiterer Folge eskalierte rund um die Stadt Idlib der Konflikt zwischen der Türkei und Russland. Die Folge ist die schlimmste humanitäre Krise seit Beginn des Syrienkonflikts mit fast 1 Million weiteren Menschen auf der Flucht. Diese humanitäre Krise fordert – ebenso wie die Situation an der türkisch-griechischen Grenze – rasche umfassende humanitäre Hilfsmaßnahmen.
Die Situation an der türkisch-griechischen Grenze und die Zustände in griechischen Flüchtlingslagern wie jenem auf Lesbos sind besorgniserregend. Bereits im Herbst des Vorjahres berichtete UNHCR von einer unsicheren Lage auf Lesbos für Flüchtlingskinder. Auf den griechischen Inseln befinden sich derzeit mehr als 42 000 Migranten, darunter rund 5500 unbegleitete Minderjährige.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG
Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für koordinierte humanitäre Hilfsmaßnahmen der EU einzusetzen und gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten gegenüber der Türkei auf die Einhaltung und Fortsetzung des Flüchtlingsabkommens zu drängen.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, rasch und wirksam humanitäre Soforthilfe für die notleidenden Menschen an der griechisch-türkischen Außengrenze und in den griechischen Flüchtlingslagern zu leisten und sich auch diesbezüglich für koordinierte Hilfsmaßnahmen der EU einzusetzen.
Schließlich wird die Bundesregierung ersucht, die Aufnahme von Familien mit kranken Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den griechischen Flüchtlingslagern als humanitäre Notmaßnahme zu ermöglichen und dies mit den europäischen Partnern zu koordinieren.“
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.
Abgelehnt wurde folgender Antrag auf Stellungnahme (Zustimmung FPÖ):
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
der Abgeordneten Steger und Dr. Bösch
betreffend Bericht der Ständigen Vertretung über die Tagung Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) vom 4.3.2020 (1177/EUBTG)
eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 12.3.2020
Die rasante Ausbreitung des Coronavirus zeitigt negative Auswirkungen nicht nur in unseren europäischen Nachbarländern, sondern nunmehr auch direkt bei uns in Österreich. Da wir die Situation ernst nehmen müssen, bedarf die aktuelle Lage neben entsprechender Information auch eines Bündels an Maßnahmen, um die Eindämmung der Ausbreitung dieses neuartigen Virus wirksam sicherstellen zu können. Wirksame Maßnahmen und klare Strukturen sind notwendig, um auf den Ausbruch reagieren zu können und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten, zumal Prävention nichts mit Panik zu tun hat. Die nunmehrigen lückenlosen Kontrollen an der Grenze waren dazu ein 1. wichtiger Schritt.
Im Sinne des Schutzes der Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten vor diesem Hintergrund folgenden
ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, in gemeinsamer Koordinierung auf europäischer Ebene zum Schutz der einzelnen EU-Mitgliedstaaten
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.
Abgelehnt wurde folgender Antrag auf Stellungnahme (Zustimmung NEOS):
Antrag auf Stellungnahme
gem. Art. 23e Abs.3 B-VG
des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA
betreffend TOP 2: Bericht der Ständigen Vertretung über die Tagung Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) vom 4. März 2020 (1177/EUBTG)
eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 12. März 2020
Die aktuelle Krise an der griechischen EU-Außengrenze zeigt, dass einzelne Mitgliedstaaten wie Griechenland im Asyl- und Grenzmanagement überfordert sind. Im Asyl- und Grenzmanagement sind daher Lösungen auf europäischer Ebene notwendig. Eine Grundvoraussetzung bildet dafür die ausreichende Ausstattung mit Budgetmitteln. Der MFR-Vorschlag von Ratspräsident Charles Michel, den BK Kurz als "Bewegung in die richtige Richtung" bezeichnet hat, steht im Vergleich zum MFR-Vorschlag des Europäischen Parlaments im Bereich "Migration und Grenzmanagement" eine Kürzung in der Höhe von 32% und im Bereich "Sicherheit und Verteidigung" eine Kürzung in der Höhe von 42% vor. In absoluten Zahlen bedeutet das: 10,304 Milliarden Euro weniger für Migration und Grenzmanagement sowie 10,349 Milliarden Euro weniger für Sicherheit und Verteidigung.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG
Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:
"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung werden aufgefordert, sich im Zuge der Verhandlungen um den Mehrjährigen Finanzrahmen dafür einsetzen, dass in den Bereichen "Migration und Grenzmanagement" sowie "Sicherheit und Verteidigung" dem Mehrjährigen-Finanzrahmen-Vorschlag des Europäischen Parlaments gefolgt wird."
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.