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beratungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

V-11 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 1. Dezember 2021

 

 


Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 1. Dezember 2021

 

 

Tagesordnung

1.)   COM(2021) 564 final

           Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur

           Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (Text von Bedeutung für den EWR)

           (72251/EU XXVII.GP)

 

2.)  6579/21

           Addressing taxation challenges arising from the digitalisation of the economy

           - State of play

           (52966/EU XXVII.GP)

 

3.)  COM(2021) 662 final

           Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische

           Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss

           der Regionen

Die EU-Wirtschaft nach COVID-19: Auswirkungen auf die wirtschaftspolitische Steuerung

           (77086/EU XXVII.GP)

 

4.)  COM(2020) 590 final

           Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen

           Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

           Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen – neuer Aktionsplan

           (32246/EU XXVII.GP)

 

 

 

 

 

Diskussion um künftigen EU-Fiskalrahmen

 

Im EU-Unterausschuss standen heute die künftigen Rahmenbedingungen des EU-Fiskalrahmens, die Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems, die globale Steuerreform sowie ein Maßnahmenpaket zur Kapitalmarktunion auf der Tagesordnung. Zwei Anträge auf Stellungnahme der SPÖ und FPÖ blieben in der Minderheit.

 

Alle fünf Jahre wird der EU-Fiskalrahmen überprüft. 2020 wurde die Überprüfung wegen der COVID-19-Pandemie unterbrochen. Im Oktober 2021 wurde der Prozess von der Europäischen Kommission wieder gestartet. In der heute debattierten Mitteilung der Europäischen Kommission wird bewertet, wie sich die veränderten Umstände nach der COVID-19-Krise auf die wirtschaftspolitische Steuerung auswirken. Die beispiellose und koordinierte politische Reaktion auf die COVID-19-Krise habe die Auswirkungen erfolgreich abgefedert. Für die Zeit nach der Krise werde es von zentraler Bedeutung sein, die hohen und divergierenden öffentlichen Schuldenquoten auf nachhaltige, wachstumsfreundliche Weise zu verringern. Zentral sei die Frage wie der EU-Fiskalrahmen nach der Corona-Pandemie aussehen wird, da sich einige Mitgliedstaaten für eine Aufweichung und Vereinfachung der Fiskalregeln ausgesprochen haben. Im ersten Quartal 2022 werde die Kommission Leitlinien für die Haushaltspolitik im anstehenden Zeitraum ausgeben, um die haushaltspolitische Koordinierung und die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten zu erleichtern. Rechtzeitig für 2023 werde die Kommission dann Leitlinien für mögliche Änderungen am wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen vorlegen.

 

Für eine Evaluierung der EU-Fiskalregeln trat Finanzminister Gernot Blümel im Austausch mit den Abgeordneten ein. Diese sollten aber nicht zu einer Aufweichung führen, sagte er. Maßstab sei, dass Staaten genügend fiskalischen Spielraum für schwierige Zeiten behalten müssen.

 

Disziplin sei eine wesentliche Voraussetzung für die Stabilität einer Währungsunion, meinte Karlheinz Kopf (ÖVP). Die Spielregeln in Krisenzeiten zu ändern, sei prinzipiell in Ordnung. Angesichts des momentanen Wirtschaftsaufschwungs sollte man in besseren Zeiten das Schuldenmachen aber wieder beenden und für schwierige Zeiten vorsorgen. Eine solche Disziplin habe es letztlich auch ermöglicht, den Betroffenen der Krise kräftig zu helfen.

 

Gegen "starre Verschuldungsquoten" setzte sich Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) in einem Antrag auf Stellungnahme ein, der in der Minderheit blieb. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass ein fiskalpolitischer Spielraum in der Krise enorm wichtig sei, um dringend benötigte Investitionen voranzutreiben. Die Bundesregierung solle sich deswegen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die General-Escape-Clause angesichts der aktuellen Lage noch länger aktiviert bleiben solle. Außerdem trat Krainer dafür ein, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität als ständiges Investitionsinstrument etabliert werden soll. Die General-Escape-Clause gelte nur bei einer beträchtlichen Störung des wirtschaftlichen Lebens, meinte Finanzminister Gernot Blümel. Wenn die derzeitigen Wachstumsprognosen auf dem hohen Niveau bleiben würden, sei eine Beibehaltung schwer argumentierbar.

 

Den Erhalt der festgelegten Referenzwerte in den Fiskalregeln der EU für eine solide Haushalts- und Schuldenpolitik der EU-Mitgliedstaaten forderte hingegen die FPÖ-Abgeordnete Petra Steger in einem Antrag auf Stellungnahme, der in der Minderheit blieb. Eine Aufweichung dieser Referenzwerte würde den "fatalen Impuls" an die Mitgliedstaaten ausstrahlen, dass zu hohe Schuldenquoten nachträglich von der EU legitimiert werden und noch mehr Schulden gemacht würden. Kritik an den beiden Anträgen der SPÖ und FPÖ kam von Martin Engelberg (ÖVP). Diese gingen in die falsche Richtung.

 

Für eine Diskussion über den Stabilitätspakt trat prinzipiell Jakob Schwarz (Grüne) ein. Dies dürfe aber nicht zu einer Anhäufung von Schulden führen, stellte der Abgeordnete fest.

 

Gegen eine Fortführung der General-Escape-Clause trat NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer ein. Die Fiskalregeln würden derzeit nicht gut funktionieren, müssten deswegen weiter entwickelt und vor allem umgesetzt werden, meinte Doppelbauer mit Verweis auf die mangelnde Einhaltung vieler EU-Mitglieder.


 

Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

 

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems vorgelegt. Er zielt darauf ab, das Risiko von Carbon-Leakage abzufedern und sicherzustellen, dass die klimapolitischen Maßnahmen, die Teil des Pakets "Fit für 55" sind, nicht durch Drittstaaten unterlaufen werden können.

 

Mit Carbon-Leakage ist das Risiko gemeint, dass Klimavorgaben durch die Verlagerung von Produktion in Drittländer einen Wettbewerbsnachteil für heimische Unternehmen auslösen können. Bisher wurde versucht, dieses Risiko durch die Zuteilung von Gratis-CO2-Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandels zu minimieren. Das CO2-Grenzausgleichssystem stellt eine Alternative zu solchen Maßnahmen dar und müsste diese daher im Laufe der Zeit ersetzen. Das Grenzausgleichssystem sieht vor, Ausgleichszölle auf CO2-intensive Produkte aus Drittstaaten zu verlangen. So sollen diese teurer werden und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produkte sichern.

 

Für Petra Steger (FPÖ) handelt es sich bei dem Vorschlag um den falschen Ansatz. Das Grenzausgleichssystem führe zu einem Bürokratiezuwachs und steigenden Preisen, wenn heimische Unternehmen Produkte aus dem Ausland zukaufen müssen. Karin Doppelbauer (NEOS) bezweifelte die positive Wirkung der Maßnahme auf der globalen Ebene. Nur weil die EU CO2-arm produzierte Produkte bevorzuge, heiße das nicht automatisch, dass der globale CO2-Ausstoß als Ganzes verringert werde.

 

Selma Yildirim (SPÖ) wollte wissen, wie die Bundesregierung zur Abschaffung der Gratiszertifikate stehe und wann es dazu kommen werde. Dazu hielt Jakob Schwarz (Grüne) fest, dass das CO2-Grenzausgleichssystem mehr Anreize für nachhaltige Produktion bieten würde als die Vergabe von Gratiszertifikaten. Ein baldiger Umstieg auf das neue System würde helfen die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu steigern und die Klimaziele zu erreichen. Karlheinz Kopf (ÖVP) entgegnete dem, dass Gratiszertifikate ein wichtiger Ausgleich seien, um einer Preiserhöhung entgegenzuwirken. Er könne dem Vorschlag grundsätzlich viel abgewinnen, die Details müssten aber noch sehr genau ausgearbeitet werden.

 

Blümel: Wichtig den Übergangsprozess gut zu gestalten

 

Im derzeitigen Regierungsprogramm spricht sich die Bundesregierung für einen Grenzausgleichsmechanismus aus. Finanzminister Blümel hielt fest, dass ein solcher Mechanismus einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten könne. Durch die Wirtschaftskraft der EU sei es möglich, den globalen Markt moralisch zu beeinflussen. So können durch den Grenzausgleichsmechanismus Anreize für Drittstatten geschaffen werden, um vergleichbare Klimamaßnahmen zu setzen. Wechselwirkungen mit dem EU-Emissionshandelssystem und der dort vorgesehenen Revision seien zu berücksichtigen. Der genaue Zeitpunkt eines Ausstiegs aus diesem hänge von der endgültigen Ausgestaltung des Gesamtpakets und dessen Auswirkungen ab. Um einen starken bürokratischen Mehraufwand zu verhindern, sei es wichtig, klar definierte Kriterien vorzugeben, stellte der Minister klar.


 

Abgeordnete erfreut über Einigung auf globale Steuerreform

 

Im OECD-Inclusive Framework einigten sich Anfang Juli 130 Staaten auf die Eckwerte der globalen Steuerreform. Demnach soll den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft mit einer "Zweisäulenstrategie" entgegengetreten werden. Die erste Säule soll die Besteuerung von großen multinationalen Unternehmen dort sicherstellen, wo sie tätig sind und ihre Gewinne erzielen, auch falls sie dort nicht physisch ansässig sind. Die zweite Säule soll eine globale Mindestbesteuerungsgrenze von mindestens 15 % einführen, die für multinationale Konzerne ab einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Mio. Euro gelten soll.

 

Karlheinz Kopf (ÖVP) betonte, dass nationale Mittel begrenzt seien, um global agierende Unternehmen zu besteuern. Mit der 2020 eingeführten Digitalsteuer habe Österreich es trotzdem versucht. Damit wurde bewirkt, dass die globale Diskussion an Fahrt aufgenommen hat, führt er aus. Auch Jakob Schwarz (Grüne) zeigte sich erfreut, dass ein kleines Land wie Österreich mit ambitionierten Zielen Einfluss auf die Weltwirtschaft nehmen könne. Der Steuersatz von 15% würde allerdings zu gering ausfallen. Kai Jan Krainer (SPÖ) schloss sich mit seiner Kritik an der Höhe des Steuersatzes an.

 

Im Gegensatz dazu zeigte sich Karin Doppelbauer (NEOS) mit der Höhe des Steuersatzes zufrieden. Sie interessierte sich für die Stimmungslage zu dem Vorschlag im Rest Europas. Petra Steger (FPÖ) zeigte sich erfreut darüber zu hören, dass es Fortschritte auf EU-Ebene bezüglich der globalen Steuerreform gebe. Sie unterstütze sämtliche Maßnahmen, die zu einer fairen globalen Besteuerung führen würden.

 

Auch der Finanzminister unterstützt die Pläne zum Zwei-Säulen-Modell der OECD. Blümel erklärte, es stelle einen wichtigen Meilenstein in Richtung eines umfassenden, gerechten und nachhaltigen Ansatzes für die Neuzuweisung von Besteuerungsrechten im neuen internationalen Steuerumfeld dar . Auch wenn sich die Bundesregierung für einen höheren Steuersatz eingesetzt habe, werde mit der Einführung einer globalen Mindestbesteuerungsgrenze für eine gleichmäßige Besteuerung multinationaler Unternehmen auf weltweiter Ebene gesorgt. Der Minister zeigte sich überzeugt, dass eine Umsetzung auf europäischer Ebene nicht scheitern werde. Auch wenn die KollegInnen aus Irland nicht begeistert von den Plänen wären, sei klar, dass Solidarität keine Einbahnstraße ist.

 

 

Kapitalmarktunion soll EU-Kapitalmärkte stärken

 

Das Maßnahmenpaket "Kapitalmarktunion (CMU)" soll die EU-Kapitalmärkte stärken. Dazu soll einerseits der Zugang von Unternehmen zu Kapital und Liquidität und andererseits von InvestorInnen und PrivatkundInnen zu Investitionsmöglichkeiten verbessert werden. Außerdem sind der Ausbau der Finanzbildung sowie der Abbau grenzüberschreitender Hindernisse und die Senkung von Verwaltungskosten vorgesehen. Ende November 2021 wurden erste legislative Maßnahmen vorgelegt. So sollen der European Single Access Point (ESAP) und die Änderungen der Verordnung über Märkte in Finanzinstrumenten (MIFIR) die Effizienz der Kapitalmärkte erhöhen. Die Änderungen der Verordnung zu den Europäischen langfristigen Investment-Fonds (ELTIFs) und der Alternativen Investment-Fond-Manager-Richtlinie (AIFMD) sollen attraktivere Investitionsmöglichkeiten ermöglichen.

 

Die Aktivitäten für Finanzbildung des Finanzressorts seien ein Vorzeigeprojekt, meinte Finanzminister Blümel in Richtung von Gertraud Salzmann (ÖVP). Nach wie vor würde ein Großteil der ÖsterreicherInnen auf das Sparbuch setzen und nur sehr wenige am Kapitalmarkt aktiv sein, bedauerte der Finanzminister. Man wolle nun über Alternativen informieren, denn das einzig Sichere am Sparbuch sei der Verlust. Menschen müssten verstehen, wie Kapitalmärkte funktionieren, bekräftigte Martin Engelberg (ÖVP) den Stellenwert von Finanzbildung. Für eine stärkere Finanzbildung trat auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer ein. Es gebe entscheidendere Bereiche als Finanzbildung, meinten hingegen die SPÖ-Abgeordneten Eva Maria Holzleitner und Kai Jan Krainer mit Hinweis auf eine "Schieflage im Steuersystem". Es sei vielmehr die Frage, wie weit Menschen von ihrem Einkommen leben können und hier sei Arbeit in Österreich zu hoch und Kapital sowie Vermögen zu niedrig besteuert. Finanzbildung ermögliche Menschen ein Grundverständnis über Finanzthemen, erklärte Jakob Schwarz (Grüne). Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass soziale Systeme außer Acht gelassen werden, meinte der Abgeordnete in Richtung der Bedenken der SPÖ.

 

Reinhard Eugen Bösch (FPÖ) erkundigte sich beim Finanzminister nach dessen Einschätzung über die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Blümel erklärte, die Situation sei schwierig für die Zentralbank, da viele Mitgliedsstaaten verschuldet seien. Die Kapitalmärkte würden hoch relevant sein bei der Bewältigung des Klimawandels meinte Blümel in Richtung von Jakob Schwarz (Grüne) und verwies etwa auf zunehmend mehr nachhaltige Anlagemöglichkeiten.

 


 

Folgender SPÖ-Antrag auf Stellungnahme blieb mit den Stimmen der SPÖ (dagegen: ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS) in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Genossinnen und Genossen

 

zu TOP 3: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Die EU-Wirtschaft nach COVID-19: Auswirkungen auf die wirtschaftspolitische Steuerung (77086/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Ausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union, 01.12.2021

 

Bereits im Februar 2020 hat die EU Kommission eine Mitteilung zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU vorgelegt. Darin wurden Stärken und Schwächen des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung aufgezeigt und die Grundlage für eine öffentliche Debatte gelegt. Diese Debatte wurde kurze Zeit später jedoch wieder ausgesetzt, da das Hauptaugenmerk auf die unmittelbaren Herausforderungen infolge des COVID-19-Ausbruchs gerichtet werden musste. Die Kommission kündigte damals an, die Debatte neu anzustoßen, sobald eine Erholung einsetzen würde. Zwischenzeitlich hat sich einiges getan: es wurden mehrere Berichte über die Überprüfung veröffentlicht: vom Wirtschafts- und Sozialausschuss im September 2020, vom Ausschuss der Regionen im Dezember 2020 und vom Europäischen Parlament im Juli 2021. Der Europäische Rechnungshof hat zwei Sonderberichte über die Umsetzung der EU-Haushaltsvorschriften veröffentlicht.

In der nun vorliegenden Mitteilung wird bewertet, wie sich die veränderten Umstände nach der COVID-19-Krise auf die wirtschaftspolitische Steuerung auswirken, und es wird die öffentliche Debatte über die Überprüfung des Rahmens somit auch wieder neu aufgenommen. Diese Mitteilung ergänzt laut Europäischer Kommission die im Februar 2020 veröffentlichte Bewertung und schließt sich an die Verlautbarung von Präsidentin von der Leyen an. Diese hatte in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union vom 15. September 2021 angekündigt, die öffentliche Debatte wieder in Gang zu bringen, um rechtzeitig bis 2023 einen Konsens über das weitere Vorgehen zu erzielen.

Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU wird durch einen umfassenden Rahmen geregelt, der den Unionsrahmen für die Fiskalpolitik (Stabilitäts- und Wachstumspakt, Europäisches Semester und Anforderungen an die nationalen haushaltspolitischen Rahmen), das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht und den Rahmen für makroökonomische Finanzhilfeprogramme umfasst.

Die Mitgliedstaaten sind durch die auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene geltenden Haushaltsvorschriften eingeschränkt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt enthält zwei Klauseln, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, unter außergewöhnlichen Umständen im Rahmen des Pakts angemessene haushaltspolitische Maßnahmen zu ergreifen. Die erste ist als "Klausel für außergewöhnliche Ereignisse" bekannt, während die zweite als "allgemeine Ausweichklausel" bezeichnet wird. Diese allgemeine Ausweichklausel, auch besser bekannt unter „General-Escape-Clause“ ist momentan aktiviert.

Die Corona Krise hat gezeigt, dass ein fiskalpolitischer Spielraum in der Krise enorm wichtig ist, um dringend benötigte Investitionen voranzutreiben. Ein Zurück zu einer konservativen Spar- bzw. Wirtschaftspolitik wäre der falsche Weg.

Auch die EU Kommission hat erkannt, dass die Lehren aus der erfolgreichen politischen Krisenreaktion der EU und insbesondere aus dem Rahmen und der Steuerung der Aufbau- und Resilienzfazilität bei der Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung von Nutzen sein können, denn ein transparenter Bewertungs- und Überwachungsrahmen hat das gegenseitige Vertrauen gestärkt und wird die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, sich im Zuge der Debatten über die wirtschaftspolitische Steuerung offen für eine Diskussion über eine Änderung der Fiskalregeln, die weg von starren Verschuldungsquoten geht, zu zeigen und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass:

-     angesichts der aktuellen Lage die General-Escape-Clause noch länger aktiviert bleiben soll, um dringend benötigte Investitionen sicher zu stellen und damit fiskalpolitische Spielräume weiterhin möglich zu machen,

-     die Aufbau- und Resilienzfazilität als ständiges Investitionsinstrument etabliert wird, welches nicht nur die europäische Integration vorantreibt, sondern auch die Demokratisierung von Investitionsausgaben ermöglicht.“


 

Folgender FPÖ-Antrag auf Stellungnahme blieb mit den Stimmen von FPÖ (dagegen: ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS) in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger, Dr. Reinhard Eugen Bösch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Punkt 3 der Tagesordnung COM (2021) 662 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Die EU-Wirtschaft nach COVID-19: Auswirkungen auf die wirtschaftspolitische Steuerung (077086/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 1. Dezember 2021

 

Im Protokoll Nr. 12 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, welches dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt ist, werden zwei essenzielle Referenzwerte festgehalten. Zweck dieser Referenzwerte ist es, die EU-Mitgliedstaaten zu einer soliden Haushalts- und Schuldenpolitik zu verpflichten. Die Haushaltsdisziplin wird dabei zum einen anhand des Kriteriums überprüft, ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt 3 Prozent überschreitet. Als zweiter Referenzwert wird herangezogen, ob das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt mehr als 60 Prozent beträgt.

Die Mitteilung der Kommission der Europäischen Union zeigt auf, dass die Schuldenstände der EU-Mitgliedstaaten sich im Zuge der Corona-Krise erheblich erhöht und die fiskalischen Divergenzen zwischen den Staaten zugenommen haben. „Defizit und Schuldenquote sind in allen Mitgliedstaaten nach oben geschossen; das Gesamtdefizit der EU ist von 0,5 % des BIP im Jahr 2019 auf rund 7 % des BIP im Jahr 2020 gestiegen, und die aggregierte Schuldenquote ist um 13 Prozentpunkte des BIP auf 92 % des BIP Ende 2020 gesprungen“ (COM (2021) 662 final S. 5).

Von dem angeführten Referenzwert von 60 Prozent sind etliche EU-Mitgliedstaaten mittlerweile sehr weit entfernt. Ende 2020 betrug die Schuldenquote Griechenlands 206,3 Prozent, jene Italiens schnellte auf 155,6 Prozent in die Höhe. Portugal wies einen öffentlichen Bruttoschuldenstand von 135,2 Prozent zum Jahresende auf, Spanien von 120 Prozent. Die zweitgrößte Wirtschaftskraft der Europäischen Union, Frankreich, liegt mit einer Schuldenquote von 115 Prozent deutlich über dem Zielwert, Deutschland als stärkster Wirtschaftsmotor mit 68,7 Prozent knapp darüber. Österreich verzeichnete Ende 2020 eine Schuldenquote von 83,2 Prozent.

Allerdings sollten diese Grenzüberschreitungen nicht zu der Ansicht führen, dass die gesetzten Regeln selbst gleich zu verwerfen seien. Vielmehr sollten sie sowohl in Zeiten der Krise, als auch in solchen der Konjunktur, als Maßstab dafür dienen, inwiefern ein EU-Mitgliedstaat eine solide Haushaltspolitik umsetzt. Eine Aufweichung dieser Referenzwerte würde den fatalen Impuls an die Mitgliedstaaten ausstrahlen, dass zu hohe Schuldenquoten nachträglich von der EU legitimiert werden. Notwendige strukturelle Reformen und eine Rückbesinnung zu einer stabilen Haushaltspolitik würden in weiterer Folge ins Hintertreffen geraten.

Die EU-Kommission selbst betont, von welch hoher Bedeutung es ist, in Zeiten der Prosperität vernünftige Haushaltspolitik zu betreiben, um für kommende Krisenmomente besser gerüstet zu sein. Darüber hinaus hält die Kommission eine Senkung der Schuldenquoten für unabdingbar, um die öffentlichen Finanzen solide halten zu können. Ein Abbau der Schulden müsse dabei kontinuierlich und mit einer realistischen Zielsetzung erfolgen.

ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel sprach sich vor wenigen Monaten noch dafür aus, dass „die Fiskalregeln grundsätzlich nach der Krise wieder wie bisher gelten und eine budgetäre Normalisierung stattfinden“ sollte (Die Presse 14.06.2021: Blümel setzt sich für Rückkehr zu Schuldenabbau ein). Da bereits vielfach in Österreich gemachte Versprechungen – Stichwort Schuldenunion – ihren Wert auf den Verhandlungstischen in Brüssel eingebüßt haben, soll dieser Antrag eine klare Position Österreichs zur Haushaltspolitik der Europäischen Union sicherstellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, sich konsequent im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union für den Erhalt der festgelegten Referenzwerte in den Fiskalregeln der EU einzusetzen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, auf europäischer Ebene Maßnahmen anzuregen und zu forcieren, welche zu einer Reduzierung der Schuldenquoten der EU-Mitgliedstaaten beitragen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.