beratungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

V-2 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Dienstag, 09. Juni 2020

 

 


Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 09. Juni 2020

 

 

Tagesordnung

 1.)

COM(2019) 640 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Der europäische Grüne Deal

(6419/EU XXVII.GP)

 2.)

COM(2020) 80 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)

(14922/EU XXVII.GP)

 3.)

COM(2020) 380 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/EU-Biodiversitäts­strategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben

(20966/EU XXVII.GP)

 4.)

COM(2020) 98 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein neuer Aktions­plan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa

(15545/EU XXVII.GP)

 5.)

6404/20 LIMITE

Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 1999/62/EC on the charging of heavy goods vehicles for the use of certain infrastructure - Revised Presidency compromise text

(14475/EU XXVII.GP)

 

 


 

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrats beriet sich mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler über den Grünen Deal der Europäischen Union und geplante EU-Maßnahmen, die diesen mit Leben erfüllen sollen. Auf dem Programm des Ausschusses stand daher neben dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für ein Europäisches Klimagesetz auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Die Abgeordneten wurden zudem über den aktuellen Entwurf des Europäischen Rats zur Änderung der Wegekostenrichtlinie der EU informiert. Laut Bundesministerin Gewessler bestehen gute Chancen auf eine baldige Einigung über die Richtlinie während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

 

Der europäische Grüne Deal oder Green Deal (EGD) stellt eine der sechs politischen Leitlinien der Europäischen Kommission (EK) dar, um die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für den Klimaschutz umzusetzen. Damit soll Europa bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Österreich unterstützt laut der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler die Zielsetzungen des EGD. Dieser ist aus ihrer Sicht ein echter Game-Changer in der Geschichte der EU und sei eine historische Chance, die Wirtschaft der EU in Richtung Nachhaltigkeit umzugestalten und die EU als globalen Vorreiter für Umwelt- und Klimaschutz zu positionieren.

 

Anhand der Mitteilung der EU-Kommission zum EGD debattierte der EU-Unterausschuss des Nationalrats über die Inhalte der EU-Strategie. ÖVP und Grüne legten einen Antrag auf Stellungnahme zu der Mitteilung vor, der mehrheitlich angenommen wurde. Nur die FPÖ, die eine eigene Stellungnahme vorbereitet hatte, verweigerte die Zustimmung. Gefordert wird, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin an den ambitionierten Vorgaben des European Green Deal festhalten. In bilateralen und europäischen Kontakten soll das Ziel der europäischen Klimaneutralität bis 2050 eine wichtige Rolle spielen. Wichtig ist ÖVP und Grünen außerdem, dass der Übergang zu einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft gerecht gestaltet wird.

 

Georg Strasser (ÖVP) sieht es als wesentlichen Aspekt, dass es sich hier um ein umfassendes Konzept handelt, in dem eine Balance von Ökonomie und Umwelt angestrebt wird. In der Lebensmittelproduktion sieht er für Österreich die Herausforderung, die regionale Versorgung mit Obst und Gemüse zu verstärken. Wichtig seien dabei Herkunftskennzeichnungen als Basis für die Kaufentscheidung der KonsumentInnen.

 

Nach Meinung von Julia Herr (SPÖ) bietet das Konzept eine große Chance. Allerdings müsse auch die budgetäre Umsetzung gesichert sein, hier habe sie Zweifel. Dem Antrag auf Stellungnahme der Koalition stimme ihre Fraktion zwar zu, doch sei er gerade in diesem Punkt zu wenig ambitioniert.

 

Walter Rauch (FPÖ) sieht im EGD vorerst "viel Rahmen, aber wenig Inhalt". Konkrete Maßnahmen seien noch kaum erkennbar. Er hätte sich gerade von den Grünen bei Themen wie Pestizide und Recycling mehr erwartet, offenbar würden sie sich aber gegenüber der ÖVP nicht durchsetzen. Sein Antrag auf Stellungnahme, der unter anderem die Forderung aufstellte, den Grünen Deal mit der Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbinden, blieb in der Minderheit.

 

Aus Sicht von Michel Reimon (Grüne) ist es wichtig, ein "Greenwashing" unter dem Deckmantel des Green Deal zu vermeiden. In EU-Handelsabkommen, vor allem mit Südamerika, müssten die Aspekte des Klimaschutzes einfließen. Es sei nichts damit gewonnen, wenn Europa seine landwirtschaftliche Produktion umstelle, das aber letztlich auf Kosten des Amazonas-Regenwaldes gehe. In diesem Punkt schloss sich Michael Bernhard (NEOS) seinem Vorredner an und forderte eine Carbon-Border-Tax für Lebensmittelimporte. Was die Mittel für den EGD betreffe, so handle es sich kaum um frisches Geld, sondern größtenteils um Verschiebungen, merkte er kritisch an. Auch Christoph Matznetter (SPÖ) sah in CO2-Abgaben auf Importe eine richtige Strategie, um die Dekarbonisierung der Produktion voranzutreiben. Für Petra Steger (FPÖ) stellt sich unter anderem die Frage, wie verhindert wird, dass der EGD nur mehr Bürokratie ohne Effekte erzeugt. Auch müsse die Abwanderung von Unternehmen verhindert werden.

 

Aus Sicht von EU-Parlamentier Alexander Bernhuber (ÖVP) ist es wichtig, dass der EGD nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Energieversorgung sei. Er warnte davor, dass Klimaziele mittels Produktionsverlagerungen erreicht werden, das sei nicht der Sinn der Sache.

 

Umweltministerin Leonore Gewessler betrachtet es als ermutigendes Zeichen, dass trotz der erschwerten Bedingungen für die Arbeit der EU in der COVID-19-Krise die Arbeit am Green Deal vorangetrieben wurde. Zweifellos habe sich die aktuelle Situation auf die Diskussion ausgewirkt. Der Aspekt der Abhängigkeit von Importen und die Rückholung von wichtigen Produktionen nach Europa werde nun wesentlich stärker diskutiert. Die Carbon-Border-Tax sei im Regierungsprogramm enthalten, betonte die Ministerin. Nochmals unterstrich sie, dass sie keinen Widerspruch von Ökonomie und Umweltschutz sehe. Das Gegenteil sei der Fall, da der Umstieg auf nachhaltige Produktion die Wettbewerbsfähigkeit der Zukunft sicherstelle.

 

Das "Europäische Klimagesetz" wurde vom EU-Unterausschuss des Nationalrats zum Anlass für eine Auseinandersetzung über die Erreichung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050. Zum geplanten Klimagesetz hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der auf der ressourceneffizienten Wachstumsstrategie des europäischen Green Deals aufbaut. Vorgesehen ist unter anderem die Festlegung eines "Zielpfads" von 2030 bis 2050. Der Kommission soll laut Vorschlag die Aufgabe übertragen werden, bestehende Strategien und Rechtsvorschriften der EU im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Ziel der Klimaneutralität zu überprüfen und die Verordnung durch delegierte Rechtsakte zu ergänzen, indem sie auf EU-Ebene den Zielpfad für die schrittweise Verwirklichung des Ziels für 2050 festlegt. Umweltministerin Leonore Gewessler betonte, die EU müsse eine Vorreiterrolle einnehmen und ambitionierte Vorgaben für die Erreichung der Ziele der Pariser Klimakonferenz machen.

 

Für Martin Engelberg (ÖVP) ist die Bewahrung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft wichtig. Alois Stöger (SPÖ) nahm nochmals Bezug auf das Gesamtkonzept des Green Deals. Ein wichtiger Aspekt für eine nachhaltige Wirtschaftsweise stellt die Rückeroberung wichtiger Industrieproduktionen für Europa dar, ist er überzeugt.

 

Die Anwendung eines delegierten Rechtsakts anstelle eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird in Österreich grundsätzlich kritisch gesehen. Umweltministerin Gewessler wies darauf hin, dass die EK in der Frage des delegierten Rechtsaktes zuletzt Flexibilität angedeutet habe. Der Bundesrat habe in der Frage des delegierten Rechtsakts bereits eine begründete Stellungnahme an die EU-Organe gerichtet, erinnerte der FPÖ-Abgeordnete Rauch. Er sprach sich klar dagegen aus, Atomkraftwerksprogramme in die Erreichung der Klimaziele einzubeziehen. Lukas Hammer (Grüne) sagte, die EU müsse das Zugpferd zur Erreichung der Klimaziele bleiben, und brachte einen von ÖVP und Grünen formulierten Antrag auf Stellungnahme des Ausschusses ein. In der Stellungnahme, die von allen Fraktionen außer den Freiheitlichen unterstützt wurde, werden ambitionierte Klimaziele für die EU gefordert.

 

In engem Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal steht die EU-Biodiversitätsstrategie 2030, die von der Kommission zeitgleich mit der "Farm-to-Fork"-Initiative vorgelegt wurde. Die Strategie hat zum Ziel, geschädigte Ökosysteme und die Biodiversität in der EU bis ins Jahr 2030 wiederherzustellen sowie die Ursachen der Biodiversitätsverluste zu bekämpfen, etwa durch Reduktion der Pestizide um 50%. Weitere Elemente sind die Stärkung des Schutzgebietsnetzwerks der EU und das Aufhalten des Artenverlusts. Außerdem sollen die Strukturen zur Überprüfung der Umsetzung gestärkt werden. Das Klimaschutzministerium wertet die Zielsetzung positiv. Die für die EU-Biodiversitätsstrategie vorgesehen Mittel in der Höhe von 20 Mrd. € pro Jahr sollen auch dem Klimaschutz dienen. Umweltministerin Gewessler nannte die Strategie einen mutigen Schritt der EU, die hier die Bereitschaft zeige, sich schwierigen Themen zu stellen. Die Biodiversitätsstrategie müsse mit der Agrarpolitik der EU verknüpft werden, um Wirkung zu zeigen. Die Situation sei jedenfalls dramatisch, sie hoffe daher, dass der EU-Rat bald Schlussfolgerungen verabschiedet, damit Maßnahmen folgen können.

 

Zur Mitteilung der EU-Kommission zur EU-Biodiversitätsstrategie unter dem Motto "Mehr Raum für die Natur in unserem Leben" wurde ein von den Abgeordneten Reinhold Lopatka (ÖVP) und Astrid Rössler (Grüne) vorgelegter Antrag auf eine Mitteilung an die EU-Kommission einstimmig angenommen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, dass sich die EU im Bereich des europäischen Handels und der Entwicklungszusammenarbeit dafür einsetzen soll, dass mehr Finanzmittel für biodiversitätsfreundliche Maßnahmen bereitgestellt werden und ihre Politik die biologische Vielfalt nicht schädigt.

 

Julia Herr (SPÖ) und Walter Rauch (FPÖ) verwiesen auf die Wichtigkeit der Pestizidreduktion. ÖVP-Abgeordneter Strasser betonte, es sollte keine einseitigen Schuldzuweisungen geben. Die österreichische Landwirtschaft sei immer bereit, ihren Beitrag zu leisten, sei aber in der Lebensmittelproduktion und Wertschöpfungskette nicht der alleinige Faktor. Auch die Bioproduktion sei den Marktbedingungen unterworfen, gab er zu bedenken. So müssten Bio-Fleischprodukte mit Billigimporten konkurrieren. Aus Sicht von Rössler (Grüne) ist der dramatische Biodiversitätsverlust zweifellos stark mit Fragen der landwirtschaftlichen Produktion verbunden, umfasst aber unterdessen alle Bereiche, von der Waldwirtschaft bis zum Hausgarten. NEOS-Abgeordneter Bernhard zeigte sich skeptisch über die Ausweitung von Schutzgebieten und forderte, dass Grundstückseigentümer angemessen entschädigt werden.

 

Weiterer zentraler Baustein des Green Deals ist ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels bis 2050, der ebenfalls von Österreich begrüßt wird. Die Wirtschaft soll mit dem Vorhaben der Kommission auf eine "grüne Zukunft" vorbereitet werden. Die drei Fokusbereiche sind der Schutz der Umwelt, die Einführung neuer Rechte für VerbraucherInnen sowie die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Die EU-Kommission plant die Vorlage einer Rechtssetzungsinitiative für nachhaltige Produktpolitik. Laut Bundesministerin Gewessler ist das Recht auf Reparatur von Produkten hier ein zentraler Punkt. Ebenso wichtig ist die Schaffung eines EU-Marktes für Sekundärrohstoffe bzw. Abfallexporte. Erste Schritte für Österreich seien Gespräche über ein Pfand auf Getränkeverpackungen. Zudem werde Österreich dem "European Plastics Pact" (Europäischer Plastik Pakt) beitreten, teilte die Umweltministerin mit. Österreich müsse aufgrund von EU-Vorgaben jedenfalls eine Erhöhung der Sammelquote für Kunststoff sowie beim Recycling von Getränkeflaschen erreichen.

 

Der Ausschuss interessierte sich vor allem für die Ausgestaltung der Pläne zur Erhöhung der Recyclingquote. Für Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) wirft ein Pfandsystem und das Recycling von Plastik und anderen Stoffen viele systemische Fragen auf. Hier gehe es um nachvollziehbare Zertifikate, um gerechten Wettbewerb und um Planungssicherheit für österreichische Unternehmen. Walter Rauch (FPÖ) sieht das Pfand als Anreiz für mehr Mülltrennung, besonders in Wien müsse diese verstärkt werden. Aus Sicht von Julia Herr (SPÖ) hat die Frage der Kreislaufwirtschaft auch eine globale Dimension. Sie brachte einen Antrag auf Stellungnahme ihrer Fraktion ein, die eine entsprechende Neuausrichtung der EU-Außenhandelspolitik fordert. Laut SPÖ sollte unter anderem in Freihandelsabkommen ein Nachhaltigkeitskapitel mit einem Durchsetzungsmechanismus ausgestattet werden und die Ratifikation und Umsetzung der Verpflichtung des Pariser Klimaabkommens in allen Handelsabkommen verankert werden. Dieser Antrag blieb aber in der Minderheit. Michel Reimon (Grüne) sah in dem Antrag der SPÖ gute Ansätze, allerdings enthalte er formale Fehler. NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard meinte ebenfalls, eine Neuausrichtung der EU-Handelsverträge sei durchaus sinnvoll. Die Tatsache, dass Reparaturen oft teurer seien als Neuanschaffungen, verweise auf Fehler im Steuersystem. Auch Rössler (Grüne) meinte, Reparaturen müssten steuerlich begünstigt, Lebensmittelverschwendung verringert werden.

 

Die EU setze die Arbeit an der Änderung der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von TEN-Verkehrswegen (Autobahnen und Schnellstraßen) durch schwere Nutzfahrzeuge (Wegekostenrichtlinie), intensiv weiter fort, informierte Bundesministerin Gewessler die Abgeordneten. Der aktuelle Entwurf des kroatischen Ratsvorsitzes sehe nun, anders als im ursprünglichen Vorschlag der EK, die Möglichkeit vor, bei Kooperation von zumindest zwei Mitgliedstaaten den Querfinanzierungszuschlag auf bis zu 50 % der Infrastrukturgebühr erhöhen zu können. Das entspreche einer österreichischen Forderung und werde ausdrücklich positiv bewertet, betonte Gewessler. Sie habe zwar gehofft, dass ein Abschluss noch unter dem derzeitigen Ratsvorsitz möglich sein werde. Nun gehe sie aber davon aus, dass Deutschland alles daransetzen werde, während seiner Ratspräsidentschaft eine Einigung herbeizuführen. Einheitliche Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden schweren Güterverkehr auf den hochrangigen Straßen in Europa seien vor dem Hintergrund der Klimaziele und der Transitfrage enorm wichtig. Das betreffe vor allem auch die Brennerstrecke.

 

Positive Reaktionen auf den Vorschlag kamen von den Abgeordneten Walter Rauch (FPÖ) und Michael Bernhard (NEOS). SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger kritisierte hingegen die Wegekostenrichtlinie grundsätzlich und bezeichnete sie als "überholtes neoliberales Konzept". Die Verlagerung auf die Schiene könne nur durch klare gesetzliche Vorgaben für den Güterverkehr über große Strecken erreicht werden, meinte er. Abgeordneter Hermann Weratschnig von den Grünen konnte diesem Zugang zwar einiges abgewinnen, er verwies aber auch auf die geplante Einhebung von Querfinanzierungszuschlägen auch außerhalb von Bergregionen mit der Möglichkeit der gleichzeitigen Einhebung von Querfinanzierungszuschlägen und Gebühren für externe Kosten. Das sei für Österreich von größter Wichtigkeit, vor allem in Hinblick auf den Transitverkehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag vom ÖVP und Grünen wurde ohne die Stimmen von FPÖ angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

der Abgeordneten Michel Reimon, Dr. Reinhold Lopatka

Kolleginnen und Kollegen

eingebracht in der Sitzung des EU Unterausschusses am 09.06.2020

zu TOP 1: COM (2019) 640 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Der europäische Grüne Deal (006419/EU XXVII.GP)

Am 11. Dezember 2019 stellte die Europäische Kommission die neue EU-Wachstumsstrategie für eine nachhaltige Wirtschaft vor, den europäischen Grünen Deal. Dadurch soll der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft geschaffen werden und Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden, d.h. keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Dabei bietet der Europäische Grüne Deal einen Rahmen, in dem ökologische, wirtschaftliche und soziale Fragen zusammen gedacht werden und der für alle Sektoren Transformationsprozesse konzipiert.  Dabei findet sich auch einer der Leitgrundsätze der UN Agenda 2030 und ihrer Ziele für Nachhaltigkeit, „Leave No One Behind“, als zentrale Formulierung im Europäischen Grünen Deal wieder. Gerade in Bezug auf die derzeitige Covid-19 Krise zeigt der Europäische Grüne Deal die Chance auf, globale und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit sowie Klima- und Umweltschutz auf Augenhöhe zu behandeln.

Diese neue Herangehensweise zeigt sich auch in der umfangreichen und vielschichtigen Zusammensetzung von legislativen und nicht-legislativen Vorschlägen im Rahmen des European Green Deal: So wurden etwa der Vorschlag für ein europäisches Klimaschutzgesetz, eine neue EU-Digital, neue EU Biodiversitätsstrategie,  die Vorlage der „Farm to Fork“ Initiative sowie die neueEU-Industriestrategie und ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft fast zeitgleich von der Europäischen Kommission vorgelegt. Weitere Eckpfeiler sind Vorschläge für Investitionen in neue, umweltfreundliche Technologien sowie die Unterstützung der Industrie bei Innovationen, die Einführung umweltfreundlicherer, kostengünstigerer und gesünderer Formen des privaten und öffentlichen Verkehrs, die Dekarbonisierung des Energiesektors, die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Verbesserung weltweiter Umweltnormen.

Die Covid-19 Pandemie hat aufgezeigt, wie wichtig Nachhaltigkeit, Innovation und internationale Zusammenarbeit sind. Dreizehn europäische UmweltministerInnen, darunter auch die österreichische Ministerin Leonore Gewessler, haben in einem offenen Brief auf der Plattform „Climate Home News“ (https://www.climatechangenews.com/2020/04/20/four-eu-nations-back-green-post-coronavirus-recovery/) Mitte April 2020 die EU dazu aufgefordert, den Europäischen Grünen Deal ins Zentrum der Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft zu stellen und an den ehrgeizigen Zielen festzuhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert,

-          sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin an den ambitionierten Vorgaben des European Green Deal festhalten und dazu die nötige Präzisionsarbeit in der Ausgestaltung vorangetrieben wird, nach dem Motto „Leave no one behind“.

-          in bilateralen und europäischen Kontakten darauf hinzuwirken, dass das Ziel der europäischen Klimaneutralität bis 2050 von allen EU-Mitgliedstaaten nachhaltig mitgetragen und umgesetzt wird.

-          sich auf europäischer und nationaler Ebene dafür einzusetzen, dass der Übergang zu einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft gerecht gestaltet wird.  

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die

Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender FPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen von FPÖ und teilweise ÖVP in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

der Abgeordneten Petra Steger

Kolleginnen und Kollegen

eingebracht in der Sitzung des EU Unterausschusses am 09.06.2020

zu TOP 1: COM (2019) 640 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Der europäische Grüne Deal (006419/EU XXVII.GP)

Am 11. Dezember 2019 stellte die Europäische Kommission europäischen Grünen Deal vor. Dabei handelt es sich um eine in Gesellschaftsstrukturen eingreifende Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft werden soll. Gleichzeitig muss dieser Übergang gerecht und inklusiv sein, da er wesentliche Veränderungen mit sich bringen wird, ist eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit und das Vertrauen in den Übergang von entscheidender Bedeutung. Dazu ist ein neuer Pakt notwendig, der die Bürgerinnen und Bürger in all ihrer Vielfalt eint. 1

Im Zuge einer erfolgreichen Klima- und Umweltschutzpolitik, muss aber insbesondere in Zeiten der steigenden Arbeitslosigkeit jedenfalls sichergestellt werden, dass Unternehmen nicht aus Österreich in Länder mit niedrigeren Standards abwandern und dadurch Arbeitsplätze in unseren Regionen gefährdet werden.

Der Industriestandort Österreich hat in den letzten Jahrzehnten bereits ausreichend bewiesen, dass sich eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik und effiziente Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen nicht ausschließen. Nachhaltige und saubere Produktion sind in Österreich lange gelebte Praxis, weshalb weitere Einschränkungen und Vorschriften gerade in Zeiten der Krise zur überbordenden Mehrbelastung werden, für welche die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert sich für die folgenden Punkte einzusetzen:

 

·         Arbeit und Klimaschutz: die geplanten Klimaschutzmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene sollen dahingehend überarbeitet werden, dass ein weiterer Anstieg der Arbeitslosenzahlen ausgeschlossen werden kann.

·         Wirtschaft und Klimaschutz: die heimische Wirtschaft soll auf europäischer Ebene vor einer drohenden Überregulierung verteidigt werden, um die Auswirkungen der Coronakrise rasch bewältigen zu können.

·         Fairness und Klimaschutz: der Übergang zu einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft soll fair und chancengerecht gestaltet werden.  

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag vom ÖVP und Grünen wurde ohne die Stimmen von FPÖ  angenommen:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Lukas Hammer, Reinhold Lopatka

Kolleginnen und Kollegen

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Unterausschusses am 9.6.2020

zu TOP 2: COM (2020) 80 final Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der
Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999
(Europäisches Klimagesetz) (014922/EU XXVII.GP)

Die österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zu der Verantwortung bekannt, die notwendigen Schritte und Weichenstellungen vorzunehmen, um der Herausforderung der Erderhitzung auf allen Ebenen gerecht zu werden und die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen. Gemäß dem Programm können Klimaschutzmaßnahmen auch eine Chance für eine zukunftsfähige Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen in Österreich sein

Die Bundesregierung hat sich ebenso dazu bekannt, auf europäischer Ebene dazu beizutragen, dass die EU das Pariser Klimaschutzabkommen in die Tat umsetzt und eine globale Führungsrolle im Klimaschutz einnimmt. Aus Sicht der Klimawissenschaft braucht es zusätzlich ambitionierte Maßnahmen, um das 2050 Ziel zu erreichen.

Die Anhebung der EU-Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen, wie es der Green Deal der EU-Kommission vorsieht, wird von der Bundesregierung ausdrücklich unterstützt.

Das Klimaneutralitätsziel darf nicht nur für die Europäische Union als ganze gelten, sondern sollte auch verbindlich für alle Mitgliedstaaten festgesetzt werden. So kann innerhalb der Union das Erreichen der Klimaneutralität besser gewährleistet werden. Österreich bekennt sich dazu, bereits im Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen.

 

Eine wirksame und konsistente EU-Klimapolitik und ein damit einhergehender Umbau des Energiesystems wird auch zu neuen und attraktiven Marktchancen für europäische Unternehmen führen. Auch hier ist ein gemeinsames Vorgehen für eine nachhaltige Entwicklung der europäischen Wirtschaft angezeigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert,

 

-          sich weiterhin dafür einzusetzen, dass neu festzulegende Klimaziele der Europäischen Union für das Jahr 2030 und für den Zeitraum 2030 bis 2050 ein dem Pariser Übereinkommen entsprechendes Ambitionsniveau aufweisen;

-          sich dafür einzusetzen, dass das europäische Klimaneutralitätsziel für alle Mitgliedstaaten verankert wird und grundsätzlich dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren den Vorzug zu geben, wobei delegierte Rechtsakte bei Grundsatzentscheidungen nicht anzuwenden sind.

-          sich dafür einzusetzen, die Kräfte der klimapolitisch ambitionierten Mitgliedstaaten zu bündeln, um gemeinsam proaktiv für eine europäische Klimapolitik zur Errichtung neuer Marktchancen für europäische Unternehmen einzutreten; gleichzeitig sich dafür einzusetzen, ein level playing field für die heimische Industrie sicherzustellen;

-          sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Union als globaler Vorreiter mit wirksamer und konsistenter Politik im Kampf gegen den Klimawandel auftritt, um so den Druck auf unsere Partnerstaaten zu erhöhen und auch noch unzureichend agierende Staaten zu einer ambitionierten Klimapolitik zu motivieren.

-          sich konsequent in der Gruppe der Klimaschutzvorreiter zu positionieren.“

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die

Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag vom ÖVP und Grünen wurde einstimmig angenommen:

 

Antrag auf Mitteilung

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Abgeordneten Astrid Rössler, Reinhold Lopatka

Kolleginnen und Kollegen

zu TOP 3: Bericht der COM (2020) 380 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (020966/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Unterausschusses des Nationalrates am 9.6.2020

Der Präsident des Nationalrates wird ersucht, folgende Mitteilung gem. § 31d (4) Abs. 2 GO-NR am die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrates wolle beschließen:

Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

Der Schutz der Biodiversität dient dem Schutz unserer Lebensgrundlagen. Die Vielfalt der Ökosysteme, der Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sind die Basis unserer Ernährung und gewährleisten eine gesunde Lebenswelt. Intakte Ökosysteme tragen zur Klimaregulierung bei und bieten Schutz vor Naturgefahren.

Laut Weltrat für Biodiversität sind allerdings 1 Million Tier- und Pflanzenarten weltweilt vom Aussterben bedroht. In Österreich ist die Hälfte aller Amphibien, Reptilien und Fische und ein Drittel aller Vögel und Säugetiere stark gefährdet. Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die bedeutendste globale Umweltbedrohung und erfordert dringend mehr Aufmerksamkeit.

 

Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz der Biodiversität. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Sektoren Initiativen zum Erhalt der Artenvielfalt, zum Verbund von Lebensräumen und zur Förderung der Strukturvielfalt zu setzen. Sektorenübergreifender Biodiversitätsschutz erfordert kohärente Instrumente und klare Zielsetzungen. Die Europäische Kommission hat mit der am 20. Mai präsentierten EU-Biodiversitätsstrategie auf den dramatischen Verlust an Lebensräumen und Artenvielfalt reagiert und die Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt in Angriff genommen, wie etwa die nicht nachhaltige Nutzung von Land und Meer, der Raubbau an natürlichen Ressourcen, die Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten.

In weiterer Zukunft wird vor allem eine praxisorientierte und ambitionierte Umsetzung der EU Biodiversitätsstrategie relevant sein, die sich auf eine umfassende, aber derzeit noch fehlende, Folgenabschätzung der Europäischen Kommission auf der Grundlage öffentlicher Konsultationen und der Ermittlung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen stützt. Die Strategie muss die Lebensmittelversorgungssicherheit und Selbstversorgung in Europa stützen und die Abhängigkeit von Drittlandsimporten mit niedrigeren Produktionsstandards reduzieren. Zudem sollten die wirtschaftlichen Vorteile der EU-Biodiversitätsstrategie genutzt werden, da die europäischen Investitionen einen nachhaltigen Mehrwert sowohl für die Natur, als auch für lokale Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten darstellen können.

Weiters sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass sich die Europäische Union bei den internationalen Verhandlungen über den Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 bei der Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt im Jahr 2021 für die Einbeziehung der in der Biodiversitätsstrategie vorgeschlagenen Elemente einsetzt und sich im Bereich des europäischen Handels und der Entwicklungszusammenarbeit dafür einsetzt, dass mehr Finanzmittel für biodiversitätsfreundliche Maßnahmen bereitgestellt werden und ihre Politik die biologische Vielfalt nicht schädigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender SPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Julia Herr

Genossinnen und Genossen,

zu TOP4: COM (2020) 98 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa (015545/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 09. Juni 2020

Die Europäische Kommission hat in dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa die führende Rolle Europas bei den Bemühungen auf globaler Ebene eingemahnt. Zur Unterstützung des globalen Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft soll gemäß der Mitteilung sichergestellt werden, „dass Freihandelsabkommen die erweiterten Ziele der Kreislaufwirtschaft wiederspiegeln“

(Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen/Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa, S. 21).

 

Es ist unumstritten, dass der internationale Handel mit seinen weltweit verzweigten Wertschöpfungsketten und den langen Transportwegen zur Umweltbelastung und zur weiteren Erhöhung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Emissionen lassen sich vor allem auf Importe auf dem Bergbau- und Grundstoffsektor, landwirtschaftliche Produkte sowie Industrieprodukte zurückführen.

 

Auch hinlänglich bekannt ist die Tatsache, dass sich gerade im Rohstoffsektor gravierende Verletzungen von ArbeitnehmerInnenrechten und Umweltverschmutzungen finden lassen. Zudem steht der Abbau von Rohstoffen in Zusammenhang mit einer systematischen Übernutzung natürlicher Ressourcen. Ähnliche Probleme zeigen sich beim internationalen Gütertransport. Prognosen gehen davon aus, dass sich die durch den internationalen Frachtverkehr verursachten Emissionen bis 2050 fast vervierfachen werden, sollte es zu keinen Änderungen kommen (vgl. International Transport Forum (2015): the Carbon Footprint of Global Trade. Trackling Emissions from International Freight Transport. https://www.itf-oecd.org/sites/default/files/docs/cop-pdf-06.pdf).

 

Die Europäische Union trägt sowohl auf multilateraler Ebene als auch bei bilateralen Handelsverträgen maßgeblich zu den Bedingungen des globalen Handels bei. Es ist daher unerlässlich den Menschen und die Umwelt ins Zentrum des Interesses der EU-Handels- und Investitionspolitik zu rücken.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, werden aufgefordert Mensch und Umwelt statt Profitinteressen multinationaler Konzerne ins Zentrum der europäischen Handelspolitik zu rücken und die europäische Handels- und Investitionspolitik insbesondere anhand folgender Kriterien neu auszurichten:

 

-          das Nachhaltigkeitskapitel in Freihandelsabkommen muss endlich mit einem Durchsetzungsmechanismus ausgestattet werden, um in letzter Instanz bei Verstößen gegen internationale Arbeits- und Umweltnormen, Sanktionen verhängen zu können;

-          die Ratifikation und Umsetzung der Verpflichtung des Pariser Klimaabkommens sowie der Verbleib (Nicht-Rücktritt) muss als „essential element“-Klausel in allen Handelsabkommen verankert werden;

-          Sonderklagerechte für Konzerne (Investor State Disputes Settlement – ISDS) sind ersatzlos zu streichen;

-          WTO-Regeln und bilaterale Handelsabkommen dürfen nicht im Widerspruch zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft stehen oder die Bestrebungen des Grünen Deals unterwandern“.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.