V-22 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Beratungen des Ständigen Unterausschusses des
Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Donnerstag, 9. November 2023
Beratungen des Ständigen Unterausschusses des
Hauptausschusses in Angelegenheiten der
Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXVII. Gesetzgebungsperiode Do, 9. November 2023
1.) COM(2022) 528 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Mitteilung 2022 über die Erweiterungspolitik der EU
(116163/EU XXVII.GP)
2.) WK 13167/23
General Affairs Council on 15 November 2023/Room document
(158162/EU XXVII.GP)
3.) COM(2021) 615 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030)
(76442/EU XXVII.GP)
Debatte zur Erweiterungspolitik der Europäischen Union
Das im Oktober 2022 veröffentlichte Erweiterungspaket 2022 beurteilt die Fortschritte im EU-Integrationsprozess der sechs Westbalkanstaaten und der Türkei. Das Paket steht im geopolitischen Kontext des russischen Aggressionskrieges in der Ukraine und betont die Rolle der EU-Erweiterungspolitik als geostrategische Investition in Frieden, Stabilität und Sicherheit in Europa.
Nun legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Erweiterungspolitik vor, in dem sie den Start von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau vorschlägt. Sie werde den Bericht im Detail prüfen, sagte Bundesministerin Karoline Edtstadler und betonte, dass es jedenfalls kein "Fast-Track-Procedure" geben werde. Die Erweiterung sei wichtig für die Sicherheit der EU. Der Beitrittsprozess der Westbalkanländer solle daher mit Nachdruck vorangetrieben und beschleunigt werden, denn der Westbalkan dürfe nicht anderen Akteuren überlassen werden. Österreich werde sich für die Westbalkanländer weiterhin einsetzen, vor allem für Bosnien und Herzegowina, so Edtstadler. Sie befürworte einen "graduellen Prozess" bei der Integration. Damit sei gemeint, dass die Staaten Incentives erhalten sollen, wie beispielsweise die Teilnahme am Programm Erasmus+ oder die Teilnahme an informellen Treffen, sobald sie bestimmte Bereiche im Aufnahmeprozess abgeschlossen haben.
Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) fragte, wie bei der Bevölkerung das Vertrauen in die Europäische Union sowie das Verständnis für die Erweiterung gestärkt werden könne und welche Reformen der Europäischen Union es brauchen werde. Edtstadler sagte, dass dies in der Verantwortung aller liege und die Weiterentwicklung der Union parallel zum Erweiterungsprozess erfolgen müsse.
Ob der Vorschlag der Europäischen Kommission für den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine für sie überraschend gekommen sei, wollte Jörg Leichtfried (SPÖ) von Bundesministerin Edtstadler wissen. Er stellte zudem die Frage nach der Aufnahmefähigkeit der EU. Die Ukraine habe ein großes Agrarsystem und dies würde sich stark auf das Agrarsubventionssystem der EU auswirken. Eine große Überraschung sei dieser Vorschlag der Kommission für sie nicht gewesen, antwortete Edtstadler und betonte, dass die Kriterien für eine Aufnahme erfüllt werden müssen, es könnten nicht zwei Klassen von Erweiterungskandidaten geschaffen werden. Ein Beitritt der Ukraine werde bei bestem Willen nicht in ganz kurzer Zeit bewältigbar sein. Die Ukraine sei jedoch sehr ehrgeizig und tue alles, um sich tiefgreifend zu reformieren, so Edtstadler. Dieses Momentum müsse genutzt werden, um auch den Westbalkan zu motivieren.
Er habe ernsthafte Zweifel, ob sich die EU selbst noch ernst nehme, sagte Axel Kassegger (FPÖ) mit Verweis auf die Kopenhagener Kriterien für Beitrittskandidaten und brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien einzufordern und sich "gegen eine EU-Erweiterung von Staaten auszusprechen, welche diesen Auflagen mitnichten gerecht werden". Dies betreffe sämtliche aktuelle EU-Beitrittskandidaten. Des Weiteren forderte die FPÖ die Bundesregierung auf, sich gegen die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Staaten auszusprechen, welche sich in einem Krieg befinden und sich auf europäischer Ebene "vorbehaltlos für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips einzusetzen". Der Antrag blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit und wurde damit abgelehnt.
Michel Reimon (Grüne) wollte von der Europaministerin wissen, welche Änderungen bei den europäischen Institutionen ihrer Meinung nach in Zukunft nötig sein werden. Edtstadler sagte, dass die Union die Frage "wie wir uns anders aufstellen", in den nächsten Jahren massiv beschäftigen werde.
Nikolaus Scherak (NEOS) fragte nach der Geschwindigkeit der Beitrittsprozesse und wie man damit umgehen wolle, wenn der Beitritt für die Ukraine rascher erfolge, als für andere derzeitige Beitrittsländer. Edtstadler sagte, dass mögliche Incentives im Beitrittsprozess natürlich für jedes Land gelten müssen. Es hänge nicht davon ab, wann der Beginn der Beitrittsverhandlungen war, sondern davon, wann ein Kandidat alle Kriterien für einen Beitritt erfülle.
Christian Oxonitsch (SPÖ) fragte Edtstadler, wie sie den Asyldeal von Italien mit Albanien einschätze. Der Dialog mit Drittstaaten sei wichtig, der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sei es gelungen, mit einem Drittstaat eine Partnerschaft einzugehen, so Edtstadler.
Laufende Verfahren zu Polen und Ungarn
Zu Polen und Ungarn laufen seit mehreren Jahren Verfahren nach Artikel 7 zum Schutz der Grundwerte der EU. Ein aktueller Sachstandsbericht zu diesen Verfahren unter spanischem Ratsvorsitz ist kommende Woche im Rat Allgemeine Angelegenheiten geplant. Der Rat wird dabei die Entwicklungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen und die Grundwerte der EU in Ungarn erörtern.
Rechtsstaatlichkeit sei ein fundamentales Grundprinzip, dies gelte für die Europäische Union sowie Beitrittskandidaten, betonte Bundesministerin Karoline Edtstadler. Die Verfahren nach Artikel 7 würden jedoch nicht zu dem führen, was intendiert sei, sondern eher "zu Minustemperaturen im Raum", da sich die betroffenen Staaten "gegen die Wand gedrückt" fühlten, so Edtstadler. Zielführender sei der Konditionalitätsmechanismus, der das Einfrieren von Geldern vorsieht. Dies bewirke, dass Änderungen passieren, so Edtstadler.
Rudolf Taschner (ÖVP) betonte, dass Rechtsstaatlichkeit zu den Grundwerten der Union zähle und fragte, wie die Einhaltung im Erweiterungsprozess berücksichtigt werde. Edtstadler unterstrich, dass die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit eine fundamentale Grundvoraussetzung für den EU-Beitritt sei.
Der ungarische Ratsvorsitz stehe vor der Tür, erinnerte Jörg Leichtfried (SPÖ). Er fragte Edtstadler, ob sie Ungarn zutraue, als Vorsitzland als Mittler der Rechtsstaatlichkeit in der EU zu wirken. Es sei rechtlich nicht möglich, jemand von einem Vorsitz auszuschließen und es wäre auch politisch nicht gescheit, sagte Edtstadler. Der Ratsvorsitz nehme das jeweilige Vorsitzland in die Pflicht, bisher hatte jedes Vorsitzland ehrgeizige Ziele und habe sich dafür eingesetzt, etwas voranzubringen. Das aktive Einbinden habe positive Auswirkungen, so Edtstadler.
Rechtsstaatlichkeit zeige sich in mehreren Gesichtern, sagte Martin Graf (FPÖ). Er habe das Gefühl, dass Rechtsstaatlichkeit politisch ausgelegt werde und legte dar, dass seiner Meinung nach die Kritik an Ungarn nicht gerechtfertigt sei.
Michel Reimon (Grüne) fragte nach der Einbindung des Europäischen Parlaments bei Artikel-7-Verfahren und fragte, wie sich der Wahlausgang in Polen auf das Verfahren zu Polen auswirke. Es finde in diesem Zusammenhang ein Austausch mit dem Europäischen Parlament statt, sagte Edtstadler. Im Hinblick auf den Wahlausgang in Polen sei es noch zu früh, um Schlüsse zu ziehen. Sie hoffe, dass es schnell gehe, dass in Polen eine stabile Regierung gebildet werde. Polen sei ein enorm wichtiges Land, nicht nur aufgrund der Größe und der geografischen Lage, sondern auch im Hinblick auf die Wirtschaftskraft, die sich dort entwickle.
Mit dem Wahlergebnis in Polen tue sich ein Fenster auf, sagte Nikolaus Scherak (NEOS). Er halte es für sinnvoll, das Artikel-7-Verfahren weiter durchzuführen, um die Wirkung dieses Instruments zu zeigen.
Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus
Die Europäische Kommission stellte im Oktober 2021 eine Strategie gegen Antisemitismus vor, deren Umsetzung sich über den Zeitraum von 2021 bis 2030 erstreckt. Die nationalen Strategien gegen Antisemitismus sollten bis Ende 2022 festgelegt werden, bis dato haben 18 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, gesamtheitliche Strategien oder zumindest Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in ihren Aktionsplänen oder Strategien zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet. In den Jahren 2024 und 2029 will die Europäische Union dazu umfassende Umsetzungsberichte veröffentlichen.
"Seit den schrecklichen Ereignissen vom 7. Oktober erleben wir abermals eine signifikante Zunahme antisemitischer Vorfälle", sagte Bundesministerin Karoline Edtstadler. Sie habe sich niemals vorstellen können, dass es wieder zu einer solchen Situation, wie wir sie jetzt erleben, kommen würde. Die Bundesregierung hat daher eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des Verbotsgesetzes eingebracht. Doch selbst das strengste Gesetz werde nicht greifen, wenn nicht die Bevölkerung gegen Antisemitismus aufstehe, so Edtstadler. Österreich sei das erste Land, das eine Strategie gegen Antisemitismus festgeschrieben habe, die Strategie der Europäischen Union sei sehr wichtig.
Martin Engelberg (ÖVP) betonte, dass alle Formen von Antisemitismus bekämpft werden müssen und stellte die Frage, welche Maßnahmen man dabei besonders in den Fokus nehmen solle. Edtstadler sagte, dass die gesamte Gesellschaft gegen Antisemitismus aufstehen müsse. Die Strategie gegen Antisemitismus wirke, man dürfe sich jedoch kein Wundermittel erwarten.
Wenn sich Jüd:innen in Österreich fürchten müssen, sei dies eine Schande für unser Land, betonte Jörg Leichtfried (SPÖ). Antisemitismus müsse man mit allen Mitteln bekämpfen. Besonders die Schulen seien dabei gefordert.
Auch Eva Blimlinger (Grüne) betonte die Bedeutung des Bildungsbereichs, wies jedoch darauf hin, dass gerade Schulen und Universitäten jüngst zu Brennpunkten im Hinblick auf antisemitische Vorfälle geworden seien. Zudem warf sie die Frage danach auf, auf europäischer Ebene den Status von Flüchtlingen aus der Ukraine und Israel gleichzustellen.
Mario Lindner (SPÖ) sagte, dass es Antisemitismus in Österreich seit Jahrzehnten gebe und er das Fehlen einer Gesamtstrategie gegen Wiederbetätigung und Hassverbrechen sehe.
Mit Strafverschärfungen werde man nicht ernsthaft etwas bewirken, meinte Nikolaus Scherak (NEOS), die dahinterliegenden Phänomene seien Hass und Demokratiefeindlichkeit. Es gebe seit Jahrzehnten Versäumnisse, diese Phänomene insbesondere im Rahmen der Integrationsmaßnahmen zu bekämpfen.
Er tue sich schwer damit, wenn gesagt wird, dass Ausländer:innen Antisemitismus ins Land bringen, denn Antisemitismus sei mit der österreichischen Kultur dicht verwoben, sagte Lukas Hammer (Grüne). Österreich habe lange gebraucht, sich der eigenen Verantwortung zu stellen und habe als Gesellschaft lange weggeschaut. Er warne davor, die Verantwortung abzuschieben und so zu tun, als ob der Antisemitismus in Österreich "importiert" wurde.
Wenn Jüd:innen unter Druck sind, sind wir alle unter Druck, sagte Edtstadler. Zur Bekämpfung von Antisemitismus sei der Bildungsbereich selbstverständlich wichtig, daher habe das Bildungsministerium Unterrichtsmaterialien zum Nahost-Konflikt zur Verfügung gestellt. Zudem werden Workshops durch die Polizei in Schulen zur Extremismusbekämpfung abgehalten.
Martin Engelberg (ÖVP) meinte, dass die Schule die "entscheidende Front" in der Gesellschaft sei und forderte Empowerment für Lehrer:innen. Diese bräuchten Unterstützung, wenn sich Schüler:innen vollkommen respektlos verhalten und Eltern das Fehlverhalten ihrer Kinder auch noch unterstützen würden.
Eva Blimlinger (Grüne) erinnerte daran, dass Antisemitismus nicht allein eine Frage der Bildung sei, da führende Nationalsozialist:innen hochgebildet gewesen seien. Wissen allein genüge nicht, meinte dazu Rudolf Taschner (ÖVP), es gehe vor allem um Gewissensbildung. Wichtig sei es, ein Gewissen zu haben.
Abgelehnt wurde folgender Antrag (Zustimmung: FPÖ):
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Punkt 1 der Tagesordnung COM (2022) 528 final Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Mitteilung 2022 über die Erweiterungspolitik der EU (116163/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 9. November 2023
Veto gegen völlig überstürzte EU-Erweiterung und gegen Einschränkungen des Einstimmigkeitsprinzips
In der Mitteilung COM (2022) 528 vom 12. Oktober 2022 führt selbst die Europäische Kommission beträchtliche Mängel der EU-Beitrittskandidaten an. Diese erheblichen Defizite betreffen unter anderem die Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen, die Justizsysteme, Korruption, die Achtung der Grundrechte, die Meinungsfreiheit, politischen Klientelismus und ökonomische Fehlentwicklungen.[1] Wie aus den folgenden Auszügen aus der Mitteilung glasklar hervorgeht, wird kein einziges Kopenhagener Kriterium von den EU-Beitrittskandidaten erfüllt.
Bezüglich der Justizorgane im gesamten Westbalkan und in der Türkei hält die EU-Kommission fest: „Insbesondere wurde weiterhin ungebührlicher Druck von außen auf die Justiz ausgeübt, wodurch die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten untergraben, das institutionelle Gleichgewicht insgesamt gefährdet und letztlich die Gewaltenteilung beeinträchtigt wurde. Dadurch wird der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz weiterhin geschwächt.“[2] „Alle Länder [des Westbalkans] haben nach wie vor Schwierigkeiten, den politischen Klientelismus zu kontrollieren, um eine professionellere und stabilere öffentliche Verwaltung aufzubauen.“[3] In Bosnien und Herzegowina spricht die EU-Kommission gar von einem „Stillstand bei der Arbeit der demokratischen Institutionen.“[4]
Die Kommission hält zudem fest: „Die organisierte Kriminalität stellt im Westbalkan und der Türkei nach wie vor eine erhebliche Sicherheitsbedrohung dar. Mächtige kriminelle Netzwerke operieren weiterhin in dieser Region und darüber hinaus.“[5] „Korruption ist im Westbalkan und in der Türkei nach wie vor weitverbreitet.“[6] „Das Fehlen nennenswerter Ergebnisse bei der Bekämpfung von Kriminalität und der Verhinderung von Korruption führt zu einem Gefühl der Straflosigkeit und Ungleichheit.“[7] Darüber hinaus ist eine effektive Anwendung der Grundrechte in der Westbalkanregion „nach wie vor nicht gewährleistet.“[8]
Hinsichtlich der Beurteilung der Ökonomien der Beitrittskandidaten führt die Kommission an, dass die „wirtschaftlichen Aussichten […] mit sehr großer Unsicherheit behaftet“[9] sind. „Derzeit kann keiner der Partner im Westbalkan als voll funktionsfähige Marktwirtschaft angesehen werden“[10], resümiert die Mitteilung. „Die Arbeitsmärkte im Westbalkan und in der Türkei sind nach wie vor durch insgesamt niedrige Erwerbs- und Beschäftigungsquoten sowie durch ausgeprägte Schattenwirtschaft und hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet.“[11]
Generell verschlechterte sich der „Umsetzungsgrad der gemeinsam vereinbarten politischen Leitlinien […] im Westbalkan und in der Türkei von 50,8 % im Jahr 2020 auf 42,9 % im Jahr 2021.“[12]
Hervorzuheben ist in dieser kritischen Beurteilung sicherlich die Türkei, welche nicht nur massive demokratiepolitische, rechtsstaatliche, grundrechtliche und wirtschaftliche Mängel aufweist[13], sondern welche zudem offen EU-Mitgliedstaaten bedroht. „Es wurden jedoch Vorfälle im Zusammenhang mit den Erhebungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns und Verletzungen des nationalen Luftraums der Republik Zypern gemeldet. Die Militärübungen der Türkei in den Seegebieten Zyperns wurden fortgesetzt. Die Beziehungen zu Griechenland verschlechterten sich im April 2022 nach massiven und wiederholten Verletzungen des griechischen Luftraums durch türkische Kampfflugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge in der Ägäis, einschließlich einer hohen Zahl von Flügen über bewohnte Gebiete, sowie nach einer Bedrohung der türkischen Äußerungen über die Souveränität der griechischen Inseln.“[14]
Auch die Spannungen zwischen Serbien und Kosovo nehmen zu und nicht ab. Zumindest der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat dies mittlerweile eingesehen und spricht von einer „Sackgasse“ der Beziehungen zwischen den beiden EU-Aspiranten. „Wegen der Spannungen war ein direktes Gespräch zwischen Serbiens Präsident Aleksandar Vucic und dem kosovarischen Regierungschef Albin Kurti nicht möglich. Stattdessen sprachen sie jeweils getrennt mit den EU-Vermittlern.“[15]
Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina sind zudem als failed states zu klassifizieren, deren innere Ordnung nur durch internationale Militärmissionen aufrechterhalten werden kann. Es kann deswegen kaum von souveränen Staaten gesprochen werden, wenn diese nicht einmal das Gewaltmonopol in ihrem Staatsterritorium für sich beanspruchen können.
Hinsichtlich dem EU-Beitrittskandidaten Ukraine hält sich die Mitteilung der EU-Kommission überraschend zurück. Im Rahmen einer vernunftbasierten Politik ist ein Beitritt der Ukraine oder gar nur die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen sowieso undenkbar, immerhin handelt es sich hierbei um eine aktive Kriegspartei, welche sich weigert, demokratische Wahlen abzuhalten. Die Großkorruption in der Ukraine ist zudem so hoch, dass selbst der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von einem Beitritt abrät: „Wer mit der Ukraine zu tun gehabt hat, der weiß, dass das ein Land ist, das auf allen Ebenen der Gesellschaft korrupt ist“, so Juncker.[16]
Trotz all dieser Mängel ist anzuführen, dass die Westbalkanstaaten, die Türkei und die Ukraine milliardenschwere Unterstützungen aus den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Offenbar werden diese Gelder nicht im Sinne der Steuerzahler der EU-Mitgliedstaaten und wenig effizient eingesetzt.
Neben den drei bekannten Kopenhagener Kriterien ist auch anzuführen, dass für eine potenzielle EU-Erweiterung die EU selbst und ihre Mitgliedstaaten bereit sein müssen.[17] In Zeiten der wirtschaftlichen Rezession[18], der Vertiefung der Schuldenunion, sowie einer unkontrollierten Massenzuwanderung illegaler Migranten kann hiervon keine Rede sein.
Die geplante Erweiterung der Europäischen Union dient zudem als Feigenblatt für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips. Denn, so die scheinheilige Argumentation, eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip würde die Handlungsfähigkeit der EU im Falle einer Erweiterung sicherstellen.[19] Diesem Vorhaben muss konsequent entgegengetreten werden!
Völlig unannehmbar ist die dahinterliegende Forderung, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Vetorechte in entscheidenden Politikbereichen und damit den letzten Rest ihrer Souveränität zu rauben. Eine Abschaffung bzw. Schwächung des Einstimmigkeitsprinzips hätte zur Folge, dass kein einzelner Mitgliedstaat in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, sowie in Angelegenheiten der Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitik, nationalstaatliche Interessen vor Schnellschüssen der Europäischen Union bewahren könnte. Der Wegfall des Einstimmigkeitsprinzips würde die tatsächlich demokratisch legitimierten Entscheidungsträger in Europa – nämlich die Regierungen der Nationalstaaten – in unverantwortlichem Ausmaß schwächen. Denn die Wahrung der Demokratie in Europa obliegt den Nationalstaaten, deren gewählte Repräsentanten sich vor ihrem Wahlvolk für ihre Entscheidungen – auch im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union – zu rechtfertigen haben. Demokratische Wahlen in den Mitgliedstaaten würden vor diesem Hintergrund ebenfalls entwertet werden.
Das Ende des Einstimmigkeitsprinzips würde der Demokratie in Europa einen herben Schlag versetzen. Jede demokratisch legitimierte Regierung eines EU-Mitgliedstaats muss primär den Anliegen und Sorgen ihrer Bürger entsprechen und gegebenenfalls dieser Verpflichtung mittels der Nutzung ihres nationalen Vetos auf europäischer Ebene gerecht werden können. Vor allem kleine Mitgliedstaaten wie Österreich wären ohne das Einstimmigkeitsprinzip jedweder Möglichkeit beraubt, in entscheidenden Politikbereichen im Interesse der eigenen Bevölkerung einen Einspruch zu erheben. Wer ein Ende der Einstimmigkeit fordert, kann nicht die Interessen der Österreicher vertreten, sondern nur jene der EU-Zentralisten.
Vor diesem Hintergrund ist anzuführen, dass immer mehr führende ÖVP-Minister das Einstimmigkeitsprinzip in der EU demolieren wollen. So sprachen sich bereits sowohl EU-Ministerin Mag. Karoline Edtstadler als auch Außenminister Mag. Alexander Schallenberg offen für eine Reform und Abschwächung des Einstimmigkeitsprinzips aus.
Wortwörtlich sagte Edtstadler gegenüber der Tiroler Tageszeitung: „Ich glaube, dass man die Einstimmigkeit in manchen Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik überdenken muss. In anderen braucht es Einstimmigkeit, um zu zeigen, dass Europa geeint und gestärkt ist. […] Es gibt dazwischen aber viele Bereiche, wo es mehrheitliche Beschlüsse braucht. […] Ich denke, die Zukunft ist, dass sich Staaten zusammentun, die einer Meinung sind. Dann hat man nicht 27 Meinungen am Tisch, sondern akkordierte, die man dann mit den anderen rascher zusammenführen könnte.“[20]
Nur wenige Tage später führte Schallenberg in einem Interview mit dem Profil aus: „Ich glaube, dass man sich überlegen kann, auf welche Bereiche man die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit ausdehnen kann. […] Bei der Steuerpolitik hingegen könnte man vielleicht mit qualifizierter Mehrheit Beschlüsse fassen.“[21]
Edtstadler geht demnach sogar so weit anzukündigen, dass man jene Meinungen von Mitgliedstaaten, welche nicht dem EU-Mainstream entsprechen, gleich des Tisches – und folgerichtig aus der Diskussion und Debatte – verweisen sollte. Es wäre dann einfacher, andersdenkende Regierungen zu umgehen. Um ganz im Sinne der EU-Hörigkeit der schwarz-grünen Bundesregierung zu handeln, schreckt Edtstadler demnach nicht einmal davor zurück, demokratisch gewählte Regierungen und ihre Bevölkerungen aus Entscheidungen auszuschließen, welche das Leben von hunderten Millionen Menschen betreffen.
Schallenberg ist es offensichtlich ein besonderes Anliegen, Österreich und den weiteren Mitgliedstaaten Kompetenzen in steuerpolitischen Angelegenheiten zu entziehen. Beide bleiben äußerst vage dahingehend, in welchen konkreten Bereichen und in welchem Ausmaß sie Abstimmungsverfahren reformieren möchten. Durch diese Unüberlegtheit und Planlosigkeit werden diese Forderungen allerdings umso gefährlicher. Es ist erschreckend, dass die ÖVP selbst bei einer so wichtigen und für die Zukunft unseres Landes entscheidenden Frage dem Pfad der EU-Hörigkeit folgt und sich nicht für unsere Heimat Österreich positionieren kann.
Diese Entkoppelung der Regierungspartei ÖVP von den Wünschen und Anliegen der eigenen Bevölkerung zeigt sich in der gesamten Erweiterungsdebatte. Denn während sich ÖVP-Politiker bei jeder passenden wie unpassenden Gelegenheit für eine EU-Erweiterung aussprechen, stellt sich eine klare Mehrheit der Österreicher gegen diese realitätsferne Politik:
„Lediglich acht Prozent der Bevölkerung sind laut einer jüngsten Umfrage der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) für einen Beitritt der Türkei, 71 Prozent dagegen. Kaum höher ist freilich die Bereitschaft, eine EU-Aufnahme der Westbalkanländer, der Ukraine, Georgiens oder Moldaus zu akzeptieren. ‚Die Zustimmung zu einem EU-Beitritt der Länder auf dem Westbalkan ist seit Jahren mehr oder weniger konstant niedrig‘, so ÖGfE-Generalsekretär Paul Schmidt. Und das, obwohl die Regierung seit Langem grundsätzlich für die Annäherung dieser Länder an die EU eintritt. Die Ablehnung reicht von 53 Prozent beim Kosovo, über 51 Prozent bei Albanien bis zu 41 Prozent bei Bosnien und Herzegowina. ‚Dieselbe reservierte Haltung gilt den Beitrittsambitionen der Ukraine‘, so Schmidt. Nur 24 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher würden einen Beitritt des Landes zur EU befürworten, 49 Prozent lehnen ihn ab.“[22]
Es ist höchste Zeit, dass die österreichische Bundesregierung eine den Wünschen der eigenen Bevölkerung entsprechende Politik verfolgt, dies gilt auch für die bedeutenden Felder der Erweiterungspolitik und des Einstimmigkeitsprinzips.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien einzufordern und sich gegen eine EU-Erweiterung von Staaten auszusprechen, welche diesen Auflagen mitnichten gerecht werden. Dies betrifft sämtliche aktuelle EU-Beitrittskandidaten.
Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, sich gegen die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Staaten auszusprechen, welche sich in einem Krieg befinden.
Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene vorbehaltlos für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips einzusetzen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.
[1] COM (2022) 528, S. 11-31
[2] COM (2022) 528, S. 13
[3] COM (2022) 528, S. 27
[4] COM (2022) 528, S. 12
[5] COM (2022) 528, S. 18
[6] COM (2022) 528, S. 15
[7] COM (2022) 528, S. 20
[8] COM (2022) 528, S. 16
[9] COM (2022) 528, S. 29
[10] COM (2022) 528, S. 30
[11] COM (2022) 528, S. 31
[12] COM (2022) 528, S. 30
[13] COM (2022) 528, S. 13-17
[14] COM (2022) 528, S. 40
[15] APA 2023 10 27: EU-Gipfel - Borrell: Gespräche mit Kosovo und Serbien in „Sackgasse“
[16] APA 05.10.2023: Ex-EU-Kommissionschef Juncker hält Ukraine für „nicht beitrittsfähig“
[19] https://www.handelsblatt.com/politik/international/deutsch-franzoesischer-vorstoss-mehr-sanktionen-weniger-einstimmigkeit-so-koennte-die-eu-kuenftig-aussehen/29398896.html
[20] Tiroler Tageszeitung 08.09.2022: Abstriche bei der Einstimmigkeit
[21] Profil 11.09.2022: „Ich sehe bei den Sanktionen keinen Grund für Zweifel“).
[22] Die Presse 11.05.2023: Österreicher sind klar gegen jede EU-Erweiterung