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beratungen des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

V-8 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Dienstag, 04. Mai 2021

 

 


Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 04. Mai 2021

 

 

Tagesordnung

1.)  COM(2020) 682 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

(37436/EU XXVII.GP)

 

2.)  COM(2021) 93 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungs­mechanismen

(52580/EU XXVII.GP)

 


 

 

Mindestlöhne

Der Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rats soll einen Rahmen für angemessene Mindestlöhne in der EU schaffen. Zudem sollen Kollektivvertragsverhandlungen gefördert werden und ArbeitnehmerInnen einen besseren Zugang zu Mindestlohnschutz erhalten. Nachdem der Vorschlag noch verhandelt wird, ist noch nicht klar, wie groß der Umsetzungsbedarf ist. Das Arbeitsministerium erwartet aber einen nicht unbeachtlichen Bedarf und äußert in seiner Stellungnahme daher Bedenken über eine potenzielle Gefährdung des österreichischen Kollektivvertragsverhandlungssystems und der Sozialpartnerautonomie. Auch in Bezug auf die Rechtsgrundlage erachtet das Ministerium den Vorschlag als problematisch. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip der Subsidiarität werden aus österreichischer Sicht zudem verletzt. Österreich sieht eine Empfehlung als das geeignetere Instrument an.

Arbeitsminister Martin Kocher betonte, dass alle Mitgliedstaaten sich für faire Löhne aussprechen. Die österreichische Regierung sei diesem Vorschlag gegenüber kritisch, weil befürchtet werde, dass in die Sozialpartnerautonomie eingegriffen werden könne. Es bedürfe noch vieler Diskussionen über den Vorschlag. Entscheidend werde jedenfalls sein, dass das in Österreich bewährte System der Lohnfindung gesichert werde.

Von Tanja Graf (ÖVP) nach den Rechtsgrundlagen der Richtlinie gefragt, führte der Arbeitsminister aus, dass es strittig sei, ob es sich um einen Eingriff in die Höhe von Arbeitsentgelten handle. Der EuGH habe nämlich klar festgehalten, dass die EU darauf nicht direkt einwirken dürfe, weil dies in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liege. Er sei zu dieser Frage auch mit mehreren AmtskollegInnen im Austausch, berichtete er auf Nachfrage von Georg Strasser (ÖVP). Auch sozialdemokratisch regierte Länder wie Dänemark oder Schweden würden die Richtlinie kritisch sehen, so Kocher. Österreich habe sich mit einigen anderen Ländern auch in einem Brief an die Kommission für eine Empfehlung als das geeignetere Instrument ausgesprochen. Es gebe jedenfalls noch Diskussionsbedarf, zumal sich einige Staaten auch noch nicht auf eine Position festgelegt haben.

Markus Koza (Grüne) legte dar, dass die Grünen sich der Fraktion im Europäischen Parlament anschließen, die den Richtlinienvorschlag als unproblematisch sehe. Ein Rechtsgutachten des Rates habe zwar einzelne Punkte als problematisch eingestuft, sei aber zu der Schlussfolgerung gekommen, dass es sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und nicht um einen direkten Eingriff in die Entgelthöhe handle. Es gebe in der Koalition unterschiedliche Meinungen, gestand er ein. Umso erfreuter zeigte er sich, dass es gelungen sei, einen gemeinsamen Vorschlag für eine Mitteilung einzubringen, in der man sich klar zu den Zielsetzungen der Kommission bekenne. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sei es aus Sicht der Abgeordneten wichtig, in allen Mitgliedstaaten effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, Niedrigstlöhne und Ausbeutung zu setzen, heißt es darin. Die Mitgliedstaaten sollen dafür die bestgeeigneten Instrumente wählen. Laut Mitteilung wollen die Abgeordneten auf das in Österreich erfolgreiche System der Kollektivverträge für gerechte Mindestlöhne hinweisen. Sämtliche Maßnahmen auf EU-Ebene müssten die Autonomie der Sozialpartner wahren und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und der Kompetenzverteilung stehen, halten die MandatarInnen weiters fest. Der Antrag auf Mitteilung wurde ohne die Stimmen der SPÖ angenommen.

Petra Steger (FPÖ) sprach sich für ein einheitliches Lohnniveau in der EU aus, äußerte aber Bedenken zur Richtlinie, weil diese unverhältnismäßig sei und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. Sie erkundigte sich, ob der Arbeitsminister auch ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben habe, was dieser verneinte. Er sei jedoch im Austausch mit ExpertInnen. Auch für Gerald Loacker (NEOS) gehört die kompetenzrechtliche Frage geklärt. Eine Angleichung der Lohnniveaus sei im Gange. Dies funktioniere jedoch nicht über Vorschriften, sondern über die Kräfte des Marktes, zeigte er sich überzeugt. Aus seiner Sicht müsse es ein Anliegen des Parlaments sein, dass das österreichische System der Kollektivverträge nicht durch die europäische Richtlinie gefährdet werde. Mit einem Antrag auf Stellungnahme wollte er den Minister in den Verhandlungen an diese Position binden. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Von der SPÖ zeigte sich Josef Muchitsch verwundert über die Position, die der Arbeitsminister für Österreich vertritt. Seiner Meinung nach vergebe man eine riesige Chance, die Löhne in Europa endlich anzugleichen und damit Lohn- und Sozialdumping entgegenzuwirken. Es brauche hier verbindliche Maßnahmen, keine Empfehlungen. Das österreichische System der Sozialpartnerschaft sieht er nicht gefährdet. Schließlich sei in der Richtlinie ein klares Bekenntnis zu Kollektivvertragsverhandlungen enthalten. Mit einem Antrag auf Stellungnahme wollte er den Arbeitsminister auffordern, die Richtlinie zu unterstützen statt zu verzögern und damit den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping in der EU zu forcieren. Der Antrag fand keine Zustimmung.

Die SPÖ-Abgeordnete im Europäischen Parlament Evelyn Regner sprach sich ebenso für verbindliche Maßnahmen aus. Wer möchte, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, müsse sich für die Richtlinie einsetzen, zeigte sie sich überzeugt. Insbesondere für Frauen, den Standort Österreich und die Wirtschaft würde sich ein europäischer Mindestlohn lohnen, so Regner.

Lohntransparenz

Um gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit zu gewährleisten, sieht die EU in einem weiteren Richtlinienvorschlag Maßnahmen für mehr Lohntransparenz vor. Konkret sind Vorschriften zu verpflichtenden Lohninformationen vor Bewerbungsgesprächen, ein Verbot der Frage nach der Lohnentwicklung in früheren Jobs, ein Recht auf Information über das Einkommen von KollegInnen, die die gleiche Arbeit verrichten, Transparenz bei der Lohnfestlegung und eine einheitliche Definition von "gleicher oder gleichwertiger Arbeit" vorgesehen. Auch über geschlechtsspezifische Lohngefälle sollen Unternehmen mit über 250 Beschäftigten künftig berichterstatten müssen. Für die Durchsetzung der Rechte sind im Vorschlag außerdem Verfahrensvorschriften enthalten, etwa eine Beweislastverlagerung auf die ArbeitgeberInnen, ein erleichterter Zugang zu Beweismitteln für ArbeitnehmerInnen, einheitliche Regeln zu Verjährungsfristen und Gerichts- und Verfahrenskosten sowie ein Anspruch auf Entschädigung bei Lohndiskriminierung.

Grundsätzlich sei die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel, hält das Arbeitsministerium in seiner Stellungnahme fest. Ein verstärktes, koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene zum Schließen des Gender-Pay-Gaps sei begrüßenswert. Weil sich die Verhandlungen auf EU-Ebene noch im Anfangsstadium befinden, könne der Umsetzungsbedarf noch nicht endgültig bewertet werden. Da der Richtlinienvorschlag aber sehr detailliert sei, könnte ein erheblicher Bedarf bestehen. Auch ein Eingriff in den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könnte gegeben sein, Bedenken werden zudem im Hinblick auf die Subsidiarität und die Wahrung der nationalen Kompetenzen geäußert.

Kocher legte dar, dass der Vorschlag so detailliert sei, dass die Prüfung in vielen Staaten – so auch in Österreich – noch nicht abgeschlossen sei. Das Ziel der Transparenz sei aus seiner Sicht grundsätzlich ein gutes, man müsse jedoch eine Balance zwischen diesem Ziel und Herausforderungen in der Praxis in Bezug auf bürokratischen Aufwand und Datenschutz finden, so der Arbeitsminister.

Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sprach sich für eine Schließung des Gender-Pay-Gaps aus und verwies auf eine Studie der Agenda Austria, wonach Karenz und Wiedereinstieg nach Kindern den größten Unterschied im Einkommen ausmachten. Maria Theresia Niss (ÖVP) sprach in diesem Zusammenhang auch die hohe Teilzeitquote von Frauen an. Der Arbeitsminister führte an, dass er Lohntransparenz grundsätzlich für gut halte, man sich davon aber auch nicht alles erwarten dürfe. In diesen beiden Fällen etwa sei Transparenz nicht das einzig wahre Mittel. Hier brauche es andere Maßnahmen, etwa in der Kinderbetreuung und für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch eine stärkere Väterbeteiligung. Es gebe jedoch nach wie vor einen unerklärlichen Anteil des Gender-Pay-Gaps von etwa fünf bis zehn Prozent, bei dem man ebenfalls ansetzen müsse. Hier könnte Transparenz etwas bewirken, so Kocher.

Meri Disoski (Grüne) zeigte sich erfreut über den Richtlinienvorschlag, sie habe diesen "heiß ersehnt". Die Grünen würden diesen Vorschlag als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von geschlechterspezifischer Ungleichheit sehen, er gehe der Fraktion jedoch nicht weit genug. Unter anderem sei kritisch zu sehen, dass die Berichtspflichten erst für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen gelten sollen.

 

Eva Maria Holzleitner (SPÖ) schlug in dieselbe Kerbe. In Österreich wären somit nur sehr wenige Unternehmen von den Pflichten betroffen, kritisierte sie. Die Richtlinie sei dennoch ein wichtiger Mosaikstein für Gleichstellung. Sie brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, mit dem jegliche Maßnahmen zur Lohntransparenz auf europäischer und nationaler Ebene unterstützt werden sollen. Der Arbeitsminister solle sich jedoch dafür einsetzen, dass die Berichtspflicht schon bei kleineren Unternehmen zum Tragen komme. Der Antrag fand keine Zustimmung. Wie Holzleitner sprachen sich auch die EP-Abgeordnete Regner und Katharina Kucharowits (SPÖ) für verbindliche Maßnahmen für Lohntransparenz aus.

Bedenken äußerte hingegen Gerald Loacker (NEOS). Rückschlüsse auf Einzelpersonen seien bei den vorgesehenen Einkommensberichten relativ einfach möglich. Es müsse Einigkeit herrschen, dass die Privatsphäre der Erwerbstätigen geschützt werden müsse und Rückschlüsse auf ihr persönliches Einkommen immer ausgeschlossen seien. Kocher bezeichnete den Datenschutz ebenfalls als wichtigen Punkt. Man solle die praktischen Probleme nicht herunterspielen. Man könne sie lösen, aber nicht wegdiskutieren, sagte er. Auch vor diesem Hintergrund sei es wichtig, die laufenden Verhandlungen abzuwarten, so der Arbeitsminister.

Folgender ÖVP-Grünen-Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS angenommen:

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

An die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament

der Abgeordneten Markus Koza, Michel Reimon, Reinhold Lopatka, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen

 

zu TOP 1: COM (2020) 682 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (037436/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Unterausschusses am 04.05.2021

 

Der Präsident des Nationalrates wird ersucht, folgende Mitteilung gem. § 31d (4) Abs. 2 GO-NR am die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln.

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrates wolle beschließen:

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission

gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

Die Verbesserung der Lebensverhältnisse und der sozialen Kohäsion in allen Staaten der Europäischen Union ist den Abgeordneten des Österreichischen Nationalrats sowie der Bundesregierung ein Anliegen. Sie sprechen sich für Fairness auf dem EU-Arbeitsmarkt und für die Anregung von Produktivitätssteigerungen sowie mehr wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt aus.

Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten sowie zum Schutz des Wirtschaftsstandorts und der sozialen Sicherungssysteme in Österreich ist es aus Sicht der Abgeordneten wichtig sicherzustellen, dass auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, Niedrigstlöhne und Ausbeutung gesetzt werden sowie Umgehungsmöglichkeiten verunmöglicht und Lücken geschlossen werden.

Dies ist auch notwendig, um die im Rahmen der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) gesteckten Ziele zur Reduktion der Armut und Ausgrenzungsgefährdung, aber auch die im Zusammenhang mit der Europäischen Säule Sozialer Rechte verbindlichen Ziele zu erreichen.

 

Gemäß dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission COM (2020) 682 sollen die Mitgliedstaaten die bestgeeigneten Instrumente und Systeme wählen. Die Abgeordneten möchten auf die in Österreich erfolgreiche Systematik des Schutzes vor Ausbeutung durch die Etablierung eines möglichst umfassenden Systems von Kollektivverträgen als besonders wirksame Form der Durchsetzung gerechter und existenzsichernder Mindestlöhne hinweisen. Sämtliche Maßnahmen zu Mindestlöhnen auf EU-Ebene müssen die Autonomie der Sozialpartner wahren und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und der Kompetenzverteilung gemäß den Verträgen stehen.

Österreich hat ein funktionierendes System der kollektivvertraglichen Lohnfindung. Diese umfasst auch die Festsetzung von (branchenspezifischen) Mindestlöhnen. Der Schluss etwaiger Lücken in diesem System, von dem 98% der Beschäftigungsverhältnisse umfasst sind und profitieren, steht auch im Regierungsprogramm festgeschrieben.

Folgender SPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen der SPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Genossinnen und Genossen

 

zu TOP 1: COM (2020) 682 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (037436/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 04.05.2021

 

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Lohnschere weiter geöffnet. Laut der Europäischen Kommission führte dies mitunter zu einer Zunahme von Armut trotz Erwerbstätigkeit. Dadurch wurde insbesondere auch Geringverdienenden die Möglichkeit genommen, wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten zu bewältigen. Die in der Folge der Covid-19-Pandemie entstandene Krise hat besonders Branchen mit einem hohen Anteil an Geringverdienenden, wie zum Beispiel den Einzelhandel und den Tourismus, besonders hart getroffen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, ist immer – und nicht nur während der Krise – wichtig. Für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Aufbau fairer und widerstandsfähiger Volkswirtschaften und Gesellschaften und den wirtschaftlichen Aufbau aus der Krise ist es unerlässlich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU angemessene Löhne erhalten.

Im Oktober 2020 präsentierte die Europäische Kommission aus diesem Grund die „Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU“. Diese Richtlinie soll einen geregelten Rahmen für angemessenere Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten schaffen und für einen besseren Zugang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Mindestlohnschutz in der EU sorgen. Die Besonderheiten der nationalen Systeme, die nationalen Zuständigkeiten, die Tarifautonomie und die Vertragsfreiheit der Sozialpartner sollen dabei geachtet und gestärkt werden, insbesondere mit dem Prinzip des Vorranges von Kollektivverträgen.

In Österreich bekommen derzeit die MitarbeiterInnen des deutschen Nutzfahrzeugherstellers MAN zu spüren, was gravierende Lohnunterschiede in der EU und ein fehlender EU-weiter Mindestlohn bedeuten: Verlagerung der Produktion in ein Billiglohnland. Denn 17 Jahre nach der großen Osterweiterung der EU ist das Lohngefälle zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin groß. Langfristig soll diese Richtlinie demnach ein höheres Lohniveau in den neuen Mitgliedstaaten sichern und eine europäische Anpassung nach oben schaffen. Steigen dort die Löhne, gibt es auch weniger Anreiz – am Gesetz vorbei – in Österreich unter KV-Lohn zu arbeiten. Trotz vorbildlichem Anti-Lohn- und Sozialdumping-Gesetz und der ELA haben wir das massive Problem des Lohn- und Sozialdumpings. Dieses kann nicht allein mit Verboten und Kontrollen gelöst werden. Die geplante Richtlinie würde mithelfen, die Ursache für Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und auch unser österreichisches KV-System stärken.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, werden aufgefordert, die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union zu unterstützen statt zu verzögern und damit den Kampf gegen innereuropäisches Lohn- und Sozialdumping aktiv zu forcieren.

Das langfristige Ziel muss es sein ein höheres Lohnniveau in den Mitgliedstaaten zu schaffen. Dafür kann das österreichische best-practice-Modell mit einer hohen KV-Abdeckung als Vorbild in Europa dienen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender NEOS-Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker

 

betreffend TOP 1: COM(2020) 682 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (37436/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 04. Mai 2021

 

Das 18-Monatsprogramm des Rates enthält ein Bekenntnis zu einem europäischen Sozialmodell. Für die tatsächliche Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte könnte nach Auffassung des Rates mehr getan werden. Daher sei man entschlossen, diese Arbeit auf der Grundlage der derzeitigen Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten voranzubringen. Eines der Ziele bestehe darin, die Aufwärtskonvergenz in der EU zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Das könnte insbesondere mithilfe des Vorschlags der Kommission für eine EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU erreicht werden. In Österreich ist ein bewährtes System zur Lohnfindung durch Kollektivvertrag ohne gesetzliche Mindestlöhne etabliert. Es gilt sicherzustellen, dass dieses respektiert wird. Studien haben außerdem gezeigt, dass der Mindestlohnschutz unter dem System der Tarifverhandlungen tendenziell angemessener ist. Diese Kollektivverträge, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter_innen verhandelt werden, sind treffsicherer als eine gesetzliche Pauschalregelung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit werden aufgefordert, sich im Zuge der Verhandlungen über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass das österreichische System der Lohnfindung über Kollektivverträge weiterhin unberührt sichergestellt ist.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender SPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen der SPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen

 

zu TOP 2: COM (2021) 93 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen (052580/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 04.05.2021

 

Frauen sind unverhältnismäßig stark von der COVID-19-Pandemie betroffen, insbesondere wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben geht. Neben dem Homeoffice kamen oft auch Betreuungs- und Pflegetätigkeiten zum Alltag hinzu. Aufgrund der Schließung von Kindergärten und Schulen bzw. aufgrund des Distance-learnings und des Ausfalls von Hilfsdiensten wie Pflegediensten, haben Frauen den Großteil an Betreuungspflichten übernommen. Der hart erkämpfte Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter hat in Zeiten der Pandemie merklich gelitten. Laut aktueller Studie des World Economic Forum hat sich die Lohnschere in den letzten 12 Monaten so verschlechtert, dass eine Schließung mit den aktuellen Maßnahmen nun noch 36 Jahre länger dauern wird. Womit die Lohnschere erst in 136 Jahren Geschichte wäre.

Frauen standen in der Pandemie vielfach an vorderster Front – als Ärztinnen, Krankenschwestern, Pflegerinnen, Apothekerinnen, Kindergärtnerinnen, Lehrerinnen oder auch Supermarktverkäuferinnen. Frauen sind es auch, die europaweit einen Großteil der Beschäftigten in Niedriglohnsektoren und -berufen wie Gastgewerbe, Einzelhandel oder persönliche Dienstleistungen ausmachen. Insbesondere diese Bereiche sind aktuell von einer hohen Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit hart getroffen.

Das Recht von Frauen und Männern auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stellt seit den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 ein Grundprinzip der Europäischen Union dar. Nach einer Richtlinie aus dem Jahr 2006 zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen sind Arbeitgeber zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verpflichtet. 2014 wurde dies durch eine Empfehlung der Kommission zur Lohntransparenz ergänzt. Diesem Rechtsrahmen zum Trotz wird der Grundsatz des gleichen Entgelts nicht in vollem Umfang umgesetzt und durchgesetzt[1]. Jüngsten Angaben von Eurostat zufolge beläuft sich das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU nach wie vor auf 14,1 %[2].

Die fehlende oder mangelhafte Lohntransparenz stellt laut EU-Kommission eines der Haupthindernisse für die Durchsetzung des Rechts auf gleiche Löhne für gleiche Arbeit dar. Mangelnde Lohntransparenz macht es unmöglich, sich ein Bild davon zu machen, wie sich das eigene Entgelt zu dem der Kolleginnen bzw. Kollegen des anderen Geschlechts, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, verhält.

Das erstrebenswerte Ziel muss sein, dass europaweit nicht weiter gegen das Grundrecht auf gleiches Entgelt verstoßen wird und den Verzerrungen, die zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage von Frauen führen, ein Ende gesetzt wird.

Die Richtlinie zur Lohntransparenz soll die Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts durch Lohntransparenz sowie wirksamere Durchsetzungsmechanismen sicherstellen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, werden aufgefordert,

sicherzustellen, dass Frauen und Männer in der EU gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit erhalten, und aktiv dafür einzutreten, die Lohnschere zu schließen,

jegliche Maßnahmen zur Lohntransparenz und deren Durchsetzungsmechanismen auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen, sowie

sich in den Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppen dafür einzusetzen, dass die Veröffentlichung und Berichtspflicht schon bei kleineren Unternehmen und nicht erst bei Unternehmen ab 250 Beschäftigten zum Tragen kommt“.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.



[1] swd-2020-50_en.pdf (europa.eu); Stand: 27.04.2021

[2] https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tesem180/default/table?lang=de; Stand; 27.04.2021