Transkript der Veranstaltung:

Justizausschuss – öffentliches Hearing zum Volksbegehren „Rechtsstaat und Antikorruptionsvolksbegehren“

Michaela Steinacker (Obfrau, ÖVP): Die Expertinnen und Experten sind schon im Raum, das interessierte Publikum ist teilweise da und teilweise über Livestream dabei. – Herzlich willkommen!

Ich begrüße Sie sehr herzlich. Ich danke allen für ihr Kommen, für ihr Interesse, den Expertinnen und Experten für ihre Expertise, die wir dann hören werden.

Wir haben den Ablauf einvernehmlich vorgesehen, und zwar wird zuerst die Stellungnahme Bevollmächtigter mit 15 Minuten erfolgen. Wir haben zum zweiten Teil, Schwerpunkt Verfassungsagenden, mit Frau Bundesministerin Edtstadler, die 10 Minuten Redezeit haben wird, dann jeweils einen Experten/eine Expertin pro Klub mit jeweils 10 Minuten, dann eine Wortmeldung pro Klub, das heißt einen Abgeordneten, mit jeweils 5 Minuten, und dann zum Schluss des Verfassungsschwerpunktes noch einmal den Bevollmächtigten mit 5 Minuten.

Dann werde ich die Sitzung für eine Pause von in etwa 10 Minuten unterbrechen.

Es folgt dann der dritte Teil, das ist der Teil Schwerpunkt Justiz. Hierzu begrüße ich ganz herzlich Frau Bundesministerin Zadić und ihr Team heute hier im Raum – und jetzt schon im Haus. Sie wird dann ein 10-minütiges Statement vornehmen, anschließend kommt dann eine Expertin/ein Experte pro Klub mit 10 Minuten zu Wort, dann unsere Abgeordneten jeweils mit 5 Minuten und dann der Bevollmächtigte noch einmal mit 5 Minuten.

Dann gibt es eine Abschlussrunde mit jeweils einer Wortmeldung pro Klub, ein Abgeordneter jeweils mit fünf Minuten.

Wir haben vereinbart, dass sich die Reihenfolge der Wortmeldungen nach der Stärke der Klubs richtet, die jeweils nominiert haben.

Wir gehen nun in die Debatte ein, und ich erteile dem Bevollmächtigten des Volksbegehrens, Herrn Mag. Kreutner, für ein maximal 15-minütiges Statement das Wort.

Martin Kreutner (Bevollmächtigter des Volksbegehrens): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier! Sehr geehrte Frau Bundesministerinnen Edtstadler und Zadić! Sehr geehrte Expertinnen und Experten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war vor knapp 23 Jahren, dass der damalige Bundespräsident Kirchschläger gesprochen hat – und ich zitiere –: „Sumpfblüten können unauffällig nur in einem Sumpf leben. Beginnen wir also mit dem Trockenlegen der Sümpfe, und nehmen wir [...] gleich die sauren Wiesen mit dazu.“ – Zitatende.

Der amtierende Bundespräsident hat bereits zweimal, nämlich anlässlich seiner ersten Rede nach der Wiederwahl und auch anlässlich der Neujahrsansprache, gesagt – ich zitiere ebenfalls –: „Aber [...] es geht nicht allein um die rechtliche Dimension [...]. Es geht um das Vertrauen. [...] Demokratie kann nur funktionieren, wenn Menschen darauf vertrauen, dass die regierenden Personen integer handeln.“ – Zitatende.

Ich darf auch kurz daran erinnern, was die Ausgangspunkte des heute auf der Tagesordnung stehenden Volksbegehrens waren: Es war einerseits das De-facto-Razzienverbot, das über einen damals genannten § 112a StPO für den öffentlichen Sektor in Diskussion stand; es war die Nichtbeachtung höchstgerichtlicher Entscheidungen durch höchste Organe des Staates; es war natürlich auch der Vertrauensverlust der Bevölkerung in Politik und Institutionen und damit aber auch in Demokratie. Das hat diese doch sehr heterogene Gruppe von Proponentinnen und Proponenten veranlasst, einen Katalog zusammenzustellen – eine Menükarte, wie wir es intern genannt haben –, um Verbesserungspotenzial, Reformpotenzial auch an die Hand zu geben.

Wo wir momentan mit den Vertrauenswerten stehen, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Sie kennen die Sora-Umfrage, Sie kennen auch den neuen Demokratieindex, der vor Kurzem vorgestellt worden ist, Sie kennen die Worte des amtierenden Bundespräsidenten Van der Bellen – Stichwort Generalsanierung –, und Sie kennen auch den Vertrauensverlust in andere Institutionen, seien es die Medien, seien es auch staatliche Einrichtungen. Last but not least – und das bringt uns auch zur Tagesaktualität – hat der Greco-Bericht, also der Bericht der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption, der im Dezember verabschiedet worden ist, der noch nicht öffentlich ist, ebenfalls 19 sogenannte Recommendations, 19 Empfehlungen Österreich anheimgegeben, um hier Verbesserungen herbeizuführen, insbesondere was höchste Organe betrifft, aber auch was Institutionen wie Polizei, Generalsekretariate und so weiter betrifft. Vieles von diesen Empfehlungen steht eigentlich auch schon in den Empfehlungen, Forderungen des Volksbegehrens.

Wenn ich Ihnen ganz, ganz kurz eine statistische Auswertung mitgeben darf – und ich habe mich da an den Modus gehalten, den Greco anwenden würde –, würden wir sagen, dass 11 Prozent der Empfehlungen des Volksbegehrens umgesetzt sind, 18 Prozent partiell umgesetzt, aber 61 Prozent nicht umgesetzt.

Lassen Sie mich dennoch mit dem Positiven beginnen, und dazu möchte ich durchaus auch Dank und Anerkennung an die Bundesregierung, aber auch an alle Parlamentarier und Parlamentarierinnen richten, sofern die entsprechenden Regelungen schon umgesetzt sind.

Erstens, es wurde die Kronzeugenregelung verlängert. Es wurde verhindert, dass durch das genannte Razzienverbot im öffentlichen Sektor eine Zweiklassenjustiz kommt. Wir haben mit dem neuen Parteiengesetz große Fortschritte im Bereich Parteiengesetz erlebt. Es sind damit auch die Rechte des Rechnungshofes gestärkt worden. Es gibt gute Ansätze im Medienkooperations- und -förderungs- Transparenzgesetz – komplizierter Name, früheres Mediengesetz – oder Medientransparenzgesetz. Wir haben letzte Woche durchaus engagierte Vorschläge bekommen, was das neue Antikorruptionsstrafrecht betrifft, und es gibt zumindest einen Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz. – Dank und Anerkennung!

61 Prozent bleiben aber offen, und auch da darf ich die wesentlichen Punkte nennen:

Informationsfreiheit: Informationsfreiheitspaket ist ein Thema, das, zumindest wie mir vom Presseclub Concordia mitgeteilt worden ist, 1996 das erste Mal in der politischen Diskussion stand und seit 2011 intensiver diskutiert wird.

Stärkung der Gewaltenteilung, damit aber auch Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz – hier Stichwort, und wir gehen noch im Detail darauf ein, Bundesstaatsanwaltschaft mit Kollegialcharakter. Ich weiß, auch da liegt ein sehr properes Arbeitspapier einer auch sehr heterogenen, aber offensichtlich gut arbeitenden interministeriellen Arbeitsgruppe vor.

Ein weiterer Punkt: Entpolitisierung des ORF, des Stiftungsrates, aber auch der Besetzung der Landesdirektionen.

Modernisierung des Bundesarchivgesetzes, sodass wir in Zukunft keine Diskussionen mehr haben, was geschreddert werden darf, was gelöscht werden darf, wie wir mit Daten umgehen, die in der Cloud, auf Handys oder sonst wo sind. Ich komme selber aus der öffentlichen Verwaltung. Früher musste man – Sie gestatten den Ausdruck – jeden Handzettel zum Akt legen, der ging dann auch ins Bundesarchiv, während heute mit den modernen Technologien Dinge offen sind.

Objektivierung der öffentlichen Beschaffung, Stärkung des Parlaments und auch, was den Privatsektor betrifft, auch das ist ein Vorschlag des Volksbegehrens, Unterstützung der KMUs dort, wo sie Verantwortungen übernehmen, was Compliancemanagementsysteme betrifft, was Lieferkettenverantwortlichkeiten betrifft und dergleichen. Das ist für Großkonzerne leicht schaffbar, für KMUs aber oft eine Herausforderung.

Es gibt noch vieles mehr, und, Frau Vorsitzende, Sie gestatten, dass ein, zwei Punkte auch von meinen Kollegen, Kolleginnen erwähnt werden. Wir werden im Rahmen der 15 Minuten bleiben, das verspreche ich Ihnen. – Frau Schmidt, bitte.

Michaela Steinacker: Bitte, gerne.

Heide Schmidt (Stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens): Ich möchte auch noch ein paar persönliche Anmerkungen dazu machen: Ich bin seinerzeit in die Politik gegangen, um für die Demokratie und an der Demokratie zu arbeiten, und zwar auch deswegen, weil mir meine vorherige Arbeit in der Volksanwaltschaft den Zusammenhang zwischen der individuellen Lebensqualität und dem System, in dem wir leben, in einer Deutlichkeit vor Augen geführt hat, dass der Weg in die Politik für mich quasi auf der Hand gelegen ist. Ich könnte mir vorstellen, dass viele von Ihnen aus der gleichen Motivation da sind.

Daher – Martin Kreutner hat bereits den Demokratie-Monitor des Sora-Instituts erwähnt – muss es uns beunruhigen, dass sich innerhalb der letzten vier Jahre die Zahl jener Menschen in diesem Land, die das Gefühl haben, dass das System gut funktioniert, derartig verändert hat. Jetzt sind es nur noch 34 Prozent, die sagen, ja, sie haben das Gefühl, dieses System funktioniert gut – vor vier Jahren waren es noch 64.

Der deutsche Politikwissenschaftler und Demokratieforscher Wolfgang Merkel sagt, dass die Zwanzigerjahre dieses Jahrhunderts fast dieselbe Bedeutung haben wie die Zwanzigerjahre des 20. Jahrhunderts. Allein diese Aussage sollte uns alle mobilisieren.

Und auch Martin Kreutner hat davon gesprochen – und das ist eine Binsenweisheit –, dass die zentrale Währung der Demokratie das Vertrauen ist. Dass dieses sich immer weiter reduziert, erleben wir alle. Und entschuldigen Sie, wenn ich das, was Sie eh alle wissen, noch einmal an die Spitze stelle, weil ich glaube, dass aus diesem gemeinsamen Empfinden ja auch der Stoff und das Material gemacht ist, aus dem die Brücken gebaut werden zwischen jenen Parteien, die dann die Gesetze beschließen und oftmals auch mit Zweidrittelmehrheit beschließen sollen. Also an das zu appellieren, warum wir hergekommen sind, nämlich um an der Demokratie zu arbeiten, das ist mir einfach jetzt ein Bedürfnis, wenn ich diese Gelegenheit hier habe.

Der Ablauf der Sitzung sieht nicht vor, sich in Details zu verlieren, aber Martin Kreutner hat die wesentlichen Punkte ja angesprochen, die dieses Volksbegehren versucht, zum Diskussionsgegenstand zu machen und anzustoßen. Das war im Übrigen auch der Grund, warum ich mich angeschlossen habe.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nur auf ein Feld richten, weil mir das eben jetzt auch die Gelegenheit dazu gibt, und das ist die Medienpolitik; die Medienpolitik, die nicht nur immer schon wichtig war, sondern die vor allem in Zukunft noch viel mehr Bedeutung gewinnen wird– wir müssen uns nicht erzählen, warum das so ist, es ist so. Da hat es Gesetzentwürfe gegeben, die in die Begutachtung gegangen sind, die viel Positives haben – ich gebe auch da Martin Kreutner recht, dass manches durchaus beruhigend ist, dass hier richtige Wege eingeschlagen werden –, aber natürlich ist auch eine Reihe von Unzulänglichkeiten drinnen, die man so leicht beheben könnte, und es ist auch aus meiner Sicht etwas ziemlich Giftiges drinnen.

Es wäre zum Beispiel ganz einfach, im Medientransparenzgesetz Sanktionen nicht nur bei Verstößen gegen die Meldepflicht einzuführen, sondern auch wenn gegen die – ja vorhandenen – inhaltlichen Vorgaben verstoßen wird. Es wäre zum Beispiel ganz einfach, eine Deckelung jener Inserate einzuführen, die öffentliche Stellen vergeben haben – und das wäre sinnhaft.

Und es wäre auch einfach, die „Wiener Zeitung“ zu retten, und zwar vor allem dann, wenn man diesen Vorlagen einen wirklichen Giftzahn zieht, nämlich die beabsichtigte Verstaatlichung der Journalistenausbildung. Die Medienpolitik ist eine Kernzone der Demokratie, wie es Armin Thurnher auf den Punkt bringt, und es ist eine Binsenweisheit, dass wir erleben, dass Autokraten und Despoten als Erstes vor allem versuchen, die freie Presse in den Griff zu kriegen. Die Wurzel ist, bei der Ausbildung zu beginnen. Und bei der Ausbildung der Journalistinnen und Journalisten wird auch die Kultur einer Profession geprägt – in diesem Fall wäre es die Kultur der Nähe zur Politik. Das ist giftig für Medien, die wir nicht nur zur Information brauchen, sondern die auch da sind, um eine öffentliche Debatte zur Meinungsbildung herzustellen, und die für die Kontrolle von hoher Relevanz sind.

Das heißt: Sie stecken 6 Millionen in die Ausbildung – das muss man sich einmal vorstellen, welche Größenordnung das ist, das ist nämlich mehr, als sämtliche private Ausbildungsinitiativen miteinander zur Verfügung haben! Mit einer solchen Verstaatlichung, glaube ich, schlägt man einen falschen Weg ein, der für viele Jahre von Bedeutung sein wird. Und das ist der Grund, warum ich an Sie appelliere, die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren ernst zu nehmen, denn nicht nur der überparteiliche Presseclub Concordia schreit hier Alarm und spricht davon, dass dieses Vorhaben mit Medienfreiheit und Demokratie völlig unvereinbar ist – also die Branche selber, aber auch viele andere Stimmen. Mein Appell an Sie: Nehmen Sie die Bitte ernst und lassen Sie von dem Vorhaben ab, die Journalist:innenausbildung zu verstaatlichen! – Diese Gelegenheit wollte ich nützen, und ansonsten wünsche ich Ihnen Befriedigung bei Ihrer Arbeit.

Michaela Steinacker: Es sind noch 2,5 Minuten Restzeit – bitte das zu beachten.

Heinz Mayer (Stellvertretender Bevollmächtigter des Volksbegehrens): Meine Damen und Herren! Der demokratische Rechtsstaat ist ein gewaltentrennender Staat, und Gewaltentrennung heißt nicht nur organisatorische Trennung der Gewalten, sondern vor allem auch die Berufung zur gegenseitigen Kontrolle.

Ich beginne bei der vierten Gewalt im Staat, bei der Presse, und unterstreiche das, was Frau Dr. Schmidt gesagt hat, natürlich nachdrücklich. Es ist auch so: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erklärt, dass zur Pressefreiheit auch der organisatorische Rahmen der Presse gehört, und daher ist eine politisch lenkbare Journalistenausbildung völlig unvereinbar, die wäre wohl auch verfassungswidrig. Ich bitte Sie auch selbst, diesen Plan fallen zu lassen.

Zum Informationsfreiheitsgesetz muss ich Martin Kreutner korrigieren: Eine Debatte gab es schon in den 1980er-Jahren im Gefolge von Hainburg. Damals hat man den Artikel 20 reformiert und das Auskunftspflichtgesetz geschaffen. (Kreutner: War noch nicht meine Generation, du verzeihst!) – Ja, ich bin auch einiges älter als du, leider.

Ich möchte aber klarstellen: Dieses Informationsfreiheitsgesetz, das da im Entwurf vorliegt, ist eine Mogelpackung – ich wiederhole das, ich habe das schon mehrmals gesagt und musste Schelte einstecken, ich bleibe aber dabei –, und zwar nicht weil die Geheimhaltungstatbestände die gleichen sind, die wir jetzt schon haben, sondern weil nach wie vor die Behörde, die über die Information verfügt, selbst entscheidet, ob sie sie als geheim einstuft oder nicht. Und das ist gänzlich unvertretbar. Wir brauchen einen Informationsbeauftragten, das sollte meiner Meinung nach und unserer Meinung nach ein Gericht sein, das können die Verwaltungsgerichte oder das kann auch unter Umständen das Bezirksgericht sein.

Zur Kontrolle gehört auch die Kontrollbefugnis des Parlaments über Untersuchungsausschüsse. Hier sind insbesondere Beweismittelunterdrückungen für strafbar zu erklären – genauso wie bei Gericht. Es kann nicht sein, dass angeforderte Beweismittel einfach nicht vorgelegt werden oder dass das ewig dauert oder dass sie vernichtet werden und das folgenlos bleibt. Das geht nicht.

Michaela Steinacker (das Glockenzeichen gebend): Die Zeit ist leider abgelaufen. Vielleicht noch ein Schlussstatement.

Heinz Mayer: Ein Schlussstatement: Wir haben einen Anklageprozess, und das bedeutet ein gewaltenteilendes Strafverfahren. Das bedeutet: Es ermittelt eine Staatsanwaltschaft, erhebt Anklage und es entscheidet ein Gericht. Und die Staatsanwaltschaft als Teil der Justiz darf nicht politisch lenkbar sein, sondern die unterliegt der Kontrolle durch Gerichte und letztlich durch das Parlament, weil der oberste Staatsanwalt, den wir vorsehen, der Bundesstaatsanwalt, vom Nationalrat beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden kann, wenn er die Vertrauenswürdigkeit verliert. – Danke. 

Michaela Steinacker: Vielen herzlichen Dank für diese Ausführungen.

Ich habe gehört, Herr Mag. Ikrath wollte auch noch etwas sagen. Da muss ich aber jetzt kurz die Kolleginnen und Kollegen fragen, denn wir haben eine sehr strikte Vereinbarung zu diesem Antikorruptionsvolksbegehren-Hearing getroffen. Wenn Sie alle miteinander einverstanden sind, würde ich Herrn Mag. Ikrath noch 2 Minuten erlauben.

Ist das in Ordnung für Sie? – Dann fahren wir so fort.

Peter Michael Ikrath (Stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens): Danke, Frau Vorsitzende. Ich werde mich gewohnt kurz fassen. Ich freue mich, dass ich nach zehn Jahren wieder – wenn auch in einer anderen Rolle – in diesem Hohen Haus sein darf.

Ein wesentliches Element unseres Rechtsstaates ist – Herr Mayer hat es gesagt – die unabhängige Justiz. Es ist notwendig, dass Staatsanwaltschaften ohne Zurufe, ohne Versuch seitens der Politik, Druck auf sie auszuüben, ermitteln können. Das war auch der Grund, warum sich das Volksbegehren so dezidiert hinter die WKStA gestellt hat, als sie von der Seite eines ehemaligen Bundeskanzlers angegriffen wurde.

Ich möchte im Zusammenhang damit aber auch eines sagen: Wir müssen enorm darauf achten, dass nicht überlange Ermittlungsdauern den Beschuldigten dem Risiko aussetzen, dass er einerseits einen nicht wiedergutzumachenden Reputationsschaden erleidet und andererseits in seiner wirtschaftlichen Existenz aufgrund der finanziellen Aufwendungen gefährdet ist. Das ist ein Appell an die Frau Justizministerin, die Beschuldigtenrechte zu stärken und auch eine Evaluierung der Verfahrensordnungen vorzunehmen.

Ich schließe ab mit einer Forderung, die wir ganz prominent im Volksbegehren haben, die vor allem Sie alle betrifft, und zwar: Die Stärkung des Parlamentarismus, indem endlich den Abgeordneten jene Ressourcen, jene Instrumente personell, finanziell zur Verfügung gestellt werden, die überhaupt erst eine selbstbewusste Gesetzgebung und eine wirksame Kontrolle der Regierung gewährleisten.

Und mein Schlusssatz und meine Aufforderung an Sie: Machen Sie es sich alle wieder bewusst, dass Sie über ein freies Mandat verfügen, dass Sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger jetzt Ihre parlamentarische Tätigkeit auszuüben haben, denn eines, was das Parlament so schwächt in der Verantwortung und im Vertrauen der Bürger, ist der Eindruck, dass allzu viele Abgeordnete sich nur als Erfüllungsgehilfen einer Regierung oder einer Parteiführung sehen und nicht als wahrer Vertreter des Souveräns, des Volkes. Das Parlament ist (Obfrau Steinacker gibt das Glockenzeichen) ein Herzstück der Demokratie und muss gleichgewichtig gegenüber den anderen beiden Gewalten auftreten können.

Wir werden weiter diese Forderungen aufrechterhalten. Ich hoffe, dass sie Ihnen helfen und dass Sie (Obfrau Steinacker gibt neuerlich das Glockenzeichen) dann besser ausgestattet sind, als meine Parlamentariergeneration es war. – Danke sehr und danke, dass ich das noch sagen durfte.

Michaela Steinacker: Ich bedanke mich bei allen, die als Proponenten des Volksbegehrens nunmehr ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, dass sie diese Zeitüberschreitung zugelassen haben. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich doch schauen möchte, dass wir im Rahmen bleiben. Das heißt, ich ersuche jetzt alle Experten und Expertinnen, Minister:innen, Eingeladene, Bevollmächtigte, Abgeordnete und alle, dann ihre Zeitlimits einzuhalten. – Bitte, Herr Kollege Scherak.

Nikolaus Scherak (Abgeordneter zum Nationalrat, NEOS): Ich mag das nur unterstreichen, nicht weil die Themen nicht wichtig wären, aber wir haben um 14 Uhr einen Menschenrechte-Ausschuss, dessen Vorsitzender ich bin und zu dem einige andere Abgeordnete auch hin müssen. Also es ist gar nicht anders möglich.

Michaela Steinacker: Gut, also einmal Bimmeln bedeutet, ich leite an, zum Schluss zu kommen, und beim zweiten Mal Bimmeln bitte ich Sie wirklich, dann sofort zum Ende zu kommen.

Ich darf nunmehr nochmals Frau Bundesministerin Edtstadler herzlich begrüßen und darf um ein 10-minütiges Statement zur Stellungnahme bitten. – Danke schön.

Karoline Edtstadler (Bundesministerin für EU und Verfassung): Vielen herzlichen Dank, Frau Vorsitzende. Geschätzte Frau Justizministerin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Expertinnen und Experten! Vor allem aber geschätzte Initiatoren dieses Volksbegehrens! Also ich darf eingangs sagen, ich war im Europäischen Parlament, da ist es sehr streng mit der Redezeit. Ich werde mich bemühen, meine Redezeit einzuhalten.

Zum Zweiten möchte ich am Beginn meiner Ausführungen auch einen Dank an die Initiatoren des Volksbegehrens richten. Wir wissen, dass Sie sehr viel früher mit den Arbeiten zu diesem Volksbegehren begonnen haben, als es sozusagen sichtbar geworden ist. Wir sehen, dass dieses Volksbegehren über 300 000 oder rund 300 000 Unterstützer hat, und Sie zeigen damit wichtige Handlungsfelder auf – Handlungsfelder, die wahrscheinlich in der jüngeren Vergangenheit noch viel wesentlicher geworden sind, als es zum Zeitpunkt des Starts Ihrer Initiative wohl der Fall war. Und gestatten Sie mir hier einen Blick von außen: Spätestens seit Februar 2022, mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, ist für uns alle klar geworden, dass Menschenrechte, die Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wirklich, um es europäisch zu sagen, at stake sind, dass wir alle gefordert sind, alles zu tun, um diese Errungenschaften der letzten Generationen auch aufrechtzuerhalten und sie auch wertzuschätzen.

Insofern bin ich dankbar, dass wir auch heute hier im Justizausschuss die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen, was seither passiert ist, was auch an Vertrauensverlust passiert ist und was wir als Politik – wir als Regierung, aber auch Sie als Abgeordnete – und die Gesellschaft dagegen unternehmen können.

Das Vertrauen ist nicht nur gesunken in die Politik, das Vertrauen ist gesunken gegenüber Institutionen, aber auch gegenüber den Medien. Es ist wohl kein Trost, dass das nicht nur in Österreich ein Phänomen ist, das wir beobachten müssen, sondern in ganz Europa und darüber hinaus, sondern es ist ganz im Gegenteil für uns alle Auftrag, dagegen anzukämpfen und dieses Vertrauen in Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte wiederherzustellen, wo es gelitten hat, und dort zu stärken, wo diesbezüglich noch Raum nach oben und Luft nach oben ist.

Wie kann das gelingen? – Es kann nur gelingen mit glaubwürdigen Maßnahmen, die seitens der Politik gesetzt werden, aber auch mit einem Dialog, mit einer Interaktion im politischen Umfeld, die ein Miteinander an die Spitze stellt und nicht ein Gegeneinander, ein gegenseitiges Diffamieren und das Nichtzulassen von anderen Meinungen oder das Schlechtmachen von Meinungen.

Politische Verantwortung heißt, auch Vorbildwirkung zu entfalten, und da sind wir ganz sicher alle gefordert. Sie greifen mit Ihrem Volksbegehren einige Dinge auf, die ganz wesentlich dazu beitragen werden und können. Ich möchte daher auf einige Punkte eingehen, die wir als Politik – als Exekutive in der Regierung, aber auch gemeinsam mit Ihnen im Parlament als Legislative – bereits gesetzt haben.

An die Spitze möchte ich das Antikorruptionsgesetz stellen, das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz, wie es technisch heißt, das ich letzte Woche gemeinsam mit der Justizministerin präsentieren durfte – nach, ja, nach langen und intensiven Verhandlungen, auch Verhandlungen, die hier im Parlament von den im Parlament vertretenen Regierungsparteien federführend betrieben worden sind und die nicht einfach waren und aus gutem Grund auch gedauert haben, weil es hier notwendig war, sich mit Expertinnen und Experten auszutauschen und weil – es ist schon gesagt worden – Korruption Gift ist für unsere Gesellschaft, für die Politik, für unser Miteinander und wir ein wirksames Gegenmittel dagegen auf den Weg bringen wollten, das zeigt, dass Prävention wichtig ist, aber auch Reaktion und Sanktion.

Während Prävention und Sanktion hier natürlich in den letzten Jahren schon in vielen Bereichen großgeschrieben worden sind, haben wir gesehen, dass es notwendig ist, zu reagieren auf, ja, Ereignisse der jüngeren Vergangenheit, sodass es hier jetzt mit einem wirklich scharfen Antikorruptionsgesetz möglich ist, auch Dinge zu sanktionieren, die bisher nur sittenwidrig waren.

Ich spreche vom Mandatskauf, der nun in Zukunft auch strafrechtlich sanktioniert sein wird. Aber auch da war es notwendig und mir als Verfassungsministerin ganz wichtig, dass die verfassungsrechtliche Autonomie der Parteien gewahrt bleibt und dass weiter politisches Handeln möglich ist. In diesem Spannungsfeld haben wir uns bewegt, und ich glaube, das Ergebnis kann sich tatsächlich sehen lassen. Ich hoffe auch, dass es im Begutachtungsprozess eine rege Beteiligung von der Zivilgesellschaft, von der Politik, von Expertinnen und Experten gibt. Ich war selbst Legistin im Justizministerium, und, ja, man sieht immer mehr, wenn man länger darauf schaut und wenn viele Augen darauf schauen.

Ein zweiter Punkt, der im Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz vorgesehen ist, ist sozusagen eine Vorziehung der Strafbarkeit durch eine Vorverlagerung des Amtsträgerbegriffes. Das ist auch etwas, was wesentlich ist, dass es hier dann klar determinierte Grenzen gibt. Ja, und es ist auch wesentlich – weil da natürlich in den Medien auch schon Kritik von unterschiedlichen Seiten laut geworden ist –, das klar zu determinieren, auch einen Stichtag festzusetzen, ab wann jemand denn ein künftiger Amtsträger ist. Wir reden da ja von nicht unwesentlichen Vorverlagerungen der Strafbarkeit.

Ich denke, wir haben hier eine gute Lösung gefunden. Ich denke, man kann es nicht ins Unendliche ausdehnen, man muss einfach im Gesetz klare Handlungsanleitungen geben für diejenigen, die es zu vollziehen haben, für die Ermittlungsbehörden und insbesondere dann auch die Gerichte. Ich freue mich – ich glaube, ich kann das sagen – gemeinsam mit der Justizministerin hier auf umfassende Beteiligungen und auch Stellungnahmen im Begutachtungsprozess. Es ist wichtig, dass wir freie und unabhängige Wahlen auch weiterhin verfassungsrechtlich garantieren können. Ich darf es auch hier in diesem Rahmen öffentlich sagen: Bis zum 9. März ist die Begutachtung möglich.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen worden ist, ist die Informationsfreiheit. Warum sage ich das so deutlich? – Weil es nicht reichen wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um Vertrauen, das verloren gegangen ist, wiederherzustellen. Es braucht weitere Schritte, die folgen müssen. Und das Informationsfreiheitsgesetz – auch das ist von Martin Kreutner schon angesprochen worden – ist so etwas, was seit Langem in Diskussion steht. Sie haben von 1996 gesprochen, wo es erstmals im Pressklub Concordia diskutiert worden ist. Aus dem Jahr 2011 haben wir dann die ersten Vorlagen, und jetzt, glaube ich, sind wir wirklich so weit, wie wir noch niemals zuvor waren.

Auch da höre ich natürlich schon die Kritik: Aber warum dauert das so lange? Warum ist die Begutachtungsfrist schon im April 2021 abgelaufen und immer noch kein Gesetzesbeschluss da? – Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir einen wahren Paradigmenwechsel einleiten mit der Schaffung eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Information und damit gleichzeitig der Abschaffung des Amtsgeheimnisses – des Amtsgeheimnisses, das 1925 in die österreichische Bundesverfassung gekommen ist und das natürlich jetzt ein bisschen veraltet ist, weil eine Gesellschaft, die eine Informationsgesellschaft ist, diesbezüglich andere Bedürfnisse hat, als es im letzten Jahrhundert der Fall war.

Was aber auch wichtig ist, ist, dass wir nicht nur – mit dem Antikorruptionsstrafgesetz – ein Klima schaffen, das integres Handeln und saubere Politik fördert, sondern wir brauchen auch Gesetze, die es weiterhin ermöglichen, dass die Verwaltung arbeiten kann, dass es hier zu keiner Lähmung kommt. Und da brauchen wir vor allem – und ich nehme da auch den Begriff aus der Medizin – die Compliance von denjenigen, die diese Gesetze zu vollstrecken haben, umzusetzen haben. Deshalb habe ich da auch, mit dem Vizekanzler gemeinsam, viele Gespräche mit den Ländern, mit den Gemeinden, mit den Städten, mit der Wirtschaftskammer, der Industriellenvereinigung, den Landtagspräsidenten, aber auch den NGOs gehabt, damit wir hier möglichst abdichten, dass auch diejenigen, die es zu vollstrecken haben, wissen, worum es geht, und mitgehen – denn wir haben nichts davon, wenn wir die Verwaltung lahmlegen oder eine Opposition derjenigen haben, die es anwenden sollen. Ich glaube, gut Ding braucht Weile, aber wir sind auf einem guten Weg und wir werden auch diesen Schritt setzen.

Zum Abschluss möchte ich einen dritten Themenkomplex nennen, der auch ganz wesentlich ist, und das betrifft insgesamt einen Ministerratsvortrag, der aus dem Jahr 2021 stammt und der nicht nur die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft vorsieht, sondern auch die Stärkung der Beschuldigtenrechte – und auch das ist angesprochen worden. Beides ist wesentlich, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken und wiederherzustellen, wo es vielleicht verlustig gegangen ist.

Mir ist es wichtig, vor allem auch für faire Verfahren – grundgelegt in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Österreich im Verfassungsrang –, für faire und rasche Verfahren zu sorgen, für eine Entschädigung derer, bei denen Verfahren eingestellt werden oder Freisprüche erteilt werden, weil das oft mit vielen Kosten einhergeht, und auch den Rechtsschutz dort anzuheben, wo es auch im Sinne des 21. Jahrhunderts ansteht, das zu tun, und das ist vor allem bei den modernen Medien. Auch das ist bereits angesprochen worden im Zusammenhang mit dem Bundesarchivgesetz. Wir reden davon, dass die Handynutzung sich in den letzten 20 Jahren massiv geändert hat, dass aber die Sicherstellungsanordnung in der StPO eine ist, die auf Jahre zurückgeht, als man am Handy Snake gespielt hat und vielleicht fünf Protokolle von Telefonaten drauf hatte, aber mehr nicht. Hier braucht es die Anhebung des Rechtsschutzes jedenfalls mit einer Genehmigung eines Richters, wenn es um die Sicherstellung eines Handys geht.

Beide Maßnahmen – betreffend Vertrauen in die Justiz und modernen Rechtsstaat – sind notwendig.

Ich komme zum Abschluss: Ich bin nicht naiv. Ich weiß, dass es sehr viel leichter geht, das Vertrauen zu verlieren, als es wieder zu gewinnen. Es sind viele, viele Schritte auf dem Weg dorthin noch notwendig. Ich bin bereit, das zu tun. Die Justizministerin ist bereit, das zu tun. Wir als Regierung wollen das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder stärken und diese Schritte gehen, um unsere Demokratie – die nichts Selbstverständliches ist und nicht selbstverständlich daherkommt – zu stärken, um effektiv Korruption zu bekämpfen und um letztlich das Ineinandergreifen der Zahnräder im Maschinenraum der Demokratie auch zukünftig sicherstellen zu können.

Das ist unser Auftrag als Politik, das ist das, wofür wir stehen, und daran werden wir arbeiten bis zum Ende der Legislaturperiode (Obfrau Steinacker gibt das Glockenzeichen) mit all den Dingen, die wir uns im Regierungsprogramm vorgenommen haben, aber auch denen, die in der Zwischenzeit dazugekommen sind.

Danke für dieses Volksbegehren, danke, dass wir darüber sprechen können. Ich freue mich auch, sagen zu können, dass wir, glaube ich, beim zweiten Teil, nämlich Antikorruptionsvolksbegehren, schon wesentliche Schritte setzen konnten, und freue mich auch über all diejenigen Redebeiträge, in denen dies anerkennend zur Kenntnis genommen wird. – Vielen herzlichen Dank.

Michaela Steinacker: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Nunmehr gelangen wir zu den Ausführungen der geladenen Expert:innen, deren Redezeit mit 10 Minuten festgelegt wurde.

Ich darf Herrn Universitätsprofessor Dr. Fister um seine Ausführungen bitten.

Mathis Fister (Experte): Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volksbegehrens und natürlich sehr geehrte interessierte Öffentlichkeit! Ich habe eine Präsentation vorbereitet, die in Kürze eingespielt werden sollte.

Ich möchte mit einer Außerstreitstellung beginnen: Gegen Rechtsstaatlichkeit und Antikorruptionsmaßnahmen kann niemand ernsthaft etwas haben. Beides sind Anliegen von größtem öffentlichem Interesse. Und nach meinem Verständnis reden wir heute nicht darüber, ob weitere Anstrengungen zur Weiterentwicklung des Rechts unternommen werden sollen, sondern nur darüber, wie diese aussehen können und müssen: wie und wie viel Antikorruptionsmaßnahmen.

Das Volksbegehren wirft Grundfragen zu fünf Themenblöcken auf. Die wären auf der Präsentation noch einmal aufgelistet. Ich weiß nicht, ob das technisch schon eingerichtet ist. – Ja, wunderbar. Vielen herzlichen Dank.

Hier auf dieser Folie sind die fünf Themenblöcke zusammengefasst, und ich möchte in einem ersten Schritt zu jedem dieser Themenblöcke gleichsam Kontrollfragen stellen, damit wir uns vergewissern, in welchem gesamthaften Rahmen wir die Themen zu betrachten und zu diskutieren haben.

Ich nenne die Fragen ganz bewusst nicht Gegenfragen, denn das sind sie nicht. Sie dienen nur einer Sichtbarmachung der größeren und vielschichtigen Zusammenhänge der Themenstellung. Also beim ersten Thema, bei dem es um Forderungen nach Anstand und Integrität in der Politik geht, werden wir uns fragen müssen: Wie leistungsfähig kann das Recht in dieser Hinsicht sein? Was kann das Recht leisten – und was kann nur oder sollte zumindest besser an der Wahlurne entschieden werden?

Beim Thema 2 lautet die Kontrollfrage: Antikorruptionsgesetzgebung – selbstverständlich ja, aber wie weitreichend soll sie ausgestaltet sein?

Beim Thema 3, den sehr umfangreichen Forderungen zur Stärkung der Unabhängigkeit von Strafverfolgungsbehörden und Kontrollbehörden, lautet sie – mit dem Zitat von Juvenal –: Wer bewacht die Wächter? Wie viel demokratische Legitimation und rechtsstaatliche Kontrolle braucht es bei diesen Einrichtungen oder kann man abbauen, sollte man abbauen?

Beim Thema 4, den Forderungen nach den Antikorruptionsmaßnahmen auf gesetzlicher Ebene: Selbstverständlich ja, aber irgendwann wird ein Punkt erreicht sein, an dem die Lebendigkeit des demokratisch-politischen Prozesses beeinträchtigt sein könnte. Wenn man sich nicht einmal mehr trauen kann, mit einer Politikerin, einem Politiker zu sprechen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, dann dürfte das Zuviel erreicht sein.

Und beim Thema 5 ein ganz ähnlicher Grundgedanke: Eine Medienfreiheit und eine ausgewogene Medienpolitik ohne politische Beeinflussung – selbstverständlich! Aber es gibt ja auch sehr wünschenswerte Konstellationen staatlicher Informationstätigkeit, und die darf umgekehrt auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Nach den Kontrollfragen komme ich also zu den Verfassungsfragen. Das Volksbegehren berührt sehr grundlegende Fragen der demokratischen Legitimation, der demokratischen Kontrolle, der Gewaltenteilung zwischen den Staatsgewalten und auch der rechtsstaatlichen Prinzipien.

Sehr dominierend ist die geforderte Verschiebung im Gefüge der Staatsgewalten im Sinne einer Stärkung des Parlaments einerseits, andererseits einer Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und sonstiger Ermittlungs- und Kontrollbehörden. In dieser Hinsicht wird darauf zu achten sein, dass die notwendigen wechselseitigen Kontroll- und Abhängigkeitszusammenhänge, die Checks and Balances, weiterhin erhalten bleiben. Das wird notwendig sein, um mitunter missbrauchsanfällige Machtagglomerationen zu vermeiden.

Dominierend ist dann weiters die Forderung nach einer Ausdehnung und Verschärfung von Strafsanktionen. In dieser Hinsicht wird vor allem auf eine Wahrung der grundrechtlichen Schranken zu achten sein, nämlich auf das aus dem Gleichheitsgrundsatz erfließende Gebot verhältnismäßiger Strafsanktionen, das Exzessverbot, wie es auch bezeichnet wird, und natürlich – es wurde heute schon von jeder Seite erwähnt – auf eine Achtung und Wahrung der Beschuldigtenrechte einschließlich der Verfahrensgrundrechte. Selbst im Korruptionsstrafrecht braucht es die grundlegenden Anforderungen an ein faires Verfahren.

Die verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie Sie sie hier ganz grob skizziert sehen, laufen in der Regel auf eine Abwägung hinaus, sodass man viele Forderungen des Volksbegehrens mit einem „Ja, aber“ kommentieren muss. Also: Ja, in die eine oder andere Richtung müssen wir denken, aber wie genau lassen sich diese Forderungen weiterverfolgen und umsetzen, und welche gegenläufigen – durchaus auch berechtigten – Interessen sind dabei genauso zu beachten und zu berücksichtigen?

Ich habe vier Beispiele ausgewählt, die verallgemeinerungsfähig sein können für viele weitere Forderungen des Volksbegehrens:

Der sehr lautstark anmutende Ruf nach Strafen und Strafsanktionen. – Die Antwort wäre ein „Ja, aber“: Ja, selbstverständlich sind Lücken im Strafrecht, die rechtspolitisch unerwünscht sind, zu schließen, aber wir dürfen nicht vergessen, dass das Strafrecht das schärfste Sanktionsinstrument ist, das der Staat zur Verfügung hat, und dass dieses Instrument nicht exzessiv eingesetzt werden kann. Vor allem geht es um die Wahrung der Beschuldigtenrechte und um eine Erhaltung der Lebendigkeit des demokratisch-politischen Prozesses, wie vorher schon kurz beschrieben.

Eine zentrale Forderung nach einer Stärkung der Unabhängigkeit von Strafverfolgungs- und Kontrollbehörden möchte ich am Beispiel der Forderungen in Bezug auf die WKStA ansprechen. Wir haben es hier mit einer Forderung zu tun, die sehr weitreichend ist, die sogar die Ausstattung der WKStA mit einer eigenen Polizei als Wachkörper vorschlägt. Und auch hier ein „Ja, aber“: Ja, natürlich braucht es eine effektiv und politisch unbeeinflusst arbeitende Strafverfolgungsbehörde, aber diese zu einem Machtapparat auszubauen mit eigener Polizei als Wachkörper, einem solchen Machtapparat, dem es vielleicht dann an demokratischer Legitimation, rechtsstaatlicher Kontrolle und einer effektiven Gewährleistung der Beschuldigtenrechte fehlt, das wäre eine wohl zu weit gehende Reaktion auf diese Forderung.

Es geht hier auch um eine andere Art der Checks and Balances, nämlich um eine, die hinausläuft auf eine Gewährleistung der Waffengleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde und den Beschuldigten. Wir dürfen nicht vergessen, die Staatsanwaltschaften prozessieren jetzt schon mit nahezu unlimitierten Geld- und Zeitressourcen, sind – natürlich durchaus zu Recht – mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, aber irgendwo ist das grundrechtlich verträgliche Maß dann erreicht und überschritten.

Zwei weitere Beispiele noch zum Abschluss: das schon angesprochene Informationsfreiheitsgesetz. – Ja, ich glaube, es sind sich alle einig, es braucht Information und Transparenz, aber Informationsfreiheit kann niemals absolut gewährleistet sein. Es wird immer einen Bereich staatlicher Geheimnisse geben, der schützenswert ist, der weiterhin geschützt werden muss. Das heißt, das Informationsfreiheitsgesetz wird darauf hinauslaufen, der Abwägung zwischen geheimzuhaltenden Interessen und offenzulegenden Informationen eine andere Gewichtung zu geben, eine Neuausrichtung zu geben, aber eine gänzliche Abschaffung ist aus meiner Sicht nicht möglich.

Und bei der Parteienfinanzierung – einem Thema, das mir ein großes Anliegen ist und meinen Forschungseifer geweckt hat – braucht es natürlich eine Regulierung und Kontrolle der Parteienfinanzierung, aber auf der anderen Seite steht die verfassungsrechtliche Garantie der Betätigungsfreiheit der politischen Parteien, die ebenso nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden darf.

Ich komme zum Abschluss und zu einigen Folgefragen, die ich aufwerfen möchte.

Zusammenfassend: Ich halte ganz viele Impulse des Volksbegehrens für sehr beachtlich und verfolgenswert. Ich möchte darauf hinweisen, wie das auch schon geschehen ist, dass in der Zwischenzeit schon viel geschehen ist: die Novelle zum Parteiengesetz, das sich jetzt auf dem Weg befindliche Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz, die Maßnahmen im Bereich der Medientransparenz, die heute schon angesprochen wurden. Ich möchte zu bedenken geben, dass manche Forderungen jedoch sehr weitgehend sind und in ihrer Absolutheit irgendwann an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen. Wie immer aus verfassungsrechtlicher Perspektive (Obfrau Steinacker gibt das Glockenzeichen): Es kommt entscheidend auf die Detailausgestaltung an, die sachgerecht und maßhaltend sein muss.

Man wird auch die Forderungen dahin gehend analysieren müssen, inwieweit Handlungsbedarf eher im Bereich der Vollziehung und weniger im Bereich der Legistik zu verorten ist. (Obfrau Steinacker gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Damit danke ich vielmals für die Aufmerksamkeit und dafür, hier sprechen zu dürfen. Herzlichen Dank.

Michaela Steinacker: Vielen Dank, Herr Professor.

Als nächsten Experten darf ich Universitätsprofessor Dr. Clemens Jabloner aufrufen.

Clemens Jabloner (Experte): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hoher Justizausschuss! Sehr geehrte Frau Bundesministerinnen! Einleitend möchte ich festhalten, dass ich kein Proponent des Volksbegehrens bin, doch dessen Tendenz und viele Einzelforderungen unterstütze. In 10 Minuten 72 komplexe Forderungen zu kommentieren ist unmöglich. Ich beschränke mich daher auf einige wenige und eher verfassungstechnische Aspekte ohne Präjudiz für andere Punkte.

Die Forderung 1.1 – Amtsenthebung von obersten Organen, wenn sie Gerichtsurteile nicht befolgen – steht in einem Spannungsverhältnis zu Art. 142 und 143 über die Ministerverantwortlichkeit. Möglicherweise ist an eine reine Erfolgshaftung gedacht. Diese erscheint mir freilich problematisch. Wenn es nämlich allein darum geht, dass unterschiedliche Rechtsansichten vorliegen, so sollte das noch keine disziplinar- oder strafrechtlichen Folgen haben – es sei denn, es tritt eine Schuldkomponente dazu, aber dafür gibt es eben den Amtsmissbrauch und den Art. 143 BVG.

Mir kommt vor, es geht hier eigentlich darum, eh schon einer Minderheit des Nationalrats zu ermöglichen, den VfGH anzurufen. Das würde zwar die ziemlich lahme Ministerverantwortlichkeit wesentlich beleben, man sollte sich aber gut überlegen, den Verfassungsgerichtshof noch weiter in die tagespolitische Diskussion einzubeziehen.

Gegen die Forderung 1.6 – öffentliche Erklärungen politischer Funktionäre, dass sie sich wohlverhalten werden – habe ich Bedenken. Entweder versteht sich das Beschworene von selbst, oder es ist nicht viel wert.

Die Forderung 1.14 – dienstrechtliche Verankerung der Objektivität und politischen Distanz – erscheint mir zu vage. Entweder wird hier, was den öffentlichen Dienst betrifft, nur wiederholt, was das geltende Dienstrecht in seiner Handhabung durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ohnedies vorsieht, oder es soll darüber hinaus gehen, was mit Blick auf die in Art. 7 Abs. 4 B-VG enthaltene Garantie für öffentliche Angestellte, ihre politischen Rechte auszuüben, problematisch wäre.

Die Forderungen 1.16 bis 1.18 gelten der Organisation der Bundesministerien und sollen die dort immer stärker werdende parteipolitische Durchdringung bei schwindender Fachkompetenz mildern. Diese Forderungen möchte ich ganz nachdrücklich unterstützen. Ich sehe in der Aufblähung der Ministerbüros, den Doppelfunktionen im fachlichen und politischen Bereich, den Generalsekretären neuen Stils und der zunehmenden Heranziehung ressortfremder Expertise Gründe für den Verfall der Ministerialverwaltung.

Die Forderungen 3.2 bis 3.10 betreffen hauptsächlich die Gerichtsbarkeit und sind in der allgemeinen Richtung hin positiv zu sehen. Sie betreffen freilich die Relationen zwischen den Anklagebehörden der Strafjustiz und den Sicherheitsbehörden und damit die verfassungsrechtliche Ordnung der Staatsfunktionen. Ich sehe hier drei neuralgische Punkte.

Erstens: Gefordert wird, in einem näher bestimmten Umfang eine förmliche Justizpolizei einzurichten. Richtig ist, dass die Beziehungen zwischen den Staatsanwaltschaften und den Sicherheitsbehörden präzisiert werden sollten. Dass die Staatsanwälte als neuerdings Organe der Gerichtsbarkeit überhaupt über die Sicherheitsorgane verfügen können, ist verfassungsrechtlich fragil und nur damit zu erklären, dass die Konstruktion eine Nachfolge der ehemaligen richterlichen Hilfsorgane darstellt.

Was die rechtspolitische Seite betrifft, so ist die Verteilung der Zuständigkeiten auf das Justizressort einerseits und das Innenressort andererseits zweifellos die Quelle von Spannungen und Verzögerungen. Sie ist aber andererseits auch ein Element der Gewaltentrennung. Nicht umsonst legt der Bundespräsident bei Koalitionen – und andere Regierungsformen sind ja kaum mehr denkbar – Wert darauf, dass die beiden Ministerien nicht von derselben politischen Partei in Anspruch genommen werden. Ich stehe deshalb der Einführung einer förmlichen Justizpolizei eher skeptisch gegenüber.

Zweitens geht es um die Stellung der Spitze der Anklagebehörden. Ich bin auf der Linie eines unabhängigen Organs Generalstaatsanwaltschaft, aber ausschließlich in der Form einer kollegialen Behörde. Hier sehe ich mich in der Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz. Eine monokratische Spitze sehe ich auch im Licht internationaler Erfahrungen – ich verweise nur auf die Schweiz – als problematisch an. Diesfalls würde ich es lieber bei der derzeitigen Lösung belassen. Über die Relation der Generalstaatsanwaltschaft zum Nationalrat ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Eine Kontrolle laufender Verfahren kommt überhaupt nicht infrage.

Drittens erscheint es mir sehr wichtig, dass jede Aufwertung der Staatsanwaltschaften mit einer intensiven richterlichen Kontrolle verbunden sein muss. Hier gilt es, Lücken zu schließen, und vor allem sollten die richterlichen Genehmigungen, die an die Stelle der seinerzeitigen richterlichen Befehle getreten sind, effektiver werden. Bloße Stampiglien sollte es nicht mehr geben.

Zur Informationsfreiheit, 4.8 und 4.9, hoffe ich auf eine ausgewogene Lösung.

Nach meiner Erfahrung wird dieses Thema von beiden Seiten überschätzt. Einerseits betreibt die Verwaltung oft eine Geheimniskrämerei, die gar nicht mehr der Rechtsprechung des VwGH und des VfGH entspricht. Ein Manko der derzeitigen Rechtslage besteht freilich darin, wie die Berechtigten am Ende tatsächlich zu ihren Auskünften kommen.

Auf der anderen Seite glaube ich, dass angesichts der Schutzgüter übertriebene Erwartungen in die vermeintliche Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das übrigens als solches gar nicht im B-VG steht, gesetzt werden.

Insgesamt sehe ich drei Gefahren, die ich überspitzt so formulieren darf:

Erstens: Ich habe Verständnis dafür, dass sich die Verwaltung zum Verwalten bestimmt sieht und nicht dazu, Politologiestudierenden die Diplomarbeiten vorzubereiten.

Zweitens: Es sollte hintangehalten werden, dass die Verwaltung die Informationspflicht am Ende so versteht, dass sie die Wissensdurstigen in einer Informationsflut förmlich ertränkt.

Drittens: Es sollte nicht im Ergebnis eine Tendenz gefördert werden, die wirklich relevante Entscheidungen aus dem Amtsbereich noch weiter in unzugängliche persönliche und amikale Sphären abschiebt.

Ob man die neue Konstruktion jetzt in ein schönes Grundrecht auf Informationsfreiheit fasst, oder auch umgekehrt, ob die Amtsverschwiegenheit tatsächlich im B-VG stehen muss statt in dienstrechtlichen Vorschriften, sind aus meiner Sicht nur legistische Fragen.

Letztlich möchte ich noch zu 3.6 Stellung nehmen. Hier wird zur Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit ein Vorabentscheidungsverfahren beim OGH für grundsätzliche und ungelöste Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung vorgeschlagen.

Es ist unklar, auf wessen Initiative der OGH angerufen werden soll, ob über die Initiative des Erstgerichts, einer Verfahrenspartei oder des OGH selbst.

Die Konstruktion steht in einem Spannungsverhältnis sowohl zum Unionsrecht, das eine Vorlage an den EuGH für jede Richter:in ermöglicht, als auch mit Art. 140 B-VG, wonach ja seit 2014 jeder Richter ermächtigt ist, Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes an den VfGH heranzutragen.

Ganz allgemein sollte die Erneuerung der Rechtsprechung von unten her erfolgen, also über jene Rechtsfragen, die sich in einem konkreten erstinstanzlichen Gerichtsverfahren ergeben. Davon sind Maßnahmen zur Verfahrensbündelung zu unterscheiden, gegen die nichts einzuwenden ist.

Damit bin ich schon am Ende. Ich habe eine eher verfassungstechnische Perspektive eingenommen, die etwas trocken war, aber ich habe meine Rolle genau so verstanden. – Ich danke, Frau Vorsitzende.

Michaela Steinacker: Vielen Dank, besonders auch für das Im-Zeitrahmen-Bleiben.

Ich darf in der Aufrufung der Experten weitergehen und darf nun Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk um seine Ausführungen bitten.

Christoph Völk (Experte): Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen herzlichen Dank für Ihre Einladung. Man hat ein wenig das Gefühl, dass die Punkte Pressefreiheit, Medienförderungen, Inseratenkorruption damals aus gegebenem Anlass noch rasch in das Volksbegehren hineingeflickt wurden. Jetzt braucht es natürlich für alles aktuelle Anlässe, allerdings: Gemessen an den sonstigen Überlegungen zur Thematik Justiz sind es eher allgemeine Postulate. Deshalb vielleicht aus Sicht eines Medienrechtsanwalts hier ein paar Überlegungen meinerseits zu einem Punkt Medienförderung, Inseratenvergabe – Punkt 1 des Medienteils –:

Die Unabhängigkeit der Medien vom Staat, wie es ja hier gefordert wird, kann nur dann erfolgen, wenn der Staat eigentlich auf der anderen Seite auch seinen grundrechtlichen Gewährleistungspflichten nachkommt. Es geht also um diese Unabhängigkeit vom Staat im Staat, und zu diesem Punkt hat auch Herr Prof. Bezemek schon 2011 einen sehr treffenden Aufsatz mit dem Titel „Die Unabhängigkeit der Medien vom Staat“ verfasst, den ich Ihnen sehr ans Herz legen darf.

Es ist allgemein bekannt, dass Medien aktuell auch staatliche Unterstützung beziehungsweise Förderungen benötigen, um zu existieren, um zu arbeiten, aber es geht bei der angesprochenen Pressefreiheit nicht nur um Förderung besonders schützenswürdiger Berichterstattung, also, wie es eben hier heißt, des Anteils investigativer Berichterstattung, sondern generell um die Ermöglichung der Verbreitung von Informationen. Dafür sind Medien ja da.

Diese angesprochene Festlegung inhaltlicher Standards beziehungsweise von Qualitätskriterien ist daher mehrfach problematisch und führt ja im Ergebnis doch allenfalls zu einem zumindest mittelbaren Eingriff in die durch Artikel 10 EMRK garantierte Medienfreiheit.

Nehmen Sie das Beispiel eines politischen Magazins oder allenfalls einer Tageszeitung: Wer soll letztlich darüber richten, was investigativ ist und was nicht? Und wer soll entscheiden, was guter oder was schlechter investigativer Journalismus ist?

Im Ergebnis geht es vielmehr darum, zu garantieren, dass Medien unabhängig von durch Dritte festgelegten Kriterien ihrer Tätigkeit nachgehen können und nicht mittelbar Sanktionen durch die Streichung von Förderungen zu befürchten haben. Insoweit widersprechen sich die Punkte der Pressefreiheit auf der einen Seite und der Förderung nach qualitativen Gesichtspunkten schon in gewisser Weise.

Auf der anderen Seite ist auch zu problematisieren, weshalb die Verbreitung gesellschaftlicher oder sportlicher Informationen weniger schützens- oder förderungswürdig sein soll als die Verbreitung investigativ-politischer Informationen. Ich meine, ich bin jetzt nicht dazu da, so etwas zu beurteilen, was schützenswerter ist, aber es sind doch heikle Abwägungen, die am Ende des Tages – und das wäre schon ein Problem – durch eine allfällige fördernde Stelle doch immer wieder beeinflusst werden könnten.

Und auf ihre inhaltliche Qualität hin überprüfte und am staatlichen Tropf hängende Medien sollten nicht das Ziel einer allfälligen Reform sein. Es braucht vielmehr einen Wettbewerb der Inhalte, allerdings unter transparenter Offenlegung der Finanzierung, vor allem der privaten Finanzierung, und da gibt es schon noch einen deutlichen Missstand in Österreich im Vergleich zu Deutschland. Man weiß ja nicht, wer die Medien auch von privater Seite oft finanziert.

So eine inhaltliche Kontrolle führt ja, gemessen auch an der oft unvorhersehbaren Spruchpraxis, schon zu Überraschungen. Sie können jetzt – ob man das gut oder schlecht findet – das aktuelle Beispiel Servus-TV mit Herrn Wegscheider nehmen, aber es geht ja jetzt nicht um die Frage, dass eine dritte Stelle dann auch über die Förderungen in so einem Zusammenhang richtet, sondern eben, noch einmal, gerade bei privaten Medienunternehmen – da spreche ich ja nicht den ORF an – geht es schon darum, ihnen das auch zu ermöglichen, selbst zu urteilen, wie sie ihre Kommentare gestalten, denn dafür gibt es einen gesetzlichen Rahmen. Aber ein qualitativer Rahmen, im Sinne eines Soft Law, führt hier schon zu Eingriffen.

Hier kommen wir auch wieder zu dem Punkt: Wie sollen solche Stellen, die Qualitätskriterien festlegen, überhaupt besetzt werden? Ich meine, eine Stelle schafft sich strukturell ja nicht selbst, und sie kann sich auch nicht selbst aus dem Nichts besetzen. Rechtlich betrachtet ist es doch immer wieder der Staat, der eben zu garantieren hat, und Gott sei Dank bei uns eine Parteiendemokratie, die die strukturellen Voraussetzungen schafft, und damit haben im Ergebnis irgendwann immer Sie alle als Abgeordnete Ihrer Parteien darüber zu entscheiden.

Im Ergebnis bedeutet also Pressefreiheit eine Pluralität an Meinungen, und diese Pluralität sollte der Staat nicht durch eine Daumen-hoch-oder-runter-Förderpolitik beeinflussen.

Der fördernde Staat soll durch Förderungen, wie gesagt, Pluralität sicherstellen. Er ist nämlich als fördernder Staat auch ein Garant im Sinne der grundrechtlichen Gewährleistungspflichten für die Unabhängigkeit der Medien vom Staat. Also im Idealfall haben wir sozusagen das Paradoxon, dass die Förderungen gerade eben die Unabhängigkeit vom Staat mittelbar garantieren, dass sie damit Meinungsvielfalt sicherstellen.

Ein anderer Punkt sind die Inserate. Das ist ohne Frage ganz anders zu beurteilen. Hier benötigt es schon deutlich konkretere Regelungen, was Reichweite betrifft, und vor allem Reichweite gemessen an verkauften und nicht an verschenkten Exemplaren, und hier liegt auch allenfalls das Problem.

Transparenz ja, aber Eingriffe in die inhaltliche Medienfreiheit nein. Allerdings wurde schon einiges aus diesen Punkten letzten Herbst mit dem Medienpaket umgesetzt – Stichwort Wirksamkeitsanalyse von solchen Inseraten.

Ein Punkt, der auch im Volksbegehren behandelt wird, ist die Offenlegung von Nahebeziehungen, Interessenkonflikten. Ich halte das schon für ein pauschalisierendes Misstrauen gegenüber Medien und Journalisten, das man da irgendwo anspricht. Ich unterstelle natürlich, es ist edel gemeint. Fakt ist aber schon, dass Medienunternehmen zu einem großen Teil über Compliance verfügen und schon wissen, wie ihre Standards sind.

Solche Interessenkonflikte, Nahebeziehungen sollten Medien, Redakteure, Journalisten schon selbst in der Redaktion eines privaten Medienunternehmens – das spreche ich natürlich an – beurteilen können, und jede Form der Überregulierung führt hier schon zu einem staatlichen Eingriff auch in Redaktionsgeheimnis und Medienfreiheit, wenn ich eben all das offenlege.

Ich meine, seien wir ehrlich, wir sind hier in Wien. Jeder kennt vielleicht jeden. Ich weiß auch nicht, wie hier Nahebeziehungen wirklich offengelegt werden, und ich glaube auch nicht, dass sich mit all diesen Complianceüberlegungen im Ergebnis Affären wie diese mutmaßliche und viel diskutierte Beinschab-Affäre verhindern lassen. Sollten die Vorwürfe Fakt sein, werden sie ohnehin durch das Strafrecht sanktioniert – was jetzt keine große Überraschung ist –, und dennoch wurde hier niemand in seinem mutmaßlichen Tun abgehalten. Also ich glaube, die Compliance hätte das jetzt wenig geändert.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen wird, ist ein breites öffentlich-rechtliches Internetangebot. Wenn man sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk leistet – der ja auch notwendig ist, um eben objektive Informationen in der oft nur mehr gegebenen Echoblase, in der sich leider sehr viele Leute bewegen, auch zu verbreiten –, muss man natürlich auf der einen Seite schauen, möglichst ein breites Spektrum gesellschaftlicher Meinungen materiell im ORF zu verwerten, und auf der anderen Seite natürlich auch, die Zielgruppen technisch zu erreichen, und diese Voraussetzungen sollte man durchaus stärken.

Auf der anderen Seite gibt es derzeit natürlich auch die Debatte um die sogenannte blaue Seite, also orf.at, wie weit die natürlich hier im Wettbewerb mit privaten Medienunternehmen steht, die ja nicht mehr so abhängig von staatlichen Mitteln sind und deshalb Paywalls aufgebaut haben, während auf der anderen Seite sehr oft sehr gut recherchiertes Material auf der orf.at-Seite erscheint, das natürlich frei abrufbar ist. Also das muss sich natürlich schon austarieren lassen, aber grundsätzlich ist das sicherlich ein guter Punkt.

Angesprochen wurden auch kurz die Rechenschaftspflichten des ORF. Ja, hier ist es sicher anders als bei einem privaten Medienunternehmen. Das ist natürlich eine Verpflichtung auch mit Blick auf die staatliche Finanzierung.

Was nun die Entpolitisierung des Stiftungsrates betrifft: Ich habe hier schon am Anfang erwähnt, wir leben Gott sei Dank in einer Parteiendemokratie und nicht in einer Räterepublik, und vielleicht sollten Sie als Abgeordnete und Politiker auch ein wenig mehr Selbstvertrauen in Ihre Arbeit und in Ihr Urteilsvermögen haben, weil eine politische Auffassung zu vertreten, ein bestimmtes Programm zu vertreten, wegen dessen Umsetzung Sie als Politiker ja auch gewählt werden, das ist ja nichts Verwerfliches.

Ich gehe davon aus, dass sehr viele Experten ihres jeweiligen Faches auch eine grundsätzliche politische Auffassung vertreten, dass man also einen Experten auch zuordnen kann, wenn man ihn zuordnen möchte. Das wäre selbst bei einer Entpolitisierung der Fall, und damit scheitert die Entpolitisierung doch wieder.

Gehen wir also vom Idealfall aus, dass die jeweiligen Parteien, die Regierung et cetera Personen in den Stiftungsrat oder in Aufsichtsorgane bestellen, die fachlich dafür geeignet sind, zumindest überwiegend. (Obfrau Steinacker gibt das Glockenzeichen.) Falls vereinzelt doch Personen entsandt werden, die das nicht sind, ist es ohnehin das Problem der jeweiligen Partei, weil sie sich ja damit auch wiederum ihrer Möglichkeit begibt, hier mitzugestalten.

Damit möchte ich eigentlich auch schon zum Ende kommen, um Ihre Zeit nicht überzustrapazieren. – Besten Dank.

Michaela Steinacker: Vielen Dank für die Ausführungen.

Als nächste Expertin darf ich Frau Rechtsanwältin Mag.a Bettina Knötzl - - –Verzeihung, Frau Magistra, Sie sind noch nicht dran.

Als nächsten Experten darf ich Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer um seine Ausführungen ersuchen.

Konrad Lachmayer (Experte): Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Rechtsstaats- und Antikorruptionsvolksbegehren spricht wichtige Themen an. Um eines der Kernanliegen des Rechtsstaates zu stärken, konkret die Einschränkung und Verhinderung von Machtmissbrauch, wurde eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, auf die ich in der Kürze der gebotenen Zeit nicht im Detail eingehen kann. Ich möchte mich daher auf ein paar grundsätzliche Ausführungen beschränken beziehungsweise auch punktuelle Aspekte aus der Vielfalt der Themen herausgreifen.

Dazu kommt noch, dass meine Vorredner hier schon viel angesprochen haben, Punkte, auf die ich auch nur zum Teil eingehen kann.

Überdies, und da kann ich mich Herrn Präsidenten Jabloner anschließen, nehme ich auch hier eine technisch-formale Perspektive ein, und in diesem Sinne möchte ich vorab drei Gruppen von Forderungen unterscheiden.

Die erste Gruppe bezieht sich auf Vorschläge auf Ebene von freiwilligem Verhalten, politischen Leitlinien, Strategien und Plänen oder auf Maßnahmen auf Verwaltungsebene. – All diese Maßnahmen können aber auch ohne gesetzliche Verankerung vorgenommen werden.

Die zweite Gruppe von Vorschlägen verlangt die Änderung von einfachen Gesetzen, wie eben zum Beispiel des Bundesministeriengesetzes, des Parteiengesetzes, des Lobbyinggesetzes, des Staatsarchivgesetzes oder eben insbesondere natürlich auch des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung. – Dabei spielen natürlich auch verfassungsrechtliche Dimensionen, wie sie auch von meinen Vorrednern erwähnt wurden, eine Rolle.

Die dritte Gruppe reicht sodann aber in die Sphäre der Verfassung selbst hinein. Da habe ich mir die Forderungen näher angeschaut und versucht, insbesondere jene zu identifizieren, die sich eben auf die Verfassung selbst beziehen, und ich möchte da ein paar wesentliche Punkte herausgreifen.

Der erste Punkt wurde ohnedies schon intensiv angesprochen und betrifft die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes. Aus meiner Sicht ist dabei auch die verfassungsrechtliche Dimension sehr wichtig, und ich würde auch sagen, dass hier ein Punkt vorliegt, wo der Prozess der Verwirklichung schon am weitesten gediehen ist, auch wenn wir noch immer sozusagen der Umsetzung harren, dass es wirklich zur Etablierung der Informationsfreiheit in Österreich kommt.

Der zweite Punkt – auch der wurde schon angesprochen – ist die Forderung der Entkoppelung der Staatsanwaltschaft oder einer weiter gehenden Entkoppelung der Staatsanwaltschaft von der Verwaltung durch Etablierung einer Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft. Auch da sind bekanntlich schon zentrale Schritte getan – und ich möchte da eigentlich nur auf den Endbericht der Arbeitsgruppe im Justizministerium und auf die weiteren Entwicklungen verweisen –, um hier einen nächsten wichtigen Schritt zu gehen. Ich möchte sagen, dass mit der Etablierung der Staatsanwaltschaft als Teil der Gerichtsbarkeit im Jahr 2008 nur ein erster Schritt getan wurde und verfassungsrechtlich sozusagen die Situation nur halb abgeschlossen wurde und jetzt hier ein weiterer Schritt möglich wäre.

Ein vielleicht auch im Gesamtrahmen ein bisschen kleineres Thema, aber doch in die Verfassungssphäre hineinreichendes Thema ist die Anpassung der Ernennung von Richter:innen der Verwaltungsgerichte an die ordentliche Gerichtsbarkeit, und diese Forderung bezieht sich auch auf konkrete verfassungsgesetzliche Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um eine Forderung der Angleichung, letztlich, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit, und damit ist eine Vielzahl von organisationsrechtlichen Fragen verbunden, die einer konkreten Untersuchung bedürfen.

Verfassungsrechtlich relevant wäre überdies die geforderte explizite verfassungsgesetzliche Verankerung der WKStA und des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Verfassung.

Diesbezüglich möchte ich aber insoweit Bedenken äußern, als eine verfassungsgesetzliche Verankerung einzelner Organisationseinheiten nicht zu deren Unabhängigkeit beiträgt –die auch einfachgesetzlich verankert werden kann –, aber die Umsetzung einer allfälligen organisatorischen Umgestaltung später dann doch deutlich erschwert.

Es ist meines Erachtens nicht Aufgabe der Verfassung, die konkrete organisatorische Ausgestaltung der Verwaltung und Gerichtsbarkeit im Detail zu regeln, sondern nur die grundlegenden Strukturen abzubilden.

Eine Ausweitung, und dieser Punkt wurde auch schon angesprochen, der rechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane bei Nichtbefolgung gerichtlicher Entscheidungen beim Verfassungsgerichtshof auf Antrag einer parlamentarischen Minderheit betrifft den Zugang zum Verfassungsgerichtshof unmittelbar und damit aber natürlich auch die Kontrollmöglichkeiten der parlamentarischen Opposition. Auch da, glaube ich, handelt es sich um eine Systementscheidung, die etwa durch eine rechtsvergleichende Analyse näher betrachtet werden könnte.

Schließlich, und dieser Punkt wurde auch schon aufgeworfen, geht es um die deutliche Ausweitung der Regeln zur Parteienfinanzierung. Auch da ist eben schon einiges geschehen und auch da geht es um eine Dimension, die in die Verfassungssphäre hineinreicht, da ja im Parteiengesetz sehr viele Verfassungsbestimmungen verankert sind.

Diesbezüglich möchte ich nur betonen, dass eben das Parteiengesetz für die Demokratie von unmittelbarer Relevanz ist. Die Möglichkeit der Partizipation an allgemeinen Vertretungskörpern liegt eben auch an den Regeln der Parteienfinanzierung, und von denen hängt auch die Möglichkeit für neue Parteien ab, sich zu entfalten.

So weit nur ein kurzer Überblick über zentrale Aspekte der Forderungen, die Verfassungsrelevanz haben, aber selbstverständlich haben auch viele andere Forderungen, die sich auf einfachgesetzliche Regeln beziehen, eine Verfassungsdimension, so etwa die geforderte Anpassung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse im Hinblick auf grund- und menschenrechtliche und datenschutzrechtliche Erwägungen sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Diese Forderung bezieht sich auf verfassungsrechtliche Grundsätze, die ohnedies auch jetzt schon für parlamentarische Untersuchungsausschüsse Relevanz erhalten. Eine nähere Ausgestaltung dieser verfassungsgesetzlichen Grundsätze bedarf aber natürlich einer Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Rahmens.

Ebenso schon erwähnt worden sind Fragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Internetangebot. Auch da bin ich der Meinung, dass eben eine detaillierte verfassungsrechtliche Analyse von Vorteil wäre.

Bei all diesen Themenstellungen geht es um eine Änderung der Verfassung, die aber als eine Weiterentwicklung in Richtung Rechtsstaat zu verstehen ist, wobei, und das ist durch meine bisherigen Ausführungen, glaube ich, klar geworden, für mich der weitere Prozess von besonderer Bedeutung ist.

Das heißt, vor der Änderung der Verfassung, bevor so eine Systementscheidung getroffen wird, sollte eben ein entsprechender Prozess durchgeführt werden, wie er zum Beispiel ja auch im Rahmen der Informationsfreiheit oder bei den Überlegungen zur Bundes- beziehungsweise Generalstaatsanwaltschaft ohnedies vorgenommen wurde.

So sind Verfassungsänderungen nicht anlassbezogen von einem Tag auf den anderen vorzunehmen, sondern strukturbezogen im Hinblick auf ihre gewählten Ziele zu sehen. Auch wenn das österreichische Verfassungsrecht weltweit betrachtet eine der meistgeänderten Verfassungen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Änderungen nicht entsprechender Vorbereitungen bedürfen. Es gilt insofern zu betonen, dass auf Basis der entsprechenden Analysen, Abwägungen unterschiedlicher Ausgestaltungsmöglichkeiten, Heranziehung rechtsvergleichender Studien Entscheidungen über Verfassungsänderungen getroffen werden sollen.

Ich komme zum Schluss: Korruption bedroht Rechtsstaat und Demokratie gleichermaßen. Der effektive Kampf gegen Korruption ist in diesem Sinne auch eine Aufgabe, die in die Verfassungssphäre reicht und auf entsprechenden verfassungsrechtlichen Grundlagen aufbaut.

Diese zu schaffen und zu verbessern obliegt letztlich Ihnen, also Ihren Entscheidungen hier im Hohen Haus. – Vielen Dank.

Michaela Steinacker: Vielen Dank, auch für die Einhaltung der Zeit.

Ich darf jetzt als letzte Expertin im Bereich des Verfassungsteils Frau Rechtsanwältin Mag.a Bettina Knötzl um ihre Ausführungen ersuchen.

Bettina Knötzl (Expertin): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hoher Justizausschuss! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Expertinnen und Experten! Ich freue mich sehr über die Nominierung einer Expertin von Transparency International – Austrian Chapter. Wir sind eine von Parteipolitik völlig unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich um mehr Transparenz im Kampf gegen Korruption bemüht.

Seit ich vor Jahren bei Transparency International aktiv wurde, erheben wir zentrale Forderungen, wie den Schutz von Hinweisgeber:innen, die fixe Kronzeugenregelung und hohe Transparenz von Lobbying. Heute konzentriere ich mich auf zwei unserer zentralen Forderungen, weil sie tatsächlich in die Verfassung eingreifen.

Das Erste ist die Informationsfreiheit, das Recht auf Information, und zwar nicht in Form einer Mogelpackung, und das Zweite ist die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften, konkret der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze durch einen möglichst objektiven Besetzungsvorgang, weil letztendlich die Verquickung von Politik und Strafverfolgung zumindest dem Image der betroffenen Behörden schadet. Und wenn jetzt hier ein Klima herrscht, das eine Änderung möglich macht, dann sollten Sie diese Gunst der Stunde bitte nützen.

Was hat Sie bisher gehindert? – Ja, diese entscheidenden Reformen benötigen eine breite Mehrheit im Parlament, weil sie eben ein Eingriff in die Verfassung sind, und genau dafür werben wir hier: um Ihre Stimme für mehr Transparenz.

Warum? – Korruption ist ein Heimlichkeitsdelikt, und Sie müssen mehr Transparenz bringen, um Korruption zurückzudrängen. Sie können das ganz einfach anhand des Corruption Perception Index – das ist ein Wahrnehmungsindex von Transparency International – nachvollziehen, das ist empirisch erwiesen.

Dänemark und Finnland, Norwegen und Schweden – ich habe jetzt die europäischen Länder herausgegriffen – liegen an den Spitzenplätzen. Die haben ein Informationsfreiheitsgesetz. Dort wird wirklich Transparenz gelebt. In vielen Ländern Europas kann ich mir heute schon – zwar aus Sicherheitserwägungen dann sicher mit geschwärzten Teilen, aber trotzdem – einen Vertrag über die Anschaffung militärischer Ausrüstung wie Panzer und Abfangjäger besorgen. – Österreich gehört dagegen mit einem strafbewehrten Amtsgeheimnis in puncto Informationsfreiheit weiterhin zu den absoluten Schlusslichtern.

Lassen Sie mich anhand des Beispiels des slowakischen Bürgermeisters der Stadt Martin darlegen, warum Transparenz hilft, dem Imageproblem beizukommen:

Er hat damals bei Antritt seines Amtes mit dem Problem gekämpft: Alle Politiker sind korrupt, große Politikverdrossenheit. Er war aber nicht korrupt. Was denken Sie, wie hat er den Imagewandel, dass er nicht als korrupt wahrgenommen wurde, hinbekommen? – Durch Transparenz, durch Informationsfreiheit! Die Stadt hat proaktiv jene Informationen zur Verfügung gestellt, wo die Leute Mauscheln vermuten, insbesondere bei Auftragsvergaben, bei öffentlicher Beschaffung, bei Postenbesetzungen. Jedes Angebot, jede Bewerbung hat er transparent für die Bürger:innen auf der Homepage abrufbar gemacht, ebenso wie die zentralen Beurteilungskriterien für jede Entscheidung, die er traf.

Die Sorge, dass er mauschelt und sich selbst und seine Freunde – Stichwort Freunderlwirtschaft – bevorzugt, war bald verschwunden. Das hat im Übrigen auch unser Projekt der transparenten Gemeinde inspiriert. Schauen Sie sich das bitte gerne an.

Nur, ein strafbewehrtes Amtsgeheimnis darf der Transparenz nicht im Wege stehen – und zur Klarstellung: Wir wollen nicht den gläsernen Bürger, sondern den gläsernen Staat, und – ich will auch nicht hinterm Berg halten – natürlich wollen wir auch eine gläserne Parteifinanzierung zur Stärkung der Demokratie. Je transparenter die Wählerinnen und Wähler wissen, wem sie ihre Stimme geben sollen, desto stärker ist die Demokratie. Das ist letztendlich auch eine Frage der Fairness und des fairen Wettbewerbs.

Zugegeben, Transparenz kreiert Aufwand, der sich aber lohnt. Neben Transparenz hat er auch eine bessere Aktenführung, eine klarere Dokumentation, gute Fristenverwaltung mit sich gebracht. Wenn jede Gemeinde mitmacht, hilft das beim Sparen. Man kann auch vergleichen und Einkaufsgemeinschaften bilden, vor allem aber hat Transparenz das gestörte Vertrauen in die Politik, in die Politiker:innen wiederhergestellt.

Die Stadt Martin hat 2011 den United Nations Public Service Award im Bereich Korruptionsbekämpfung erhalten, und einige spannende Unternehmen sind heute dort angesiedelt. Der Imagewandel ist geglückt.

Genau das, einen Imagewandel, braucht unser von Mauscheln, Freunderlwirtschaft, Korruptionsskandalen gequältes Land. Denken Sie bitte an unser Image im Ausland: Der Schaden, der dem Wirtschaftsstandort Österreich und uns allen, dem Steuerzahler, durch Korruption zugefügt wird, wird im Jahr 2021 von Expert:innen auf 15 Milliarden Euro geschätzt – Geld, das für sinnvolle Projekte fehlt –, und es wird noch schlimmer werden.

Österreich wird im CPI noch weitere Ränge einbüßen, da braucht man kein Hellseher zu sein. Einerseits haben wir eine Reihe von öffentlichen Skandalen, und andererseits passieren die Dinge einfach viel zu langsam. Dringend angezeigte Gegenmaßnahmen wie das Informationsfreiheitsgesetz sind noch immer nicht umgesetzt, liegen also für den Bürger, für die Bürgerin in der Schublade, und unsere Bitte an Sie ist: Nehmen Sie diese Entwürfe, verbessern Sie sie anhand der Kritik der Expert:innen dieses Landes, sodass sie keine Mogelpackung werden!

Erlauben Sie diese Reformen und geben Sie Ihre Stimme, auch wenn Sie wirklich viele Stimmen dafür brauchen.

Also lassen Sie mich zusammenfassen: Informationsfreiheit muss her, am besten durch viel Transparenz vorab, sodass es gar nicht zu unzähligen mühsamen Individualabfragen kommen muss. Diese Kosten sind bitte gut investiert. Sie werden am Ende vielfach eingespart. Denken Sie nur an die Kosten der Aufarbeitung aller Korruptionsskandale der letzten Jahre! Das sparen sich korruptionsfreiere Länder. Denken Sie nur daran, was Sie mit 15 Milliarden Euro pro Jahr jedes Jahr machen könnten!

Wir würden uns auch regelmäßige internationale Kritik sparen – jüngst wieder, erst gerade eben von Greco, der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption. Viele Antikorruptionsexpert:innen fordern mit uns sowohl die unabhängigen Staatsanwaltschaften wie auch unabhängige Besetzungsvorgänge und natürlich ausreichende Ressourcen, sodass qualitätsvolle Arbeit geleistet wird – selbstverständlich mit einer internen Kontrolle, aber unabhängig von parteipolitischen Interessen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich braucht diesen Imagewandel: Weg vom Postenschacher, weg von der Vergabe von Spitzenjobs unter starkem politischen Einfluss, weg von der Freunderlwirtschaft! Österreich braucht größtmögliche Transparenz. Bitte geben Sie Ihre Stimme für diese wirklich dringenden Reformvorhaben, auch für die Verfassungsänderungen, damit sie auch keine Mogelpackung werden, für Österreich und für mehr Transparenz! – Danke schön.

Michaela Steinacker: Vielen herzlichen Dank allen Experten und unserer Expertin! Ich danke für die Ausführungen.

Wir kommen nun zur Runde der Abgeordneten. Die Kolleginnen und Kollegen wissen: 5 Minuten je Fraktion. Als Ersten darf ich Herrn Kollegen Abgeordneten Gerstl um seinen Redebeitrag bitten.

Wolfgang Gerstl (Abgeordneter zum Nationalrat, ÖVP): Vielen Dank Frau Vorsitzende! Vielen Dank an die Proponenten des Volksbegehrens und an die Experten für ihre Meinungen und ihre Vorträge, die für uns alle in der weiteren Gesetzeswerdung mehrerer Vorhaben sehr wichtig sind, die die Frau Bundesministerin Edtstadler schon bezeichnet hat und dargelegt hat!

Ich möchte mich konzentrieren auf die verfassungsrechtlichen Auswirkungen und vielleicht auf eines der wichtigsten Gefühle, das wir in einer Republik brauchen, nämlich das Vertrauen in die Institutionen. Viele von Ihnen haben jetzt Worte in den Mund genommen, die sicherlich dazu führen, dass wir im Demokratieindex weiter absinken werden, weil Sie inklusive gemeint haben, wir würden hier Freunderlwirtschaft, Postenschacher et cetera haben. Es muss uns bewusst sein, dass diese Demokratiemessungen immer nach Gefühlen gehen und nicht so sehr nach Tatsachen und Berichterstattungen. Daher bin ich sehr froh darüber, dass wir gestern einen Innenausschuss hatten, in dem der Sicherheitsbericht 2021 dargelegt wurde, der Sicherheitsbericht der Justiz, in dem es auch darum geht: Wie haben sich die Amtsdelikte, sprich Amtsmissbrauch, Korruptionsdelikte entwickelt und wie schauen wir da aus?

Ich möchte daher auch gerne diese Zahlen zitieren, weil sie auch zur Beurteilung beitragen können: Wie stark ist ein Land korrupt oder nicht korrupt? Von allen Verfahren, die es zu Amtsdelikten im Jahr 2021 gegeben hat wurden 93,6 Prozent eingestellt – 93,6! Ich zähle hier für die Experten auch die Einstellungen nach 35c dazu, damit das bewusst ist. Wenn ich alle Verfahren nehme, gab es in 3,3 Prozent der Fälle Verurteilungen. Das glaube ich, ist der Bevölkerung nicht bewusst, weil die Medienberichterstattung eine komplett andere ist. Daher ist es auch wichtig, diese Zahlen zu nennen.

Wenn ich die Erledigungen nach 35c wegzähle, das heißt, es gibt da nach einem rechtlichen oder organisatorischen, inhaltlichen Bereich überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass ein Verdachtsfall vorliegen kann, sodass nicht einmal Ermittlungen aufgenommen werden, dann ist es noch immer so, dass wir bei den Amtsdelikten nur 7,9 Prozent Verurteilungen haben, 84,5 Prozent Einstellungen. Das ist ungefähr die Hälfte im Vergleich zu allen anderen Strafverfahren. Genau liegt bei allen anderen Strafverfahren die Einstellungsquote bei 61,2 Prozent und die in Bezug auf Verurteilung bei 12,3. Ich glaub, dass das auch ein wichtiger Punkt ist, weil wir das Gefühl bekommen, wenn laut geschrien wird, dass es einen möglichen Amtsmissbrauch geben könnte, dass dieser automatisch schon vorliegen täte. Dem ist eben in den meisten Fällen nicht so, und das gehört auch gesagt.

Auch weil es genannt wurde: das Hinweisgebersystem Whistleblower. Auch da nenne ich nur die Zahlen: 12 303 Fälle wurden erfasst. Schuldsprüche gab es 54, das heißt: 0,44 Prozent. Dieses Hinweisgebersystem in Österreich ist, wie uns die Frau Bundesministerin für Justiz und die Experten von ihr gestern ausgeführt haben, ziemlich einmalig. Es zeigt also auch, dass wir auch in einem Land sind, wo gerne angezeigt wird, wo andere vielleicht gerne etwas bezichtigt werden, was gar nicht vorliegt. Manche würden vielleicht auch sagen: vernadert wird.

Die Tatsache ist aber, dass es zu Schuldsprüchen kommt, ist extrem gering. Auch das sollte uns als Volk, als Österreich eigentlich stolz machen, dass viele Verdächtigungen, die da sind, nicht in dem Ausmaß der Wirklichkeit entsprechen, wie so oft medial berichtet wird oder von einzelnen auch dargelegt wird.

Nun auch noch zu einzelnen Punkten verfassungsrechtlicher Natur, nämlich die Informationsfreiheit. Ich selbst arbeite an der Informationsfreiheit seit 2011, und wir waren mehrfach schon fast vor einem Abschluss. Wie so oft geht es da aber nicht nur um Grundsätze, sondern es geht um Detailarbeit, und in der Detailarbeit gibt es viele gegenteilige Interessen. Auch wenn wir mit Fachexperten und Leuten sprechen, dann sagen die sehr oft: Die Information ist eigentlich schon da, wir brauchen sie im Detail nicht, wir haben einen großen bürokratischen Aufwand, sie noch zu bekommen! – Auch das müssen wir in unseren Handlungen bedenken, denn mehr Bürokratie und mehr Aufwand wollen wir auch nicht. Gleichzeitig wollen wir aber das Vertrauen herstellen, und dazu bitte ich Sie, dass wir alle gemeinsam daran mitwirken, mehr Vertrauen in die Demokratie zusammenzubringen. Dazu brauchen wir alle Kräfte, Experten, Proponenten und Politiker.

Michaela Steinacker: Besten Dank, Herr Kollege!

Nächster Redner: Abgeordneter Leichtfried. – Bitte schön.

Jörg Leichtfried (Abgeordneter zum Nationalrat, SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einmal die Gelegenheit nützen, mich bei den Proponentinnen und Proponenten des Volksbegehrens für die Arbeit zu bedanken, die dahinter gesteckt hat. Wir unterstützen das zum größten Teil selbstverständlich. Ich möchte später zu einigen Inhalten kommen, aber ich möchte mich insbesondere auch dafür bedanken, dass Sie mit dieser Initiative etwas gemacht haben, was meines Erachtens höchst notwendig ist. Wenn man Kollegen Gerstl zuhört, merkt man, dass es notwendig ist, nämlich Bewusstsein für die Situation zu schaffen, dass es in Österreich ein hohes Maß an Korruption gibt und dass dagegen etwas unternommen werden muss.

Ich hab das selbst erlebt und war ganz verblüfft, muss ich offen sagen: Vor ungefähr fünf Jahren habe ich im Nationalrat bei einer Debatte gesagt: Gift für die Demokratie ist es, wenn die Wählerinnen und Wähler den Eindruck bekommen, dass man im demokratischen System mit Geld mehr erreichen kann als mit der Abgabe des Stimmzettels bei der Wahl. – Ich hab das gesagt, und der jetzige Nationalratspräsident ist dann ziemlich impulsiv geworden und hat dagegen gewettert. Ich hab mich gewundert, wie man gegen so etwas selbstverständliches wettern kann. Inzwischen sind fünf Jahre vergangen, und die Zeit hat gezeigt, dass es bei uns Vorgänge gegeben hat, weswegen diese Ängste, die ich da geäußert hab, durchaus angebracht waren. Darum ist es gut, dass wir jetzt über das diskutieren.

Ich möchte drei Dinge ansprechen, die mir als besonders wichtig erscheinen in dieser Frage. Einige von Ihnen, insbesondere Frau Schmidt, haben die Medienpolitik angesprochen. Faktum ist, es gibt immer noch jedes Jahr für die Bundesregierung einen Fonds mit 200 Millionen Euro, womit willkürlich Inserate geschaltet werden können. Das ist ein Teil dessen, was massiv zu kritisieren ist, weil es dadurch zu Verzerrungen kommt, weil es zu Beeinflussungen kommt, was sicherlich nicht Medienfreiheit ist. Auf der anderen Seite beendet man die Existenz der ältesten Zeitung dieser Welt und findet es nicht notwendig, im viel geringeren Maße vielleicht Geld zur Verfügung zu stellen, um diese Zeitung zu erhalten und die Medienvielfalt in Österreich zu stärken. Das wäre die Aufgabe der Bundesregierung und – ich gebe Ihnen auch vollkommen recht – nicht, eine Verstaatlichung der Journalist:innenausbildung vorzunehmen. Das ist etwas was absolut kontraproduktiv ist, weil es einen neuen Geist in der Medienpolitik und im Medienwesen schaffen wird, das sicherlich nicht der freien Berichterstattung zugänglich ist.

Was zum Informationsfreiheitsgesetz zu sagen ist, ist für uns relativ eindeutig: Wir unterstützen jede Anstrengung in diese Richtung. Ich darf nur die Frau Bundesministerin vielleicht im Detail korrigieren: So weit wie jetzt waren wir schon einmal, nämlich 2017, als alles fertig war, als auch die Probleme mit den Bundesländern besprochen und gelöst worden sind und auch die Probleme mit den Gemeinden besprochen wurden und gelöst waren. Das war ein fertiges Paket, das halt dann an den damaligen türkisen Umtrieben an der Spitze, dem damalige Parteiobmann der ÖVP gescheitert ist.

Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist einer, der jetzt nicht so oft vorgekommen ist, aber der meines Erachtens auch wesentlich ist. Es braucht auch Qualität in der Verwaltung, Qualität im Umsetzen dessen, was der Gesetzgeber vorgibt und auch Qualität in der Kontrolle, in der Einhaltung der Vorschriften. Diese Qualität erlangt man halt nicht durch parteipolitische Postenbesetzungen auf Kosten von Know-how und auch Kosten von Menschen, die etwas können.

Das Worst-Practice-Beispiel, um das einmal so zu sagen, ist meines Erachtens das Innenministerium, wo über 20 Jahre diese Besetzungen so stattgefunden haben, was dazu geführt hat, dass die Qualität der Behörde im Wesentlichen massiv gelitten hat. Ich war Teil des BVT-Untersuchungsausschuss und hab dort erlebt, was es heißt, wenn eine Behörde nur mehr parteipolitisch besetzt wurde. Das Ergebnis war, dass der österreichische Geheimdienst zum Paria unter den europäischen Geheimdiensten geworden ist, keinerlei Informationen mehr bekommen hat und in Wahrheit handlungsunfähig war. Das sind die Dinge, die meines Erachtens geändert werden müssen, rasch geändert werden müssen und in der Praxis zeigen, wo angesetzt werden muss. Wir sind selbstverständlich bereit, da mitzutun, wir sind bereit unsere Kraft dafür einzubringen. Deshalb sage ich noch einmal Danke an Sie, dass Sie diese Initiative gesetzt haben. Es ist hoch an der Zeit gewesen.

Michaela Steinacker: Danke vielmals!

Nächster Redner: Kollege Stefan. – Bitte.

Harald Stefan (Obmannstellvertreter, FPÖ): Danke, Frau Vorsitzende! 5 Minuten sind natürlich sehr kurz. Ich bedanke mich natürlich auch für jede Initiative, die ist gut. Es gibt den Grundkonsens, dass Korruption ein ganz gefährliches gesellschaftliches Problem ist, das schieße ich einmal voraus. Trotzdem machen mich alle diese Diskussionen immer ein bisschen skeptisch, denn es gibt ja diesen Grundsatz: Jeder kehre vor seinem eigenen Haus!, und wenn ich jetzt höre, die Inserate werden angesprochen, die die Ministerien machen, aber wir wissen, dass die Stadt Wien die meisten Inserate hat. Wir können uns da also gerne gegenseitig einiges vorwerfen.

Ich glaube auch, dass die Einstufung durch Greco problematisch ist. Ich hab auch schon einmal mit Greco zu tun gehabt, die sind mir damals sehr weltfremd erschienen und haben begierig alles aufgenommen, was man an Kritik eingebracht hat, aber das nur am Rande.

Auch historisch gesehen, glaube ich, muss man den Ball wirklich ein bisschen, da gebe ich Kollegen Gerstl schon recht, flach halten. Ich glaube nicht, dass Österreich im Verhältnis ein wirklich besonders korruptes Land ist, das ist mein Gefühl. Wir sind extrem steuerehrlich und viele andere Dinge. Ich will das nur sagen, weil mich das ein bisschen stört.

Auch die Entwicklung der letzten Jahre: Österreich war viel korrupter als ich noch jung war. Postenbesetzung waren immer in Zweierkombination rot und schwarz. Das ist in Wirklichkeit alles durch Wahlen aufgebrochen worden. Das ist noch immer das beste System, um da etwas zu verändern, denn dort, wo es Versteinerung gibt, wo 50 Jahre, 70 Jahre dieselbe Partei führt oder 20 Jahre der selbe Landeshauptmann ist und so weiter, entwickeln sich die Dinge besonders gut, das sind tolle Biotope. Durch Wahlen kann man da etwas verändern, das ist ganz wichtig.

Das Ibizavideo als Beispiel für besondere Korruption finde ich schon auch wirklich besonders erstaunlich. Das war ja wirklich etwas Besonderes, weil es eine Falle war, die man dann noch völlig zusammengeschnitten hat. Im Nachhinein gibt es jetzt elf Freisprüche für die Proponenten. Jetzt muss man Gesetze nachbilden, damit man sie vielleicht hätte verurteilen können. Ich bitte also, das vielleicht nicht mehr als besonderes Beispiel zu bringen.

Wobei ich besonders skeptisch bin, sind zwei Begriffe, die hier auch ganz wesentlich gekommen sind. Der eine ist Moral und der zweite ist Entpolitisierung. Wer mit Moral argumentiert, der begibt sich in den Bereich der Willkür. Jeder nimmt für sich in Anspruch, dass er moralisch ist. Ich nehme auch an, alle Proponenten des Volksbegehrens, alle Experten, wir alle hier tun das. Trotzdem gibt es, wenn man googelt, Vorwürfe gegen so ziemlich jeden hier, also auch gegen die Proponenten des Volksbegehrens, ob es jetzt Geschenkannahme oder Abrechnung von Spesen in einem höheren Ausmaß oder der Vorwurf ist, dass man vielleicht große öffentliche Gelder dafür bekommt, dass man einen eigenen Klub bildet. Es gibt gegen alle Vorwürfe, das ist nun einmal so, aber jeder nimmt für sich sicherlich in Anspruch, moralisch zu agieren. Das nehme ich an, dass Sie das genauso tun, genauso wie ich. Daher muss man mit dem Thema Moral sehr aufpassen. Wir haben einen Rechtsstaat, es gibt Gesetze, das sollen die Grundlagen sein. Wenn ich aber mit Moral argumentiere und sage: Du musst dich moralisch verhalten!, dann ist das eine Willkürdebatte. Damit kann man Druck jenseits des Rechtsstaates ausüben. Dahin gehend bin ich immer total skeptisch. Wenn mit dem begonnen wird: Das ist ein bissl ein Herrschaftsinstrument von denen, die die öffentliche Meinung vielleicht stärker in der Hand haben.

Das Zweite ist die Entpolitisierung. Entpolitisierung fordert immer der, der dort schon drinnen ist. Der will dann, dass andere nicht hineinkommen. Ein gutes Beispiel ist eben zum Beispiel der ORF-Stiftungsrat. Da wissen die schon, die drinnen sind, dass sie dort das Sagen haben, und dann will man natürlich jetzt nicht unbedingt, dass die anderen Parteien dort auch drinnen sind. Entpolitisierung ist also auch so ein ganz gefährliches Wort. Wir wissen, dass alle Menschen irgendwo eine Einstellung haben. Wir wissen auch, wie bei uns in Österreich faktisch die Dinge besetzt werden – und daher bin ich also skeptisch. Ich würde mich gern eines Besseren belehren lassen, aber dazu bin ich jetzt auch schon zu lang in diesem Land und sehe zu viel.

Daher gilt natürlich auch: Gewaltenteilung ja, davon bin ich ein großer Freund. Gewaltenteilung heißt natürlich auch, dass man sich wechselseitig kontrolliert und überwacht. Daher muss man auch da aufpassen, dass das nicht aus dem Ruder gerät. Bundesstaatsanwalt, WKStA in die Verfassung und ähnliche Dinge halte ich für höchstproblematisch. Es muss letztendlich eine politische Verantwortung geben. Der Staat steht nun einmal letztlich hinter der Staatsanwaltschaft. Wenn man das völlig entkoppelt: Es wurde sogar schon angesprochen, es gibt international negative Beispiele, sogar in der Schweiz, wo man es vielleicht nicht erwarten würde.

Also insgesamt: Wir sind für alles zu haben. Es gibt sehr konkrete, sinnvolle Vorschläge, wo wir dabei sein werden, aber dort, wo wir uns in Wirklichkeit vom Rechtsstaat de facto wieder entfernen, werden wir nicht dabei sein.

Michaela Steinacker: Danke schön!

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Prammer. – Bitte.

Agnes Sirkka Prammer (Abgeordnete zum Nationalrat, GRÜNE): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Ja, auch ich möchte mich eingangs einmal für diese Arbeit bedanken, die da in dieses Volksbegehren gesteckt wurde und für dieses große Maß an Bewusstseinsbildung, das durch dieses Volksbegehren auch ausgelöst wurde.

Ich möchte kurz noch einmal darauf zurückkommen, was Kollege Gerstl einleitend gesagt hat, weil uns das doch vor Augen führt, wie wichtig es ist, Informationen zu bekommen, denn ganz viel von dem, was im Moment über Anzeigen, über gegenseitige Schuldvorwürfe passiert, basiert darauf, dass Vorgänge nicht transparent gemacht sind, dass ich nicht weiß, warum welche Entscheidung wie gefällt wurde, und dass ich das auch nicht wissen kann und im Moment auch nicht wissen darf. Man versucht dann, sich zu wehren, indem man versucht, durch gerichtliche Aufklärung da Transparenz zu schaffen – und das ist das falsche Mittel. Das richtige Mittel ist, Zugang zu diesen Informationen zu bekommen, Zugang zu den Vorgängen zu bekommen, sich selbst informieren zu können und so zu sehen, welche Vorgänge aufgrund welcher Entscheidungen getätigt wurden und wie welche Entscheidungen getroffen wurden. Deshalb ist die Informationsfreiheit so wichtig und deshalb ist die Informationsfreiheit auch dieser Gamechanger, der sie verspricht zu sein, nämlich aus dem Grund, dass ich, ohne eine Begründung dafür anführen zu müssen, ohne dass ich ein Interesse dafür nachweisen muss, Zugang zu Informationen bekomme, die mein tägliches Leben betreffen. Das ist wichtig, und deshalb arbeiten wir an der Informationsfreiheit.

Wir arbeiten aber nicht nur daran, dieses Informationsfreiheitsgesetz zu beschließen, sondern wir haben auch in der Zwischenzeit, während das Informationsfreiheitsgesetz immer wieder in unterschiedlichen Runden, in unterschiedlichen Zusammensetzungen weiter vorangebracht wurde, einzelne Teile im Hinblick auf freien Zugang zu Informationen immer wieder umgesetzt – beginnend mit dem neuen Parteiengesetz, wo auch schon sehr viel an Informationsrechten und auch Informationspflichten vorgesehen ist. Es gibt ganz viele neue und wesentlich weitreichendere Zuständigkeiten für den Rechnungshof, die Absicherung der Unabhängig der Rechnungshofpräsidentin, die Stärkung der Kontrollrechte, die leichtere Möglichkeit von Sonderprüfungen durch den Rechnungshof. Das betrifft aber auch andere Bereich, so wie zum Beispiel die Veröffentlichung der Auszahlungen der Cofag-Hilfen oder ab einer gewissen Höhe auch aus dem NPO-Fond, aber auch, was heute auch schon Thema war, die Neuaufstellung des BVT und die Schaffung der DSN als wirklich ganz wesentlichen Punkt, um das Vertrauen auch in diesen so wichtigen Dienst wieder herzustellen.

Auch das sind alles Teilbereiche, Teilthemen, die alle auf dieses Konto einzahlen, auf das Konto Transparenz, auf das Konto Zugang zu Informationen – und das ist wichtig. Deshalb geht es nicht nur darum, wann das Informationsfreiheitsgesetz kommt – und ich sag Ihnen, es kommt und es wird bald kommen –, sondern es geht auch darum, was wir in der Zwischenzeit gemacht haben, dass wir in der Zwischenzeit die Zeit nicht ungenutzt haben verstreichen lassen. Das ist wichtig, denn Transparenz und freier Zugang zu Informationen sind wie gesagt ein wesentlicher Teil des Partizipierens an Vorgängen der Teilnahme, an dem, wie dieses Land gelenkt wird. Nur wenn ich den Zugang zu den Informationen habe, kann ich darauf basierend Entscheidungen treffen, kann ich darauf basierend die richtigen Punkte kritisieren und an den richtigen Punkten einhaken und Veränderungen zum Besseren bewirken.

Aus diesem Grunde arbeiten wir wie gesagt nach wie vor weiter ganz intensiv daran, dass wir das auf den Weg bringen, und nehmen auch alle diese Anregungen, die in diesem Volksbegehren auch in einzelnen Punkten und in unterschiedlicher Intensität aufgeführt wurden, aber auch sämtliche Hinweise dazu, die jetzt von den Expertinnen und Experten hier gekommen sind, in diesen Prozess, in diesen Vorgang auf. Wir haben schon viele Gesprächsrunden geführt, es werden viele weitere Gesprächsrunden noch folgen, und es wird bald ein gutes Ende kommen. Und wie gesagt: Das ist ein Bereich, wo man nicht intensiv genug und mit zu wenig Energie arbeiten kann.

Michaela Steinacker: Besten Dank!

Nächster Redner: Kollege Scherak. – Bitte.

Nikolaus Scherak: Danke, Frau Vorsitzende! Frau Bundesminister:innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön, einerseits an die Proponent:innen des Volksbegehrens, dass sie diese Themen so beständig verfolgen, und natürlich auch an die Experten und die Expertin, für ihre Redebeiträge!

Herr Mag. Kreutner, Sie haben mit dem Kirchschläger-Zitat über Sümpfe, die trockenzulegen sind, eingeleitet. Ich mag das auch sehr gern. Ich find das Wasserschadensbild fast bildlich momentan noch passender, das der jetzige Bundespräsident gebracht hat, weil jeder, der so einen Wasserschaden einmal gehabt hat, weiß, dass man den nur dann wegkriegt, wenn man strukturell etwas ändert, und nicht, indem man mit der weißen Farbe drüber pinselt. Das kann man sehr oft machen, aber es wird immer wieder der Wasserfleck durchkommen. Wenn man einen großflächigen Wasserschaden hat, dann hat man viele Wasserflecken.

Jetzt gestehe ich auch zu, dass die jetzige Regierung in einzelnen Bereichen wirklich etwas gemacht hat. Das, glaube ich, muss man neidlos anerkennen. Die Frage ist nur, ob man dann, wenn man das strukturell nicht ganzheitlich versucht zu lösen, nicht doch immer irgendwo der Wasserschaden durchkommt. Welche Probleme Korruption und Intransparenz hervorrufen, nämlich auch volkswirtschaftlich, wie Frau Mag. Knötzl angesprochen hat – ich kannte die Schätzung von 15 Milliarden Euro auch nicht –, das, glaube ich, sollte uns allen zu denken geben.

Ich möchte hier gleich einmal auf zwei Punkte eingehen, weil natürlich das Ibizavideo ein auslösendes Momentum für dieses ganzen Diskussionen war. Kollege Stefan hat recht, hier kam es dann zu keinen Verurteilungen, aber es sind Dinge angesprochen worden, die halt sehr augenscheinlich waren. Genau dort ist es aus meiner Sicht so, dass der Wasserschaden eben nicht strukturell komplett gelöst wurde. Wir haben einerseits das Parteiengesetz: Es ist trotz des neuen Parteiengesetzes weiterhin möglich, dass ich Spenden an Vereine tätige, die nicht statutarisch mit Parteien verbunden sind. Das ist genau das, was H.-C. Strache auf Ibiza vorgeschlagen hat. Das heißt, da wird über einen Wasserschaden drüber gepinselt, aber strukturell ist das Problem leider noch nicht gelöst.

Genauso ist es, weil es Frau Bundesministerin Edtstadler angesprochen hat, beim Korruptionsstrafrecht: Ja, selbstverständlich sehe ich, dass die Regierung da versucht, im Bereich der Kandidatenbestechung etwas zu machen, aber es ist schon sehr realitätsfern, wenn man glaubt, das Problem zu lösen, indem man einen Stichtag mit 82 Tagen vor der Wahl oder dem Neuwahlbeschluss macht und sagt: Erst ab dem Zeitpunkt bin ich als Kandidat strafbar, wenn ich mich bestechen lass! – Das ist weit von der politischen Realität weg. Ich weiß, dass es Fristen braucht. Selbstverständlich braucht es die im Strafrecht. Ich bin auch der Meinung, dass das Strafrecht immer die Ultima Ratio sein soll, aber wir wissen, wäre es kein Neuwahlbeschluss gewesen, wäre der Abend an dem H.-C. Strache auf Ibiza diese Dinge versprochen hat oder probiert hat, sich etwas selbst versprechen zu lassen, genau am Tag vor dem Stichtag gewesen. Selbst wenn dort etwas passiert wäre, wäre er auch nach den vorliegenden Vorschlägen der Bundesregierung bei einem regulären Wahltermin nicht strafbar gewesen.

Wenn man das machen will – man kann der Meinung sein, man macht es gar nicht –, braucht es also eine Frist, die der politischen Realität entspricht. Es ist, glaube ich, nicht nachvollziehbar, zu glauben, dass es, wenn jemand auf einen Politiker, eine Politikerin zukommt und ihn oder sie in Hinblick auf eine zukünftige Amtsträgerschaft bestechen will, erst 82 Tage vor der Wahl strafbar sein soll, aber am Tag davor nicht. Wir wissen, wie man es dann einfach lösen kann.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist angesprochen worden: Da geht es in allererster Linie wirklich um einen Paradigmenwechsel. Herr Prof. Mayer, ich gebe Ihnen sehr recht, ohne den Informationsfreiheitsbeauftragten geht es nicht, egal wo der angesiedelt ist – mir ist die Behörde an sich ziemlich wurscht; ich hab einmal vorgeschlagen, die Datenschutzbehörde könnte das übernehmen, aber es ist, glaube ich, irrelevant. Fakt ist, es braucht jemanden der diesen Paradigmenwechsel begleitet. Das ist ja auch der Grund, warum das ganze Gesetz nicht zustande kommt: weil die größten Bremser leider Gottes – und da sind wir alle gefordert – halt in den Gemeinden und in den Ländern sind, weil dort die Sorgen am größten sind. Genau in Bezug auf diese Sorgen könnte aber ein Informationsfreiheitsbeauftragter auch begleiten. Es ist nämlich nicht nur für denjenigen, der die Information haben will, sondern es ist auch für die Behörde eine Hilfe, wenn eine Stelle dazwischen ist, die mithilft, auch mitentscheiden kann und sagt, welche Informationen denn veröffentlicht werden sollen.

Nein, natürlich geht es nicht darum, alle Informationen zu veröffentlichen, deswegen gibt es ja Geheimhaltungsinteressen, aber es geht um den grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Ich nenne immer mein Lieblingsbeispiel: Ein Wahlwerber bei einer Gemeinderatswahl in einer niederösterreichischen Gemeinde hat einmal nach der Wahl versucht, bei der Gemeinde herauszufinden, wie viele Vorzugsstimmen er bekommen hat. Die Antwort, die er bekommen hat, war: Das unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Es geht also um einen grundsätzlichen kulturellen Wandel diesbezüglich.

Genauso bei Postenbesetzungen – Kollege Leichtfried hat es schon angesprochen –: Ich glaube, da gibt es nicht nur eine Partei, die sich da über die letzten Jahre einiges hat zu Schulden kommen lassen, sondern da gibt es mehrere Parteien, die sich an der Nase nehmen sollten und sich überlegen sollten, ob man in allererster Linie vielleicht eher auf die Qualifikation und nicht auf das Parteibuch schauen sollte.

Zu den anderen Dingen, insbesondere zur Bundesstaatsanwaltschaft, wird Kollege Margreiter nach der nächsten Runde auch noch etwas sagen. – Vielen Dank!

Michaela Steinacker: Vielen Dank allen Abgeordneten für die Statements!

Wir kommen jetzt zum Abschluss diesen Teils. Es ist jetzt noch einmal der Bevollmächtigte zu Wort gemeldet. Es sind maximal 5 Minuten, ich bitte das wirklich einzuhalten. – Danke!

Martin Kreutner: Frau Vorsitzende, herzlichen Dank! Danke auch unsererseits an alle Experten, Expertinnen beziehungsweise auch für die Statements der Klubs!

Ich darf vielleicht ganz kurz festhalten: Beim Volksbegehren ging es uns insbesondere darum, nicht nur und ausschließlich die rechtliche Komponente zu erwähnen. Sie sehen das in vielen Dingen. Es ist nicht umsonst so, dass wir ganz bewusst versucht haben, Kapitel eins zu titulieren und auch breiter zu gestalten als nur das rein legistische.

Das Zweite – auch da laufen Sie bei uns offene Türen ein, Sie werden das in sehr vielen Statements von uns finden –: Sich rein zu kaprizieren und zu reduzieren auf die Verschärfung von Gesetzen greift zu kurz. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ebenfalls einig sind wir uns – und das finden Sie auch im Volksbegehren – bei der Ja-aber-Formulierung.

Sie finden im Volksbegehren sogar explizite Empfehlungen oder Forderungen, natürlich auch den Menschen- und Grundrechtsschutz zu stärken. Wir sind auch, was die Einrichtungen der Bundesstaatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, aber auch andere Dinge betrifft, natürlich auch für den Ausbau dort, wo nötig, der richterlichen Kontrolle. Hier kann ich also voll zustimmen, auch, was Prof. Clemens Jabloner schon gesagt hat, beziehungsweise aber auch bei den anderen Forderungen geht es letztendlich natürlich immer auch um die Ausgewogenheit mit den anderen Grund- und Freiheitsrechten, das betonen wir ständig und das möchte ich hier auch noch einmal festhalten.

Was den ORF betrifft, darf ich daran erinnern, dass es uns nicht ausschließlich um eine Entpolitisierung geht, sondern eigentlich auch um die Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments. Bitte lesen Sie da die entsprechende Forderung noch einmal durch. Und letztendlich ja – und das darf ich auch aufnehmen beziehungsweise wiederholen –, was uns gelungen ist, und da sind wir dankbar und froh darüber, ist dieser breite Diskurs, der stattgefunden hat und noch stattfinden wird. Das heißt, das Thema ist sehr, sehr breit in der Öffentlichkeit. Ich darf erinnern daran, dass uns mit dem Volksbegehren ja auch 13 andere Institutionen und NGOs beziehungsweise Einrichtungen unterstützen. Dieser Diskurs, dieser Dialog, den halten wir für wesentlich. Ich darf an das bekannte Zitat erinnern, und das werden viele von Ihnen kennen: Justice must not only be done but also must be seen to be done. Und ich glaube, darum geht es sehr, sehr wesentlich auch in der Umsetzung dieser Empfehlungen. Ich darf auch daran erinnern, 2023 ist ein Jubiläumsjahr, nämlich indirekt auch für Wien, für Österreich, weil vor 20 Jahren die UN-Konvention gegen Korruption beschlossen worden ist, und die wurde hier in Wien verhandelt. Wien könnten eigentlich mit UNODC, der zuständigen UN-Einrichtung, mit Intosai, dem Verbund der Rechnungshöfe, mit IOI, dem Verbund der Ombudsmann-Institute, sprich Volksanwaltschaften, mit dem europäischen Netzwerk der Antikorruptionsdienststellen, mit der europäischen Menschenrechtsagentur und auch mit der Internationalen Anti-Korruptionsakademie eigentlich sehr leicht die Welthauptstadt der rule of law – der Rechtsstaatlichkeit beziehungsweise der Antikorruption – sein. Vielleicht wäre das 20-Jahre-Jubiläum der Uncac auch dazu eine Möglichkeit.

Abschließend vielleicht, wenn Sie gestatten, ich habe mit einem Zitat begonnen, möchte ich auch mit einem Zitat oder eigentlich zwei Zitaten zu enden, auch um noch einmal auszudrücken, dass es uns um mehr geht als rein um Legistik – bei aller Wertschätzung für Legistik.

Der bekannte Philosoph Hegel hat einmal gefordert, dass es für die Prosperität einer Gesellschaft einer Trias bedarf, und zwar des Rechtsstaates, der Moralität und der Sittlichkeit zusammen. Ebenfalls ein neuer Philosoph, (phonetisch:) Hadstätt, hat das formuliert und ich zitiere ihn: Hegel sieht in der Sittlichkeit die harmonische Verbindung von Moralität und Rechtsstaat, die es ermöglicht, nicht alles zu verrechtlichen und auch nicht alles moralisch zu kritisieren.

Ich möchte da nicht viel hinzufügen. Was ich aber schon hinzufügen möchte – und das ist nicht abgesprochen, weder mit dem Herrn Bundespräsidenten noch mit Herrn Scherak –, ich möchte symbolisch diese Rohrzange übergeben, um den Wasserschaden zu reparieren, und zwar an alle Parteien. Letztendlich, und das haben einige von Ihnen ja auch schon gesagt, wird es für einige der Vorhaben Zweidrittelmehrheiten bedürfen, und das ist dann der Lackmustest für uns alle beziehungsweise für Sie. Ich möchte insbesondere damit auch die Verantwortung übergeben, an Sie, als Vertreter des Souveräns. – Herzlichen Dank.

Michaela Steinacker: Danke schön. Danke für alle Wortmeldungen, für alle Expertenmeinungen, für alle Statements. Meine Damen und Herren, werte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen jetzt die Sitzung wie vorgesehen für gute 10 Minuten, das heißt für bis genau 11:45 Uhr, dann starten wir in die zweite Runde zum Thema Schwerpunkt Justiz. – Vielen Dank.

*****

Michaela Steinacker: Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und wir gelangen zum Schwerpunkt Justiz. Ich begrüße hierzu herzlich Frau Bundesministerin Alma Zadić und ich erteile ihr das Wort für eine Stellungnahme von 10 Minuten.

Alma Zadić (Bundesministerin für Justiz): Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Proponent:innen des Antikorruptionsvolksbegehrens! Geschätzte Experten! Haben wir noch eine Expertin?

Michaela Steinacker: Frau Dr. Zerbes.

Alma Zadić: Ah, okay, die habe ich jetzt nicht gesehen: Expert:innen. Und vor allem auch geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die heute diesem Justizausschuss beiwohnen! Ich möchte mich zu Beginn noch einmal ganz herzlich bei den Initiator:innen des Antikorruptionsvolksbegehrens für ihr Engagement und ihren Einsatz für dieses auch mir so wichtige Thema bedanken. Es sind viele, viele ehrenamtliche Stunden, die in dieses Vorhaben reingeflossen sind, Sie haben aber in erster Linie auch dafür gesorgt, dass in Österreich das Bewusstsein für dieses Thema geschärft wird. Sie haben die Menschen dafür sensibilisiert, wie wichtig der Kampf gegen die Korruption ist. Sie haben dafür Sorge getragen, dass die Menschen sich für dieses Thema interessieren und dass sie auch Maßnahmen von uns, von der Politik, einfordern, um die Korruption zu bekämpfen. Und warum ist das so wichtig? – Wir haben es auch im letzten Beitrag von der Frau Verfassungsministerin gehört und ich betone das auch noch einmal: Die Korruption ist Gift für die Demokratie. Und warum ist die Korruption Gift für die Demokratie? – Denn sie zerstört das Grundversprechen, das die Demokratie leistet. Und das Grundversprechen ist erstens, dass jeder und jede mit seiner Stimme die Möglichkeit hat, zu gleichen Teilen zu gestalten und zweitens, dass dieses Recht für alle gleich gilt. Und mit der Korruption, die halt genau dieses Versprechen bricht, weil sich nämlich bestimmte Personen in Machtpositionen oder mit mehr Geld ein besseres Recht kaufen können. Genau das zerstört dieses Grundversprechen und genau zerstört das Vertrauen in die Demokratie und genau deswegen ist es wichtig, dass wir alles daran setzen, um Korruption zu bekämpfen, auch präventiv zu wirken und letzten Endes das Vertrauen und damit auch diese Generalsanierung vorzunehmen. Als Bundesregierung sind wir gefordert, eben genau dieses Vertrauen zurückzugewinnen und ja, es gibt dafür meines Erachtens drei wichtige, zentrale Maßnahmen.

Das Eine ist Transparenz, und ich werde im Nachgang noch aufzählen, was wir in diesem Bereich auch gemacht haben, denn transparentes Handeln, transparente Verwaltung, jedes Handeln, das ich als Ministerin mache, soll transparent gemacht werden. Das stärkt das Vertrauen in meine Arbeit, das stärkt das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung und daher ist Transparenz, wenn es um das Rückgewinnen des Vertrauens geht, von immenser Bedeutung.

Das Zweite sind natürlich schärfere Antikorruptionsgesetze. Das haben wir auch gemacht, wir haben vor Kurzem die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts vorgestellt, weil wir auch gesehen haben – und das hat auch das Antikorruptionsvolksbegehren gesagt und darauf aufmerksam gemacht –, es gibt Lücken im Korruptionsstrafrecht und die gehören geschlossen; und die haben wir auch geschlossen.

Und das Dritte ist, und das sagen uns auch viele Expert:innen, verschärfte Gesetze, ja, aber es müssen auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die korrupt sind, die Korruption machen. Und genau deswegen braucht es eine effiziente und von der Parteipolitik unabhängige Strafverfolgung. Deswegen habe ich alles daran gesetzt, dass wir in den letzten drei Jahren – und da bin ich auch dankbar, dass uns das als Bundesregierung auch gelungen ist –, ich habe in den letzten drei Jahren 500 neue Planstellen für die Justiz geschaffen, und auch danke dafür dem Koalitionspartner, dass uns das möglich gemacht wurde. 100 davon allein sind den Richter:innen und den Staatsanwälten zugutegekommen. Und ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, um gerade die Strafverfolgung, die ja auch in den letzten zehn Jahren leider immer wieder unter diesen Sparmaßnahmen gelitten hat, effizienter zu gestalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal erwähnen, wie wichtig es ist, nicht nur Planstellen für die Staatsanwaltschaft, sondern auch für das Kanzleipersonal. Die Arbeit der Justiz ist ja nicht nur bei den Staatsanwaltschaften und bei den Richter:innen, sondern es braucht auch Kanzleipersonal, es braucht Menschen, die das unterstützen, wodurch das ganze Radl laufen kann.

Vielleicht nur ein paar Eckpunkte, die ich noch herausgreifen möchte, um hier noch einmal zu untermauern, was wir in den letzten drei Jahren auch gemacht haben, um diesen drei Aspekten, die ich vorhin genannt habe, auch zu entsprechen.

Das Eine, wie bereits schon angesprochen, die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Wir haben einige sich hier aufgetane Lücken geschlossen. Beispielsweise der Mandatskauf, denn das bestimmte Personen oder Gruppen versuchen, Mandate zu kaufen, sich dadurch einen Einfluss in die Politik und in unsere Vertretungskörper zu sichern, das darf es nicht sein und es hat auch niemand verstanden, warum das bisher nicht strafbar war.

Eben das Gleiche bei der sogenannten Kandidatenbestechung oder Kandidatinnenbestechung, nämlich der Vorabkorruption. Menschen, die sich im Wahlkampf befinden, sollen ja den gleichen Standards entsprechen, wie bereits Menschen, die im Amt sitzen. Das heißt, wenn sie bestochen werden, wenn die bestechlich sind, sollen natürlich auch diese gleichen Standards bei ihnen angewendet werden.

Und wir haben noch die Strafen verschärft, weil es auch wichtig ist, diesem Unrechtbewusstsein auch Rechnung zu tragen und die Strafen nicht nur für natürliche Personen zu verschärfen, sondern auch für die Verbände. Deswegen haben wir im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch ordentlich nachgezogen und die Strafen sogar verdreifacht. Und das, weil uns die OECD ausgerichtet hat, dass unsere Verbandsstrafen lächerlich niedrig sind und genau aus diesem Grund haben wir diese Verbandsstrafen jetzt verdreifacht.

Im Sinne der Transparenz haben wir auch einige Maßnahmen, und jetzt nicht nur innerhalb der Justiz, sondern auch außerhalb der Justiz, umgesetzt und da möchte ich nicht unerwähnt lassen das Parteiengesetz. Auch hier ist es jetzt seit dem 1.1. möglich, dass der Rechnungshof in alle Parteikassen Einschau halten kann. Ich finde, das ist ein sehr, sehr wichtiger Schritt und ein mutiger Schritt, den dieses Parlament auch verhandelt hat und mit diesem Parteiengesetz ist auch ein großer Schritt gelungen Richtung Transparenz. Alle Studien müssen jetzt öffentlich gemacht werden, auch das ist ein wichtiger Transparenzschritt. Die Medientransparenz wurde ja auch schon vorhin genannt.

Im Justizbereich haben wir beispielsweise auch bestimmte Vorgänge transparent gemacht, so, wenn ich als Ministerin von einer Reihung abgehe, muss ich das begründen. Dass das bisher nicht der Fall war, lässt den einen oder anderen mit Staunen zurück, aber ich habe zumindest einmal diese Hürde den nächsten Justizministerinnen und Justizministern in den Weg gelegt, dass, wenn man von einer Reihung abgeht, diese auch begründen muss.

Die Bestellung der Präsidentin oder des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes ist jetzt auch, wie lange schon gefordert, da muss es auch eine Reihung geben von einem Personalsenat, damit gestalten wir die Bestellung auch des Obersten Gerichtshofes, der Präsidentin oder des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes objektiver und transparenter. Alles ist dem geschuldet, dass wir versuchen und dass wir alles daran setzen, um tatsächlich vermeintliche parteipolitische Einflussnahme hintanzuhalten.

Ich möchte einen Punkt noch erwähnen, weil er mir wichtig ist und da geht es um das Vertrauen in die Justiz. Das Vertrauen in die Justiz ist ungebrochen hoch und da bin ich sehr dankbar und möchte einen großen Dank aussprechen all jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz, die sich jeden Tag für unseren Rechtsstaat einsetzen.

Nichts desto trotz finde ich es wichtig und notwendig, dass wir jede parteipolitische Einflussnahme oder vermeintliche Möglichkeit einer Einflussnahme oder den Anschein einer Einflussnahme beseitigen und genau deswegen ist diese Reform zur Generalstaatsanwaltschaft einfach so entscheidend. Es ist wichtig, dass die Spitze der Staatsanwaltschaft nicht von einer parteipolitisch besetzten Person agiert oder dass eine parteipolitisch besetzte Person an der Spitze der Staatsanwaltschaft steht und genau deswegen habe ich ja auch eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen mit Expertinnen und Experten, die einen spannenden Vorschlag gemacht haben, nämlich den Vorschlag eines Kollegialorgans. Und warum halte ich dieses Kollegialorgan an der Spitze der Staatsanwaltschaft für so wichtig und für so essentiell? – Weil ich der festen Überzeugung bin, dass wenn wir etwas Neues schaffen, dann muss es besser sein als das bestehende System. Und einer Person zu lange zu viel Macht geben, kann einfach nicht gut sein und wir müssen auch, wenn wir jetzt die Reform auf den Weg bringen, müssen wir aus den Fehlern anderer Länder lernen. Und ehemaliger Vizekanzler und Justizminister hat das in seiner Wortmeldung auch schon erwähnt: Wenn man auf Länder, wie die Schweiz zurückblickt, dann ist das ein Beispiel dafür, dass wir diesen Weg nicht gehen sollten, uns innovative Wege überlegen müssen, wie wir die Staatsanwaltschaften von ungerechtfertigter Einflussnahme auch schützen.

In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal ganz herzlich bei den Proponent:innen des Volksbegehrens. Es ist ein wichtiger Schritt und wir müssen alles daran setzen, Korruption zu bekämpfen, präventiv zu wirken, denn die Korruption ist Gift für unsere Gesellschaft und für die Demokratie. Vielen Dank.

Michaela Steinacker: Danke für die Ausführungen. Wir gehen jetzt zu den Experten, ich darf nunmehr Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch um seine Ausführungen bitten.

Peter Lewisch (Experte): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herzlichen Dank. Ich starte, und ich starte mit sieben Fragen und mit sieben Antworten.

Zunächst: Ist Korruption ein Übel? – Antwort: Ja, ein sehr großes.

Haben die Staatsanwaltschaften eine wichtige Aufgabe bei der Korruptionsbekämpfung? – Ja, eine sehr wichtige.

Ist Korruptionsbekämpfung the only game in town? – Nein, das ist es nicht.

Sind bei der Korruptionsbekämpfung immer neue Strafbestimmungen, immer strengere Strafen der goldene Weg? – Nein, auch nicht, genauso wie sie das in anderen Bereichen auch nicht sind.

Sind Korruptionsfälle schon Korruptionsskandale? – Nein, das sind sie nicht, sondern sie sind Verdachtsfälle und als solche, als Verdachtsfälle nämlich, rechtsstaatlich zu behandeln.

Bedarf es beim Einsatz des Strafrechts auch für Zwecke der Korruptionsbekämpfung ausgewogene Checks and Balances? – Und die Antwort ist: Ja, dringend.

Und gilt das auch für Regelungen betreffend die Staatsanwaltschaften? – Und die Antwort ist: Ja, und dort ganz besonders.

Ich möchte im Nachfolgenden kurz zum materiellen Strafrecht und dann zum Organisations- und Verfahrensrecht ein bisschen was, natürlich nur punktuell, ausführen.

Zunächst zum materiellen Korruptionsstrafrecht: Ein Reformpaket liegt am Tisch. Reaktionen: großes Spektrum von ja, gut; mehr; viel mehr; viel, viel mehr, und die Frage ist sozusagen, Rechtspolitik durch Zuruf, meine ich, ist hier vielleicht nicht ganz der richtige Weg, sondern Kriminalpolitik ist sozusagen auch Rechtspolitik, rationale Rechtspolitik, halt strafrechtsbezogene, rationale Rechtspolitik. Und es gilt dort vielleicht noch mehr als anderswo, zunächst einmal bei jeder Reform damit zu beginnen: Worin besteht das Problem da draußen in der wirklichen Welt? – Problemdefinition –, dann umlegen in eine entsprechende Zieldefinition, fragen, ob die in Diskussion stehenden rechtlichen –hier eben strafrechtlichen – Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und adäquat sind, und schließlich auch wichtiger Punkt: Analyse möglicher Störungen.

Wenn man das in diesem Lichte anschaut, dann streue ich der Reform nicht Blumen, aber ich finde: Okay, so kann man es machen. Warum okay, so kann man es machen, warum keine großen Jubelrufe? – Ich denke, das zugrunde liegende Problem ist eines von empirisch bescheidener Größenordnung. Es ist ein gutes Stück symbolisches Strafrecht, da sind die Strafrechtler immer ein bisschen skeptisch und die Strafrechtler sind auch immer ein bisschen skeptisch, wenn es um Vorfeldkriminalisierungen geht, und in diesem Bereich bewegen wir uns bei der Amtswerberbestechung auch.

Ich erkenne aber an, dass es im Spagat, im großen Politische-Kräfte-Parallelogramm, gelungen ist, eine Regelung zu finden, die man sachgerechterweise genauso treffen kann, und ich denke, da ist sozusagen ein politischer Kompromiss erreicht, der sich auch als sachlich diskutabel und sachgerecht darstellt.

Ich komme jetzt zum Organisationsverfahrensrecht und vielleicht ganz kurz zum Kontext. Was gilt da? Was tun und wie tun? Im Grunde ist es also dieselbe Methode wie vorhin und dann, aber ein paar sozusagen Topoi, die immer wieder in Diskussionen auftauchen, die vielleicht weniger für Rechtspolitik geeignet sind.

Das eine sind diese Korruptionswahrnehmungsuntersuchungen, diese Indizes. Das ist, das kann man machen, hat einen gewissen Informationswert, aber nicht viel mehr. Methodisch steht das wirklich auf tönernen Füßen und zwar, weil es ein Wahrnehmungsindex ist über das wahre Ausmaß der Korruption, methodisch auf super tönernen Füßen im horizontalen Vergleich mit anderen Ländern und auch in der Entwicklung durch die Zeit.

Wie schaut es aus mit Rechtspolitik kraft internationaler Zurufe und Empfehlungen? – Case by Case! Manchmal sind diese Empfehlungen gut, wir lernen gerne von guten Zurufen von außen, dann machen, aber oft nur ein, ich nenne das, über die internationale Bande gespieltes nationales Lobbying. Dieselben Leute, die Proponenten eines gewissen Vorschlages im Lande selber sind, sind die Gesprächspartner für die Ausländer und das geht dann eins zu eins in den ausländischen Vorschlag ein. Der ist dann nicht gescheiter als das, was im Inland schon vorgeschlagen worden ist. Wenn es gut ist, ist es gut, wenn es nicht gut ist, ist es nicht gut.

Recht vorsichtig bin ich bei einer Tendenz, die man in letzter Zeit erkennt, strafprozessuale Rechtspolitik primär standespolitisch zu sehen.

Ein Wort noch zu den politischen Metaphern. Ich glaube da muss man unterscheiden. Als moralischer Appell ja, gut und möglich, als rechtspolitischer Kompass schon weniger geeignet und als konkrete rechtspolitische Handlungsanweisung gar nicht geeignet.

Zu den Volksbegehrensforderungen: Sehr konglomerat, sehr unterschiedliche Forderungen, zum Teil sehr allgemein, zum Teil, ja, gar detailliert, von denen vielleicht manche sehr diskutabel sind und sehr positiv zu sehen sind – und das sage ich gerne und das ist gut so, dass hier Vorstellungen formuliert worden sind, die es wert sind, diskutiert zu werden und auch umgesetzt zu werden.

Manches hat so ein bisschen den Charakter eines, ich möchte fast sagen, moralisierenden Weihnachtswunschzettels. Das ist vielleicht ein bisschen weniger geeignet und, I think it’s fair to say, getragen von einer prononcierten Skepsis gegenüber der Politik und einem umgekehrt prononcierten Vertrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Nun zu den Desideraten zunächst bei der Staatsanwaltschaft. Worum geht es? – Es geht darum, Gutes besser zu machen. Staatsanwaltschaften sind wichtig, sie leisten gute Arbeit, aber es geht darum, Gutes besser zu machen, gerade auch in diesem Bereich.

Was sind die theoretischen und empirischen Grundlagen, welche Stellschrauben soll man drehen und warum? Da gibt es viel Theorie und viel Empirie dazu. Was sagt diese Theorie? Was sagt diese Empirie? Sie sagt, die Staatsanwaltschaften sind Agents, Akteure im Interesse von uns allen. Sie sollen die Strafverfolgung sicherstellen, agieren daher im Fremdinteresse, sozusagen der Volksgemeinschaft, aber sie haben auch Eigeninteressen, und diese Eigeninteressen können auch schon mal prävalieren.

Daher bedarf es spezieller Regelungen, Incentives, die sicherstellen, dass das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden genau dem entspricht, wofür sie eigentlich geschaffen worden sind.

Das zweite Problem sind die berühmten Biases. Da gibt es auch wirklich viel Literatur und auch empirische Untersuchungen dazu. Zwei Probleme, die dem menschlichen Geist generell Schwierigkeiten bereiten: Das eine ist der Confirmation Bias – wenn man einmal Hypothesen formuliert hat, dann macht der Mensch alles, damit diese Hypothesen bestätigt werden. Das ist so, das ist für alle so, das ist aber auch für Staatsanwaltschaften so und ist natürlich ein Problem bei der Verfahrensgestaltung.

Das Zweite, was es gibt, ist ein Role-induced Bias, das heißt ein Bias, der sich aus der Perspektive ergibt, die mir die Rechtsordnung zuweist, weil ich eine gewisse Rolle habe, und für den Staatsanwalt, wenn er später im Verfahren antagonistisch gegenüber einer Person steht, färbt das auf die ganze Verfahrensgestaltung ab. Da kann tausendmal im Gesetz drinnen stehen, dass er es objektiv zu führen hat, es wird immer ein bisschen twisted im Lichte dieses Biases stehen.

Sind das Vorwürfe, vielleicht sogar moralisch Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft? – Nein, gar nicht. Noch einmal, die Staatsanwaltschaft hat eine wichtige Aufgabe und diese Probleme, die ich gerade angesprochen habe, die gelten genauso für Verteidiger und Strafverteidiger. Auch die sind Agents, auch die agieren mit Bias, aber die interessieren uns in dem Zusammenhang ein bisschen weniger und auch das Ausmaß des Problems ist ein bisschen ein geringeres.

Was daher tun? – Erstens stärken der Fachaufsicht. Die Dinge richtig tun und auch die richtigen Dinge tun und da gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf in beiden Bereichen.

Zweitens, die Stärkung der externen Kontrollen, Gewaltentrennung, Checks and Balances, und zwar im Sinne einer Ergebniskontrolle und -verantwortlichkeit, der sich keine staatliche Behörde entziehen soll auch nicht die Staatsanwaltschaften; im Sinne eines Benchmarking, „comply or explain“ und einer Accountability der Institutionen und auch der handelnden Akteure – einer umfassenden Verantwortlichkeit für das, was man tut, und für die Ergebnisse, die man erreicht.

Es geht ja nicht nur um taxpayers’ money – um das geht es auch –, aber es geht auch immer um konkrete Betroffene, die vielleicht einem Strafverfahren ausgesetzt sind, das so gar keine sachliche Grundlage hat.

Und Kostenersatz bei Freispruch und Einstellung: Bitte machen!

Was ist vielleicht nicht der richtige Weg? – Der Abbau von freiheitssichernden Gewaltenverschränkungen. Gewaltenverschränkungen haben auch freiheitssichernden Charakter beim Zusammenwirken von Justiz und Polizei. Bitte keine eigene WKStA-Polizei!

Und bei Richter- und Staatsanwaltsschaftsernennungen: Diese Tendenz zu einem Rat der Gerichtsbarkeit, die dann immer Elemente judizieller Selbstverwaltungsergänzung beinhaltet ist nicht ganz der richtige Weg, und es gibt auch da einschlägige empirische Untersuchungen, die nämlich was aufzeigen? – Dort, wo es diese Judicial Councils gibt, nimmt die judizielle Effizienz, also die tatsächliche Leistung des Justizsystems, ab.

Und noch ganz wichtig, wenn man so ein bisschen einen Closed Shop hat, dass wirklich nur noch die Staatsanwälte und Richter in Kontrolle des Zugangs zum Beruf sind, dann wird etwas schwierig zu erreichen, nämlich das, was im Regierungsprogramm steht: die Erleichterung der Durchgängigkeit zwischen den juristischen Berufen.

Zur Bundesstaatsanwaltschaft nur ganz kurz: Ich denke, es ist im Grunde ein überschätztes Thema, denn, das haben wir ja gerade gehört, es ist eigentlich nicht eine aktuelle Missstandsproblematik, sondern eine Anscheinsproblematik. Und, ja, Scheinentpolitisierung bei Abschwächung der demokratischen Kontrolle, das ist die große Krux; und Senatsentscheidungen, wie sie in dem Vorschlag drinnen sind, das, glaube ich, ist ein sehr unglücklicher Weg.

Zuletzt: Was sind jetzt die prozessualen Desiderate, die man noch formulieren kann? Und ich glaube, Anlasspunkt oder Ausgangspunkt ist wieder, dass es sich im Verfahren um Verdachtsfälle handelt, und daher: ein sachadäquater, entsprechender Umgang mit diesen Verdachtsfällen, und ich bin auch gleich am Ende.

Ziel: Entwicklung und Ausgestaltung der Verfahrensfairness, und da gibt es viele Themen: die Bestrafungsfunktion des Verfahrens als solchem, unabhängig vom Ausgang; das Problem langer und überlanger Verfahren, und zwar nicht nur der Verfahrensspitzen, die man kappen muss, sondern insgesamt der strukturellen, zu langen Verfahren in einem wichtigen Bereich; Schutz der Persönlichkeitsrechte; Überprüfung der Regeln für die Zwangsmaßnahmen; und auch, last, but not least, die Kornzeugenregelung. Ich war selber damals in der Arbeitsgruppe, habe einiges dazu publiziert und finde, das ist ein ganz wichtiges Instrument. Aber es braucht klare rechtsstaatliche Strukturen und Kriterien, nicht staatsanwaltliche Opportunität, und da sind wir, glaube ich, im Moment on the wrong track, und ich sehe da Handlungsbedarf. – Danke vielmals.

Michaela Steinacker: Danke für die Ausführungen. Wir gehen weiter in der Runde. Als Nächsten darf ich Herr Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer um sein Statement bitten.

Alois Birklbauer (Experte): Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Frau Bundesministerin Zadić! Geschätzte Abgeordnete! Ich bedanke mich für die Einladung, die es mir ermöglicht, als Strafrechtler und als Staatsbürger Stellung zu nehmen. Danke an das Volksbegehren, das eine tolle Diskussion angestoßen hat, die hoffentlich noch nicht zu Ende ist.

Korruption ist Gift, das wurde schon mehrmals gesagt. Wo liegt die Problemdefinition? Es reizt mich natürlich, Herrn Abgeordneten Gerstl aus derselben Kriminalstatistik ein paar andere Zahlen entgegenzustellen: In den letzten fünf Jahren 2017 bis 2021 hat sich Zahl der Verfahrenserledigungen um rund 25 Prozent erhöht, die Zahl der Diversionen um rund 60 Prozent und die Zahl der Verurteilungen um mehr als 100 Prozent. Da kann man Verschiedenes daraus interpretieren: Die Delikte sind schlimmer geworden, die Justiz hat sich dem Problem besser angenommen. Man kann daraus aber nicht schließen, dass wir nicht über Korruption diskutieren sollten.

Das Entscheidende ist: Strafrecht ist das letzte Mittel – der Ultima-Ratio-Grundsatz, das unterstreiche ich zu 100 Prozent. Transparenz ist eine Gegenmaßnahme, und Transparenz verlangt auch ein Umdenken in der Gesellschaft. Die Mitgliedschaft in einer Gruppierung, in einer Partei darf kein Malus sein von vorne herein, dass man jemandem nicht traut.

Ich lege offen: Ich bin SPÖ-Mitglied, seit mehreren Jahren. Also das sollte mich nicht vertrauensunwürdig machen. Ich sage es ganz offen. Wir sollten damit umgehen, dass jemand Farbe bekennt. Das ist ein neuer Wert, den wir einfordern sollten.

Zum Thema Antikorruptions- und Transparenzgesetzgebung: Ein ganz, ganz wichtiger erster Schritt ist jetzt mit dem Korruptionspaket passiert. Das Strafrecht kann und soll nicht alles erfassen. Wir haben den Mandatskauf, wir haben den Stimmenkauf. Das Anfüttern setzt ein konkretes Amtsgeschäft voraus. Das heißt, die Ressourcen, die Parlamentsabgeordnete für ihre Arbeit haben, die ihnen generell zur Verfügung gestellt werden, von externen Gruppierungen, vielleicht auch, um Lobbying zu betreiben, fallen nicht unter das Korruptionsstrafrecht, und das sollen sie auch nicht. Da brauchen wir andere Gesetze, die hier für Transparenz sorgen und ich glaube das sollte uns allen bewusst sein.

Das Hauptthema, zu dem ich Stellung nehmen will, ist die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz. Ich würde es erweitern: Stärkung des Vertrauens in die Justiz. Das ist nicht nur Korruption. Wir haben ja auch andere Baustellen, und ein ganz, ganz wichtiger Baustein für mich ist, um nicht zu einer Zweiklassenjustiz zu werden, der Zugang zum Recht. Ich glaube, da muss man auch noch stärker agieren.

Der Ersatz von Verteidigerkosten bei Freispruch – da treffen wir uns alle – ist ein längst fälliges Thema. Wir müssen auch über den erleichterten Zugang zur Verfahrenshilfe nachdenken. Ich glaube, auch das ist ein ganz entscheidender Baustein gegen eine Zweiklassenjustiz. Wir müssen über die Zugänglichmachung von Gerichtsentscheidungen nachdenken. Es ist nach wie vor ein Unding, dass Strafrechtsentscheidungen aus dem OLG-Bereich so gut wie nicht im RIS verfügbar sind. Das betrifft 80 Prozent der endgültig erledigten Verfahren. Da ist dringender Handlungsbedarf, um die Arbeit der Justiz, auch die Entscheidungspraxis, transparent zu machen.

Wir dürfen kein falsches Verständnis von der Unabhängigkeit der Justiz haben. Unabhängigkeit der Justiz heißt nicht, es dürfen Gerichtsentscheidungen nicht diskutiert und kritisiert werden. Das hat nichts mit Unabhängigkeit zu tun. Es gehört zu einem Rechtsstaat dazu, Gerichtsentscheidungen transparent zu machen und auch offen und kritisch zu diskutieren.

Die eigene Ermittlungsbehörde für Korruption – darüber kann man nachdenken. Man könnte das Konzept auch von vornherein anders aufstellen. Ist es gut, dass die Kriminalpolizei dem Verantwortungsbereich des Innenministeriums insoweit obliegt, dass das Innenministerium entscheidet, welche polizeilichen Ressourcen der Staatsanwalt, die Staatsanwältin für die Ermittlungen bekommen? Auch darüber könnte man nachdenken, um hier etwas zu ändern.

Wir brauchen unabhängige Stellen bei der Polizei, und für mich gehört es auch zum Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Justiz dazu, dass man das Thema unabhängige Stelle für Polizeiübergriffe endlich angeht. Ich glaube, das ist auch ein Thema, das mit Korruption im weitesten Sinne zu tun hat.

Das Thema überlange Verfahrensdauer wurde heute auch angesprochen. Man sollte sich auch hüten, mit jemandem kurzen Prozess zu machen. Überlange Verfahrensdauer ist ein sehr diffiziles Thema. Es ist gut, dass es Rechte gibt und dass Rechtsmittel in Anspruch genommen werden können, aber es braucht auch die entsprechenden Ressourcen in der Justiz, um hier effektiv und rasch agieren zu können, auch was die Medienarbeit der Justiz betrifft.

Wenn natürlich, was ein gutes Recht jedes Beschuldigten ist, mit Public Relation, Litigation-PR et cetera zu agiert wird, dann sollte das auch die Staatsanwaltschaft dürfen. Das sollte auch eine Möglichkeit sein, transparent zu agieren.

Die Reform der Beschuldigtenrechte, die wurde heute angesprochen, ist ein wichtiges Thema. Was mir ein besonders wichtiges Thema ist, ist die Abschaffung des § 35c Staatsanwaltschaftsgesetz, der sich auch im Korruptionsvolksbegehren befindet. Wir haben den Grundsatz Gerechtigkeit durch Verfahren. Erledigungen nach § 35c StAG sind ein Nichtverfahren ohne Rechte von Beschuldigten und ohne Rechte von Opfern. Das ist anfällig, weil es auch nicht transparent geführt wird. Es sollte in die StPO integriert werden und nicht außerhalb in dem Sinne geführt werden. Die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle der Staatsanwaltschaft ist natürlich auch ein wichtiges Thema.

Mein letzter Punkt, auch um nach unten ein bisschen zu schauen: Unser Korruptionsstrafrecht sollte vielleicht auch ein bisschen zurückgebaut werden, was das pflichtgemäße Handeln betrifft. Wir haben zwar § 305 Abs. 4 StGB, aber wir haben dort Härtefälle, die das Korruptionsstrafrecht insgesamt beschädigen, weil es so leichte Fälle erfasst, dass der Gedanke darunter leidet.

Ein ganz kurzes Beispiel: Es hängt vom Zufall ab, wenn ich in einem Krankenhaus ein Trinkgeld gebe, ob die Kellnerin oder der Kellner beim Krankenhaus angestellt ist oder bei einer externen Firma. Wenn es Angestellte des Krankenhauses sind, wäre das Trinkgeldverbot, weil der VwGH davon ausgeht, Geldleistungen sind immer verboten, strafbare Korruption. Das beschädigt insgesamt den Korruptionsgedanken. Da sollte man auch einmal drüber nachdenken, bei pflichtgemäßem Agieren vielleicht das Korruptionsstrafrecht auch ein bisschen auf sachliche Kriterien zurückzudenken. – Vielen Dank.

Michaela Steinacker: Vielen Dank. Als nächsten Experten haben wir Rechtsanwalt Mag. Volkert Sackmann – Bitteschön.

Volkert Sackmann (Experte): Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete dieses Hohen Hauses! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich freue mich, dass ich heute hier zu Ihnen sprechen kann. Erstmals darf ich meine Meinung äußern. Ich gestehe gleich vorweg: Ich habe das Volksbegehren mitunterzeichnet, weil es mir auch persönlich ein Anliegen war. Man muss sich nicht unbedingt mit allen Punkten einverstanden erklären, aber wenn einmal ein Anstoß gemacht wird und es kann eine Bewegung ins Spiel kommen, dann muss man das natürlich unterstützen.

Ich sage es Ihnen auch gleich: Ich habe nicht wirklich einen universitären Zugang dazu, sondern eher einen praktischen. Warum? – Ich war selber zehn Jahre Staatsanwalt an der Front für Wirtschaftsstrafsachen, Korruptionsstrafsachen, damals halt bei der Staatsanwaltschaft Wien zuständig und habe meine Erfahrungen gesammelt. Später habe ich mich dann entschieden, auf die andere Seite zu wechseln. Ich spreche heute also zu Ihnen als ehemaliger Staatsanwalt, als derzeitiger Rechtsanwalt, aber vor allem auch als Bürger dieses Landes mit einem massiven Interesse daran, dass es Korruption bekämpft und dass Transparenz geschaffen wird.

Die Frau Bundesministerin hat es angesprochen, sie hat gesagt, man muss verhindern, dass man das Recht kaufen kann. Na ja, für mich aus meiner Sicht beginnt das damit, dass man auf jeden Fall das Weisungsrecht und das Berichtswesen abschaffen muss. Ich weiß, da werden jetzt sicherlich einige sagen, um Gottes Willen, das kann man nicht machen, aber eines muss man sich schon vor Augen führen: Die Richter kriegen auch keine Weisungen und machen ihre Arbeit an und für sich sehr gut. Wir werden daran gemessen, wie viele Verfahren von den Gerichten vor allem auch erledigt werden.

Warum sollte man also weiterhin den Staatsanwälten Weisungen geben dürfen? Warum gibt es ein Berichtswesen? Wir schaffen alleine dadurch schon eine Zweiklassenjustiz: Auf der einen Seite haben wir Bürger, für die sich in Wahrheit niemand, wenn ich es jetzt so ausdrücken darf, da oben interessiert, weil sie eben, was weiß ich, einen Ladendiebstahl, einen Raub oder Sonstiges begangen haben. Dafür interessiert sich halt einfach keiner.

Sobald es aber irgendwie eine clamorose Person ist, wo eine überregionale Berichterstattung im Raum steht, oder eine Person öffentlichen Interesses, dann muss berichtet werden. Dieses Berichten ist schon per se intransparent. Man findet zwar den Erlass des Bundesministeriums für Justiz im Intranet, wo drinnen steht, wann Berichtspflichten ausgelöst werden. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es gibt aber auch Berichtspflichten der Oberstaatsanwaltschaften, die findet man nicht. Vielleicht sollte man die einmal online stellen, damit man auch weiß: Okay, wann muss denn eigentlich welche Staatsanwaltschaft an welche Oberstaatsanwaltschaft berichten? Das ist eine Kette, die eben bis nach ganz oben weitergeht.

Wie ich es schon erwähnt habe: Man wertet auf der einen Seite Bürger ab, die ein Strafverfahren gewärtigen und auf der anderen Seite wertet man Bürger auf, die auch ein Strafverfahren haben, weil, warum wird er aufgewertet? – Na ja, der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft Wien – Entschuldigung, ich bin noch immer bei der Staatsanwaltschaft Wien, denn da komme ich her – schaut sich das an, macht einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft; dort sitzt ein Mitarbeiter der Oberstaatsanwaltschaft, ein Oberstaatsanwalt, und macht seinen eigenen Bericht, nachdem er den Akt gelesen hat, und schickt ihn ins Ministerium; dort sitzt in der Weisungsabteilung ein weiterer Berichterstatter, der sich das anschaut; der berichtet dann an den Abteilungsleiter der Weisungsabteilung und dann geht es an den Sektionschef und an den Minister.  Das heißt sechs, sieben Leute schauen sich etwas an für etwas, was bei anderen nicht einmal einen Gedanken wert ist. Da wird sofort angeklagt oder sofort eingestellt, und der Akt wird einfach ohne viel Trara herum erledigt.

Warum ist es für mich als Staatsanwalt ein Problem gewesen? – Erstens einmal hat es mich in meiner Tätigkeit aufgehalten, und zweitens einmal habe ich mir immer gedacht, warum muss ich bei dem berichten und bei dem anderen nicht, den trifft es genauso hart. Also wenn ich mich so erinnere, ich habe 15 Akten gehabt als Leiter der Wirtschaftsgruppe, und zwölf davon waren berichtspflichtig. Dann können Sie sich ungefähr vorstellen, wie viel ich berichtet habe.

Man wird dann auch immer eingeladen zu Besprechungen, und das ist alles so derartig intransparent, weil man es nämlich auch nicht im Akt nachvollziehen kann. Das einzige, was Sie im Akt nachvollziehen können, wäre, wenn eine Weisung von oben kommt. Dann muss man es zum Akt nehmen, aber warum geht man da nicht einmal – ich bin einmal grundsätzlich dafür, dass es abgeschafft wird – so weit, dass man die Berichte in den Akt legt, und warum man berichtet und was zurückgekommen ist und ob es dazwischen eine Besprechung gab und ob es darüber auch eine Abfassung dieser Besprechung gibt? Ich denke, das würde sehr viel für die Transparenz, insbesondere auch für diejenigen, die von diesem Akt betroffen sind, bringen.

Ganz kurz noch: Was mich immer wieder fasziniert hat, das Parlament bekommt ja Nachricht vom Bundesminister, wenn Weisungen erteilt wurden, also einmal im Jahr sollte diesem Bericht erstattet werden, ob Weisungen erteilt worden sind.

Eines darf man dabei aber nicht vergessen: Da werden nur Weisungen des Bundesministeriums oder des Bundesministers an die Oberstaatsanwaltschaft angeführt. Wenn die Oberstaatsanwaltschaft schon an die erste Instanz eine Weisung gibt, an die Staatsanwaltschaft, und das Bundesministerium nimmt das zur Kenntnis, dann hat ja das Bundesministerium keine Weisung erteilt, sondern die Oberstaatsanwaltschaft, und Sie werden darüber im alljährlichen Bericht nichts finden.

Meines Erachtens wäre die Abschaffung insofern klug, weil man dann für alle Menschen in Österreich gleiches Recht schafft. Sollte das nicht möglich sein, und davon gehe ich fast aus, obwohl mir bis heute nicht klar ist, was es bringen soll, als Minister ein Weisungsrecht zu haben, stärken wir einfach die Kontrolle durch die unabhängigen Gerichte! Man könnte sich ja auch überlegen, dass man überhaupt alles den Gerichten, was die Staatsanwälte berichten müssen, auch den Gerichten vorlegt und diese dann auch vielleicht fragt, was sie darüber denken, und man geht vielleicht zurück zum Untersuchungsrichter. Ich stelle das nur in den Raum, nicht dass ich es unbedingt gutheiße, aber ein Untersuchungsrichter wäre weisungsfrei.

Das war einmal der erste Punkt, zudem ich heute etwas sagen wollte. Der zweite Punkt sind Besetzungen innerhalb der Justiz. Auch die sollten transparenter werden. Das Auswahlverfahren ist jetzt nicht unbedingt transparent. Man macht ein paar Prüfungen, wird beurteilt von Richtern und Staatsanwälten, und dann kommt man letztendlich auf eine Liste und das Ministerium entscheidet dann, wer dann in den richterlichen Vorbereitungsdienst übernommen wird.

Ist man erst mal im richterlichen Vorbereitungsdienst, sozusagen Richteramtsanwärter, ist man quasi eh schon definitiv gestellt. Man muss halt natürlich noch circa drei Jahre oder so abarbeiten und verschiedene Abteilungen sehen und macht dann noch die Richteramtsprüfung und kann sich dann auf einer Planstelle bewerben, Staatsanwalt, Richter, wie auch immer. Das macht mir auch nicht so das Problem.

Ich habe nur mitbekommen: Sobald man höher hinauf will – ich selbst, ich sage es gleich, habe mich nie beworben, aber ich habe es bei anderen gesehen –, wenn man sich beworben hat - -, und dann ist gekommen: Na ja, du bist jetzt nicht unbedingt vorgesehen.

Ich habe das dann einmal hinterfragt und bin draufgekommen, es rennt ja nicht so, dass sich einfach jeder aus der ersten Instanz in die zweite Instanz bewerben kann. Das kann er schon, nur er wird es nicht werden, denn in Wahrheit ist das alles schon vorher, wie soll ich es ausdrücken, nicht ausgemacht, aber man weiß schon, wen man haben will.

Die Personalkommission - - und ich finde das wirklich sehr gut, dass auf jeden Fall keine Umreihung durch das Bundesministerium mehr stattfinden kann und dass diese Reihung einfach zur Kenntnis genommen und umgesetzt wird. Ich denke nur - - und ich habe aber keine Ahnung, wie man das legistisch anstellen kann, dass man dieses Auswahl- oder Bewerbungsverfahren und vor allem dieses Besetzungsverfahren ein bisschen transparenter gestaltet. Wie leider nämlich einige Sachen gezeigt haben, die im Untersuchungsausschuss hervorgekommen sind, ist es nicht so, dass sich jeder bewirbt und jeder kann es werden, sondern ganz im Gegenteil, das ist vielleicht vorher schon eher ausgemacht.

Vielleicht kriegt man dann danach auch noch einen anderen Posten später dafür in Aussicht gestellt. Auch das kann ich jetzt aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses nicht ausschließen.

Das Dritte ist – und da werden mich dann sicherlich die Medien geißeln –: Ich war als Staatsanwalt auch immer ein starker Gegner davon, dass die Medien aus den Ermittlungsverfahren berichten dürfen. Warum? – Diese Zitate aus den Akten – und da gefällt mir ein wenig der Zugang in Deutschland –, das sollte einfach unterbunden werden.

Ich sehe es nämlich nicht ein – als Bürger, als Staatsanwalt und auch als Rechtsanwalt –, habe es nie verstanden, warum man über Menschen berichtet, die medial dann quasi auf den Opfertisch gelegt werden.

Es geht nicht darum, dass da drinnen steht, in den Medien – und jeder weiß, wie man formulieren muss, damit man über das Medienrecht nicht angegriffen werden kann – , er hat es gemacht, sondern es geht darum, dass einfach diese ständige Medienberichterstattung da ist, und das ist für einen Menschen der gesellschaftliche Tod, unabhängig davon, was jetzt auch gerade alles in den Medien berichtet wird. Es sind derzeit schreckliche Dinge, die berichtet werden, aber ich denke nicht, dass es sich für einen Rechtsstaat geziemt, dass er zulässt, dass Bürger, die bis zum Urteil, nämlich bis rechtskräftig festgestellt wurde, dass sie schuldig sind, derart an den Pranger gestellt werden.

Mit dem Sprichwort: Justice must not only be done, but must also be seen to be done!, möchte ich meine kurzen Worte hierzu beenden, und ich hoffe, dass auch meine Überlegungen, die vielleicht wenig oder nicht ganz so viel mit dem Korruptionsvolksbegehren zu tun haben, auch in weitere Überlegungen Eingang finden. – Danke.

Michaela Steinacker: Vielen Dank. Als nächsten Experten haben wir Mag. Walter Geyer. – Bitteschön.

Walter Geyer (Experte): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme gerne der eleganten Aufforderung der Frau Ministerin Edtstadler nach, zu erwähnen, was bisher schon geschehen ist. Das ist tatsächlich der Fall. Seit Beginn des Korruptionsvolksbegehrens ist einiges passiert, einiges Positive passiert. Die beabsichtigten Regelungen zur Parteienfinanzierung, die Regelungen zur Ausweitung des Korruptionsstrafrechtes können sich sehen lassen.

Einige ganz große Brocken sind aber noch offen und der, der mir verständlicherweise am meisten am Herzen liegt, betrifft die Staatsanwaltschaften und die Unabhängigkeit vom Justizministerium.

Wie ich in die Justiz eingetreten bin, war gerade der AKH-Fall aktuell, sozusagen die Urmutter der Korruptionsfälle in Österreich, und die Situation war wirklich interessant, weil ein sozialistischer Justizminister eine Staatsanwaltschaft unter sich gehabt hat, die Staatsanwaltschaft Wien, die gegen sozialistische Politiker ermittelt hat und versucht hat, dieses Monster AKH mit den Korruptionsbegleitumständen aufzuklären.

Jede Regung des Ministers, genauso wie natürlich jede Regung der Justiz, ist von den Medien begleitet worden. Die Republik war im Fieber. Was war der Kern der Sache? – Der Kern der Sache war eigentlich ganz einfach – seitdem hat sich im Übrigen nichts Wesentliches, nichts Grundsätzliches geändert, aber schon einiges –, der Kern der Sache war: Sind die Staatsanwälte Teil der unabhängigen Justiz oder gehören sie zur Verwaltung? Damals hat es noch die sogenannte Voruntersuchung gegeben. Das heißt, die ganz sensiblen Verfahren sind in die Hände eines Richters gelegt worden, eben um dieser Frage auszuweichen.

Wenn man diese Frage einem Verfassungsrechtler gestellt hat, war die Antwort völlig eindeutig. Er hat gesagt: Schaut im Art. 90 B-VG nach! Seid ihr Richter? – Nein, daher: Verwaltungsbeamte. Etwas dazwischen gibt es ja natürlich nicht.

So, seitdem hat sich etwas geändert, aber nicht allzu viel. Bei jedem großen Korruptionsfall kommen die Journalisten immer mit der Frage, hat es eine Weisung gegeben? Gibt es eine Weisung? Gibt es Einflussnahmen? Es gibt auch Telefone und so weiter. Also das Misstrauen ist grundsätzlich geblieben.

In der Praxis hat sich einiges geändert. Es ist das Staatsanwaltschaftsgesetz beschlossen worden. Vor allem aber – und mein Vorredner hat das sehr drastisch und im Detail dargestellt –, würde ich sagen, ist das Problem bürokratisiert worden, durch eine umfängliche Berichterstattung, wo die Meinung des Sachbearbeiters – in großen Verfahren oft des Einzigen, der den Sachverhalt und den Akt kennt –, dann kommentiert wird, durch die Meinungen der Oberstaatsanwaltschaft, durch die Meinungen der Sektion im Justizministerium und seit einigen Jahren durch die Meinung des Weisungsrates.

Ich bin überzeugt, dass es in ganz Europa, wahrscheinlich auf der ganzen Welt, keine vierstufige Prüfung eines Vorhabens einer Staatsanwaltschaft gibt. Ob das wirklich eine sinnvolle Art der Qualitätssicherung darstellt, wage ich zu bezweifeln. – Meiner Meinung nach nicht.

Was es aber sicher bewirkt, ist: Es bindet Arbeitskraft, die woanders sinnvoller eingesetzt werden könnte. Es braucht Zeit. Manchmal verschwinden die Akten in dem Bermudadreieck Sektion, Weisungsrat und Oberstaatsanwaltschaft für Jahre. Es demotiviert die Staatsanwälte. Ich meine, ich habe das heute jetzt so herausgehört. Es demotiviert einfach die Staatsanwälte, wenn sie, statt ihren Job zu tun, Berichte schreiben müssen, und es lässt die Verantwortlichkeit total verschwimmen. Das Problem der schriftlichen Weisung des Justizministers ist damit sozusagen auf eine bürokratische Weise ziemlich entschärft worden, das Strukturproblem aber in Wahrheit nicht gelöst worden. – Um das geht es.

Jetzt hat, und das muss man auch positiv vermerken, die ÖVP eine politische Weichenstellung vorgenommen und den Weg für eine grundsätzliche Änderung freigemacht. Da war zunächst die Frage: Wie schaut das eigentlich in den Nachbarländern von uns aus, in der EU?

Wir haben immer wieder über das Weisungsrecht diskutiert, aber gewusst, wie es ausschaut hat kaum jemand. Die Frau Ministerin hat einen Rechtsvergleich anstellen lassen, mit einem sehr interessanten Ergebnis. Es gibt total unterschiedliche Systeme. Unseres ist, wenn man es rankt, ziemlich am untersten Ende. Also, dass der Minister als Verwaltungsorgan auf jedes einzelne Strafverfahren mit Weisung zugreifen kann und gleichzeitig die Karriere der Staatsanwälte in der Hand hat, das gibt es nur mehr ganz, ganz wenig. Sonst reicht die Bandbreite wie in Italien von der persönlichen Unabhängigkeit des Staatsanwaltes, der Richtern gleichgestellt ist, über monokratische Bundesstaatsanwaltschaften oder Generalstaatsanwaltschaften bis zu Kollegialorganen.

Interessant ist – und das ist meine Hauptmitteilung heute hier –, dass, vielleicht ist es ein Zufall, vor Mitte 2021 eine Staatsanwaltschaft neu ihren Betrieb aufgenommen hat, was in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen worden ist, selbst in Fachkreisen ziemlich unbekannt geblieben ist, nämlich die Europäische Staatsanwaltschaft, die für Delikte zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union zuständig ist.

Die ist in Österreich schon tätig – es gibt in Österreich derzeit zwei Staatsanwaltschaften. Und diese europäische Staatsanwaltschaft ist in einem langen Diskussionsprozess entstanden, in dem 22 Länder beteiligt sind, in den das Wissen von 22 Ländern mit völlig unterschiedlichen Systemen einfließt, die ihre eigenen Systeme gut kennen, genau wissen, wo die Nachteile sind, und genau deswegen ist es so spannend. Was kommt raus, wenn sich 22 Länder ein neues System einer Staatsanwaltschaft ausdenken?

Die Grundsätze sind ganz einfach:

Kein politischer Einfluss. Kein Parlament in Europa hat Einfluss auf einzelne Strafverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinem Interrogationsrecht durch Abgeordnete, was Einzelstrafverfahren betrifft.

Eine flache Hierarchie. Es gibt nur eine Staatsanwaltschaft, es gibt keine Oberstaatsanwaltschaft und keine dritte Behörde. Und ein Kontrollsystem, das heute schon mehrfach erwähnt worden ist, nämlich die interne Kontrolle in der Staatsanwaltschaft, ist eine sehr ausgeprägte, nämlich durch Kammern von jeweils drei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten.

Das heißt, die Kontrolle wird dorthin verlagert, wo sie hingehört, nämlich in die erste Instanz. Im Gegensatz zu uns, wo sie sozusagen hinaufdelegiert wird, durch ein Berichtswesen, das über fünf Stufen – denn die Ministerin ist ja die letzte Instanz – läuft.

Diese Europäische Staatsanwaltschaft hat damit einen Standard in Europa gesetzt. So sollen Staatsanwaltschaften in Europa ausschauen. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft, die Europäische Generalstaatsanwältin, vertritt die Behörde nach außen. Sie hat aber nur Einfluss auf die Verfahren, die in ihrer Kammer entschieden werden.

Ich finde das System hat sehr viele interessante Aspekte in sich. Es ist in der Arbeitsgruppe, die die Frau Ministerin eingesetzt hat, zum Teil berücksichtigt worden, nämlich vor allem in dem ganz zentralen und wichtigen Punkt einer Kammerentscheidung in Einzelstrafsachen. Es ist in einem Punkt leider nicht berücksichtigt worden, den ich auch für wesentlich hielte, nämlich eine Verschlankung des Behördenaufbaus auf zwei Instanzen in Österreich. In Europa gibt es überhaupt nur eine Instanz.

Ein ganz zentraler Punkt, und den hat mein Vorredner auch angesprochen, ist die Berichtspflicht. Im Volksbegehren ist die Forderung erhoben, die Berichtspflichten radikal einzuschränken. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt, nicht nur für die Beschleunigung der Verfahren, nicht nur, um die Motivation der Staatsanwälte wieder ein bisschen zu heben, sondern aus einem anderen Aspekt, den mein Vorredner zwar beschrieben, aber nicht genannt hat: Dieses Berichtswesen findet nur in einem winzigen Prozentsatz der Strafsachen statt, man kann pauschal sagen, in den clamorosen – wenn ein Promi in Verdacht gerät.

Was mein Vorredner nicht gesagt hat, ist, unser System ist de facto eine Zweiklassenjustiz. Jeder normale Bürger hat seinen Staatsanwalt, und der kann einen Fehler machen, und die Sachen werden relativ geschwind erledigt. Sobald jemand aber angezeigt wird, der unter diese clamorosen Fälle fällt, findet ein ganz anderes Verfahren statt, und das ist bei der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht vorgesehen und natürlich in der Justiz auch nicht vorgesehen. – Besten Dank.

Michaela Steinacker: Besten Dank für die Ausführungen. Wir kommen zu unserer Expertin Frau Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes. – Bitte schön.

Ingeborg Zerbes (Expertin): Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde natürlich nicht das gesamte Volksbegehren kommentieren, sondern natürlich auch nur die Teile, die mein Fach betreffen, also das Strafrecht, und auch davon ganz bestimmte Teile aussuchen oder ganz bestimmte Schwerpunkte aussuchen, nämlich jene, die bereits auf dem Weg zur Umsetzung sind.

Auf dem Weg zur Umsetzung ist jetzt prominent, erst seit kurzer Zeit, der Entwurf eines Korruptionsstrafänderungsgesetzes herausgekommen, mit folgenden Schwerpunkten:

Einmal die bereits erwähnte Kandidatenbestechung. Also es werden auch solche Personen als mögliche Täter einer Bestechung erfasst, die ihre Amtsträgereigenschaft noch nicht innehaben, aber sich auf seine solche bewerben.

Zweitens, der sogenannte Mandatskauf, oder verkürzt gesagt, der Kauf parlamentarischer Macht von einem Außenstehenden.

Dann die Einführung, ich glaube das ist heute noch nicht erwähnt worden, qualifizierter Strafdrohungen. Damit verbunden ist eine doch einigermaßen drastische Anhebung des Strafrahmens, sowohl für die natürliche Person, als auch, aber das in einem fast geringeren Ausmaß, für die juristische Person, also für Unternehmen von 10 000 Euro auf 30 000, was für ein Unternehmen noch immer ein relativ überschaubarer Betrag ist.

Ferner, aber das ist auch schon von Vorrednern eingehend angesprochen worden, gibt es ja sozusagen die Diskussionen über eine Bundesstaatsanwaltschaft und über eine Wirtschaftskriminalpolizei.

Der für mich wichtigste und auch schwierigste Punkt – und vielleicht wird jetzt mein Referat ein bisschen technisch –: Am schwierigsten ist sicher so etwas wie Kandidaten für ein Amt zu fassen.

Natürlich kann man überlegen, wie weit man Strafrechtsausdehnungen in das Vorfeld einer eigentlichen Rechtsverletzung schiebt. Aus dem Blickwinkel eines liberalen Strafrechts ist grundsätzlich Zurückhaltung angesagt. Strafrecht ist nun mal die schärfste Reaktion, die ein Staat zur Verfügung hat, und man darf dabei nicht außer Acht lassen, dass es um einiges mildere Möglichkeiten der Rechts- und Gesellschaftsgestaltung gibt.

Strafrechtsverschärfungen sind ein politisch gerne genommenes Mittel, weil es gesellschaftlich möglicherweise den größten Eindruck macht. Was man nicht glauben sollte ist, dass sich Anständigkeit in der Politik oder sonst wo herbeistrafen lässt.

Unabhängig davon: Dieser Weg zur Erfassung von Kandidaten als mögliche Empfänger einer Bestechung, dieser Weg, der Zug dorthin ist politisch abgefahren, und der geht dorthin wohl zu Recht, wenn wir auf die letzten Jahre zurückblicken. Auf diesem Gebiet hat sich der Entwurf zum Korruptionsstrafgesetz prominent stark gemacht, und in diesem Bereich, das muss man auch sagen, einer erst zukünftigen Position, wo man sozusagen nicht an eine aktive Rolle anknüpfen kann, sondern erst an die Situation einer bevorstehenden Rolle. Das ist ein notwendig unbestimmter Bereich.

Das heißt, man hat hier in gewisser Weise in der sprachlichen Fassung eine Randunschärfe. Und hier in diesem Bereich ist also auszutarieren – und das ist sicher schwierig und eben unumgänglich mit einem Graubereich verbunden –, auf der einen Seite ein richtig gut fassbares Bestimmtheitsgebot des Strafrechts zu erfüllen.

Jeder soll wissen, ab welchem Zeitpunkt man sich strafbar macht, ab welchem oder bis zu welchem hin man das noch nicht ist, auf der einen Seite. Auf der anderen Seite will man möglichst jeden strafwürdigen Fall erfassen.

Diese Gratwanderung, die jetzt mit diesem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz als Entwurf auf dem Tisch liegt: Ist sie gelungen oder nicht? Grundsätzlich finde ich, sie ist mit einem großen Fingerspitzengefühl ausgearbeitet, und zwar so, dass versucht wird, und zu einem großen Teil auch erreicht wird, eine eindeutige Bindung dieser Kandidatenstellung an eine bestimmte Situation, die sich wirklich festmachen lässt, vorzusehen, das also nicht in den informellen Bereich zu verlagern, sondern in eine bestimmte Situation, und das ist die Wahl. Das ist klar, wann die beginnt.

Das Problem dabei, und das kommt im Entwurf auch zu tragen, das hat der Entwurf aufgegriffen, sind Minister oder überhaupt oberste Vollzugsorgane auf Bundes- oder Landesebene. Die werden auf Bundesebene nicht durch eine Wahl erreicht. Auf Landesebene ist es ein bisschen unterschiedlich. Daher wählt der Entwurf die Formulierung vergleichbare Position, also vergleichbare Nähe zu der zukünftigen Amtsträgereigenschaft.

Da könnte man möglicherweise nachschärfen und das konkreter fassen. Warum? Die typische Karriere eines Ministers beginnt – die typische, nicht immer – mit der Rolle als Parlamentarier. Man könnte also die Parlamentarierstellung generell, jedenfalls auf Bundesebene, bereits als eine solche Stellung betrachten, die eine zukünftige Amtsträgerschaft in der Rolle als Minister in sich trägt. Das könnte eine Konkretisierung auf der einen Seite sein und vielleicht auch eine Erweiterung und würde sozusagen diese echt eher weiche Formulierung vergleichbare Position, vergleichbar zum Beginn einer Wahl, die ja klar ist, besser erfassen.

Das würde möglicherweise den typischen Weg, den typischen politischen Werdegang vom Parlamentarier zum Regierungsmitglied, besser erfassen. Man müsste sich dann auf Landes- und auf Gemeindeebene, je nachdem, wie die Landes- und Gemeinderegelungen sind, andere Möglichkeiten ansehen, sodass sozusagen alle typischen Landespolitikerkarrieren miterfasst sind, und dann auf Gemeindeebene, Stichwort Bürgermeister, der teilweise gewählt, teilweise aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder bestimmt wird - - und so weiter. Aber das könnte man wahrscheinlich noch detaillierter in einer weiteren Definition ausführen, welche Personen da noch erfasst sind. Gut, das nur eine kleine Bemerkung für eine mögliche Konkretisierung und kleine Erweiterung.

Fingerspitzengefühl sehe ich in zwei anderen Bereichen im Zusammenhang mit dieser Kandidatenbestechung. Es ist die Kandidatenbestechung wirklich auf Bestechung beschränkt. Kurze Ausführung: Also das Versprechen einer pflichtwidrigen Amtshandlung ist die schlimmste Form der Korruption. Vorteilsannahme: Da würde man sich sozusagen Vorteile für ein pflichtgemäßes Amtsgeschäft versprechen lassen oder sie annehmen. Das ist eine weitaus weniger unrechtsintensive Form der Fehlentscheidung.

Es macht einen Sinn, zu sagen, Bestechung, die wirklich unerträgliche Form des Kaufs von amtlichen Entscheidungen, soll jetzt auch in diesem Vorfeld erfasst werden. Man müsste sich aber vielleicht noch überlegen: Was passiert mit Ermessensentscheidungen, also das Versprechen, jemanden in Bauprojekten beispielsweise zu bevorzugen, unabhängig davon, ob diese Bevorzugung dann eine pflichtgemäße oder eine pflichtwidrige wäre? Also Ermessensentscheidungen sind sowieso so informell oder so wenig vordefiniert, dass man möglicherweise die noch einmal extra erfassen könnte. Das ist die eine Sache.

Die zweite Sache fällt auf, und da ist zwar Kritik geäußert worden. Ich verstehe die Kritik, aber es geht um eine Bedingung der Strafbarkeit. Wenn ein zukünftiger Amtsträger, also ein solcher Kandidat, einen Vorteil für die zukünftige Amtshandlung in seiner zukünftigen Rolle wirklich angenommen hat, dann soll er sofort strafbar sein. Das ist so. Das ist im Gesetz vorgesehen. Wenn bloß eine Vereinbarung dieses Austauschgeschäftes stattgefunden hat, also ein Versprechen oder ein Angebot, dann soll die Strafbarkeit erst eintreten, wenn dieser Kandidat seine Amtsträgerstellung tatsächlich erreicht hat.

Ich halte das für durchaus sinnvoll, sozusagen die Fälle, die nie wirklich gefährlich werden, weil der Kandidat die Amtsträgerstellung nicht erreicht, auszuklammern und andere Mittel als das Strafrecht dafür zu verwenden. Es ist ja das Strafrecht wirklich nicht das einzige Instrument, das in unserer Rechtsordnung zur Verfügung steht. Das halte ich für angebracht und gut gelungen.

Dann noch ganz kurz eingehend auf den sogenannten Mandatskauf: Das ist eine neue Norm. Da geht es um die Manipulation von außen auf eine Liste der Abgeordneten. Die ist ein bisschen überkomplex formuliert, aber das Anliegen ist auch klar.

Ein letztes Wort noch zu einer drastischen Erhöhung des Strafrahmens: Im qualifiziertesten Fall einer Bestechung gehen die Strafrahmen über die einer Vergewaltigung hinaus. Da sollte man jetzt nicht überlegen, die Vergewaltigung unter eine höhere Strafdrohung zu stellen, sondern sich hier mit einem Augenmaß Strafdrohungen ansehen, ob bis 15 Jahre wirklich gerechtfertigt sind im Vergleich zu Körperverletzungs- und Freiheitsdelikten. Drastische Strafen haben die Gesellschaft noch nie besser gemacht, würde ich sagen. Herzlichen Danke. (Beifall.)

Michaela Steinacker: Vielen Dank. Ich danke herzlich für die Ausführungen. Im Rahmen der Runde der Abgeordneten jeweils 5 Minuten. Ich erteile als erstem Redner Herrn Kollegen Fürlinger das Wort.

Klaus Fürlinger (Abgeordneter zum Nationalrat, ÖVP): Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der gebotenen Kürze: Es ist viel Richtiges gesagt worden. Wir alle sitzen hier geeint vom Ziel, gegen Korruption aufzutreten. Viel spannender wird sein, ob wir dann einen einheitlichen Begriff zusammenkriegen, um auch gemeinsam alle miteinander zu wissen, was wir unter Korruption verstehen. Wenn ich dann hier herinnen, glaube ich, Name für Name eine Umfrage machen würde, würde ich durchaus differente Ergebnisse erzielen.

Ich glaube, eines ist sicher: Diese Novelle, die wir jetzt gemacht haben zum Lückenschluss beim Mandatskauf, ist eine, die, und da darf ich an meine Vorrednerin anschließen, mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl passiert ist. Wenngleich ich aus meiner beruflichen Erfahrung als Rechtsanwalt zu bedenken geben darf, wir können noch so viele Strafgesetze machen, noch so viele Gesetze schreiben, wir werden a) nie alle Lebenssachverhalte darin wiederfinden können und b) auch nicht verhindern können, dass trotz schärfster Gesetze da oder dort einer sich über dieses Gesetz hinwegsetzt.

Einen Punkt, den ich noch herausgreifen möchte, der auf beiden Seiten sowohl vorher beim Institutionenrechtlichen als auch jetzt in der Justiz mehrfach angeklungen ist, ist der Bundesstaatsanwalt, wo wir uns in durchaus konstruktiven Gesprächen befinden. Dieser ist einerseits, da darf ich an die Vorredner anschließen, die noch im Saal sind, institutionenrechtlich ein durchaus spannendes Thema. Denn wir lösen doch einen beachtlichen Teil des Justizministeriums heraus und haben dann zu klären, inwieweit wir dem demokratischen Prinzip der Bundesverfassung, also einem Bauprinzip, noch Rechnung tragen und in welcher Form wir diesem Rechnung tragen. Das werden Themen sein des Bestellmodus, ebenso wie der parlamentarischen Kontrolle. Ich habe heute vernommen, dass laufende Verfahren nicht geprüft werden sollen durch das Parlament. Da wird man sich wohl irgendwo einen zeitlichen Schranken nehmen müssen, denn es ist schwer zu erklären, wenn dann allenfalls laufende Verfahren fünf bis zehn Jahre dauern und das Parlament in dieser Zeit dort nicht hineingreifen darf.

Meine Damen und Herren! Das führt mich aber gleich zu dem Punkt: Diese Reform der Staatsanwaltschaft mit einer monokratischen Weisungsspitze unabhängig vom Justizministerium muss aus meiner Sicht und aus der Erfahrung der letzten Wochen, Monate und Jahre mit einigen ganz wesentlichen Punkten in der Strafprozessordnung einhergehen. Es lässt die Zeit nicht zu, diese auszuführen. Ich greife auf zwei, drei Dinge hin. Das eine ist jedenfalls die Verfahrensdauer, vor allem im Vorverfahren. Es kann, meine Damen und Herren, nicht sein, dass wir drei, fünf oder sieben Jahre brauchen, um zu wissen, ob jemand irgendetwas Anklagereifes angestellt hat oder nicht.

Es ist mehrfach jetzt in dieser Runde angeklungen, was die Veröffentlichung von Verfahrensdaten betrifft. Da ist eine mediale Hinrichtung von auch nur mittel Prominenten schon im Gange, bevor es überhaupt je zu einer Entscheidung über eine Anklage oder nicht kommt. Das sind meiner Meinung nach massive Verletzungen der Menschenrechtskonvention, insbesondere unter Bezugnahme auf Artikel 8.

Dann bleibe ich auch noch dabei. Ganz zum Schluss: Der Kostenersatz ist mehrfach angeklungen. Es kann nicht sein, dass jemand fünf, sieben, acht, neun Jahre in Vorverfahren und Hauptverfahren verwickelt ist und am Ende des Tages mit einem Freispruch dasteht, dafür aber den Rest seiner Lebenszeit die Schulden für die Verfahrenskosten abzuzahlen hat. Das ist eines modernen Rechtsstaates, wie wir ihn predigen, wie wir ihn haben wollen, wie ihn uns die EU vorgibt, in keiner Weise würdig, und da wähne ich mich eins mit dem größten Teil meiner Kollegenschaft und des Standes der Rechtsanwälte.

Damit bedanke ich mich bereits für Ihre Aufmerksamkeit.

Michaela Steinacker: Vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Kollegin Yildirim. – Bitte.

Selma Yildirim (Obfraustellvertreterin, SPÖ): Danke sehr, Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Ausschuss! Ich möchte mich auch hier an dieser Stelle bei Ihnen, den Initiatorinnen und Initiatoren des Antikorruptions- und Rechtsstaatsvolksbegehrens, bedanken.

Ich möchte eingangs in Erinnerung rufen: Es war vielleicht der Anstoß - - die Sache mit dem Razziaverbot im öffentlichen Dienst ausschlaggebend, dass dann dieses Volksbegehren mehr oder weniger in die Realität umgesetzt wurde. Aber die Geschichte hat seinen Beginn viel früher genommen. Ich erinnere an Februar 2020, war das, März 2020, als die ersten Attacken völlig unmotiviert vom damaligen Bundeskanzler gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geritten wurden. Wir haben nicht gewusst, warum; woher weht der Wind? Das hat sich eigentlich systematisch fortgesetzt, bis dann jetzt rückblickend herauskam, warum.

Warum erwähne ich das? Ich erwähne das, weil hier in dieser Diskussion zwei Themenblöcke aufgekommen sind, die ich so nicht stehenlassen möchte. Wir hätten all diese Aufklärungsarbeit, die bis jetzt stattgefunden hat, niemals ohne eine schonungslose, kritische Medienberichterstattung aufdecken können und in Angriff nehmen können. So viel zu dem, weil hier einige Töne angeklungen sind oder Ansagen gemacht worden sind, sollten oder dürfen denn Medien überhaupt über alles berichten. Es wird da gerne aus Deutschland eine Anleihe genommen, da darf man auch nicht über alles berichten.

Ich sage ganz konkret, in Österreich wären wir heute nicht hier, wäre es nicht diese Arbeit der Medien gewesen, zum einen. Zum nächsten möchte ich einfach sagen, die Angriffe auf die Justiz hören in Wahrheit nicht wirklich auf, das muss man klar aussprechen. All diese Initiativen: Das klingt ja recht schön, wenn es heißt, Beschuldigtenrechte zu stärken und dann eben Verfahrensdauern zu kürzen. Wir reden hier aber schon von Rechtsschutz. Wir haben zu Recht Beschuldigten oder Verdächtigen Rechtsmittel in die Hand gegeben, Instanzenzüge ermöglicht, und die werden zu Recht in Anspruch genommen. Es ist legitim, wenn da ganze Anwaltskanzleien, Anwält:innenteams einem Verdächtigen, der es sich leisten kann, zur Seite stehen. Aber auf der anderen Seite haben wir einen Staatsanwalt und wir haben eine Richterin, und dass das natürlich zeitintensiv ist, ist in der Natur der Sache.

Danke, dass eine Aufstockung des Personals in der Justiz erfolgt ist. Aber schauen wir uns das im Detail an. Dort, wo wirklich Expert:innenteams gefordert werden mit Wirtschaftskompetenz, mit interdisziplinärer Kompetenz, da sind wir noch am Beginn. Ein guter Start, aber wir müssen da noch wirklich, weil heute schon einmal das Wort gefallen ist, Waffengleichheit schaffen. Letztendlich ist die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Institutionen ganz, ganz wichtig in einer liberalen Demokratie.

Wenn wir hier in diesem Haus Gesetze beschließen und unsere Institutionen, unsere Verwaltung und unsere Gerichte das vollziehen sollen, dann müssen wir ihnen entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen. Dann gäbe es das nicht. Man kann sagen, es gibt so viele Anzeigen, aber so wenig Verurteilungen.

Man kann aber auch anerkennen, wie gründlich Staatsanwältinnen und Staatsanwälte offensichtlich arbeiten, dass sie sehr wohl erkennen, wo jetzt schuldhaftes Verhalten ist und wo es zu einer Verurteilung kommt und wo mit rechtsstaatlichen Instrumenten tatsächlich ein Verfahren einzustellen ist oder fortzuführen ist. Das ist ganz wichtig hier, dass nicht wir Politikerinnen und Politiker, die eine Vorbildfunktion haben sollten, unsere eigenen Institutionen irgendwie fragwürdig - - oder in Zweifel ziehen.

Eine weitere Sache wäre, weil es ein bisschen ins Lächerliche gezogen wurde: Ja, internationale Organisationen bewerten jetzt die Republik Österreich. Wie ernst kann man das nehmen? Ich finde, sehr ernst. Jetzt habe ich immer wieder durch Konferenzen die Möglichkeit, bei solchen internationalen Organisationen via Online teilweise persönlich teilzunehmen. Jetzt weiß ich, wie übervorsichtig diese Organisationen sind, und umgekehrt: Kein einziger Bericht entsteht, ohne dass mit dem zuständigen Ressort, den verantwortlichen Ministerien gesprochen wird, und am Ende kommt dieser Bericht.

Ich sage nur abschließend, Frau Vorsitzende, der Greco-Bericht ist kritisiert worden. Ich finde die Kritik unangebracht, weil es viel zu vorsichtig formuliert ist. Im Demokratieindex sind wir keine liberale Demokratie mehr, sondern eine Wahldemokratie. Im Korruptionsindex ist Österreich auf Platz 13. In der Pressefreiheit sind wir auf Platz 31. Im Rechtsstaatlichkeitsbereich: drei Jahre hintereinander von der Kommission kritisiert. Wir machen Schritte, aber wir machen noch zu wenig Schritte. Ich appelliere hier, das Thema nicht ins Lächerliche zu ziehen und so zu tun, als dass jetzt staatliche Institutionen in einen Feldzug, in einen Krieg gegen Politikerinnen und Politiker ziehen; sondern sie sind sehr, sehr vorsichtig.

In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken für Ihre Initiative und für das Bestreben. Das möchte ich nicht hintanhalten zu sagen. Ja selbstverständlich, wir gehen gemeinsam Schritte, um Österreich gerechter zu gestalten, transparenter zu gestalten und Korruption zu bekämpfen. Ich glaube, an dieser Linie sollten wir alle festhalten. Danke.

Michaela Steinacker: Vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Fürst.

Susanne Fürst (Abgeordnete zum Nationalrat, FPÖ): Frau Vorsitzende! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir hat der Satz von der Expertin sehr gut gefallen: Anständigkeit lässt sich nicht herbeistrafen. Das trifft auch einen sehr guten wunden Punkt. Ich glaube, wir wissen alle, was erlaubt ist, was nicht erlaubt ist, wo die Grenze zum Illegalen und eben zur Korruption liegt. Es liegt in der Verantwortung der Parteien, hier einfach Personen aufzustellen, wo man sich denkt, die sind integer genug, um hier Versuchungen zu widerstehen.

Auch Frau Kaili in Brüssel wird gewusst haben, man darf sich nicht Geldsäcke dafür übergeben lassen, dass man dann genehme Aussagen trifft. Das ist sozusagen die Versinnbildlichung, wie ein schlechter Witz für die Korruption. Die Frage ist dann, glaube ich, nicht, dass diese einzelnen Fälle, die offensichtlich immer wieder trotz Strafbarkeit vorkommen, unsere Demokratie oder den Rechtsstaat gefährden, sondern: Wie gehen wir damit um, wie wird es aufgearbeitet?

Hier ist schon viel Kritik. Ich finde es aber gut - ‑, auch Sie haben, Frau Expertin, glaube ich, gesagt, es geht um die Bestimmtheit. Ich denke, das Recht soll ja immer zurückhaltend sein, Bestimmtheit, klare Regeln, keine diffusen Regeln, damit hier jeder weiß, was zu tun ist, und damit es hier eben nicht zu den viel kritisierten langen, überlangen Ermittlungsdauern und dann zu vielen Freisprüchen kommt, was natürlich gut ist. Aber da muss sich dann die Staatsanwaltschaft gefallen lassen, dass da vielleicht der Verdacht nicht allzu dringend war.

Daher zum ersten Punkt aus dem Volksbegehren: Der Schutz der Staatsanwaltschaften, der Staatsanwälte vor Beeinflussung, vor politischen Interventionen. Ich denke, das wünschen wir uns alle. Das ist natürlich ein zentraler Bestandteil einer funktionierenden Demokratie und eines Rechtsstaats.

Aber einige Ihrer Punkte befassen sich mit der WKStA und ihrer verfassungsrechtlichen Absicherung mit eigenen Ermittlungsbehörden. Da möchte ich jetzt dem aber, Ihren Wünschen, schon Erfahrungen aus dem Untersuchungsausschuss entgegenhalten. Die WKStA ist unglaublich wichtig, ihre Arbeit ist unglaublich wichtig, aber natürlich hochsensibel. Sie ist finanziell sehr gut ausgestattet und das Personal hat freie Themenwahl.

Daher muss sie aber auch mit der entsprechenden, sage ich einmal, Verhältnismäßigkeit agieren. Das habe ich nicht gesehen. Was bedauerlicherweise wirklich zu sehen war: Krieg in den Staatsanwaltschaften, Krieg zwischen verschiedenen Staatsanwaltschaften, Krieg zwischen Staatsanwaltschaft und Aufsicht und Oberbehörde und StA und Justizministerium. Das ist meines Wissens alles noch nicht abgestellt. Also das sind Dinge, die wirklich demokratiegefährdend sind und wo man schauen muss, Ruhe hinzubringen. Was ist hier wirklich die Ursache dafür?

Dann möchte ich die Aktenleaks ansprechen. Ich bin nicht der Meinung von Frau Yildirim. Ich sehe das als großes Problem an, dass es mittlerweile schon so selbstverständlich ist, dass hier alles rausgespielt wird, dass das zum Teil schon vor dem - - Beschuldigten selbst, der Betroffenen selbst in den Medien steht, inklusive der entsprechenden Vorverurteilung der Betroffenen. Aber auch, dass es für die Richter oder für die Staatsanwälte, die ja noch ermitteln, praktisch unmöglich wird, hier unvoreingenommen weiterzutun, und dass überhaupt keine Sensibilität mehr da ist und dass auch von den Medien eigentlich ganz ungeniert gesagt wird, wie uns aus dem Akt vorliegt, sowieso. Also ich glaube, da muss irgendetwas passieren. Ich sehe das nicht als konstruktiven oder investigativen Journalismus an.

Chats, Handys: Ja, die Opposition macht natürlich davon Gebrauch, wenn solche Informationen öffentlich sind. Ich finde, dass das wirklich ein Missstand ist, dass das alles öffentlich wird, auch dieser Wildwuchs an Hausdurchsuchungen und Handybeschlagnahmen, wo man dann schon manchmal ein bisschen den Verdacht bekommt, okay, da geht es jetzt darum, das Handy zu bekommen. Vielleicht kann man dann schauen, Stichwort Zufallsfunde: Wie kann ich da den politischen Gegner anpatzen?

Das heißt, da wäre ich beim Punkt: Natürlich müssen Staatsanwälte ohne Einflussnahme, ohne Interventionen arbeiten können. Sie müssen aber selbst auch, natürlich hat jeder seine politische Einstellung, in ihrer Arbeit ohne Ideologie, ohne Parteifarben arbeiten. Prof. Birklbauer hat das gut gesagt, man kann ja dazu stehen. Sie sind Mitglied SPÖ, ich bin Mitglied FPÖ. Ich würde es mir aber zutrauen, als Staatsanwalt oder als Richter hier keine Parteifarbe zu kennen. Da müssen die Staatsanwälte wirklich über den Verdacht erhaben sein, hier ideologisch zu agieren. Das war nicht immer so der Fall. Ich persönlich hätte kein Problem mit der Weisungsspitze wie im Justizministerium. Es ist immer irgendwer drüber, es hat immer irgendwer politische Schlagseite. Ich denke mir, ein Problem habe ich nur dann, wenn der jeweilige Justizminister hier politisch agiert. Aber ich gehe davon aus, dass die ihre Arbeit gut tun, und dann wären sie hier an der Spitze über der StA. Überhaupt kein Problem, das ist eigentlich ein rein optisches Problem.

Stellung der Abgeordneten, nur einen Satz: Vorbei - - Ich würde mich hier nicht mit Selbstbeschuldigungen ergehen. Ich glaube, allzu weite Offenlegungspflichten sind ein Problem; hier ist Greco Transparency International. Ich sehe das schon als sehr kritisch an, weil hier viele weltfremde Vorschläge gemacht werden, die ich dann letztlich als demokratiegefährdend ansehe. Danke.

Michaela Steinacker: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Prammer, bitte.

Agnes Sirkka Prammer: Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Danke an dieser Stelle für die Ausführung der Expertinnen und Experten.

Sie haben ja schon die zwei wichtigsten Themenschwerpunkte herausgefiltert. Das ist einerseits: Wie werden wir in Zukunft die Struktur der Staatsanwaltschaft gestalten? Wie werden wir es schaffen, dass wir hier politisch unbeeinflusste und nur an der Justiz orientierte Entscheidungen treffen? Das ist ja das eigentliche Ziel dieser Entpolitisierung der Weisungsspitze. Es soll nur darum gehen: Hat eine Person einen Tatbestand erfüllt, ja oder nein. Das ist das Zentrum eines Verfahrens, eines Strafverfahrens, und nur darum soll es gehen und nicht: Wer ist diese Person und wie steht irgendjemand zu dieser Person? Ich glaube, damit sind wir im Kernbereich dessen, worum sich das ganze Volksbegehren dreht, aufgrund dessen wir hier zusammen sind.

Hier gibt es schon einen sehr guten Prozess, der stattgefunden hat, ausgehend oder initiiert vom Justizministerium, wo es darum ging, Expertinnen und Experten genauso wie die Menschen aus der Praxis hereinzuholen, die an einen Tisch zu setzen und einen Vorschlag erarbeiten zu lassen, der sowohl praktikabel ist, als auch den Voraussetzungen entspricht, die uns die Verfassung vorgibt, also auch dem entspricht, was gesellschaftlich an Veränderungen notwendig ist.

Hier gibt es einen Bericht dieser Arbeitsgruppe, der uns schon eine sehr gute Anleitung dafür gibt, wie wir diese neue Generalstaatsanwaltschaft schaffen können, welche Voraussetzungen die braucht. Ich denke, hier werden wir jetzt auch im politischen Prozess dazukommen, dass wir hier eine gute Lösung finden können.

Aber auch hier ist es so, dass man in der Zwischenzeit nicht untätig war. In diesem Bereich wurden schon sehr wichtige Maßnahmen, insbesondere von der Frau Justizministerin, gesetzt. Es beginnt zunächst einmal damit, dass es wirklich Rekordbudgets für den Justizbereich in den letzten Jahren gegeben hat, die dafür gesorgt haben, dass die Justiz ausreichend Personal, ausreichend Mittel zur Verfügung hat, um wirksam arbeiten zu können. Da geht es aber auch um so Dinge wie die Verlängerung der Kronzeugenregelung, um die Reduktion, die schon geschehen ist, von Berichtspflichten, um die Abschaffung der Dreitagesberichtspflicht, die eigentlich schon im Vorfeld die gerichtlichen Maßnahmen vorhersagbar machen ließ. Das sind alles so Dinge, die sind ja schon passiert. Man hat laufend nicht nur das große Projekt vorangetrieben, sondern in vielen kleinen Schritten schon Zwischenlösungen für Teilbereiche geschaffen. Das ist besonders wichtig in diesem Zusammenhang.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Mit der Dienstrechts-Novelle wurden schon die unterste und die oberste Ebene der Bestellungen im Justizbereich neu geregelt, nämlich sowohl für die Richteramtsanwärter:innen als auch für die Präsidentin und Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes. Hier gab es bisher noch keine Lösung, noch keine Besetzung anhand von objektiven Kriterien durch Senate. Auch das wurde jetzt gelöst.

Wichtig ist auch das Antikorruptionsstrafrecht. Ich freue mich sehr, dass das so positiv aufgenommen wurde, was hier als Vorschlag in wirklich harter Verhandlungsarbeit erarbeitet wurde. Wir haben uns hier sehr bemüht, einen Vorschlag zu machen, der den Kernbereich des Problems gut abhandelt, gut fassbar macht, ohne zu weit zu gehen und Möglichkeiten zu schaffen, wo man durch unpräzise Formulierungen zu weit gehen kann, und hier wieder schwammige Bereiche schafft, die für das Strafrecht nicht fassbar sind. Wir haben uns wirklich sehr bemüht, das mit diesem Entwurf zu erreichen. Ich freue mich, dass das so positiv kommentiert wird.

Aber wir dürfen uns in diesem Bereich nicht so wichtig nehmen. Das Korruptionsstrafrecht ist nicht das Zentrum der Justiz. Das Korruptionsstrafrecht ist wichtig und ist in diesem Bereich und natürlich im Zusammenhang mit dem Volksbegehren etwas, das uns sehr beschäftigt, wo etwas getan werden musste und wo etwas getan wird. Aber die Justiz ist viel mehr. Wir brauchen eine Justiz, die gut arbeiten kann, die zuverlässig arbeiten kann, die ihre Verfahren so führen kann, dass sie in einer stringenten Zeit zu einer Beendigung führen, weil das auch wieder wesentlich ist, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu festigen und zu kräftigen und zu erhalten.

Michaela Steinacker: Vielen Dank. Jetzt kommt noch Kollege Margreiter, bitte.

Johannes Margreiter (Abgeordneter zum Nationalrat, NEOS): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Begriff der Anlassgesetzgebung geistert in diesen Tagen wieder verstärkt durch die Medien, und zwar durchaus negativ konnotiert. Diese negative Konnotation kann ich durchaus verstehen, solange sich das Verständnis dieses Begriffes darin erschöpft: Setzen wir die Strafen hinauf und alles ist wieder gut!, und ein Problem zugedeckt wird.

Es ist also dem Antikorruptionsvolksbegehren sehr zu danken, dass es den Finger auf eine tatsächlich klaffende Wunde unserer Gesellschaft in Österreich gelegt hat, auf das Korruptionsproblem. Wenn wir hier im Justizausschuss jetzt die Forderungen des Volksbegehrens diskutieren, so haben wir uns natürlich rein thematisch auf die justiziellen Forderungen zu beschränken.

Ich lese das Antikorruptionsvolksbegehren aber durchaus so, dass natürlich auch viele andere Maßnahmen notwendig sind, die präventiv Korruption verhindern, die das Bewusstsein der Gesellschaft schärfen, dass eben, wie heute schon mehrfach ausgeführt, Korruption wirklich eine Krankheit einer Gesellschaft ist. Korrupte Gesellschaften, korrupte Staaten sind genau diejenigen, wo wir nicht leben wollen. Das zeigt der Korruptionsindex von Transparency International sehr genau, welche Länder da ganz hinten angereiht sind und welche ganze vorne sind, wo hohe Lebensqualität und Rechtssicherheit bestehen.

Es ist erfreulich, dass tatsächlich bereits im justiziellen Bereich an Forderungen des Antikorruptionsvolksbegehrens gearbeitet wird. Es betrifft einerseits die Frage der Weisungsspitze im Bereich der Staatsanwaltschaften, wo natürlich ein enger Konnex zum Thema der Antikorruption besteht. Geht es doch darum, dass doch speziell der Bereich der Korruption im Bereich der Politik oder im Bereich großer Unternehmen natürlich öffentlich sehr wahrgenommen wird und daher ein hohes öffentliches Interesse daran besteht, diesem Problem Herr zu werden, andererseits aber natürlich die Justiz hier besonders gefordert ist, wenn dieses mediale Interesse ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Hauptverfahren begleitet.

Daneben geht es darum, dass in der Zwischenzeit ein Entwurf vorgelegt wurde, um das Strafgesetzbuch zu adaptieren im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption, und zwar einerseits durch Schaffung neuer Tatbestände, beziehungsweise um Erweiterung des Katalogs der Legaldefinitionen im § 74 StGB, um den Begriff des Kandidaten für ein Amt, und andererseits durch Erhöhung der Strafdrohungen.

Dann gibt es noch einige Bereiche, die heute auch schon angesprochen worden sind, wie eben Verteidiger, Kostenersatz und generell die Frage, wie wir mit den technischen Möglichkeiten, Begriffsinhalte zu speichern, umgehen. Früher wurden solche Inhalte schriftlich festgehalten, hatten den Schutz des Briefgeheimnisses. Heute wird ein Handy beschlagnahmt, ohne dass ausreichend Rechtsschutz dagegen gegeben ist, wie die Inhalte, höchst private Inhalte, verwertet werden.

Das sind alles Themen, die auf der Tagesordnung stehen. Wenn ich ganz kurz darauf eingehen darf. Die Vorschläge zur Verschärfung des Strafgesetzbuches finden durchaus unsere Zustimmung, mit einigen Bemerkungen, dass unseres Erachtens der Begriff der Kandidaten für ein Amt zu wenig weitreichend ist, weil die Definition, dass der Kandidatenstatus erst dann gegeben ist, wenn der Tag der Wahlausschreibung erfolgt ist oder der Stichtag oder der Auflösungsbeschluss des Vertretungskörpers, zu wenig wirkt, weil wir uns da schon wünschen würden, dass man eine Zeit davor auch erfasst, wo man schon als Kandidat gilt, der unter dieser Strafsanktion steht.

Daneben wird zu überlegen sein, ob nicht auch der im Zuge der Legaldefinition neu eingeführte oder neu einzuführende Begriff des Wahlkampfes in das Strafgesetzbuch auch einer Legaldefinition bedarf. Hier die Rechtsanwendung nur auf die erläuternden Bemerkungen zu verweisen, erscheint mir in Abwägung des Erfordernisses, Rechtsfortbildung zu ermöglichen oder nicht, doch ein wenig gewagt.

Letzter Punkt noch: Welches Thema des Volksbegehrens wir nicht unterstützen, ist die Polizeieinheit für die Ermittlungsbehörden. Das ist uns doch ein zu weitgehender Eingriff in die Verfassungsarchitektur, den wir nicht mittragen können. Vielen Dank.

Michaela Steinacker: Danke schön. Damit ist die Runde der Abgeordneten jetzt fertig.

Wir kommen jetzt zum Abschluss des Justizteils. Nun ist nochmals der Bevollmächtigte am Wort, maximal 5 Minuten bitte.

Martin Kreutner: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier! Sehr geehrte Experten, Expertinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für Ihre Kommentierung des Volksbegehrens.

Wie ich bereits ausführen durfte, ist es uns nicht nur um die technischen Details gegangen, sondern insbesondere auch um Diskurs und Dialog; Diskurs und Dialog, der hoffentlich noch weitergeführt werden kann. Natürlich sind alle unsere Forderungen nicht nur der professionellen und sonstigen Heterogenität unserer Proponent:innengruppe geschuldet, sondern natürlich auch auf Grundlage umfassender Literatur, Judikatur, empirischen und theoretischen Studien und natürlich auch Best-Practice-Examples - - Es ist klar, und das unterstützen wir, dass das Strafgesetz die Ultima Ratio ist und natürlich nicht alle Lebenssachverhalte umfassen soll und kann.

Ich bin ganz offen zu Ihnen, wir sind intern, was die letztendliche Umsetzung einer Justizpolizei betrifft, nicht alle einer Meinung gewesen. Ich möchte vielleicht dazusagen, wenn alle, so wie es 99 Prozent - -, und ich darf das vor dem Hintergrund sagen, weil ich selber ehemaliger Polizeijurist bin. 99 Prozent der Polizeiarbeit läuft sehr, sehr objektiv, sehr, sehr sauber ab. Die Polizei rochiert ja ganz, ganz oben im Vertrauensindex. Wenn dieses 1 Prozent auch noch entsprechend objektiv gemacht werden würde, würden wir uns wahrscheinlich diese Diskussion ersparen.

Berichtswesen der Staatsanwaltschaften reduzieren: Auch das ist eine Forderung des Volksbegehrens, dass es dann nicht im Bermudadreieck, wie es genannt worden ist, verschwindet.

Kostenersatz bei Freispruch oder Einstellung: Auch das findet unsere Zuständigkeit.

Letztendlich: Ja, Anständigkeit lässt sich nicht herbeistrafen, deswegen ist das Volksbegehren breiter als das rein rechtliche.

Ich möchte hier nicht in Konkurrenz treten mit den Staatsrechtlern im Raum, wage aber doch die Behauptung in den Raum zu stellen und nur zu erinnern, Demokratie besteht aus der Trias der klassischen Gewalten, und insofern ist das ein Grundbaustein der Verfassung. Ich tue mir so schwer damit, wenn wir Diskussionen von demokratiefreien Räumen und dergleichen führen. Das ist eine Verkürzung. Im Artikel 90a steht, dass die Staatsanwaltschaften Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind und deswegen natürlich Teil dieser Trias der unterschiedlichen Gewalten.

Ich darf erinnern, was von einem der Experten schon erwähnt worden ist: Interessanterweise gab es von Österreich die Zustimmung zur Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft mit Kollegialcharakter und natürlich mit Freiheit von Weisungen beziehungsweise Freiheit von Reportpflichten, Berichtspflichten weder an nationale Parlamente noch an das europäische Parlament. Insofern noch einmal in Erinnerung bitte gerufen: Der Status quo der jetzigen Struktur würde Österreich nicht mehr EU-aufnahmefähig machen. Insofern brauchen wir ein neues Modell, was die Staatsanwaltschaft betrifft. Hier können wir nur seitens des Volksbegehrens dem zustimmen, was Clemens Jabloner schon gesagt hat, Bundesstaatsanwaltschaft mit Kollegialcharakter, Verantwortlichkeit im justizpolitischen Sinne, natürlich ja. Aber ein definitives Nein seitens des Volksbegehrens, was Einzelstrafsachen betrifft.

Positiv, und das zeichnet die Justiz aus, ich darf das in Erinnerung rufen: Es gibt in der Justiz eine sogenannte Welser Erklärung, die fehlt vielleicht bei manch anderen Ministerien, wo, zumindest in einer Selbstwahrnehmung und Selbstverpflichtung, die Richter, die Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen erklärt haben, dass sie personalvertretungsmäßig nicht parteipolitisch organisiert sein wollen, was durchaus ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Abschließend, ich rufe in Erinnerung, ich nenne die Zahlen noch einmal: Wir haben circa knappe 40 Prozent der Forderungen, Empfehlungen des Volksbegehrens entweder erfüllt oder sie sind auf einem Weg dorthin in Diskussion. Es bleiben aber noch 61 Prozent übrig. Insofern unsere Einladung, aber auch die Aufforderung an Sie alle, dieses Bohren der dicken Bretter bitte anzugehen beziehungsweise weiterzubetreiben.

Ja, letztendlich hat Politik natürlich, so wie in allen Lebensbereichen, eine Vorbildwirkung, aber auch eine Vorbildverantwortung. Interessanterweise wissen wir dies aus der Privatwirtschaft. Dort gilt sehr wohl: Wenn eine Firma nicht die Firmenkultur oder die Compliancevorschriften lebt vom Top-down, dann ist das auch vor Gericht nicht haltbar.

Als Volksbegehren werden wir dranbleiben. Wir bieten auch weiter unsere Gesprächsbereitschaft an für diesen Diskurs, für diese Diskussion und legen noch einmal sprichwörtlich die Rohrzange zur Generalsanierung in Ihre Hände. Unserseits steht das Diskurs- und Diskussionsangebot. Danke vielmals.

Michaela Steinacker: Danke schön. Wir kommen nun zur Abschlussrunde der Abgeordneten.

Als Erstem darf ich Abgeordnetem Stocker das Wort geben.

Christian Stocker (Abgeordneter zum Nationalrat, ÖVP): Frau Vorsitzende! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Rechtsstaatlichkeit und damit verbunden Transparenz und Korruptionsbekämpfung sind nicht nur Grundlagen unserer Demokratie, sondern auch ein Anliegen von uns allen und besonders zum Ausdruck gebracht von allen, die dieses Volksbegehren unterzeichnet haben.

Ich darf daher an dieser Stelle den Initiatoren für dieses Volksbegehren und für die Initiative herzlich danken. Ich bedanke mich ebenso bei allen, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, weil sie zeigen, wie wichtig ihnen dieses Anliegen persönlich, aber natürlich auch uns allen ist. Und mein Dank gilt auch allen Experten, die wir heute hören durften, weil es ein Licht auf diese komplexe Materie geworfen hat, ein Licht, das mir gezeigt hat, dass manches sehr differenziert gesehen werden kann und auch mit gutem Grund differenziert zu sehen ist.

Ich will jetzt nicht wiederholen, was alles auf den Weg gebracht wurde, sondern mich mit ein paar Punkten beschäftigen, die hier in der Diskussion angesprochen wurden.

Wenn wir von den Staatsanwaltschaften ausgehend mit der Frage der Erledigung von Anzeigen nach 35c beginnen und das Verfahrensgebot in den Raum stellen, dann muss man damit aber auch sehen, dass mit einem Verfahren die Parteienstellung verbunden ist und verbunden mit der Parteienstellung auch wieder die Gefahr der Veröffentlichung, die wir ja jetzt im aktuellen Zeitraum, in der Vergangenheit erlebt haben.

Was würde das bedeuten? – Das würde bedeuten, dass dort, wo der Staatsanwalt nicht einmal einen Anfangsverdacht feststellen kann, ein Verfahren mit Parteistellungen durchgeführt wird und die Gefahr der Veröffentlichung und damit verbunden auch der öffentlichen Beurteilung, die sehr wesentlich von einer Beurteilung durch die Justiz abweichen kann, erfolgen würde.

Das heißt, wir müssen immer zwei Seiten der Medaille sehen, und diese zwei Seiten sehe ich auch beim Bundesstaatsanwalt. Das ist ein allgemeines Anliegen dieses Parlaments. Ich darf aber eines schon auch in der Diskussion anziehen: Der kollegiale Charakter überzeugt mich nicht. Verantwortlichkeiten sind meines Erachtens auch zu adressieren. Ich habe gehört, dass der Bundesstaatsanwalt auch dann einer gerichtlichen Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof, allenfalls unter Einbindung des Parlaments, unterliegen soll. Da frage ich frage, wie sich diese Kontrolle auswirken soll und worauf sie sich bezieht, wenn letztlich aber immer das Kollegialorgan entschieden hat.

Das heißt, ich bin von diesem kollegialen Charakter derzeit nicht überzeugt. Wie die Justizministerin richtig gesagt hat: Der Schutz vor ungerechtfertigter Einflussnahme, insbesondere auch politischer Einflussnahme der Staatsanwaltschaften, vor allem in letzter Zeit bezogen auf die WKStA, ist natürlich nicht nur ein richtiges und berechtigtes Anliegen, sondern eine Notwendigkeit, aber – ich sage das jetzt bezogen auf die Fachaufsicht – wenn es dazu führt, dass man auch vor gerechtfertigter Einflussnahme geschützt wird, dann schießen wir in diesem Punkt über das Ziel hinaus.

Für mich war auch ein wenig überraschend, dass die staatliche Journalistenausbildung so kritisch gesehen wird, weil sie mit einer politischen Einflussnahme auf die Auszubildenden verbunden wird. Ich bin selbst Rechtsanwalt und habe eine staatliche rechtliche Ausbildung genossen. Jetzt frage ich mich, ob diese im selben Kritikfeld steht. Auf mich hat niemand politisch Einfluss genommen im Rahmen meiner staatlichen Ausbildung. Also, ich habe es bemerkenswert gefunden, dass bei Journalisten die staatliche Ausbildung unter diesem Aspekt gesehen wird. Vielleicht müsste man sie bei anderen Berufsgruppen dann auch unter diesem Aspekt sehen, aber ich lasse das einmal dahingestellt.

Aus meiner Sicht ist es so, dass wir auf einem guten Weg sind, dass wir die Demokratie und die Grundlagen unserer Demokratie stärken und auch auf einem guten Weg sind, Vertrauen in diese Staatsform und auch in die Politik zurückzugewinnen. Die Indizes sind meines Erachtens nicht das Maß aller Dinge, weil die Diskussion, die wir heute führen – und ich hoffe, die Berichterstattung darüber –, dazu führen wird, dass Korruption sehr oft in den Medien genannt werden wird, und alleine das führt dazu, dass man in einem Index abrutschen kann. Langfristig gesehen wird das dann besser werden, weil weniger darüber berichtet wird, aber im ersten Schritt kann es sogar dazu führen, dass man ein wenig schlechter geratet wird.

Abschließend ist mir wichtig, dass wir bei all diesen Vorhaben und bei all unseren Reformideen eines schon beachten sollten: Gesinnung mit Ausnahme des Verbotsgesetzes sollte nicht Leitlinie für Strafrecht und die Rechtsordnung allgemein sein.

Michaela Steinacker: Vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Kollege Drobits, bitte.

Christian Drobits (Abgeordneter zum Nationalrat, SPÖ): Danke, Frau Vorsitzende.

Ich möchte in meiner Wortmeldung in der Abschlussrunde auch damit beginnen, dass ich mich bei den Initiatoren für dieses Volksbegehren bedanke.

Es hat zwei Komponenten: Rechtsstaat und Antikorruption. Man sieht, dass bereits 29 Prozent zur Gänze oder teilweise umgesetzt worden sind, so wie es Herr Kreutner erwähnt hat. Ich denke mir, das ist schon sehr viel, aber es gibt noch großen Handlungsbedarf, und deshalb möchte ich mich auch bedanken, dass Sie dies auch für die vielen Unterstützenden getan haben. Gleichsam denke ich mir, auch aus unserer Sicht, dass dieses öffentliche Hearing mit allen Experten im Verfassungs-, aber auch im Justizbereich durchaus eine weitere Qualität geboten hat, und bedanke mich bei allen für die Beiträge, weil es auch für uns, für die Arbeit als Politikerin und Politiker, natürlich hilfreich ist.

Gesamt möchte ich anfangen mit der Aussage von Frau Schmidt: Zentrale Währung der Demokratie oder des Rechtsstaates ist das Vertrauen. – Um das geht es letztendlich in der Gesamtheit der von uns vorgeschlagenen Änderungen. Man hat in den letzten Tagen und Wochen im Zuge der Parlamentseröffnung gesehen, dass das Volk durchaus Interesse an der Demokratie hat und nicht demokratieresistent ist. Die Besucherzahlen haben das gezeigt. Man sieht aber auch, dass die handelnden Personen hinterfragt werden. Da geht es um Vertrauen und Vertrauensverluste, und da muss man sich wirklich bei der Nase nehmen. – Herr Kreutner, die Rohrzange hilft zwar beim Wasserschaden, aber ich denke mir, wenn man an den Zahnarzt denkt, ist die Zange oder das Reißen das Letzte. Ich glaube, man muss an die Wurzel gehen. Davon hängt dann wahrscheinlich auch das Ergebnis ab – dass wir zukünftig auch schauen müssen, inwieweit die Menschen in Österreich glauben, die richten es sich oder die richten sich es nicht.

Zwei Punkte möchte ich ansprechen, wenn es um die Wurzel geht. Der erste Punkt ist das Medienrecht. Es ist total richtig, dass das aufgenommen worden ist. Mein Kollege Jörg Leichtfried hat es bereits erwähnt. – Herr Kollege Stocker, ich bin auch der Meinung, dass die Kultur, wenn die Politik in die Nähe der Medien kommt, gefährlich wird, und dass es dann durchaus bereits an der Wurzel anfängt, sagen wir so, zu keimen, dass da eine Missgunst entsteht. Gerade bei der Ausbildung der Journalistinnen und Journalisten merke ich immer mehr, dass dann diese Verstaatlichung kommt. Das war auch ein großes Argument, dass wir sagen: Nein, das wollen wir nicht.

Ein weiterer Punkt ist natürlich das Informationsfreiheitsgesetz, und dabei bin ich schon auch bei unserer Linie: Ein Informationsbeauftragter, so wie es Dr. Mayer gesagt hat, wäre doch dienlich, damit man dann im Endeffekt entscheiden kann, dass nicht derjenige, der dann selbst sagt, was geheim oder nicht geheim ist - -, sondern dass das eine dritte, dezentrale Stelle macht. Ob das die Datenschutzbehörde ist oder Gerichte sind, darüber könnte man reden.

Insgesamt, denke ich mir, sind das gute Schritte, aber es ist noch viel zu tun, damit wirklich an der Wurzel angepackt werden kann, dass die Menschen in Österreich nicht glauben: Die richten es sich eh wieder.

Ich gebe dann noch weiter, meine Kollegin hat noch eine kurze Wortmeldung.

Selma Yildirim: Danke. Ich möchte abschließend nur noch einmal betonen, dass Korruption natürlich ganz, ganz schwer beweisbar ist und Aufdeckung und Verfolgung von Korruption entsprechende Instrumente braucht. Daher ist unser Appell, endlich die Whistleblowerrichtlinie umzusetzen, aber unter Berücksichtigung der kritischen Stellungnahmen, denn so, wie es die Regierungsvorlage vor über einem Jahr dem Parlament zugeleitet hat, ist kein wirklich effektiver Schutz gewährleistet.

Darüber hinaus möchte ich unsere Forderung erwähnen, die mittlerweile seit 22 Jahren im Parlament zur Debatte steht, nämlich die unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften jetzt mit uns auch zu verhandeln. Es gäbe Verhandlungspunkte, und das wäre ganz wichtig für die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz; aber bitte auch die Forderung der Standesvertretung der Staatsanwält:innen, nämlich zum Ernennungsvorgang, nicht fallen lassen – wie werden Staatsanwält:innen jetzt überhaupt ernannt? –, dass wir das an den der Richter und Richterinnen anpassen sollten: in Form von Personalsenaten. Das wäre aus unserer Sicht auch ganz wichtig.

In diesem Sinne bedanke ich mich bei den Expertinnen und Experten und auch bei den Proponent:innen und bei allen Abgeordneten, die sehr sachlich diskutiert haben. – Danke.

Michaela Steinacker: Danke schön, wir gehen weiter. Abgeordneter Kollege Stefan, bitte.

Harald Stefan: Danke, Frau Vorsitzende.

Für mich war das heute sehr interessant. Ich habe sehr viele gute Hinweise mitgenommen. Es ist natürlich jetzt sehr schwierig, das in der ganz kurzen Zeit noch einmal so ablaufen zu lassen. Vielleicht ein paar kleine Punkte.

Kostenersatz bei Freispruch ist jetzt nicht unbedingt ein unmittelbares Thema der Korruption, ist aber heute von mehreren Seiten angesprochen worden. Wir haben dazu schon Anträge gestellt. Wir diskutieren das schon so lange, aber es gibt diesbezüglich offenbar eine völlige Einigkeit im Parlament. Ich denke, wir sollten einmal zur Umsetzung schreiten. Ich weiß nicht, was noch dagegenspricht.

Ein Punkt, den wir heute vielleicht noch nicht so angesprochen haben, ist der Mandatsverlust, der sogar bei sechsmonatiger bedingter Verurteilung vorgesehen ist. Das halte ich für sehr problematisch. Ich glaube, dass wir da schon immer sehr aufpassen müssen, bei all diesen Themen. Das ist auch eines von den Dingen, wo man über das Ziel hinausschießt. Wir haben schon früher einmal länger diskutiert, dass es leichter sein soll, dass man das Mandat verliert. Das ist aber immer eine Schutzfunktion für die, die in der politischen Landschaft die Schwächeren sind, also üblicherweise die Opposition und deren Abgeordnete. Da muss man auch in dieser Wechselbeziehung der gegenseitigen Kontrolle und dieser Machtbalance sehr aufpassen, dass man letztendlich nicht über die Justiz direkten Einfluss oder zu starken Einfluss auf die Legislative nehmen kann. Das ist meines Erachtens in den letzten Jahren sowieso schon ein bisschen in eine Schieflage geraten, aber das würde das noch weiter betreiben. Also, da bin ich dagegen und das halte ich nicht für richtig. In Wirklichkeit regelt sehr viel die Öffentlichkeit und es regeln die Wahlen noch einmal sehr viel, und das sollte nicht so übertrieben über die Justiz gespielt werden.

Wenn davon gesprochen wird, dass es Misstrauen gegen die Politik gibt und ein mangelndes Vertrauen: Ein Teil davon sind vielleicht auch die Übertreibungen wie strengstes Korruptionsgesetz der Welt – also das löst auch bei mir Misstrauen aus. Ich glaube, was schon auch ein wesentlicher Punkt ist, ist das mangelnde Selbstbewusstsein des Parlaments. Wenn das Parlament und die Parlamentarier selbst sich nichts zutrauen, warum sollen dann die anderen Vertrauen in sie haben? Es ist hier auch zunehmend stärker zum Erfüllungsgehilfen der Exekutive geworden. Ich will jetzt gar nicht insbesondere die letzten Jahre anziehen, aber ich glaube, das ist schon ein wesentlicher Punkt: Nur der, der selbstbewusst auftritt, dem wird eben auch vertraut.

Vielleicht noch zu dem Thema Postenbesetzung, Ernennungen in der Justiz oder in der Staatsanwaltschaft: Ich glaube, Herr Rechtsanwalt Sackmann war recht nobel, wenn er sagt, er weiß nicht, warum der eine eine gewisse Position nicht bekommen hat, der andere schon. Ich glaube, das können sich alle zusammenreimen, dass dort natürlich sehr wohl politisch besetzt wird. Es muss auch zulässig sein, dass man die Justiz kritisiert; das ist heute eh auch richtig gesagt worden. Wenn die Justiz unfehlbar wäre, dann bräuchten wir keinen Instanzenzug und Ähnliches. Fehler werden überall gemacht, und es muss auch der Politik möglich sein, dort zu kritisieren – natürlich nicht herabwürdigend oder sonst etwas, aber die Kritik ist zulässig.

Dann noch zum Bundesstaatsanwalt: Also, unsere Position hat sich nicht verändert. Ich finde auch, dass ein Kollegialorgan an der Spitze das Problem nicht kleiner, sondern größer macht. Eine geteilte Verantwortlichkeit ist keine Verantwortlichkeit. Wenn ich nicht mehr weiß, wer eine Entscheidung trifft, an wen ich mich wenden soll und wer dafür geradesteht, dann ist sie eben nicht vorhanden. Ich würde das also für noch problematischer halten.

Sonst: Vielen Dank. Es war für mich interessant. Ich hoffe, es haben alle etwas mitnehmen können. Wir werden sicherlich nicht allem, was uns vorgelegt wird, zustimmen, aber ein paar Punkte unterstützen wir.

Michaela Steinacker: Vielen Dank.

Als Nächstes darf ich Frau Kollegin Abgeordnete Prammer bitten.

Agnes Sirkka Prammer: Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Zunächst einmal eine gute Nachricht: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird nächste Woche im Ausschuss und dann die Woche darauf im Plenum behandelt werden und harrt da einer breiten Zustimmung.

Dann möchte ich mich auch noch einmal für die Initiative mit diesem Volksbegehren bedanken, das einen sehr, sehr klugen Namen gewählt hat –Rechtsstaat und Antikorruptionsvolksbegehren –, weil ein starker Rechtsstaat die Grundlage und die Absicherung gegen Korruption ist, und umgekehrt aber starke und vernünftige und greifende Regelungen gegen Korruption dafür sorgen, dass ein Rechtsstaat arbeiten kann und dass man sich auf ihn verlassen kann.

Was bedeutet denn Korruption? – Korruption bedeutet, dass im Endeffekt die falschen Personen aus falschen Gründen in bestimmten Ämtern sitzen und dort Entscheidungen treffen, aus falschen Überlegungen heraus. Das ist die eigentliche Quintessenz, das ist das, was die Korruption so gefährlich macht und das ist der Grund, was die Korruption so giftig macht. Es hat schon geheißen, Korruption ist Gift für die Demokratie, weil sie die demokratischen Prozesse hintertreibt, unterwandert und weil sie das, was das Volk, was die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimmabgabe letztendlich bewirken wollen, konterkariert, indem über andere Kanäle – inoffizielle, dunkle Kanäle, wie man sie gerne nennt – dann andere Entscheidungen getroffen werden. Das ist das eigentliche Problem und dagegen müssen wir entschieden vorgehen.

Es heißt ja auch immer, das Vertrauen in die Politik sinkt immer mehr und mehr. Grund dafür sind unter anderem auch die vielen Korruptionsfälle. Ich bin im Übrigen der Meinung, dass es nicht schlecht ist, wenn die ans Licht kommen, sondern es ist schlecht, dass es sie überhaupt gibt.

Die Problematik ist, dass das Sinken des Vertrauens in die Politik die weitere Konsequenz hat, dass dann Institutionen, denen mehr vertraut wird, die aber nicht demokratisch legitimiert sind, eine höhere Autorität bekommen, dass die Menschen in andere Einflüsterer, in andere Beeinflusser mehr Vertrauen haben und ihnen mehr glauben als den Menschen, den Personen, die sie selbst gewählt haben. Das ist das eigentliche Problem daran, dass das Vertrauen in die Politik sinkt.

Das ist keine persönliche Beleidigtheit, dass uns die Menschen nicht mehr vertrauen, sondern dass die Menschen das Vertrauen in die Möglichkeit verlieren, selbst mitbestimmen zu können, selbst beeinflussen zu können, durch die Abgabe einer Stimme am Wahltag. Das ist das eigentliche Problem und das ist unser eigentlicher Auftrag, den wir auch aus diesem Volksbegehren, aber generell aus der aktuellen Stimmung mitnehmen können und mitnehmen müssen.

Wir sind tatsächlich in einer Zeit, in der sich vieles ändert, in der viele zukunftsweisende Entscheidungen getroffen werden müssen. Das ist der Auftrag, den wir jetzt haben, damit diese zukunftsweisenden Entscheidungen erstens von denen getroffen werden, die von den Menschen in diesem Land dafür gewählt wurden, und damit sie in einer Art und Weise getroffen werden, die den Menschen in diesem Land – und ausschließlich allen Menschen in diesem Land – zum Wohl gereichen.

Michaela Steinacker: Vielen Dank.

Als Nächster: Abgeordneter Kollege Margreiter, bitte.

Johannes Margreiter: Danke, Frau Vorsitzende. Einen herzlichen Dank an die Experten und auch an die Proponenten des Volksbegehrens! Speziell die Beiträge der Experten waren für uns sehr hilfreich und werden das in der zu führenden weiteren Diskussion sein. Wir werden uns einem Problem stellen müssen. Ähnlich, wie es bei diesem Haus passiert ist, wo ja auch massive statische Eingriffe in die Substanz notwendig waren, um eben das Raumprogramm zu erfüllen, um die Zweckmäßigkeit des Gebäudes herzustellen, dürfen wir uns auch nicht scheuen, unsere Verfassung anzutasten, mit demselben Ziel, mit demselben Augenmaß, das in diesem Gebäude angewendet worden ist, sodass zum Schluss etwas herauskommt, das besser wird, das genauso funktioniert, nicht einsturzgefährdet ist.

In diesem Sinn werden wir die weiteren Diskussionen so zu führen haben, wenn es darum geht, immer dann, wo eben die Verfassung berührt wird, uns nicht abblocken zu lassen und zu sagen: Verfassung! Stopp! Halt! Wenn es beispielsweise um die Neuregelung der Weisungsspitze bei den Staatsanwaltschaften geht, wird es notwendig sein, in unsere Verfassung einzugreifen, um eine zweckmäßige und zukunftsweisende Regelung auf Basis des Berichtes der Arbeitsgruppe herbeizuführen.

Ebenso aber wird es notwendig sein, sich dem Problem zu widmen, das Herr Staatsanwalt Geyer und der ehemalige Staatsanwalt und jetzige Kollege Sackmann angesprochen haben: dass die Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit legistisch klar anerkannt sind, andererseits aber doch Verwaltungsbeamte sind. Hier ist eine verfassungsrechtliche Unschärfe, die heute angesprochen worden ist, die wir möglicherweise im Zusammenhang mit der Neuregelung der Weisungsspitze beseitigen und schärfen werden, um eben eine tragfähige rechtliche Regelung zu haben, im Sinne der Transparenz, im Sinne der Funktionsfähigkeit.

In diesem Sinne sehe ich sehr zuversichtlich den weiteren Diskussionen entgegen. Wir werden uns nicht der Illusion hingeben, dass wir durch gesetzliche Maßnahmen Anständigkeit erzwingen können. Dazu können wir mit gesetzlichen Maßnahmen viel tun, letztlich wird es aber darum gehen, zu überzeugen, dass es richtig und besser ist, sich anständig zu verhalten, nicht nur mit der Drohung des Strafrechtes im Nacken oder mit einem gesetzlichen Verbot im Nacken, sondern eben aus der Überzeugung heraus. So kann unsere Gesellschaft dann noch besser funktionieren: wenn es aus Überzeugung passiert. – Danke schön.

Michaela Steinacker: Vielen Dank.

Ich danke jetzt für alle hochinteressanten Diskussionsbeiträge und auch alle Wortmeldungen. Die Debatte ist geschlossen.

Bevor ich den öffentlichen Teil der Sitzung beende, möchte ich vor allem auch für alle Menschen, die im Livestream dabei sind, sagen: Wir sind heute als Justizausschuss das erste Mal im renovierten, neu eröffneten Parlament. Dieser Erwin-Schrödinger-Saal hat die Leistungsprobe bestanden. Wir haben einen Livestream gehabt, wir haben übertragen, die Mikrofone haben funktioniert, und ich glaube, wir haben alle eine Atmosphäre erlebt, in der man auch einen sehr, sehr interessanten, wunderbaren Diskurs zu einem doch sehr schwierigen Thema führen kann – danke dafür.

Wir sind uns bewusst, wie privilegiert wir sind, dass wir im Hohen Haus arbeiten dürfen. Wir sind uns bewusst, dass wir eine hohe Verantwortung für die Menschen draußen tragen, im Herzen der Demokratie tätig sein zu dürfen. Daher möchte ich alle, die jetzt dabei sind und diejenigen, die im Raum sind, auch herzlich einladen, das neue Haus zu besichtigen, um sich selbst ein Bild davon zu machen, wie schön alles geworden ist und wir das hier auch entsprechend gut tragen dürfen.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders bei den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion bedanken, die zu diesem – da wir kurz nach der Eröffnung stehen – ganz problemlosen Abwickeln des Hearings beigetragen haben.

Damit schließe ich nunmehr den öffentlichen Teil der Sitzung. Ich ersuche alle Expertinnen und Experten sowie die Öffentlichkeit, den Saal zu verlassen, und auch, den Livestream zu beenden.