Transkript der Veranstaltung:

Wirtschaftsausschuss:
Öffentliches Expert:innenhearing
„Lieferkettengesetz-Volksbegehren“

Peter Haubner (Ausschussobmann): Wir kommen zum 2. Tagesordnungspunkt: Lieferkettengesetz-Volksbegehren, 2077 der Beilagen.

Dieses Volksbegehren wurde erstmals am 10. Oktober 2023 im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie behandelt. Die Verhandlungen werden wieder aufgenommen. Ich weise darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt auch via Livestream übertragen wird. Die Aufnahmen kann man danach auch in der Mediathek auf der Website des Parlaments abrufen.

Ich begrüße den Bevollmächtigten des Volksbegehrens, Herr Mag. Marcus Hohenecker, sowie seinen Stellvertreter, Herrn Anatolij Volk. Weiters begrüße ich Frau Mag.a Maria Theresa Lein aus dem Büro der Industriellenvereinigung in Brüssel sowie Frau Bettina Rosenberger vom Netzwerk Soziale Verantwortung, die dem Ausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung stehen werden.

Ich werde so vorgehen, dass ich zunächst die Proponenten des Volksbegehrens und dann die Expertinnen um eine einleitende Stellungnahme ersuche. Daran schließen sich zwei Fragerunden der Fraktionen sowie eine Stellungnahme der Frau Bundesminister und der Frau Staatssekretärin an. Dann werden die Proponenten und die Expertinnen die Fragen beantworten, und die Proponenten haben noch Gelegenheit für ein Schlusswort. Abschließend wird der Ausschuss über die Berichterstattung an den Nationalrat abstimmen.

Wir gehen in die Debatte ein. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir natürlich auch ein Zeitkontingent eingeplant haben und dass wir das so einhalten wie auch schon beim ersten Tagesordnungspunkt heute.

Ich ersuche jetzt Herrn Mag. Hohenecker als Bevollmächtigten des Volksbegehrens um eine Stellungnahme, die nicht länger als 7 Minuten – für beide Proponenten, sage ich gleich dazu, insgesamt – dauern soll. Gerne können Sie also, wie gesagt, die Redezeit auch mit Ihrem Stellvertreter teilen. Bitte, Herr Mag. Hohenecker, Sie sind am Wort.

Marcus Hohenecker (Bevollmächtigter des Volksbegehrens): Ich lasse meinen Stellvertreter Anatolij Volk beginnen.

Anatolij Volk (Stellvertretender Bevollmächtigter des Volksbegehrens): Danke. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Vorsitzender!

Peter Haubner: Bitte gehen Sie ein bisschen näher ans Mikrofon, damit wir Sie auch verstehen.

Anatolij Volk: Ja, das steht ein bisschen auf dem anderen Tisch. Ich versuche es. Das steht ja nicht bei mir, sondern steht woanders.

Also ich begrüße dann die Abgeordneten beziehungsweise auch den Bevollmächtigten – meine geschätzten Damen und Herren! –, die Frau Staatssekretärin, die Frau Justizministerin und insbesondere die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen.

Ich möchte uns noch einmal kurz vorstellen: Unsere Initiative und ich selber sind seit 2018 für direkte Demokratie im Einsatz, und wir tun dies mit Infoständen, mit Presseaussendungen, mit der Beantwortung von Mails und mit medialer oder parlamentarischer Arbeit, die wichtig ist für Unterstützer und Unterstützerinnen. Damit wird den Bürger:innen von der IGE auch politisches und mediales Gehör verschafft, was ganz wichtig ist. An dieser Stelle danke ich auch dem Vorsitzenden, Herrn Haubner – auch dem Mitarbeiter – für seine Zeit, die er mit uns verbracht hat, denn unsere Aufgabe ist ausschließlich, den Souverän zu vertreten – überparteilich –, und das wird auch – ich glaube, das haben wir schon erwähnt – mit unseren eigenen Mitteln finanziert.

An dieser Stelle möchte ich aber auch Kritik üben, denn: Wenn zum Beispiel Herr Babler sagt, dass die Bürger und Bürgerinnen als Bittsteller dargestellt werden – das wird schon stimmen –, und dann nimmt sich auch Herr Leichtfried, der Vorsitzende des Ausschusses, keine Zeit, sich mit den Initiatoren des Volksbegehrens – da geht es um ein anders Volksbegehren – zu unterhalten, und seine Mitarbeiterin hat gemeint: Herr Volk, na ja, Sie haben ja schon oft bei uns angerufen! – Und wenn Herr Dr. Matznetter von Ihrer Fraktion fragt, wie weit die Parlamentsdirektion weiß, dass die richtigen Leute eingeladen sind, dann unterstellt er eigentlich – bei der guten Arbeit, die die Parlamentsdirektion macht – den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, dass sie nicht wissen - -

Peter Haubner (das Glockenzeichen gebend): Herr Volk, darf ich Sie bitten, dass Sie zur Sache sprechen (Volk: Ja, ja, das gehört ja - -!), denn es geht um das Lieferkettengesetz-Volksbegehren.

Anatolij Volk: Ja, genau, das gehört ja zur Sache dazu, denn beim Lieferkettengesetz-Volksbegehren geht es um Menschenrechte, da geht es um Demokratie, und da sind das natürlich ganz wichtige Eckpunkte, glaube ich, die auch dazugehören, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

Und wenn Bundespräsident Van der Bellen – das gehört auch zum Thema Lieferketten, da geht es auch um Menschenrechte – meint, man soll Demokratie jeden Tag erneuern, dann muss man natürlich sagen, wenn wir zum Beispiel als Initiatoren auch für Volksbegehren und auch für Volksbegehrenabstimmungen kritisiert werden – da wird dann gesagt, das ist irgendwie nicht im Rahmen des Volksbegehrens –: Schauen Sie bitte ein bisschen zurück in die Vergangenheit! Vor 44 Jahren war eine Volksbegehrenabstimmung – also keine Volksabstimmung, sondern eine Volksbegehrenabstimmung – zum Thema pro und kontra Zwentendorf.

Das heißt, wir machen genau das, was die Menschen vor 44 Jahren schon überlegt haben: Wie kann man mehr Mitbestimmung und das, was Van der Bellen sagt, umsetzen?

Wir können nichts dafür, wenn nur zwei Volksbegehren umgesetzt wurden - -

Peter Haubner: Ich muss Sie noch einmal unterbrechen, bitte: Wir sollten uns zum Lieferketten- - (Volk: Ja, ja, das wird der Magister - -!) – Herrn Mag. Hohenecker bleibt keine Zeit mehr, das auszuführen.

Anatolij Volk: Das wird Mag. Hohenecker dann gleich anschließend machen.

Und ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Neiddebatten zu führen, sondern Demokratie zu stärken und bei Volksbegehren zum Beispiel, wenn man eine Reform des Volksbegehrens machen möchte – super, finde ich toll –, nicht nur auf die Kosten des Volksbegehrens hinzuweisen – da kann man dann die Neiddebatte bis ins Unendliche führen, was Parlamentarier und so weiter betrifft –, sondern es auch aufzuwerten, zum Beispiel verbindlich zu machen. Da liegt der Hund begraben. Und Sie alle, meine Damen und Herren Abgeordnete, sind nicht nur mit einem freien Mandat ausgestattet, sondern Sie sind seit 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgestattet. Viele wissen nicht einmal davon, dass Sie, Frau Abgeordnete, Friedensnobelpreisträgerin sind! Na schauen Sie bitte nach! Alle sind überrascht. Ich habe die Parlamentsdirektion schon oft ersucht, dass man auf dem Parlament einen Hinweis anbringt, wo draufsteht: Wir sind Friedensnobelpreisträger und -trägerinnen.

Also, meine Damen und Herren, ich wünsche, dass heute ein guter Tag ist für die Demokratie, für das Lieferkettengesetz, dass es beschlossen wird, und wünsche uns allen eine gute Zusammenarbeit. – Danke noch für die Aufmerksamkeit.

Peter Haubner: Sie haben jetzt bitte noch 2:30 Minuten.

Marcus Hohenecker: Ja. – Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Ausschussobmann! Sehr geehrte Abgeordnete und sehr geehrte Expertinnen! Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, mit deutlich über 100 000 Unterstützern ein Thema auf die Tagesordnung zu bringen, das schon lange der Umsetzung harrt, über das schon lange diskutiert wird und vor allem – und das möchte ich besonders hervorheben – bei dem andere Länder schon viel weiter sind, und es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum Österreich, insbesondere auch wenn man nach Deutschland schaut, da hinterherhinkt.

In Deutschland gibt es ein Lieferkettengesetz schon mehrere Jahre – es wurde sogar nachgeschärft –, und seit 1. Jänner 2024 ist das Lieferkettengesetz in Deutschland für alle Unternehmen über 1 000 Mitarbeiter verbindlich. Es liegt hier auf Basis von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen eine Basis da, und es werden Verhaltensregeln für diese Unternehmen, die insbesondere Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften zu bilden, oder die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser oder etwa auch den widerrechtlichen Entzug von Land und Lebensgrundlagen betreffen, festgelegt.

Es sind Mindeststandards, die in Österreich zu beachten sind, und es ist wichtig, dass diese Mindeststandards auch über die ganze Lieferkette gewahrt bleiben, damit nicht etwa jene auch österreichischen Unternehmen, die Produkte importieren oder Teile ihrer Produkte oder Dienstleistungen im Ausland verrichten lassen, gegenüber auch österreichischen Unternehmen, die hier produzieren, einen Wettbewerbsvorteil hätten.

Es ist also nicht nur eine Frage des Menschenrechts- und Umweltschutzes, sondern nicht zuletzt auch der Wettbewerbsfähigkeit jener Unternehmen, die sich wohl verhalten und in Österreich produzieren.

Ich würde mich sehr freuen und – da ich, wie eingangs schon gesagt, darauf hinweise, dass das schon länger zur Debatte steht und andere Länder viel weiter sind – es wäre gut, wenn das Volksbegehren in einen Initiativantrag mündet.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Stellungnahme der Expertinnen.

Peter Haubner: Danke vielmals, Herr Magister.

Ich darf nun die beiden Expertinnen, Frau Mag.a Maria Theresa Lein und Frau Bettina Rosenberger, um ihre Stellungnahmen bitten. Ich würde mit Frau Mag.a Lein beginnen und Ihnen jeweils 5 Minuten Zeit für Ihre Stellungnahme geben. – Bitte.

Maria Theresa Lein (Industriellenvereinigung Brüssel): Grüß Gott! Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender! Sehr geehrte Herren Proponenten! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zuallererst möchte ich mich ganz herzlich für die Einladung und für die Möglichkeit bedanken, heute hier mit Ihnen darüber diskutieren zu können, was es – denn das ist meiner Meinung nach das Entscheidende – für ein wirksames Lieferkettengesetz in Österreich und in Europa braucht.

Mein Name ist Maria Lein. Ich bin seit dem Jahr 2005 in Brüssel für die Industriellenvereinigung tätig und verfolge europäische Gesetzesinitiativen im rechtspolitischen Bereich. Seit mehr als vier Jahren beschäftige ich mich jetzt mit den Arbeiten zum europäischen Lieferkettengesetz. Ich kann Ihnen daher versichern, sehr geehrte Herren Proponenten: Sie können sicher sein, dass es keine Frage mehr ist, ob es ein Lieferkettengesetz geben wird, sondern nur noch die Frage, wie es ausgestaltet sein wird und wie wir die von Ihnen und anderen angestrebten Ziele bestmöglich erreichen können.

Ich kann Ihnen gleich vorab versichern, dass sich österreichische Unternehmen in ihrer internationalen Geschäftstätigkeit selbstverständlich an die geltenden Gesetze in ihrem unmittelbaren Einflussbereich halten und Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen einhalten.

Spätestens aber seit 2011, seitdem es die UN-Guiding-Principles gibt, hat das Thema und die Auseinandersetzung mit diesem Thema alle Unternehmen erreicht. Aktuell gibt es, wie Sie auch erwähnt haben, Lieferkettengesetze in unterschiedlichen europäischen Mitgliedstaaten, zuletzt bekanntlich in Deutschland, und wir sehen jetzt auch gerade, wie die deutschen Bestimmungen auch österreichische Unternehmen betreffen und von ihnen angewendet werden müssen.

Ein Volksbegehren gibt, und das haben Sie ja auch gesagt, die Möglichkeit einer thematischen Auseinandersetzung und diese thematische Auseinandersetzung in die Breite der Gesellschaft zu tragen. Diese Auseinandersetzung mit dem Thema ist meiner Meinung nach unbedingt notwendig, denn es sollte bei diesem wichtigen Projekt nicht darum gehen, unterschiedliche Ideologien aneinanderprallen zu lassen oder Maximalforderungen aufzustellen. Das ist natürlich für den politischen Betrieb völlig normal, aber es muss das Ziel sein, einen Text und ein Gesetz zu gestalten, das zum einen die selbst definierten und sich selbst gesetzten Ziele erreichen kann, aber auch von denen, die das Gesetz anwenden müssen, faktisch umsetzbar ist und anwendbar ist.

Und da glauben wir daran, dass Unternehmen einfach Teil der Lösung sind. Aus diesem Grund arbeiten wir in den letzten vier Jahren wirklich intensiv auch mit NGOs und mit unseren Unternehmen im Diskurs daran, zu schauen: Was braucht es, und wo sind vielleicht noch Dinge, die wir regeln und klären müssen?

Wir müssen weg von ideologischen Schauplätzen und hin zur faktischen Anwendung kommen, damit das Ganze umsetzbar ist und die Ziele, die man damit erreichen möchte, auch erreicht werden können.

Der Prozess ist, wie schon gesagt, auf europäischer Ebene sehr weit fortgeschritten, und es ist absehbar, dass das, was aktuell am Tisch liegt, große Herausforderungen für Unternehmen jeglicher Größe birgt. Also das ist schon unsere klare Meinung: Das wird nicht leicht, was die EU da vorgibt und was von Österreich auch umzusetzen sein wird, denn eine hundertprozentige Kontrolle und Transparenz von Warenflüssen und Produktionsprozessen für die gesamte Wertschöpfungskette wird so eins zu eins de facto nicht möglich sein.

Tatsächlich ist es aber so, dass wir auch der Meinung sind, dass dieses Gesetzesprojekt Prozesse in Unternehmen beginnen lässt, die noch nicht damit begonnen haben, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen – denn sehr viele unserer Mitglieder sind da eigentlich schon sehr weit. Tatsächlich glaube ich daran, dass man in diesem Zusammenhang auch sagen muss: Der Weg ist das Ziel!, und es gilt, auf diesem Weg alle mitzunehmen. Eines der wichtigen Dinge ist auch: Es wird alle Unternehmen betreffen. Wir werden nicht über einen Anwendungsbereich - -, oder wir können über einen Anwendungsbereich diskutieren, aber tatsächlich werden diese Sorgfaltspflichten für alle anzuwenden sein.

Ich bedanke mich noch einmal für die Möglichkeit. Wir können bei den Fragen auf jeden Fall noch mehr in die Tiefe gehen, und ich kann mich noch einmal dafür bedanken, dass Sie die Diskussion in die Breite der Gesellschaft tragen. – Danke.

Peter Haubner: Danke vielmals, Frau Magistra.

Ich darf nun Frau Rosenberger bitten.

Bettina Rosenberger (Netzwerk Soziale Verantwortung): Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Nationalratsabgeordnete! Vielen Dank für die Einladung und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Mein Name ist Tina Rosenberger, ich bin Geschäftsführerin des Netzwerks Soziale Verantwortung, eines Zusammenschlusses aus NGOs und Arbeitnehmer:innenvertretungen, und koordiniere zudem die zivilgesellschaftliche Kampagne zum Lieferkettengesetz.

Einleitend möchte ich noch auf ein paar Punkte des Volksbegehrens eingehen, den Fokus möchte ich jedoch angesichts der aktuellen Entwicklungen auf das EU-Lieferkettengesetz legen.

Das deutsche Lieferkettengesetz ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Es kann jedoch keine Vorbildfunktion für den weiteren Gesetzgebungsprozess einnehmen, da es keine zivilrechtliche Haftung beinhaltet. Nur eine zivilrechtliche Haftung gewährleistet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im globalen Süden auch Entschädigungen einklagen können. Darüber hinaus ist es mir auch ein Anliegen, klarzustellen, dass das Lieferkettengesetz nicht dazu führen wird, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Lieferketten komplett offenzulegen.

Das Lieferkettengesetz wird Unternehmen zur Implementierung von sogenannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verpflichten. Hierbei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, das einerseits Risikoanalysen beinhaltet, andererseits aber auch Maßnahmen gegen die identifizierten Risiken sowie auch, dass Unternehmen über diese Maßnahmen dann berichten.

Darüber hinaus sind menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auch keineswegs ein neues Konzept, sondern werden bereits seit dem Jahr 2011 von der OECD in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen empfohlen. Diese Leitsätze wurden auch erst im Vorjahr überarbeitet und auch um Klimasorgfaltspflichten ergänzt.

Wie Sie sicherlich mitverfolgt haben, konnte im Dezember im Zuge der Trilogverhandlungen ein politischer Kompromiss erzielt werden. Das heißt natürlich auch, dass der Text zur finalen Richtlinie derzeit noch nicht vorliegt, und im Moment finden die letzten technischen Meetings statt, um noch Detailfragen zu klären.

Doch auf Grundlage des aktuellen Wissensstands ist für uns als Zivilgesellschaft schon klar, dass es sich bei dieser Richtlinie um einen Meilenstein handeln wird, denn die Implementierung der Richtlinie in nationales Recht wird dazu führen, dass es in Österreich erstmals ein ambitioniertes und sektorenübergreifendes Gesetz im Bereich der Unternehmensverantwortung geben wird, ein Gesetz, das Betroffenen den Zugang zum Recht ermöglicht, einerseits natürlich durch die zivilrechtliche Haftung, aber unter anderem auch durch angemessene Verjährungsfristen.

Warum dies besonders zentral ist, hat der sogenannte KIK-Fall sehr deutlich gezeigt: Bei einem Brand in der pakistanischen Textilfabrik Ali Enterprises im Jahr 2012 sind über 250 Arbeiter:innen gestorben. Die Fabrik produzierte in erster Linie für KIK. Nach den Untersuchungen wurde festgestellt, dass es massive Sicherheitslücken gab: Fenster waren vergittert, Notausgänge waren verschlossen, und es führte nur eine einzige Tür ins Freie. Die Angehörigen der Verstorbenen und die Überlebenden der Katastrophe haben dann jahrelang versucht, vor dem Dortmunder Landesgericht von KIK Entschädigungen einzuklagen. Bereits nach sehr kurzer Zeit war aber klar, dass der Fall bereits verjährt war, weil pakistanisches Recht zur Anwendung gekommen ist. Nach deutschem Recht wäre das nicht der Fall gewesen.

Bezüglich der nationalen Umsetzung ist aus unserer Perspektive auch die Frage zentral, mit welchen Sanktionen Unternehmen konfrontiert werden, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen sollten. Derzeit ist festgehalten, dass Unternehmen mindestens 5 Prozent des Nettoumsatzes als Bußgeld bezahlen müssen.

Das Beispiel der Konfliktmineralienverordnung unterstreicht jedoch, dass es da bereits in der Vergangenheit in Österreich eine Problematik gegeben hat: Während in Österreich maximal 2 000 Euro Bußgeld bezahlt werden müssen, könnte ein Verstoß in Deutschland bis zu 50 000 Euro kosten und in Luxemburg sogar bis zu 100 000 Euro. Mitgliedstaaten werden natürlich dann die Möglichkeit haben, die Bußgelder theoretisch auch über diese 5 Prozent anzuheben, und wir möchten sehr klar appellieren, dass man sich da auch an anderen Mitgliedstaaten orientiert, damit es auch ein Level-Playing-Field und nicht unterschiedliche Regelungen gibt.

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das EU-Lieferkettengesetz auch noch vom Rat beschlossen werden muss. (Obmann Haubner gibt das Glockenzeichen.) Vor diesem Hintergrund ist es umso zentraler, dass Österreich für den erzielten Kompromiss stimmen wird.

Peter Haubner: Danke vielmals, Frau Rosenberger.

Ich ersuche jetzt, bevor wir einsteigen, bitte näher ans Mikrofon zu gehen, weil man das im Livestream sonst nicht so deutlich versteht. Also ich bitte die Redner, das zu befolgen. – Danke vielmals.

Wir kommen zur ersten Fragerunde der Fraktionen. Jeder Fraktion stehen dafür 3 Minuten zur Verfügung.

Als Erste kommt Kollegin Niss zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

Maria Theresia Niss (ÖVP, Abgeordnete zum Nationalrat): Danke sehr, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Expertinnen! Sehr geehrte Proponenten! Sie sind ja in diesem Haus, glaube ich, wohlbekannt, das ist ja nicht das einzige Volksbegehren von Ihnen. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Zuerst möchte ich sagen, dass wir uns sowohl als ÖVP als auch als Vertreter der Wirtschaft, der Industrie definitiv zu einem nachhaltigen, einem verantwortungsbewussten Unternehmertum und Wirtschaften bekennen. Ich glaube, das ist bekannt. Ich glaube auch, dass die österreichischen Unternehmen durch die Bank in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie sowohl die Menschenrechte als auch den Umweltschutz einhalten.

Wenn wir über das EU-Lieferkettengesetz sprechen, dann ist es essenziell, dass wir hier einen einheitlichen Rechtsrahmen bekommen. Der Binnenmarkt ist mittlerweile so verstrickt, dass wir nicht mit 27 Rechtsordnungen in unterschiedlichen Bestimmungen arbeiten können. Deswegen ist hier eine Harmonisierung in den wesentlichen Teilen wichtig. Deswegen spreche ich mich auch ganz klar dagegen aus, dass die einzelnen Mitgliedstaaten danach diese Bestimmungen sozusagen auch noch unterschiedlich auslegen beziehungsweise sie auch noch verschärfen, denn dann bringt im Endeffekt die einheitliche Regelung wieder nichts. Das schädigt uns nur im globalen Wettbewerb, indem wir uns befinden; und das müssen wir ganz einfach klarstellen.

Expertin Lein hat schon gesagt, das Lieferkettengesetz ist keine Frage mehr des Ob, sondern es ist eine Frage des Wie. Da ist es ganz wesentlich, dass wir die Verhältnismäßigkeit wahren. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Lieferkettengesetz – eigentlich ist es ja ein Wertschöpfungskettengesetz – nicht nur den direkten Kunden oder Lieferanten betrifft, sondern im Endeffekt die gesamte Wertschöpfungskette.

Da müssen wir vor allem an die KMUs, an die kleineren Unternehmen denken, auf die eine unglaubliche Lawine von Bürokratie zukommen wird. Wenn wir auch andere Rechtsakte berücksichtigen, die uns von europäischer Ebene begegnen, müssen wir hier schon aufpassen, denn eigentlich haben wir ja auch von der Kommissionspräsidentin gehört, dass wir versuchen, die Rechtsvorschriften und die Bürokratie für die Unternehmen zu verringern. Das ist auch wichtig, damit die Unternehmen das tun können, nämlich zu entwickeln und zu produzieren, und zwar nicht Papier, sondern die Produkte, die wir auch brauchen.

Wir haben die ersten Erfahrungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz. Da gibt es knapp 150 Unternehmen, die schon kontrolliert wurden. Bis jetzt wurde niemand von ihnen sanktioniert, es wurden auch keine Fehlgriffe festgestellt, aber die Bürokratie, die das Ganze natürlich schafft, dürfen wir nicht vergessen.

Wir befinden uns jetzt in der Endphase der Verhandlungen. Ich kann hier nur im Sinne des österreichischen, aber vor allem auch des internationalen, europäischen Standorts appellieren, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir dürfen nicht vergessen, wir brauchen die internationalen Lieferketten einfach für unsere Wirtschaft.

Zwei Fragen, noch ganz kurz: Eine Frage ist die Frage des Anwendungsbereiches an die Expertin Lein. Sie haben es kurz angesprochen, aber vielleicht noch einmal im Detail: Es heißt immer wieder, es seien nur die direkten Lieferanten und Kunden betroffen. Können Sie da vielleicht noch einmal näher darauf eingehen?

Dann eine Frage an die Frau Minister und an die Frau Staatssekretärin: Ich glaube, es ist wichtig, dass sich die Unternehmen intensiv darauf vorbereiten, und zwar rasch. Was gedenken Sie da seitens des Justiz- und des Wirtschaftsministeriums zu tun, um hier die Unternehmen raschestmöglich zu unterstützen? – Danke.

Peter Haubner: Danke vielmals.

Kollege Schroll, bitte.

Alois Schroll (SPÖ, Abgeordneter zum Nationalrat): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Proponenten und geschätzte Expertinnen! Es wurde schon sehr viel von den Expertinnen und auch von den Proponenten gesagt, aber wenn wir  wenn ich ein bisschen ausholen darf  fokussiert auf den Globus blicken, dann ist, glaube ich, sehr, sehr rasch zu erkennen, dass sehr viel aus dem Ruder gelaufen ist. Die Klimakrise, hervorgerufen, glaube ich, durch das größte Problem, nämlich den CO2-Ausstoß, ist dabei sicher das dringendste Problem.

Doch auch die lokalen und regionalen Auswirkungen unserer Produktionsweise sind teilweise verheerend. Denken wir nur an die Überfischung der Meere, die Abholzung der Regenwälder, das Fracking von Öl und Gas und so weiter und so weiter! Das stellt natürlich eine massive Problematik dar.

In der Verarbeitung der Rohstoffe, die dann zu fertigen Waren werden, kann sehr viel passieren und natürlich auch zerstört werden. Viele Arbeitende in der Lieferkette leiden oft unter riesengroßer Ausbeutung, miserablen Lebensumständen, mangelnden Sicherheitsvorkehrungen – Sie haben es schon angesprochen, die Firma in China, glaube ich, oder in Indien – und bekommen natürlich auch einen viel zu geringen Lohn.

Die Liste der Grausamkeiten gegen Mensch und Natur ist sehr lang. Der Zusammenschluss zu Gewerkschaften und Betriebsräten, um gemeinsam Widerstand gegen die Umstände zu organisieren, ist in vielen Ländern nach wie vor streng verboten oder wird durch Großkonzerne torpediert.

Wenn wir auf Österreich blicken, muss ein Lieferkettengesetz natürlich viele Punkte beinhalten. Wir sind uns bewusst, dass ein gutes Lieferkettengesetz zwar organisatorisch und finanziell einen großen Aufwand mit sich bringt, jedoch ist uns klar, dass die Kosten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung wesentlich höher liegen würden.

Wir haben dazu einige Fragen, ich stelle jetzt in der ersten Runde einmal zwei Fragen. Ich wollte diese an Herrn Bundesminister Kocher stellen, aber, Frau Staatssekretärin, Bundesminister Kocher hat sich ja 2022 im Rat noch der Stimme enthalten. Jetzt deswegen meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin und Frau Staatssekretärin: Wie weit sind die Vorarbeiten zur nationalen Umsetzung auf Basis der erweiterbaren EU-Regelungen erfolgt? Also sind da schon Vorarbeiten geleistet worden? Wird es in dieser Legislaturperiode noch zu einer nationalen Umsetzung des Gesetzes kommen? – Danke sehr.

Peter Haubner: Danke vielmals, Kollege Schroll.

Kollege Kassegger, bitte.

Axel Kassegger (FPÖ, Abgeordneter zum Nationalrat): Herr Vorsitzender! Das Lieferkettengesetz gibt es ja bereits in Deutschland. Jetzt hat sich die Europäische Union offensichtlich auch geeinigt, wobei angemerkt wurde – und wir werden als Freiheitliche Partei genau darauf schauen, wie sich der Herr Bundeskanzler da verhält –, dass das Ganze natürlich auch noch vom Rat beschlossen werden muss. Wir Freiheitliche fordern hier vom Herrn Bundeskanzler, gegen einen solchen Beschluss zu stimmen. Ich werde auch erläutern, warum wir große Probleme mit diesem Gesetz haben: weil es nämlich ein weiteres Gesetz ist, das im Rahmen der Europäischen Union beschlossen wurde, sozusagen mit dem Ziel – und dieses Ziel ist auch von einer gewissen arroganten europäischen Hybris getragen –, die Welt in all ihren Komponenten zu verbessern, besser zu machen, gepaart mit extremen planwirtschaftlichen Eingriffen in die freie Wirtschaft. Das sind lauter Dinge, die im Wunsch schön klingen, aber zu Ende gedacht in der Realität dazu führen, dass – und das ist unsere Meinung – die europäische Wirtschaft im globalen Wettbewerb massivste Wettbewerbsnachteile erleidet und in weiterer Folge im globalen Wettbewerb in die Knie geht.

Das ist ja nur ein Teil dieses Bürokratiewahnsinns – und da zitiere ich jetzt IV-Präsidenten Knill –, der auf europäischer Ebene über entsprechende Richtlinien auf die Unternehmen losgelassen wird, Stichwort EU-Taxonomie; die EU-Taxonomie mit einem ganzen Wust an Vorschriften und Richtlinien und Sorgfaltspflichten und Prüfungen, die immer auch eine kleine Unterstellung gegenüber den Unternehmen sind, dass sie einmal grundsätzlich nicht ethisch und nicht im Sinne der Menschen und der Bevölkerung agieren. Diese Unterstellung, die da immer ein bisschen mitschwingt, kann ich überhaupt nicht teilen.

Das heißt, wir sehen uns hier in Europa einem riesigen Wust an Vorschriften ausgesetzt, das geht sogar so weit, dass sich fähige Leute in Führungspositionen von Unternehmen, insbesondere Aufsichtsräte, ernsthaft überlegen, zu gehen, weil sie sagen: Das tue ich mir alles nicht an! Ich erspare mir jetzt all diese Vorschriften und Richtlinien! Da gibt es KPMG-Seminare, die tagelang dauern. Und im Ergebnis wird die Welt nicht in dem Ausmaß besser werden – das ist die Wirklichkeit –, in dem Sie sich das wünschen. Also Ihre Wünsche sind ja durchaus legitim, aber Politik muss auch in der Realität ankommen. (Obmann Haubner gibt das Glockenzeichen.) Alles Weitere werde ich dann in meinem zweiten Redebeitrag – ich sehe, die 3 Minuten sind schon vorbei – sagen. – Vielen Dank.

Peter Haubner: Danke, Herr Kollege.

Herr Kollege Reimon, bitte.

Michel Reimon (Grüne, Abgeordneter zum Nationalrat): Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Expertinnen! Werte Initiator:innen des Volksbegehrens! Jetzt arbeite ich seit 20 Jahren zum Thema Handelsabkommen, Lieferkettengesetze et cetera und müsste grundsätzlich froh sein, wenn es ein Volksbegehren zu diesem Thema gibt und sich Menschen mit diesem Thema beschäftigen und darüber diskutieren. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, so, wie dieses Volksbegehren gemacht ist, bin ich es nicht.

Sie fordern, dass man sich Deutschland als Beispiel nimmt – und das deutsche Lieferkettengesetz ist schlecht. Es wird gerade ein europäisches verhandelt, das ist kurz vor dem Abschluss. Es ist wesentlich stärker, es wird für kleinere Unternehmen gelten, es wird für Klimaschutz gelten, was das deutsche nicht tut. Es wird wesentlich strengere Kontrollen haben als das deutsche, es wird für andere Sektoren gelten als das deutsche. Es wird in allen Bereichen deutlich besser sein. Wenn das, was Sie hier fordern, das Vorbild für eine österreichische Regelung wäre, schwächen wir ein Lieferkettengesetz und haben noch einen Nachteil in dieser ganzen Geschichte.

Sie betreiben mit diesem Text noch Unterstützung für Großunternehmen, damit möglichst schlechte Kontrollen stattfinden. Es kann ja nicht das Interesse von jemandem sein, der sich ernsthaft für Lieferkettengesetze einsetzt, der den Umweltschutz, den Klimaschutz, die Arbeitsbedingungen verbessern möchte, dass Sie das noch schwächen, was jetzt auf europäischer Ebene kurz vor einem Abschluss ist.

Ich würde mich dagegen wehren, dass das in dieser Form jetzt in Österreich Diskussionsgrundlage ist. Und Sie gehen damit schlicht und einfach nicht richtig um. Das muss ich Ihnen jetzt auch sagen – das zeigt sich durch den ganzen Auftritt hier –: Sie bringen ein Volksbegehren ein, bekommen 120 000 Unterschriften, um dieses Thema, dieses wichtige Thema mit österreichischen Parlamentariern zu diskutieren, und sagen dann noch, Sie wollen direkte Demokratie. Da sitzen drei Parteien, die nicht von einem Lieferkettengesetz überzeugt sind, und Sie setzen sich her und nehmen 80 Prozent Ihrer Redezeit, um gar nicht darüber zu reden. Sie reden über irgendetwas, was Ihnen einfällt und nicht über dieses Thema, bei dem Sie drei Parteien überzeugen könnten, weil das wichtig ist. Gott sei Dank haben Sie einen Livestream gefordert, dann kriegen die Leute, die unterschrieben haben, noch mit, dass Sie nicht einmal zu dem Thema arbeiten, für das Sie sich einsetzen. Das ist demokratiepolitisch wirklich ein Desaster, was Sie da aufführen! So ist das aus meiner Sicht nicht zu unterstützen.

An die Expertinnen würde ich noch gerne Fragen stellen, an Frau Rosenberger. Im europäischen Vorschlag ist es jetzt möglich, Finanzdienstleistungen auszunehmen. Wie beurteilen Sie das, wie schätzen Sie das ein? An Frau Lein würde ich gerne die Frage stellen: Wie schätzen Sie aus Sicht der Industriellenvereinigung das deutsche Lieferkettengesetz ein?

Peter Haubner: Danke vielmals. Gibt es ein Problem? Okay, gut.

Dann würde ich Frau Kollegin Doppelbauer bitten.

Karin Doppelbauer (NEOS, Abgeordnete zum Nationalrat): Herr Vorsitzender! Ich hätte auch einiges zu sagen, wie dieses Volksbegehren zustande gekommen ist, werde mich aber darauf fokussieren, was im Augenblick unsere Position zu dem ist, was auch auf der europäischen Ebene diskutiert wird.

Da möchte ich schon damit starten, dass wir NEOS natürlich für eine Verantwortung für alle sind. Das betrifft Unternehmerinnen und Unternehmer genauso wie Konsumentinnen und Konsumenten. Ich arbeite selber seit fast 20 Jahren in der Industrie, in der internationalen Industrie und sehe, dass diese vieles tatsächlich auch schon umsetzt.

Es geht natürlich darum, dass hier alle in der Verantwortung sind und diese auch wahrnehmen. Wie gesagt, aus meiner Position passiert hier schon sehr, sehr viel, vor allem auch in der internationalen Industrie, in der international tätigen Industrie.

Was wir schon sehen, wenn wir uns die Lieferkettengesetze generell anschauen, wenn Sie einen Schritt in der gesamten Diskussion zurückgehen, dann möchte ich schon sagen, dass es für mich persönlich und auch für uns NEOS schon ein wenig so ist, dass hier halt gesetzlich nicht viel weitergegangen ist, vor allem bei den Freihandelsabkommen. Wenn man gute und moderne Freihandelsabkommen abschließen würde, dann hätte man ganz viele von diesen Maßnahmen, die hier jetzt gefordert werden und die aus unserer Sicht in einigen Bereichen für die Unternehmen, die das auch umsetzen müssen, überbordend sein werden - -, dann hätte man nicht alles so machen müssen.

Betreffend moderner Freihandel: Da konnte man sich nicht durchsetzen, da konnte man sich offenbar auf keine besseren Standards, vor allem was die Themen Kinderarbeit, soziale Gerechtigkeit, Umweltschutz angeht, einigen. Was macht man? – Man hängt es den Unternehmen um, man hängt es der Wirtschaft um. Das ist nicht so, wie wir das steuern würden.

Nichtsdestotrotz: Wir sind, wo wir sind. Das heißt, im Augenblick geht es uns darum, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer von den Belastungen möglichst so getroffen werden, dass es umsetzbar ist und auch rechtlich umsetzbar sein wird. Deswegen finden wir es auch besonders schade, dass einige Regelungen durch Privilegierungen, wie zum Beispiel durch Safe Harbor abzumildern, nicht in dem jetzigen Vorschlag, so zumindest die Diskussion, drinnen sind. Also da geht es uns darum, wenn es schon gewisse Branchenstandards gibt, wenn gewisse Zertifizierungen schon da sind, dass die auch angemessen integriert werden und dass da nicht noch zusätzlich neue Bürokratie auf die europäischen Unternehmerinnen und Unternehmer zukommt.

Damit habe ich es auch schon gesagt: Was besonders wichtig ist, sind ein einheitlicher Rechtsrahmen für Gesamteuropa und nicht etwa Alleingänge, die da immer wieder auch gefordert werden.

Ich möchte noch kurz zu zwei, drei Fragen kommen. Meine ersten würde ich gern an Frau Lein stellen: Wie würden Sie denn die Umsetzung auf nationaler Ebene einschätzen, also die Diskussionen, die im Augenblick für die Umsetzung auf nationaler Ebene vorgesehen sind? Mich würde auch interessieren – dann schließe ich einmal die erste Runde als letzten Punkt ab –: Wenn man die Zertifizierungen anschaut, die es im Augenblick gibt, vor allem für die Berichtslegungen, wie schätzen Sie das denn ein? Wird das reichen oder kommen da noch zusätzliche Belastungen auf die Unternehmer:innen zu? – Vielen Dank.

Peter Haubner: Danke vielmals für die erste Fragerunde.

Ich komme zur zweiten Fragerunde. Es sind wieder 3 Minuten pro Fraktion.

Als Erste habe ich wieder Kollegin Niss. – Bitte, Frau Kollegin.

Maria Theresia Niss: Herr Vorsitzender! Vielleicht nur ganz kurz zum deutschen Gesetz, weil das ja auch angesprochen worden ist: Also da gibt es ja auch schon die ersten Befragungen insgesamt, weil es immer wieder heißt, das ist viel schwächer und wir brauchen stärkere Gesetze et cetera. Es gibt ja Befragungen, und ein Viertel der Unternehmen denkt über einen Rückzug aus den Beziehungen aus internationalen Lieferketten nach, weil sie die Lieferkette, vor allem in bestimmten Ländern, vor allem wenn sie über einige Schritte hinausgeht, einfach nicht kontrollieren können. Ich glaube, das ist das, was man immer wieder berücksichtigen muss.

Natürlich bin ich für meinen direkten Lieferanten verantwortlich, für den kann ich auch einstehen, für den muss ich und kann ich auch das Risiko übernehmen und die Verantwortung und die Sorgfaltspflicht übernehmen. Die Frage ist ja immer nur: Wie weit geht diese Lieferkette? – Ich glaube, das ist das Wesentliche. Auch wenn es im deutschen Gesetz nicht so ist, dass man für alle verantwortlich ist, aber indirekt ist jedes einzelne Unternehmen betroffen, denn, auch wenn es nicht im gesetzlichen Anwendungsbereich ist, ist es natürlich trotzdem so, dass man sich absichern möchte und dass somit die Sorgfaltspflichten, die Bürokratie et cetera auf jedes Unternehmen weitergegeben werden. Darauf möchte ich nur hinweisen.

Es heißt immer wieder, der Anwendungsbereich ist gering, aber im Endeffekt sind alle Unternehmen von der Bürokratie betroffen. Das ist das Problem und das wird die internationalen Lieferketten extrem gefährden, weil sich einfach einige Unternehmen aus ihnen zurückziehen werden. Profitieren werden andere Länder, andere Regionen, die das nicht so garantieren. Das hilft weder den Menschenrechten noch dem Umweltschutz, denn – ich möchte es noch einmal sagen – gerade die österreichischen Unternehmen exportieren Umweltschutz. Sie wissen das, wir wissen das alles, und ich glaube, das sollten wir unterstützen. – Danke.

Peter Haubner: Danke vielmals.

Kollege Matznetter, bitte.

Christoph Matznetter (SPÖ, Abgeordneter zum Nationalrat): Herr Obmann! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Expertinnen und Betreiber dieses Volksbegehrens! Zuerst einmal eine grundsätzliche Feststellung: Würden die Unternehmen und das Unternehmensmanagement von sich aus ihre ethische und moralische Verantwortung wahrnehmen, bräuchten wir keine Regelungen. Das ist aber – Kollegin Rosenberger hat das auch schon dargestellt – leider oft nicht der Fall. Daher kommen wir nicht umhin, dringend zu fordern, dass es auch einen entsprechenden Rechtsrahmen gibt, in dem die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt und dieser Verantwortung jedenfalls nachkommen.

Völlig unverständlich ist mir, dass Kollege Kassegger von der FPÖ von einer „Hybris“ spricht, denn wir reden von der Verhinderung von Kinderarbeit, Sklavenarbeit, Zerstörung von Lebensräumen und Gefährdung von Menschen. Das ist überhaupt kein Thema. Das geht nicht!

Wir haben genug im Strafgesetzbuch, das universal gilt. Es kann nicht sein, dass jemand Geschäfte aus dem Verbrechen macht, das woanders begangen wird. So und so nicht; da müssen wir nachschärfen und daher ist es gut, wenn es so ist.

Ich fürchte nur, Kollege Reimon hat recht, dass es ein Rückschritt wäre, wenn wir jetzt eine gesetzliche Regelung einführen, die hinter das zurückfällt, was wir von der europäischen Ebene auch aufgrund des Standes der Verhandlungen dort zu erwarten haben. Daher ein paar konkrete Fragen dazu:

Erste Frage: Frau Bundesministerin, wir haben eine relativ kurze Frist, wahrscheinlich von drei Jahren, für die Richtlinie, und wir müssen eine nationale Umsetzung machen. Das heißt: Ein Gesetz brauchen wir sowieso. Wie ist die Position in Ihrem Haus, was die Vorbereitungen betrifft? Die Frage von Kollegen Schroll wäre: Erwarten wir hier zumindest in der Begutachtung noch in dieser GP einen Vorschlag?

Zweite Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Der derzeitige Stand ist ja so, dass kleinere Unternehmen in Wahrheit ausgenommen sind. Seien wir ehrlich: Für kleinere Unternehmen wird eine jetzt geplante Regelung nicht machbar sein. Die werden kein Büro in Pakistan haben, über das sie Nachforschungen anstellen können. Da brauchen wir, um es in Zukunft runterskalieren zu können, andere Methoden, die es auch möglich machen, im internationalen, globalen Wirtschaftsbereich tätig zu sein. Meine Frage ist: Gibt es da schon Ideen? Ich habe gehört, dass man für kleine und Kleinstunternehmen eventuell ein White-and-Blacklisting macht. Da könnten wir uns die Geldwäscherei anschauen, da haben wir Risikoländer und Risikobranchen. Vielleicht lässt sich da etwas finden, was man auf europäischer Ebene dann für eine künftige Downskalierung machbarer Art und Weise umsetzen kann.

Frage an die Frau Staatssekretärin: Ihr Bundesminister Kocher hat sich – das haben wir heute schon gehört – leider gegen die Finanzbranche ausgesprochen. Wird jetzt eine Zustimmung Österreichs erfolgen, damit wir diese Richtlinie haben?

Die allerletzte Frage an Frau Rosenberger gleich in diesem Zusammenhang: Wie schnell schätzen Sie, wird es jetzt in der EU gehen? Und wann werden wir mit der endgültigen Richtlinie rechnen können? – Danke.

Peter Haubner: Vielen Dank.

Kollegin Götze, bitte.

Elisabeth Götze (Grüne, Abgeordnete zum Nationalrat): Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren, auch Einbringer des Volksbegehrens! Grundsätzlich: Die Lieferkettenthematik ist uns sehr wichtig, das wurde auch schon von meinem Kollegen betont. Also begrüßen wir, dass es da eine Regelung geben wird und geben muss. Ich möchte auch betonen, dass ich sehr froh bin, dass das auf europäischer Ebene passiert. Ich glaube nicht, dass eine nationale Lösung Sinn macht. Österreich ist diesbezüglich zu klein. Insofern unterstützen wir natürlich die Bemühungen auf EU-Ebene, die auch schon sehr weit gediehen sind.

Wir sehen es eher als Wettbewerbsvorteil, wenn es einheitliche Lösungen in ganz Europa gibt. Auch für kleinere Unternehmen kann es ein gewisser Vorteil sein, wenn nicht diejenigen, die – das wurde auch von Kollegen Matznetter angesprochen – im europäischen Inland von illegalen Praktiken profitieren, das in andere Länder auslagern, wenn die dadurch sozusagen Wettbewerbsvorteile haben.

Meine Frage an Frau Lein wäre: Wie ist Ihre diesbezügliche Einschätzung, eher in Bezug auf Klein- und Mittelbetriebe? Inwieweit profitieren die vielleicht sogar von diesem Level-Playing-Field?

Gleichzeitig muss ich aber auch sagen: Ich teile die Bedenken von Kollegin Niss, dass es für manche Betriebe schwierig sein kann, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen, da die Überprüfung sehr aufwendig sein wird. In Deutschland gibt es ein Onlinetool, das Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, der sogenannte KMU-Kompass.

Meine Frage geht jetzt an die Vertreterinnen der Bundesregierung, inwieweit so etwas auch in Österreich angedacht ist beziehungsweise inwieweit die europäische Lösung in diese Richtung gehen wird. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen kann es möglicherweise geben? Vielleicht gibt es da schon Überlegungen?

Noch eine Frage zur Aufsichtsbehörde, die die Richtlinie aktuell vorsieht: Welche Eckpunkte sind da aus Ihrer Sicht wichtig, damit diese Behörde gut und schnell arbeiten kann? – Danke.

Peter Haubner: Vielen Dank.

Kollege Kassegger, Sie sind jetzt am Wort.

Axel Kassegger: Herr Vorsitzender! Ich will jetzt kurz auf Kollegen Matznetter replizieren, der ja in Wahrheit das bewiesen hat, was ich gesagt habe, nämlich: Es ist offensichtlich sozialistische Wirtschaftspolitik, dass man grundsätzlich den Unternehmen einmal Fehlverhalten et cetera unterstellt. Nicht anders erklärt sich Ihr Redebeitrag, wir brauchen das, weil es eben doch Unternehmen gibt, die sich nicht wohlfeil verhalten, also brauchen wir diese Richtlinien in dieser Art und Weise.

Zum Thema Hybris gibt es mehrere Übersetzungsmöglichkeiten, nehmen wir die: Vermessenheit. Es ist vermessen – und das meine ich mit einer europäischen Hybris –, einerseits zu glauben, dass die europäische Art und Weise zu leben auf der ganzen Welt – das ist im Übrigen totalitär und auch nicht differenzierend – durchgesetzt werden muss. Zum Zweiten ist es eine Vermessenheit, zu glauben, dass die Welt das, was Sie jetzt in Europa machen, interessiert.

Dasselbe ist ja in der Klimapolitik. Die Europäer glauben, die Welt denkt und handelt gleich wie die Europäer, und am Ende stehen die Europäer dann alleine da, weil die Welt nicht mitmacht. Und das ist die Wirklichkeit. Das eine ist ein Wunschkonzert, das andere ist die Wirklichkeit.

Ich respektiere und akzeptiere auch vollkommen die Argumente und die Vorgehensweise der Proponenten des Volksbegehrens, auch des Kollegen Reimon, der sagt, dass die EU-Richtlinie wesentlich besser ist als das deutsche Gesetz, weil sie noch viel schärfer ist, weil sie die zivilrechtliche Haftung und so weiter einbringt. Ich nehme mir aber das Recht heraus, auch den gegenteiligen Standpunkt als Meinung zu vertreten, dass ich sage, besser ist in dem Fall schlechter, also noch schärfer und noch ärger.

Ich bin enttäuscht von der ÖVP, auch von den Vertretern der Industriellenvereinigung, denn außer hier inhaltsleer darauf hinzuweisen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss, und die Sorge zu äußern, dass KMUs - - Selbstverständlich ist es so, dass die KMUs von diesem Bürokratiewahnsinn auch betroffen sind. Und Sie werden versuchen, die Bürokratie zu verringern! In Wirklichkeit sind Sie seit Jahren, Jahrzehnten in den entsprechenden Entscheidungspositionen: Sowohl in der Bundesregierung stellen Sie den Bundeskanzler, als auch im Europäischen Parlament haben Sie Mehrheiten, als auch stellen Sie mit Frau von der Leyen die Kommissionspräsidentin. Das heißt: Sie könnten das alles verhindern. Da reicht es eben nicht, wenn sich IV-Präsident Knill sehr kritisch äußert und sagt, das sei alles ein Wahnsinn und in Wahrheit abzulehnen, wenn Sie dann in der politischen Umsetzung genau das mitbeschließen und Ihre Kritik an dem Ganzen nur sehr zahnlos ist. Also da sind Sie als Wirtschaftspartei massiv in der Verantwortung.

Abschließend habe ich noch eine Frage. Die Freiheitliche Partei ist gegen dieses Lieferkettengesetz, da es ein weiteres Gesetz ist, das den Bürokratiewahnsinn – gut gemeint ist halt nicht immer gut gemacht – von der europäischen Ebene auf die europäischen Länder runterstülpt; wobei im Übrigen immer gesagt wird: Toll, dass es jetzt eine einheitliche europäische Regelung gibt! – Das stimmt ja nicht, das ist eine Richtlinie, da kann es 27 verschiedene Gesetze geben. Also wenn man es einheitlich machen will, dann muss man eine Verordnung machen.

Peter Haubner (das Glockenzeichen gebend): Frage, bitte!

Axel Kassegger: Die Frage: Warum ist der Finanzsektor aus diesen Regelungen ausgenommen, so wie es jetzt ausschaut?

Peter Haubner: Danke vielmals.

Kollegin Doppelbauer, bitte.

Karin Doppelbauer: Ich bin immer bass erstaunt, wenn die FPÖ über die Umsetzung von politischen Maßnahmen spricht. Sie war ja oft genug selbst in der Bundesregierung und da hat man jetzt auch nicht unbedingt die Qualität gesehen, die sich manch andere vorgestellt hätten. Natürlich geht es hier um einheitliche Rechtsrahmen, die wir, glaube ich, alle gefordert hätten, und natürlich kann man hier daran arbeiten, dass die Umsetzung dann in den 27 Ländern durchaus einheitlich gemacht wird. – Nur so viel dazu.

Ich hätte noch zwei Fragen an die Vertreterinnen der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin, Frau Ministerin. Frau Staatssekretärin, als Vertreterin des Wirtschaftsministers: Wie sehen Sie denn die Sorgen der Industrie und die Bedenken des Lieferketteninstituts? – Der Complexity Science Hub – ich weiß nicht, ob Sie das verfolgt haben – hat auch sehr, sehr viel zum Lieferkettengesetz gemacht und hat vor allem auch gefragt, welche Daten zur Verfügung gestellt werden könnten und welche Möglichkeiten es in der Digitalisierung gibt, um solche Lieferkettengesetze zum Beispiel auch viel einfacher und mit weniger Bürokratie umzusetzen. Hatten Sie da einen Austausch? Wie ist die Position von Ihrer Seite aus?

Was uns auch noch interessieren würde, ist, wie weit die Bundesregierung jetzt in den Verhandlungen ist und wie die nächste Abstimmung dann im Rat sein wird. Gibt es schon eine Einigung? Wird man sich enthalten, wird man da zustimmen? Was sind denn sozusagen die Knackpunkte in der Diskussion, die Sie intern noch haben? Das würde uns besonders interessieren.

Und – da hat Herr Dr. Kassegger natürlich einen Punkt –: Wird die einheitliche Umsetzung auf EU-Ebene dann ein Kernpunkt Ihrer Aussage auf EU-Ebene sein? – Vielen Dank.

Peter Haubner: Danke vielmals. Damit sind die beiden Fragerunden abgeschlossen.

Jetzt würde ich Sie, Frau Bundesminister, Frau Staatssekretärin, jeweils bitten, Ihre Wortmeldung gleichzeitig mit einer Beantwortung zu verbinden. Wer von den Damen möchte beginnen? Wir haben für jede Dame 3 Minuten vorgesehen. – Bitte.

Alma Zadić (Bundesministerin für Justiz): Herr Ausschussvorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hoher Ausschuss! Geschätzte Proponenten des Volksbegehrens! Sehr geehrte Expertinnen! Umweltverbrechen und auch die Missachtung von Menschenrechten entlang der Lieferkette – ich glaube, das will niemand von uns. Das ist ganz klar ein Verbrechen und das gehört auch so benannt. Und ja, wir Konsumentinnen und Konsumenten drängen auch immer darauf, dass sich Unternehmen an diese Bestimmungen halten, dass die freiwilligen Standards, denen sie sich unterworfen haben, auch Geltung haben.

Ich möchte hier schon auch feststellen: Sehr viele Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe, halten sich ja an diese freiwilligen Standards. Ich glaube, das muss einfach noch einmal gesagt, unterstrichen werden. Leider gibt es auch Unternehmen, die sich eben nicht an diese freiwilligen Standards halten. Das sind auch global agierende Unternehmen, die dazu beitragen, dass gerade auch österreichische Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil erleiden, weil sie sich eben an der Lieferkette orientieren und schauen, dass es entlang der Lieferkette nicht zu einer Missachtung von Menschenrechten oder zu Umweltverbrechen kommt. Genau aus diesem Grund haben wir ja gesehen, dass es wichtig ist, dass wir verpflichtende Standards haben, damit sich eben alle daran halten und damit am europäischen Markt faire Wettbewerbsbedingungen herrschen – faire Wettbewerbsbedingungen für die Klein- und Mittelbetriebe, für die heimischen Klein- und Mittelbetriebe, die sich ja tatsächlich an diese Standards halten und sich an denen auch orientieren.

Ja, vielfach wurde es auch angesprochen und deswegen möchte ich kurz einige Fragen beantworten: Wie Sie alle wissen, gibt es eine Einigung im Trilog seit Dezember 2023. Wir haben jetzt leider noch nicht das finale Dokument vom Vorsitzenden bekommen, es heißt aber, dass es hoffentlich in den nächsten Tagen kommt. Je früher es kommt, umso besser, dann können wir das auch wirklich eingehend analysieren. Mitte Februar ist ein AStV vorgesehen, das heißt, dort soll dann auch auf Arbeitsgruppenebene über die Details gesprochen werden, im Februar wird es auch einen entsprechenden Rat dazu geben.

Wir in der Bundesregierung, insbesondere mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, haben ja schon im Vorfeld ein umfassendes Arbeitsgruppentreffen gehabt, wo wir sehr, sehr viele Stakeholder eingebunden haben. Ich glaube, das war auch gut, weil sehr viele Ideen, Interessen, Meinungen eingeflossen sind und wir daraus auch etwas ableiten konnten, das dann tatsächlich auch in die nationale Gesetzeswerdung einfließen wird.

Ich glaube, es ist auch kein Geheimnis, dass die zwei Koalitionspartner auch unterschiedliche Ansichten darüber haben, wie weit die Verpflichtungen gehen sollen, aber ich möchte das finale Dokument abwarten, bis wir dann in interne Verhandlungen gehen. Wir sind vorbereitet, wir haben viel Vorarbeit in den zahlreichen Arbeitsgruppen geleistet, das heißt, die Umsetzung kann dann auch recht rasch erfolgen. – Vielen Dank.

Peter Haubner: Danke, Frau Bundesminister.

Frau Staatssekretärin, bitte.

Susanne Kraus-Winkler (Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreter des Volksbegehrens! Ich werde jetzt nicht das alles wiederholen, was hier steht und was schon gesagt wurde. Ich darf daher in Ergänzung zur Frau Bundesminister sagen, dass wir jetzt eigentlich noch auf den finalen Text warten, aber grundsätzlich ist diese (englisch aussprechend) Directive ein wichtiger Beitrag zu einer verstärkten Umsetzung der internationalen Standards unternehmerischer Verantwortung. Und dieses verantwortungsvolle unternehmerische Handeln und die Achtung von Menschenrechten in internationalen Umwelt- und Arbeitsstandards, in internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind für uns wichtige Anliegen. Das ist auch in der Außenwirtschaftsstrategie 2018 festgehalten und im aktuellen Regierungsprogramm verankert. – So viel zu dem.

Nichtsdestotrotz sind wir überzeugt davon, dass die Integration von Standards unternehmerischer Verantwortung und die risikobasierte Sorgfaltsprüfung in der Wertschöpfungskette die Resilienz und den Erfolg der österreichischen Unternehmen fördert sowie deren Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Es müssen jedoch – und das ist völlig klar – auch die Verhältnismäßigkeit, die heute schon angesprochen wurde, und die Praktikabilität gewahrt bleiben. Daher ist auch vor allem im Binnenmarkt dieses schon angesprochene einheitliche Vorgehen ganz, ganz wesentlich.

Wir werden im Ministerium intensiv daran mitwirken, dass wir die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Das gilt auch für die KMUs, die zwar nicht unmittelbar, aber in gewisser Weise mittelbar auch im Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind.

Eine Diskussion betreffend die nationale Umsetzung wird erst nach Veröffentlichung der Richtlinie erfolgen können. Im Wirtschaftsministerium wird jetzt schon daran gearbeitet, im engen Austausch auch mit den Mitgliedstaaten zu erarbeiten, wie wir Unternehmen dabei bestmöglich vorbereiten können.

Vielleicht noch ganz kurz zu den Fragen: Der Herr Bundesminister hat sich im Rat enthalten, da damals der Text erstens nicht klar war und die Auswirkung auf die Finanzmarktstabilität auch nicht absehbar war; es ging ja damals um die Finanzbranche.

Zur Frage Digitalisierung und Umsetzung: Es, glaube ich, wird sicher eine wichtige Aufgabe sein, zu schauen, wie weit man hier digitale Methoden einsetzen kann, um die Bürokratie möglichst zu automatisieren. Da bin ich zu 100 Prozent bei Ihnen, das wird sicher eine der wichtigen Aufgaben in diesem Zusammenhang sein.

Die Umsetzung in dieser Legislaturperiode, glaube ich, war noch eine Frage: Wir wissen noch nicht, wie lange die Umsetzungsfrist sein wird. Wir gehen derzeit von wahrscheinlich zwei oder drei Jahren aus, zu 100 Prozent haben wir es wie gesagt noch nicht. Das heißt, die Umsetzung wird wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode allein aus diesem Faktum nicht möglich sein.

Betreffend Begutachtungsfrist: Ich weiß nicht, ob du noch etwas ergänzen möchtest.

Alma Zadić: Wir werden uns das anschauen. Wir haben schon viel Vorarbeit geleistet, wie die Frau Staatssekretärin bereits ausgeführt hat. Dann werden wir sehen, welche konkreten Regelungen umzusetzen sind. Soviel ich weiß, wird die Frist zwei Jahre dauern, aber es ist auch wichtig, dass in den Mitgliedstaaten auch einheitlich vorgegangen wird. Es bedarf natürlich eines Austausches; wir arbeiten daran, dass wir so rasch wie möglich fertig sind, aber jetzt muss einmal der Vorsitzende den Text liefern und den haben wir nicht. (Kraus-Winkler: Klare finale Texte!)

Peter Haubner: Danke vielmals den beiden Damen der Bundesregierung.

Wir haben jetzt die Expertinnen, die wir noch einmal hören; jeweils 5 Minuten. Wer möchte beginnen? – Frau Magister, bitte.

Maria Theresa Lein: Gut, dann fange ich an.

Eine der meistgestellten Fragen ist die Frage des Anwendungsbereichs. Tatsächlich – auch das wurde schon gesagt, wir warten auf den finalen Text – ist es unabhängig davon, was da jetzt drinnen steht, wer sich jetzt im konkreten Anwendungsbereich befindet, wie wir – schade, dass Abgeordneter Reimon jetzt nicht da ist – beim deutschen Lieferkettengesetz sehen, dass natürlich die KMUs in der Zulieferkette mit Codes of Conduct konfrontiert werden und mit den Anforderungen der großen Unternehmen, die das einhalten müssen, konfrontiert werden und Auskunft geben müssen.

Das Problem, gerade auch da, von KMUs ist, dass sie sehr oft wahrscheinlich eben nicht die Marktmacht haben beziehungsweise im Kontakt auch mit allen Unternehmen in unserer Mitgliedschaft sind, wo auch das Gros, weil wir in Österreich sind, KMUs sind, aber auch die Großen sagen mir: Ich werde viele dieser Informationen nicht bekommen! Tatsächlich ist es so: Bei den Unternehmen, die wir im Mitgliedsbereich haben, die da schon ganz viel machen, ist KI ein entscheidender Schlüssel, diese komplexen Lieferkettennetzwerke zu überwachen. Das kann aber natürlich auch immer nur eine von sehr vielen verschiedenen Methoden sein, oder in der Anwendung zeigt sich, dass man unterschiedlich vorgehen muss, sowohl Betriebsbesichtigungen machen als auch KI-Modelle anwenden muss. Das wird ganz sicher viele der KMUs überfordern.

Die Frage der Zertifizierung: Auch da passiert aktuell schon viel in Österreich oder auch in Deutschland. Da dürfen wir nicht vergessen, dass diese Zertifizierung auch unglaubliche Kosten mit sich bringt, und schon jetzt haben sehr viele österreichische Zulieferer, die zum Beispiel großen deutschen Automobilkonzernen zuliefern – da gibt es strenge Anforderungen an Zertifizierung –, dann oft das Problem, dass, wenn sie draufkommen, dass etwas nicht passt, wahnsinnig viel Zeit vergeht, bis sie einen neuen Lieferanten zertifiziert haben.

Sie sehen an all diesen Beispielen, die jetzt schon sehr ins Detail gehen, dass das Problem wirklich immer ist, sich in der Praxis Unternehmensabläufe anzuschauen. Daher ist wie erwähnt die Frage der Umsetzung für uns dennoch so, wie von Theresia Niss gesagt. Das Entscheidende für alle, und da ist es auch wieder egal, ob KMU oder großes Unternehmen, wir haben den europäischen Binnenmarkt, das Allerwichtigste für uns ist, dass wir einheitliche Regelungen haben, einheitliche Regelungen, damit dann nicht 27 verschiedene Berichtspflichten oder 27 verschiedene Risikomanagementprozesse nachgewiesen werden müssen, und dass man da wirklich versuchen kann, nach - - (Zwischenruf.) – Das stimmt, aber das hat politisch leider nicht funktioniert. (Obmann Haubner gibt das Glockenzeichen.)

Peter Haubner: Bitte, die Expertin ist am Wort.

Maria Theresa Lein: Ich glaube, mich - - Ich habe jetzt das E-Mail nicht gefunden, nur noch ganz kurz: Soweit ich weiß, haben sich die Abgeordneten der FPÖ im Europaparlament enthalten, während die Abgeordneten der ÖVP dagegengestimmt haben, bis auf Othmar Karas, der sich ebenfalls enthalten hat. Aber nur so viel: Also die politischen Diskussionen, ob das im Rat ist oder im Parlament, sind in manchen Fällen eben auch nicht abbildbar gewesen; da in die Tiefe zu gehen und sich anzuschauen: Wie setze ich das in der Praxis um?

Das wird tatsächlich eine Frage der Umsetzung in Österreich sein und eine Sache der Anwendung der Unternehmen im täglichen Business, und in zehn Jahren werden wir mehr wissen: Was hat funktioniert und was hat nicht funktioniert? – Danke schön.

Peter Haubner: Danke vielmals, Frau Magistra.

Nun die zweite Expertin: Frau Rosenberger, bitte.

Bettina Rosenberger: Natürlich bedauern wir als Zivilgesellschaft die Ausnahme des Finanzsektors. Derzeit wird ja noch eine Reviewklausel diskutiert, aber es gibt natürlich eine vorläufige Ausnahme, und wie zahlreiche Fälle bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, kann eben auch der Finanzsektor zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden beitragen.

Das ist ein bisschen abstrakter als am Beispiel eines T-Shirts, aber wenn eine Bank zum Beispiel einem Bergbauunternehmen einen Kredit zur Finanzierung von geplanten Vorhaben zur Verfügung stellt, kann es im Zuge dieser Aktivitäten zu Menschenrechtsverletzungen kommen. Wären auch Banken vom Lieferkettengesetz erfasst, müssten zuerst entsprechende Risikoanalysen durchgeführt werden, und somit könnten eben auch Menschenrechtsverletzungen im Finanzsektor verhindert werden. Zudem haben sich in der Vergangenheit bereits zahlreiche Investorengruppen für die Erfassung des Finanzsektors in der Richtlinie ausgesprochen.

Darüber hinaus möchte ich noch einmal betonen, dass eben das EU-Lieferkettengesetz maßgeblich zu einem Level-Playing-Field beitragen kann. Bereits jetzt, wie hier auch schon angesprochen wurde, produzieren ja zahlreiche Unternehmen schon nachhaltig und achten auf Menschenrechte und Umweltstandards. Es ist untragbar, dass diese Unternehmen gegenüber Unternehmen, die sich nicht um Menschenrechte oder Umweltstandards kümmern, einen Wettbewerbsnachteil haben sollten. Aus diesem Grund forderten bereits letzten Herbst 70 österreichische Unternehmen, zum Beispiel auch Unternehmen wie Vöslauer, ein effektives EU-Lieferkettengesetz.

Auch weil die Aufsichtsbehörde schon öfter angesprochen wurde: Hier ist es wirklich wichtig, dass es eine staatliche Behörde mit genügend Ressourcen gibt, die wirklich unabhängig arbeiten und prüfen kann.

Darüber hinaus möchte ich noch auf das Szenario zurückkommen, das von Frau Niss angesprochen wurde, nämlich, dass sich Unternehmen aufgrund des Lieferkettengesetzes ja auch zurückziehen könnten. Dieses Szenario wurde im letzten Jahr medial sehr intensiv am Beispiel Strabag diskutiert. Also die Strabag hat medial angekündigt, dass sie sich auf Grundlage des deutschen Lieferkettengesetzes vom afrikanischen Markt zurückziehen muss, und im Zuge der Hauptversammlung der Strabag konnte dann festgehalten werden, dass diese Aussage nicht stimmt und das deutsche Lieferkettengesetz kein Faktor ist, der den Rückzug der Strabag beeinflusst hat.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass jetzt die Erklärung der Menschenrechte 75 Jahre her ist – wir haben im Dezember das 75-jährige Jubiläum gehabt, dass Menschenrechte universell und unteilbar sind und auch keine parteipolitischen Grenzen kennen dürfen. Umso mehr ist zu begrüßen, auch wenn es im Moment natürlich noch große Differenzen zwischen unterschiedlichen Parteien gibt, dass zum Beispiel auch Abgeordnete der FPÖ bereits im Jahr 2021, als im EU-Parlament über den legislativen Initiativbericht, also nicht die finale Richtlinie, aber einen legislativen Initiativbericht zu einem progressiven Lieferkettengesetz abgestimmt wurde, dass auch die Abgeordneten der FPÖ dafürgestimmt haben.

Peter Haubner: Danke vielmals.

Wir kommen zur Beantwortung der Fragen, wenn die Proponenten hier noch etwas zu sagen haben? – Dann bitte ich; Sie haben ebenfalls 5 Minuten Zeit, gemeinsam.

Marcus Hohenecker: Es wurden jetzt zwar keine konkreten Fragen an uns gerichtet, es haben sich aber durchaus durch die Stellungnahmen der Abgeordneten Fragen ergeben, zu denen ich Stellung nehmen möchte.

Es scheint hier in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern doch diskutiert zu werden, ob überhaupt ein Lieferkettengesetz in Österreich kommen soll, und man verweist auf die EU, die hier möglicherweise früher oder später eine entsprechende Richtlinie erlassen wird und die österreichische Politik insofern zwingen wird, das zu machen. Aber man legt die Hände in den Schoß und sagt, solange das nicht kommt, können wir nichts machen. Hier besteht offensichtlich kein politischer Konsens, dass so etwas notwendig wäre.

Ich möchte auf den Abgeordneten der FPÖ eingehen, der gemeint hat, es sei ein arrogantes Ziel, die Welt besser zu machen. Ich glaube, wenn man Abgeordneter ist, sollte man dieses Ziel schon haben, sonst ist man nämlich fehl am Platz.

Im Übrigen möchte ich auch ansprechen, dass derselbe Abgeordnete der FPÖ gemeint hat, die Welt werde auch nicht mitmachen. Tatsächlich ist es so, dass die Welt und die Umwelt nicht mitmachen werden, und wenn in anderen Ländern etwa Treibhausgase ausgestoßen werden, dann werden diese Auswirkungen an der österreichischen Grenze nicht haltmachen. Da werden dann auch die Wahnfrieds und andere Nachkommen der FPÖler davon betroffen sein.

Anatolij Volk: Ich möchte, auch wenn es keine direkte Frage war, sondern eine Feststellung, Folgendes festhalten: Das Lieferkettengesetz funktioniert nur dann, wenn es eine gefestigte Demokratie gibt. Das, was ich am Anfang gesagt habe, ist ein ganz wichtiger Punkt für Österreicherinnen und Österreicher, wo man sieht, dass die österreichische Demokratie durch Ihre politische Arbeit abgestuft wurde.

Wir sind keine liberale Demokratie mehr, sondern aufgrund der Bewertung von circa 3 700 Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, die am schwedischen Göteborg-Institut tätig sind, ist unser Land aufgrund von Indikatoren zu Korruption, Intransparenz und so weiter und so fort im Bereich von Armenien – und ich will Armenien jetzt nicht abwerten, aber wir befinden uns ja in diesem Rating. Daher ist das, was die Abgeordnete, die jetzt nicht mehr hier ist, gesagt hat, eigentlich nicht nachvollziehbar und brandgefährlich.

Daher ist es fast immer bei meinen Reden so, dass ich, bevor ich auf ein Thema eingehe, die Demokratie in den Mittelpunkt stelle. Und da denke ich, das, was wir tun, auch in unserer Freizeit, und was ich mache, besonders in Verantwortung für Generationen, die irgendwann gelebt haben oder so wie mein Vater gegen die Nazis gekämpft haben - - dass wir heute in gefestigten Demokratien leben müssen, und dafür kämpfe ich ja auch – das ist kein Missverständnis.

Und der Abgeordnete von der Volkspartei meinte ja, wir seien schon oft dabei gewesen – das finde ich super. Wir waren, glaube ich, sechsmal in sieben Jahren hier im Hohen Haus vertreten, und ich werde hoffentlich noch öfter kommen, soweit meine Gesundheit - - und die anderen Möglichkeiten da sind. Daher sind gewisse Unterstellungen, die schon gefallen sind, gefährlich für die Demokratie.

Zum Schluss vielleicht: Der ORF, der öffentlich-rechtliche Rundfunk, hat vor Kurzem über ein Volksbegehren berichtet. Der ORF, die Redaktion der „ZIB“, hat berichtet, hat gemeint – oder gesagt –: Das Volksbegehren kommt vom Ausschuss ins Plenum und wird wie alle anderen Volksbegehren ad acta gelegt! – Das ist demokratieschädlich, meine Damen und Herren! Das kann man in den Archiven nachschauen.

Das hat mir sehr wehgetan, denn nach so einer Aussage - - Ich hoffe nicht, weil heute ist sicher ein guter Tag für Demokratie und für Lieferkettengesetz.

Dazu, was der Abgeordnete von den Grünen gesagt hat, der seit 20 Jahren dabei ist: Wir haben uns bemüht, ein bestimmtes Prozedere für das Lieferkettengesetz auf die Beine zu stellen, und das Volksbegehren wurde ja schon vor längerer Zeit initiiert. Man kann den Text des Volksbegehrens nicht ändern! Das, was auf EU-Ebene gemacht wird, worüber debattiert wird – gewisse Verbesserungen, Kontrollmechanismen –, ist ganz wichtig; dass man nicht nur etwas beschließt, sondern es ist wichtig, wie man kontrolliert, Kinderarbeit zum Beispiel, die in gewissen Ländern noch immer nicht abgeschafft ist. Wie das alles von den Firmen gemacht wird, das gehört natürlich der Wirtschaft, und so, wie die Expertin vom sozialen Netzwerk gesagt hat, natürlich auch, und viele Parteien - -

Üblicherweise ist es so, dass die Parteien da immer kritisieren (Obmann Haubner gibt das Glockenzeichen) und sagen: Das ist gut oder das ist schlecht. Wir nehmen die Kritik wahr, aber: bitte nicht unterstellen, dass 120 000 Unterstützerinnen und Unterstützer etwas Falsches unterschrieben haben und wir sie falsch vertreten! Das möchte ich bitte zurückweisen.

Wie gesagt, noch einmal: Schauen Sie, dass die Demokratie gestärkt wird, und daher arbeiten wir auch mit Volksbegehren – Volksbegehren, Abstimmungen.

Peter Haubner: Danke vielmals für die Beantwortung. Sie können bei Ihrer abschließenden Stellungnahme dann noch einmal zu Wort kommen.

Ich beschließe jetzt hier die Befragung und Beantwortung.

Wenn die Bevollmächtigten des Volksbegehrens jetzt noch ein Schlusswort haben wollen, können Sie das bekommen, gemeinsam 5 Minuten.

Ist das noch Ihr Wunsch? (Hohenecker: Ja!) – Bitte, dann sprechen Sie jetzt!

Marcus Hohenecker: Abschließend: Ich freue mich, dass wir und die über 120 000 Unterstützer des Volksbegehrens es geschafft haben, ein wichtiges Thema abermals auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich möchte an das Statement des grünen Abgeordneten Reimon anschließen und darauf hinweisen, dass im Volksbegehrenstext das deutsche Lieferkettengesetz zwar genannt wurde; dies wurde aber deshalb genannt, weil damit eben unterstrichen werden sollte, dass es in vielen europäischen Ländern ein solches Gesetz gibt. Ob man dieses jetzt im Detail gut oder schlecht heißt – es ist besser als gar keines.

Wenn Abgeordneter Reimon dann sogar noch hervorhebt, dass er sich in diesem Bereich seit 20 Jahren engagiert und es bedauert, dass wir als Initiatoren des Volksbegehrens es in unseren 14 Minuten Redezeit nicht schaffen, die anderen Parteien zu überzeugen, so denke ich doch, es wäre sinnvoller gewesen, diese Chance, die das Volksbegehren bietet, zu nutzen, um Fragen an die Abgeordneten zu richten, und nicht so eine deplatzierte und inhaltlich verfehlte Kritik an den Initiatoren oder der konkreten Formulierung des Volksbegehrens anzubringen. Statt aber Fragen an die Experten zu richten, hat Herr Reimon nach seiner verfehlten Aussage einfach den Sitzungssaal verlassen. – So viel zu seinem Interesse.

Ein nationales Gesetz würde die europäische Regelung auch nicht schwächen, sondern es würde das nationale Gesetz natürlich entsprechend einer Richtlinie dann auch angepasst werden müssen. Und dass ein nationales Gesetz eine europäische Regelung schwächen könnte, würde nicht einmal stimmen, wenn eine Verordnung geplant wäre, diese hätte dann Anwendungsvorrang. Tatsächlich ist hier aber bloß eine Richtlinie geplant, mit, wie wir schon gehört haben, jahrelanger Umsetzungsfrist. Nachdem eben andere Länder schon viel weiter sind, ist es eigentlich ein Ausdruck des politischen Unwillens, dass man sagt, da muss auf eine Richtlinie mit einer langen Umsetzungsfrist gewartet werden.

Also wir haben jedenfalls die Diskussion hier erneut angestoßen. Es wird heute nur wegen unserer Initiative über dieses wichtige Thema des Lieferkettengesetzes diskutiert und es wurden Expertinnen eingeladen. Wenn zuletzt meinem Stellvertreter, Herrn Volk, vorgeworfen wurde, er würde am Thema vorbeireden, wenn er die Demokratie anspricht, so möchte ich dazu sagen: Das ist jedenfalls nicht der Fall, denn beim Lieferkettengesetz schien es in der Vergangenheit auch immer so, als sei dies ein Thema bestimmter kleiner NGOs, die sich das auf die Fahnen geheftet haben.

Wir aber haben gezeigt, dass das Thema eines Lieferkettengesetzes in der Bevölkerung durchaus breiten Zuspruch erhält. Dementsprechend wäre es sehr erfreulich, wenn eine der Parteien, die das auch unterstützt, es vielleicht in die Wege leitet, dass da, aus Anlass dieses Volksbegehrens, doch weitere Schritte gesetzt werden und es nicht ad acta gelegt wird. – Danke.

Anatolij Volk: Meine Damen und Herren, danke für Ihr Kommen! Ich denke, dass heute ein guter Tag für ein Lieferkettengesetz und Demokratie ist.

Ich ersuche euch auch, im Parlament Möglichkeiten zu beschließen, dass solche Initiativen auch verbindlich gemacht werden, so wie ihr Kollege Krainer es auch schon erwähnt hat. Das ist eigentlich unerheblich, ob es 100 000 Unterschriften, 500 000 oder eine Million Unterschriften sind – das ist alles unverbindlich. Und so, wie ich schon gesagt habe und der ORF berichtet hat, dass alle Volksbegehren de facto ad acta gelegt werden, ist das brandgefährlich für die Demokratie, meine Damen und Herren.

Wenn man die gute Arbeit von Abgeordneten von allen Parteien anschaut, ich möchte nur darauf hinweisen: In Opposition hat die FPÖ 2022 18 Gesetzesanträge gestellt – null angenommen; NEOS: 17 Gesetzesanträge – null angenommen; SPÖ: 31 Anträge – ein einziger Antrag angenommen.

Ich will jetzt keine Neiddebatte starten und sagen: Was kostet die Demokratie?, aber es ist so, wie es ist.

Meine sehr geehrten Abgeordneten von den NEOS: Hätten Sie 2013 das Ergebnis der wahlberechtigten Menschen mit 4 Prozent nicht gehabt, wären Sie nicht in den Nationalrat gekommen. (Obmann Haubner gibt das Glockenzeichen. – Zwischenruf von Doppelbauer.) Also das ist das, was wir im Moment haben. Daher: Ich ersuche - -

Peter Haubner: Danke vielmals. (Obmann Haubner gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Anatolij Volk: Ich ersuche - -

Peter Haubner: Danke für die Schlussworte.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Das Lieferkettengesetz-Volksbegehren enthält keinen Gesetzentwurf. Aus diesem Grund erfolgt im Ausschuss keine Abstimmung über das Volksbegehren.

Der Ausschuss erstattet nun Bericht über die Behandlung des Volksbegehrens an den Nationalrat.

Dafür ist eine Berichterstatterin zu wählen, es wurde Abgeordnete Niss vorgeschlagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen.– Danke vielmals, das ist einstimmig der Fall.

Herr Mag. Hohenecker, als Bevollmächtigter des Volksbegehrens haben Sie die Möglichkeit, eine persönliche Stellungnahme zum Bericht abzugeben, die Parlamentsdirektion steht Ihnen dazu für Rückfragen zur Verfügung. Als Frist für diese Stellungnahme ist dieser Freitag bis 12 Uhr vorgesehen.

Damit ist die Behandlung des Volksbegehrens Lieferkettengesetz-Volksbegehren im Ausschuss abgeschlossen.

Ich möchte, bevor ich die Sitzung unterbreche, darauf hinweisen, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen, Ihre Geräte und Ihre Taschen im Raum lassen können, er wird überwacht und es kommt niemand herein.

Wir sehen uns zum Tagesordnungspunkt 3 wieder. – Danke vielmals.

Vereinbarungsgemäß unterbreche ich die Ausschusssitzung bis 14 Uhr.