Expertenhearing im Innenausschuss
Volksbegehren Asyl europagerecht umsetzen (345 der Beilagen)

Obmann Karl Mahrer begrüßt den Bevollmächtigten des Volksbegehrens, Herrn Mag. Marcus Hohenecker, sowie dessen von ihm für diese Sitzung nominierten Stellvertreter, Herrn Anatolij Volk und Herrn Ing. Werner Bolek, und die gemäß § 40 der Geschäftsordnung geladenen Expertensehr herzlich. Prof. Czaika werde per Video zugeschaltet. Außerdem würden Ministerin Edtstadler und Minister Nehammer etwas später in die Sitzung kommen.

Es folgen technische Mitteilungen betreffend die Redeordnung.

Eingangsstatements der Vertreter des Volksbegehrens

Anatolij Volk: Besten Dank. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Regierungsmitglieder, die später eintreffen werden. Sehr geehrte Experten, danke für Ihr Kommen! Insbesondere möchten wir an dieser Stelle allen 135 087 Unterstützerinnen und Unterstützern des Volksbegehrens Asyl europagerecht umsetzen herzlich danken.

Unsere Initiative ist überparteilich, besteht aus Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen und Konfessionen; das möchte ich sehr betonen. Wir haben das Ziel, Anliegen der Bevölkerung in der Politik Gehör zu verschaffen. Aktuell wird auch unser Volksbegehren zum Thema Rauchen im Parlament behandelt. Ich hoffe, es wird auch umgesetzt werden. Seit Montag können alle Bürgerinnen und Bürger in ganz Österreich das Volksbegehren zum Thema Impfen mittragen und unterschreiben.

Worum geht es beim Volksbegehren Asyl europagerecht umsetzen? (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) Ich darf den Text betreffend die Forderungen des Volksbegehrens vorlesen: „Mangels Solidarität einiger EU-Mitgliedsstaaten im Asylbereich möge der Bundesgesetzgeber unverzüglich durch (verfassungs-)gesetzliche Maßnahmen folgende Rahmenbedingungen schaffen: Jene Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, werden von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen, bis ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich und ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen eingerichtet sind.“

Weiters geht es um zentrale Punkte des Volksbegehrens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daran erinnern, dass die EU im Jahre 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. Der Friedensnobelpreis gehört nicht Brüssel oder dem Gebäude, das dort steht, sondern allen circa 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union. Jedem von uns gehört ein Teil davon. Man sollte aber annehmen können, dass das Thema Asyl, weil es ein ganz wichtiger Punkt ist, was die Menschenrechte betrifft, von allen EU-Ländern solidarisch gelebt wird.

Solidarität wird auch in den EU-Verträgen gefordert und ist dort verankert. Was passiert aber wirklich? Gibt es ein solidarisches Asylsystem mit effektiver Hilfe vor Ort oder innerhalb der EU, was zum Beispiel eine gerechte Verteilung von Asyl suchenden Menschen und die dazugehörige Finanzierung betrifft? – Leider nein.

Wenn aber unsolidarisches Verhalten toleriert wird, was seit der Flüchtlingskrise 2015 passiert, droht sich dies durchzusetzen. Das Prinzip der Gegenseitigkeit, auch als Reziprozität bezeichnet, ist ein Grundprinzip des Völkerrechts und ist ein Garant für Rechtsstaatlichkeit. Österreich hat, wie Schweden oder Deutschland, besondere Leistungen erbracht und soll solidarisch von der europäischen Unterstützung profitieren. Die Integration der Flüchtlinge löst einen enormen Handlungsbedarf in der gesamten EU aus. Wird dieses Prinzip umgesetzt? – Leider nein. Ist das solidarisch? – Nein. Ist das einer mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten EU würdig? – Nein.

Daher ist die Volksbegehrensforderung, dass jene Asylkosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen werden. Man kann das auch temporär umsetzen – darüber werden dann die Experten referieren –, bis ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich umgesetzt wird. Politisch ist das auch nachvollziehbar und auch gerecht. – Ich danke für eure Aufmerksamkeit.

Mag. Marcus Hohenecker: Grüß Gott, sehr geehrte Damen und Herren! Knapp über 135 000 Menschen haben dieses Volksbegehren unterzeichnet. Auf den ersten Blick, wenn man sich die Forderung anschaut, wirkt das wie ein Volksbegehren von Menschen, die sich gegen die EU richten, denn das Mittel zur Umsetzung soll die Zurückbehaltung von EU-Beiträgen in jenem Ausmaß sein, in dem Österreich mehr Kosten für Asylverfahren hat als andere Länder, die sich abschotten und nicht solidarisch sind. Wenn man sich aber anschaut, worauf die EU basiert, nämlich auf Solidarität und Loyalität, und sieht, worauf überhaupt generell das gesamte Rechtssystem basiert, nämlich wie es mein Vorredner schon gesagt hat, auf dem Prinzip der Reziprozität, dass man Dinge in der Erwartung tut, dass andere dann auch etwas im Gegenzug dafür tun, dann ist diese Forderung nachvollziehbar.

Es geht insbesondere darum, die Einhaltung der EU-Beschlüsse sicherzustellen. Man hat erst vor Kurzem, nämlich im Dezember letzten Jahres gesehen, dass Länder wie Ungarn und Polen nicht bereit sind, Beschlüsse von EU-Organen mitzutragen. Es gab schon mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes, der explizit gesagt hat, dass der Umgang, insbesondere jener Ungarns, mit Hilfe suchenden Flüchtlingen rechtswidrig ist. Was Ungarn daraufhin gemacht hat, war, dass es gesagt hat, es werde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht anerkennen und weitermachen wie bisher.

Das ist auch kein Wunder! Wenn nämlich Rechtsbruch keine Konsequenzen hat, dann führt das dazu, dass er immer weitergeht. Und die 135 000 Menschen, die dieses Volksbegehren unterzeichnet haben, würden sich eben von den Abgeordneten in Österreich wünschen, dass man, so wie sich Österreich an EU-Recht hält, auch andere Länder dazu anhält, indem man darauf hinweist, dass, wenn Rechtsbruch passiert, dieser auch Konsequenzen hat und nicht konsequenzlos hingenommen wird.

Im Übrigen hat man auch gesehen, dass das andere Länder so machen. Als man gesagt hat, das EU-Budget solle an Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit geknüpft werden, hat Ungarn dieses EU-Budget blockiert. Es hat also mit Reziprozität geantwortet, es hat gesagt: Wenn ihr nicht macht, was wir wollen, dann stimmen wir nicht zu! – Wenn man sich das gefallen lässt, denken wir Initiatoren und denken 135 000 Unterstützer dieses Volksbegehrens, dann wird das früher oder später die EU langsam zersetzen, und davor warnen wir.

Daher fordere ich alle, denen der Zusammenhalt in der EU wichtig ist, auf, hier dafür zu sorgen, dass die Forderungen dieses Volksbegehrens umgesetzt werden. Man kann sie umsetzen, indem man auf EU-Ebene wie auch im Bereich der Rechtsstaatlichkeit darauf drängt, dass die Verteilung von Mitteln an einen fairen und auch menschenrechtskonformen Umgang mit Flüchtlingen geknüpft ist, oder man sollte, wenn das nicht hilft, auch national gegen Rechtsverstöße einzelner Länder vorgehen. – Ich danke.

Ing. Werner Bolek: Schönen guten Morgen! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ministerriege brauche ich ja noch nicht zu begrüßen, ich hoffe, dass die beiden Minister die Mediathek nutzen und zumindest online bei uns sind, weil die Experten im Endeffekt ja nicht nur für uns referieren, sondern auch die Minister in ihren Entscheidungsfindungen hoffentlich berücksichtigen, was die Experten zu sagen haben. Insofern finde ich es schade, aber es ist halt offensichtlich Gewohnheit, dass Minister wenig Zeit haben.

Zu den zentralen Forderungen unseres Volksbegehrens haben bereits meine Kollegen gesprochen, ich möchte insbesondere noch darauf hinweisen, dass die derzeitige Ruhe vor dem Sturm trügerisch ist. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) Wir haben zwar, möglicherweise auch aufgrund von Corona, eine relativ stille Zeit, auch was den Flüchtlingsstrom betrifft, aber es gibt Pulverfässer rund um uns. Ich weise nur darauf hin, dass in der Türkei Millionen Flüchtlinge in Warteposition sind und Ministerpräsident Erdoğan nur durch Zahlungen seitens der EU so freundlich ist und diesen Zustand beibehält, aber das kann sich ändern.

Innerhalb der EU, in Griechenland, Zypern, Italien, Spanien et cetera, sind Hunderttausende Flüchtlinge in teilweise menschenunwürdigen Lagern zwischengeparkt und warten darauf, dass sie in andere europäische Länder strömen können. Also diese Binnenmigration steht auch vor der Tür – dazu werden wir hoffentlich auch etwas von den Experten hören. Leider ist die Welt voller Krisen. Es gibt zig Millionen potenzielle Flüchtlinge im Mittleren Osten, in Afrika und natürlich auch in weit entfernten Teilen der Welt, die uns zum Glück nicht so betreffen, was Flüchtlingsströme betrifft, aber trotzdem: Das Thema Asyl ist keineswegs erledigt, ein Funke genügt.

Ich komme jetzt gleich zu den Fragen an die Expertenrunde: Um das Volksbegehren und die Forderungen besser zu verstehen, ist es natürlich notwendig, sich die statistischen Grundlagen und auch die Zahlen, Daten und Fakten anzusehen. – Ich richte jetzt die Fragen an alle Experten und hoffe, dass der am Berufenste aus der Expertenrunde dann den jeweiligen Part übernimmt und dass am Ende, nach den Ausführungen der vier Experten, nach Möglichkeit alles gut abgedeckt ist.

Zuerst geht es also um die statistischen Fragen, um die Frage: Wie sieht die Asylsituation oder Flüchtlingssituation in Österreich aus?, insbesondere auch um die Fragen, wie die Struktur ist, welche die Herkunftsländer sind, und es geht vor allem um die tatsächliche Zahl an Personen, die sich zum Thema Flucht oder/und Asyl in Österreich aufhalten, warum auch immer – möglicherweise müsste man auch noch eine gewisse Zahl an illegal Aufhältigen dazurechnen. Aufgrund dieser Daten Österreichs ist letztlich der Vergleich zu ziehen, denn die wesentliche Kernfrage ist, um wie viel stärker Österreich belastet ist.

Wir als Initiatoren haben uns natürlich damit beschäftigt, wir rechnen damit, dass Österreich derzeit mit der Gesamtversorgung von Flüchtlingen etwa um den Faktor zwei bis drei  höher belastet ist, also zwei- bis dreimal so hoch, als der Durchschnitt der EU-27. Und ich erhoffe mir eine Art Bestätigung durch die Expertenrunde, dass das jetzt, heute, hier so ist.

Richtigerweise war es vor 2015 anders, da waren sozusagen die Gewichtungen anders, und es ist auch durchaus möglich, dass sich in den nächsten zehn, 15, 20 Jahren das Gleichgewicht auch wieder herstellen lässt, aber derzeit ist die Betreuungsleistung aller europäischen Länder extrem aus dem Gleichgewicht.

Als Beispiel: Am unteren Rand der Statistik sind die Länder Osteuropas zu finden, sie liegen teilweise um den Faktor zehn, erbringen also zehnmal weniger Leistung im europäischen Asylwesen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, dass eine EU-27 – jetzt, nachdem sich Großbritannien verabschiedet jetzt – innerhalb eines wesentlichen Themas eine Lastenverteilung hat, die um den Faktor 1 : 10 auseinanderklafft.

Zu den österreichischen Zahlen möchte ich noch kurz anmerken, dass leider Gottes – das haben mir auch die Experten in Telefonaten vorab bestätigt – in Österreich niemand weiß, wie viel das Thema Asyl und Flüchtlingsbetreuung gesamtheitlich kostet. Da spreche ich nicht nur von In-Empfang-Nehmen, sondern es sind derzeit etwa 170 000 Personen aus dem Kreise Flüchtlinge/Asyl in Österreich aufhältig und diese sind zu versorgen. Was kostet das?

Jedes Ministerium pflegt seine eigenen Zahlen, aber niemand pflegt den Überblick, was die Länder, die Gemeinden, was die einzelnen Ministerien dazu beitragen und rechnet das zusammen. Dazu erhoffe ich mir vielleicht auch von den Experten heute zumindest Denkansätze.

Auch der Rechnungshof hat keine Ahnung. Wobei der Rechnungshof nur deswegen keine Ahnung hat, weil er keinen Auftrag hat. Er hat nie einen Auftrag bekommen, sich dieses Thema anzuschauen. Er hat einen Auftrag, die Grundversorgung zu analysieren. Es wird angeblich in den nächsten Monaten einen Bericht zur Grundversorgung geben, aber die Grundversorgung ist wiederum nur ein Puzzlestein aus dem ganzen Bild.

Wie gesagt, vielleicht kann auch das Finanzministerium ein bisschen etwas dazu beitragen. – Dazu sage ich jetzt nicht mehr, weil sich meine Redezeit dem Ende zuneigt.

Es geht aber auch um die wichtige Frage: Was plant die EU bereits jetzt? – Es gibt den EU-Migrationspakt, der schon geraume Zeit in Verhandlung steht. Ich glaube, er ist schon einige Jahre in Vorbereitung. Da ist jetzt die Frage: Wie viele Jahre wird es noch dauern, bis es diesen Migrationspakt tatsächlich gibt? Und die wesentliche Frage an den Experten: Inwieweit erfüllt er bereits – würde er so, wie er jetzt auf dem Tisch liegt, umgesetzt werden – die Forderungen des Volksbegehrens?

Noch eine wesentliche Frage an die Regierungsmitglieder oder an die Abgeordneten dazu: Österreich hat sich Rabatte aus den EU-Beiträgen herausverhandelt – Größenordnung 500 Millionen Euro, das wurde mir auch von einem Experten mitgeteilt –, ist in diesen 500 Millionen auch ausdrücklich das Thema Flüchtlingsbetreuung inkludiert? Könnte man also sagen, dass dieser Rabatt ein Teilersatz unserer Mehrleistungen ist, oder wurde dieser Rabatt unter völlig anderen Titeln herausverhandelt, denn dann ist unsere Forderung nach wie vor voll aufrecht?

Unser Ersuchen an Ministerin, Minister und Ausschuss wäre, dass hier wirklich nach den Expertengesprächen eine intensive Debatte stattfindet, dass alle offenen Fragen geklärt werden, dass möglicherweise noch ein Auftrag vom Nationalrat an den Rechnungshof ergeht, einen derartigen Bericht zu verfassen, den wir in den nächsten Monaten oder Jahren in Brüssel jedenfalls gut gebrauchen können, denn wenn wir sagen, dass wir eine Mehrbelastung haben, dann müssen wir diese auch in Form von validen Zahlen belegen.

Und unser Ersuchen wäre schließlich auch, dass nicht bloß ein Bericht über den heutigen Tag in den Nationalrat wandert, sondern dass man sich auf Ebene von mehreren Parteien oder idealerweise aller Parteien darauf einigt, zumindest einmal die Abarbeitung des Asylvolksbegehrens damit zu beginnen, dass im Nationalrat ein Entschließungsantrag gestellt wird, der dann hoffentlich auch beschlossen wird, mit dem klaren Auftrag an die Regierung und an unseren Bundeskanzler, in Brüssel – ähnlich wie damals Maggie Thatcher – die Aktentasche auf den Tisch zu knallen und zu sagen: „I want my money back!“ – das wäre nur fair –, und hart über den Migrationspakt zu verhandeln, darauf zu drängen, dass das beschleunigt wird, denn in jedem Jahr, in dem Wasser die Donau runterrinnt und der Migrationspakt noch nicht in Kraft ist, drohen uns völlig ungeordnete Zustände wie 2015, 2016, wenn ein Pulverfass an irgendeinem Eck explodiert, und das ist einer EU nicht würdig. – Bitte daher um Handlung!

Wir nutzen natürlich den Auftritt hier auch, um etwas Werbung in eigener Sache zu machen – ich hoffe, das ist zulässig. Da wir 135 000 Unterschriften für das Asylvolksbegehren bekommen haben und auch das Volksbegehren Don’t smoke erfolgreich ins Parlament gebracht haben – da gratulieren wir der Nein-Fraktion, also Österreich will rauchfrei sein, bitte nehmt das in die Verfassung auf –, gibt es jetzt die Kombination von zwei Volksbegehren: Impfpflicht Ja versus Nein, das ist topaktuell und wurde am 18. Jänner, also Anfang dieser Woche, erst online geschaltet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind höflich aufgerufen, hier mitzustimmen und sich zu deklarieren: Soll notfalls – und so lautet es auch – eine Impfpflicht kommen oder gibt es ein striktes Nein gegen das Impfen?

Das Thema Impfen ist in aller Munde, daher topaktuell, und wir wünschen uns, so sieht moderne Demokratie aus, dass das Volk entscheidet, direktdemokratisch. – Danke schön.

Obmann Karl Mahrer dankt allen Vertretern des Volksbegehrens für ihre Ausführungen.

1. Darstellung der Asylsituation in Europa und in Österreich

Statements der Experten

„Darstellung der Asylsituation in Europa“

Univ.-Prof. Dr. Mathias Czaika (via Zoom zugeschaltet): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Einbringer dieses Volksbegehrens! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher dieses Hearings! Ich möchte mich für die Einladung bedanken, diesem Hearing beizuwohnen und meine Expertise, so weit das in meinen Möglichkeiten steht, hier einzubringen und in dieser Debatte beizusteuern.

Ich möchte kurz auf einige wesentliche Punkte dieses Volksbegehrens eingehen. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) Ein zentraler Punkt dieses Volksbegehrens ist die Feststellung beziehungsweise die Annahme, dass die Kosten der Aufnahme, Versorgung und Rückführung beziehungsweise der Integration von AsylwerberInnen ungleich zwischen europäischen Partnern verteilt sind.

Es ist schwierig, die Kosten an sich – das wurde auch schon im Eingangsstatement angesprochen – zu beziffern. Nach der Zahl, die ich da für Österreich von 2017 gefunden habe, kalkuliert durch den Budgetdienst, belaufen sich diese Kosten auf circa 2 Milliarden Euro. Verglichen mit den Kosten, die in Deutschland ausgewiesen werden, scheint das eine relativ realistische Größenordnung zu sein.

Die Kosten setzen sich aus vielfältigen Budgetposten zusammen. Diese wiederum hängen ganz wesentlich davon ab, wie hoch die Zahl ist und wie sich auch die Flüchtlingspopulation zusammensetzt, wie die Asylverfahren, verlaufen, wie das Ergebnis aussieht, wie die Intensität der entsprechenden Maßnahmen vonstattengeht, und auch davon, wie sich die Integrationsverläufe der anerkannten Flüchtlinge in längerer Frist darstellen.

Lassen Sie mich zunächst auf die Gesamtperspektive eingehen! Die Flüchtlingssituation hat sich über die letzte Dekade relativ stabil in der ersten Hälfte des zweiten Jahrzehnts bewegt, bevor es dann zu einem rapiden und massiven Anstieg der Asylwerberzahlen in ganz Europa, aber natürlich auch in Österreich gekommen ist. Ab 2014 gab es im Prinzip einen steilen Anstieg bis 2016, 2017 und seither gibt es wieder einen kontinuierlichen Rückgang der Asylsuchendenzahlen. Durch die entsprechende Anerkennung steigt kontinuierlich, akkumuliert sich die Gesamtpopulation an anerkannten Flüchtlingen in Europa auf inzwischen circa drei Millionen Personen.

Lassen Sie uns kurz einen Blick über Europa hinaus werfen! Die weltweite Flüchtlingszahl hat sich in ähnlicher Weise entwickelt wie jene in Europa. Die Flüchtlingszahl beläuft sich weltweit inzwischen auf circa 28 Millionen – ja, seit 2010 gab es einen recht starken Zuwachs von über zehn Millionen Flüchtlingen. In Europa gab es, wie gesagt, einen Anstieg der Flüchtlingszahl von circa 1,5 Millionen auf heute circa drei Millionen, also gewissermaßen eine Verdoppelung der Gesamtflüchtlingszahl über die letzten zehn Jahre.

Heruntergebrochen – im Verhältnis zu der entsprechenden Bevölkerungszahl – lässt sich erkennen, dass sich circa 11 Prozent der weltweiten Flüchtlinge in Europa aufhalten. Auf die Bevölkerungszahl heruntergebrochen: Circa 0,6 Prozent der europäischen Bevölkerung sind Flüchtlinge. Für Österreich beläuft sich diese Zahl auf 1,9 Prozent, wie im Eingangsstatement angesprochen, circa um den Faktor drei höher.

Die Asylanträge, das heißt die Zahl der neu ankommende Asylwerber hat sich über die letzten fünf Jahre so entwickelt, dass in Österreich 170 000 Asylerstanträge gestellt wurden, in der EU 4,3 Millionen. Das entspricht einem Anteil Österreichs von 3,88 Prozent, der deutlich über dem Anteil der österreichischen Bevölkerung an der europäischen Gesamtbevölkerung liegt, der ja 1,73 Prozent entspricht, diesen also deutlich übersteigt.

Das ist das Bild der letzten fünf Jahre. Die letzten zwei beziehungsweise drei Jahre hat sich die Situation merklich entspannt. Betreffend die Asylanträge 2019 – für 2020 liegen die Zahlen noch nicht zur Gänze vor – können Sie erkennen, dass der Anteil Österreichs an allen Asylanträgen, die in Europa gestellt wurden, bei 1,63 Prozent liegt, das ist jetzt doch signifikant unterhalb der Bevölkerungszahl Österreichs im Vergleich zur europäischen Gesamtbevölkerung.

Also das Gesamtbild der letzten fünf Jahre zeigt eine deutliche Ungleichverteilung und eine gewisse Überlastung, eine überproportionale Belastung Österreichs. Diese hat sich über die letzten zwei, drei Jahre wieder entsprechend deutlich entspannt.

Hier (auf eine Folie verweisend) setze ich, wie es auch von den Einbringern gewünscht wurde, diese Zahlen ins Verhältnis zur Bevölkerung – zum einen, wie eben schon angesprochen –, aber auch zur entsprechenden Wirtschaftsleistung. Das bedeutet, das Bruttosozialprodukt als Indikator für das ökonomische Potenzial und die ökonomische Leistungsfähigkeit, Flüchtlinge aufnehmen zu können, zu sehen. Dazu darf ich zunächst darauf hinweisen, dass die Zahl der Asylanträge akkumuliert über die letzten fünf Jahre in Relation zur Gesamtbevölkerung in Österreich 19 beträgt. Das heißt, 1,9 Prozent – wie ich vorhin schon angesprochen habe – machen die Asylerstanträge im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung aus. Das ist ungefähr um den Faktor zwei höher als für die Europäische Union.

In Bezug auf die wirtschaftliche Kapazität sehen wir, dass wir betreffend die Gesamtzahl der Asylerstanträge, also 170 000, im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt in Milliarden einen Faktor 428 haben, das bedeutet 428 Asylanträge pro Milliarde Bruttosozialprodukt in Österreich. Für die Europäische Union liegt diese Zahl bei 266, also in Österreich ungefähr 60 Prozent höher. Für 2019 sieht das Bild wiederum anders aus. Da liegt Österreich mit 27 Asylanträgen pro Milliarde Bruttosozialprodukt unterhalb des europäischen Durchschnitts, ungefähr minus 33 Prozent.

Zu den Asylanerkennungen: Da ist darauf hinzuweisen, dass Österreich eine relativ hohe Anerkennungsquote hat. Insgesamt wurden über die letzten fünf Jahre, 2015 bis 2019 – ich schließe 2020 immer noch aus, weil wir die Zahlen eben nicht gesamthaft haben –, in Österreich 93 000 AsylwerberInnen anerkannt. Pro Kopf, gemessen an der Bevölkerungszahl, entspricht das wiederum circa 10 000 Anerkennungen pro einer Million Einwohner. Damit steht Österreich an dritter Stelle in der Europäischen Union, nur Schweden und Deutschland haben eine noch höhere Pro-Kopf-Anerkennungsrate.

Was wir aus diesen Grafiken eventuell noch herauslesen wollen, ist diese akkumulierte Verteilung, die eben genau zeigt, dass es eine sehr starke Konzentration, auch der Anerkennungen, auf einige wenige Länder der Europäischen Union gibt. Fünf bis acht Länder tragen die Hauptlast der Anerkennungen und natürlich auch der Asylanträge. Da sieht man doch eine deutliche Ungleichverteilung.

Die Anerkennungsquoten liegen natürlich auch relativ ungleich verteilt, für Österreich bei circa 40 Prozent für den Flüchtlingsstatus, insgesamt, also auch die subsidiär Schutzberechtigten noch dazu genommen, bei circa 50 Prozent. Damit liegt Österreich am oberen Ende dieser Anerkennungsskala, deutlich zurück liegen andere Länder, insbesondere die östlichen Länder.

Die Vereinheitlichung der Asylverfahren ist somit weiterhin noch nicht sichergestellt, zumindest nicht so weit, dass sich dies auch in einer relativ ähnlichen Anerkennungsquote über alle europäischen Länder hinweg darstellen würde.

Lassen Sie mich noch kurz auf den Anteil Österreichs an den ersten Aufenthaltstiteln insgesamt, also nicht nur für Asyl, sondern auch für Beschäftigung, Familie und Bildungsmigration, eingehen! Diese Grafik zeigt, dass Österreich bei fast allen Aufenthaltstiteln inzwischen unter dem EU-Durchschnitt liegt, außer eben bei den Asylzuwanderungen, aber auch da ist seit 2015 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

Lassen Sie mich nun zu den Herkunftsländern der Flüchtlinge und AsylwerberInnen kommen, das war auch eine zentrale Frage im Fragenkatalog, der mir von den Fraktionen zugesandt worden ist. Hier sehen wir eine Aufstellung für die Situation weltweit, die Hauptherkunftsländer sind bekannt. In Österreich entspricht dieses Bild der EU: Syrien, Afghanistan, Irak sind die zentralen Herkunftsländer von AsylwerberInnen, in Österreich stehen diese drei Herkunftsregionen eben auch an oberster Stelle.

Was hier nur auffällt, und darauf möchte ich hinweisen: Die Konzentration der Herkunftsländer der Flüchtlinge ist in Österreich extrem hoch. Diese top fünf Länder – Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan – machen rund drei Viertel aller Asylanerkennungen aus, die Top 20, die hier dargestellt sind, fast 95 Prozent aller Asylanträge, die in Österreich im Zeitraum 2015 bis 2019 gestellt worden sind. Das ist also eine sehr hohe Konzentration der Herkunftsregionen im Vergleich zur EU und auch zum globalen Bild.

Das sind die Asylkorridore, hier sind die Top 20 weltweit dargestellt. Sieben von diesen 20 münden in die EU, vor allen Dingen in Deutschland. Was wiederum auffällt: Asylmigration findet global in circa 5 600 bilateralen Korridoren statt. In den Top 100 dieser 5 600 Asylkorridore sind circa 62 Prozent, fast zwei Drittel aller Flüchtlingsströme erfasst. Das heißt, auch da sehen wir eine sehr hohe Konzentration der Flüchtlingsmigration in einigen wenigen bilateralen Asylkorridoren.

Die Fluchtursachen liegen bekanntlich vor allem in gewaltsamen Konflikten, aber immer mehr auch in der wetterbedingten, in der klimabedingten Verschlechterung von Lebensbedingungen, hier die jüngsten Zahlen zur Binnenmigration. Das bedeutet, es geht nicht um grenzüberschreitende Migration, sondern Migration, die innerhalb der Länder stattfindet. Für 2019 wurden circa 33 Millionen Binnenvertrieben geschätzt. Bei circa acht Millionen waren die Ursachen Konflikt und Gewalt, bei circa 25 Millionen waren es eher klimabedingte Faktoren.

Darauf möchte ich deshalb hinweisen, weil die Binnenmigration für künftige grenzüberschreitende Migration ein Frühindikator sein könnte – hier bitte den Konjunktiv zu beachten! Das heißt, da ist es ganz wesentlich, diese möglichen Herkunftsregionen weiterhin sorgsam zu beobachten und idealerweise natürlich auch bei der Bewältigung dieser Fluchtursachen zu unterstützen.

Im Eingangsstatement wurde auf Folgendes hingewiesen: Es warten Millionen Menschen vor den Toren Europas auf die Weiterwanderung. – Das muss in den Kontext gesetzt werden. Ich möchte hier auf Zahlen der Gallup World Poll hinweisen. Diese hat global die Bevölkerung nach ihrem Migrationswunsch befragt, und da sehen wir, dass nach Region aufgeteilt circa 30 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Subsaharaafrika einen Migrationswunsch hegen. Dieser liegt innerhalb der europäischen Union bei circa 20 Prozent, also nicht allzu stark darunter.

Wenn wir uns einige Länder ansehen, die da ganz oben auf der Liste stehen, dann kann das in Teilen Afrikas schon die Hälfte bis zwei Drittel der Bevölkerung ausmachen, die einen grundsätzlichen Wunsch hätten, in ein anderes Land zu migrieren. Das muss nicht notwendigerweise die Europäische Union sein, das kann ein anderes Land auf dem afrikanischen Kontinent sein – der größte Teil der afrikanischen Migration findet innerhalb Afrikas statt –, aber grundsätzlich wird dies als Wunsch zum Ausdruck gebracht.

Wichtig ist, Folgendes festzuhalten: Nur ein Bruchteil dieser Menschen, die einen Migrationswunsch zum Ausdruck bringen, migriert letzten Endes. Das zeigen die Zahlen der Vergangenheit, also Migrationswunsch verglichen mit der tatsächlichen Migration, diese Diskrepanz ist insbesondere bei diesen Ländern Afrikas sehr hoch, das heißt, es gibt da Migrationsraten von oftmals nur 10 bis 15 Prozent, verglichen mit dem Migrationswunsch von circa zwei Drittel. Da sieht man eine ganz deutliche Beschränkung der Migrationsmöglichkeiten.

Ich nähere mich dem Ende meiner Ausführungen, aber es wurde noch der Wunsch an mich herangetragen, etwas über die Zukunft der Migration zu sagen. Prognosen sind grundsätzlich schwierig, noch schwieriger im Bereich der Migration. Mittelfristig sind entsprechende Forecasts relativ grobkörnig und meist unzuverlässig. Sie werden aber durchgeführt und ich habe hier zwei Beispiele aufgeführt: Die Internationale Organisation für Migration hat 2017/2018 versucht, für den Zeitraum 2018 bis 2030 die Migration in die EU auf Basis von Experteninterviews zu schätzen. Hier sieht man, dass diese Schätzungen, die 2018 durchgeführt wurden, inzwischen schon fast wieder überholt sind, wir liegen außerhalb dieser Bandbreite.

Die Statistik Austria führt ebenso Bevölkerungsprognosen mit alternativen Migrationsszenarien durch. Hier sieht man eine relativ große Bandbreite an möglichen Szenarien für die Politikgestaltung – natürlich nicht unbedingt sehr hilfreich, aber zumindest eine gewisse Idee, in welche Richtung es über die kommenden Jahrzehnte gehen könnte.

Was sind die Maßnahmen, die Vorkehrungen, die es zu treffen gilt? – Es geht in der Migrationspolitik insbesondere um die Prävention und die Minderung von systemischen Risiken, Faktoren, die Migration auslösen können. Es geht um die Antizipation und die Vorbereitung und Anpassung an mögliche – das heißt wahrscheinliche und unwahrscheinliche – Migrationstrends und -schocks. Ich gehe jetzt nicht näher auf diese Faktoren ein.

Die Frage war noch folgende: Leistet das Gemeinsame Europäische Asylsystem und insbesondere der Asyl- und Migrationspakt da einen Beitrag? – Ich würde zu folgender Einschätzung kommen: im besten Fall ja. Das heißt, sollte der Asyl- und Migrationspakt, so, wie er im Moment formuliert ist, auch durchgesetzt und implementiert werden, dann würden sicherlich wesentliche Forderungen dieses Volksbegehrens erfüllt werden. Es würde der Grenzschutz verstärkt werden, es gäbe einen neuen Verteilmechanismus, es käme zu einer Europäisierung der Rückführung, es sollte zu einer Intensivierung der Kooperation mit Drittstaaten kommen und es sollten auch alternative, reguläre Zugangswege ermöglicht werden, um sozusagen den Druck der irregulären Migration zu dämmen.

Ich bitte um eine kleine Verlängerung meiner Redezeit um 1 Minute. Fazit: Globale Konflikt-, Klima- und Fluchtrisiken beziehungsweise die ökonomischen Vulnerabilitäten in potenziellen Herkunftsländern bleiben unvermindert hoch. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit für eine neue Flüchtlingskrise sein könnte, wage ich nicht zu beziffern. Sie ist über die kommende Dekade möglich, aber ich wage hier jetzt keine Prognose, wie explizit wahrscheinlich dies sein wird, das hängt sehr stark von Faktoren ab, die nicht nur in Europa liegen, sondern auch in den Entwicklungs-, in den Herkunftsländen.

Österreich und die gesamte EU sind unterproportional – das möchte ich hier auch noch einmal betonen – solidarisch mit außereuropäischen Erstaufnahmeländern, circa 80 Prozent der globalen Flüchtlinge werden in Nachbarregionen von Krisenherden, die meistens selbst sehr fragil sind, aufgenommen und versorgt. Eine umfassende Unterstützung dieser Länder ist maximal kosteneffektiv. Das wurde in der Flüchtlingskrise verabsäumt; Libanon, Türkei, Jordanien wurden über lange Zeit alleingelassen, und das hat dazu geführt, dass sich diese Flüchtlingskrise so entwickelt hat, wie sie sich entwickelt hat.

Österreich hingegen ist im Zeitraum 2015 bis 2017 gegenüber dem EU-Durchschnitt überproportional von Flüchtlingsströmen betroffen gewesen. Insbesondere – das, glaube ich, kam in den Statistiken zum Ausdruck – seit 2018, aber natürlich auch vor der Flüchtlingskrise war die Belastung Österreichs relativ proportional zum EU-Durchschnitt.

Letzter Punkt: Diese finanzielle Belastung, Mehrbelastung Österreichs gegenüber dem EU-Durchschnitt, insbesondere durch die Zuwanderung 2015 bis 2018, wäre natürlich idealerweise durch einen Asylfinanzausgleich abzudecken. Kurz- und mittelfristig werden solche Kosten jedoch von der öffentlichen Hand durch zinsgünstige, vielleicht sogar zinslose Anleihen am Kapitalmarkt refinanziert.

Langfristig können diese Kosten idealerweise durchaus amortisiert werden. Das hängt auch wieder von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Beschäftigungsgrad der Flüchtlinge über lange Frist und auch der Lebensarbeitszeit der Flüchtlinge. Diese liegt für diese Zuwanderer- und Flüchtlingsgenerationen seit 2015, insbesondere bei den Syrern, Afghanen und Irakern, bei denen das Durchschnittsalter bei circa 25 liegt, recht hoch, bei circa 40 Jahren möglicher Beschäftigungszeit. Über diesen Zeitraum sind diese Kosten durchaus amortisierbar.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse und stehe für Nachfragen zur Verfügung. – Herzlichen Dank.

Obmann Karl Mahrer dankt für die Ausführungen und die Bereitschaft, noch für Fragen zur Verfügung zu stehen,

„Darstellung der Asylsituation in Österreich“

Mag. Wolfgang Taucher, M.A.: Herr Vorsitzender! Hoher Ausschuss! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich danke für die Einladung, die ich sehr gerne angenommen habe. Ich darf mich ganz kurz in zwei Sätzen vorstellen. Ich bin stellvertretender Sektionsleiter der Sektion Fremdenwesen des Innenministeriums, Gruppenleiter der Gruppe Asyl und Rückkehr. Das heißt, in meiner Gruppe ist die Asylabteilung, sind die Grundversorgungsabteilung, die Rückkehrabteilung und gleichzeitig auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und die neue, vor Kurzem durchaus erfolgreich gestartete  Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.

Ich bin in den ersten fünf Jahren des BFA dessen Direktor gewesen, durfte das BFA aus der Krise führen, bin seit circa zehn Jahren im Verwaltungsrat der EU-Asylagentur, davon sechs Jahre als Vorsitzender, habe sozusagen auch ein bisschen die europäische Perspektive mitgenommen.

Meine Herangehensweise in den 20 Minuten ist, Ihnen vier Perspektiven dazustellen und gleichzeitig natürlich auch auf die Fragen der Initiatoren des Volksbegehrens einzugehen. Es gibt eine sehr umfassende Information von mir als Handout, sodass ich mich bei den Fakten auf die wesentlichen beschränken kann.

Ich darf auch die Initiatoren des Volksbegehrens beruhigen, der Herr Bundesminister wird in diesem Ausschuss heute noch ein Statement abgeben, und natürlich ist das Kabinett des Herrn Bundesministers vertreten, und da nehmen wir an, das ist so, wie wenn der Herr Bundesminister hier wäre. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) 

Vier Perspektiven darf ich Ihnen aufzeigen: Die eine ist die Perspektive Asylverfahren, die zweite ist die Perspektive der Versorgung – wir wissen alle, wenn wir übers Budget sprechen, dass die Grundversorgung der teure Posten ist –, die dritte ist die Perspektive Rückkehr – die ebenso zum Asylsystem dazugehört –, und last, not least natürlich die europäische Perspektive. Es ist eigentlich seit dem Vertrag von Amsterdam, aber jedenfalls seit dem Vertrag von Lissabon unabdingbar, Asyl im Zusammenhang mit der Europäischen Union zu sehen, wenn wir über die österreichische Situation sprechen.

Ich werde nicht über Integrationsfragen sprechen – Integrationsthemen sind nicht Teil der Kompetenz meiner Gruppe, aber auch nicht Teil der Kompetenz des Innenministeriums.

Zur Perspektive Asylverfahren: Wenn man die Jahre 2015 bis 2020 betrachtet, können wir davon ausgehen, dass es in Österreich in etwa 200 000 Asylanträge gab und Österreich in dieser Zeit mehr als 124 000 Schutzgewährungen unterschiedlicher Art erteilt hat.

Mein Vorredner sprach von einer überproportionalen Belastung Österreichs, das sind diese Zahlen wohl allemal. Sie stellen jedenfalls Österreichs besondere Situation innerhalb der Europäischen Union dar, das war und ist eine große Herausforderung für Behörden, für Gerichte und für jene, die für die Unterbringung zuständig sind. Große Herausforderungen bedeuten auch budgetäre Auswirkungen, da Personalaufstockungen, aber auch die Schaffung von Kapazitäten im Bereich der Grundversorgung entsprechende budgetäre Folgen haben. Die Eckdaten zum Budget werde ich später noch erwähnen.

200 000 Asylanträge und 124 000 Schutzgewährungen – das ist die Betrachtung aus einer Perspektive, bei der sich Österreich innerhalb der Europäischen Union so hervorhebt. Jetzt ist es bei solchen Zahlen manchmal ganz sinnvoll, nicht nur eine rein quantitative Betrachtung anzustellen, sondern ein bisschen eine qualitative Probebohrung vorzunehmen, was ich hier anhand dreier unterschiedlicher Aspekte tun will.

Erstens: Es ist nicht nur die Frage der Zahl der Asylanträge bedeutsam, sondern auch, welche Nationalitäten dahinter stehen. Wir haben es vorhin gehört, es ist in Österreich insbesondere das Herkunftsland Syrien mit über 50 000 Anträgen in dieser Periode, von der ich spreche – das sind 26 Prozent –, und 40 000 Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen, das sind 25 Prozent.

Warum erwähne ich das? – Weil es bei Asylanträgen syrischer Staatsbürger aufgrund der Situation im Land eine hohe Anerkennungswahrscheinlichkeit gibt, was in der Regel zu einer Asylberechtigung und zu Folgethemen im Bereich Integration führt. Es ist ein Unterschied, ob Sie im Asylverfahren über 10 000 Anträge von Kosovo-Albanern oder über 10 000 Anträge von Syrern entscheiden, was die weiteren Folgen hinsichtlich der Integration betrifft.

Warum erwähne ich afghanische Staatsangehörige? – Weil in diesem Bereich die Behörden vor besondere Herausforderungen gestellt werden, das sind besonders komplexe Verfahren, die gerade betreffend die Rückführung sehr sensibel und nicht unkritisch sind. Das war die erste Perspektive.

Der zweite Aspekt ist: Es ist nicht nur die Zahl der Anträge entscheidend, sondern es ist auch interessant, wie viele Entscheidungen ein Land trifft. Sie finden in Europa Staaten mit hohen Antragszahlen und wenigen Asylentscheidungen. Da wissen Sie, dass dort die sekundäre Migration zu Hause ist, das heißt, dass kein Asylwerber – oder kaum welche – in diesem Land bleibt.

Das ist in Österreich nicht so. Wir haben einen Vergleich angestellt, der Entscheidungen als solche nicht nur hinsichtlich der Zahl von Schutzgewährungen betrachtet, wie es Herr Professor Czaika vor mir getan hat, sondern auch die Zahl insgesamt erfolgter Entscheidungen umfasst. Das ist sozusagen ein Merkmal dafür, wie viel ein Staat in seine Behörden investiert, und da liegen wir auf europäischer Ebene weit über dem Durchschnitt, nämlich an dritter Stelle hinter Schweden und Deutschland.

Der dritte Aspekt: Wer erhält Schutzstatus? – Da sehen wir, dass in Österreich in den letzten fünf Jahren beispielsweise 56 000 Minderjährige einen Schutzstatus erhalten haben. Wenn wir das aus einer qualitativen Sichtweise betrachten, wissen Sie, dass es nicht nur um die Zahl der Anträge ist, sondern die Frage auch ist, wie sich diese gestalten: Gibt es Mehrfachanträge? Diese sind für die Behörde eine spezielle Herausforderung, weil sie besonders dringlich zu bearbeiten sind. Handelt es sich um später hier Kinder? Sind es originäre Asylanträge? Wir sehen, dass gerade die in letzter Zeit gestiegen sind.

Zur aktuellen Situation: Es war heute von einer ruhigen Situation die Rede – das sehen wir ein bisschen anders, wiewohl verständlich ist, dass die Pandemie derzeit überall im Fokus ist. Die aktuellen Erstdaten der Asylagentur – auf die Daten von Eurostat warten wir noch ein halbes Jahr, aber wir müssen in der strategischen Bewertung vonseiten des Ministeriums schon davor entsprechende Analysen durchführen – zeigen uns: Ja, insgesamt gibt es in Europa einen Rückgang der Asylanträge um ein Drittel. Es gibt in Staaten wie Schweden, den Niederlanden, Italien und Belgien fast 40 Prozent Rückgang. Es gibt Rückgänge in Frankreich, in Spanien und in Deutschland.

Dann sagt die Agentur aber auch, dass es Staaten entlang der Westbalkanroute gibt, in denen die Situation ganz anders ist – jedenfalls sind sie weit von einem Rückgang um ein Drittel entfernt –: Das ist Rumänien, das ist Bulgarien, und das ist auch Österreich. Wir befinden uns in Österreich also in einer besonderen Lage, und ich glaube, das sollte man auch entsprechend festhalten. Man sollte daher nicht nur über die Jahre der Migrationskrise sprechen, sondern eine gesamtheitliche Betrachtung anstellen.

Zum aktuellen Stand: Das BFA konnte seinen Rückstand abbauen, es gibt seit 1.6.2018 keinen Rückstand mehr. Aktuell sind da circa 5 700 Verfahren offen, damit sind wir weit von einem Rückstand entfernt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei unter vier Monaten, was nach einem Jahr Corona besonders hervorzuheben ist. Dieses Jahr hat auch die Behörden ganz intensiv beschäftigt: Hochfahren, zurückfahren, Schulung der Mitarbeiter für das Homeoffice. Natürlich gibt es in Österreich aber auch noch über 21 000 offene Verfahren, wovon sich 15 000 bei den Gerichten befinden. Wir hoffen da auf einen relativ raschen weiteren Abbau durch die Gerichte.

Das Resümee ist also: Wenn man unsere Zahlen der Jahre 2015 bis 2020 betrachtet, sind es nicht nur die 200 000 Asylanträge, die Österreich hervorheben, sondern auch die Betrachtung dieses qualitativen Querschnitts. Wenn Sie auf die erste Seite meiner Powerpoint-Präsentation schauen, auf der ich mich noch befinde, dann sehen Sie dort ein Kreisdiagramm. Mit diesem haben wir eine Darstellung über diese Periode gemacht: In absoluten Zahlen gab es in Österreich mehr Anträge als in 14 anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Ich meine, das sollte die Frage nach der Rolle Österreichs in der Europäischen Union sehr eindeutig beantworten.

Die Verfahrensdauer liegt im Normbereich, Fakt ist aber, dass sich Österreich in einer besonderen Lage befindet, und manchmal haben wir den Eindruck, dass sich Österreich praktisch in der Situation eines Außengrenzstaats befindet.

Ich bin gebeten worden, etwas zur Dublin-Verordnung sagen. Ich halte mich dabei kurz, habe aber versucht, die Eckdaten zu den Dublin-Verfahren im Handout abzubilden. Sie wissen es als Experten ebenso, dass man die Dublin-Verordnung sehr kontrovers diskutieren kann – das liegt aber vielfach an der falschen Erwartungshaltung, die man an diese Verordnung hat.

Will man oder glaubt man, dass die Verordnung Gerechtigkeit im Sinne eines Verteilungsmechanismus herstellt oder in besonderen Drucksituationen ein gutes Instrument ist, dann ist man natürlich enttäuscht, denn dafür wurde die Verordnung nicht geschaffen. Sie ist ein Zuständigkeitsmechanismus und als solches ist die Dublin-Verordnung alternativlos – es sei denn, man will zur freien Wahl des Schutzlandes zurückkehren, und ich denke, das ist nicht gescheit, das ist nicht effizient, das ist auch nicht im Sinne der Schutz suchenden Menschen. Dieses One-chance-only-Prinzip in Europa sollte hochgehalten werden.

Grundsätzlich ist die Dublin-Verordnung also ein wichtiges und wesentliches Instrument, sie ist aber hinsichtlich ihrer Effizienz zu hinterfragen. Die Effizienz ist wohl etwas, das auch in den kommenden Verhandlungen zu steigern sein wird.

Ich komme damit zu einem Problem, das nach wie vor ungelöst ist, das ist die sogenannte Sekundärmigration innerhalb von Europa. Dieses Problem, meine ich, muss auf der Agenda für die Verhandlung des Migrationspakts weit oben stehen. Nur eine Zahl dazu: 80 Prozent aller Personen, die in Österreich Asylanträge stellen, kommen über Griechenland und die Westbalkanroute. Jetzt kann man natürlich über die Sicherheit bestimmter Staaten wie Serbien diskutieren – aber es ist auch Griechenland darunter, und es ist Sekundärmigration, die da stattfindet.

Wir wissen um die Sondersituation mit Griechenland, dass Rückstellungen dorthin schon seit mehreren Jahren nicht möglich sind, und Ähnliches gilt auch für Ungarn. Das ist der Grund dafür, warum wir uns manchmal nicht sicher sind, ob wir nicht ein faktischer Außengrenzstaat sind.

Die zweite Perspektive ist die der Betreuung, zu sehen auf der nächsten Folie: In Österreich waren 2016 80 000 Menschen in Betreuung. Das war eine besondere Leistung und hat einer Kraftanstrengung von Bund und Ländern bedurft – heute sind es 27 000. Sie sehen da die sogenannte Betreuungswelle, wobei die Einfärbungen die jeweiligen Jahre kennzeichnen und die Säulen für die Monate stehen. Sie sehen auf einen Blick, wie rasch sich in einer Krise ein Rückstand bei der Betreuung, aber auch bei den Verfahren bildet. Dieser muss dann zäh und mit harter Arbeit abgebaut werden.

Die Grundversorgungsvereinbarung ist eine Kooperation zwischen Bund und Ländern, die sehr gut funktioniert und im Grunde versucht, eine solidarische Aufteilung zu erreichen. Die Finanzierung der Versorgung liegt zu 60 Prozent beim Bund und zu 40 Prozent bei den Ländern.

Bei den sogenannten Deckelungsfällen, wenn ein Asylverfahren länger als ein Jahr dauert, liegen die Kosten jedoch zu 100 Prozent beim Bund. Das war natürlich in der Krisensituation – 2015 bis ich weiß nicht wann – mit dem Abbau des Rückstands bei den Verfahren in erster Instanz eine Situation, die zulasten des Bundes ging. Bei den laufenden Asylverfahren von Personen in Grundversorgung fallen derzeit circa 70 Prozent unter diese Deckelung – und von diesen 70 Prozent in Deckelung sind 95 Prozent Fälle, die bei Gericht liegen. Wir hoffen daher, dass das Gericht da den Abbau entsprechend vorantreibt.

Kurzes Resümee zur Grundversorgung: Diese ist also der Kostentreiber, wenn man das so sagen will. Es ist nicht das Asylverfahren, es sind nicht die Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl oder die Richter, die entsprechend budgetär wirksam werden, sondern es ist die Grundversorgung. Für den Zeitraum 2015 bis 2020 wurden in diesem Bereich auf Bundesseite etwa 2,2 Milliarden Euro investiert. Das ist ein enormer Anteil: Wenn man überschlagsweise hochrechnet, dass das gesamte Asylwesen in dieser Zeit etwas über 3 Milliarden Euro gekostet hat, so ist der Anteil von 2,2 Milliarden Euro natürlich bedeutsam.

Letzter Punkt meines Resümees aus dieser Perspektive: Wir sind überzeugt davon, dass wir mit der neuen Bundesagentur, die so erfolgreich gestartet ist, die Kosten der Grundversorgung reduzieren können, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Man sieht es jetzt bei diesem Kostentreiber, wie notwendig es ist, dort anzusetzen, die Kosten zu reduzieren – und das bei jedenfalls gleichbleibender Qualität. Die Qualität ist nämlich etwas, das uns in der Rechtsberatung, in der Rückkehrberatung, aber auch in der Grundversorgung wichtig ist.

Die dritte Perspektive ist die der Rückkehr; die Integration kann ich leider nicht beurteilen, weil ich dafür nicht zuständig bin. Die zweite Seite der Medaille am Ende eines Verfahrens ist jedoch immer die der Rückkehrperspektive, und Rückkehr ist auch etwas, das Ressourcen braucht. Ich habe mir deswegen erlaubt, diesen Aspekt kurz darzustellen: Die Zahlen bei der Rückkehr für das Jahr 2020 sind von der Covid-Krise geprägt, die kann man überhaupt nicht mit anderen Jahren vergleichen. Ansonsten gibt es in Österreich steigende Zahlen betreffend Rückkehr, und auch im Jahr 2020 hat es über 8 600 Außerlandesbringungen gegeben, wahrscheinlich waren das auch mehrheitlich freiwillige Ausreisen.

Ich wurde gebeten, zu den Rückübernahmeabkommen etwas zu sagen und habe mir erlaubt, das in aller Detailliertheit für Sie im Handout dazustellen: Welche Abkommen gibt es, welche bilateralen, welche gibt es auf europäischer Ebene? Ich darf dazu zwei Sätze sagen und schaue kurz auf mein Zeitbudget – das wunderbar ist, ich habe noch 5 Minuten –: Wir verstehen die vielfachen Rufe nach Rückkehrabkommen, aber unsere Perspektive ist eine andere, uns geht es darum, wie die Drittstaatskooperation funktioniert.

Wir kennen Beispiele, die eine ausgezeichnete Kooperation zeigen, auch wenn es kein Abkommen gibt – und wir kennen leider auch Beispiele, bei denen die Rückkehrkooperation mehr als verbessert werden könnte, obzwar wir ein Abkommen haben. Wir merken also seit Jahren, dass ein Abkommen alleine unsere Probleme, die wir betreffend Rückkehr immer wieder haben – die auch nicht verschwiegen werden sollen –, nicht löst.

Die Drittstaatskooperation geht von dem aus Grundsatz aus – und den wollen wir in aller Vehemenz hochhalten –, dass jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet ist, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, und mit diesem Grundsatz kann man dann viel mehr erreichen.

Wesentliche Schritte sehen wir dort, wo die Europäische Union aktiv wird und verhandelt – was klar ist: Wenn jetzt Österreich mit Afghanistan ein Abkommen schließt, wird das wahrscheinlich nicht dieselbe Wirkung haben wie eines der Europäischen Union. Afghanistan nenne ich als Beispiel für ein Land, mit dem es ein Abkommen gibt, es gibt auch andere aktuelle Beispiele – ich habe es auch im Handout aufgeführt – wie zum Beispiel mit Guinea und Bangladesch, bei denen wir durch diese europäische Perspektive sehr viel mehr erreichen konnten.

Mein Resümee zum Thema Rückkehr: Wenn man die in den nächsten Jahren zu erwartenden Ressourcen betrachtet, kann das Thema noch nicht abgeschlossen sein, solange es noch 21 000 offene Verfahren gibt. Wir erwarten, dass das die Herausforderung für die nächsten Jahre sein wird. Wir sehen das nicht alleine so, sondern das ist ein europaweiter Wandel, der sich nach Jahren des Drängens – auch von österreichischer Seite – Gott sei Dank durchgesetzt hat. Auch im Migrationspakt ist die Rückkehrfrage mit besonderer Priorität verankert.

Aus Perspektive der Gesamtkosten nur ein Hinweis: Die Rückkehr alleine, ohne Overhead, hat uns im Zeitraum 2015 bis 2020 circa 58 Millionen Euro gekostet. Ein Teil davon wurde natürlich über Frontex refinanziert, da diese für uns Charterflüge durchführt. Dieser Betrag zeigt aber, dass die Rückkehrperspektive nicht vernachlässigt werden darf.

Ich habe nur noch 1 Minute 30 Sekunden für die europäische Perspektive und werde dadurch diese vernachlässigen, wofür ich mich jetzt schon entschuldige. Ich werde versuchen, zu diesem Thema dann allenfalls auf Ihre Fragen zu antworten.

Ich komme nun stattdessen zum Resümee und sage noch einen Satz zu den aktuellen Verhandlungen: Im Grunde gibt es noch keinen europäischen Rechtsrahmen, mit dem man auf die Krise reagiert hätte. Die Krise war 2015, 2016 – aber wir haben eine Krisenresilienz der Systeme nicht im Rechtsrahmen abgebildet. Das ist deswegen so, weil wir 2016 zahlreiche Vorlagen der Kommission verhandelt haben – auch während der österreichischen Ratspräsidentschaft –, die Verhandlungen aber zu keinem Erfolg geführt haben. Einer der Faktoren war auch, dass die Verhandlungen über die Umverteilung zu einer ganzen Diskussion über ein neues Asylsystem in Europa geführt haben. Die Lehre daraus soll uns bei den zukünftigen Verhandlungen leiten.

Man sieht in diesem Zusammenhang auch an den Zahlen der Relokationen einiges. 2015, 2016 gab es ja in Europa Beschlüsse zur Umverteilung. Ziel war es, 160 000 Menschen aus Griechenland und Italien umzuverteilen; die gesamte Europäische Union hat circa 34 700 umverteilt, also 34 700 von 160 000. Österreich hat sich mit 50 Pledges beteiligt, und – ich weiß das aus persönlicher Erfahrung – das ist kein Kriseninstrument. Es ist etwas, das im Prozess zu zäh ist, um ein Kriseninstrument zu sein. Mit dieser Erfahrung wird man jetzt auch in die Verhandlungen gehen.

Ich bin jetzt 10 Sekunden über meiner Redezeit und schließe mit einem letzten Satz. Es ist unwidersprochen – und das sehen Sie auf meiner Folie –, dass im Migrationsbereich solidarisches Handeln gefragt ist. Das ist Primärrecht, und das stellt auch niemand von uns im Bundesministerium für Inneres infrage. Es ist aber in den Verhandlungen wahrscheinlich notwendig, Solidarität und Solidaritätsleistungen vielschichtiger zu sehen als nur als Umverteilung. Das kann eine Drittstaatskooperation sein, das kann eine Kooperation sein, wie wir sie beispielsweise mit Griechenland haben, bei der Unterstützung geleistet wird. – Herr Vorsitzender, hoher Ausschuss, vielen Dank.

Erste Fragerunde der Abgeordneten

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Meine geschätzten Damen und Herren! Sehr geehrte Herren Proponenten dieses Volksbegehrens! Geschätzte Fachexperten! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herzlichen Dank Ihnen, Herr Dr. Czaika, und auch Ihnen, Herr Mag. Taucher, für die wirklich gute und breite Darstellung der Situation.

Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Situation herausfordernd bleibt. Wir kennen auch die aktuellen Diskussionen über die Flüchtlingssituation in einigen europäischen Staaten und in einigen europäischen Flüchtlingslagern. Die Situation wird ja insbesondere eine dauernd herausfordernde bleiben, weil es einerseits leider in vielen Weltregionen viele Konflikte gibt, nicht nur in Europa, in der Nähe von Europa, sondern auch in anderen Regionen. Ich denke da an Südamerika, an Mittelamerika.

Wir haben auch mit Lebensbedingungen, die sich mit dem Klimawandel ändern, zu kämpfen, die natürlich auch eine wichtige Fluchtursache sind und werden. Nicht zu vergessen ist auch das sehr starke Bevölkerungswachstum in Afrika, das auch uns in Europa mitbetreffen wird. Wenn die Berechnungen, die man so hört, stimmen, dann wächst ja Afrika pro Tag um circa 80 000 Menschen, und viele davon werden nicht unbedingt in beste, lebenswerteste Lebensregionen hineingeboren. Deswegen ist es, glaube ich, schon alarmierend, wenn man dann hört, wie Herr Prof. Czaika gesagt hat, dass in manchen Ländern bis zu 70 Prozent den Wunsch haben, aus ihrer Region, aus ihrem Land auszuwandern.

2015 war ein wahnsinnig schwieriges Jahr, auch für Österreich. Ich selbst wohne in der Nähe der slowenischen Grenze und habe da vieles auch vor Ort mitbekommen. Man hat damals auch gesehen, dass Länder damals schon sehr unterschiedlich belastet waren: In Slowenien haben nur ganz wenige einen Asylantrag gestellt, in Österreich damals sehr viele, allein im Jahr 2015 an die 90 000 Personen.

Obmann Karl Mahrer bittet um die Formulierung der Fragen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ich möchte zwei, drei Fragen an Herrn Dr. Czaika formulieren: Warum gibt es, auch innerhalb der Europäischen Union, derartig divergierende Asylanerkennungsquoten, zum Beispiel in Frankreich, verglichen mit Österreich, eine um drei Viertel niedrigere als in Österreich?

Herr Dr. Czaika hat auch die Herkunftsländer der Flüchtlinge angeführt. Es gibt eine starke Konzentration aus fünf Ländern in Österreich: 73 Prozent aller Asylanträge kommen aus fünf Ländern. In der Europäischen Union verhält sich das etwas anders: nur 49 Prozent. Warum gibt es diesen Unterschied? Warum ist dieser Unterschied so groß?

Obmann Karl Mahrer ersucht darum, nun die letzte Frage zu formulieren.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Die letzte Frage, an Herrn Mag. Taucher, ganz kurz: Können Sie vielleicht auch darstellen, wie viele Rückkehrungen prozentuell freiwillig passieren und wie viele mit Zwang durchgeführt werden?

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Die Überziehung wird in die Fraktionsredezeit eingerechnet, nehme ich an.

Vielen Dank an die Proponenten des Volksbegehrens und auch an jene, die dieses Volksbegehren unterzeichnet haben. Ich glaube, grundsätzlich, ja, ist es wichtig, dass Kosten aufgeteilt werden, aber, meine Damen und Herren, wir dürfen nicht übersehen, dass darüber hinaus gerade eine humanitäre Katastrophe in Europa stattfindet. Nicht einmal fünf Autostunden von uns entfernt findet eine humanitäre Katastrophe, in Bosnien statt, wo Menschen dem Erfrierungstod ausgesetzt sind, wo Menschen dem Hungertod ausgesetzt sind, wo Kinder im Freien übernachten müssen, ohne Decken oder sonst irgendetwas zu haben, und wir reagieren nicht darauf.

Ich habe heute ein Mail erhalten, das ich gerne hier vorlesen würde. Die Betroffene schreibt: Heute wende ich mich als Linzerin, als Teil dieser Demokratie, als Person mit einem Anliegen an Sie, das mich tief berührt und erschüttert. Ich bitte Sie inständig, die Situation der Geflüchteten in Bosnien, die unter Kunststoffplanen erfrieren, zu wenig zu essen haben, krank werden, sowie die Lage der Menschen in Moria und anderen Orten, in denen derzeit keine menschenwürdige Versorgung, ja nicht einmal das Überleben Betroffener gewährleistet werden kann, in den Nationalrat einzubringen. Ich fordere nicht, blind positive Asylbescheide auszuteilen. Ich fordere von Ihnen, von unserem Staat, von Europa, dass das getan wird, was die Situation erfordert: Menschenleben zu retten. Allein meine Freunde und ich können in Gästezimmern und Ferienhäusern mindestens zehn Personen unterbringen. Wir haben die Chance dazu jedoch nicht, weil diese Personen in ihrem Elend festgehalten werden. – Zitatende.

Meine Frage an Sie, Herr Taucher: Welche Möglichkeit haben wir, dass gerade die Personen, die helfen wollen, die auch die Kosten übernehmen würden, diese Hilfe anbieten können?

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren! Ja, Volksbegehren sind ein wichtiges direktdemokratisches Instrument. Ich möchte mich auch bei den Initiatoren des Volksbegehrens bedanken, die ja in diesem Bereich der direkten Demokratie sehr aktiv sind. Es hat mit allen Sicherheitssprechern Gespräche gegeben, es hat Telefonkontakt, Mailkontakt gegeben, und das Volksbegehren wurde ja auch von einer nicht unerheblichen Zahl an Wahlberechtigten unterstützt, und darum behandeln wir es hier.

Es ist ja bekannt, dass meine Fraktion gerne noch mehr direkte Demokratie sichergestellt hätte. Wir hatten damals im Regierungsprogramm stehen, dass es ab einer gewissen Zahl von Unterschriften verpflichtend zu einer Volksabstimmung kommen sollte. Davon ist leider jetzt keine Rede mehr. Nichtsdestotrotz ist es unsere Aufgabe und Verpflichtung, als Abgeordnete für eine ordentliche parlamentarische Behandlung aller Volksbegehren zu sorgen, und deshalb sind wir heute hier.

Ich hätte eine Frage an Herrn Mag. Taucher, und zwar bezieht sich diese auf die derzeitige Asylsituation. Es ist ja ausgeführt worden, dass aufgrund von Corona der Asyldruck etwas abgenommen hat. Es ist aber trotzdem einiges im Busch. Ing. Bolek hat es angesprochen: die Situation in der Türkei einerseits; andererseits habe ich in einer Anfragebeantwortung vom Juni des Vorjahres vom Innenminister bestätigt bekommen, dass von der Europäischen Union und auch von Ihrem Ressort geschätzt wird, dass sich damals rund 140 000 Migranten in der Balkangegend bewegt haben.

Meine Frage ist: Wie stellt sich die Situation jetzt dar und was wird aktuell getan, um vor allem auch die illegale Einwanderung nach Österreich bestmöglich zu unterbinden? Es gab im Jahr 2020 trotz Corona 14 000 Asylanträge. Das darf man auch nicht vergessen. Also was wird aktuell getan, um das bestmöglich zu unterbinden?

Ich denke, die Einwanderung bestmöglich zu steuern und illegale Einwanderung so gut wie möglich zu verhindern ist auch ein wesentlicher Punkt in der gesamten Diskussion.

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Ich habe einige Fragen an Herrn Prof. Czaika. Das waren sehr interessante Zahlen, die Sie genannt haben.

Vor allem würde mich interessieren: Die Fragestellung bezog sich ja dezidiert auf den Zeitraum ab 2015. Da ist ganz klar, wie die Zahlen deshalb ausschauen. Wie würden Ihre Berechnungen, Ihre Bewertungen ausschauen, wenn Sie, sagen wir, einen Zeitraum von zehn oder zwanzig Jahren zugrunde legen?

Es ist ja zum Beispiel so, dass es 2010/2011 um die 12 000, 14 000 Asylanträge waren, in dieser Größenordnung, und dann ist die Zahl auf 88 000 im Jahr 2015 gestiegen. Wenn man von 2015 weg rechnet, ist natürlich ganz klar, welche Zahlen herauskommen und wie das verschoben ist.

Interessant war, als Sie darauf hingewiesen haben, dass wir nach Ihren Zahlen seit 2019 unter dem EU-Durchschnitt liegen. Jetzt lautet meine Frage: Würde das dann in Umkehrung des Volksbegehrensantrages quasi bedeuten, dass das nicht nur nicht schon erfüllt wäre, sondern dass umgekehrt Österreich einen höheren Beitrag leisten würde? Das bedeuten die Zahlen, wie Sie sie jetzt für 2019 interpretiert haben. 2020 wird schwer zu vergleichen sein.

Dann interessiert mich, insbesondere weil der EU-Asyl- und Migrationspakt verhandelt wird und das Innenministerium ja durchaus die Strategie hat, zu sagen, dass Österreich da überdurchschnittlich belastet ist: Bedeutet dann die Zahl, die Sie nennen, dass wir schon seit 2019 in der Europäischen Union unterdurchschnittlich belastet sind, dass wir da aus Ihrer Sicht eine Strategieanpassung brauchen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich hätte nur Fragen zu der Evidenz, die uns hier präsentiert wurde, und dann zum Thema des Volksbegehrens.

Sehr geehrter Herr Professor! Zunächst zu Ihrer Folie 3: Wäre es nicht richtiger, zu sagen, das eine, die hellblaue Säule, sind Flüchtlinge, das andere nicht Asylsuchende, sondern - - Das impliziert ja, dass darunter möglicherweise nicht Asylsuchende sind. Könnte man das nicht klarer formulieren? Anerkannte?

Zu Folie 5: Wenn wir uns da die letzte Zahl ansehen, „2,55%“, dann ist das keine so hohe Zahl, die die Belastung Österreichs zeigt. Wenn man nämlich das BIP und die Stärke der Wirtschaftsleistung einrechnet, dann halte ich das bei der Frage, wie sehr man mit Asylverfahren belastet sein sollte, sehr wohl für fair.

Wenn man jetzt zu Ihrer Analyse bei der Beantwortung der Frage, wohin der Abwanderungswunsch besteht, geht, also zur viertletzten Folie, dann ist es natürlich interessant zu wissen, dass da ein Abwanderungswunsch in ein anderes Land in Subsaharaafrika von 33 Prozent im Jahr 2017 besteht, aber die Frage ist ja: Wohin?

Viele wollen ja auch innerhalb der Afrikanischen Union migrieren, und da gibt es auch sehr, sehr starke Migration. Interessant wäre, um keine Ängste zu schüren und Populisten keine Zahlen in die Hände zu spielen, wie viele davon in die Europäische Union auswandern wollen. Haben Sie dazu eine Zahl?

Sehr geehrter Herr Mag. Taucher, Sie bringen diese unglaubliche Grafik, diese Torte, die zweite Folie, in der Sie, muss ich sagen, nicht sehr faktenbasiert, sondern eher sehr politisch opportun, die 14 schwächsten Länder – nehme ich an – Österreich gegenüberstellen, um sehr schön zu zeigen – wenn man es so macht –, dass mehr als 50 Prozent auf Österreichs Konto gehen. Könnten wir da bitte in Zukunft alle Länder dargestellt bekommen, damit das faktentreuer ist?

Obmann Karl Mahrer bittet um die abschließende Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie hier aber schon so politisch kommunizieren, wäre die Frage: Was halten Sie vom Migrationspakt, und gibt es einen Fahrplan, insbesondere in Kooperation mit den anderen Ministerien?

Was tun Sie gegen die Fehlerquote erster Instanz von 40 Prozent?

Obmann Karl Mahrer wirft ein, dass die Redezeit schon weit überschritten sei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist auch eine große Zusatzbelastung, dass die Verfahren so lange dauern und sehr oft wieder in die erste Instanz geschickt werden.

Erste Antwortrunde der ExpertInnen

Univ.-Prof. Dr. Mathias Czaika: Herzlichen Dank für die Fragen. Ich versuche, mich knapp zu halten.

Warum divergieren die Anerkennungsquoten? – Es wurde von Herrn Kollegen Taucher schon erwähnt, dass dies insbesondere an den Herkunftsländern von AsylwerberInnen liegt. Syrer haben relativ hohe Anerkennungsquoten, nicht nur in Österreich, sondern europaweit. Aktuell liegen diese im Durchschnitt der Europäischen Union bei rund 85 Prozent. Wenn man sich andere Gruppen, Herkunftsregionen anschaut, dann liegen sie natürlich deutlich darunter. Beispielsweise liegen die Anerkennungsquoten bei GeorgierInnen bei 3 Prozent. Also das ist ein Grund dafür, natürlich in Kombination mit den entsprechenden Zielländern von AsylwerberInnen. Das heißt, Anerkennungsquoten je WerberInnengruppe ergibt dann sozusagen diese divergierenden durchschnittlichen Anerkennungsquoten über die Europäische Union hinweg.

Warum Konzentration der Herkunftsländer? – Vor allen Dingen, weil diese genannten Länder, die ganz oben auf der Liste stehen – Syrien, Afghanistan, Irak, Pakistan, Iran und so weiter –, global die ganz wesentlichen Herkunftsländer und Regionen sind. Das schlägt sich dementsprechend natürlich auch in der Zusammensetzung der Flüchtlingspopulationen in Europa, auch in Österreich, nieder.

Warum in Österreich besonders hohe Konzentration? – Es gilt für alle Länder Europas, dass es gewisse Spezialisierungen oder eine Konzentration auf bestimmte Herkunftsländer gibt. Die südlichen Länder, insbesondere Portugal und Spanien, sind nämlich deutlich attraktiver als Zielländer für AsylwerberInnen aus Lateinamerika. Es spielt auch die längere Perspektive und die Entwicklung von Netzwerken dafür eine ganz zentrale Rolle, dass wir in Österreich, aber auch in anderen europäischen Ländern eine relativ starke Konzentration der Herkunftsregionen sehen.

Ich schaue kurz auf die Fragen. Von einer Abgeordneten wurde die Unterbelastung bei neuen Asylanträgen seit 2019 angesprochen. – Das ist richtig. Ja, im Vergleich zum EU-Durchschnitt liegt Österreich da inzwischen deutlich günstiger, was natürlich nicht bedeutet, dass bei den Anerkannten – und das ist ja sozusagen die Akkumulierung über die Zeit hinweg – derselbe Effekt schon stattgefunden hat. Da kommt es zu einer Angleichung, wenn man so möchte, also zu einer Rückkehr zum EU-Durchschnitt, einer Konvergenz. Weiterhin überbelastet ist Österreich, wenn man so möchte, bei der Gesamtzahl der anerkannten Flüchtlinge.

 

Dann greife ich die Frage der letzten Abgeordneten heraus: Wohin wollen Migranten eigentlich wandern? – Das ist eine ganz wesentliche Frage. Ich habe das kurz angesprochen. Die Mehrzahl der afrikanischen Befragten in dieser Gallup World Poll nennt nicht Europa als primäres Ziel. Global – zumindest bis 2017; diese Erhebung wurde ja auch schon länger durchgeführt – wurden die USA, Nordamerika, aber auch Australien, Neuseeland, diese klassischen Einwanderungsländer, immer wieder als primäre Destinationen erwähnt, natürlich auch Europa als weitere attraktive Zielregion. Da hat sich doch einiges über die letzten Jahre hinweg verschoben. Nordamerika ist weniger attraktiv geworden, Europa auch nicht unbedingt attraktiver. Also da gibt es doch entsprechende Verschiebungen, was die Zieldestinationen von Flüchtlingen, von Menschen, die einen Migrationswunsch hegen, betrifft.

Wie gesagt: Es gibt nicht nur Menschen, die die Fluchtroute wählen möchten, sondern es gibt durchaus auch eine nicht vernachlässigbare Zahl von Menschen, die reguläre Zugangswege suchen, also versuchen, über Bildungsmigrationsrouten oder auch über die Erwerbsrouten, die Beschäftigungsrouten zu migrieren.

Damit schließe ich diese Antwortrunde ab.

 

Mag. Wolfgang Taucher, M.A.: Ich werde jedenfalls die 3 Minuten nicht überschreiten. Die präzise Beurteilung überlasse ich Ihnen.

Zur Frage des Abgeordneten Gödl betreffend unterschiedliche Anerkennungsquoten: Wir haben das mehrfach in der EU-Asylagentur diskutiert. Das Problem ist, dass Anerkennungsquoten wohl für sich nicht vergleichbar sind, wenn man nicht qualitativ tiefer schaut, was dahintersteht. Ein Beispiel: Wir haben in Österreich und Deutschland vor Jahren unterschiedliche Anerkennungsquoten betreffend Pakistan festgestellt und auch festgestellt, dass die Anerkennungsquoten in Deutschland deswegen höher sind, weil Deutschland Angehörige einer bestimmten Ethnie aufgenommen hat, die gefährdeter waren und deswegen mehr Schutz erhalten haben.

Wirkung dagegen: Die Agentur macht europäische Ländereinschätzungen. Je mehr gleiche Ländereinschätzungen verwendet werden, desto mehr gleichförmige Entscheidungen sehen Sie in Europa. Das gilt beispielsweise für Afghanistan. Daran halten wir uns auch sehr strikt.

Freiwillige Rückkehr: Dieses Jahr gibt es etwas mehr als 50 Prozent freiwillige Rückkehrer. In den Vorjahren gab es einen Rückgang: 46, 44, 42 Prozent. Das heißt, es wird eher weniger. Da ragt dieses Jahr heraus.

Zur Frage des Abgeordneten Keck zur Aufnahme von Asylwerbern: Das ist eine politische Frage. Diese Entscheidung kann ich hier nicht treffen. Es gibt aber zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen. Gerade zu Bosnien haben wir unsere neue JCP, die Plattform, die im Juli gegründet wurde, sehr intensiv mit einer europäischen Koordinierung beauftragt, um die Situation in Bosnien entsprechend zu verbessern. Dasselbe gilt für Griechenland: 2 Millionen Euro IOM-Hilfe, die wirklich vor Ort auf den Inseln ankommt.

Zur Frage des Abgeordneten Amesbauer betreffend Personen am Balkan: Die 100 000 waren, glaube ich, die Perspektive Griechenland mit Balkan. Das ist dann eine ähnliche Perspektive. Für den Balkan selbst gehen wir derzeit von circa 25 000 Menschen aus und inklusive Griechenland nach wie vor von 100 000, weil es noch sehr viele Personen in Griechenland gibt, die dort auf ihr Verfahren warten.

Die Maßnahmen dagegen sind auch etwas, was wir im Grunde mit dem dreistufigen Sicherheitsplan, den wir im Innenministerium im Auftrag des Herrn Bundesministers verfolgen, entsprechend umsetzen.

Auch wenn die Frage nicht an mich gerichtet war, kann ich sagen, glaube ich nicht, dass wir in Österreich eine unterdurchschnittliche Belastung haben. Ich habe versucht, Ihnen die Situation 2020 in Europa und in Österreich darzustellen. Das ist nicht unterdurchschnittlich.

Ich weiß, dass ich meine Redezeit überschreite, muss aber zu Abgeordneter Krisper und ihrem Hinweis, ich würde als Experte politisch opportun kommunizieren, etwas sagen. Ich bitte wirklich um Verständnis dafür, dass ich dem vehement widersprechen muss. Nur weil Aussagen des Herrn Bundesministers meine Überzeugung treffen, kommuniziere ich nicht politisch opportun. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie faktenbasiert den Blick auf die Asylanträge 2020 in der gesamten EU haben, finden Sie Österreich an achter Stelle und damit wieder überproportional belastet.

Zur Fehlerquote und was wir dagegen tun, bin ich am 16. Dezember im Rechnungshofausschuss ausführlich Rede und Antwort gestanden. Ich kenne das Thema und weiß ob des Problems. Qualität ist uns auch in diesem Jahr wichtig. Wir haben hier durch eine Analyse sämtlicher Gerichtsentscheidungen einen neuen Ansatz, sodass ich überzeugt davon bin, dass die entsprechenden Maßnahmen in diesem Jahr auch sichtbar greifen werden. – Danke.

Obmann Karl Mahrer bedankt sich für die Auskünfte und leitet zur zweiten Fragerunde der Abgeordneten über.

Zweite Fragerunde der Abgeordneten

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Herr Ausschussvorsitzender! Geschätzte Proponenten des Volksbegehrens! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sahen 2015 nach einer Reise der damaligen Innenministerin Mikl-Leitner in den Kosovo, dass die Zahl der Anträge in Österreich sehr deutlich zurückgegangen ist, weil in den Herkunftsländern aufgeklärt wurde.

Meine Frage an die beiden Experten: Wie wichtig sehen Sie eine solche Aufklärung in den Herkunfts- und Transitländern und welche Schritte gibt es diesbezüglich von der EU?

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Experten und Proponenten des Volksbegehrens! Wir haben in der Politik immer wieder die Situation, zwischen Solidarität und humanistischem Handeln abzuwägen, und irgendwann stimmt die Waage nicht. Wie Sie wissen, haben wir es in Österreich vor ein paar Jahren nicht einmal geschafft, die Verteilung in den Bundesländern in den Griff zu bekommen. Es hat viele Gemeinden und Bundesländer gegeben, die die Quote nach ihrem Einkommen und nach ihrer Bevölkerungszahl sofort erfüllt haben, und dann gibt es heute noch Bundesländer und Gemeinden, die es nicht geschafft haben, die es auch nicht wollten. Die gleiche Situation besteht in Europa.

Das ist natürlich nicht einfach so hinzunehmen, aber das große Problem der 135 000 Österreicher, die für eine faire, solidarische Flüchtlingsbehandlung in der EU unterschrieben haben, steht im Koalitionsabkommen: „Mechanismen zur Verteilung von Migrantinnen bzw. Migranten/Asylwerberinnen bzw. Asylwerbern innerhalb der EU sind gescheitert. Österreich setzt daher keine Initiativen in Richtung Verteilungsregeln.“

Jetzt haben diese 135 000 Leute umsonst unterschrieben, und es gibt bis jetzt über 3 000 Privatpersonen in Österreich, die zum Beispiel Familien und Kinder aus Moria aufnehmen wollen.

Meine Frage richtet sich an die Koalitionsparteien: Wie gehen Sie jetzt mit den Unterschriften von 135 000 Menschen um, obwohl Sie diesen Zusatz haben? Werden Sie sich darüber noch einmal Gedanken machen? Ändern kann man das jederzeit!

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Initiatoren des Volksbegehrens! Sehr geehrte Experten! Die Problematik im Asylbereich besteht natürlich immer in einem Spannungsfeld zwischen dem, was menschlich, human notwendig ist, und dem, was finanziell möglich und auch jenen, die es zu bezahlen haben, zumutbar ist. Dieses Spannungsfeld war besonders im Jahr 2015 angespannt und ist vor allem durch diese enorme Bewegung an die Oberfläche gespült worden, die ja in einer Art und Weise stattgefunden hat, wie wir sie in Wahrheit damals erstmalig gesehen haben.

Natürlich war es allen von Anfang an klar, dass es hier zu einer Ungerechtigkeit und einer ungleichen Verteilung innerhalb Europas kommt. Österreich, glaube ich, hat sich damals besonders hervorgetan, recht viele aufzunehmen. Es hat ja auch hier im Hohen Haus enorme Debatten darüber gegeben. Wir stehen aber heute hier, um sozusagen jetzt einmal die Lehren aus dem Ganzen zu ziehen und auch zu überlegen, wie das in der Zukunft noch einmal geht.

Dazu hätte ich einige Fragen an Herrn Mag. Taucher. Sie haben gesagt, dass vor allem die Grundversorgung der sogenannte Kostentreiber ist. Haben Sie einen Überblick, wie hoch die Kosten 2020, 2019, 2018 im Vergleich waren? Gibt es da Vergleichszahlen?

Eine zweite Frage bezieht sich auf Dublin: Mit welchen Staaten gibt es denn besondere Probleme in Bezug auf Dublin?

Eine Frage habe ich auch noch zur Situation, die es derzeit in Spanien gibt, einerseits in der spanischen Exklave, aber auch mit den Bootsflüchtlingen auf den spanischen Inseln: Wie schaut es da aus? Gibt es eine Bewegung von dort unten in Richtung Mitteleuropa? Könnten Sie über diese Situation einen genaueren Überblick geben?

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Vorsitzender! Diese Herangehensweise, zuerst einmal über die Verteilung der Kosten zu reden, ist natürlich ein bisschen schwierig, weil sie das Pferd von hinten aufzäumt. Es gibt in Österreich das Recht auf Asyl als eine der größten Errungenschaften des 20. Jahrhunderts, genauso wie im Übrigen auch in der Europäischen Union. Deshalb wäre es wichtig, zuerst einmal über ein gemeinsames Asylwesen und ein gemeinsames Asylsystem zu sprechen und erst dann darüber, wie man die Kosten dafür auf alle aufteilt.

Das System ist jetzt so, aber ich hoffe, es kann sich noch ändern. Es wird die Frage gestellt, ob wir, wenn wir unsere Kosten dem gegenüberstellen, was die EU uns an Beiträgen vorschreibt, das dann gegenrechnen müssten. Das kann aber, selbst wenn man einmal dorthin gelangen sollte, erst ein dritter, vierter, fünfter Schritt sein, denn zuerst müsste sich doch jeder Staat fragen, warum er sich dafür entscheidet, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst zu übernehmen, anstatt die Menschen, die hierherkommen, selbst zu diesem Lebensunterhalt beitragen zu lassen. Dabei wäre Österreich dann eigentlich relativ weit hinten, wenn man einmal überlegt, was wir alles nicht machen, um uns Kosten hier im eigenen Land einzusparen.

Meine Frage an Herrn Mag. Taucher zu der Entwicklung der Zahl der Anträge ist folgende: Wenn man die Gesamtantragszahl in Erstanträge, in Folgeanträge und in Anträge in Familienverfahren aufgliedert, wüsste ich gerne: Wie ist die Entwicklung in der Zeit, die hier beobachtet wurde, und wie stellt sich das im Verhältnis dar?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da es um die Belastung in der Europäischen Union geht und Herr Prof. Czaika gemeint hat, am effektivsten ist es, bei der Sekundärmigration verhindernd tätig zu werden, wenn man sich schon nicht durch Hilfe vor Ort die Erstmigration der Menschen ersparen kann – dem schließe ich mich an –, wäre meine Frage an Herrn Mag. Taucher: Wie sehen Sie hier unsere Bemühungen und den Stand der Bemühungen des Herrn Innenministers?

Zweitens haben Sie die Westbalkanroute als Risiko gesehen, dass hier viel Migration kommt. – Wir dachten, sie ist geschlossen. Welche Sorgen haben Sie da?

Drittens: Zum Migrationspakt war vorhin meine Frage, die ich gerne wiederhole: Haben Sie Wahrnehmungen zu Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und den entsprechenden Ministerien aufseiten des Koalitionspartners, wie man hier vorgehen möchte?

Viertens: Wie ist der Stand unserer Verhandlungsposition bei der Dublinreform und den entsprechenden Bedingungen?

Zweite Antwortrunde der Experten

Univ.-Prof. Dr. Mathias Czaika: Herzlichen Dank für dieses zweite Set an Fragen. Ich möchte mit der ersten Frage nach Aufklärung in der europäischen Nachbarschaft, in Erstasylländern, aber auch in europäischen Nachbarländern beginnen. Das wird getan, Sie haben davon berichtet: Informationskampagnen werden in einer großen Zahl durchgeführt, Information über Fluchtrisiken, also das Risiko, da auch sozusagen Schaden an Leib und Leben davonzutragen. Solche Kampagnen werden durchgeführt.

Die Wirksamkeit solcher Kampagnen wird meist einfach deshalb infrage gestellt, weil die Menschen, die Ziel dieser Kampagnen sind, auch umfassend aus anderen Quellen informiert werden. Das findet über die sozialen Medien statt, das findet über andere soziale Netzwerke statt, und Informationskampagnen von europäischen Auftraggebern werden als nicht sehr glaubwürdig anerkannt, sondern eher als Abschreckungsinstrument wahrgenommen. Daher sind solche Kampagnen, zumindest wenn sie von der Europäischen Union und von EU-Mitgliedstaaten gefahren werden, als nicht unbedingt effektiv zu betrachten.

Ich möchte kurz auf den Asyl- und Migrationspakt und auf die Frage der Solidarität eingehen. Es gibt – ich glaube, so wird es aus der bisherigen Debatte deutlich – im Bereich von Asyl und Migration ein Solidaritätsdefizit. Die Antwort des Asyl- und Migrationspaktes ist es, hier mit einer flexiblen Solidarität zu reagieren und dieses Festsitzen der Verhandlung durch eine Ausweitung der Solidaritätsbeiträge der einzelnen Mitgliedstaaten zu überwinden. Ich glaube, hier bietet der Asyl- und Migrationspakt wirklich Möglichkeiten, dass auch Länder, die bislang stark unterdurchschnittlich zu diesem Solidaritätsprojekt beigetragen haben, Möglichkeiten finden, beispielsweise über Rücknahmepartnerschaften, aber auch durch Beiträge beim Kapazitätsaufbau in europäischen Südländern und so weiter Beiträge zu leisten, die sozusagen in das Gesamtpaket europäischer Solidarität im Bereich Asyl einberechnet werden sollten und es nicht nur und ausschließlich an den Aufnahmezahlen festzumachen.

Ich glaube, das ist ganz wesentlich, um auch die osteuropäischen Länder ins Boot zu bekommen. An diesem Punkt stehen auch die Verhandlungen, und da würde ich jetzt wirklich die Bundesregierung ermutigen, diesem Asyl- und Migrationspakt in der Weise weiterzuhelfen, hier wirklich auch eine gewisse Vermittlerrolle einzunehmen, um diese Maßnahmen, die vorgesehen und geplant sind, in naher Zukunft implementieren zu können.

Mag. Wolfgang Taucher, M.A.: Zur ersten Frage, zur Aufklärung in Herkunftsstaaten: Ja, ich halte das für absolut sinnvoll. Bisherige nationale und europäische Versuche haben gezeigt, dass das sinnvoll ist, weil Migration ganz stark Kommunikation und das Entgegenwirken von Desinformation ist.

Das Easo hat vor zwei Jahren eine sehr erfolgreiche Social-Media-Kampagne in Nigeria gemacht, auch Personen interviewt, die in Libyen festgesteckt sind, und hat dadurch nigerianische Jugendliche aufgerufen, sich nicht Schleppern anzuvertrauen. Ich halte das für unbedingt erforderlich.

Zur Frage der Abgeordneten Belakowitsch zu den Kosten der Grundversorgung: Einen Vergleich mit anderen europäischen Staaten kann ich Ihnen nicht anbieten, wiewohl mich das Ergebnis auch interessieren würde, aber das habe ich nicht. Insgesamt sage ich Ihnen jetzt die Zahlen aus der Finanzierungsrechnung 2018 bis 2020: 3,52, 5,20, 2,52 Millionen Euro. Die Finanzierung des Jahres sagt nichts über den Anfall aus. Das heißt, im Jahr 2019 haben wir sehr viel an sozusagen Schulden an die Länder zurückgezahlt, die noch aus der Krise kommen. Deswegen ist auch mein Grundansatz, dass die Migrationskrise auch budgetär nach wie vor weiterwirkt. Das ist einfach auch mit Fakten belegt.

Dublinstaaten und Probleme: Ich habe Griechenland erwähnt, ich habe Ungarn erwähnt, ansonsten versucht Österreich, ein sehr aktiver und kommunikativer Teil in der Kommunikation über Dublin zu sein. Wir haben nach wie vor mehr Dublinüberstellungen in andere Länder als Dublinüberstellungen nach Österreich. Vielfach sind es aber Gerichtsentscheidungen. Wenn Gerichte sagen, sie dürfen nicht nach Griechenland überstellen, dann tun wir das, nicht weil wir das griechische Asylsystem nach wie vor am Boden sehen, sondern weil wir Gerichtsentscheidungen umsetzen.

Zu Spanien: Es ist sehr interessant – wir beobachten das seit eineinhalb Jahren –, da gibt es kaum oder keine Auswirkungen. Wir reden von Staatsangehörigen aus Lateinamerika, insbesondere Venezuela, die guten Grund haben, sich leichter in Spanien zurechtzufinden als in anderen Staaten. Wir beobachten das, sehen aber keine Auswirkungen betreffend Spanien.

Zur Frage der Abgeordneten Prammer: Die Entwicklung über die letzten Jahre ist ganz klar, die Einreise wegen Familienzusammenführung ist zurückgehend. Interessanterweise sind auch Folgeanträge zurückgehend, da wirkt wahrscheinlich das systematische und konsequente Vorgehen des Bundesamtes. Originäre Erstanträge sind steigend. Das ist ein klarer Trend, den wir sehen.

Zur Frage der Abgeordneten Krisper: Ich habe keine Wahrnehmungen über Koalitionsgespräche zum Pakt. Ich bin ja nicht mehr Mitglied des politischen Büros und deswegen ist es für mich auch problemlos zu sagen, ich habe keine Wahrnehmungen. Da gibt es natürlich Gespräche, aber das müsste man mit dem Herrn Bundesminister besprechen.

Der Ansatz zu Dublin und zum Migrationspakt ist relativ klar. Dublin ist Teil dieses Migrationspaktes, und ich denke, das ist auch unsere Haltung in den Verhandlungen: Wir halten das Zuständigkeitsabkommen für alternativlos. Es ist aber ineffizient, und da muss man etwas tun. Ansonsten gibt es drei Ansätze. Der Rückkehransatz der Europäischen Union ist zu begrüßen. Der Außengrenzschutz und das Außengrenzverfahren sind wahrscheinlich eine gute Idee, um – wie man in den Verhandlungen so schön sagt – als Gamechanger zu wirken, wenn man das in der Praxis gut umsetzt. Der dritte Ansatz ist flexible Solidarität anstelle von Verteilung.

Zur Westbalkanroute: Von Gefahr habe ich nicht gesprochen, das ist nicht mein Vokabular. Ich habe auch über die Schließung oder Nichtschließung der Westbalkanroute nichts gesagt. Es geht vielmehr um Sekundärmigration, es geht um die Themen, die Versorgung sicherzustellen, bei der Verfahrensführung zu unterstützen – manche der Westbalkanstaaten haben in den Grundzügen schon ein sehr, sehr gutes Verfahren –, aber letztendlich auch zu unterstützen, dass es zu einer Rückkehr kommt. – Danke.

Statements der Vertreter des Volksbegehrens

Anatolij Volk: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich muss ganz ehrlich sagen, es ist sehr zynisch, dass wir 75 Jahre nach den grausamen Zeiten des Zweiten Weltkrieges heute mit dem Asylvolksbegehren im Parlament über Menschenrechte, über faire Verteilung und Finanzierung reden müssen. Über 135 000 Menschen haben das unterschrieben.

Ich komme selber aus einer Familie, die im Zweiten Weltkrieg – meine Mutter im Ghetto – ausradiert wurde. Millionen Menschen haben keine Chance gehabt, überhaupt zu flüchten. Viele Länder haben damals gesagt: Nein, wir nehmen die Menschen nicht auf.

Wenn man von Kosten spricht – ich glaube, das kam von der grünen Fraktion – und dass das an letzter Stelle sein soll: Na selbstverständlich, aber wir befinden uns in einer Situation, in der zum Beispiel das EU-Parlament Beschlüsse macht – vor mehreren Jahren wurde beschlossen, von unseren Abgeordneten, die in Brüssel tätig sind, dass die einzelnen EU-Länder im Rahmen einer fairen Verteilung die Finanzierung von Menschen übernehmen sollen beziehungsweise müssen –, diese aber durch das Einstimmigkeitsprinzip blockiert werden. Das ist so wie in „Täglich grüßt das Murmeltier“, es dreht sich alles im Kreis.

Es wurde ja heute bestätigt, dass Österreich – es wurde auch versucht, gewisse Jahre zu berücksichtigen, da wurden etwas weniger oder etwas mehr aufgenommen – drei Mal so viele Menschen, was die Asylberechtigungen und die Erteilung von Aufenthaltstiteln betrifft, betreut wie der EU-Durchschnitt; auch die Zahl von circa 2 Milliarden Euro im Budget 2017 wurde genannt.

Ich muss auch auf einen bestimmten Punkt aufmerksam machen, der vielleicht untergeht, nämlich dass in Österreich auch viele Menschen unter der Armutsgrenze existieren müssen – ich glaube, über 1,5 Millionen, und es werden immer mehr –, und wenn man die Zahlen der Asyl suchenden Menschen, die bei uns betreut werden, mit anderen Zahlen vergleicht, dann entsteht eine Neiddebatte zwischen verschiedenen Schichten, Pensionisten, Arbeitslosen und natürlich auch Flüchtlingen und Asylwerbern.

Ich möchte noch auf einen ganz wichtigen Punkt hinweisen: Die Europäische Union ist erpressbar. Das zeigt die Türkei mit Ministerpräsident Erdoğan, der sagt, wenn die Milliarden Euro jetzt nicht herfließen, dann macht die Türkei die Grenzen auf.

Wenn wir auch die Finanzierung für die Menschen, die bei uns und auch in anderen Ländern sind, fair gestalten, dann wird meiner Meinung nach einerseits der Druck dieser Erpressung wegkommen und andererseits werden die Neiddebatten hoffentlich nicht so stark dazu führen, dass unsere Gesellschaft gespalten wird.

Wie gesagt, ich ersuche euch als Abgeordnete – und jeder von euch ist laut unserer Verfassung in seinem Mandat, in seiner Entscheidung frei –, der Forderung des Volksbegehrens zuzustimmen. – Besten Dank.

Ing. Werner Bolek: Ich bedanke mich bei den wirklich sehr informativen und wertvollen Ausführungen der beiden Experten, die wir schon hören durften, und darf zusammenfassen, dass von beiden Experten ganz klar ein bestehendes Solidaritätsdefizit, das es innerhalb der EU gibt, bestätigt wurde.

Zweitens wurde bestätigt, dass die Krise 2015/2016 bis jetzt nachwirkt und der Rückstau oder sozusagen der angesammelte Anteil an Flüchtlingen in Österreich noch nicht abgebaut und abgeglichen ist. Daher finde ich auch, dass die kritisierte Tortengrafik im Kontext der gewünschten Expertise schon zeigt: Wie weit klaffen die Leistung des österreichischen und jene des europäischen Flüchtlingssystems auseinander? Was leisten Topländer wie Österreich, Schweden, Deutschland und was leisten andere Länder, die sich um das Thema quasi nicht scheren? – Das zeigt diese Tortengrafik meiner Ansicht nach schon korrekt, und das war Teil der Fragestellung. Also da nehme ich Herrn Taucher in Schutz, denn wir haben ihn gebeten, diese Schere deutlich darzustellen, damit auch die Grünen verstehen, dass wir nicht von Zuwanderung reden, die heute und jetzt oder nächstes Jahr erfolgt, sondern das Um-das-Dreifache-mehr-Leistungsprogramm von Österreich bezieht sich auf die im Land Befindlichen, und wenn die nächsten fünf Jahre gleich viele zu uns kommen wie in ganz Europa, dann bleibt der Rückstau noch immer bestehen.

Das heißt, wir bräuchten jetzt Jahre, in denen wir wesentlich weniger Beiträge zum Asylwesen leisten und wesentlich weniger Menschen aufnehmen, damit dieser Mehrleistungsrückstau wieder zurückgeht, sprich: Dreimal so hoch wie der Durchschnitt der EU ist die Leistung Österreichs.

Ich freue mich, dass hier wirklich klar diskutiert wird und offensichtlich wird, dass die Berechtigung dieses Volksbegehrens, das übrigens im Jänner 2018 eingebracht wurde und die Registernummer 001 trägt, weil es das erste Volksbegehren nach dem neuen Volksbegehrengesetz war, immer noch da ist, dass es topaktuell ist und die nächsten Jahre noch topaktuell sein wird. Es gibt keinen idealen Zeitpunkt, über diese Thema zu sprechen, außer sofort. – Danke schön.

2. EU-Budget und rechtliche Forderungen des Volksbegehrens

Statements der Experten

„Darstellung der Grundlagen des EU-Budgets – insbesondere im Zusammenhang mit dem Volksbegehren“

MMag. Valentin Wegerth, M.A.I.S.: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Initiatoren des Volksbegehrens! Mein Name ist Valentin Wegerth. Ich bin Abteilungsleiter für das EU-Budget im Ministerium für Finanzen und wurde als Experte zum Thema Grundlagen des EU-Budgets eingeladen, vor allem wenn sie im Kontext mit dem Thema des Volksbegehrens stehen.

Ich möchte ganz am Anfang kurz den Kontext erläutern. Das EU-Budget größenordnungsmäßig: Letztes Jahr waren es rund 164 Milliarden Euro, historisch vergleichsweise immer ungefähr doppelt so groß wie das österreichische Budget. Das heißt, man sieht ja gleich einmal die Relation, was das EU-Budget macht und was es nicht macht. Der EU-Haushalt ist ein sogenannter Investitionshaushalt. Viel Geld fließt in die EU-Förderungen, die man kennt. Was er nicht ist: Er übernimmt keine hoheitsstaatlichen Aufgaben wie zum Beispiel Sozialleistungen, Bildung et cetera; deswegen natürlich auch diese Diskrepanz von 1 : 2 im Verhältnis.

Wiewohl natürlich: 2021 ist der EU-Haushalt rund 166 Milliarden Euro groß. Da kann man nicht mehr davon sprechen, dass er doppelt so groß ist wie der österreichische Haushalt, da natürlich der österreichische Haushalt aufgrund der aktuellen Coronasituation sehr stark belastet ist und vor großen Herausforderungen steht.

Lassen Sie mich schnell das Thema treffen: Die Forderung Nummer eins des Volksbegehrens ist ja, den EU-Beitrag zurückzuhalten. Also ich verstehe das so, dass ein Teil des Beitrags einbehalten wird. Ich möchte hier die rechtlichen und auch praktischen Voraussetzungen dafür erläutern. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.)

Beginnen wir einmal kurz mit einer historischen Reise: Durch die Römischen Verträge wurde damals die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet. In den Verträgen war vorgehsehen, dass die EWG durch Beiträge der Mitgliedsländer finanziert wird. Das muss man sich also wie Mitgliedsbeiträge für einen Verein oder eine internationale Organisation vorstellen.

In den Römischen Verträgen war aber schon festgesetzt, dass sich die Union zu einem späteren Zeitpunkt selbst finanzieren soll, durch sogenannte Eigenmittel. Das ist zu einem späteren Zeitpunkt auch passiert. Ich verweise jetzt auf die aktuellen Verträge: Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union steht tatsächlich: „Die Union stattet sich mit den erforderlichen Mitteln aus, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können.“

Weiters steht dort: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen“ – das erkläre ich dann gleich – „vollständig aus Eigenmitteln finanziert.“ Die Logik ist also: Die Europäische Union hat von sich aus ein Anrecht auf ihre eigenen Einnahmequellen. Einziges „Problem“ – unter Anführungszeichen – ist: Es gibt keine Behörden, keine Steuerbehörden, denn Steuer ist ja ein Hoheitsrecht der Mitgliedstaaten, die diese Einnahmen einheben können. Deshalb ist die Europäische Union auf die Mitgliedstaaten angewiesen, damit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union diese Eigenmittel einheben und abführen.

Die Bestimmungen über diese Eigenmittel sind im sogenannten Eigenmittelbeschluss geregelt. Der aktuelle, der noch in Kraft ist, ist jener aus dem Jahr 2014. Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werden aber bald den neuen Eigenmittelbeschluss hier im Nationalrat zur Genehmigung bekommen. Sie haben sicher mitbekommen, dass im Zuge der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen, der heuer begonnen hat, auch auf der Finanzierungsseite eine neue Regelung erforderlich ist. Das ist eben der Eigenmittelbeschluss, der auch gemäß dem Bundes-Verfassungsgesetz, wenn neue Eigenmittel eingeführt werden, der Genehmigung des Nationalrates und zusätzlich auch des Bundesrates bedarf. Sie werden also in Kürze damit befasst und beschäftigt.

Ganz wichtig ist, glaube ich: Die Regelungen, die dort enthalten sind, sind von hoher Relevanz für das Thema heute. Dieser Beschluss tritt erst in Kraft, wenn er nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch durch Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, legitimiert ist, und auch durch die Parlamente aller anderen EU-Länder.

Die Ausgabenseite ist der Mehrjährige Finanzrahmen – ich habe es schon erwähnt. Dieser Mehrjährige Finanzrahmen setzt Obergrenzen für viele unterschiedliche Politikbereiche. Das kann man sich vorstellen wie das Bundesfinanzrahmengesetz in Österreich. Der Mehrjährige Finanzrahmen läuft mindestens fünf Jahre, bewährt hat sich eine Laufzeit von sieben Jahren. Der letzte ist von 2014 bis 2020 gelaufen, der neue ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten und läuft bis 2027. Innerhalb dieses Finanzrahmens gibt es jedes Jahr eine Jahreshaushaltsverhandlung.

Die Jahreshaushalte müssen in die Obergrenzen des Finanzrahmens hineinpassen. In diesen Jahreshaushalten finden Sie dann auch die einzelnen EU-Programme. Heute sind schon einige genannt worden. Von Relevanz für heute ist der Asyl- und Migrationsfonds – Amif –, die Asylkoordinierungsagentur – Easo –, zu der Kollege Taucher schon berichtet hat, und natürlich gibt es auch Frontex, eine weitere Agentur der EU, die im Bereich Asyl, aber auch im Außengrenzschutz tätig ist.

Vielleicht noch ein letzter Punkt: Dieser Eigenmittelbeschluss ist unbefristet. Das heißt, wenn kein neuer in Kraft tritt, gilt der alte weiter.

Jetzt gehe ich auf die Details ein:

Im Eigenmittelbeschluss steht, dass die Finanzierung der EU über die Eigenmittel erfolgt. Welche gibt es da? – Es gibt die sogenannten traditionellen Eigenmittel, das sind die Zolleinnahmen.

Wenn man wiederum die Geschichte anschaut: Wo kommt die EU her? – Das war einmal eine Zollunion, und die Logik ist natürlich, wenn man Zölle innerhalb der Gemeinschaft abschafft und dort keine mehr eingehoben werden: Wenn man in Wien sitzt und etwas zum Beispiel aus China importiert, dann wird das im Hafen Rotterdam verzollt, das heißt, die Holländer würden dort das Geld einkassieren und es wäre unfair, wenn sich dann der holländische Zoll und damit das holländische Budget dieses Geld behält. Also hat man von Anfang an gesagt, dieses Geld geht in den Haushalt der Europäischen Union, und die Mitgliedsländer dürfen sich einen Teil – das nennt sich Einhebungsvergütung – zur Deckung der Kosten des Zolls behalten.

Das ist auch die einzige Einnahmequelle, die wirklich quasi pay as you go ist. Die Zölle werden in Österreich vom österreichischen Zoll, von den Kolleginnen und Kollegen dort, eingehoben, und dann, zwei Monate später, nachdem das geprüft worden ist, wird dieses Geld auch nach Brüssel überwiesen.

Das reicht natürlich nicht aus – das hat letztes Jahr in den EU-Haushalten rund 18,5 Milliarden Euro gebracht –, einen Haushalt von 164 Milliarden Euro zu finanzieren, also hat man in Folge ab 1970 auch die sogenannten Mehrwertsteuereigenmittel eingeführt. Mehrwertsteuereigenmittel klingt so, als wäre das ein Teil der Mehrwertsteuereinnahmen, so wie bei den Zöllen, die man an die EU abführt, das ist aber nicht so, sondern das ist eine rein statistische Messgröße, da es, wie Sie wissen, in Europa sehr unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gibt – in Dänemark ist alles mit 25 Prozent besteuert, in Österreich gibt es sogar einen eigenen Mehrwertsteuersatz für den Ab-Hof-Verkauf von Wein –, also da kann man auch nicht vergleichen, darum hat man eine sehr komplizierte Berechnung eingeführt, die die Mitgliedsländer jedes Jahr machen müssen. Es wird eine fiktive EU-Mehrwertsteuer errechnet, und davon führt man einen Teil ab. Hier besteht also – das möchte ich betonen – kein Konnex zu echten Mehrwertsteuereinnahmen, sondern es ist mehr eine Art Grad der Wirtschaftskraft.

Diese Mehrwertsteuereigenmittel bringen auch nur ungefähr 10 Prozent des Budgets herein, und die größte Einnahmequelle sind mittlerweile die BNE-Eigenmittel. Das heißt, wenn das EU-Budget 164 Milliarden Euro groß ist, und man hat bereits Zölle, man hat bereits Mehrwertsteuer, man hat sonstige Einnahmen – die erwähne ich jetzt auch noch, das sind die Steuern der Beamten der EU, aber auch, wenn Google oder Apple eine Wettbewerbsstrafe zahlen oder wenn, wie von den Initiatoren des Volksbegehrens erwähnt, die EU den Friedensnobelpreis bekommt; auch diese 1 Million Euro ungefähr sind in den EU-Haushalt als sonstige Einnahme geflossen –, bleibt eine Restgröße zum Budget, das man finanzieren möchte, und das ist dann mit den BNE-Eigenmitteln zu finanzieren. Das BNE – das Bruttonationaleinkommen – entspricht in etwa dem BIP. Diese Restgröße wird also quasi mit unserem Anteil an der europäischen Wirtschaftsleistung finanziert. Diese ist letztes Jahr bei rund 2,4 Prozent gelegen, als noch Großbritannien dabei war, in Zukunft wird sie bei rund 2,8 bis 2,9 Prozent liegen; diese Restgröße finanziert Österreich.

Wichtig zu betonen ist, dass diese traditionellen Eigenmittel ein Durchlaufposten sind und nicht als EU-Beitrag gerechnet werden. Das heißt, das, was man als österreichischen EU-Beitrag benennt, ist das, was die Mehrwertsteuereigenmittel sind, und das, was die BNE-Eigenmittel sind – letztes Jahr betrug unser EU-Beitrag rund 3,5 Milliarden Euro am Ende des Jahres. Die Zölle, diese sogenannten traditionellen Eigenmittel, zählt man da nicht dazu, denn sonst hätten die Belgier und die Niederländer einen sehr hohen EU-Beitrag.

Jetzt kommen wir, glaube ich, zum Kern der Sache: Es ist ganz klar in diesem Eigenmittelbeschluss geregelt, dass diese Einnahmen, also die Eigenmittel und die sonstigen Einnahmen, unterschiedslos der Finanzierung aller im Jahreshaushaltsplan der Union ausgewiesenen Ausgaben dienen – das sogenannte Universalitätsprinzip. Das bedeutet: Für die 1 Million Euro des Nobelpreises gab es zwar Entschließungsanträge des Europäischen Parlaments, das zweckzuwidmen, das ging aber haushaltsrechtlich nicht, denn jeder Euro, der ins EU-Budget fließt, dient unterschiedslos allen Ausgaben im EU-Budget, ob es jetzt das Gehalt des Kommissars oder eine Fördermaßnahme für Flüchtlinge ist.

Die Conclusio, die ich jetzt schon machen kann, ist, dass es nicht möglich ist, dass man einen Teil des EU-Beitrags entweder für eine Angelegenheit zweckwidmet oder umgekehrt diesen Beitrag zurückhält, um etwas nicht zu finanzieren. Das heißt, das ist auf jeden Fall nicht möglich.

Was aber möglich und auch Praxis ist, ist, dass Mitgliedsländer freiwillig zusätzliche Beiträge leisten. Das ist in der EU-Haushaltsordnung geregelt. Da gibt es ein paar Initiativen, die auch hineinpassen, zum Beispiel wurde Erdoğan schon angesprochen: Da gibt es ja den Flüchtlingspakt im Zusammenhang mit den syrischen Flüchtlingen. Im Zuge der Migrationskrise wurde eine Flüchtlingsfazilität für die Türkei geschaffen, die berühmten 3 Milliarden Euro, die mit Herrn Erdoğan vereinbart wurden, die dann aufgestockt wurden. Auch da hat das EU-Budget einen Teil geleistet, und nachdem dort diese Obergrenzen, von denen ich eingangs sprach, erreicht waren, wurde vereinbart, dass auch die Mitgliedsländer einen Beitrag leisten, und das wurde dann eben als Top-up für die bestehenden EU-Programme umgesetzt.

Ich glaube, ein noch anschaulicheres Beispiel ist die gemeinschaftliche Impfstoffbeschaffung, die gerade auf europäischer Ebene läuft. Da war auch ein großer Brocken im EU-Budget finanziert, und nachdem letztes Jahr auch dort die Obergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens erreicht wurde, wurden die Mitgliedsländer ersucht, ich glaube, rund 750 Millionen Euro gemeinschaftlich einzuzahlen. Das wurde gemacht, und man kann sich das so vorstellen: Das kommt dann aus dem Budget des Gesundheitsministers, genauso wie die Fazilität für die Flüchtlinge in der Türkei durch den Herrn Außenminister geleistet wurde, somit ist es nicht der EU-Beitrag; der EU-Beitrag ist eine ganz andere Voranschlagstelle im österreichischen Budget.

Es geht also, dass man zusätzlich freiwillig etwas draufzahlt, man kann sich aber im Umkehrschluss nicht Bereiche des EU-Budgets aussuchen, die man nicht mehr finanziert.

Es ist auch rechtlich klar geregelt, was passiert, wenn man den EU-Beitrag zurückhalten will. Ich gebe Ihnen da ein anschauliches Beispiel: Es ist in diesen Eigenmittelvorschriften geregelt, dass wir am ersten Werktag des Monats, das ist zum Beispiel der 1. Februar 2021, unseren EU-Beitrag – und damit sind die Mehrwertsteuer und die BNE-Eigenmittel gemeint – leisten. Die Zölle, von denen ich vorher gesprochen habe, überweisen wir rund um den 20. eines Monats – also auch da die klare Unterscheidung, was der EU-Beitrag und was dieser Durchlaufposten ist.

Ich nenne Ihnen jetzt den Betrag, den wir am 1. Februar überweisen werden: Das sind rund 700 Millionen Euro. Das liegt daran, dass sich die Kommission innerhalb des vereinbarten Budgets, des Mitgliedsbeitrags Österreichs, am Anfang des Jahres mehr Geld holen darf, und am Ende ist es dann weniger, denn die Liquidität ist so, dass am Anfang des Jahres sehr viel Geld gebraucht wird. Österreich wird dann auch ein paar Tage später rund 700 Millionen Euro an Agrarförderungen zurücküberwiesen bekommen.

Jetzt schauen wir uns an, was passieren würde, wenn wir das nicht machen: Es ist ganz klar geregelt, dass dann hohe Verzugszinsen eintreten. Das ist in der Bereitstellungsverordnung geregelt. Das ist eine Verordnung, die unterhalb des Eigenmittelbeschlusses sitzt, auf die im Eigenmittelbeschluss aber verwiesen wird. Dort steht klar: Es gilt der Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Der ist gerade negativ, deswegen gibt es eine Untergrenze von 0 Prozent. Das heißt, wir beginnen auf jeden Fall bei 0 Prozent, und dann kommen 2,5 Prozentpunkte als Basisstrafe dazu, und dann 0,25 Prozentpunkte für jeden Verzugsmonat. Das kann man sich schön in Excel eintippen, dann sieht man, das geht sehr schnell sehr hoch; das wird dann aber bei 16 Prozentpunkten gekappt.

Ich lade Sie also ein, auszurechnen, was die Verzugszinsen bei 700 Millionen Euro bei einem Zinssatz von 16 Prozent wären. Ich sage einfach einmal: Die finanziellen Konsequenzen sind sehr groß, wenn das passiert.

Es gibt auch noch weitere Konsequenzen, ich möchte aber nicht den Ausführungen von Herrn Prof. Obwexer vorgreifen. Es ist natürlich ein klarer Fall für ein Vertragsverletzungsverfahren, weil man sich nicht an das EU-Recht hält, das, wie gesagt, sehr stark legitimiert ist, noch dazu weil der Eigenmittelbeschluss auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert wird. Auch das Vertragsverletzungsverfahren hat Konsequenzen, das ist auch detailliert geregelt, aber das ist von den Kosten her kein Vergleich zu den anfallenden Verzugszinsen. Natürlich gibt es politische Konsequenzen, einen internationalen Vertrauensverlust, würde ich einmal behaupten, wenn man gemeinschaftliche Vereinbarungen nicht einhält.

Die Situation beim Brexit ist diesbezüglich interessant: Bei den Brexitverhandlungen war einer der ersten Punkte, die außer Streit waren, dass die Briten ihre Restschuld zahlen werden. Das heißt, die Drohung von den Märkten war so groß, dass sie ansonsten möglicherweise hinsichtlich ihres Ratings herabgestuft werden, wenn sie diesen internationalen vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommen. Das heißt, das wäre sicherlich auch noch eine Konsequenz.

Ich habe mich bei den Kollegen in Brüssel umgehört, auch bei der Kommission: Denen ist kein Fall bekannt, kein Präzedenzfall, dass ein Mitgliedstaat jemals einen Teil seines EU-Beitrags einbehalten hätte, um gegen eine Maßnahme zu protestieren. Das wird öfters benutzt, in den Medien hört man das, in der Praxis passiert das nicht.

Verzugszinsen werden sehr wohl erhoben, das passiert schon, nämlich wenn beispielsweise ein Zigarettenschmuggel erfolgt ist und nicht klar ist, ob es ein Schmuggel war, es wurde jedenfalls nicht vom österreichischen Zoll erfasst, behauptet die Kommission – dann wird eine Investigation durchgeführt, und kommt raus, da ist vielleicht tatsächlich ein Fehler passiert, dann will die Kommission Verzugszinsen für die paar Tage oder Wochen, die der Fall alt ist. Das ist aber nichts, was absichtlich gemacht wird.

Es gibt aber sehr wohl im EU-Recht und historisch belegt die Möglichkeit, dass sich Mitgliedstaaten entscheiden, bei gewissen Politikmaßnahmen nicht mitzumachen. Das funktioniert immer dann, wenn die Union in einer Stufe der vertieften Integration ist, wenn beschlossen wird, wir machen jetzt einen weiteren Schritt in Richtung Integration. Da nenne ich den Vertrag von Maastricht 1992, die Opt-out-Regelungen, die sich Dänemark damals herausverhandelt hat, konkret im Bereich Justiz und Inneres. Das ist genau der Fall, den wir hier heute diskutieren. Dänemark nimmt nicht an der Agentur Europol teil, nimmt nicht am Asyl- und Migrationsfonds teil und nimmt nicht an der Asylkoordinierungsagentur Easo teil.

Ein weiteres Beispiel ist Polen, auch andere Länder, aber vor allem Polen und Ungarn – Schweden und Dänemark im Übrigen auch – haben sich entschlossen, nicht bei der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Europäischen Staatsanwaltschaft mitzumachen, Eppo auf Englisch. Auch das ist quasi ein Akt des Nichtmitmachens bei einer neuen Initiative. Also aus bestimmten Initiativen auszutreten geht nicht. Die Folge dessen ist – das ist auch ganz interessant und ist klar geregelt –, dass sie das nicht mitfinanzieren müssen, wenn sie nicht mitmachen, aber in der Praxis sticht dieses Universalitätsprinzip: Polen und Dänemark, die Beispielländer, zahlen sehr wohl mit ihrem EU-Beitrag alles, auch das Budget von Easo, auch das Budget der Europäischen Staatsanwaltschaft im Fall von Polen.

Ein Jahr später gibt es dann eine komplizierte Rechnung. Da kriegt jedes Mitgliedsland einen Zettel, auf dem genau vorgerechnet ist, wie viel dieser Kosten auf Dänemark und Polen entfallen. Und dann bekommen Dänemark und Polen das am ersten Werktag des Dezembers zurücküberwiesen.

Aber auch hier eben die Logik, ich fasse zusammen: Alle zahlen alles. Ein Jahr später gibt es dann eine Rückvergütung für jene, die gemäß den Verträgen ein Opt-out in Anspruch genommen haben oder eben bei einer verstärkten Zusammenarbeit nicht mitgemacht haben.

Anderes Beispiel, mittlerweile historisch, für die Unzufriedenheit bei einer Politikmaßnahme: Großbritannien. Frau Thatcher wurde heute schon genannt, die hat tatsächlich gesagt: „I want my money back!“, aber sie hat nicht gesagt: I won’t pay. Also sie hat klar gesagt, ich mache bei dieser Agrarpolitik, die ich nicht gutheiße, mit, kriege auch Förderungen, die Großbritannien auch immer davon bezogen hat, aber ein Jahr später gibt es dann laut Vereinbarung den berühmten Britenrabatt. Der hat eben so funktioniert, dass die Briten ein Jahr später zwei Drittel ihrer Nettoposition zurückbezahlt bekommen haben.

Zusammenfassend darf ich sagen, auch hier gilt im Prinzip das Gleiche: Die Briten haben alles mitfinanziert, und ein Jahr später gab es dann eine Kompensation in Form eines Rabatts.

Jetzt kommen wir schon zum Begriff Nettoposition, das kommt ja auch im Text des Volksbegehrens vor – ich zitiere –: „Österreich ist mit ca. 1,35 Milliarden Euro pro Jahr einer der größten EU-Netto-Beitragszahler.“ Das ist korrekt. Die Quelle ist tatsächlich der Finanzbericht der Europäischen Kommission 2018. Ich habe mir auch die Zahlen noch einmal genau herausgesucht: Der EU-Beitrag damals war rund 3,3 Milliarden Euro; auch hier sind die Zölle nicht dabei. Zieht man davon die Rückflüsse ab, kommt man auf rund 1,9 Milliarden Euro. Das Lustige an diesen Nettopositionen, das ist auch eine etwas komplizierte Rechenformel: Man muss gewisse Bereiche herausrechnen, das ist jedenfalls so vereinbart worden, nämlich die Verwaltungskosten. Die EU hat 10 Milliarden Euro im Jahr an Verwaltungskosten, und die würden sonst Belgien und Luxemburg zugerechnet, das ist einfach die Statistik. Somit hätten ja die Belgier extrem hohe Rückflüsse am Papier. Deshalb wurde vereinbart, man rechnet das heraus. Wenn man das gegenrechnet, kommt man eben auf die rund 1,35 Milliarden Euro pro Jahr.

Natürlich sagt eine Nettoposition nichts darüber aus, wie viel Österreich von der EU insgesamt profitiert. Das ist eine reine, nackte Zahlenrechnerei.

Würde man das jetzt für alle Länder ausrechnen, sieht man im Ranking, dass Österreich der siebentgrößte Nettozahler absolut gesehen ist. Italien ist absolut gesehen aber ein größerer Nettozahler als Österreich. Setzt man das dann in Relation zur Wirtschaftsleistung, also zum BIP oder in dem Fall eigentlich zum Bruttonationaleinkommen, das bei den EU-Beiträgen herangezogen wird, dann ist Österreich 2018 der drittgrößte Nettozahler gewesen.

Sie sehen auf der Folie, wenn Sie es lesen können, die Nettoposition Österreichs im historischen Ablauf seit dem Jahr 2000. Man sieht, es geht auf und ab. Wir waren in der Vergangenheit oft auf Platz 9, sogar einmal auf Platz 11. In der jüngeren Vergangenheit ging es dann etwas höher, in den letzten Jahren haben wir durchwegs den vierten oder dritten Platz eingenommen. 2019 – die aktuellsten Zahlen – sind wir wieder viertgrößter Nettozahler. Warum ist das ein Auf und Ab? – Weil wir Förderungen aus langjährigen Programmen lukrieren, die nicht jedes Jahr gleich hoch sind, also da kriegt man einmal mehr, einmal weniger. Und auch die Rabatte ändern sich. Die Rabatte werden im Eigenmittelbeschluss festgelegt, die wurden heute auch schon erwähnt. Das Rabattsystem, das seit 2014 gilt, war etwas nachteiliger als das, was vorher galt. In dem Eigenmittelbeschluss, der in Zukunft gelten und Ihnen in Kürze vorgelegt wird, kriegt Österreich tatsächlich einen sehr viel höheren Rabatt. Da wird dann unsere Nettoposition wahrscheinlich weiter unten sein und wir werden eher auf Platz 5 oder 6 landen. Das also zur Einordnung der Nettoposition.

Ich möchte betonen, dass Österreich in Summe nicht nur Nettozahler ist, sondern auch Nettoempfänger ist, nämlich in ausgewählten EU-Programmen. Traditionell immer Nettoempfänger ist Österreich im Bereich des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das ist die zweite Säule der Europäischen Agrarpolitik. Es gibt aber eben auch Programme, bei denen Österreich manchmal Nettozahler ist. Der Asyl- und Migrationsfonds ist so ein Beispiel – ich glaube, er wird vor allem vom BMI umgesetzt –, der Österreich bei den Bemühungen in dem Bereich unterstützt. Man sieht sehr schön, dass genau im Zeitraum 2015 bis 2017, wenn man so will, eine europäische Solidarität vorhanden war, und zwar insofern, als dass Österreich mehr Mittel als andere aus diesem Fonds bekommen hat. In den letzten Jahren 2018, 2019 war Österreich dann wieder Nettozahler, wenn man das nur auf diesen einen Fonds herunterbricht.

Ich möchte vielleicht noch abschließend einen Ausblick auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen geben, der bereits verhandelt ist, aber eben noch der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses bedarf. Dort gibt es ja große Regionalfördertöpfe. Sie wissen, dass Regionalförderung, Agrarförderung zusammen rund zwei Drittel des Budgets in der Vergangenheit ausmachten. Hinsichtlich der Zuwendung für die Regionalfonds, von denen natürlich Polen und Ungarn – das sind die zwei manchmal in dem Zusammenhang genannten Mitgliedsländer – profitieren, hat man einen Allokationsschlüssel für diese Länder. Das ist, glaube ich, schon Ausdruck auch der Diskussion, die wir hier führen, die aber natürlich auch auf europäischer Ebene im Zuge der Budgetverhandlungen geführt wurde. Dieser Allokationsschlüssel wird nach komplizierten Formeln berechnet, vor allem nach der Wirtschaftsleistung der einzelnen Regionen, nach der Zahl der Bürger, die dort leben, auch die Schulbildung wird hineingenommen. Es ist aber erstmals auch ein neues Kriterium drinnen: die Nettozuwanderung seit 2014. Das heißt, Regionen bekommen mehr Geld, wenn dort Nettozuwanderung stattgefunden hat.

Vielleicht noch ein weiterer Aspekt, auf den ich nicht weiter eingehen will, ist, dass ein Rechtsstaatlichkeitsmechanismus eingeführt wurde, der jetzt nicht unmittelbar die heute diskutierten Folgen quasi adressiert. Das ist auch ein Novum, das man sicherlich im Kontext der Diskussion sehen muss.

Es gibt auch mehr Mittel für Frontex, Amif und einen neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement. Also auch in diesem Bereich werden die Mittel im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen aufgestockt.

Damit schließe ich meine Ausführungen. – Vielen Dank.

„Rechtliche Analyse der Forderungen des Volksbegehrens“

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten des Innenausschusses! Geschätzte Proponenten des Volksbegehrens! In diesem Einleitungsstatement von 20 Minuten möchte ich folgende Punkte behandeln, die Sie auch in den Folien, die in Ihren Unterlagen sind, finden. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer Powerpoint-Präsentation.) Ich werde ganz kurz eine Einführung aus rechtlicher Sicht geben, dann auf die beiden Forderungen des Volksbegehrens eingehen, diese rechtlich bewerten und mit Schlussfolgerungen abschließen.

Der Wortlaut des Volksbegehrens wurde von den Einbringern zu Beginn schon gebracht, daher wiederhole ich das aus Zeitgründen jetzt nicht mehr. Wenn man sich diesem Text aus rein rechtlicher Sicht nähert, dann beinhaltet er eine Hauptforderung, eine Zweitforderung und nennt Mittel, wie diese Forderungen erfüllt werden sollen.

Die Hauptforderung sind ein solidarisches europäisches Asylwesen und ein funktionierendes Management an den EU-Außengrenzen. Bis das erreicht ist, soll Österreich von seinen Beitragszahlungen jenen Teil zweckgebunden abziehen, der über die gerechten Asylkosten hinausgeht. Erreicht werden sollen diese beiden Forderungen durch (verfassungs-)gesetzliche Maßnahmen, die den entsprechenden Rahmen bilden sollen.

Ich gehe jetzt rechtlich den Fragen nach: Ist die Hauptforderung bereits erfüllt oder scheint sie sich in Zukunft zu erfüllen? Und die zweite Frage ist: Ist die Zweitforderung, die zweckgebundene Einbehaltung von EU-Beitragszahlungen, rechtlich möglich?

Ich beginne mit der Hauptforderung: solidarisches EU-Asylwesen. Ich rufe Folgendes in Erinnerung: Das Gemeinsame Europäische Asylsystem beruht seit dem Jahre 2013, im Wesentlichen seit den letzten Reformen, auf einer ganzen Reihe von Rechtsakten der Europäischen Union. Von ganz besonderer Relevanz ist die sogenannte Dublin-III-Verordnung oder richtiger wohl Dublin-Verordnung Nr. III, die eben, wie auch Herr Mag. Taucher schon ausgeführt hat, im Kern regelt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Behandlung eines Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist.

Diese Verordnung nennt eine ganze Reihe von Kriterien: legale Einreise, Familienangehörige und vieles andere mehr, und als letztes Kriterium, aber das ist in der Praxis das relevanteste: jener Mitgliedstaat, über dessen Grenze der Schutzsuchende das erste Mal den Boden der Europäischen Union betreten hat.

Ergänzt wird diese durch die Eurodac-Verordnung. Da geht es um das Fingerabdrucksystem und die Registrierung der Schutzsuchenden. Weiters gibt es die Asylverfahrensrichtlinie, die die Mindestgarantien für das Asylverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten festlegt, die Aufnahmerichtlinie, die Rechte normiert, wieder Mindestvorgaben, wie Schutzsuchende von den Mitgliedstaaten behandelt werden müssen, und dann gibt es noch die Anerkennungsrichtlinie, die definiert, was ein Flüchtling ist, was ein subsidiär Schutzberechtigter ist, und so weiter.

Dieses Gemeinsame Europäische Asylsystem hat insbesondere im Zuge des massiven Massenzustroms 2015 eine ganz besondere Belastung erfahren, und da hat sich gezeigt – auch das wurde schon angesprochen –, dass die Dublin-Verordnung eben für derartige Situationen nicht geschaffen ist, auch nicht gemacht und nicht vereinbart oder beschlossen wurde – damals war es ein völkerrechtlicher Vertrag – und dass hier eine Reform dringend notwendig ist.

Die Kommission hat dann 2016 ein ganzes Reformpaket vorgelegt. Dieses beinhaltete unter anderem eine Änderung der Dublin-III-Verordnung mit einer verpflichtenden Verteilung von Schutzsuchenden auf die EU-Mitgliedstaaten, eine Neufassung der Fingerabdruckaufnahme-Verordnung, also Eurodac-Verordnung, weiters eine Verordnung über eine EU-Asylagentur. Die Asylverfahrensrichtlinie sollte durch eine Verordnung ersetzt werden, die in allen EU-Mitgliedstaaten ein gleiches Asylverfahren garantiert. Die Anerkennungsrichtlinie sollte ebenfalls durch eine Verordnung ersetzt werden, damit in allen Mitgliedstaaten klar und eindeutig definiert ist, wer Flüchtling ist, wer subsidiär schutzsuchend ist und wem sonst noch Schutz zukommt, und die Aufnahmerichtlinie sollte ebenfalls geändert werden.

Dieses Paket konnte dann auch zwischen Rat und Parlament in ganz vielen Punkten einer politischen Einigung zugeführt werden, aber keine Einigung gab es über die Änderung der Dublin-III-Verordnung und der Asylverfahrensverordnung. Da gab es zu große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten, und daher hat dann die Kommission im September 2020 mit ihrem Migrations- und Asylpaket – so heißt das, das ist kein Pakt, sondern ein Migrations- und Asylpaket – eine neue Richtung eingeschlagen und den Vorschlag unterbreitet, aufbauend auf der politischen Einigung zur Reform des Jahres 2016 jene Punkte grundlegend zu verändern, wo es absehbar keine Einigung unter den Mitgliedstaaten geben kann und geben wird.

In diesem Migrations- und Asylpaket sind jetzt eine neue Verordnung für ein Migrations- und Asylmanagement und eine Verordnung für Krisensituationen und höhere Gewalt vorgesehen. Die Asylverfahrensverordnung, die nur vorgeschlagen wurde, soll jetzt noch einmal geändert werden, ich sage dann gleich, warum, und weiters soll noch ein eigenes Screening an den EU-Außengrenzen eingeführt werden.

Was sind die zentralen Elemente dieses Migrations- und Asylpakets? Das zentralste Element ist die vorgeschlagene neue Verordnung für Migrations- und Asylmanagement. Diese soll die Dublin-III-Verordnung völlig ersetzen. Die Zuständigkeitsregeln – Sie haben es schon angesprochen – bleiben im Kern, man verändert sie ein bisschen, aber sie bleiben im Kern. Das heißt, das nicht sehr solidarische System, dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen die primär belasteten sind, wird bleiben. Allerdings sieht dieser Verordnungsvorschlag jetzt eine flexible Solidarität vor, und zwar dann, wenn ein Mitgliedstaat unter Migrationsdruck gerät. Um sagen zu können, wann das der Fall ist, gibt es gewisse Kriterien, die erfüllt sein müssen; letztlich wird von der Kommission festgestellt, wann das zutrifft. Und wenn ein Mitgliedstaat unter diesen Druck gerät, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten für die anderen, solidarisch mitzuwirken.

Die erste Möglichkeit ist die Übernahme von Schutzsuchenden mit der Durchführung des Asylverfahrens oder, wenn sie schon Schutzstatus erhalten haben, sie als solche zu übernehmen. Die zweite solidarische Leistung besteht in den sogenannten Rückkehrpatenschaften. Das heißt, ein Mitgliedstaat übernimmt für Personen, die keinen Schutz in einem Mitgliedstaat erhalten, die Rückführung in den Herkunftsstaat. Er hat dafür acht Monate Zeit, und wenn es nicht gelingt, die Person, die dann noch im ersten Mitgliedstaat ist, zurückzuführen, ist sie zu übernehmen. Ein weiterer Punkt sind Beiträge der Mitgliedstaaten, um die Kapazitäten der unter Druck Stehenden in den Bereichen Asyl, Aufnahme und Rückkehr/Rückführung zu stärken und zu unterstützen. Damit es auch eine möglichst gerechte Verteilung gibt, geht die Kommission von zwei Schlüsseln auf Grundlage von 50 Prozent des BIPs und 50 Prozent der Einwohnerzahl aus. Das ist sozusagen im Hintergrund hinterlegt, damit man weiß, ob der Mitgliedstaat ausreichend solidarisch gegenüber dem ist, der sich unter Migrationsdruck befindet.

Diese Solidarmaßnahmen werden dann von der Kommission in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt und sind auch für die einzelnen Mitgliedstaaten bindend und einzuhalten. Vereinfacht formuliert kann man sagen: Jene Mitgliedstaaten, die solidarisch ihre Leistungen anbieten, kriegen das per Durchführungsrechtsakt vorgeschrieben und müssen sich dann auch daran halten, können sich dann nicht mehr zurücknehmen.

Der zweite Verordnungsvorschlag der Kommission zielt darauf ab, die flexible Solidarität, die in diesem Verordnungsvorschlag für das Migrations- und Asylmanagement drinnen steht, dann zu verschärfen, wenn es einen massiven Massenzustrom an Schutzsuchenden gibt, so wie 2015, oder wenn Fälle höherer Gewalt vorliegen. Wenn das eintritt, dann sollen die Solidaritätsmaßnahmen der Mitgliedstaaten dem gegenüber, der sich dem Massenzustrom gegenübersieht oder höherer Gewalt ausgesetzt ist, verschärft werden. Dann stehen nicht acht Monate für die Rückführung, sondern nur noch vier zur Verfügung und die Solidarmaßnahmen werden wesentlich intensiver.

Die Asylverfahrensverordnung, die die Kommission noch einmal geändert hat, soll sicherstellen, dass es in allen 27 EU-Mitgliedstaaten dasselbe Asylverfahren gibt und damit die Unterschiede, die es heute immer noch gibt, nicht mehr bestehen. Ebenso ist ein verkürztes Asylverfahren bereits an der Grenze vorgesehen, dort, wo die Schutzsuchenden einreisen. Wenn diese aus Drittstaaten kommen, wo die Anerkennungsquote ganz gering ist, oder sie falsche Angaben gemacht haben oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit sind, dann kann dieses Asylverfahren verkürzt sofort an der Grenze stattfinden, und die Personen kriegen nie das Recht, legal in die Europäische Union einzureisen.

Die vorgeschlagene Screening-Verordnung soll in Ergänzung zur Eurodac-Verordnung sicherstellen, dass alle Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die ohne Einreisetitel in die Europäische Union einreisen wollen, einer Identitätskontrolle, einer Gesundheitskontrolle und einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden und dann in einer interoperablen Datenbank erfasst werden, mittels derer nachverfolgt werden kann, wie sie sich und wo in der Europäischen Union bewegen.

Aus dem Gesagten folgt nun: Das Migrations- und Asylpaket, so wie es von der Kommission im September 2020 vorgeschlagen wurde, würde ein solidarisches Asylwesen in der Europäischen Union im Wesentlichen gewährleisten. Die flexible Solidarität würde dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten einschließlich in finanzieller Hinsicht, so wie es Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorschreibt, gerecht werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vorschläge der Kommission von Parlament und Rat im Gesetzgebungsverfahren auch beschlossen werden und der Mechanismus der flexiblen Solidarität nicht wesentlich abgeschwächt wird. Man kann noch etwas daran ändern, darf ihn aber nicht wesentlich abschwächen. – So weit zur ersten Forderung und nun zur zweiten Forderung des Volksbegehrens, nämlich Abzug von Beitragszahlungen.

Da kann ich mich, um Zeit zu sparen, sehr kurz halten und mich den Ausführungen meines Vorredners, Herrn MMag. Wegerth, anschließen. Ich fokussiere schon auf die neue Rechtslage, auch wenn sie erst in ein paar Monaten in Kraft treten wird, zum Teil, und zwar auf den Eigenmittelbeschluss des Jahres 2020 und auf die Bereitstellungsverordnung, die heute schon gilt.

Wie ausgeführt worden ist, sieht dieser neue, demnächst in Kraft tretende Eigenmittelbeschluss ganz klar vor, welche Beiträge die Mitgliedstaaten, in unserem Fall auch die Republik Österreich, aus den Mehrwertsteuereinnahmen und bezogen auf den BNE-Anteil zu leisten haben.

Diese Mittel sind von den Mitgliedstaaten zwar nach ihren eigenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu erheben, aber diese Rechtsvorschriften müssen mit dem Unionsrecht vereinbar sein und werden auch von der Kommission darauf geprüft, ob sie mit den Vorgaben des Eigenmittelbeschlusses übereinstimmen.

Die Bereitstellungsverordnung aus dem Jahre 2014 legt fest – und auch das hat mein Vorredner schon im Detail ausgeführt –, nach welchen Vorschriften diese Eigenmittel, Mehrwertsteuereinnahmen und BNE-Anteil der Kommission überwiesen werden müssen. Es sind sogar ganz genau die Tage vorgesehen, wann diese Übertragung der Mittel stattfinden muss. Wenn ein Mitgliedstaat das verspätet macht, weil er im Sinne des Volksbegehrens Summen zurückhält – beziehungsweise zurückhielte –, dann hat er mit entsprechenden Verzugszinsen zu rechnen, die bis zu 16 Prozent betragen können.

Die Bereitstellungsverordnung sieht zwar vor, dass in Ausnahmefällen Beiträge nicht geleistet werden müssen, aber eben nur dann, wenn es diese Nichtbeteiligung an EU-Politiken gibt, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in den Protokollen, wie Sie es auch gesagt haben, expressis verbis vorgesehen sein muss. Dann ist noch vorgesehen, dass ein Mitgliedstaat geschuldete Beiträge auch im Falle höherer Gewalt nicht zahlen muss.

Was ist hier das Ergebnis? – Der Eigenmittelbeschluss und die Bereitstellungsverordnung sehen einen zweckgebundenen Abzug von Beitragszahlungen – ist gleich: der Kommission zur Verfügung zu stellenden Eigenmitteln – eindeutig nicht vor. Die Nichtbeteiligung, die der Artikel 11 der Bereitstellungsverordnung vorsieht, gilt nur dann, wenn ein Mitgliedstaat sich an einer Politik, einer Maßnahme der Union nicht beteiligt. Das gilt aber nicht im Falle Österreichs und des dort angewendeten Asylrechts. Österreich kann auch nicht geltend machen, dass es unter höherer Gewalt steht, weshalb Beiträge uneinbringlich sind und nicht der Union überwiesen werden können.

Damit komme ich zur rechtlichen Bewertung. Bezüglich der Hauptforderung des Volksbegehrens, wie ich sie nenne, nämlich der Forderung nach einem solidarischen Asylwesen und einem funktionierenden Außengrenzmanagement, gilt Folgendes: Derzeit kann man begründete Zweifel anbringen, ob das heute geltende Gemeinsame Europäische Asylsystem tatsächlich dem Grundsatz der Solidarität entspricht. Letztlich müsste der Gerichtshof entscheiden, aber man kann Zweifel anbringen.

Das Außengrenzmanagement wurde bereits mit der jüngsten Reform von Frontex wesentlich verbessert. Das Migrations- und Asylpaket würde die gemeinsame europäische Asylpolitik solidarisch ausgestalten. Das Kernelement ist dabei die flexible Solidarität im Asyl- und Migrationsmanagement, und der Außengrenzschutz würde noch einmal zusätzlich zur letzten Reform verbessert.

Zur Zweitforderung, nämlich dem Abzug von „ungerechten“ Asylkosten von Beitragszahlungen Österreichs: Da ist zunächst einmal unklar, was denn die ungerechten Kosten wären; und unabhängig davon ist Österreich nach Unionsrecht nicht berechtigt, da Beträge abzuziehen. Die Mittel, die dafür gemäß Volksbegehren verwendet werden sollen, wären (verfassungs)-gesetzliche Regelungen Österreichs.

Hier gilt: Österreich kann auch mit Verfassungsbestimmungen vom geltenden Unionsrecht nicht abweichen. Diesem kommt im Kollisionsfall Vorrang vor dem nationalen Recht zu, auch vor nationalem Verfassungsrecht. – Das zum einen, was die Einbehaltung der Mittel anbelangt.

Zum Zweiten: Auch mit (verfassungs)-gesetzlichen Regelungen kann Österreich weder ein solidarisches Asylsystem auf Unionsebene erzwingen noch ein funktionierendes Management an den EU-Außengrenzen installieren, weder – noch.

Damit komme ich schon zum letzten Punkt, nämlich zu den Schlussbetrachtungen. Die Hauptforderung des Volksbegehrens, nämlich „ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich und ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen“ – das war ein Zitat – scheint erreichbar zu sein, und zwar mit dem Migrations- und Asylpaket aus dem Jahre 2020, mit dem die Kommission eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet hat, die nicht nur der Verwirklichung dieser Ziele dienen, sondern sie im Kern und im Wesentlichen auch erreichen würden.

Die Zweitforderung des Volksbegehrens, nämlich jene „Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, [...] von den laufenden EU- Beitragszahlungen zweckgebunden abzuziehen“, ist unions- und verfassungsrechtlich nicht realisierbar. Das geltende Unionsrecht erlaubt nämlich keinen Abzug von Beitragszahlungen, und davon kann auch mit einer Verfassungsbestimmung nicht abgewichen werden. Die dürfte vom Finanzministerium gar nicht angewendet werden, weil es verpflichtet wäre, das Unionsrecht vorrangig anzuwenden. Zusätzlich würde Österreich, wie schon angedeutet, ein Vertragsverletzungsverfahren drohen.

Rechtlich möglich wäre eine Entschließung des Nationalrates, mit der dieser die zuständigen BundesministerInnen – den Innenminister in erster Linie klarerweise beziehungsweise die zuständige Bundesministerin, wenn es um Europaangelegenheiten geht – ersucht, im Rat der EU mit Nachdruck für die Verabschiedung der Kommissionsvorschläge aus dem Migrations- und Asylpakt einzutreten.

Rechtlich möglich – die politische Entscheidung liegt bei Ihnen als zuständigen Abgeordneten – wäre allenfalls auch eine bindende Stellungnahme an den zuständigen Bundesminister beziehungsweise die zuständige Bundesministerin gemäß Artikel 23e, Absatz 3 BV-G.

Damit wäre ich in der Zeit geblieben und am Ende meiner Kurzstellungnahme. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Obmann Karl Mahrer begrüßt den in der Zwischenzeit eingetroffenen Bundesminister Nehammer.

Erste Fragerunde der Abgeordneten

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Experten! Herr Bundesminister! Vielen Dank für die Möglichkeit des Austausches und vor allem auch danke den Proponenten, die mit ihrer Zielsetzung ja vielen Menschen quasi aus dem Herzen gesprochen haben und die hier versuchen, eine bessere Regelung herbeizuführen als die derzeitige.

Um noch darauf einzugehen, was Frau Kollegin Yılmaz gesagt hat: Es geht jetzt darum, was wir für die Unterstützer des Volksbegehrens tun können, und nicht darum, Fragen an die Regierungsparteien zu richten. Wir können uns danach gerne noch mit Ihnen auseinandersetzen, jetzt stehen für uns aber die Vertreter des Volksbegehrens im Vordergrund.

Danke den Experten, die hier klar zum Ausdruck gebracht haben, dass der Faymann-Merkel-Kurs 2015/2016 falsch war und uns in eine Schwierigkeit gebracht hat, an der wir heute noch kiefeln. Es ist eigentlich sehr, sehr traurig, dass wir heute noch über ein gemeinsames Asylsystem reden müssen, fünf Jahre nach dem Auslöser dieses Faymann-Merkel-Kurses. Es ist aber trotzdem richtig, dass wir heute darüber reden. (Abg. Kucher: Da geht es auch um die ÖVP!)

Herr Prof. Obwexer hat uns gezeigt, dass es auf der einen Seite eine Möglichkeit gibt, ein solidarisches Asylwesen in Europa zusammenzubringen, dass aber auf der anderen Seite die Erfüllung der Forderung des Volksbegehrens, nämlich dass wir jetzt konkrete Finanzmittel zurückbehalten, nicht möglich ist. Daher wird es leider nicht möglich sein, dieses Volksbegehren zur Gänze umzusetzen, aber ich glaube, in Ihrer Zielsetzung haben Sie vieles angesprochen, was wir genauso sehen.

Mir ist es noch wichtig, zu betonen, dass es offenbar einen Unterschied zwischen dem gibt, was der Herr Mag. Taucher gesagt hat, und dem, was Herr Prof. Obwexer gesagt hat, nämlich dass man diese volle Solidarität mit allen Leistungen, die man einbringt, auch gegenrechnen kann, und dass es dadurch zu einem solidarischen System kommen kann.

Wenn ich Herrn Mag. Taucher richtig verstanden habe, bedeutet es: Wenn wir Hilfe vor Ort leisten, so wie wir es jetzt in Griechenland getan haben, wenn wir Hilfe vor Ort zum Beispiel in Nordmazedonien leisten, wenn wir Hilfe am Balkan leisten, dann ist es nicht möglich, das unmittelbar in den Vertrag einzurechnen. Uns ist aber gerade als christlich-sozialer Partei wichtig, den Menschen Hilfe zur Selbsthilfe, Hilfe vor Ort zu angedeihen zu lassen. Die meisten Menschen wollen nicht weggehen, sie wollen ihre Heimat nicht verlassen, sondern sie wollen, dass man sich in ihrem Land auch wirklich wohlfühlen kann. Dafür brauchen sie unsere Unterstützung.

Daher möchte ich noch gerne eine Frage anschließen. Für mich hat es den Eindruck gemacht, dass es auch diesbezüglich einen Unterschied geben könnte.

Obmann Karl Mahrer wirft ein, dass die Redezeit schon weit überschritten sei, und ersucht darum, die Frage kurz zu fassen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Der Kollege aus dem Finanzministerium hat gesagt, dass wir Nettoempfänger beim Asyl- und Migrationsfonds sind, und Herr Mag. Taucher hat zuvor gesagt, wie hoch die Kosten vor allem 2015/16 für den Bund aufgrund dieser Asylzahl waren. Ist das hier ein Missverhältnis? Hatten wir 2015/16 Mehrkosten oder doch nicht?

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Proponenten! Sehr geehrte Experten! Danke auch für diesen Anstoß in diese Richtung und die Möglichkeit, hier auch einem Volksbegehren Platz zu schaffen. Ich bin ein bisschen verwundert über Herrn Kollegen Gerstl. Ich kann mich gar nicht daran erinnern, dass Sie 2015 in einer Alleinregierung waren. Vielleicht sollte man ein bisschen in der Historie nachforschen, bevor man über den Faymann-Kurs schimpft.

Zu Ihrer Wortmeldung in Richtung der Kollegin Nurten Yılmaz: Ich glaube, es ist doch uns Abgeordneten überlassen, was wir hier am Rednerpult sagen dürfen und wozu wir Stellung nehmen dürfen. Da brauchen wir keine Belehrungen.

Ich möchte auch auf die aktuelle humanitäre Katastrophe in Moria und Bosnien eingehen, weil es ein aktuelles und wichtiges Thema ist, das man nicht einfach wegdiskutieren und bei dem man nicht wegschauen kann trotz beziehungsweise gerade wegen der Coronakrise.

Im Zuge dieser Debatte rund um Moria hat der Herr Bundeskanzler ganz klar formuliert, dass die europäische Flüchtlingsverteilung in Europa gescheitert ist. Da frage ich schon auch: Welche Rolle spielt denn da Österreich, vor allem auch im Zeitrahmen der EU-Ratspräsidentschaft, an diesem Scheitern der Flüchtlingsverteilung?

Nun wissen wir auch – das ist ja schon oft angesprochen worden –: Es gibt in Österreich NGOs, Gemeinden, Städte und Private, die sich bereiterklärt haben, da humanitäre Hilfe zu leisten, Herr Bundesminister, und Flüchtlinge aufzunehmen. Da frage ich mich schon: Warum wird diese Möglichkeit nicht geschaffen? Und: Warum ist es für Österreich offenbar auch finanziell nicht leistbar? Da würde mich die Antwort interessieren, weil der Herr Bundeskanzler auch gesagt hat, jeder soll den Beitrag leisten, den er leisten kann.

Ich gehe davon aus, dass wir das leisten können, und da würde mich interessieren, warum man sich so konkret dagegen weigert, Flüchtlinge aus Moria, aus dieser humanitären Katastrophe, aufzunehmen.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ich hätte nur eine Nachfrage, Herr Mag. Taucher. Sie haben zwar mehrmals betont, das ist alles Zufall, aber Sie hatten die bemerkenswerte Gabe, immer die ÖVP-Gedankenwelt wunderbar zu antizipieren. Deswegen würde mich auch interessieren, warum sozusagen dieser unsolidarische Zugang anderer Staaten aus österreichischer Sicht sinnvoll sein soll? Ist es ÖVP-Politik, bei einem Feuer mit den Händen im Hosensack danebenzustehen, um zu schauen, wie alles abbrennt und nichts zu tun? (Zwischenruf des Abg. Gödl.) Das ist doch kein solidarischer Zugang.

Deswegen würde mich interessieren, warum es für Österreich gut sein soll, zuzuschauen, wenn andere Staaten nicht mithelfen. Ich bin immer der Meinung gewesen: Wenn etwas zu tun ist, müssen alle miteinander anpacken und etwas tun, und nicht, wie Kollege Gerstl einfach sagen: Sollen die helfen, die wollen, und alle anderen mit den Händen im Hosensack danebenstehen und nichts tun. – Das ist ja kein Leistungszugang, oder, Kollege Gerstl? (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) Deswegen die Frage an den ÖVP-Versteher Mag. Taucher: Wie ist das inhaltlich zu erklären?

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Initiatoren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens möchte ich den Initiatoren dieses Volksbegehrens danken. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie die Mittel der direkten Demokratie wahrnehmen und auch weiterhin anscheinend wahrnehmen werden. Wir, die FPÖ, sind immer dazu gestanden, dass die direkte Demokratie ausgebaut wird.

Ich möchte ganz kurz auf meinen Kollegen Gerstl replizieren, da er uns quasi diesen Elfmeter schon aufgelegt hat. Lieber Wolfgang! Auch du warst 2015 schon im Parlament. Ich kann mich auch daran erinnern, dass es damals eine ÖVP-Innenministerin gegeben hat, nämlich die heutige Landeshauptfrau von Niederösterreich Johanna Mikl-Leitner, und auch einen Integrationsstaatssekretär, später Außenminister, Sebastian Kurz, der heute Bundeskanzler ist. Das heißt, es wären euch auch Möglichkeit in der Hand gelegen, diesen Faymann-Merkel-Kurs, wie du es genannt hast, zu verhindern. Ich würde fast sagen, es ist ein Faymann-Kurz-Mikl-Leitner-Kurs gewesen, aber gut, dass ihr heute darüber anders denkt!

Ich möchte mich bei den Vortragenden für die wirklich ganz ausgezeichneten Vorträge bedanken, vor allem bei Herrn MMag. Wegerth und beim Herrn Universitätsprofessor. Danke schön! Sie haben uns wirklich erhellt. So einen Einblick in das EU-Budget und darin, was Österreich damit zu tun hat, hatten wir bislang noch nicht bekommen.

Herr Universitätsprofessor! Ich habe dazu auch gleich eine Frage an Sie: Sie haben mitgeteilt, dass die Einbehaltung von Mitteln ein untaugliches Mittel ist, um die EU dazu zu bringen, die Forderungen dieses Volksbegehrens durchzusetzen. Jetzt möchte ich aber fragen, ob es vielleicht nicht andere Mittel gibt.

Als zum Beispiel die türkische Regierung letzten Februar Migranten und Flüchtlinge dazu aufgefordert hat, die griechische Grenze zu überschreiten und auf EU-Boden um Asyl anzusuchen, verfügte Athen einen drakonischen Erlass: 30 Tage lang war es nicht möglich, in Griechenland um Asyl anzusuchen. Da möchte ich gerne wissen: War das damals mit dem EU-Recht vereinbar? Oder war es illegal und hätte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten müssen? Die Europäische Kommission hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dieses aber zu einer Geheimsache erklärt.

Dazu würde mich interessieren: Haben die Bürger der EU, die dieses Rechtsgutachten finanziert haben, die auch die Europäische Kommission finanzieren, wie uns MMag. Wegerth mitgeteilt hat, nicht vielleicht auch ein Recht, das Gutachten über diesen Asylstopp Griechenlands einzusehen? Und: Gibt es eine Geheimhaltungsverordnung, die diese Geheimhaltung rechtfertigt, oder hätte die Europäische Union dieses Gutachten veröffentlichen müssen?

Sie haben dazu ausgeführt, dass EU-Recht vor Verfassungsrecht geht. Ich bin ja auch Jurist, ich glaube aber, dass es einen verfassungsrechtlichen Kern gibt, der eigentlich nicht berührt werden darf.

Obmann Karl Mahrer ersucht den Redner, zum Schluss zu kommen.

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Vor allem das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe macht ja davon öfters Gebrauch. Das letzte Mal hat es, glaube ich, davon im Zusammenhang mit dem sogenannten ESM-Vertrag Gebrauch gemacht. Das ist zwar ein Extravertrag und nicht in den EU-Verträgen, das weiß ich, aber vielleicht können Sie dazu auch kurz etwas sagen.

Abgeordneter Michel Reimon, MBA (Grüne): Herr Bundesminister! Werte ExpertInnen! Danke für die Ausführungen! Sie haben aus meiner Sicht super erklärt, dass das Ziel des Volksbegehrens, ein grundsätzlich solidarisches europäisches Asylwesen zu schaffen, mit den Mitteln unerreichbar ist; denn wenn wir jetzt gerade einen europäischen Asyl- und Migrationspakt verhandeln und ein solidarisches Ergebnis und einen Vertrag hinkriegen wollen, können wir nicht davor vertragsbrüchig werden, uns als unzuverlässigen Vertragspartner darstellen und dann sagen: Macht jetzt bitte mit uns einen neuen! Das wird sich als Mittel nicht ausgehen, oder wenn uns die Mittel mehr Geld kosten, als wir uns ersparen würden, ist das unproduktiv.

Meine Frage wäre: Mag. Wegerth, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es als taugliches Mittel empfehlen würden, als Nationalrat dem Ausdruck zu verleihen, dass wir den Vorschlägen der EU-Kommission, so wie sie jetzt von der Kommission am Tisch liegen, unsere Unterstützung geben und dass das dann auch die Ziele eines solidarischen Asylsystems vorantreiben würde?

Wir hätten ja Interesse, das hinzukriegen. Die Vorschläge finde ich gut. Natürlich gibt es da Verhandlungen auf Ebene der Kommission. Ich hätte das Interesse, da ein solidarisches System gemeinsam mit dem Innenminister hinzukriegen. Ich würde mir nicht wünschen, dass wir dann in fünf Jahren ÖVP-Abgeordnete haben, die hier rauskommen und leugnen, dass sie in der Regierung waren und zu dieser Zeit den Innenminister stellten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe keine Fragen an die zwei Professoren. Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Dr. Obwexer.

Für uns ist klar, dass das Volksbegehren eine große Schwierigkeit mit sich bringt, nicht nur, wenn es in der Theorie möglich wäre, verfassungs- und EU-rechtskonform zu agieren, und dass wir aber zuerst ein gemeinsames Asylsystem brauchen, das solidarisch ist. Und da Österreich sehr wohl bei den Verfahren in Europa eine relativ große Last trägt, hätten wir am meisten von einem solidarischen Verfahren – abgesehen von den Randstaaten der Europäischen Union, zum Beispiel Griechenland, die mit viel zu vielen Verfahren belastet sind.

Dementsprechend – und da einem positiven Asylverfahren auch eine Integrationsleistung nachfolgt – setzen wir uns weiterhin für eine gemeinsame europäische Lösung ein, die sich auch bei den Verfahren solidarisch in der Aufnahme der Asylwerber positioniert.

Da das theoretisch bald passieren könnte – was leider nicht der Fall ist, denn viele Länder stemmen sich dagegen –, haben wir das Problem mit dem Volksbegehren, dass es – wie Sie beide jetzt ausgeführt haben – rechtlich zu einem Verfassungsbruch und zu anderen Verletzungen von europäischen Vorschriften käme und uns noch dazu finanziell – was für mich ein sekundärer Aspekt wäre – in Schwierigkeiten bringen würde. Es gibt also zwei Gründe, dieses Volksbegehren nicht unterstützen zu können, auch wenn ich die Intention dahinter wohl wahrnehme und respektiere.

Erste Antwortrunde der Experten

MMag. Valentin Wegerth, M.A.I.S.: Danke schön für die Fragen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, die einzige Frage, die auf mich bezogen war – auf den Bereich EU-Haushalt –, war die Diskrepanz in der Aussage mit Kollegen Taucher. Sind wir Nettozahler oder Nettoempfänger, auch zur Hochzeit der Flüchtlings- und Migrationskrise?

Ich habe mich auf die Zahlen des Asyl- und Migrationsfonds bezogen, aus denen klar hervorgeht, dass Österreich in den Jahren davor quasi relativ gesehen mehr eingezahlt als herausbekommen hat, aber genau im Zeitraum 2015 bis 2017 anteilig mehr Mittel aus dem Asyl- und Migrationsfonds erhalten hat, als es relativ eingezahlt hat. Ich kann aber keine Aussage zum globalen Bild treffen, was die zusätzlichen Kosten anbelangt. Dazu, glaube ich, wäre nur Herr Kollege Taucher befugt zu reden. – Danke schön.

Mag. Wolfgang Taucher, M.A.: Hoher Ausschuss! Ich möchte nur direkt auf die Fragen – wenn es solche waren – des Abgeordneten Kucher an mich antworten.

Ich habe es vorhin versucht zu sagen, ich sage es noch einmal ein bisschen unmittelbarer und deutlicher. Erstens: Die Frage der Aufnahme oder Nichtaufnahme ist eine politische Frage und Entscheidung. Der Herr Bundesminister steht Ihnen jedenfalls zur Verfügung. Das ist genau der Punkt, warum ich darauf nicht geantwortet habe.

Zweitens: Ich habe ein klares Bekenntnis in meinen Ausführungen zu Solidarität so, wie das im Primärvertrag verankert ist, abgegeben.

Drittens: Nein, ich bin nicht der Meinung, dass man daneben stehen und nichts tun soll. Das tun wir auch nicht, nämlich das Nichtstun. Wir tun sehr wohl etwas. Ich habe es auch erwähnt: Gerade in meiner Gruppe haben wir während des ersten Lockdowns – das ist eine wirklich große Leistung der Mitarbeiter gewesen – 188 Container nach Griechenland gebracht. Ich weiß aus dem unmittelbaren Feedback der Griechen, wie wichtig und notwendig es war, dass die angekommen sind und entsprechend genutzt werden. Auch die 1,2 Millionen Euro, die wir der IOM zweckgebunden zum Aufbau von Medical Teams auf den Inseln übermittelt haben, habe ich erwähnt. – Danke.

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer: Herr Bundesminister! Hoher Ausschuss! Ich habe jetzt eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten und muss es daher ganz kurz machen, damit sich das in 3 Minuten ausgeht.

Herr Abgeordneter Gerstl, nur zwei Anmerkungen: Die flexible Solidarität im neuen Mechanismus – das habe ich auch zu zeigen versucht – gibt den Mitgliedstaaten ja mehrere Möglichkeiten, sich einzubringen, nämlich entweder durch die Übernahme von Schutzsuchenden oder bereits anerkannten Flüchtlingen oder durch die Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten, beim Aufbau von Asylbetreuung – Beispiel Griechenland und Beispiel, dass Österreich bereits Lieferungen veranlasst hat. Das wäre schon ein Beitrag der Solidarität, der da gesetzt wurde. Hilfe vor Ort ist Österreich jedenfalls erlaubt und unbenommen, sie zu leisten, sie soll auch künftig von der Union verstärkt gefördert werden, um die Migrationsursachen bereits an der Wurzel zu bekämpfen.

Herr Abgeordneter Schrangl, Sie haben zwei grundlegende Fragen aufgeworfen. Die eine ist dieser Asylstopp in Griechenland, dann das Gutachten des juristischen Dienstes und der Zugang zu diesem Gutachten.

Sie wissen, es gibt eine Dokumentenzugangsverordnung in der Europäischen Union, die auf folgendem Grundsatz beruht: Alle Dokumente der Organe der Europäischen Union sind grundsätzlich zugänglich – also Transparenz steht dahinter –, aber es gibt im Artikel 4 dieser Verordnung eine Reihe von Ausnahmen und dazu gehören eben auch Dokumente der Rechtsberatung, die, würden sie offengelegt, entweder der Kommission oder dem betroffenen Mitgliedstaat in einem künftigen allfälligen Gerichtsverfahren schaden würden. Die Kommission hat dieses Gutachten ihres juristischen Dienstes ganz sicher unter Berufung auf diesen Artikel 4 der Dokumentenzugangsverordnung nicht herausgegeben. Zu betonen ist aber: Es ist eine Ausnahme vom Grundsatz.

Zu Ihrer zweiten Frage – Vorrang des Unionsrechts –: Da gibt es die Grundprinzipien der Bundesverfassung. Nach der Judikatur mancher Verfassungsgerichte und unserer: Man hat sich dazu bislang nicht geäußert und auch nicht äußern müssen. Gibt es gewisse Vorbehalte beim Vorrang? – Nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes geht Unionsrecht aber – ich zitiere – jeden „wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften“ vor. Jetzt können wir hier den Streit nicht lösen, nur haben auch die Einbringer des Volksbegehrens gefordert, dass verfassungsgesetzliche Maßnahmen den Rahmen sicherstellen sollen, und verfassungsgesetzliche sind sicher keine Grundprinzipien. Nach der Judikatur unseres VfGH ist unbestritten, dass das Unionsrecht bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen, die keine Grundprinzipien sind, vorgeht.

Herr Abgeordneter Reimon – Entschließung des Nationalrates zum Migrations- und Asylpaket, und damit beantworte ich auch die Anmerkungen der Abgeordneten Krisper –: Ich kann dieses Volksbegehren nicht authentisch interpretieren, ich habe nur als Jurist draufgeschaut und sehe darin zwei Forderungen: Die eine ist ein gerechtes europäisches Asylsystem mit funktionierendem Außengrenzmanagement, und das ist wohl die Hauptforderung, denn die Beiträge sollen ja nur so lange abgezogen werden, bis es das gibt. Dem folgend habe ich gesagt, das ist die Zweitforderung.

Wenn man das Volksbegehren so liest – ich hoffe, die Einbringer stimmen mir zu –, dann ergibt sich ganz klar: Das Zweitbegehren, Einbehalten der Beiträge, ist rechtlich eindeutig nicht möglich; darin sind wir uns einig, und ich spreche jetzt nicht für das Finanzministerium, sondern als Wissenschafter, der nicht darauf schauen muss, ob der Finanzminister sein Geld hat. Es ist eindeutig nicht möglich.

Zum Hauptbegehren – nämlich ein gerechtes europäisches Asylsystem zu erzielen – könnte der Nationalrat, wenn er das für politisch opportun erachtet, eine Entschließung an die Bundesregierung verabschieden, dass sie sich für die Kernpunkte dieses Pakets einsetzen möge. Der Herr Bundesminister wird ja dann noch Stellung nehmen, wie er das sieht und wie er dazu steht.

Ich habe gesagt: In extremis – unabhängig davon, ob das politisch klug wäre – könnte der Nationalrat nach Art. 23e Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz dem Minister auch eine sogenannte bindende Stellungnahme mit nach Brüssel geben, was ihn natürlich in seiner Verhandlungsbreite einschränken würde. Rechtlich wäre es möglich. Ich bin als Experte ja da, um die rechtlichen Dinge aufzuzeigen, nicht die politische Verantwortung zu übernehmen, die klarerweise Sie als Abgeordnete zu tragen haben. – Vielen Dank.

Zweite Fragerunde der Abgeordneten

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Innenminister! Geschätzte Proponenten des Volksbegehrens! Geschätzte Experten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir von Asyl und Migration sprechen, dann sprechen wir von wahrscheinlich einer der schwersten und schwierigsten Entscheidungen von Menschen, nämlich ihr Land, ihre Familie zu verlassen und in einem fremden Land zu leben.

Deswegen, denke ich, sollten wir dieses Thema sehr sachlich und vor allem auch sensibel behandeln, denn wir als Abgeordnete haben eine gesamtheitliche Verantwortung – auch im Sinne des Humanismus – für unsere Gemeinden, für unsere Republik Österreich und für Europa. Daher ein herzliches Dankeschön an die Experten, sei es hier im Saal oder zugeschaltet, dass sie uns diese umfassende Darstellung gegeben haben.

Es zeigt, welche großen Leistungen Österreich im Asylbereich erbracht hat. Ich denke, dass diese Ausführungen auch gezeigt haben, dass der umfassende Ansatz des Pakets für Asyl und Migration unterstützt werden muss, weil damit ein solidarisches Asylwesen erreicht werden kann und in Europa jeder seinen Beitrag leisten wird.

Vielen Dank auch für den Hinweis, dass es beim Druck und bei der Unterstützung auf europäischer Ebene auch um politische Klugheit geht. Das kann man als zuverlässiger Partner in die Waagschale werfen, und es gilt, dies auch zu betonen.

Meine Frage noch an Herrn Mag. Wegerth: Vielleicht könnten Sie noch erläutern, wie der Mitgliedsbeitrag Österreichs zustande kommt und wie viel davon für den Bereich Migration und Asyl verwendet wird!

Eine Frage hätte ich, geteilt wahrscheinlich, an Herrn Mag. Wegerth und Herrn Prof. Obwexer, nämlich: Wie hoch kann ein gerechter Anteil Österreichs am EU-Budget sein? – Vielleicht eine ein bisschen philosophische Nachfrage: Wie definiert man diesen Begriff der Gerechtigkeit?

An Herrn Dr. Czaika hätte ich noch eine Frage. In seinen Unterlagen führt er aus, dass es für Migration keine Definitionen gibt, keine Definition für Migration. Meine Frage wäre, ob es einen Vorschlag für eine solche Definition aus seiner Sicht gibt.

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Vorsitzender! Werter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich eingangs auch im Namen unserer Fraktion noch einmal bei den Initiatoren dieses Volksbegehrens und bei allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern bedanken, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben. Mein Dank geht auch die Experten – ungegendert heute, weil ja nur Experten da sind – für die gute Datengrundlage und den guten Überblick, den Sie uns heute Vormittag zu den Forderungen des Volksbegehrens geliefert haben.

Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz zum heutigen Vormittag sagen! Es war uns wichtig, und ich finde es auch gut, dass wir eigentlich schon eine gute Tradition darin haben, dass wir Hearings, Expertenhearings, zu Volksbegehren mit einem Livestream begleiten, dass das auch wirklich eine breite Öffentlichkeit mitverfolgen kann.

Ich finde es dann ein bisschen schade, Herr Minister – und ich weiß, dass Sie wahrscheinlich einen dichten Terminkalender haben –, aber es wäre natürlich schön, wenn die Regierungsverantwortlichen in den Teilbereichen von Beginn an dabei wären, um nicht nur dann die Powerpoint-Folien ausgedruckt zu sehen, sondern auch ein bisschen den Verlauf der Diskussion und die Stellungnahmen wahrzunehmen. Ganz besonders schade finde ich: Jetzt geht es um ein europäisches Thema, und Frau Minister Edtstadler kommt vielleicht noch, es ist aber, glaube ich, gar nicht ganz sicher, ob sie noch eintreffen wird.

Die enorme Herausforderung, vor der die Europäische Union steht, ist schon vielfach beschrieben worden. Was es braucht, ist natürlich eine solidarische Verteilung der Kosten, aber noch viel, viel wichtiger ist der gemeinsame rechtliche Rahmen und ein gemeinsames Asylsystem in der Europäischen Union, denn was wir nicht länger akzeptieren sollten und können, auch im Lichte dessen – die Initiatoren haben es im Eingangsstatement gesagt –, dass die Europäische Union Trägerin des Friedensnobelpreises ist, ist, dass wir auf europäischem Boden solche Zustände haben, wie wir sie derzeit sehen.

Die Zustände in Moria, in den Flüchtlingslagern sind all dessen nicht würdig. Das Problem mit der Hilfe vor Ort, Herr Taucher, haben Sie jetzt angesprochen. Es ist ein Thema, das immer kommt. Ja, es ist zwar schön, wenn wir Hilfsgüter nach Griechenland schicken, aber Sie wissen selbst, Herr Minister, dass diese Hilfsgüter dort nicht wirklich direkt ankommen. Sie sind ganz, ganz lange in Lagerhallen am Flughafen gewesen, bevor sie vor Ort waren. Also da gibt es schon noch ganz, ganz viel Handlungsbedarf.

Meine Fragen richten sich sehr stark an die Politiker. Es geht um die politischen Folgerungen, die wir aus so einem Volksbegehren ziehen. Dabei ist natürlich die Frage – wenn wir jetzt drüber diskutieren –: Sollte es einen Entschließungsantrag geben oder nicht, oder ist das ein Mittel, das wir ansetzen können? Es wäre einmal interessant, zu erfahren, wie denn die Position in der Bundesregierung zum Migrationspakt ist. Haben sich die Regierungsparteien schon auf eine eindeutige Position verständigt? Das wäre die Grundlage für einen gemeinsamen Entschließungsantrag, der Sinn machen würde.

Dann stellt sich noch die Frage: Wie schauen denn die Verhandlungen auf europäischer Ebene aus, wenn es um die solidarische Verteilung auch der Kosten in der Europäischen Union geht? Wie ist wirklich der Verhandlungsstand für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das natürlich die rechtliche Grundlage für eine gemeinsame europäische Lösung in diesem Thema wäre.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Ausschussobmann! Herr Bundesminister! Werte Experten und Initiatoren! Um zu beleuchten, wie wir das Asylthema sehen, will ich mit einem kurzen sprachlichen Bild aus der Praxis beginnen. Ich komme vom Neusiedler See. Wir haben eine freiwillige Feuerwehr und machen auch Seenotdienst, das heißt, wenn jemand am See in Not gerät, dann holen wir ihn, es soll ihn keinen Cent kosten.

Wenn wir allerdings draufkommen, es liegt keine tatsächliche Notlage vor, sprich kein Asylgrund – im Vergleich jetzt gesprochen –, dann sieht die Lage schon anders aus. Dann erklären wir ihm die Rechtslage und stellen auch eine Rechnung. Dagegen wird auch protestiert, aber wir vertreten den Standpunkt, dass wir im Recht sind und schon aus generalpräventiven Gründen halten wir daran fest.

So sehen wir das im Asylwesen auch. Wer in Not ist und Asyl braucht, soll Asyl bekommen, aber dort, wo er den ersten sicheren Hafen vorfindet, und nicht dort, wo der Wunschhafen, die Wunschdestination ist.

Wir haben als Österreich im vergangenen Jahrhundert Flüchtlinge aus vermutlich allen Teilrepubliken der Sowjetunion aufgenommen und aus sämtlichen Ländern des ehemaligen Ostblocks. Das waren keine direkten Nachbarländer, aber wir waren immerhin der erste sichere Hafen hinter dem Eisernen Vorhang. Daher eine allgemein gehaltene Frage an Herrn Prof. Obwexer: Wie beurteilen Sie die rechtliche Lage im Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention betreffend Österreich und anderer EU-Staaten in Bezug zu den vielen sicheren Drittstaaten, die zwischen den Herkunftsländern der Flüchtlinge und der EU und Österreich liegen?

Ich denke, meine zweite Frage ist schon ziemlich behandelt: Ist das Grundbegehren dieses Volksbegehrens nach derzeitiger Lage nach den EU-Verträgen realistischerweise überhaupt umsetzbar?

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Herren Experten! Eine Vorbemerkung: Ich glaube, die Diskussion hat deutlichgemacht, dass es schwierig und aufwendig ist, manches Mal auch Geld kostet, Menschen Hilfe zu leisten, Menschen Schutz zu gewähren, und dass das auch zu unterschiedlichen Belastungen über bestimmte Zeiten führt. Bei allen Schwierigkeiten und Kosten ist es aber doch auch so, dass das Recht auf Asyl und das Recht darauf, menschenwürdig behandelt zu werden – und zwar unter allen Umständen –, und auch das Prinzip der Solidarität, nämlich Menschen gegenüber, unendlich wertvolle und unbezahlbare Errungenschaften sind, und dass wir Grüne gerne hätten, dass das nicht ein Preispickerl aufgeklebt bekommt.

Eine konkrete Frage an Herrn Prof. Obwexer hätte ich: Sie haben dargelegt, dass eine in diesem Volksbegehren gewünschte Maßnahme – oder auch, wenn man so will, ein Mittel –, nämlich die teilweise Einbehaltung der österreichischen Mitgliedsbeiträge, unionsrechtswidrig wäre. Da kommen Sie zu einem relativ eindeutigen Ergebnis.

Meine Frage lautet: Welche Konsequenzen hätte das Setzen eines solchen Schritts nach dem Unionsrecht?

Zweite Antwortrunde der Experten

MMag. Valentin Wegerth, M.A.I.S.: Ich möchte mich in meinen Ausführungen kurz halten. Die sehr philosophische Frage, was ein gerechter EU-Beitrag ist, wurde gestellt. Vielleicht zur Erläuterung noch einmal: Solange dieses Hohe Haus den neuen Eigenmittelbeschluss, der in Kürze zur Genehmigung vorgelegt wird, nicht ratifiziert hat, gilt der derzeitige weiter, und darin ist vorgesehen: Bruttonationaleinkommensbasierte Eigenmittel und mehrwertsteuerbasierte Eigenmittel werden als österreichischer EU-Beitrag an Brüssel abgeführt.

Sobald der neue Eigenmittelbeschluss in Kraft ist, rückwirkend mit 1. Jänner, sobald das alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben, kommt ein weiteres neues Eigenmittel dazu, und darüber hinaus – ich glaube, sehr im Sinne der Gerechtigkeit vielleicht – ein sehr signifikanter Rabatt für Österreich in Höhe von 565 Millionen Euro pro Jahr brutto – netto etwas niedriger. Ich glaube aber, zu diesem Thema wird es später, wenn der Eigenmittelbeschluss hier im Hohen Haus zur Behandlung steht, sicherlich auch noch vertiefte Diskussionen geben.

Zur Frage Gerechtigkeit: Ja, man kann es in Relation zum BIP eines Landes setzen, dann sieht man, dass jene Länder, die Rabatte bekommen, in Relation zu ihrem BIP weniger an die EU abführen als zum Beispiel Länder wie Polen oder Ungarn, die keine Rabatte bekommen.

Letzter Punkt: Was kostet uns die Finanzierung der Asylpolitik? – Ich glaube, das war so ein bisschen die Frage. Ich habe mir das im Finanzrahmen, der eben jetzt begonnen hat, angeschaut: Er sieht für den Bereich Migration und Grenzsicherheit 25,7 Milliarden Euro an Budget über sieben Jahre vor. Der gesamte EU-Haushalt über die nächsten sieben Jahre wird 1 210 Milliarden Euro sein, das heißt, rund 2 Prozent, 2,1 Prozent, der EU-Mittel gehen in den Bereich Migration und Grenzsicherung.

Wir schätzen den österreichischen EU-Beitrag in den nächsten sieben Jahren auf durchschnittlich 3,8 Milliarden Euro pro Jahr, somit würden 80 Millionen pro Jahr im Wege unseres EU-Beitrags in den Bereich Migration und Grenzsicherheit gehen. – Danke schön.

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer: Die erste Frage des Abgeordneten Ofenauer lautete: Was ist der gerechte Anteil? – Ich habe es schon in meinem Kurzstatement ausgeführt: Für einen Juristen ist es vollkommen schwammig und nicht festlegbar, was da der gerechte Anteil ist. Damit wäre das, wenn überhaupt, Verhandlungssache. Man könnte vielleicht vom EU-Durchschnitt ausgehen und sagen: Liegt Österreich mit seinen Kosten darüber, dann hätten wir die Differenz abzuziehen!, aber es ist müßig, darüber nachzudenken, was der gerechte Anteil sein könnte, weil – und darauf komme ich in meiner letzten Antwort noch zurück – wir beide (in Richtung Experte Wegerth) uns einig sind, dass ein Abziehen von Beiträgen aus den finanzrechtlichen Verpflichtungen Österreichs gegenüber der Europäischen Union eindeutig nicht möglich ist.

Herr Abgeordneter Ries! Zunächst einmal: Die Wunschdestination für Schutzsuchende gibt es im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem nicht, sondern diese haben ihren Schutzantrag derzeit dort zu stellen, wo nach der Dublin-III-Verordnung der zuständige Mitgliedstaat ist. Herr Mag. Taucher neben mir lächelt – wir wissen, dass dieses System nicht ganz funktioniert, und deswegen will die EU mit dem neuen Asyl- und Migrationsmanagement da ja auch wesentliche Verschärfungen vorsehen, um diese Sekundärmigration auszuschalten.

Ihre zweite Frage ist nicht so einfach zu beantworten, insbesondere nicht in der gebotenen Kürze – ich versuche es nur schemenhaft; Genfer Flüchtlingskonvention, Herkunftsländer, Drittländer.

Erster Punkt: Die Genfer Flüchtlingskonvention – und ich werte das nicht, ich stelle es nur fest – gibt kein Recht auf Asyl. Das wird ihr von manchen immer angedichtet und hineingelesen – das gibt es nicht! Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet die Rückstellung von Schutzsuchenden in den Staat, in dem Verfolgung droht. Jetzt kann man das werten – ich werte es nicht, ich stelle es fest. Sie gibt kein Recht auf Asyl, sondern sie beinhaltet dieses sogenannte Refoulement-Verbot, und weder Österreich noch die EU verletzen dieses Refoulement-Verbot. Sie stellen keine Personen, die um Schutz ansuchen, dorthin zurück, wo ihnen Gefahr vor Verfolgung droht.

Bei der Frage der sicheren Herkunftsländer geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um die Frage, ob bei einer Überstellung, einer Rückstellung von Personen in diese Länder ohne Verletzung des Refoulement-Verbots auch das Schutzniveau der EU-Grundrechtecharta eingehalten wird, und das ist ein höheres. Da kann man dann bei manchen Drittländern die Frage stellen, ob dieses Schutzniveau wirklich gewährleistet wird, nämlich keine Gefahr für das Leben droht beziehungsweise keine Gefahr droht, unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden. – Da müsste man jetzt die einzelnen Drittländer durchgehen; das kann ich in der kurzen Zeit nicht machen.

Ihre letzte Frage betraf, das Volksbegehren sei nicht umsetzbar. – Da darf ich noch einmal wiederholen: Ich glaube, man muss das in zwei Teile aufgliedern. Ein Teil ist nicht umsetzbar, der andere, der scheint sich sogar auf EU-Ebene ohnehin zu verwirklichen.

Jetzt komme ich zum letzten Abgeordneten und zur Frage, welche Konsequenzen es hätte – und es müsste tatsächlich verfassungsrechtlich sein –, wenn Österreich mit Zweidrittelmehrheit in diesem Haus eine Verfassungsbestimmung beschlösse, dass – wie hoch auch immer der gerechte Anteil ist – Teile der österreichischen Beiträge zum EU-Budget nach dem neuen Eigenmittelbeschluss zurückbehalten werden. Das wäre eindeutig unionsrechtswidrig.

Was folgt daraus? – Nach geltender Rechtslage darf die zuständige Verwaltungsbehörde, das ist das Finanzministerium, dieses Verfassungsgesetz nicht anwenden. Wollen Sie ein Verfassungsgesetz beschließen, das das Ministerium nicht anwendet, nicht anwenden darf? – Antwort Nummer eins.

Antwort Nummer zwei: Die Kommission würde ganz sicher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten, wahrscheinlich sogar mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, und Österreich würde dieses Verfahren auch ganz sicher verlieren. Und sollte Österreich dem Urteil des EuGH dann nicht nachkommen, dann droht in einem zweiten Urteil eine entsprechende finanzielle Sanktion, das heißt also, es würde noch einmal teurer – und von diesem Schritt, das sage ich ganz offen, ist der Republik aus Expertensicht dringend abzuraten.

Univ.-Prof. Dr. Mathias Czaika: Ich möchte diese Frage bezüglich der fehlenden Konzepte und Definitionen für Migration, die ich im Kontext der Erstellung von Migrationsprognosen und -szenarien erwähnt habe, noch einmal kurz aufgreifen.

Grundsätzlich geht es natürlich bei Migration um eine auf Dauer angelegte Verlegung des Lebensmittelpunktes; das ist eine allgemein anerkannte Definition, die auch von der UN und auch von der Europäischen Union so akzeptiert wird und definiert ist.

Der Punkt, den ich in meinen Ausführungen angesprochen habe, war die fehlende einheitliche Nutzung dieses Begriffs der Migration bei der Erstellung von Migrationsprognosen. Es gibt eine große Bandbreite an Definitionen, die da zugrunde gelegt werden, wie auch bei der Frage in die Richtung, auf welche Dauer Migration angelegt ist, Migrationsschritte angelegt sind, ob die temporäre Migration – also Migration, die sozusagen nur auf einige Monate angelegt ist, saisonale Migration und so weiter – dazu zählt, und natürlich auch bei der Frage, welche Motivation Migrationsschritten zugrunde liegt. Da arbeitet man mit dem Begriff der gemischten Motivationen. Migration kann durch eine Vertreibungssituation entstehen und sich dann im weiteren Verlauf in ökonomisch oder familiär motivierte Migration weiterentwickeln.

Diese Komplexitäten werden bislang im Kontext von Migrationsprognosen nicht sozusagen einheitlich berücksichtigt, und auch aus diesem Grund sind Migrationsprognosen einigermaßen mit Vorsicht zu genießen.

Statements der Vertreter des Volksbegehrens

Ing. Werner Bolek: Ich danke den Experten des zweiten Blocks für ihre Ausführungen.

Grundsätzlich finde ich, dass auf die Diskussion, ob jetzt Beiträge zurückgehalten werden sollen oder nicht, vielleicht etwas weniger Gewicht gelegt werden sollte, weil das, wie Prof. Obwexer richtig festgestellt hat, eine Zweit- oder Nebenforderung ist, die zwar im Volksbegehren textlich zuerst drinnen steht, es aber tatsächlich – und das kann ich jetzt hier auch als Vertreter der Proponenten, da wir die Intention des Volksbegehrens auch mit vielen Menschen besprochen haben, gerne bestätigen – dessen Hauptintention ist, so wie es Prof. Obwexer richtig analysiert hat, dass in Europa ein ordnungsgemäßes, zukunftsträchtiges, menschliches, solidarisches Asylsystem eingeführt wird.

Zu dieser Hauptforderung darf ich einmal freundlich eine Frage an Frau Abgeordnete Krisper und auch an Herrn Bürstmayr richten: Können Sie da mit? (Zwischenruf der Abg. Krisper.) – Gut. Aus der 75-jährigen Geschichte der Republik weiß man ja, dass es in der Praxis bei Volksbegehren zu 95 Prozent zu einem völligen Wegwischen eines Volksbegehrens kommt und ganz wenige Forderungen eines Volksbegehrens letztlich umgesetzt werden. Das heißt, unsere Latte als Proponenten liegt nicht bei 100 Prozent, denn wenn Sie die Forderungen dieses Volksbegehren in einem Allparteienbeschluss im Parlament durchbringen würden, würden wir die Statistik der ganzen Republik outperformen.

Daher ist jetzt mein wirklich sehr konstruktiver Aufruf, dieser Ausschuss möge den kleinsten gemeinsamen Nenner finden, den man einmal relativ rasch ins Parlament bringen kann. Ich verspreche Ihnen, das Asylthema haben wir die nächsten zehn Jahre, vielleicht die nächsten 100 Jahre. Sie dürfen unser Volksbegehren in den nächsten 30 Jahren, Schritt für Schritt, langsam umsetzen, aber bitte fangen Sie mit der Umsetzung an! Und nehmen Sie die Empfehlung von Herrn Prof. Obwexer, die er auch in den Folien schriftlich formuliert hat, an: „Rechtlich möglich wäre eine Entschließung des Nationalrates, mit der dieser die/den zuständigen Bundesminister*in ersucht, im Rat der EU mit Nachdruck für die Verabschiedung der Kommissionsvorschläge des Migrations- und Asylpakets einzutreten“.

Den nächsten Punkt kann man unter Umständen schon wieder verschieben, aber bitte bringen Sie eine klare Sache ins Parlament und setzen Sie die Ideen des Volksbegehrens Schritt für Schritt um!

Kurz noch ein Satz zum Rückhalt der Beiträge: Natürlich war uns von Anfang an bewusst, dass das eine sehr heikle Sache ist, aber wenn Sie schauen: Polen, Ungarn et cetera, alle diese Länder haben Vertragsverletzungsverfahren in der EU und leben trotzdem ganz gut. – Dass es für Österreich ein Fauxpas wäre, so etwas bewusst zu tun, gebe ich schon zu, aber ich bedanke mich – um jetzt auch ein bisschen Auflockerung hier hineinzubringen – sehr bei Herrn Mag. Wegerth, der im Sinne des Volksbegehrens in Brüssel schon einmal nachgefragt hat, was passiert, wenn Österreich nicht zahlt, und ob es das schon einmal gab. – Solche Anfragen führen hoffentlich dazu, dass die Ganggespräche in Brüssel schon beginnen, dass Österreich überlegt – überlegt! –, Beiträge zurückzuhalten. Und Österreich kann ja auch überlegen, einmal zwei Wochen später zu zahlen und einen Brief mit dem Inhalt dazuzulegen: Bitte tun wir mit dem Asylthema weiter! Gerade die Grünen und die NEOS sind dafür bekannt, nicht schwarz und weiß zu denken, sondern extrem bunt. (Zwischenruf der Abg. Krisper.)

Das ist mein Aufruf: Bitte denken Sie zu dieser Aufgabenstellung, die wir Ihnen hier über die Unterschriften der Bürger präsentieren, konstruktiv und machen Sie bitte etwas daraus!

Bitte, Anatol, ich übergebe das Wort an dich.

Anatolij Volk: Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht haben wir noch 1 Minute oder 2 Minuten Zeit.

Obmann Karl Mahrer weist darauf hin, dass nur noch 30 Sekunden Redezeit übrig sind.

Anatolij Volk: Am Beispiel der freiwilligen Zahlungen an Erdoğan sieht man, dass man auch bestimmte Dinge beschließen kann; das wird freiwillig bezahlt.

Ich habe heute auch gesagt, dass Österreich wie Schweden oder Deutschland besondere Leistungen erbracht hat, und es soll solidarisch von der europäischen Unterstützung profitieren. Es passiert ja gar nichts. Das heißt, man kann dann – ich bin kein Rechtsexperte – überlegen, ob mit freiwilligen Zahlungen auch den Ländern, die mehr für Asylbetreuung und andere wichtige Integrationsmaßnahmen machen und dort investieren, geholfen wird. Das wäre, glaube ich, ein ganz wichtiges Zeichen für Österreich und die Österreicher: Wir sind ein Teil der Europäischen Union.

So wie das auch Herr Ing. Werner Bolek gesagt hat: Wenn die Hauptforderung des Volksbegehrens, ein faires Asylsystem, nicht umgesetzt wird, wird die Europäische Union früher oder später zusammenbrechen.

Ich ersuche daher unsere geschätzten Abgeordneten, zumindest den Teil – und das ist ein wichtiger Teil – des Volksbegehrens mit einem gemeinsamen Antrag zu unterstützen und danke noch für die Aufmerksamkeit.

Obmann Karl Mahrer verkündet, dass er per SMS mit Bundesministerin Mag. Edtstadler Kontakt gehabt habe, diese bis zuletzt versucht habe, in den Ausschuss zu kommen, jedoch noch immer in der Videokonferenz des Menschrechtsbeirates der Vereinten Nationen sitze, wo sie Österreich vertrete, es ihr also unmöglich sei, noch an der Ausschusssitzung teilzunehmen.

Statement des Bundesmisters

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Ausschusses! Sehr geehrte Experten und vor allem sehr geehrte Initiatoren des Volksbegehrens! Auch von meiner Seite aus: Gratulation zur erfolgreichen Durchführung! Das ist ein wesentliches Zeichen der direkten Demokratie, das ist schon angesprochen worden, und Sie sehen daran schon – weil immer wieder auch mitgesagt wird, dass Volksbegehren so wenig Wirkung entfalten –, dass hier der parlamentarische Diskurs geführt wird, und das habe ich immer schon für eine der wichtigsten Wirkungen eines Volksbegehrens gehalten, weil es eben der direkte Ausdruck der Unterstützer ist, der dann hier im Hohen Haus diskutiert wird.

Das Thema Asyl und Migration – das haben Sie schon angeführt – ist tatsächlich eines, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt und darüber hinaus auch noch viele Jahre fordern und beschäftigen wird. Es war ja nicht nur das Jahr 2015 ein Jahr, in dem wir als Österreich und als Europäische Union insgesamt durch ein stetiges Ansteigen der irregulären Migration außergewöhnlich belastet waren, sondern vor allem auch schon die Jahre davor, massiv sichtbar dann seit 2015. Was ich an dem ganzen Thema wichtig finde, ist, dass man die Emotion herausnimmt und die Zahlen sprechen lässt, womit man auch die Position Österreichs innerhalb der Europäischen Union effizienter und klarer vertreten kann.

Wir hatten seit 2015 200 000 Asylanträge abzuarbeiten, und wenn ich „wir“ sage, dann sind das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministerium für Inneres und des BFA – Mag. Taucher hier an vorderster Stelle –: Ein großes Danke an Sie und auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dieser Zeit mehr als gefordert waren, um hier im wahrsten Sinne des Wortes geordnete Zustände – erinnern Sie sich an die Bilder von 2015 folgende! – wiederherzustellen und auch Vertrauen in den Rechtstaat und in die Zweite Republik und deren Funktionsfähigkeit zu geben.

Schauen wir uns die Zahlen im Detail an! Es ist mir besonders wichtig, auch bei allen internationalen Konferenzen die Leistung Österreichs adäquat darzustellen, denn die Asylanträge sind das eine, aber das noch viel Wichtigere ist, in welcher Qualität sie bearbeitet wurden und was das für die Antragsteller bedeutet. Wenn wir von 200 000 Asylanträgen seit 2015 in diesem Land 124 000 Schutzgewährungen haben, dann sind wir ganz vorne mit dabei, wenn es darum geht, was Asylrecht tatsächlich in der Praxis in der Europäischen Union, in den 27 Mitgliedstaaten gelebt, bedeutet.

Wenn ich von Schutzgewährungen spreche, sind wir an der dritten Stelle der 27 EU-Mitgliedstaaten, und wenn ich über die Zahl der Schutzgewährungen an Minderjährige spreche, sind wir an zweiter Stelle der 27 EU-Mitgliedstaaten, und das ist eine Leistung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Österreicherinnen und Österreicher und der Menschen, die in Österreich leben, dass das tatsächlich so umgesetzt und gelebt werden kann und Österreich seinen internationalen Verpflichtungen gerecht wird, und zwar führend in der Europäischen Union.

Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es tatsächlich eine Verteilungsdiskussion geben sollte, die die EU-Kommission gerne mit mir als Innenminister führen kann, dann eine Verteilungsdiskussion mit der einzigen Frage, wie viele davon aus Österreich wegverteilt werden können. Das ist eine reale Ansage, wenn wir über Solidarität und Gerechtigkeit in der Europäischen Union sprechen.

Die Vorlagen der EU-Kommission zum Thema Asyl und Migration enthalten ganz viele wesentliche Bestimmungen, die von uns voll unterstützt werden. Noch nie war die EU-Kommission so klar bemüht, die außergewöhnliche Belastungssituation der einzelnen Mitgliedstaaten zu prüfen. Kommissarin Johansson und der Vizepräsident der EU-Kommission Schinas haben eine Tour durch Europa gemacht und haben mit allen Vertretern gesprochen, auch mit mir als Innenminister.

Wir konnten tatsächlich die österreichische Position endlich klar darlegen. Denn, wenn Sie darüber in Veröffentlichungen lesen, im Zuge der politisch geführten Debatte oder von manchen Vertretern eines europäischen Landes hören, dann hätten Sie den Eindruck, als wären wir nicht unter den top drei Europas, sondern als wären wir die Letzten – und das ist falsch. Das wird den Leistungen der Österreicherinnen, Österreicher und der Menschen, die in Österreich leben, überhaupt nicht gerecht.

Österreich setzt sich schon lange für einen starken EU-Außengrenzschutz ein, das hat die Kommission voll übernommen. Frontex wird eine deutlich wichtigere Rolle einnehmen. Wir haben der Kommissionspräsidentin auch klargemacht, dass, wenn sie das Aufwachsen von Frontex vorziehen möchte, Österreich sofort solidarisch mit dabei ist.

Die Kommission stellt in diesen Vorlagen auch fest, dass wir schnellere und effizientere Asylverfahren brauchen. Dafür gibt es vonseiten Österreichs volle Unterstützung. Horst Seehofer, der Innenminister der Bundesrepublik Deutschland, hat als Vorsitzender des Rates auch noch den Vorschlag eingebracht, ein EU-Außengrenzverfahren einzuführen. Dorthin zu gehen, wo es notwendig ist, und diejenigen zu überprüfen, die die Grenze überschreiten – haben sie tatsächlich eine Bleibewahrscheinlichkeit, haben sie eine Bleibeberechtigung, oder nicht? –, ist aus unserer Sicht eine der wichtigsten Maßnahmen.

Österreich ist – und das ist auch bei Ihrem Volksbegehren wichtig immer zu betonen – kontinuierlich belastet; auch 2019 und 2020. Wir werden diesen internationalen Verpflichtungen gerecht. Das, was in der europäischen Diskussion aber noch fehlt, ist die Diskussion darüber, was das für die Länder, die so belastet sind – wie Österreich, Deutschland oder Schweden –, bedeutet. Wir sind, wenn man die östliche Mittelmeerroute betrachtet, entlang dieser das reichste Land und somit attraktiv für irreguläre Migrantinnen und Migranten. Und dann beginnt der Prozess, dann beginnt das Verfahren und die Frage, wie schnell man sie wieder rückführen kann, wenn sie keine Bleibewahrscheinlichkeit haben. Das alles findet dann schon in Österreich statt.

Es gibt jetzt vielerlei Initiativen, um den Grenzschutz der Europäischen Union zu stärken. Wie können wir aber auch die Grenzen der Westbalkanstaaten stärken? Wie können wir den Westbalkanstaaten das Zeichen geben, dass sie in der Migrationsfrage nicht alleine sind? – Das ist derzeit eine unserer größten Herausforderungen.

Das heißt, wir müssen unsere Strategie auch auf europäischer Ebene umsetzen. Wir haben dort Verbündete, wie Dänemark, das ähnlich betroffen ist und ein klares Bekenntnis dazu abgegeben hat. Das Thema Migration ist ja nicht das, das an sich hinterfragt wird. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Republik Österreich hat das Recht, zu entscheiden, wer in Österreich lebt, und nicht die organisierte Kriminalität und nicht die Schlepperei, die derzeit darüber entscheiden, wer nach Europa kommt und wer nicht.

Genau da braucht es diese gemeinsamen Anstrengungen. Da gibt es positive Initiativen vonseiten der EU-Kommission. Was wir aber fix ablehnen, ist eine Verteilung durch die Hintertür. Die sogenannte Partnerschaft für Rückführungen klingt anfänglich interessant, aber würde tatsächlich auch den Weg ebnen, dass Österreich dann wieder in eine Art Verteilungsdiskussion kommt. Diese lehnen wir ab, weil wir sagen: Verteilung nur dann, wenn es darum geht, Österreich aufgrund seiner großen Leistungen zu entlasten.

Was bedeutet das aber auch mit Blick in die Zukunft? Wir sind in einem intensiven Dialog – das habe ich schon erwähnt – mit Kommissarin Johansson, mit dem Vizepräsidenten der EU-Kommission Schinas genauso wie mit Kommissar Várhelyi. Die sind in einer besonderen Art und Weise auch mit Österreich verbunden, weil sie unsere Ernsthaftigkeit erkennen, weil sie erkennen, dass wir die Themen Migration und Asyl – die Trennung ist ja das Wichtige – sehr ernst nehmen.

Wichtig ist auch klarzumachen, wenn wir tatsächlich etwas gegen irreguläre Migration unternehmen müssen, dann brauchen wir die Stärke und die Geschlossenheit der Europäischen Union. Wenn es darum geht, Win-win-Situationen mit Vertragsländern herzustellen, um Fluchtursachen zu bekämpfen, brauchen wir die Macht eines Wirtschaftsraumes mit 500 Millionen Menschen. Wir brauchen die Macht und die Stärke der Europäischen Kommission, um Rückführungsvereinbarungen zu treffen. Die Zahl unserer Rückführungen ist noch viel zu gering.

Wenn wir glaubhaft sein wollen, auch in der Frage, wie es mit Asyl und Migration in der Europäischen Union weitergeht, dann müssen wir die Herausforderung der Rückführungen zuerst lösen, damit die Menschen sehen, es hat keinen Sinn, sich auf den Weg zu machen, es hat keinen Sinn, 5 000 Euro oder 5 000 US-Dollar gewissenlosen Schleppern zu geben, die dann auch noch ihr Leben gefährden, wenn sie das durchführen.

Es braucht diesen gesamthaften Ansatz. Das tut Österreich. Wir nehmen auch das, was mit Ihrem Volksbegehren ausgedrückt wird, sehr ernst. Wir verhandeln intensiv mit Drittstaaten. Wir haben eine neue Plattform gegründet, die genau das tun soll, nämlich die Maßnahmen der Länder, die besonders von den Ereignissen auf der östlichen Mittelmeermigrationsroute betroffen sind, zu koordinieren und zu verstärken. Europa kann ein noch stärkeres Zeichen mit der Abstimmung der Maßnahmen setzen. Durch die Geschlossenheit, und ich glaube auch durch die Form, die Klarheit und die Offenheit der Diskussion, wie sie schon seit Langem nicht mehr innerhalb der Staaten der Europäischen Union geführt worden ist, haben wir eine Chance.

Wofür steht Österreich? – Nicht einfach nur für flexible Solidarität, sondern für verpflichtende flexible Solidarität nach Maßgabe der Mitgliedstaaten. Sie sehen, das ist ein dynamischer Prozess, es ist ein sehr offen geführter Diskurs mit der Kommission. Ich bin da auch sehr dankbar für das Engagement und die Initiativen der Kommission. Wir werden genau diese Punkte, die ich jetzt hier vorgestellt habe, auch so in den Verhandlungen immer wieder darstellen, um da einen Erfolg zu erzielen. Wir werden alles daran setzen, dass das auch gelingt.

Obmann Karl Mahrer bedankt sich bei Bundesminister Nehammer für dessen Ausführungen und sagt, dass niemand mehr zu Wort gemeldet ist.

Die Festlegung weiterer Ausschusstermine und deren Tagesordnungen erfolge nach der Geschäftsordnung und der langjährigen parlamentarischen Praxis im Konsens aller Klubs, so der Obmann. In diesem Sinne habe im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für innere Angelegenheiten ein öffentliches Hearing stattgefunden. Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens sowie zwei durch diesen zu nominierende Stellvertreter waren zu jenen Teilen der beiden Sitzungen des Ausschusses für innere Angelegenheiten beizuziehen, die der Erörterung des Volksbegehrens dienten. Dieser Verpflichtung sei der Ausschuss selbstverständlich gerne nachgekommen, so Obmann Mahrer. In der heutigen Sitzung hatten die Vertreter des Volksbegehrens darüber hinaus auch ausreichend Möglichkeit, sich in einem Eingangsstatement und in abschließenden Worten zu jedem Themenblock zu Wort zu melden und ihre Standpunkte darzulegen.

Die Geschäftsordnung sehe vor, dass ausschließlich Ausschussmitglieder – und somit Abgeordnete – Anträge stellen können, den Vertretern eines Volksbegehrens komme dieses Recht nicht zu. Der Verlauf der Beratungen über das Volksbegehren werde nun in einem Bericht zusammengefasst, der dem Plenum des Nationalrates zugeleitet werde, so Obmann Mahrer. Dem Bericht werde – wie zu Beginn beschlossen – die auszugsweise Darstellung über die heutigen Beratungen angeschlossen, und den Bevollmächtigten des Volksbegehrens komme die Möglichkeit zu, auch eine abweichende persönliche Stellungnahme abzugeben. Ferner sei der Bericht im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen.

Obmann Mahrer führt weiter aus, dass die parlamentarische Behandlung des Volksbegehrens mit dem heutigen Tag und mit der heutigen Ausschusssitzung nicht abgeschlossen sei, der erwähnte Ausschussbericht werde noch in einer Sitzung des Nationalrates behandelt werden. Da Volksbegehren bei der Festlegung der Tagesordnung vorrangig zu behandeln seien, werde dies zu Beginn der Sitzung geschehen.

Abschließend bedankt sich Obmann Mahrer beim Bevollmächtigten des Volksbegehrens, bei dessen Stellvertretern, bei den Experten sowie bei Bundesminister Nehammer für ihre Beiträge, wünscht allen einen angenehmen Tag und schließt die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 12.18 Uhr