Transkript der Veranstaltung:
EU-Wahl: Mehr als ein Kreuzerl
Corinna Milborn (Moderation): Schönen guten Morgen! Herzlich willkommen im Parlament im Plenarsaal! Habt ihr alle schon geschaut, auf wessen Sitz ihr sitzt – vorne die Klubobleute?
Herzlich willkommen, danke fürs Dasein! Am Sonntag sind Europawahlen, Wahlen zum Europäischen Parlament, und das heute ist eine Informationsveranstaltung dazu. Es gibt sehr, sehr viel Info, es gibt Fragen von euch.
Kurze Frage: Wer von euch darf am Sonntag wählen? – Ah. Wer darf nicht wählen? – Ein paar. Trotzdem danke für das Interesse!
Mein Name ist Corinna Milborn, ich bin Infochefin bei ProSiebenSat.1 PULS 4, ich bin also dort für Information zuständig. Wir machen gerade auf den verschiedensten Kanälen sehr, sehr viel zu den Europawahlen, und ich freue mich sehr, dass ich heute mit euch da sein darf.
Wir haben 2 Stunden, wir haben vier Themenblöcke, wir haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, und wir werden ungefähr um 11 Uhr eine kurze Pause von 10 Minuten machen, um Wasser zu trinken und kurz rauszugehen. So ist also der Ablauf.
Kurz noch, woher ihr kommt: Wer kommt aus Waidhofen? – Dieser Block hier. Biedermannsdorf? – Da. Die Piaristengasse ist da, oder? Meidling ist da, die Handelsschule, wo seid ihr? – Ah, da, okay. Die fünfte Schule habe ich jetzt tatsächlich vergessen. Wer ist die fünfte Schule? – Waldegg, genau. Wo ist Waldegg? – Sehr gut.
Gut, dann bitte ich einmal um einen ganz großen Applaus für den Parlamentsdirektor, der euch jetzt begrüßt. – Harald Dossi, herzlich willkommen! (Beifall.)
Harald Dossi (Parlamentsdirektor): Hallo, schönen guten Morgen! Willkommen im Parlament, im Plenarsaal des Nationalrates! Ich freue mich, dass diese Veranstaltung zustande gekommen ist. Heuer sind ja nicht nur am Sonntag die Wahlen zum Europäischen Parlament, sondern im September dann auch die Wahlen zum Nationalrat.
Wahlen sind fast das Wichtigste in einer Demokratie – nicht alles, dazu werde ich noch ein paar Worte sagen, aber sie sind ganz wichtig und in Österreich auch mit einem ganz besonderen Merkmal verbunden, nämlich dass man schon ab 16 wählen kann. Es gibt nicht viele Länder in Europa, in denen das möglich ist. In Österreich ist das so, bei allen Wahlen auf Bundesebene, und deswegen – ich habe das mit Interesse gesehen – sind die meisten von Ihnen auch schon wahlberechtigt.
Wir im Parlament, in der Parlamentsdirektion, haben uns, unmittelbar nachdem das Wahlalter auf 16 gesenkt worden war, gesagt: Wir müssen da auch etwas beitragen, damit dieses Experiment – und es war vor 15 Jahren ein wirkliches Experiment – auch gutgeht. Seitdem bemühen wir uns, sehr viel zu tun, um gerade jungen Menschen zu erklären, wie das System funktioniert, zu überzeugen, dass es gut und wichtig ist, zur Wahl zu gehen, und dass eben Wählen in einer Demokratie etwas ganz Wichtiges ist.
Wir machen das vor allem in der Demokratiewerkstatt. Ich weiß nicht, wer von Ihnen im Rahmen der Schule schon einmal bei uns war: Wenn nein, bitte anmelden, kommen! Es ist ganz interessant und man lernt viel über den Staat, über Demokratie, über das Parlament – wie das so funktioniert.
Wir haben – Sie haben das beim Hereinkommen gesehen – seit der Sanierung des Parlamentsgebäudes ein ganz neues, helles, freundliches Besucher:innenzentrum. Dort haben wir unglaublich viel an Informationen. Da muss man immer wieder kommen – einen Besuch oder auch eine Führung im Parlament zu machen ist da sicher nicht genug, wenn man all das, was im Besucher:innenzentrum an den Wänden, auf den interaktiven Tischen und so weiter ist, sehen will, hören will, anschauen will. Da braucht man im Moment ungefähr 100 Stunden. Das heißt also, das ist mehr oder weniger eine Dauerkarte, die man sich da organisieren muss, aber wir freuen uns über jeden Besuch, und bitte nutzen Sie auch das, wir haben Interessantes anzubieten.
Auch im Zuge von Führungen – ich habe das erwähnt – zeigen wir nicht nur das Gebäude, sondern bei jeder Führung gibt es auch Informationen zu aktuellen oder historischen politischen Themen.
Schlussendlich machen wir natürlich viele Veranstaltungen zu parlamentarischen, politischen Themen – Veranstaltungen wie diese heute, diesmal in Vorbereitung auf die Wahlen im Rahmen einer breiteren Initiative, die wir in der Parlamentsdirektion „Mehr als ein Kreuzerl“ nennen. Da gibt es viel an Öffentlichkeitsarbeit, an Information, an Veranstaltungen und anderen Aktivitäten.
Ich verstehe dieses „Mehr als ein Kreuzerl“ in zweierlei Hinsicht: Einerseits verstehe ich es so, dass es – schon wörtlich gesehen – einfach nicht nur das Kreuzerlmachen ist, sondern wir alle bewirken etwas mit dem Kreuzerl. Es ist ein kleiner Beitrag zu politischen Richtungsentscheidungen.
Auf der anderen Seite – und das halte ich für fast noch wesentlicher – ist das auch ein Hinweis, dass Wählen ein wichtiger Bestandteil einer Demokratie ist, aber nicht alles – dass Demokratie uns im gesamten Leben verfolgt. Sie werden in Ihrer Schule, in Ihrer Familie, in Ihrem Freundeskreis immer wieder erleben, dass Entscheidungen zu treffen sind – Richtungsentscheidungen, kleinere, größere Entscheidungen – und im Hintergrund immer die Frage ist: Wie komme ich zu diesen Entscheidungen? Wird darüber geredet, wird sondiert, wer will es eher, wer will es eher nicht? Wie entscheidet man dann? Ist es dann einer, der sagt: Mir ist wurscht, wer was will, ich entscheide jetzt!, oder wird da doch auch Rücksicht genommen, wo die jeweiligen Mehrheiten sind? – Ich glaube also, all das versuchen wir Ihnen auch in der Demokratiewerkstatt zu erklären.
Heute geht es um die Wahl zum Europäischen Parlament. Ich freue mich, dass zwei ausgewiesene Expert:innen der Parlamentsdirektion – Frau Kusmierczyk und Herr Liebich – heute eine ganze Reihe von Fragen rund um die Wahlen zum Europäischen Parlament mit Ihnen diskutieren werden.
Was Sie sich bitte nicht erwarten sollten, ist, dass Sie irgendwelche Tipps oder Hinweise bekommen, welche Partei Sie wählen sollen. Das wird heute nicht passieren, auch völlig klar vor dem Hintergrund der Rolle der Parlamentsdirektion: Die Parlamentsdirektion ist eine parteiunabhängige, äquidistante – wie man so schön sagt – Verwaltungseinheit, die Parlamentarismus ermöglicht. Ohne uns gäbe es die Arbeiten im Nationalrat und im Bundesrat nicht. Wir unterstützen aber alle Abgeordneten, alle parlamentarischen Klubs in der gleichen Art und Weise. Uns ist es egal, ob ein Abgeordneter gerade der Regierungsmehrheit angehört oder ob er in der Opposition ist, ob er einem kleinen Klub oder einem großen Klub angehört. Wir unterstützen alle, und auf genau diese Art und Weise werden meine Kolleg:innen heute auch Ihnen Rahmenbedingungen und Interessantes rund um die Wahl zum Europäischen Parlament erzählen – in der Hoffnung, dass Sie sich möglichst alle an der Wahl beteiligen.
In diesem Sinne freue ich mich, dass Sie das sind! – Frau Milborn, vielen Dank für die Begleitung über diesen Vormittag! Ich wünsche Ihnen allen einen interessanten Vormittag und muss mich jetzt relativ schnell entschuldigen, weil ich leider einen anderen Termin habe, den ich nicht verschieben konnte. Alles Gute aber und schön, dass Sie da sind!
Corinna Milborn: Herzlichen Dank, Herr Direktor, danke sehr! – Dann bitten wir unsere zwei Expert:innen auf das Podium: Sandra Kusmierczyk und David Liebich. – Herzlich willkommen, großen Applaus! (Beifall.)
Sandra, David, nehmt ihr einfach Platz? – Die zwei sind in der Parlamentsdirektion für EU-Angelegenheiten zuständig, das heißt, sie wissen alles bis ins letzte Detail. Sie haben sich aber bemüht, das heute zusammenzufassen und quasi die Basics über die EU, die EU-Wahlen und das, was danach passiert und was die EU für Jugendliche und junge Menschen bringt, zu erklären – also was es alles an Angeboten gibt, was vielleicht nicht alle wissen.
Wir werden das hier so im Gespräch machen. Wir haben vier Blöcke, und nach jedem dieser Blöcke gibt es auch Gelegenheit, Fragen zu stellen. Manche haben ja Fragen vorbereitet und schon im Vorfeld geschickt. Ich bin schon sehr gespannt.
Beginnen würde ich gerne mit der Frage: Wenn ihr zurückdenkt – sagen wir einmal, so ein halbes Jahr, vor Weihnachten –, wer hat sich damals, vor einem halben Jahr, für diese EU-Wahl interessiert? Könnt ihr einmal aufzeigen? – Wenige. Das entspricht so dem Stand in der Bevölkerung, glaube ich.
Jetzt sind wir ja nur wenige Tage davor: Wer interessiert sich jetzt dafür, also wer hat Interesse daran, was da passiert? – Sehr, sehr viele. Wollen auch die aufzeigen, die kein Interesse haben, denn vielleicht können wir das heute noch ändern? – Da zeigt man aber nicht so gern auf, das verstehe ich.
Also sehr, sehr viele – das entspricht so ungefähr dem, was in den letzten Monaten passiert ist. Schauen wir uns kurz an, wie es in der Bevölkerung aussieht! Die Frage: Wie sehr sind Sie an den Europawahlen im Juni interessiert?, ist eine Eurobarometerfrage, die vor mehreren Wochen gestellt wurde, und da haben knapp über 50 Prozent der 15- bis 24-Jährigen gesagt: Ja, das interessiert mich sehr oder etwas. – In der Gesamtbevölkerung waren es 60 Prozent. Inzwischen ist das sehr, sehr stark gestiegen.
Wir merken es bei den Fernsehkonfrontationen – Elefantenrunden, Duellen und so weiter –: Wir haben sehr, sehr hohe Quoten, wir haben sehr viele Anmeldungen für das Publikum. Es gibt ein sehr hohes Interesse an dieser Wahl, und deswegen beginnen wir jetzt gleich mit diesem Themenblock und starten mit der EU allgemein.
Da gibt es wahrscheinlich von allen so ein gewisses Grundwissen, aber gehen wir da noch einmal durch: Wozu ist die EU überhaupt da? Wie ist sie entstanden?
David, vielleicht könntest du einmal anfangen: Es gibt ja dieses große Schlagwort, es ist ein Friedensprojekt. Das ist gerade jetzt, in einer Zeit, in der wir Kriege sehr, sehr nah erleben, wieder richtig wichtig geworden. Was bedeutet es, dass die EU Friedensprojekt ist?
David Liebich (Stv. Abteilungsleitung Abteilung 6.2 – EU-Angelegenheiten): Corinna, du hast da ein ganz wichtiges Schlagwort erwähnt, auf das hinzuweisen uns auch wirklich ein Anliegen ist. Wenn man sich anschaut, wie die EU eigentlich entstanden ist, erkennt man, dass sie ursprünglich ein Friedensprojekt war.
Das ist etwas aus dem Fokus geraten. Sandra und ich haben in den letzten Jahren oft Gespräche mit verschiedensten Menschen geführt, und wir haben immer wieder die Frage gestellt: Wenn ihr an die EU denkt, was fällt euch so als Erstes ein, was geht euch durch den Kopf? – Dann ist immer alles Mögliche gekommen – ich kann ohne Grenzkontrollen ans Meer fahren, ich kann Onlineshopping machen und, und, und –, aber erst relativ spät ist das Wort Frieden gekommen, manchmal auch gar nicht. Dabei hat die EU wirklich so begonnen, und das rückt jetzt einfach in den Fokus, wenn wir Kriege in der Nachbarschaft haben – in der Ukraine.
Wenn man es sich ein wenig historisch vor Augen führt: Nach dem Zweiten Weltkrieg, nach diesem Horror und diesen Zerstörungen, wollten eigentlich alle Menschen verhindern, dass so etwas wieder passieren kann. Auch die Politik hat das aufgegriffen, und wesentliche Politikerinnen und Politiker aus ganz Europa haben sich überlegt, wie man sich einigen kann, wie man so etwas verhindern kann. Durch diesen Einigungsprozess, der sich dann immer weiterentwickelt hat, ist am Ende die Europäische Union, wie wir sie heute kennen, rausgekommen, aber ganz wichtig: Die Vision war damals, dass sich die europäischen Länder schrittweise vereinigen, gemeinsame Sache machen sollen, um dauerhaft Frieden und Wohlstand zu sichern.
Corinna Milborn: Wobei das ja am Anfang gar keine politische Zusammenarbeit war, sondern da ging es darum, dass niemand Krieg führen kann, weil er die Rohstoffe, um Waffen zu erzeugen oder um Energie zu haben, nicht alleine hat.
David Liebich: Absolut, das war ein erster sehr wesentlicher Schritt. Der allererste Schritt war: Man hat beschlossen, die kriegswesentlichen Rohstoffe, nämlich Kohle und Stahl, künftig gemeinsam zu verwalten, gemeinsam zu organisieren. Das war eigentlich auch ein schönes Symbol: Genau das, was kurz davor im Zweiten Weltkrieg noch zu Zerstörung und Krieg geführt hat, sollte die Basis für ein künftiges friedliches Zusammenleben sein. Man hat dann die sogenannte Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet, die EGKS – das war im Jahr 1952 –, und bei dieser Gemeinschaft waren zuerst sechs Mitgliedstaaten dabei: Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland.
Corinna Milborn: Das ist aber recht schnell ausgedehnt worden. 1952 – man muss sich vor Augen führen, das war in Österreich überhaupt noch vor dem Staatsvertrag, also richtig früh nach dem Zweiten Weltkrieg. In den Fünfzigerjahren ist es schon weitergegangen, oder?
David Liebich: Absolut, man hat dann begonnen, diese Zusammenarbeit auch auf andere Bereiche auszudehnen, weil sie so erfolgreich war, nämlich auf die Wirtschaft. Man hat begonnen, einen gemeinsamen Markt zu schaffen, in dem man Hemmnisse, Hürden für Unternehmen und auch für uns Bürgerinnen und Bürger abgebaut hat. Man sieht das jetzt ja auch: Wir haben den Binnenmarkt, und zu dem, was uns das an Vorteilen bringt, kommen wir noch. Das war bei dieser EWG, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die dann 1957 gegründet wurde, im Fokus.
Corinna Milborn: Österreich war da sehr lange nicht dabei, aber auch die ist gewachsen. – Sandra, vielleicht kannst du uns einen Überblick geben, wie die EU seit den Fünfzigerjahren – was jetzt sehr lange her ist – gewachsen ist? In den letzten 70 Jahren: Wer ist aller dazugekommen?
Sandra Kusmierczyk (Abteilung 6.2 – EU-Angelegenheiten): Da gibt es zwar einiges zu erzählen, aber wir werden es kurz machen, weil wir nicht wollen, dass ihr einschlaft.
Die EU ist danach hauptsächlich gewachsen. Sie ist zum einen in der Hinsicht gewachsen, die David dargestellt hat: Es gab unabhängige Gemeinschaften. Es gab die EGKS – Kohle und Stahl –, die Wirtschaftsgemeinschaft, die Atomgemeinschaft. Zu denen sind auch schon immer mehr Mitgliedstaaten gekommen. Diese Mitgliedstaaten haben alle gemeinsam beschlossen: Das funktioniert gut, wir nehmen neue Bereiche dazu, wir wollen in noch mehr Bereichen zusammenarbeiten!
Dazu ist auch die Struktur der EU immer mehr gewachsen. Das hat eben dazu geführt, dass 1993 – wirklich erst 1993; das ist eine Frage, die man schon Jusstudenten gerne stellt, aber vielleicht ist es auch für euch interessant – die EU als solche gegründet wurde. Davor waren es die unabhängigen Gemeinschaften, aber das hat sich so verdichtet, dass 1993 dann ein gemeinsames Dach geschaffen wurde, unter dem die europäischen Gemeinschaften waren, aber eben auch zum ersten Mal die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik als eigene Säule aufgenommen wurde, weil man sich in den Neunzigern bereit gefühlt hat, auch da ein bisschen mehr zusammenzuarbeiten.
Das ist etwas, was gerade sehr viel in den Medien und jetzt auch sehr viel diskutiert wird. Da sieht man nämlich auch – deswegen sage ich es dazu –: Das hat heute nach wie vor eine Sonderrolle in der EU. Es ist etwas, das man intergouvernemental nennt: Das ist immer noch vom Einstimmigkeitsprinzip geprägt, während die anderen Bereiche in der Wirtschaft einfach Mehrheitsprinzip sind, nach dem einfach nur die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen muss, damit etwas passiert. In der GAS, der Außen- und Sicherheitspolitik, brauchen wir seit 1993 immer noch alle.
Österreich ist auch dazugekommen.
Corinna Milborn: Genau, es ist ja dann danach dazugekommen, aber nicht nur Österreich.
Sandra Kusmierczyk: Genau, Österreich ist 1995 dazugekommen, der EU-Beitritt: Wir mussten bei einer Volksabstimmung intern bei uns in Österreich wirklich eine Zweidrittelzustimmung dafür erreichen. Danach ist die EU aber wirklich - - Wir waren bei Weitem nicht der letzte Mitgliedstaat, der dazugekommen ist. Wir hatten 2004 mit der Erweiterung um die ost- und zentraleuropäischen Länder eigentlich sogar die größte Erweiterung auf einmal. Auch das war nicht die letzte: Kroatien ist auch noch dazugekommen. Gut, den Brexit haben wir mitbekommen, aber hauptsächlich ist sie sehr stark gewachsen.
Corinna Milborn: Ein Land hat die EU verlassen, sehr viele sind dazugekommen.
Wenn man jetzt schaut, wie das Friedensprojekt begonnen hat und was die EU jetzt macht: Da gibt es ja auch eine riesige Entwicklung. Sehr, sehr viel von dem, was unser tägliches Leben betrifft, passiert jetzt auf EU-Ebene. Was fällt da alles darunter? – Vielleicht so praktisch, dass man es sich vorstellen kann.
Sandra Kusmierczyk: Praktisch – ich glaube, ihr werdet wahrscheinlich draufkommen: Es gibt kaum etwas, bei dem ihr nicht ein bisschen mit EU in Berührung kommt. Wir werden dann später vielleicht noch einmal ein größeres Beispiel zum Onlineshopping betrachten, was da alles reinfällt – das gebe ich einmal so als Spannungsbogen für später her.
Vor allem aber wichtig ist – das ist wirklich spannend – dass etwas, das wirklich als Friedensprojekt gestartet ist, in einer Alltagswirtschaftsgeschichte für uns alle geendet hat. Das ist so eine Riesenerfolgsstory: zum einen dass es mittlerweile so gewachsen ist, aber zum anderen möchte ich noch einmal sagen, wie erfolgreich dieses Friedensprojekt war. Was wir, glaube ich, mittlerweile wirklich vergessen, ist, dass Europa zwar ein Kontinent mit gemeinsamen Werten ist, aber auch einer, der konstant im Krieg miteinander war. Wir haben vor der EU eigentlich kein probates Mittel gefunden, dass der ganze Kontinent und alle Mitgliedstaaten in Frieden miteinander leben. Die EU war, wenn man sich so eine Zeitleiste anschaut, wirklich ein Gamechanger, denn seitdem haben wir auch wirklich Frieden und es funktioniert.
Corinna Milborn: Es ist ja nicht abgeschlossen, es können ja weitere Länder beitreten, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Gibt es jemanden, der knapp davor steht? Gibt es jemanden, der sich noch beworben hat, David?
David Liebich: Ja, ganz richtig, die EU kann sich auch erweitern, und es gibt aktuell auch einige Länder, die großes Interesse zeigen, die sogenannte Beitrittskandidatenländer sind. Das Ganze ist aber ein relativ schwieriger Prozess. Diese Länder müssen nämlich beitrittsreif sein, das heißt, sie müssen alle Kriterien erfüllen: Sie müssen die Grundwerte der EU übernehmen und in ihrem innerstaatlichen Aufbau auch leben, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte. Das wird in diesem Beitrittsprozess ganz genau geprüft, und deswegen dauert es auch länger.
Die Beitrittskandidatenländer müssen also dafür reif sein, aber auch die EU muss reif und bereit sein, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen. Den Status von Beitrittskandidatenländern haben momentan einige Länder, vor allem der Zahl nach die meisten Länder auf dem Westbalkan – Albanien, Bosnien, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien – und weiters auch Moldau, die Ukraine – ganz wichtig – und Georgien. Last but not least, das wird gerne vergessen: Auch die Türkei ist nach wie vor Beitrittskandidat.
Corinna Milborn: Du hast Grundwerte gesagt – man muss die Grundwerte teilen, um beizutreten. – Sandra, vielleicht kannst du das noch einmal kurz sagen: Was sind denn diese Grundwerte? Das sind ja unglaublich verschiedene Länder: verschiedene Sprachen, verschiedene Kulturen, Umgangsformen, auch verschiedene Staatswesen. Bestimmte Dinge muss man aber teilen, um dazuzugehören. Welche sind das?
Sandra Kusmierczyk: Die Grundwerte der EU sind die Achtung der Menschenwürde – allen voran –, Demokratie, Freiheit, Gleichheit, die Grundrechte – nämlich auch die Achtung der Grundrechte von Minderheiten – und last but not least die Rechtsstaatlichkeit.
Dazu möchte ich noch kurz anmerken: Das Motto der EU ist spannend, es ist nämlich: In Vielfalt geeint. Die EU will nicht alle ihre Mitgliedstaaten gleichschalten, manchmal fördert sie sogar lokale Tradition, lokale Sprachen, alles, was uns in Europa unterschiedlich macht. Wir sind ja wirklich ein sehr diverser Kontinent.
Der zweite Punkt ist geeint, und das betrifft wirklich die Werte: Da wollen wir Einheitlichkeit haben, und das sollen alle EU-Mitgliedstaaten wirklich vollständig vertreten: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit, Menschenwürde.
Corinna Milborn: Dann, würde ich sagen, schließen wir diesen ersten Infoblock über die EU allgemein ab und kommen wir zu euren Fragen! Ich würde vorschlagen, dass wir 1 bis 2 Minuten eine kleine Flüsterrunde machen: Das heißt, dass jeder mit seinem direkten Nachbarn kurz darüber redet, ob ihr dazu offene Fragen habt, was ihr darüber denkt, und dann komme ich mit dem Mikro zu euch. Es sind ja auch ein paar vorbereitete Fragen zu dem Punkt da. Redet aber einmal kurz miteinander!
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Corinna Milborn: Ich glaube, ein bisschen habt ihr euch schon ausgetauscht. Wer hat denn Fragen – mitgebrachte oder aufgetauchte? – Ich komme mit dem Mikro zu euch.
Teilnehmerin: Meine Frage wäre: Was passiert mit den Mitgliedsländern, wenn die Ziele des Green Deals nicht erreicht werden? Sind vielleicht Sanktionen geplant?
Sandra Kusmierczyk: Da traue ich mich ran. Da muss ich zuerst vorschießen, dass die Antwort leider nicht so leicht ist, denn was man wissen muss: Der Green Deal ist nicht ein Gesetz, sondern der Green Deal ist ein Gesetzespaket mit weit über 50 unterschiedlichen Gesetzen. Da hängt es wieder davon ab, was im jeweiligen Gesetz an Sanktionsmöglichkeiten vorgeschrieben ist. Manchmal sind es einfach verbindliche Zielverpflichtungen ohne richtige Sanktionen, manchmal sind aber sehr wohl Mechanismen dabei, zum Beispiel wenn man Umweltstrafrecht hernimmt, in dem den Mitgliedstaaten sogar vorgeschrieben wird, dass sie quasi ein gewisses Verhalten abstrafen müssen.
Allerdings muss man dazu auch sagen – vielleicht nicht nur auf die Ziele bezogen –: Die Mitgliedstaaten sind auch wirklich verpflichtet, den Green Deal umzusetzen. Das heißt, wenn sie die Verordnungen oder die Richtlinien nicht umsetzen, dann könnten sie sich – wie im Übrigen bei jeder Richtlinie oder Verordnung, die die EU betrifft – einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH gegenübersehen. Das kann schmerzhaft werden, denn wenn das schlecht ausgeht – da gibt es mehrere Verfahrensstufen –, dann sind Pauschalbeträge oder Tagsätze angelegt, die den Staaten auch wirklich wehtun. Sie orientieren sich nämlich am Bruttoinlandsprodukt, denn was Malta in die Pleite treiben würde, tut Deutschland wahrscheinlich noch nicht weh, und darauf nimmt die EU Rücksicht. Das ist dann richtig schmerzhaft, wenn sie sie nicht umsetzen, und kann ziemlich teuer werden.
Corinna Milborn: Also es ist so ein richtiger Vertrag mit Strafe, wenn man ihn nicht einhält.
Da war eine Frage, glaube ich.
Teilnehmerin: Mich würde interessieren, inwieweit der Brexit die EU nach wie vor belastet.
David Liebich: Ich glaube, die Frage kann ich nehmen. Der Brexit ist ja im Jahr 2020 passiert. Es war eigentlich das erste Mal, dass ein Mitgliedstaat die EU wieder verlassen hat. Diese Möglichkeit ist aber rechtlich vorgesehen, also jeder Mitgliedstaat kann die EU verlassen, niemand ist gezwungen, in der EU zu bleiben.
Wie hat sich das ausgewirkt? – Am stärksten wahrscheinlich im wirtschaftlichen Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien. Großbritannien hat ja mit dem Brexit auch den gemeinsamen Markt und die Zollunion verlassen, und da muss man sagen: Letztlich wurden eigentlich beide Seiten dadurch geschwächt. Der Handel ist zurückgegangen, es gibt gewaltige wirtschaftliche Folgen für die Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten; und auch bei beiden Seiten muss man sagen: Das Gewicht in der Welt ist zurückgegangen. Europa hat einen bevölkerungsreichen und sehr wichtigen Mitgliedstaat verloren, und auch die Briten sehen jetzt langsam, dass sie allein vielleicht doch nicht das Gewicht haben, das sie sich erhofft haben.
Wichtig ist: Die Versprechungen, die im Vorfeld des Brexit gemacht wurden – wie ein besseres Gesundheitssystem, weniger Zuwanderung, bessere Preise und so weiter –, alle diese Dinge sind in dieser Form eigentlich nicht eingetreten, bis jetzt zumindest nicht – das muss man klar festhalten. Man kann aber auch sagen: Andererseits haben diese doch eher durchwachsenen Erfahrungen bis jetzt auch keine zusätzlichen neuen Mitgliedstaaten verleitet, es den Briten gleichzutun.
Corinna Milborn: Gibt es noch Fragen zu diesem Block? – Ja.
Teilnehmer: Wie ist es eigentlich, wenn ein Mitgliedstaat die Grundwerte der EU untergräbt?
Sandra Kusmierczyk: Gut, dann wechseln wir uns ab. – Ich glaube, das war jetzt auch mit Polen und Ungarn sehr viel in den Medien, die sich ja bekanntlich nicht ganz an die Grundwerte gehalten haben – der Ansicht der Kommission nach zumindest; sie selber haben es vielleicht ein bisschen anders gesehen.
Da gibt es im Wesentlichen drei Dinge, die die EU machen kann, aber zuerst sage ich, was sie nicht machen kann: Sie kann nicht einen Mitgliedstaat gegen seinen Willen ausschließen, die Möglichkeit ist einfach in den Verträgen nicht vorgesehen, das können wir nicht machen.
Das Erste, was die EU machen kann, ist, dass sie eben dieses Vertragsverletzungsverfahren, das ich schon erwähnt habe, einleitet, wenn es wirklich einen konkreten Rechtsakt gibt, gegen den das Land verstößt.
Wir hatten aber vielmehr das Problem, dass da wirklich gegen Grundwerte verstoßen wurde, die gar nicht so in einer Verordnung der EU festgelegt sind, sondern einfach wirklich fundamentale Basics sein sollten. Da gibt es die Möglichkeit, ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 zu machen. Das zielt darauf ab, dass der betroffene Mitgliedstaat im Rat – wir werden noch sehen, warum das so wichtig ist – nicht mehr mitstimmen kann. Er hat dann nicht mehr die Möglichkeit, Gesetze mitzubestimmen, muss sich aber daran halten.
Das hat im Fall von Ungarn und Polen nicht funktioniert – gegen beide wurde so ein Verfahren eingeleitet –, weil die Krux daran ist: Alle anderen Mitgliedstaaten bis auf den betroffenen Mitgliedstaat müssen zustimmen, und Polen und Ungarn haben sich immer gegenseitig gedeckt. Allerdings: Polen hatte Neuwahlen, hat den Kurs radikal geändert. Gegen Polen wurde diese Woche auch das Rechtsstaatlichkeitsverfahren eingestellt. Jetzt müssen wir schauen, wie es für Ungarn weitergeht – ob da jetzt eine neue Dynamik eintritt.
Dann gibt es jetzt noch eine dritte Möglichkeit. Eine Zeit lang hat es so ausgeschaut, dass wir nicht wirklich etwas machen können, und dann ist man zu dem Punkt gekommen: Was tut denn wirklich weh? – Geld tut weh, und man hat auf EU-Ebene den sogenannten Konditionalitätsmechanismus eingeführt, durch den man bestimmte Geldmittel einbehalten kann, bis die Rechtsstaatlichkeit beziehungsweise andere Grundwerte der EU wieder funktionieren. Da werden für Ungarn bis heute 20 Milliarden Euro einbehalten. Ich finde, das ist ein ganz gutes Druckmittel.
Corinna Milborn: Vielen Dank.
Da hinten ist eine Frage, glaube ich, da ist das Mikro schon, habe ich das richtig gesehen?
Teilnehmerin: Welche Gründe kann es haben, dass Länder aus der EU austreten wollen?
David Liebich: Da gibt es natürlich viele Gründe. Man kann sagen, in der EU ist natürlich auch nicht alles perfekt. Es gibt momentan auch immer wieder laufend Diskussionen: Was tut die EU momentan? Wo kann sie vielleicht auch noch stärker zusammenarbeiten, aber wo gibt es vielleicht auch Bereiche, die die Mitgliedstaaten vielleicht auch wieder selbst regeln könnten? Diese Diskussionen werden zum Teil sehr heftig geführt. Es gibt Positionen, die sagen: Die EU macht jetzt schon zu viel, das geht uns zu weit! – Manche Länder denken dann darüber nach – zumindest Teile der Gesellschaft –, wie die Briten das auch getan haben, ob es ihnen vielleicht außerhalb der EU besser gehen könnte. Das kann wirtschaftliche Gründe haben - -
Corinna Milborn: Aber derzeit akut gibt es niemanden?
David Liebich: Nein, derzeit gibt es zumindest keine maßgeblichen Kräfte, die für ihr Land wirklich einen Austritt in Erwägung ziehen würden – auch in Österreich nicht.
Corinna Milborn: Hier ist eine Frage.
Teilnehmerin: Unsere Frage wäre: Was ist der Stand des EU-Beitritts der Ukraine? Was muss noch passieren und was sind die nächsten Schritte?
David Liebich: Das ist eine spannende Frage. Vielleicht ganz kurz zum Hintergrund: Die Ukraine ist ja Opfer eines Angriffskrieges, der 2022 begonnen hat. Relativ rasch nach dieser russischen Invasion hat die Ukraine einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Die Europäische Kommission hat das dann geprüft und auch grundsätzlich den Beitrittskandidatenstatus empfohlen, hat aber auch gleich festgehalten: Die Ukraine muss noch ganz viele Reformen machen, um diese Beitrittsreife zu bekommen, insbesondere im Bereich Bekämpfung der Korruption, Stärkung einer unabhängigen Justiz und auch Respekt vor den Rechten von Minderheiten.
In der Folge haben dann alle Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten beschlossen, dass dieser Beitrittskandidatenstatus verliehen werden soll, und Ende 2023 wurde auch wirklich ganz konkret vereinbart, dass diese Verhandlungen mit der Ukraine starten sollen.
Was heißt das jetzt ganz konkret? – Diese Beitrittsverhandlungen werden jetzt zeigen, in welchem Tempo das weitergehen kann und in welchem Tempo sich die Ukraine auch den EU-Standards und den EU-Werten anpassen kann. Das ist in einer Kriegssituation natürlich sehr schwer – das muss man sich vorstellen –, eine Wahnsinnsaufgabe für die Ukraine, aber sie sind grundsätzlich auf einem guten Weg.
Wichtig ist: Am Ende dieses Prozesses, wenn alle Kriterien erfüllt sind, müssen auch alle Mitgliedstaaten zustimmen, bevor die Ukraine beitreten könnte, also auch Österreich. In Österreich ist es zusätzlich noch so, dass das österreichische Parlament über den Beitritt mitentscheidet.
Corinna Milborn: Gibt es noch Fragen? – Bitte, ich glaube, da gibt es ein Mikro, das in der Nähe ist, näher als ich.
Teilnehmer: Meine Frage wäre, ob es ein EU-Jugendparlament gibt.
Corinna Milborn: Mhm, da sind wir eigentlich schon im nächsten Teil. Super, das beantworten wir gleich.
Sandra Kusmierczyk: Gut, das nehmen wir vorweg. Wir haben in Österreich ein EU-Jugendparlament, bei dem ihr wirklich hierherkommen könnt, im Nationalratssaal seid und das üben könnt. Ich muss leider sagen: Es gibt kein solches Angebot direkt vom Europäischen Parlament. Was das Europäische Parlament und die EU sehr wohl machen, ist der sogenannte Jugenddialog. Sie entwickeln ein Framework, in dem Jugendliche wirklich mit Entscheidungsträgern, mit den Kommissaren in Verbindung stehen, auch in Arbeitsgruppen, in denen wirklich die Meinungen der Jugendlichen abgefragt werden.
Wenn ihr aber wirklich üben wollt, EP-Abgeordneter zu sein, gibt es schon eine Möglichkeit: Es gibt nämlich eine Zusammenkunft von 30 gemeinnützigen Vereinen in Deutschland, die ein EU-Jugendparlament veranstalten. Das könnt ihr alle googeln. Es wird auch quasi von der EU endorsed, ist aber nicht direkt von ihr, und da kann man sich schlaumachen, wenn man teilnehmen möchte.
Corinna Milborn: Gibt es noch Fragen zum Themenblock EU allgemein, bevor wir konkret zu den Wahlen kommen? Irgendwo war noch eine – ja, bitte.
Teilnehmer: Sie haben erwähnt, dass die Türkei ihren Beitrittskandidatenstatus immer noch nicht verloren hat. Jetzt war ja der türkische Außenminister auch kürzlich auf Staatsbesuch in Peking, und es wurde darüber beraten, ob die Türkei den Brics-Staaten beitreten soll. Die Zeichen standen eher auf ja. Ist dieser Beitrittskandidatenstatus noch ernst zu nehmen, wenn die Entwicklungen so weitergehen?
Corinna Milborn: Sehr gute Frage. – Wer mag das beantworten?
David Liebich: Wirklich eine ausgezeichnete Frage: Der Beitrittskandidatenstatus ist aufrecht; die Verhandlungen stehen schon seit Langem still. Man muss auch sagen, dass sich die Türkei schon seit längerer Zeit eher von den europäischen Werten entfernt, statt sich ihnen anzunähern. Das sieht man an vielen Symptomen; wichtige Schlagworte sind da gefallen. Dieser Beitrittsprozess ist ja auch immer ein offener Prozess, am Ende muss ja kein Beitritt stehen. Im Fall der Türkei ist das momentan alles mit großen Fragezeichen behaftet.
Corinna Milborn: Gibt es sonst noch Fragen zu diesem ersten Block?
Dann würde ich sagen, wir gehen zum zweiten und reden über die Wahl nächsten Sonntag: Wer wird gewählt? Wann wird gewählt? Warum wählen wir österreichische Parteien in einem Europäischen Parlament, in dem es die nicht alle gibt?– Und so weiter.
Vielleicht starten wir kurz, Sandra: Warum ist es überhaupt wichtig, dass man hingeht?
Sandra Kusmierczyk: Die grundlegende Frage zuerst, absolut richtig. – Das Europäische Parlament ist ein Kogesetzgeber der Europäischen Union – wir werden das nachher noch einmal besprechen. Der Ministerrat stimmt auch zu, also jeder Mitgliedstaat, aber ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments kann kaum ein europäisches Gesetz in Kraft treten.
Die europäischen Gesetze betreffen wirklich grenzüberschreitende Themen, die wirklich alle in Europa betreffen – und mit alle meine ich die 440 Millionen Einwohner, die wir haben, was keine unbeträchtliche Anzahl ist, wie ich finde. Man muss halt immer schauen, wo die EU wirklich die Zuständigkeit hat. Das schauen wir uns auch noch an, denn dann erfahrt ihr, glaube ich, wirklich, wo genau sie Schwerpunkte setzen kann. Sie kann einiges tun, das kann ich vorweg schon sagen.
Corinna Milborn: Wie viele der Abgeordneten sind aus Österreich, und wie viele gibt es insgesamt?
Sandra Kusmierczyk: Insgesamt – es ist ganz spannend, dass das Thema ist. Im Vertrag ist einfach festgelegt, dass es maximal 750 Sitze im Europäischen Parlament geben kann. Das hat mehrere Gründe. Der eine ist: Die Europäische Union ist eine demokratische Institution– wir wollen, dass jede Stimme zählt –, was bei ihr allerdings dazukommt, ist, dass sie auch eine Vereinigung von vielen Mitgliedstaaten ist, in der die großen Staaten nicht unbedingt mehr Gewicht haben sollten als die kleinen. Das wird aber spannend, wenn wir das EP wählen wollen, weil Deutschland ja bekanntlich wesentlich mehr Einwohner als Malta oder Zypern hat. Um das irgendwie auszugleichen, hat man eine Regelung geschaffen, nach der es mit 96 Sitzen eine maximale Sitzanzahl pro Mitgliedsland und eine minimale Anzahl von sechs Sitzen gibt.
Wenn wir nach der Bevölkerung gehen würden, würden Malta genau 0,5 Sitze im EP zustehen. Einen halben Abgeordneten haben wir noch nicht erfunden, aber einer würde es vielleicht tun, denkt man sich. – Ja, aber dann kann nur eine Partei vertreten sein, und wir kennen das: Wir haben ja auch mehr Parteien zur Wahl, und es soll ja wirklich das Spektrum eines Landes abgebildet sein, deswegen gibt es die sechs als Minimum.
Für diese Wahl wurden 720 Sitze festgelegt. Das wird dynamisch gemacht, denn wenn Staaten wachsen oder kleiner werden, soll das auch noch immer abgebildet sein, und nach dem Brexit hat sich auch einiges verschoben. Bei der letzten Wahl hatten wir nur 19 Sitze, jetzt haben wir 20 – plus einen.
Corinna Milborn: Was muss man tun, um bei der EU-Wahl in Österreich anzutreten? Wer tritt jetzt überhaupt an? Das ist vielleicht für den Sonntag auch interessant.
Sandra Kusmierczyk: Es treten alle Parlamentsparteien an – also die ÖVP, die SPÖ, die FPÖ, die Grünen und die NEOS –, aber es treten auch noch zwei weitere Listen an, nämlich die KPÖ und die DNA. Beide haben die Unterstützungserklärungen bekommen, die notwendig waren: Das waren 2 600.
Corinna Milborn: Jetzt gibt es im Europaparlament ja auch Fraktionen, die aber nicht genau die sind, die wir hier haben – also es gibt nicht genau die gleichen Fraktionen. Wo kommen die dann dazu? Wenn man also eine Partei wählt, in welcher Fraktion ist die dann im Europaparlament?
Sandra Kusmierczyk: Die Fraktionen im Europaparlament sind natürlich nicht ident mit unseren, weil es europaweit noch einmal ganz andere Parteien als nur bei uns gibt. Man findet sich im Europäischen Parlament nach grundsätzlicher Parteienfamilie – so nennt man das – zusammen. So ist die ÖVP zum Beispiel bei der Europäischen Volkspartei, die SPÖ bei S&D – also Socialists and Democrats –, die Grünen bei Grüne/EFA – das ist alles noch recht gut nachvollziehbar. Die NEOS sind bei Renew Europe, das sind die allgemein Liberalen, sie sind zum Beispiel EU-weit – wir sehen das auf der Folie – wesentlich stärker vertreten als bei uns im österreichischen Parlament. Da stellen wir also bisher eine europäische Abgeordnete, aber auf europäischer Ebene sind es wesentlich mehr. Die KPÖ ist bei Die Linke.
Corinna Milborn: Jetzt gibt es ja, obwohl man nationale Parteien wählt, auch so etwas wie europäische Spitzenkandidaten und -kandidatinnen. Wie funktioniert denn das? Kann man die direkt wählen, oder was hat das für einen Sinn?
David Liebich: Das ist ein wenig der Versuch – wir haben jetzt gehört, die österreichischen Parteien –, auch deutlich zu machen, dass unsere Stimme – dazu kommen wir hoffentlich noch im Detail – auch einen direkten Einfluss auf die Zusammensetzung, auch dann die personelle, auf europäischer Ebene haben kann und haben soll. Wir wählen jetzt zwar das Europaparlament, aber im zeitlichen Ablauf ist es so, dass mit dem neuen Europaparlament auch eine neue EU-Kommission ihr Amt antreten wird. Das ist ganz wichtig, wir schauen uns dann noch an, was die EU-Kommission genau macht. Diese EU-Kommission wird von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet.
Die Idee ist jetzt im Spitzenkandidatensystem, dass die europäischen Parteifamilien jeweils eine Spitzenkandidatin, einen -kandidaten aufstellen, die dann auch sichtbar sind und die den Wahlkampf führen. Das Commitment ist eigentlich, dass die stimmenstärkste europäische Partei diesen Spitzenkandidaten, diese Spitzenkandidatin dann auch als Präsidenten, als Präsidentin der Europäischen Kommission nominieren soll.
Corinna Milborn: Was allerdings letztes Mal ja nicht geklappt hat, denn vor fünf Jahren – da habt ihr natürlich alle noch nicht gewählt – war der Spitzenkandidat der Volkspartei, die die Stärkste war, Herr Weber, aber der ist nicht Kommissionspräsident geworden.
David Liebich: Genau, das hat leider nicht geklappt, obwohl Versuche da waren. Eine Wahl davor – das ist jetzt schon wirklich lange her, 2014 – hat es geklappt, da war tatsächlich Jean-Claude Juncker Spitzenkandidat der damals stärksten Fraktion und ist dann auch Kommissionspräsident geworden.
Corinna Milborn: Interessant finde ich noch: Im Europaparlament sind die Fraktionen ja so ein bisschen wie die Parlamentsklubs – also so, wie ihr hier sitzt. Habt ihr die Namen auf euren Sitzen? Das heißt, ihr wisst ungefähr, in welcher Fraktion ihr sitzt.
In Österreich gibt es einen Klubzwang – den kann man natürlich durchbrechen, aber es ist eine Usance, dass sie immer gemeinsam stimmen. Das heißt, eine Partei gibt aus, zu dem und dem Thema stimmen wir so ab, und dann machen das alle mit. Es ist recht selten, dass jemand nicht so stimmt – das ist immer eine große Nachricht, da reden wir dann viel darüber.
Im Europaparlament ist das ja eher nicht so, obwohl es diese Fraktionen gibt, oder?
David Liebich: Genau, den Klubzwang gibt es ja bei uns in Österreich auch nicht, aber im Europaparlament ist es eben ganz eindeutig. Die Abgeordneten schließen sich in der Regel zu Fraktionen zusammen – die haben wir ja bereits gesehen – und sitzen interessanterweise dann auch in ihren Fraktionen: Sie sitzen also nicht nach österreichischen Abgeordneten, nach deutschen, nach französischen – also nach Ländern gegliedert –, sondern in ihren jeweiligen Parteienfamilien zusammen. Diese Fraktionsbildung ist recht spannend, sie muss nämlich wirklich länderübergreifend sein: Es müssen für eine Fraktion mindestens 23 Abgeordnete sein, und die müssen mindestens ein Viertel der EU-Länder vertreten. Es ist also nicht möglich, im Europaparlament eine Fraktion nur für österreichische Abgeordnete zu bilden.
Viele Abgeordnete gehören aber auch keiner Fraktion an – die gibt es auch. Sie identifizieren sich also nicht mit einer dieser politischen Familien. Man muss aber sagen: Diese Abgeordneten haben dann auch viel weniger Chance, ihre Interessen und ihre Positionen im Europaparlament durchzusetzen.
Stichwort Fraktionszwang, ganz interessant: Man kann also bei den Abstimmungen wirklich sehen, dass Abgeordnete auch immer wieder einmal anders als ihre Kolleginnen und Kollegen aus der europäischen Parteienfamilie abstimmen. Auch österreichische Abgeordnete tun das in der Regel. Es gibt keinen Fraktionszwang, aber in den meisten Fällen kann man davon ausgehen, dass die Positionen, die ja von Anfang an bekannt sind, dann auch vertreten werden.
Corinna Milborn: Jetzt noch kurz: Wann wissen wir am Sonntag, wie es ausgegangen ist?
David Liebich: In Österreich werden wir es mit Schließen der Wahllokale dann ab 17 Uhr erfahren. Spannend ist ja einmal unser Wahlergebnis in Österreich, aber das wirkliche Endergebnis, das wirklich spannende, ist ja dann die Gesamtzusammensetzung – es ist eine Europawahl –, und das dauert länger, denn in Italien haben manche Wahllokale bis 23 Uhr geöffnet. Dann wird es aber sehr schnell die ersten Hochrechnungen und die ersten Endergebnisse geben – also sehr spät am Sonntag für die, die lange aufbleiben wollen.
Corinna Milborn: Vielleicht nur zur Präzisierung: In Österreich machen wir ja bis 17 Uhr, da haben wir aber auch noch keine Stimmen wie bei den anderen Wahlen – weil die Wahllokale in Italien so spät schließen –, deswegen machen wir ja gemeinsam – ORF, Austria Presse-Agentur, ATV und wir von Puls 4 – eine Wahltagsbefragung, die sehr genau sein wird. Ab 17 Uhr wird man es also ungefähr wissen, aber tatsächliche Stimmen kriegen wir erst um 23 Uhr, am Abend dann. Um 17 Uhr aber weiß man schon, wie es ungefähr ausgegangen ist.
Jetzt zur Frage, wie man teilnehmen kann: Sandra, in den meisten Staaten – wir es haben schon am Anfang vom Parlamentsdirektor gehört – ist es 18 Jahre, bei uns ist es 16 Jahre, wie man hier im Raum sieht. Wie schaut es sonst aus, wer darf teilnehmen?
Sandra Kusmierczyk: Abseits vom Wahlalter, bei dem wir im Übrigen Vorreiter waren – wir waren die Ersten, die das ab 16 eingeführt haben, mittlerweile ist das auch noch in Malta üblich, Deutschland und Belgien ermöglichen es auch, und in Griechenland darf man ab 17 wählen, ihr seid also nicht mehr ganz allein ‑, wie darf man wirklich wählen? – Zusätzlich, also wenn man einmal alt genug ist, darf man mit einem österreichischen Pass bei der EU-Wahl in Österreich wählen, auch wenn man im Ausland ist. Es können aber auch Bürger:innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich leben, ihre Stimme hier in Österreich für die österreichischen Abgeordneten abgeben, sie müssen nur rechtzeitig in der Wählerevidenz aufscheinen. Da war diesmal am 26. März der Stichtag. Wenn man sich da einmal registriert hat, hat man seinen Frieden, das gilt dann weiter.
Corinna Milborn: Gibt es bei der Europawahl Wahlpflicht?
Sandra Kusmierczyk: Nein, wir haben keine Wahlpflicht, aber wir haben viele gute Gründe, zu wählen.
Corinna Milborn: Was man ja auch machen kann, ist, eine Vorzugsstimme zu vergeben. Das heißt, wenn man einen Stimmzettel vor sich hat, sieht man auch die Liste der Personen, die antreten. Man kann eine Vorzugsstimme vergeben: Muss das die gleiche sein wie die Partei, damit es gültig ist, oder kann man eine Partei wählen und jemandem von einer anderen Partei eine Vorzugsstimme geben?
Sandra Kusmierczyk: Nein, nein, zumindest das muss zusammenpassen. Ihr habt dann entweder bei der Wahlkarte oder eben in der Kabine Listen von der jeweiligen Partei. Wenn ihr euch für eine Partei entscheidet, könnt ihr aber Einfluss nehmen darauf, wer von dieser Liste dann wirklich auf welchem Listenplatz ins EP einzieht. Auf dem Wahlzettel ist dann eine freie Stelle, da könnt ihr den Namen eintragen, der aber wirklich aus derselben Partei wie die, die ihr wählt, sein muss. Ihr wählt also erst mit einem Kreuzerl die Partei, und dann könnt ihr die Person eintragen. Wenn es nicht die gleiche Partei ist, ist die Stimme ungültig, das wäre wirklich schade.
Wenn ihr innerhalb der Partei jemand anderem als der jetzigen Spitzenkandidatin die Vorzugsstimme geben wollt, ist das absolut möglich. Nur 5 Prozent aller Leute, die die Stimmen abgegeben haben, müssen die Vorzugsstimme bei jemandem angekreuzelt haben, dann wird er oder sie vorgereiht.
Corinna Milborn: Das heißt, es lohnt sich auch wirklich, sich mit den Personen auf der Liste auseinanderzusetzen, wenn man wissen will, wer einen am besten vertritt.
Ganz konkret: Wie läuft es ab? Hat schon jemand von euch eine Wahlkarte beantragt? – Ja, doch einige, die haben sie also schon. Wie läuft es denn ab? Was muss man tun, um wählen zu gehen?
Sandra Kusmierczyk: Das ist prinzipiell sehr einfach: Alles, was man braucht, ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Dann muss man in sein Wahllokal gehen. Wie findet man raus, wo das eigene Wahllokal ist? – Ihr solltet alle bis jetzt schon eine amtliche Wahlinformation bekommen haben, da steht das drinnen. Wenn nicht, kann man es, glaube ich, auch googeln – das habe ich aber nicht ausprobiert.
Wenn ihr aber sagt, okay, ich bin aber am Wahltag nicht da, könnt ihr mittels Wahlkarte – wenn ihr diese rechtzeitig beantragt habt, was manche gemacht haben – auch in einem anderen Wahllokal wählen, zum Beispiel weil ihr nach Kärnten oder in ein anderes Bundesland innerhalb von Österreich fahrt.
Es gibt aber dann auch noch die Möglichkeit einer Briefwahl.
Corinna Milborn: Die kann aber nicht später ankommen, oder? Es muss alles bis am 9. Juni zum Wahlschluss da sein.
Sandra Kusmierczyk: Genau, sie muss bis 9. Juni bei der Wahlbehörde einlangen, deswegen würde ich sagen, ihr könnt sie natürlich auch sofort absenden, da müsst ihr nicht auf den Beginn der Wahl am 6. warten. Sie muss eben nur einlangen. Man kann überlegen, ob es, wenn man es jetzt noch nicht gemacht hat, nicht fast sicherer ist, doch ins Wahllokal zu gehen.
Corinna Milborn: Ja, weil ja doch schon Donnerstag ist. Wer also eine Wahlkarte hat und sie noch nicht abgeschickt hat: Lieber im Wahllokal abgeben!
Was die Themen im Wahlkampf betrifft, würde mich interessieren, was für euch am wichtigsten ist. Ich sage Themen und ihr zeigt einmal auf, wer findet, das ist ein wichtiges Thema für diesen Wahlkampf, für diese Wahl. Wir schauen uns dann an, was die Gesamtbevölkerung dazu gesagt hat.
Ich gehe es einmal durch: Wer findet, dass der Kampf gegen Armut, soziale Ausgrenzung wichtig ist? – Oh, das sind, glaube ich, fast alle, okay.
Öffentliche Gesundheit, Gesundheitsthemen? – Auch sehr, sehr viele.
Unterstützung der Wirtschaft und Arbeitsplätze? – Okay, ihr findet alle, alles ist wichtig, das finde ich gut.
Was ist mit Verteidigungspolitik, Sicherheit der EU, Militär? – Ja, das sind auch einige.
Klima, Maßnahmen gegen Klimawandel? – Sehr, sehr viele.
Migration, Asyl? – Auch viele.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? – Ein bisschen abstrakt, aber okay, das interessiert fast alle.
Gleichstellung, Integration, Vielfalt, das heißt, vielfältige Gesellschaft organisieren? – Auch einige, sehr gut.
Schauen wir uns kurz an, wie es ausgeschaut hat! Ihr seht da, wie das gereiht worden ist. Ihr habt an diesen Themen mehr Interesse als die Gesamtbevölkerung, kann man sagen, aber gut, ihr seid jetzt halt auch richtig gut informiert.
Vielleicht schauen wir noch einmal kurz auf die Frage, warum man überhaupt wählen gehen sollte. Ich habe die Frage schon Sandra gestellt, aber vielleicht kannst du uns auch noch einmal sagen: Warum soll man am Sonntag hingehen?
David Liebich: Eigentlich genau deswegen: Die Wahlen sind ein zentraler Zeitpunkt, zu dem man in einer Demokratie mitentscheiden kann, welche Themen im Vordergrund stehen sollen, um welche Themen es gehen soll und wie diese großen Probleme, vor denen wir stehen, gelöst werden sollen – also diese Mitentscheidung der Themen. Man wählt natürlich Personen, aber es geht im Hintergrund immer um Themen.
Wenn man jetzt seine Mitglieder im Europaparlament wählt, dann leistet das einen Beitrag, es hat eine Wirkung – ebenso wie natürlich auch die Wahlen zu unserem Parlament, zum Nationalrat, die wir im Herbst dieses Jahres haben werden –, weil die gewählten Europaabgeordneten dann durch ihre Arbeit natürlich auch beeinflussen, wie Probleme angegangen werden und was die Lösungen sein sollen, und das mit ihren unterschiedlichsten Vorstellungen und Programmen; das ist ein Wettbewerb der Ideen.
Da kann man sich natürlich gut darüber informieren, was die einzelnen zur Wahl stehenden Gruppierungen in Österreich, aber auch europaweit an Lösungsvorschlägen vertreten. Da kann man sich also wirklich im Netz, auf Social-Media-Accounts, aber auch bei Institutionen wie etwa dem österreichischen Parlament oder im Fernsehen informieren. Die Entscheidung für eine bestimmte Gruppierung, für eine bestimmte Partei beziehungsweise für eine Kandidatin, einen Kandidaten ist also auch immer eine Entscheidung für einen bestimmten Zugang, für eine bestimmte Art, Probleme zu lösen. Man beeinflusst mit seiner Stimme also die Richtung mit, in die die EU gehen soll.
Corinna Milborn: Wer weiß denn sicher, dass er am Sonntag wählen gehen wird? – Alle, habe ich das Gefühl, wow! Okay, vielleicht alle, die dürfen.
Und wer weiß schon, wen er wählen wird? Wer ist noch unentschlossen? – Informiert euch also noch über die Richtungen, die es gibt!
Man kann übrigens auch alle Fernsehkonfrontationen und Programme dazu auf Joyn nachsehen, also von allen Sendern – vom ORF, von uns, von Krone.tv, von Oe24.TV. Ihr könnt alles noch einmal anschauen, da kriegt man auch ein gutes Gefühl dafür, wer wofür steht.
Schauen wir uns vielleicht noch an: Was passiert eigentlich danach? Jetzt wird einmal gewählt, und was passiert dann?
Sandra Kusmierczyk: Nach der Wahl ist die große zentrale Aufgabe eigentlich die Zusammensetzung, die Konstituierung der Europäischen Kommission. Die EU funktioniert so – ich habe es schon erwähnt –: Das EP und der Rat beschließen gemeinsam die Gesetze, aber ohne die Kommission geht gar nichts, weil die Kommission die einzige Institution ist, die wirklich Gesetzgebungsvorschläge machen kann. Damit kommt ihr eine wirklich wichtige Rolle zu.
Es wird zwar oft gesagt, die EU hat ein bisschen ein Demokratiedefizit, aber in den letzten Jahren hat man die Demokratie sehr gestärkt, und so hat das EP eine ganz, ganz wichtige Rolle in der Bestellung dieser Kommission. Zuerst machen die Mitgliedstaaten einen Vorschlag für einen Kommissionspräsidenten oder eine -präsidentin, und der oder die muss dann vom EP wirklich die Zustimmung erhalten.
Wenn wir das einmal geschafft haben – letztes Mal war es übrigens sehr knapp, da hat Kommissionspräsidentin von der Leyen wirklich nur mit ganz wenigen Stimmen die einfache Mehrheit erreicht; und es wird auch viel geredet, ob sie es diesmal schafft, da hat das EP also wirklich eine starke Rolle; das ist nicht nur performativ, sozusagen zur Schau –, dann kann sich die Kommissionspräsidentin oder der -präsident gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Reihe Kommissare aussuchen. Jeder Mitgliedstaat hat einen Kommissar, den er in die Europäische Kommission entsenden kann. So soll gewährleistet sein, dass alle Mitgliedstaaten auch quasi repräsentiert sind, wobei die Kommissare nicht die Mitgliedstaaten vertreten: Sie vertreten ausschließlich die Interessen der Europäischen Union – wirklich die, die für alle gelten.
Diese Kommissare müssen sich dann einzeln Hearings im Europäischen Parlament stellen. Das ist ein bisschen wie eine Prüfung, und ja, man kann auch durchfallen. Das letzte Mal sind gleich drei Kommissare, die vorgeschlagen waren, durchgefallen. Damals mussten die Mitgliedstaaten und die Präsidentin neue Vorschläge machen. Erst wenn alle die Zustimmung des Europäischen Parlaments gefunden haben – die werden in diesen Hearings ordentlich gegrillt, das ist keine einfache Sache –, dann kann das Parlament für die ganze Kommission als solche noch einmal das Zustimmungsvotum machen, und sie ist dann wirklich legitimiert und im Amt und kann mit ihrer Arbeit beginnen.
Corinna Milborn: Wie ist denn die Timeline – vielleicht um das noch einmal zusammenzufassen –: Jetzt, am Sonntag, ist Wahl. Wann tritt das Parlament zum ersten Mal zusammen und wann ist dann die Kommission da?
David Liebich: Nur damit ihr einen Überblick habt: Die Mandate müssen dann erst zugewiesen werden, auch bei uns in Österreich, und die Bildung der Fraktionen, also dieser politischen Gruppen im Europaparlament, soll dann bis 15. Juli abgeschlossen sein.
Die erste Tagung des neu gewählten Europaparlaments, die sogenannte konstituierende Sitzung, wird an mehreren Tagen im Juli stattfinden, nämlich von 16. bis 19. Juli. In diesen ersten Sitzungen sind wichtige Entscheidungen zu treffen: Es wird etwa die neue Präsidentin, der neue Präsident des Europaparlaments gewählt, Vizepräsidenten, und – ganz wichtig – auch die Wahl der neuen Kommissionspräsidentin, des neuen Kommissionspräsidenten ist schon im Juli möglich – es ist auch wahrscheinlich, dass das schon stattfindet. Wir sind alle gespannt, wer das werden wird.
Die neue Kommission soll dann im Herbst ihr Amt antreten – man rechnet so mit Anfang November.
Corinna Milborn: Ich würde sagen, dann kommen wir noch einmal zu den Fragen, die offengeblieben sind – trotz dieser großen Informationsoffensive, die ihr sehr detailliert gebracht habt.
Vielleicht machen wir noch einmal eine Runde mit euren jeweiligen Nachbarn oder Hinterleuten. Nehmt euch 1, 2 Minuten, um miteinander zu reden, ob irgendetwas offengeblieben ist, ob ihr noch Fragen habt, und dann komme ich zu euch.
*****
Corinna Milborn: Sehr gut, da bilden sich ja ganze Gesprächskreise, sehr schön. Gut, zeigt ihr einmal auf, wer Fragen hat. – Vorne, da komme ich gleich selber hin.
Teilnehmer: Vielen Dank. Meine Frage würde direkt an die Thematik mit von der Leyen und Weber anknüpfen, und zwar, ob man den Kommissionspräsidenten vielleicht direkt wählen sollte.
Corinna Milborn: Sehr gute Frage.
David Liebich: Das ist eine wirklich sehr spannende Frage, weil es da im Hintergrund auch um ein ganz großes Thema geht, nämlich: Wie kann man die EU noch demokratischer ausgestalten und wie kann man dafür sorgen, dass unsere Stimme auch wirklich einen sichtbaren direkten Einfluss hat?
Schauen wir uns das vielleicht kurz an, wie das momentan rechtlich geregelt ist – also das steht momentan so in den Verträgen drinnen –: Die Kandidatin, der Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten wird von allen Staats- und Regierungschefs gemeinsam im sogenannten Europäischen Rat vorgeschlagen. Da kommt dann eine Person raus und diese Person muss dann aber vom Europaparlament gewählt werden. Das heißt, auch momentan gibt es da diese Wahl schon im Europaparlament. Aber die Frage, ob wir alle, alle Bürgerinnen und Bürger, direkt jemanden wählen können, ist wirklich spannend, und ich denke, sie ist nicht einfach zu entscheiden. Ich fürchte, da gibt es einfach keine Patentantwort darauf. Es gibt sicher Gründe, die dafür sprechen, aber vielleicht auch Gründe, die dagegen sprechen. Ich kann es auch nur vielleicht ein bisschen anteasern. Das eignet sich hervorragend, um darüber zu diskutieren, vielleicht auch im Freundeskreis.
Was würde dafür sprechen? – Natürlich würde das Verfahren ganz klar und transparent sein. Wir alle hätten auch das Gefühl, meine Stimme, meine Entscheidung hat einen direkten Beitrag dazu geleistet, eine Person, die dann die Mehrheit bekommt, zum Kommissionspräsidenten zu machen. Und last, but not least glaube ich, dass ein so gewählter Präsident, eine Präsidentin sich auch stärker legitimiert fühlen könnte. Man kann sagen: Ich bin von allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden.
Was würde dagegen sprechen? Und das sieht man jetzt ein bisschen bei diesem Spitzenkandidatenprozess: Ich weiß nicht, wer von euch wirklich alle europäischen Spitzenkandidaten kennt. Also ich muss gestehen, ich merke mir die Namen auch nicht alle. Es kann also der Fall eintreten in so einem System – als Gedankenspiel –, dass man dann zwischen Personen auswählt, die man eigentlich gar nicht kennt – insbesondere dann, wenn Kandidaten zur Wahl stehen, die vielleicht nicht aus dem eigenen Land stammen; das kann ja durchaus passieren. Wenn aber eine Kandidatin aus dem eigenen Land stammt, dann gibt es Stimmen, die sagen: Na ja, dann würden die Leute eigentlich immer diese Person wählen, und das würde es zum Beispiel für Kandidatinnen und Kandidaten aus kleinen Ländern oder aus Ländern, wo es vielleicht keine Sprachgemeinschaft mit anderen großen Ländern gibt, schwer machen. Und das wäre wiederum eher eine Nationalisierung der Entscheidung und würde ein bisschen diesem gemeinsamen Europagedanken widersprechen. Ich fürchte, da gibt es einfach keine klare Antwort. Das ist aber eine ganz spannende Diskussionsfrage.
Corinna Milborn: Danke sehr.
Da haben wir eine Frage. – Das Mikro kommt schon hin.
Teilnehmer: Danke. Wie sind die Wahlen entstanden in der EU?
Corinna Milborn: Sandra, magst du das beantworten?
Sandra Kusmierczyk: Na ja, es ist tatsächlich so, dass es ja ursprünglich das Europäische Parlament war, die parlament- - Also ursprünglich, als es noch die Gemeinschaften gab, war es die parlamentarische Versammlung, und in Fusion – für jede einzelne Gemeinschaft gab es einen Fusionsvertrag – wurde dann diese Versammlung gemeinsam für alle gemacht. Allerdings wurden die früher – glaube ich, nagelt mich jetzt nicht fest, ich bin nicht die beste Historikerin – direkt von den nationalen Parlamenten entsandt. Es war wirklich erst im Rahmen dieses Zusammenwachsens der EU, dass es gekommen ist, dass wirklich die Bürger:innen direkt das EP wählen.
Ich will dazu noch einmal sagen, also im ganzen Dialog, das ist mir ganz wichtig: Die EU ist nicht undemokratisch – denn selbst wenn wir davon reden, dass wir quasi die Kommission nicht direkt wählen: Wir wählen in Österreich auch unsere Minister nicht direkt, die werden vom Parlament dann quasi bestätigt. Alles, was von einem Parlament bestätigt wird, ist nochmal demokratisch legitimiert, nur nicht unmittelbar, aber mittelbar, aber es ist schon ein bisschen demokratisch. Wir sind nur immer der Meinung, es geht noch mehr und das EP ist eben der beste Ort, wo man das quasi gleich einmal starten kann mit der eigenen Stimme.
Corinna Milborn: Herzlichen Dank. Gibt es noch Fragen? – Da ist eine, ja.
Teilnehmerin: Meine Frage ist: Was passiert, wenn sich EU-Gesetze und lokale Gesetze widersprechen beziehungsweise welche Ebene wiegt – unter Anführungsstrichen – mehr?
Corinna Milborn: Herzlichen Dank. Ich glaube, da sind wir im nächsten Block – aber beantworten wir es gleich?
Sandra Kusmierczyk: Nehmen wir es gleich dazu. Da gibt es eine klare Antwort: die europäische Ebene. Das hat auch einen sehr guten Grund, weil wenn man es sich überlegt: Wozu tut man sich das sonst an? Wenn wir auf europäischer Ebene - -, und wir werden sehen, dass das Gesetzgebungsverfahren ganz schön kompliziert sein kann. Da wählen wir ein Europäisches Parlament, dann gibt es einen Ministerrat – die streiten oder streiten nicht, meistens reden sie schon –, mit der Kommission gibt einen Trilog, und dann einigt man sich mit verschiedenen Mehrheiten, die wirklich die gesamte EU repräsentieren soll, auf ein europäisches Gesetz. Wenn jetzt wieder die nationalen Staaten daherkommen könnten und ihre eigenen Gesetze danach machen könnten, haben wir das alles quasi umsonst gemacht, denn dann gibt es wieder eine uneinheitliche Regelung in der EU. Das eigentliche Ziel ist, wenn wir etwas auf EU-Ebene machen, dass wir eben etwas Gemeinsames, Verbindendes schaffen, das einen Mehrwert auch kreieren soll dadurch, dass wir eine Einheitlichkeit haben.
Corinna Milborn: Noch weitere Fragen?
Teilnehmer: Um auf die erste Frage wieder zurückzukommen – wegen der Kommissionspräsidentendirektwahl. Jeder Mitgliedstaat stellt einen Kommissar, warum werden die Kommissare nicht direkt gewählt?
Corinna Milborn: Das heißt, quasi in den Mitgliedstaaten.
David Liebich: Auch da ist die Antwort eigentlich die: Weil es derzeit so geregelt ist. Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft, das heißt, es gibt Gründungsverträge, die alle Mitgliedstaaten auch gemeinsam unterzeichnet haben. Da ist genau geregelt, wie diese Dinge momentan funktionieren. Und da steht das eben drinnen, Klammer auf - -
Corinna Milborn: Aber es könnte ein Mitgliedstaat das so beschließen, wenn er wollte quasi.
David Liebich: Ja genau. Also das Verfahren, wie diese Kommissare dann im innerstaatlichen System nominiert werden, das entscheidet jedes Mitgliedsland für sich selbst. In Österreich ist es etwa so, dass die Bundesregierung jemanden vorschlägt und diese Person muss dann aber im Nationalrat noch gewählt werden. Es muss also das Einvernehmen zwischen Bundesregierung und der Mehrheit im Nationalrat hergestellt werden.
Corinna Milborn: Ich glaube, hier hinten war eine Frage, ja.
Teilnehmerin: Was werden die Aufgaben der Politiker und Politikerinnen sein, wenn sie gewählt werden?
Corinna Milborn: Sehr gute Frage. Was machen die?
Sandra Kusmierczyk: Genau: Was machen sie eigentlich? – Also primär sind sie für die Gesetzgebung zuständig. Sie beschließen europäische Gesetze. Aber dazu gehört viel mehr, als gelegentlich im Plenarsaal aufzutauchen und abzustimmen. Der gesamte Gesetzgebungsprozess besteht nämlich auch schon aus viel mehr. Diese Vorschläge kommen von der Kommission und werden dann in Ausschüssen debattiert, wo sich die Abgeordneten wirklich intensiv damit auseinandersetzen, und das passiert im EP wirklich in die Tiefe; das wird durch sogenannte Berichterstatter und Schattenberichterstatter, sage ich einmal, gemacht, wo das EP lange zu seiner Meinungsfindung kommt. Der Berichterstatter, der erste, wird einfach zufällig ausgewählt, und die Schattenberichterstatter sind aus den Parteien, die quasi aus einem anderen Spektrum sind, damit wirklich beide Ansichten vertreten sind; also so intensiv wird das debattiert. Dann kommt es erst wieder in das Plenum zur Abstimmung.
Aber es gehört darüber hinaus noch viel, viel mehr dazu: Sie machen zum Beispiel auch Wahlbeobachtungen in anderen Ländern, sie müssen mit Stakeholdern, sie müssen mit ihren Bürgern reden, sie müssen sich über Gesetzgebungsvorschläge informieren. Und es ist mittlerweile manches so technisch, dass es wirklich durchaus sehr aufwendig sein kann. Es ist schon ein guter Fulltimejob.
Corinna Milborn: Gibt es noch Fragen zu diesem Block: Wahlen, Parlament? Dann, würde ich sagen, machen wir eine kurze Pause, 10 Minuten, und wir treffen uns um 20 Minuten nach wieder.
Ich bitte um einen Zwischenapplaus für die zwei. Es ist unglaublich, wie sehr das in die Tiefe geht. – Danke sehr. (Beifall.)
*****
Corinna Milborn: Willkommen zurück! Wie ist der Energielevel? Wir haben noch 40 Minuten. Ich würde gerne starten mit, es gab da die Frage – genau, du warst das –: Welche Ebene schlägt welche, die EU-Ebene oder die österreichische Ebene? Ich würde das gerne aufgreifen, dass wir kurz darüber reden. Wer ist eigentlich für was zuständig, also was wählen wir am Sonntag und was wählen wir dann im September, und wer macht was. Wer mag beginnen? Wer ist zuständig für was? Wo ist die EU zuständig, wo ist Österreich zuständig? Was haben die Parlamente zu tun?
Sandra Kusmierczyk: Ich sage es gleich im Voraus, es ist leider kompliziert. Also es wird jetzt ein bisschen - -
Corinna Milborn: Dann machen wir es einfach.
Sandra Kusmierczyk: Aber es ist wichtig, glaube ich, denn man will ja wissen, was man eigentlich wählt und was diese Abgeordneten dann wirklich beschließen können. Wir haben es schon gesagt, die Mitgliedstaaten haben der EU gewisse Zuständigkeitsbereiche übertragen. Das ist ganz wichtig: Die EU kann sich nicht selbst aussuchen, wo sie tätig wird. Es muss ihr wirklich übertragen worden sein.
Aber es wurde ihr nicht einfach übertragen: Da hast du, jetzt machst du!, es wurde auf verschiedene Arten übertragen. Im Wesentlichen gibt es drei Zuständigkeitsarten.
Die erste, die ausschließliche: Da darf dann wirklich nur noch die Union tätig werden. Das ist zum Beispiel in Fragen der Zollunion oder wenn es darum geht, einfach Außenhandel zu machen. Das sind Sachen, die eigentlich recht logisch sind, wo es überhaupt keinen Sinn macht – Euroraum –, dass die Mitgliedstaaten etwas machen.
Was in der Praxis wirklich mengenmäßig der größte Teil ist, das ist die zweite Art, das ist die geteilte Zuständigkeit. Hier ist es so geregelt, dass die Mitgliedstaaten nur dann und nur so lange tätig werden dürfen, solange die Europäische Union noch nicht tätig geworden ist. Das sind Themen wie Verkehr, Umwelt, Sozialpolitik. Das sind wirklich Sachen, die uns täglich betreffen – Verkehr.
Corinna Milborn: Das heißt, wenn die EU eine Umweltrichtlinie macht, dann gilt die?
Sandra Kusmierczyk: Genau. Dann müssen sich die - -
Corinna Milborn: Solange sie keine macht, macht jedes Mitgliedsland seine eigene, oder nicht?
Sandra Kusmierczyk: Genau, dann kann es 27 Regeln geben. Aber sobald es die gibt - - Und es gibt auch ein Prinzip, das festlegt, wann die EU überhaupt in dieser geteilten Zuständigkeit tätig werden kann. Das heißt, nicht einmal das kann sie sich eigentlich selbstständig aussuchen. Man hat das sogenannte Subsidiaritätsprinzip festgelegt, das klingt nur ein bisschen kompliziert, ist es vielleicht auch – also es bereitet einigen viele Gedanken –, aber das sagt im Wesentlichen, wenn man es ganz einfach runterbricht, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn es auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht sinnvoller oder besser ist, etwas zu regeln. Nur dann, wenn wirklich die Ziele auf Unionsebene besser sind und einen Mehrwert generieren, dass es einfach besser für alle ist, darf sie innerhalb der geteilten Kompetenz tätig werden.
Corinna Milborn: Also überall wo es sinnvoller wäre, das auf Bezirksebene oder Staatsebene zu machen, geht es nicht.
Sandra Kusmierczyk: Genau. Da soll es wirklich bei den Mitgliedstaaten bleiben.
Und die dritte Art will ich auch nicht vorenthalten, die ist nämlich gar nicht so irrelevant – gerade für junge Leute –, das ist die ergänzende Kompetenz. Hier darf die Union überhaupt nicht Recht harmonisieren, das heißt, allen vorschreiben, dass sie die gleichen Gesetze haben. Sie darf nur unterstützend oder ergänzend dazukommen, und das macht sie zum Beispiel im Bereich der Bildung. Das heißt, Erasmus plus ist eine unterstützende, ergänzende Kompetenz, wo die Union zusätzlich etwas anbietet, sie dürfte aber zum Beispiel nicht verpflichtende Lehrpläne vorgeben, dass sie sagt, in allen EU-Mitgliedstaaten muss das Gleiche unterrichtet werden.
Corinna Milborn: Zu Erasmus plus kommen wir dann noch, dazu habe ich noch Fragen. Das ist vielleicht für euch auch interessant.
David du hast uns eine Folie mitgebracht. Zeige sie uns noch einmal. Okay, die Folie ist auch kompliziert, das muss ich jetzt ganz ehrlich sagen. Sieht man sie gut?
David Liebich: Ich hoffe, ihr fühlt euch jetzt nicht in die Schule zurückversetzt; es soll jetzt wirklich nicht zu technisch werden. Nur ganz kurz als Überblick zur Frage: Wie entsteht ein neues EU-Gesetz? Welche Institutionen wirken da mit? Und da dient eben jetzt ein bisschen dieser Hintergrund dazu.
Also am Anfang steht die EU-Kommission. Die EU-Kommission, eine Präsidentin, ein Präsident und ein Mitglied pro Mitgliedsland schlagen neue Regelungen vor. Die haben ein Programm, die sehen, wo die großen Probleme sind, und sie denken darüber nach, wie diese Probleme in Form eines EU-Gesetzes angegangen werden können. Diese Vorschläge der Kommission – und das ist ganz wichtig – werden nicht von der Kommission entschieden und das gilt dann, sondern das muss vom EU-Gesetzgeber angenommen werden. Und da sind wir wieder bei der Bedeutung des Europaparlaments. Der EU-Gesetzgeber, das ist nämlich das Europaparlament und der sogenannte Ministerrat, und beide müssen immer zustimmen, damit ein neues EU-Gesetz in Kraft treten kann. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Und auch alle Mitgliedstaaten sind in beiden Organen vertreten. Das heißt, die Österreicherinnen und Österreicher sitzen über die Ministerinnen und Minister im Rat, aber natürlich auch im Europaparlament über unserer Europaabgeordneten.
Dieses Gesetz wird vorgeschlagen, wird angenommen, und das ist dann sozusagen die EU-Ebene. Das kann jetzt eine Verordnung sein, eine Richtlinie, aber das gilt dann für alle Menschen in Europa. Und die Frage, die man sich stellen kann, ist: Ist das nur auf europäischer Ebene? Oder: Da gibt es ja auch die österreichische Ebene, wie hängt das zusammen? – Natürlich, wir haben es schon gehört: Auf europäischer Ebene werden die ganz großen Themen angegangen. Subsidiarität, wir haben es gehört, ja: Also die EU soll nur das regeln, was wirklich groß ist, was grenzüberschreitend ist, was nicht die einzelnen Mitgliedsländer besser für sich selber regeln können. Und das andere soll in den einzelnen Staaten geregelt werden.
Und die Kontrolle, ob das auch so ist – also wenn ein neues EU-Gesetz vorgeschlagen wird –, die Kontrolle, ob das wirklich auf EU-Ebene gemacht werden soll oder nicht besser in Österreich, das machen die nationalen Parlamente – das ist eine ganz wichtige Aufgabe –, also auch das österreichische Parlament. Und sie können Einspruch erheben, wenn sie der Meinung sind, dass das besser in Österreich gemacht werden soll.
Corinna Milborn: Das heißt, wenn man hier sitzt, hat man quasi auch Einfluss auf die EU-Gesetzgebung?
David Liebich: Absolut. Man sagt so schön, Europapolitik ist Innenpolitik. Aber da ist wirklich etwas Wahres dran. Es gibt ganz wenige Bereiche, wo diese Ebenen mittlerweile wirklich ganz sauber getrennt sind. Sie spielen zusammen, sie müssen zusammenarbeiten, aber deswegen ist es auch sehr wichtig, klar zu erkennen und zuzuteilen, welche Ebene gerade zuständig ist.
Corinna Milborn: Vielleicht kurz noch: Was macht die Bundesregierung? Es ist ja schon gesagt worden, die wählen wir ja nicht direkt in Österreich, sondern die wird vom Parlament bestätigt und von einer Mehrheit quasi unterstützt. Was haben die auf EU-Ebene zu tun, außer im Rat zu sitzen, wo die Minister in ihren eigenen Fachräten sind? Gibt es da noch Zuständigkeiten?
David Liebich: Daneben gibt es noch den Europäischen Rat, wo die Staats- und Regierungschefs drinnen sitzen. Der gibt die ganz großen Leitlinien für die Probleme, die angegangen werden sollen, vor. Aber die Hauptaufgabe von nationalen Ministerinnen und Ministern ist wirklich die Mitgesetzgebung im Rat. Und da kommt auch wieder das österreichische Parlament rein, denn wir haben – und das ist wieder bei uns so geregelt, andere Ländern haben das nicht – ein sehr starkes Mitwirkungsrecht des österreichischen Parlaments. Das Parlament kann dem Minister vorgeben: Bitte vertritt diese und diese Position zu diesem und diesem neuen Gesetzesvorschlag!, und der Minister oder die Ministerin muss das dann in Brüssel so vertreten.
Corinna Milborn: Herzlichen Dank!
Dann würde ich sagen, machen wir da eine Fragerunde dazu. Ich frage jetzt direkt: Gibt es Fragen zu diesem Teil? – Ja, bitte!
Teilnehmerin: Meine Frage wäre: Welche Strategien verfolgt die Regierung, um das Bewusstsein der Bürger und Bürgerinnen für die Bedeutung der Europawahl zu stärken?
Corinna Milborn: Eine sehr gute Frage, wie ich finde. Ich finde ja, zu wenige. – Aber was findet ihr? Welche Strategien verfolgt sie?
David Liebich: Da kannst du vielleicht auch noch etwas dazu sagen, aber vielleicht einleitend: Das ist natürlich ganz, ganz wichtig, und deswegen sitzen wir heute auch gemeinsam da. Wir alle müssen uns ja informieren, um für uns bei der Europawahl eine gute Wahl treffen zu können; das gilt aber auch für andere Wahlen.
Da haben natürlich viele Institutionen auch in Österreich eine Verantwortung dafür, einen Beitrag zu leisten, dass objektive Information zur Verfügung gestellt wird, damit wir uns alle unsere Meinung bilden können. Das ist natürlich die Regierung, es ist das Parlament, es sind aber auch die Medien. Und da gibt es einiges an positiven Dingen, also man kann sich mittlerweile wirklich sehr, sehr gut informieren. Auch auf Social Media gibt es Hintergrundinformationen, Livestreams zu Diskussionen, alles Mögliche, und ich glaube, wenn man da interessiert ist, findet man etwas.
Konkret aber zur Frage: Was macht die Bundesregierung? – Es gibt etwa vom Bundeskanzleramt eine Informationskampagne, auch eine eigene Website –unsereuropa2024.at – ist im Internet aufrufbar mit ganz vielen Links und Hintergrundinformationen, auch auf Social Media mit dem Hashtag. Und auch auf politischer Ebene sind die Ministerinnen und Minister zum Teil in Österreich unterwegs gewesen und haben in den Bundesländern auf die Bedeutung hingewiesen, die diese Europawahl hat.
Auch wir im Parlament machen einiges an Angeboten. Eines ist natürlich dieses Format, das uns heute zusammenbringt. Dann haben wir momentan eine Ausstellung unten im Besucherzentrum. – Also wenn ihr nachher noch Zeit und Lust habt und noch nicht ein Zuviel an Europainformation nach dem Ende unserer Veranstaltung vorhanden ist, seid ihr herzlich eingeladen. Schaut euch das an, es ist eine nicht allzu große, aber sehr informative Ausstellung! Dann machen wir auch ganz viele Erklärvideos, Podcasts, aber auch Hintergrunddossiers, Livestreams von Diskussionen. Das kann man alles auf der Homepage www.parlament.gv.at abrufen und auch auf Social Media, und diese Kampagne Hashtag Mehr als ein Kreuzerl soll wirklich auch fortgeführt werden; da gibt es auch für die Nationalratswahl dann weitere Informationen. Und last, but not least, es wurde bereits erwähnt: Wir haben die Demokratiewerkstatt. Die ist uns ein großes Anliegen, und auch die setzt Europaschwerpunkte zum Informieren.
Corinna Milborn: Vielen Dank. Ich habe deswegen gesagt, zu wenig, weil ich manchmal den Eindruck habe, dass Minister an den Beschlüssen, die in der EU sind, zwar lange mitarbeiten, aber dann quasi, wenn es dann da ist, ganz gerne sagen: So, oh, die EU hat etwas beschlossen!, als wären sie nie dabei gewesen, anstatt das ordentlich zu erklären, was passiert ist.
Da ist noch eine Frage. – Bitte.
Teilnehmerin: Meine Frage wäre: Was passiert denn, wenn sich das EU-Parlament nicht einigen kann?
Corinna Milborn: Herzlichen Dank.
David Liebich: Das ist eine ganz zentrale und ganz grundlegende Frage. Wir haben jetzt im Überblick gesehen, wie der Ablauf ist: Die Kommission schlägt vor und das Europaparlament muss zustimmen und der Rat muss auch zustimmen. Im Europaparlament ist die Arbeitsweise eigentlich sehr ähnlich wie in einem nationalen Parlament, also etwa wie im österreichischen Nationalrat. Das heißt, ein neuer Vorschlag für ein EU-Gesetz, der von der Kommission kommt, wird dort einmal verkleinert, in verkleinerten Gruppen, in den sogenannten Ausschüssen im Europaparlament behandelt. Dann können dort Abänderungsanträge eingebracht werden zu diesem EU-Gesetz und dann wird abgestimmt. Am Ende muss aber auch noch einmal das sogenannte Plenum zustimmen. Das ist die Versammlung wirklich aller Europaabgeordneten. Man kann sich das so vorstellen: Da gibt es oft bis zu Hunderte Abänderungsanträge zu einem EU-Gesetz, und die werden alle, einer nach dem anderen, abgestimmt. Und ganz wichtig ist: Alles, was dort beschlossen wird, muss mit Mehrheit beschlossen werden, und alles, was keine Mehrheit findet, das ist abgelehnt. Im Extremfall heißt das, wenn ein neues EU-Gesetz insgesamt keine Mehrheit findet, dann wird es dieses Gesetz nicht geben. So ist das in einer Demokratie und auch in der europäischen Demokratie.
Corinna Milborn: Gibt es sonst noch Fragen? – Ja, bitte.
Teilnehmer: Ich habe zu den Ministerräten eigentlich gleich zwei Fragen. Darf ich beide stellen?
Corinna Milborn: Natürlich.
Teilnehmer: Hervorragend. Jetzt haben wir ja beim letzten Regierungswechsel in Österreich auch erlebt, dass sich die Ministerien verändert haben, zum Beispiel der Bereich Klimaschutz bekam ein eigenes Ministerium, wurde rausgenommen aus dem BMNT. Wer entscheidet jetzt, welche Minister zu welchen europäischen Räten fahren?
Sandra Kusmierczyk: Ja, also das ist tatsächlich so, dass wir in allen Mitgliedstaaten recht unterschiedliche Ressorts haben und die auch wandern können. Deswegen gibt es eine Entscheidung im Rat. Der Rat tagt in verschiedenen Formationen, also der Ministerrat, der entscheidet das selber. Da treffen sich dann immer die Justizminister, es treffen sich die Verkehrsminister et cetera, und denen wird ein bestimmtes Dossier zugewiesen. Das heißt, es kann sein, dass bei uns eine Zuständigkeitsänderung ist, aber man dann trotzdem entsprechend nach der EU-Vorgabe - -, also dass wir in der EU eine leicht andere Zuständigkeit haben als zum Beispiel bei uns daheim. Deswegen reden wir auch im Gesetz immer vom zuständigen Bundesregierungsmitglied, weil sich das nach der EU-Zuständigkeit richtet.
Teilnehmer: Sehr gut.
Corinna Milborn: Und die zweite?
Teilnehmer: Ja genau, meine zweite Frage: Stichwort Renaturierungsgesetz. Da gibt es ja jetzt auch im Ministerrat die Diskussion wegen der Bundesländer. Wenn alle neun Bundesländer ein Veto einlegen, ist das verfassungsrechtlich für die Ministerin bindend. Aber in der Regierung braucht es ja keine einheitliche Meinung. Also da könnte jetzt zum Beispiel in dem Fall Frau Gewessler die ÖVP auch überstimmen, oder?
Sandra Kusmierczyk: Darf ich? Also, ja, völlig richtig, das nennt sich - - Wenn es eine einheitliche Länderstellungnahme gibt, wo alle Bundesländer der Meinung sind, dann – und dann kommt eben diese Wording ins Spiel – ist das zuständige Mitglied in der Bundesregierung, das das im Rat ist, daran rechtlich gebunden. Aber es gibt die Ausnahme, dass es aus zwingenden außenpolitischen oder integrationspolitischen Gründen davon abweichen kann. Dann muss es – das Mitglied der Bundesregierung – die Bundesländer wieder damit befassen. Das wäre dann sozusagen die Lösung, wie man von dieser Länderstellungnahme quasi eventuell abweichen könnte. Und das ist eigentlich rechtlich gesehen viel relevanter, als ob man als eine Partei in der Koalition oder die andere hier andere Ansichten hat, weil sie ja rechtlich an die Länder gebunden sind sozusagen. Das ist eine juristische Frage, muss ich sagen.
Corinna Milborn: Eine sehr gute Frage, aber tatsächlich ist es so: In Österreich hat ja der Bundeskanzler keine Richtlinienkompetenz wie in Deutschland.
Sandra Kusmierczyk: Ja, das auch.
Corinna Milborn: Das heißt, der Kanzler kann einer Ministerin nicht vorschreiben, was sie im EU-Rat macht.
Sandra Kusmierczyk: Aber das Parlament oder die Länder!
Corinna Milborn: Ja, das Parlament schon.
Gibt es noch eine Frage dazu? – Ich sehe, da und da. Ich komme da hin.
Teilnehmer: Wie könnte sich die EU komplett auflösen, und welche Nachfolgen hätte das für Österreich?
David Liebich: Das sind sehr, sehr spannende Fragen. Ich hoffe, dass sie nicht wirklich direkten Realitätsbezug haben. Wir haben ja schon gesehen, dass die EU auf Gründungsverträgen basiert. Also es ist eine Rechtsgemeinschaft, es gibt bestimmte Regeln. Und diese Gründungsverträge, die sind von allen Mitgliedstaaten beschlossen worden, die haben alle mitgetragen und sie können auch von allen Mitgliedstaaten gemeinsam wieder geändert werden. Also so könnte man theoretisch wohl auch irgendwann beschließen, die EU aufzulösen. Daneben gibt es aber die Möglichkeit, was wir heute schon gesehen haben, dass einzelne Länder die EU verlassen. Ich meine, das könnte man jetzt in die Verästelungen weiterspinnen: Was ist, wenn alle EU-Mitgliedstaaten ein Austrittsverfahren anstreben?, aber hoffentlich bleibt diese Frage hypothetisch.
Corinna Milborn: Da gibt es noch eine Frage.
Teilnehmer: Wie steht die EU zum Krieg im Gazastreifen?
Sandra Kusmierczyk: Ja, das ist eine sehr gute Frage. Dazu möchte ich sagen, das fällt in den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, was ich ja vorhin schon erwähnt habe. Das ist noch immer ein ganz besonderer Bereich, der noch ein bisschen von der Vergemeinschaftung ausgenommen ist. Das heißt, alles, was die EU hier als gemeinsamen Standpunkt hat, basiert auf einer Einstimmigkeit. Daneben können die Mitgliedstaaten noch immer ihre eigenen Meinungen vertreten. Die EU hat aber sehr wohl einen Standpunkt zum Krieg in Gaza gefasst.
Ach so, das sollte ich vielleicht noch dazusagen bei der Einstimmigkeit, weil das ja auch für Österreich wichtig ist, weil wir ein neutrales Land sind: Es gibt die Möglichkeit, sich im Rat sozusagen konstruktiv zu enthalten. Das heißt, es müssen entweder alle dafür sein und es muss vor allem zumindest niemand dagegen sein, aber es müssen nicht alle wirklich immer abstimmen.
Bei Gaza ist es jetzt so, dass es eigentlich sehr klare Statements gleich am Anfang gab. Die EU hat die blutigen und die willkürlichen Terroranschläge, die die Hamas am 7. Oktober in ganz Israel verübt hat, auf das Schärfste verurteilt und sehr unmissverständlich verurteilt. Sie hat sich sehr klar solidarisch mit Israel erklärt, und sie hat auch erklärt, dass Israel ein Selbstverteidigungsrecht hat unter Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Das hat sie wirklich gleich, schnell und nachdrücklich betont. Sie betont auch gleichzeitig, dass es wichtig ist, dass der Schutz der Zivilbevölkerung nach dem humanitären Völkerrecht gewährleistet wird. Sie unterstützt derzeit auch mit humanitärer Hilfe, die sie sogar noch hinaufgetan hat, alle vom Krieg betroffenen Personen.
Und was auch vielleicht ganz spannend ist, was die EU gemacht hat in den letzten Monaten: Sie hat sehr wohl die Budgets und Maßnahmen gesetzt, damit in den europäischen Staaten verstärkt Programme gefahren werden können, die sich gegen Antisemitismus, aber auch gegen Hass von Muslimen richten, also wirklich beide Gruppen hier stark in Schutz nehmen, quasi mit Blick auf eine freie, die Achtung der Menschenwürde basierenden Wertegemeinschaft.
Corinna Milborn: Vielen Dank.
Gibt es noch Fragen zu diesem Teil? – Ja, bitte.
Teilnehmer: Meine Frage wäre, wie man die Bürokratie in der EU vermindern kann.
Corinna Milborn: Ein großes Thema, das wird immer angesprochen. David, magst du antworten?
David Liebich: Ich glaube, das ist ein sehr vielschichtiges Thema, sehr komplex. Vielleicht greife ich zwei Aspekte heraus: Das eine ist die Frage: Wie wird in den EU-Institutionen gearbeitet? Ist das überbordend, ist das effizient organisiert? Das Zweite ist die Frage: Ist vielleicht in den EU-Regelungen, in den EU-Gesetzen zu viel Bürokratie drinnen?
Vielleicht kurz zum Ersten: Das ist recht spannend, wenn man sich anschaut, wie viele Personen für die EU jetzt arbeiten. Das sind insgesamt circa 60 000 Männer und Frauen. Das klingt viel. Wenn man es aber zum Beispiel mit den Beschäftigten in einer großen Stadt, etwa wie Wien, vergleicht: Wien hat 67 000 Beschäftigte, die für die Stadt arbeiten, und in der EU wird aber für ganz Europa, für den ganzen Kontinent gearbeitet. Also es klingt viel, aber das ist gar nicht so, und die arbeiten grosso modo recht effizient. Natürlich kann man immer über Personaleinsparungen nachdenken, aber ich glaube, dort liegt das Problem nicht wirklich begraben.
Eine ganz andere Frage ist die, ob durch EU-Regelungen zu viel Bürokratie punktuell entstanden ist, und da gibt es tatsächlich ein Thema. Wir haben gesehen, dass bei neu auftretenden Problemen auch immer mit Lösungen reagiert werden muss, und über die Jahre ist da natürlich eine große Masse an Regelungen in der EU angewachsen und entstanden. Da gibt es durchaus den Befund, dass das in Teilbereichen vielleicht schon ein bisschen zu viel ist, dass manche Regelungen vielleicht auch nicht mehr zeitgemäß sind, dass sie vielleicht auch gar nicht optimal durchdacht waren. Ich sage jetzt nicht, dass das sehr oft ist, aber es gibt solche Bereiche.
Die gute Nachricht, erstens: Das weiß auch die EU. Die zweite gute Nachricht ist: Diese Regelungen können jederzeit geändert werden, sie können auch abgeschafft werden. Und da kommt immer das Europaparlament ins Spiel. Wir haben gesehen, die sind immer mit dabei, wenn es um diese Änderung von Regelungen geht, und so gibt es auch viele Bestrebungen, die laufen, die auch jetzt in der letzten Periode des EPs gesetzt wurden, wo man versucht hat, zu vereinfachen, unnötige Regelungen abzuschaffen, vielleicht bessere Lösungen zu finden, etwa unnötige Berichtspflichten einzustampfen, und so das Leben für die Unternehmen und für die Bürgerinnen und Bürger auch besser zu machen. Das ist aber natürlich kein abgeschlossener Prozess. Das ist eine große Aufgabe.
Corinna Milborn: Vielen Dank.
Sonst noch Fragen in dem Bereich? – Da ist noch eine, eine dritte zum Rat.
Teilnehmer: Nein, tatsächlich nicht zum Rat, sondern zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich von der EU wegen unserem NEKP. Der wurde ja im Oktober letzten Jahres von Frau Gewessler übermittelt, dann hat Frau Edtstadler ihr Veto eingelegt, Stand jetzt gibt es immer noch keinen und das Vertragsverletzungsverfahren läuft. Können Sie da einen Ausblick geben, was das für Österreich nach sich ziehen könnte?
Sandra Kusmierczyk: Ich kann vielleicht allgemein etwas zu Vertragsverletzungsverfahren sagen: Also sie richten sich darauf, dass EU-Recht eingehalten wird. Der EuGH befasst sich recht wenig damit, was innenpolitisch dahinterstand. Den EuGH interessiert einfach nur, ob in Österreich eine Rechtslage herrscht, die dem europäischen Recht entspricht.
Ein Vertragsverletzungsverfahren hat mehrere Stufen. Es gibt eine erste Stufe, wo ein Vorverfahren geführt wird, wo man hofft, bereits hier eine Klage vermeiden zu können. Wenn das nicht geht, dann kommt es wirklich zur Klage am EuGH. Das ist aber erst die erste Stufe. Danach stellt der EuGH nur fest, ob der betreffende Staat, in dem Fall Österreich, sich an EU-Recht hält oder nicht.
Danach, wenn er dann sagt, Nein, es entspricht nicht dem EU-Recht, hat Österreich eine gewisse Zeit, sich da noch immer anzupassen. Wenn dann aber nichts passiert, dann kommt es zu einem zweiten Verfahren, und dann werden eben diese Pauschalbeträge oder das Taggeld fällig, das liegt beim EuGH, der auch die Höhe berechnet, und das muss Österreich dann bezahlen, ja.
Corinna Milborn: Also wenn es die nächste Regierung nicht macht, wird es teuer sozusagen.
Sandra Kusmierczyk: Wahrscheinlich, ja.
Corinna Milborn: Eine Frage habe ich noch über Twitter bekommen, also über X: Gibt es so etwas wie Volksbegehren auf europäischer Ebene?
David Liebich: Grundsätzlich: Wir haben uns angeschaut, wie europäische Gesetze entstehen, und da möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Es ist eben so geregelt im Moment, dass nur die Kommission wirklich ein neues EU-Gesetz vorschlagen kann, das dann wirklich ein Vorschlag ist, der dann im Europaparlament behandelt wird.
Daneben gibt es aber durchaus die Möglichkeit, dass sich auch Bürgerinnen und Bürger mit Vorschlägen aktiv beteiligen. Ein ganz wichtiges Instrument ist die Europäische Bürgerinitiative, die es seit dem Vertrag von Lissabon, also seit 2009, schon gibt, und die auch rege in Anspruch genommen wird. Da müssen sich europaweit eine Million Unterschriften finden – ja, eine Million klingt gigantisch viel, aber europaweit ist das im Rahmen –, die aber auch aus verschiedenen Mitgliedstaaten stammen, und die können sich mit einem Anliegen, dass ein bestimmter Bereich geregelt werden soll oder wie er geregelt werden soll, an die EU-Kommission wenden, das heißt, nicht direkt an das Europaparlament. Wenn aber so eine Europäische Bürgerinitiative zustande kommt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, dann gibt es ein Hearing im Europaparlament und die Vertreterinnen und Vertreter dieser Initiative können dann im Europaparlament ihre Ideen vorstellen, und da ist auch die EU-Kommission dabei. Leider, die Entscheidung darüber, ob dann wirklich etwas daraus wird, die liegt bei der EU-Kommission.
Corinna Milborn: Eigentlich im Prinzip so wie in Österreich, da gibt es das ja auch: wenn man auf über 100 000 kommt, dann wird es im Parlament behandelt und man kann es vorstellen.
David Liebich: Genau, das ist sehr vergleichbar.
Corinna Milborn: Dann würde ich sagen, gehen wir in den Endspurt und gehen wir in den vierten Block.
Da haben wir uns vorgenommen, darüber zu reden: Was bringt uns die EU eigentlich, mit einem besonderen Fokus auf: Was bringt sie euch, also in eurem Alter?
Sandra, du hast am Anfang schon gesagt, Onlineshopping ist so ein Ding, anhand dessen man zeigen kann, welche Vorteile es gibt. Welche Vorteile gibt es da?
Sandra Kusmierczyk: Genau, also jetzt kommt die große Auflösung dieser spannenden Frage. Onlineshopping machen wir wahrscheinlich alle ganz gerne einmal und da ist die EU tatsächlich relevant. Das Erste, woran man denkt, sind die Grundfreiheiten, mit denen wurde der Binnenmarkt geschaffen. Was uns hier gleich ins Auge fällt, ist die Warenverkehrsfreiheit. Die führt dazu, dass wir, wenn wir innerhalb der EU etwas online bestellen, keinen Zoll zahlen müssen, auch keine zusätzlichen Gebühren. Das macht das Ganze schon einmal wesentlich günstiger.
Dann aber auch die Kapitalverkehrsfreiheit. Die garantiert, dass wir nicht extra Gebühren zahlen müssen, wenn wir in das Ausland überweisen. Das kennt vielleicht jemand, der einmal versucht hat, außerhalb der EU etwas zu bestellen. Das macht gleich einmal alles viel teurer.
Dann gibt es aber auch noch Produkt- und Lebensmittelstandards, die in der EU gewahrt werden müssen. Das heißt, wenn wir aus dem EU-Ausland etwas bestellen, können wir uns ziemlich darauf verlassen, dass wir zum Beispiel ein sicheres Lebensmittel bekommen. Die EU hat ein paar der weltweit höchsten Lebensmittelstandards, die es gibt, und auch Produktsicherheitsstandards. Es gibt wirklich Vorgaben, dass elektronische Geräte, die bei uns auf den Markt gebracht werden, gewisse Standards haben und vor allem sicher sein sollen. Es passiert natürlich auch einmal, dass das nicht der Fall ist, und dann gibt es einen eigenen Mechanismus, wo das eingemeldet wird und wie das sichergestellt werden soll, dass das tatsächlich nicht weiter in den Markt eingeführt werden soll.
Dann gibt es auch noch europäische Kennzeichen – die kennt ihr wahrscheinlich alle, zumindest eure Eltern werden zumindest einmal ein großes Elektrogerät gekauft haben –, wie zum Beispiel die Energieausweise. Das ist auch europäisch vorgeschrieben. Das erleichtert schon einmal sehr die Kaufentscheidung. Oder geschützte Ursprungsbezeichnungen: Zum Beispiel Feta kommt ziemlich sicher aus Griechenland, Champagner aus Frankreich und so weiter. Das erleichtert die Kaufentscheidung.
Dann gibt es noch viel, viel mehr. Was ganz wichtig ist: Verbraucherrechte, die werden auch von der EU festgestellt. Dass wir von einem Onlinekauf binnen 14 Tagen ein Rücktrittsrecht haben, verdanken wir eigentlich der EU, vor allem wenn es um diesen grenzüberschreitenden Sachverhalt geht, wenn wir einmal im EU-Ausland etwas bestellen wollen, und auch die Garantie von zwei Jahren gilt EU weit. Das, finde ich, gibt einem auch schon einmal ein gutes Gefühl, wenn man einkauft.
Und dann gibt es noch viel, viel mehr. Zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung würde ich da jetzt auch nicht unerwähnt lassen, denn die stellt sicher, wie unsere Daten verarbeitet werden. Das hat schon einmal Einfluss darauf, welche Werbung wir bekommen, und im schlimmsten Fall könnte es auch Einfluss im Rahmen der dynamischen Preisgestaltung oder so nehmen, zu welchem Preis uns etwas angeboten wird, wenn wir hier nicht einen gewissen Schutz haben.
Und noch viel, viel mehr, quasi indirekt: zum Beispiel der Green Deal mit gewissen Verpackungsvorgaben, der bestimmt, was wird uns überhaupt angeboten; das Lieferkettengesetz, das dafür sorgen soll, dass weniger mit Kinderarbeit auf unseren Markt kommt. All das spielt eine Rolle, wenn wir online bestellen, und all das hängt mit der EU zusammen und werden die Abgeordneten im EP weiterhin mitbestimmen können.
Corinna Milborn: Super Beispiel.
David, was hat man als Mitgliedsland für Vorteile – weil ja doch einige Austrittsfragen waren? Was sind die Vorteile, wenn Österreich dabei ist, im Vergleich dazu, wenn es nicht dabei wäre?
David Liebich: Eine Reihe von Vorteilen: Die Grundfreiheiten – Sandra, die hast du bereits angesprochen –, die einfach dafür sorgen, dass dieser gemeinsame Markt, dieser Binnenmarkt, seine Vorteile entfalten kann, und die Personenfreizügigkeit ist da ganz wichtig. Wir kommen, glaube ich, auch noch dazu kurz, das betrifft zum Beispiel auch das Erasmusprogramm. Also wir alle können in Europa, in den EU-Mitgliedstaaten frei reisen, uns dort niederlassen, dort lernen, dort arbeiten oder dort studieren.
Die Warenverkehrsfreiheit ist auch ganz wichtig, dass wir einfach sozusagen Waren kaufen können, ohne Hindernis. Die Dienstleistungsfreiheit ist auch ganz wichtig, dass Unternehmen, Firmen aus einem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen wie eine Firma aus dem jeweiligen Staat dort ihre Dienstleistungen anbieten können. Natürlich schafft das Ganze Beschäftigung und Wachstum. Und dann gibt es auch noch die Kapitalverkehrsfreiheit, dass auch Geld zirkulieren kann.
Das kann man auch an Zahlen ganz gut festmachen, was uns das bringt: Wir haben circa 70 Prozent unseres Außenhandels innerhalb der EU, also mit anderen EU-Ländern, und durch den EU-Beitritt und durch unsere EU-Mitgliedschaft haben wir da einfach beträchtliche Vorteile daraus. Da gibt es Schätzungen, die auseinandergehen, aber man spricht trotz aller Krisen, die wir erlebt haben in den letzten Jahren, davon, dass Österreich durch die EU-Mitgliedschaft wirtschaftlich sogar einen Bonus, einen sogenannten EU-Bonus, von circa einem halben bis 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes hat, also ein zusätzliches Wachstum, das wir durch die EU bekommen.
Kleine Seitenbemerkung: Natürlich zahlen wir auch etwas ein in die EU. Alle Mitgliedsländer müssen auch etwas finanzieren, damit man dann diese Förderungen und so auch ausbezahlt bekommen kann, das tut auch Österreich. Wir sind als relativ wohlhabendes Land sogenannter Nettozahler. Das heißt, wenn man sich nur die Zahlen anschaut, zahlen wir als Österreich etwas mehr ein, als wir an direkten Rückflüssen dann auch über Förderungen et cetera wieder bekommen. Wenn man das aber diesen Vorteilen, die sich auch zahlenmäßig festmachen lassen, gegenüberstellt, dann profitieren wir eigentlich gewaltig von unserer EU-Mitgliedschaft.
Corinna Milborn: Ich würde gerne noch durchgehen, was es an ganz konkreten Angeboten für junge Menschen gibt. Für die gilt das natürlich auch alles, die Reisefreiheit, die Kapitalfreiheit und so weiter, aber es gibt ja richtige Angebote für Jugendliche und junge Menschen, zum Beispiel Discover EU. Kennt das jemand? – Ja, nicht so viele. Sandra, was ist das?
Sandra Kusmierczyk: Ja, Discover EU ist ein Angebot der Europäischen Union. Da kann sich jeder bewerben und dann gibt es eine Lotterie. Man kann nämlich einen sogenannten Travelpass gewinnen, mit dem man einen Monat lang mit dem Zug, manchmal sogar mit anderen Verkehrsmitteln, durch ganz Europa reisen kann. Das richtet sich an junge Menschen, damit sie dort wirklich die Kulturen kennenlernen können, Menschen kennenlernen können, ganz unabhängig vom eigenen finanziellen Background – allerdings wird gelost, denn der Andrang ist groß.
Corinna Milborn: Aber es gibt auch recht viele Tickets, also es lohnt sich, mitzumachen.
Sandra Kusmierczyk: Ja, auf jeden Fall.
Corinna Milborn: Dann ist heute schon Erasmus plus gefallen, also Bildung im EU-Ausland und Studieren im EU-Ausland. Was gibt es da für ein Angebot?
Sandra Kusmierczyk: Ja, Erasmus plus ist ganz spannend. Das richtet sich nicht nur an Studenten, wie es, glaube ich, die meisten so im Kopf haben, das könnt ihr alle auch schon nutzen als Schüler:innen, aber auch als Lehrlinge, auch Lehrkräfte im Übrigen. Hier geht es wirklich darum, dass man im Ausland keine Studiengebühren oder Schulgebühren zahlt und auch die erworbenen Leistungen dann im Inland anerkannt werden müssen. Wenn man einen Kurs absolviert hat, wenn man das Semester absolviert hat, ist das dann gleichwertig, als ob man es in Wien oder Niederösterreich oder Österreich gemacht hätte. Es gibt auch finanzielle Förderung, damit man sich das auch leisten kann im Ausland.
Corinna Milborn: Und dann gibt es, das ist eigentlich relativ neu, das Europäische Solidaritätskorps. Das interessiert vielleicht auch einige. Kennt das jemand? – Nicht so viele, zwei, ja. Was ist da das Angebot? Was kann man da machen?
Sandra Kusmierczyk: Das Europäische Solidaritätskorps ist meiner Meinung nach wirklich ein ganz spannendes und tolles Angebot, denn es richtet sich an junge Menschen und es gibt ihnen die Möglichkeit, in unterschiedlichen Bereichen – von Gesundheit oder Umweltschutz – im Rahmen eines freiwilligen Projektes – ein Praktikum oder eine Arbeit – an solidarischen Tätigkeiten in ihrem Land oder auch im Ausland für ein Jahr teilzunehmen, und man wird bezahlt in dieser Zeit. Das heißt, es ist sozusagen ein, sehr salopp gesagt, freiwilliger Zivildienst, den man auch im Ausland machen kann. Das ist sehr spannend, wenn man Arbeitserfahrung sammeln will. Ich glaube, es ist auch sehr spannend, wenn man vielleicht mit der Schule fertig ist, aber nicht gleich studieren gehen möchte. Es ist wirklich eine tolle Erfahrung, die man hier sammeln kann, und es wird nicht gelost, man muss sich nur bewerben.
Corinna Milborn: Ja, oder wenn man vielleicht nicht weiß, was man machen will, wenn man mit der Schule fertig ist.
Sandra Kusmierczyk: So ein klassisches Gapyear sozusagen.
Corinna Milborn: Wenn man eine Ausbildung hat, dann gibt es die EU-Jugendgarantie. Was bedeutet das?
Sandra Kusmierczyk: Ja, das ist ein Programm der EU, das hier wirklich Fördermittel für die Mitgliedstaaten bereitstellt. Es geht darum, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach ihrem Schul- oder Ausbildungsabschluss beziehungsweise auch nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein hochwertiges Angebot bekommen sollen für eine Beschäftigung, die eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum enthält. Es geht darum: Es ist der EU wichtig, dass junge Menschen nicht quasi kein Angebot bekommen für einen Einstieg in das Berufsleben.
Corinna Milborn: Also um sozusagen nicht komplett rauszufliegen nach der Ausbildung.
Sandra Kusmierczyk: Genau, sondern damit hier auch Fördermittel bereitstehen, damit jeder in der EU wirklich auch einen Einstieg gut schaffen kann.
Corinna Milborn: Es gibt auch ein Austauschprogramm namens Alma. Was kann man da machen?
Sandra Kusmierczyk: Das ist ganz speziell für junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz oder Job bekommen haben. Denen möchte man hier auch noch einmal eine bessere Möglichkeit für den Einstieg bieten. Das nennt sich Alma. Das kann man nachschauen. Das wird auch von der EU extra unterstützt, auch mit finanziellen Mitteln, damit das eben gewährleistet wird.
Corinna Milborn: Und es lohnt sich bei allen wirklich, sich zu bewerben.
Sandra Kusmierczyk: Ja.
Corinna Milborn: Es ist nicht so, dass es dann nur zehn Plätze für die ganze EU gibt, sondern das ist ordentlich dotiert. Diese Programme lohnen sich für alle.
Sandra Kusmierczyk: Definitiv.
Corinna Milborn: Auch für das Auslosen.
Sandra Kusmierczyk: Das stimmt auch.
Corinna Milborn: Sehr gut, dann vielen Dank für den Überblick.
Gibt es zu diesem letzten Punkt noch Fragen – ein paar habe ich schon gesehen ‑, zu dieser Frage: Was bringt die EU? Eine Frage zu den Programmen vielleicht? – Ja, bitte.
Teilnehmer: Meine Frage zum Thema Erasmus ist: Wer entscheidet, ob jemand eine Erasmus-plus-Reise antreten darf?
Corinna Milborn: Eine gute, sehr praktische Frage. – Bitte.
David Liebich: Wir haben ja jetzt schon ein wenig gehört, was bei Erasmus plus möglich ist. Das ist ein sehr, sehr breit angelegtes Programm für unterschiedlichste Zielgruppen und auch Lebensalter.
Ich greife vielleicht zwei Bereiche heraus, die spezifisch euch betreffen könnten. Das eine ist: Erasmus im Bereich der Schulbildung – ganz spannend und leider noch nicht so bekannt. Da gibt es einerseits die Möglichkeit, dass Schulen über Projekte auch online kooperieren können, aber natürlich – ganz wichtig – auch die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler einen Lernaufenthalt an einer anderen Schule in einem EU-Mitgliedstaat an einer Partnerschule absolvieren.
Wichtig ist da, dass die Projekte von der Schule organisiert werden müssen, und die Schule dann eigentlich auch darüber entscheidet, Schüler an diese Partnerschule zu entsenden. Wichtig ist, dafür muss sich die Schule einmal registrieren lassen. Also, ich hoffe, vielleicht sind eure Schulen schon registriert. Das ist die Voraussetzung und dann kann das Ganze losgehen. Dann gibt es auch die Möglichkeit, dass eine ganze Klasse, aber auch dass einzelne Schüler solche Auslandsaufenthalte absolvieren.
Der zweite Punkt ist der, das ist auch für Lehrlinge möglich, also Erasmus plus für Lehrlinge. Da kann man während der Ausbildungszeit und sogar bis zu einem Jahr nach dem Lehrabschluss etwa ein Praktikum bei einer Firma in einem EU-Land machen und dieses Auslandspraktikum wird entweder über die Berufsschule oder über den Lehrbetrieb abgewickelt. Da wäre der Tipp, wenn euch so etwas interessiert, einfach einmal als erste Anlaufstelle in der Berufsschule nachfragen, im Ausbildungsbetrieb nachfragen, ob es da schon eine Teilnahme am Erasmus-plus-Programm gibt, und wenn es noch nicht so ist, kann es ja noch werden.
Corinna Milborn: Und konkret: Wie wird es dann ausgewählt? Das sind Menschen, die dann Punkte vergeben und - -
David Liebich: Das entscheiden dann eben - - Genau. Jeweils dort in der Schule, im Betrieb wird das ausgewählt, ja.
Corinna Milborn: Okay. Gibt es sonst noch Fragen zu diesem Teil? – Ja, bitte.
Teilnehmer: Meine Frage wäre, ob es Bestrebungen gibt, das Interrailprogramm zu erweitern vielleicht auch hingehend zu einem europäischen Klimaticket.
Corinna Milborn: Das hätte ich gerne. – Gibt es solche Bestrebungen?
Sandra Kusmierczyk: Ja, also es gibt eben das Discover-EU-Programm, wo man diesen Travelpass halt wirklich gewinnen kann. Ich habe tatsächlich recherchiert. Ich habe kein aktuelles Vorhaben gesehen, das auf mehr abzielt, was aber auch wenig erstaunlich ist, weil wir vor einer EP-Wahl stehen. Ich kann nur dazusagen: Ob es das geben wird – ich kann auch nicht in die Zukunft schauen –, hängt wirklich maßgeblich vom politischen Willen ab – wenn es eine Mehrheit gibt, die das vorschlägt, oder wenn die Kommission das für eine gute Idee hält und das EP und der Rat zustimmen. Da können wir dann auch wieder mit unserer Stimme Einfluss nehmen, das ist die Möglichkeit für die Zukunft, aber es steht jetzt noch ein bisschen in den Sternen.
Corinna Milborn: Aber dadurch, dass es das Interrailticket schon gibt, gibt es ja eine Basis der Zusammenarbeit, also vielleicht ja. Gibt es sonst noch Fragen? – Ja, bitte.
Teilnehmer: Jetzt waren ja zwei Fragen zu Projekten. Jetzt kommt noch eine über den Wirtschaftsraum Österreich vor allem. Die Exportquote von Österreich hat sich ja seit dem EU-Beitritt von guten 40 Prozent auf ungefähr 60 Prozent erhöht. Ist es absehbar oder wäre es absehbar, wie sich das ohne einen Beitritt entwickelt hätte?
Corinna Milborn: David, ich glaube, das war in deinem Teil drinnen.
David Liebich: Ich muss gestehen, wir sind jetzt keine Zahlenexperten, aber es gibt durchaus sehr, sehr seriöse Berechnungen, die auf jeden Fall zeigen, dass sich das nicht so positiv entwickelt hätte. Da sind wir wieder beim Thema Binnenmarkt, der einfach ein unglaubliches Plus an Wachstum bringt und dadurch auch an Beschäftigungsmöglichkeiten, also mehr Arbeitsplätze und dadurch letztlich Wohlstand für uns alle, aber es sind sicher - - Die Zahlen kann man finden, also da sind wir wieder beim Thema Informationsangebot. Da gibt es viel auch im Internet an Statistiken zu finden, aber die Tendenz ist, glaube ich, wirklich, wirklich eindeutig.
Corinna Milborn: Herzlichen Dank. Ich glaube, dann sind wir durch mit den Fragen. Wollt ihr zum Abschluss noch etwas sagen – eine kurze Abschlussrunde, ein Wahlaufruf, ein Informationsaufruf? – Sandra.
Sandra Kusmierczyk: Ja! Geht wählen! Informiert euch! Es gibt noch viel mehr herauszufinden, als das, was wir erzählt haben. Es gibt tolle Infoseiten, auch beim österreichischen Parlament. Die Ausstellung gibt es. Ich glaube, wählen zu gehen, zahlt sich immer aus, denn wenn man nicht wählt, entscheiden die anderen.
David Liebich: Also du hast es wunderbar gesagt. Ich kann mich dem nur anschließen. Informiert euch! Trefft eine informierte Entscheidung! Vor allem aber: Geht wählen! Es geht um etwas. Die Wahl ist nicht egal. Es geht um unsere Zukunft. Es geht um die wichtigsten Zukunftsthemen, die bei diesen großen Herausforderungen auch im Europaparlament entschieden werden, und es geht um Österreich in Europa bei dieser Wahl.
Corinna Milborn: Und wenn wer noch nicht weiß, wen er wählen soll, empfehle ich euch die verschiedensten Interviews mit den Spitzenkandidaten und der ‑kandidatin oder die Konfrontationen anzuschauen. Man kann das alles nachschauen. Schaut vielleicht kurz rein, dann kriegt ihr ein Gefühl dafür, ob eure Themen von jemanden abgedeckt werden und wie sehr.
Da kann ich mich auch nur anschließen. Zum Abschluss: einen herzlichen Dank an euch! Ihr seid unglaublich aufmerksam gewesen diese 2 Stunden. Das ist wirklich erstaunlich, wie gut ihr zugehört habt. Danke für die tollen Fragen, die ihr mitgebracht habt! Danke für das Dasein! Vielen, vielen Dank an euch beide für die vielen, vielen Informationen! Danke sehr. Abschlussapplaus für unsere Expert:innen und schönen Tag euch! (Beifall.)
Und jenen, die noch heimreisen, eine gute Heimreise!