Verfassungsausschuss
Auszugsweise Darstellung
verfasst von der Abteilung 1.4/2.4 – Stenographische Protokolle
35. Sitzung
Dienstag, 2. Juli 2024
XXVII. Gesetzgebungsperiode
TOP 6
Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“
(2408 d.B.)
(Wiederaufnahme der am 10. April 2024 vertagten Verhandlungen)
11.10 Uhr –
11.58 Uhr
Erwin Schrödinger Lokal 1
Beginn des öffentlichen Teils von TOP 6: 11.10 Uhr
TOP 6
Volksbegehren
„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ (2408 d.B.)
(Wiederaufnahme der am 10. April 2024 vertagten Verhandlungen)
Obmannstellvertreter Mag. Wolfgang Gerstl nimmt die unterbrochene Sitzung wieder auf, begrüßt den Bevollmächtigten des Volksbegehrens, Herrn Mag. Robert Marschall, sowie die Expert:innen und dankt ihnen dafür, dass sie der Einladung des Verfassungsausschusses gefolgt sind.
Sodann begrüßt Obmannstellvertreter Gerstl die Zuhörer:innen im Saal und die Zuseher:innen via Livestream.
Nach Mitteilungen hinsichtlich der Redeordnung leitet der Obmannstellvertreter zu den Eingangsstatements der Expert:innen über.
Eingangsstatements der Expert:innen
Dr. Albert Posch, LL.M. (Bundeskanzleramt): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Vertreter des Volksbegehrens! Hoher Ausschuss! Danke für die Möglichkeit, heute hier als Experte auftreten zu dürfen. Die Unterstützer des gegenständlichen Volksbegehrens fordern, dass sämtliche Verwaltungsstrafen, die nach dem Covid-19-Maßnahmenrecht verhängt wurden, rückabgewickelt werden.
Ich möchte die kommenden 5 Minuten dafür nutzen, um zwei Fragen zu thematisieren. Erstens: Ist es verfassungsrechtlich geboten, diese Verwaltungsstrafen rückabzuwickeln? Und falls das nicht der Fall ist, zweitens: Ich möchte die Frage stellen, ob eine gesetzliche Regelung, die eine Aufhebung vorsehen würde, verfassungskonform wäre.
Zum ersten Punkt: Eine Aufhebung und Rückabwicklung von Verwaltungsstrafen nach dem Covid-19-Maßnahmenrecht ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Daran ändert auch die Aufhebung einzelner Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen nichts. Wie nämlich schon Hans Kelsen gemeinsam mit Froehlich und Merkl in einem Kommentar im Jahr 1922 zum B-VG ausgeführt haben, werden rechtskräftig gewordene Entscheidungen von der Aufhebung der gesetzlichen Grundlage in späterer Folge nicht berührt.
Der VfGH hat in einigen Erkenntnissen zum Covid-19-Maßnahmenrecht die sogenannte Anlassfallwirkung erstreckt – erstreckt auf anhängige Verfahren, indem er ausgesprochen hat, dass die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anwendbar sind. Dies hat aber auf rechtskräftig gewordene Entscheidungen keinen Einfluss.
Im Übrigen zeigt sich, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Bilanz der VfGH-Verfahren im Covid-19-Maßnahmenrecht ein etwas anderes Bild zeigt als im Volksbegehren dargestellt. Dennoch wurden in rund 180 Verordnungsprüfungsverfahren lediglich 23 Verordnungen aufgehoben; von den 23 Verordnungen wiederum lediglich sechs Verordnungen aus inhaltlichen Gründen, die anderen bloß aus Dokumentationsgründen, also aus mangelnder Dokumentationspflicht.
In den 56 Gesetzesprüfungsverfahren hat der VfGH lediglich in einem Fall eine gesetzliche Bestimmung aufgehoben. Das war eine Bestimmung, die nicht coronaspezifisch erlassen wurde.
Zum ersten Punkt kann also insgesamt festgehalten werden, dass es verfassungsrechtlich keinesfalls geboten ist; es ist also nicht erforderlich, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die eine Rückabwicklung der Coronastrafen vorsieht.
Zum zweiten Punkt: Wäre eine solche gesetzliche Regelung verfassungskonform? – Dazu kann ausgeführt werden, dass die Verfassung einer solchen Regelung nicht per se entgegensteht. Allerdings müsste eine Regelung mit dem B-VG, mit den Grundrechten und insbesondere mit dem Gleichheitssatz und dem aus dem Gleichheitssatz abgeleiteten Sachlichkeitsgebot vereinbar sein. In diesem Zusammenhang stellen sich freilich einige verfassungsrechtliche Fragen und manche verfassungsrechtliche Bedenken liegen nahe.
So könnte etwa hinterfragt werden, ob es sich nicht um eine unsachliche Privilegierung handelt, nämlich von rechtswidrigem Handeln gegenüber anderen rechtswidrigen Verhaltensweisen. Es könnte aber auch die Frage gestellt werden, ob nicht eine unsachliche Gleichbehandlung von rechtswidrigem Verhalten mit rechtskonformem Verhalten vorliegt. Letztlich hängt die Verfassungskonformität freilich von der konkreten Ausgestaltung und insbesondere auch von der Begründung durch die Gesetzgebung ab.
Angemerkt sei zuletzt, dass eine Aufhebung von Strafen und von Straffolgen nur dann erfolgen sollte, wenn dem früheren strafbaren Verhalten in Folge kein Unrechtsgehalt mehr beigemessen wird. Bei manchen in der Begründung des Volksbegehrens genannten Tatbeständen und Verhaltensweisen, insbesondere beim Widerstand gegen die Staatsgewalt, scheint es aber nahezuliegen, dass das Verhalten weiterhin als verpönt anzusehen ist.
Zusammenfassend komme ich also zum Schluss, dass die Bundesverfassung es nicht gebietet, es nicht verlangt, dass eine solche Aufhebung und Rückabwicklung von „Covid-19-Strafen“ – unter Anführungszeichen – vorgenommen wird. Die Verfassungskonformität einer konkreten Regelung, falls eine solche getroffen wird, hängt stark von der Ausgestaltung und von der Begründung ab. Es bestehen aber jedenfalls verfassungsrechtliche Bedenken. – Danke.
Mag. Dr. Waltraud Bauer-Dorner (Amt der Steiermärkischen Landesregierung): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Ausschuss! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Ich möchte meinen Bogen etwas breiter spannen. Aus übergeordneter verfassungsrechtlicher Perspektive ist festzuhalten, dass die Pandemie uns und den Rechtsstaat in außerordentlichem Maße gefordert hat. Ich meine damit nicht nur den Verfassungsgerichtshof und die Judikatur, die der Verfassungsgerichtshof judiziert hat, ich meine auch die Verwaltung im Besonderen.
Mit Verwaltung und Verwaltungsorganen meine ich insbesondere den Verordnungsgeber. Der Verordnungsgeber musste ja auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes reagieren und, wie ich später festhalten werde, er hat auch reagiert, aber andererseits meine ich mit Verwaltung auch die Vollziehung, die insbesondere im Rahmen des Legalitätsprinzips die Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt hat und auf Basis der bestehenden Gesetze und Verordnungen tätig geworden ist.
Aber, und das ist ebenso festzustellen, der Rechtsstaat hat auch in dieser Phase sehr gut funktioniert. Woran lässt sich das festmachen? – Einerseits lässt sich das an den Rechtsschutzmechanismen festmachen, die wir haben – mit Rechtsschutzmechanismen meine ich, dass jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht hatte und auch von seinem, ihrem Recht Gebrauch machen konnte, gegen eine verhängte Verwaltungsstrafe vorzugehen –, andererseits sich auch daraus anhand der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ergebend, der ja wie gesagt in sehr vielen Erkenntnissen ausgesprochen hat, was der Verordnungsgeber, insbesondere was der Verordnungsgeber, zu dokumentieren und abzuwägen hat.
Bekämpft wurden bekanntermaßen vor allem Verordnungen auf der Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Wie Sektionsleiter Posch gesagt hat, waren da sehr viele Erkenntnisse vom Grundsatz getragen, dass der Verordnungsgeber nicht ausreichend dokumentiert hat. Der Verordnungsgeber war gehalten, einerseits die gesundheitsrechtliche Lage einzuschätzen, und er musste, da diese Verordnungen ja sehr eingriffsintensiv waren, eine entsprechende Abwägung vornehmen. Das alles musste im Verordnungsakt dokumentiert werden. Es zieht sich durch die Judikatur wie ein roter Faden, dass das in sehr vielen Fällen nicht vorgelegen ist.
Ich möchte jedoch auch festhalten – und das ist auch Zeichen unseres Rechtsstaates –: Die Verwaltung ist es gewohnt, auf Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zu reagieren. Es gibt auch, wie man in der Judikatur später erkennt, durchaus Erkenntnisse, wo der Verfassungsgerichtshof eben ausgesprochen hat, dass die Verwaltung diese Aufgabe gut und richtig gemacht hat.
Ich möchte wörtlich kurz aus einem VfGH-Rechtssatz zitieren: Insbesondere werden Stand und vorhergehende Entwicklung der Covid-19-Fallzahlen aufgezeigt. Zudem findet sich im Verordnungsakt eine Auseinandersetzung zu der Frage, in welchen städtischen Bereichen eine Verpflichtung, im Freien eine Maske zu tragen, erforderlich erscheint. Der Verordnungsgeber geht damit auf entsprechend dokumentierter Basis davon aus, dass die Annahme der Wirkung von FFP2-Masken dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen, auch auf die in Rede stehenden städtischen Bereiche übertragen werden kann. – Zitatende.
Einen letzten Punkt möchte ich zum Thema Rechtsstaat selbstverständlich in diesem Rahmen ansprechen. Kennzeichen des Rechtsstaates ist auch das Institut der Rechtskraft. Das bedeutet, dass, was im gegenständlichen Fall sehr wesentlich zu betonen ist, all jene Verwaltungsstrafverfahren, die rechtskräftig abgeschlossen sind, grundsätzlich nicht mehr rückabgewickelt werden können. Auch wir waren in der Steiermark nach der ergangenen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes gefragt, um zu prüfen, ob eine Durchbrechung der Rechtskraft auf Basis der geltenden Gesetze möglich ist, was aber nicht der Fall ist. Deswegen bedürfte es hier einer gesetzlichen Grundlage.
Ich möchte aber mit einer Warnung abschließen, diesen Schritt zu gehen. Das meine ich durchaus nicht rechtspolitisch, sondern aus rechtlichen Erwägungen, weil diese Durchbrechung Folgewirkung auf viele andere Bereiche hätte. Denken Sie nur an ganz viele Kundmachungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung, wo wegen fehlender Kundmachung Verordnungen behoben werden! Warum bitte sollten diese Verkehrssünder, bei denen die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden, nicht auch durch eine entsprechende Norm privilegiert werden? Wie gesagt: Es wäre eine Frage der Ausgestaltung und hier spielt, anknüpfend an das von Sektionsleiter Posch Gesagte, die konkrete Ausgestaltung natürlich eine wesentliche Rolle. – Danke.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Stöger, MJur (Universität Wien): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Volksbegehren Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren begehrt die Rückzahlung aller verhängten Corona- und Covid-Strafen – entweder durch Bundesgesetz oder auch durch Bundesverfassungsgesetz. Ich verstehe den Antrag so, dass aber damit auch die Strafbarkeit rückwirkend beseitigt werden soll, dass also festgehalten werden soll, dass kein unrechtmäßiges Verhalten gesetzt wurde.
Das liefe dann auf eine Amnestie hinaus. Amnestien sind eine Sache der Gesetzgebung, das stellt Artikel 93 der Bundesverfassung für gerichtliche Handlungen ausdrücklich klar. Es spricht also nichts dagegen, das auch für Verwaltungsstrafen anzunehmen. Sektionschef Posch hat bereits ausgeführt, es gibt für einfachgesetzlich angeordnete Amnestien eine Grenze aus verfassungsrechtlicher Sicht – das ist der Gleichheitsgrundsatz –, und das bedeutet, dass jedenfalls einmal solche gesetzliche Amnestien unproblematisch sind, die auf einer Änderung von gesellschaftlichen Ansichten beruhen, mit denen man ehemalige Straftaten in der Vergangenheit jetzt ausdrücklich straffrei stellen will. Denken Sie etwa an die Aufhebung von Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen in der Vergangenheit!
Liegt kein solcher Fall vor, dann bedarf es im Zweifel eines Tätigwerdens des Verfassungsgesetzgebers, da ansonsten die sachliche Rechtfertigung fehlt. Die Frage, ob man daher ein Gesetz oder ein Verfassungsgesetz wählt, hängt also im Wesentlichen davon ab, ob man davon ausgeht, dass die Wertungen, die zur Verhängung dieser Strafen geführt haben, weiterhin zutreffend sind oder nicht.
Wenn wir uns anschauen, wie die Covid-Maßnahmen und die auf dieser Grundlage verhängten Strafen, insbesondere vom Verfassungsgerichtshof als letzter Instanz beurteilt wurden, dann muss man festhalten, dass der Verfassungsgerichtshof die meisten Verordnungen und damit auch die meisten Strafen bestätigt hat; und auch dort, wo er aufgehoben hat, hat er, obwohl er das grundsätzlich tun kann, keine rückwirkende Aufhebung von Strafbescheiden oder Straferkenntnissen angeordnet. Der Verfassungsgerichtshof hat also nicht gesehen, dass eine derart schwere Verfassungswidrigkeit in Einzelfällen vorliegt, dass Gründe für eine Amnestie vorliegen.
Das bedeutet, dass, um diesem Volksbegehren Rechnung zu tragen, der sichere Weg aus verfassungsrechtlicher Sicht die Erlassung einer Verfassungsbestimmung mit Zweidrittelmehrheit wäre. Wenn sich der Verfassungsgesetzgeber, also Sie für eine solche entscheiden, dann senden Sie natürlich für die Vergangenheit das Signal aus, dass die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit nicht nötig waren, und Sie setzen natürlich auch für die Zukunft Anreize, dass man seuchenrechtliche Verbote in Zukunft nicht mehr ernst nimmt und einhält. Das ist eine politische Entscheidung, die Sie zu treffen haben, verehrte Abgeordnete. Freilich in Zeiten, in denen schon erste Expertinnen und Experten etwa vor einer Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen warnen, ist das ein Signal, bei dem Sie sehr genau abwägen sollten, ob Sie es senden wollen. und damit hätte ich jetzt etwas Redezeit hereingebracht.
Obmannstellvertreter Mag. Wolfgang Gerstl dankt für die klaren Ausführungen.
Mag. Alexander Scheer (Rechtsanwalt): Herr Vorsitzender! Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage, ob man eine Amnestie für erlittene Strafen erteilen kann, ist mittlerweile, glaube ich, beantwortet worden. Ja, es geht entweder einfachgesetzlich oder verfassungsgesetzlich. Somit komme ich zu dem Thema, warum ich denke, dass das notwendig ist. Ich darf Ihnen drei Fälle aus meiner Praxis als Anwalt nennen:
Der erste Fall ist eine achtzigjährige Dame, die ich vor dem Strafgericht vertreten habe, weil sie sich illegalerweise Covid-Impfpässe besorgt hat. Diese achtzigjährige Dame ist in der Verhandlung zusammengebrochen, war völlig fertig und hat erklärt, sie habe so wahnsinnige Angst vor der Impfung gehabt und davor, alleine zu sein. Die einzige Hilfe, die ihr damals angeboten wurde, war von irgendeinem verbrecherischen Typen, der ihr halt einfach diesen Impfpass besorgt hat, damit sie in Gesellschaft bleiben kann, damit sie weiter an der Gesellschaft teilhaben kann. Sonst war das ja damals nicht möglich.
Der zweite Fall sind acht Menschen mittleren Alters, die im Raum Steiermark den Tod eines Gleichaltrigen besprochen, seelisch verarbeitet haben, indem sie in einem Gartenhaus gesessen sind. Der Nachbar hat das gesehen, hat das angezeigt, die Polizei ist gekommen und hat jedem 250 Euro Geldstrafe gegeben.
Der dritte Fall ist ein Fall, den wir gewonnen haben – derzeit hängt das noch beim Bundesverwaltungsgericht –, wo Leute bei einer Demonstration eingekesselt worden sind, Strafen bekommen haben, weil sie keine Masken getragen haben, aber all das ist deshalb passiert, weil von oberster Stelle einfach ein Kessel aufrechterhalten worden ist, protokollarisch bestätigt, der nicht notwendig war.
Das haben diese Fälle alle miteinander gemeinsam. Diese Zeit Februar 2020 bis Juni 2022 war eine schwierige Zeit für Österreich. Es waren Maßnahmen, die seit Bestehen der Zweiten Republik einzigartig waren. Es waren Maßnahmen, die dazu geführt haben, dass wir Leute separiert haben, dass wir eine Zweiklassengesellschaft geschaffen haben. Es waren Situationen, bei denen die Politik völlig versagt hat, nämlich: Sie haben nicht aufgeklärt, Sie haben Angst gemacht. Die Protokolle, die uns bereits zur Verfügung stehen, besagen, dass schon von Beginn an die These war: Machen wir den Leuten Angst, damit sie folgen! Diese Angst hat dazu geführt, dass die Menschen Angst um ihren Arbeitsplatz hatten, denn ohne Impfung konnte man den Arbeitsplatz verlieren, und Angst hatten, alleine zu sterben. Es gab Leute, die die letzten Tage, die sie hatten, alleine verbringen mussten, weil es unsere Maßnahmenpolitik verhindert hat, dass ihre Familien dabei waren
Das hat Leute, die normalerweise nie straffällig werden würden und noch nie gegen das Gesetz verstoßen haben, dazu gebracht, gegen das Gesetz zu verstoßen, weil sie den Sinn nicht gesehen haben. Sie konnten den Sinn auch nicht sehen, weil die Aufklärung gefehlt hat. Wir haben einen Politiker gehabt, der gesagt hat, es ist ihm egal, ob eine Verordnung gesetzeskonform ist oder nicht, Hauptsache, sie gilt jetzt, denn wenn sie geprüft wird, ist es eh vorbei. Wir haben eine Verfassungsministerin gehabt, die gesagt hat, wenn die Impfpflicht kommt, dann wird jeder, der nicht geimpft ist, illegal in Österreich sein. Wir haben einen Langzeitaußenminister, Kurzzeitbundekanzler gehabt, der die Zügel für Leute, die nicht geimpft waren, straffer ziehen wollte.
Wir haben mit Maßnahmen agiert: Sie als Abgeordnete, weil Sie das Gesetz abgestimmt haben, und die Verordnungen durch die Minister. Wir haben über das Ziel hinausgeschossen und haben Leute dazu gebracht, Straftaten zu begehen.
Wenn wir von Amnestie sprechen: Der Bundespräsident macht jedes Jahr seine Weihnachtsamnestie und da werden echte Straftäter begnadigt. Diese Menschen, die da Strafen gezahlt haben – und ich stimme nicht zu, dass der Rechtsschutz funktioniert hat, denn, ganz ehrlich, bei 50 Euro-Strafen, 250 Euro-Strafen geht man nicht zum Anwalt, das schluckt man. Man hat keinen effektiven Rechtsschutz gegen klassische Verwaltungsstrafen, wenn man den Rechtszug bis zum Verfassungsgerichtshof gehen muss.
Das heißt, Sie als Politiker haben hier die Verpflichtung, diese Spaltung der Gesellschaft, die passiert ist, wieder zu beseitigen, Handreichungen zu machen, selbst zu erkennen, dass man in dieser Zeit nicht alles richtig gemacht hat, dass man plötzlich Experten, die anderer Meinung waren, die wissenschaftliche Kompetenz abgesprochen hat, dass man Menschen, die doch irgendwie ihr Recht auf Unversehrtheit wahrnehmen wollten, als Schwurbler diskreditiert hat. Das war alles nicht in Ordnung. Man hat hier eine Situation geschaffen, die für einen demokratischen Rechtsstaat nicht in Ordnung war.
Da kann man einen Schritt zurücknehmen und sagen: Gut, wir sehen ein, dass das nicht in Ordnung war und wir amnestieren Leute, die aufgrund der Handlungen dieser Regierung und dieses Hauses zu Rechtsbrechern wurden.
Einleitende Stellungnahme des Bevollmächtigten des Volksbegehrens
Mag. Robert Marschall: Liebe Österreicher und Österreicherinnen! Mein Name ist Robert Marschall. Ich bin der Bevollmächtigte des Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren. Das Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren haben im November 2023 101 562 Unterstützer unterschrieben und dieses Volksbegehren somit ins Parlament gebracht. Vielen Dank den Unterstützern, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, für ihre rege Anteilnahme: Damit haben sie sich aktiv in der Politik engagiert und den Abgeordneten ein deutliches Zeichen gegeben.
Jetzt, im Juli 2024, mehr als ein halbes Jahr später, wird das Covid-Strafen-Rückzahlungs-Volksbegehren spät aber doch im Parlament hier in Wien verhandelt – mal schauen, ob und welche Parlamentsparteien nun beschließen werden, dass erstens, die Covid-Strafen tatsächlich an die bestraften Bürger zurückgezahlt werden, oder zweitens, eine Volksabstimmung zu diesem Thema abzuhalten, oder drittens, das Volksbegehren hier im Parlament abzuwürgen, so wie die Parlamentsparteien das in der Regel tun.
Hinweis: Circa 95 Prozent aller Volksbegehren werden so als Teil der direkten Demokratie im Parlament leider zunichtegemacht.
Covid war meines Erachtens so etwas wie eine Grippe. Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen dagegen waren entweder kontraproduktiv – zum Beispiel die Covid-Gentherapie, die als Zwangsimpfung in das Impfpflichtgesetz einging – oder sinnlos, zum Beispiel die Maskenpflicht und die Abstandsregeln im Freien, in Schulen oder bei Geburten. Wie viele zehntausend Menschen an den falsch verordneten Maßnahmen, insbesondere an der Zwangsimpfung, in der Zwischenzeit verstorben sind, sollte auch einmal von der Kriminalpolizei ermittelt werden.
Zigtausende Menschen sind gegen diese – meines Erachtens sinnlosen – gesetzlichen Maßnahmen auf die Straße gegangen und haben nach zwei Jahren all diese Maßnahmen zu Fall gebracht. Dafür gebührt diesen mitdenkenden und sehr aktiven Menschen Respekt und Anerkennung. Stattdessen ließ der Staat Österreich viele dieser Menschen wegen Verstößen gegen die absurden Maßnahmen bestrafen. Manche Menschen haben 100 Euro, manche tausende Euro an Strafen umgehängt bekommen – eigentlich unfassbar. All diese Coronastrafen sollen nun den Betroffenen zurückgezahlt werden. Das ist die Forderung dieses Volksbegehrens und die Rückzahlung der Strafen ist auch möglich.
Der Staat Slowenien hat bereits 2023 alle Coronastrafen zurückgezahlt. In Niederösterreich hat die Landeskoalition aus ÖVP und FPÖ bereits die Rückzahlung der verfassungswidrigen Strafen beschlossen und teilweise auch schon umgesetzt. Klarerweise waren die meisten Strafen aber Verwaltungsübertretungen und deshalb sollten unseres Erachtens erstens in ganz Österreich und nicht nur in Niederösterreich die Coronastrafen zurückgezahlt werden und zweitens sollen alle Coronastrafen – sowohl die verfassungswidrigen als auch verwaltungswidrigen Strafen – an die Bürger zurückbezahlt werden.
Das österreichische Parlament sollte die Rückzahlung der – meines Erachtens sogar sittenwidrigen – Coronastrafen noch vor der Nationalratswahl am 29. September beschließen, sonst müssten die Wähler leider davon ausgehen, dass der Staat Österreich vom ÖVP-Grünen Regierungskartell unter Mithilfe von SPÖ und NEOS nur abgezockt wird.
Liebe Wählerinnen und Wähler, bitte wählen Sie nur jene Parteien bei der Nationalratswahl im September 2024, die bei den sinnlosen Coronagesetzen nicht mitgestimmt haben, beziehungsweise nur jene Parteien, die die zu Unrecht eingehobenen Coronastrafen zumindest nachträglich zurückzahlen wollen. – Danke schön.
Wortmeldungen der Abgeordneten
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Bundesministerin! Herr Marschall! Wie so oft bei Ihren Volksbegehren teile ich manches, aber vieles nicht. Es gibt im Übrigen seit längerer Zeit – er wurde immer vertagt – einen Antrag von uns NEOS zu einer Generalamnestie in Bezug auf die wirklich verfassungswidrigen Strafen. Uns ging es dabei immer um den ersten Lockdown: Betretungsverbote, die nach Gesetz nur für bestimmte Orte erlaubt hätten sein dürfen und die vom damaligen Gesundheitsminister für alle öffentlichen Orte gemacht wurden. Ich erachte das damals Vorgefallene als gravierende Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte – und das ohne entsprechende gesetzliche Grundlage. Wir haben immer gefordert, dass diese Strafen zurückgezahlt werden sollen, weil insbesondere – und das ist, finde ich, schon eine relevante Frage – die Frage der Möglichkeit des Rechtsschutzes natürlich gegeben war, aber die Einschüchterung, die der Bevölkerung entgegengebracht wurde, natürlich auch massiv war.
Es gab wirklich einen Bundeskanzler, der damals wörtlich gesagt hat, es sei ihm vollkommen egal, ob das später aufgehoben würde, weil es bis dahin gelte. Ich halte das für ganz schwierig für einen Bundkanzler und ja, es wurden absurd - - Wir haben abgefragt, wie hoch die Strafen waren. Ich glaube, es waren Strafen in mehreren Millionenhöhen nur für diesen ersten Lockdown. Ich glaube, dass es aufgrund der Tatsache, dass es damals eine Verordnung war, die offenkundig gesetzeswidrig war, worauf ganz, ganz viele Leute hingewiesen haben, was der entsprechende Gesundheitsminister trotzdem ignoriert hat, in dem Zusammenhang gerechtfertigt wäre, eine Generalamnestie für diese Strafen aus dem ersten Lockdown aufgrund der Betretungsverbote zu erlassen und diese Strafen, die verhängt wurden, zurückzuzahlen.
Was die anderen Dinge betrifft, erachte ich es als schwierig, alle Strafen zurückzuzahlen, insbesondere die, bei denen es keine Aufhebung gab – man kann sie mögen oder nicht, aber es ist leider gesetzlich so. Insofern glaube ich, dass wir nur einen Teil unterstützen werden. Dazu gibt es einen Antrag von uns NEOS.
Ich halte die die quantitative Einschätzung der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof für nicht ganz zielführend. Herr Sektionschef Posch hat auch gesagt, manche wurden bloß wegen mangelnder Dokumentation aufgehoben. Ich glaube nicht, dass „bloß“ die richtige Begrifflichkeit ist. Die gesetzliche Grundlage war damals unter anderem, dass man den Zusammenbruch des Gesundheitssystems haben muss, um entsprechende Maßnahmen zu haben. Zu Recht, finde ich, hat der Verfassungsgerichtshof eingemahnt, dass eine Verordnung, wenn in der Verordnung nicht drinnen stand, ob dieser drohte oder nicht, nicht zulässig sein kann.
Wie dem auch immer sei, ich glaube, die wesentlichen Dinge, auf die man sich aus meiner Sicht konzentrieren sollte, betreffen den ersten Lockdown, weil da ganz massiv, ganz offenkundig eine gesetzeswidrige Verordnung erlassen wurde, bei der man einfach trotz vielfachem Daraufhinweisen nicht reagiert hat. Diesen Teil würden wir auch aus unserer Sicht zurückzahlen und das haben wir auch mehrfach gefordert.
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es gibt auch rechtskonforme Möglichkeiten, die Strafen umfassend rückzuzahlen, wie uns von den Experten auch aufgezeigt worden ist. Wie Herr Posch sagt, es mag nicht verfassungsrechtlich geboten sein, ich denke aber, es ist politisch geboten, denn die Politik ist schuld an dem, was sie in diesen Jahren angerichtet hat. Ich denke, es ist an der Politik, zumindest bei dem Teil, den man wiedergutmachen kann, das dann auch zu tun und hier kann man durchaus auch kreativ werden, denn es sind nicht die Experten, es ist nicht die Wissenschaft schuld – wie uns hier auch vom Bundeskanzler weisgemacht worden ist –, sondern die Politik hat diese Maßnahmen verhängt und sie hat sie auch gewünscht, wie wir ja inzwischen nachweislich wissen.
In der ersten Phase war die Gefährlichkeit des Virus noch nicht klar. Sie wurde aber Gott sei Dank eigentlich sehr schnell klar, aber dann mussten wir ja entdecken, dass die Politik eigentlich nicht so eine richtige Freude damit hatte, dass die Gefährlichkeit vielleicht gar nicht so groß ist, sondern im Gegenteil: Sie entwickelte eine große Freude an der Verbreitung von Panik und am Versuchen von verschiedenen politischen Experimenten.
Das Ganze wurde medial von Lawinen von panikverbreitenden Politikeräußerungen begleitet, die sich dann von Tag zu Tag wie in einer Spirale immer verstärkten. Das Motto war quasi: Wer bietet mehr?, Wer verbreitet mehr irrationale Panik?, Wer geht noch vehementer gegen Kritiker vor?, Wer hetzt mehr gegen den kritischen Teil der Bevölkerung, dann gegen den ungeimpften Teil der Bevölkerung? Die Ministerin hat dazu auch inzwischen berühmt gewordene Beiträge geliefert. Das ist alles zusammen ein sehr unrühmliches Kapitel für unsere Politik.
Um es noch kurz anzusprechen: Man berief sich dabei auf die Wissenschaft. Es hatte ja immer geheißen: Folgen Sie der Wissenschaft! – Das ist wirklich ein Witz. Es war nämlich genau umgekehrt. Die Wissenschaft hatte der Politik zu folgen. Das wissen wir inzwischen aus den Senatsanhörungen in den USA, sogar von Dr. Fauci, der auch bei uns immer als Kapazität dargestellt wurde. Er kann sich zwar generell an wenig erinnern, aber er hat sich dann in den Anhörungen schon daran erinnert, dass die diversen Maßnahmen – Lockdown, Abstand, Masken –, für die er sich auch immer dezidiert ausgesprochen hat, nicht wirklich auf wissenschaftlicher Evidenz beruhten, sondern dass man es halt einmal ausprobiert hat.
Näher zu uns, in Deutschland, zeigt es sich, wenn man sich die RKI-Protokolle anschaut – der Teil, der ungeschwärzt ist, reicht schon aus –, auch wenn das bei uns jetzt medial nicht so verbreitet wird. Es steht da schwarz auf weiß drinnen, dass die Wissenschaft zu folgen hat. Das RKI, das Robert-Koch-Institut, das uns dann auch getrieben hat, hat zunächst gesagt, dass all diese Maßnahmen keine wissenschaftliche Evidenz haben, dass es über manche Dinge gar nicht diskutieren wollte, aber dass es hier dezidierte Wünsche der Politik gegeben hat – damals von Gesundheitsminister Spahn. Wenn man für diese gewünschten Maßnahmen nicht die entsprechende wissenschaftliche Deckung herumbasteln würde, dann gäbe es eben keine Aufträge mehr. Auch das RKI hat sich halt dann, so wie viele andere Stellen auch, eher für die Aufträge und auch für das Wohlwollen sozusagen und für öffentliche Auftritte entschieden und hat die Politik gedeckt, die dann damit freie Fahrt bekommen hat. Ich denke, das ist besonders trist und es wird wohl jetzt niemand glauben, dass das in Österreich irgendwie anders abgelaufen ist.
Das heißt, die Politik hat diesen Schaden verursacht und eine Aufarbeitung und Wiedergutmachung, bei dem kleinen Teil, wo es möglich ist, ist hier dringend erforderlich. Die bisherige Aufarbeitung der Bundesregierung hat ja nur darin bestanden, alle Kritiker in den Sektenbericht aufzunehmen. Ich denke, man sollte jetzt vielleicht ein bisschen eine echte Versöhnung anbieten. – Danke.
Obmannstellvertreter Mag. Wolfgang Gerstl erteilt Abgeordnetem Herbert das Wort und weist ihn darauf hin, dass Abgeordnete Fürst noch 55 Sekunden Redezeit übergelassen habe.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Experten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Es gibt nicht nur die rechtliche Verpflichtung, nämlich Gesetze einzuhalten, sondern auch eine moralische Verpflichtung an die Staatsbürger, das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten und die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen seitens der Bevölkerung auch moralisch zu unterstützen und zu ermöglichen. Dass das möglich ist, zeigt in Niederösterreich der Covid-Hilfsfonds für Coronafolgen, bei dem sehr erfolgreich, sehr transparent und auch in sehr nachvollziehbarer Weise unter Kontrolle des Rechnungshofes bisher 7 000 Anträge eingebracht wurden und bei über 5 000 die Rechtsausfolgung zuerkannt wurde.
Es zeigt sich: Das ist der richtige Weg, das ist der Weg, den auch die Bevölkerung schätzt. Ich glaube, das sollte auch uns hier im Hohen Haus ein Ansporn sein, der Bevölkerung zu zeigen, darzulegen: Ihr seid nicht alleine; es mag sein, dass vielleicht damals vieles schiefgelaufen ist, aber das Vertrauen in den Rechtsstaat ist insofern sichergestellt, als dass die Politik, die euch damals mehr oder weniger im Stich gelassen hat, zumindest das an materiellen Dingen wieder zurückgibt, das man euch damals genommen hat, und euch damit auch zeigt: Wir sind auf eurer Seite.
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Frau Bundesminister! Geschätzte Experten! Ich möchte einmal eines klar hier feststellen: Corona hat uns alle – wir sprechen hier von einer Pandemie –, weltweit, vor eine sehr schwierige neue Situation gestellt. Niemand wusste, wie sich das Virus verbreiten wird, wie aggressiv es wird, wie es mutieren wird. Niemand wusste zum damaligen Zeitpunkt, welche Schritte wirklich gesetzt werden müssen. Es war eine, glaube ich, der größten Bewährungsphasen in unserer Zweiten Republik. Es mussten Maßnahmen gesetzt werden – und zwar rasch. Alle Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung gesetzt wurden, waren zum damaligen Zeitpunkt aus deren Sicht und auch aus der Sicht der Expertinnen und Experten, auch aus der Sicht des damaligen Standes der Wissenschaft, richtig. (Obmannstellvertreter Scherak übernimmt den Vorsitz.)
Man muss natürlich sagen: Mit dem heutigen Stand der Dinge würde man vieles vielleicht anders oder auch nicht mehr so machen. Das ist überhaupt keine Frage. Das ist richtig, aber eines ist klar: All diese Maßnahmen, die wir gesetzt haben, hatten ein Ziel, nämlich die Menschen zu schützen und vor allem Menschenleben zu retten. Das kann uns wohl niemand zum Vorwurf machen, ganz im Gegenteil. Dazu stehe ich und ich glaube, dazu stehen wir alle, dass das eines der höchsten Ziele ist, die wir zum damaligen Zeitpunkt im Auge hatten: Menschenleben zu retten. Die Zahlen zeigen, dass es weltweit über sieben Millionen Tote gab.
Ich möchte noch eines festhalten, nämlich dass Österreich ein Rechtsstaat ist, dass Entscheidungen, wie zum Beispiel auch Strafzahlungen, von Verwaltungsbehörden und auch Gerichten überprüft werden und dass es Verordnungs- und Gesetzprüfungsverfahren gegeben hat. Herr Dr. Posch hat es schon ausgeführt: Wenn Maßnahmen nicht ausreichend waren, dann wurden auch Verordnungen eben nicht erlassen. Ich denke, wir haben zum damaligen Zeitpunkt alles getan, um die Menschen zu schützen. In diesem Sinne, glaube ich, sollten wir auch in Zukunft darauf achten – es war vorhin schon die Vogelgrippe im Gespräch –, Schritte zu setzen, damit wir gut vorbereitet sind. Das haben der Herr Bundeskanzler und auch die Bundesregierung insofern getan, als dass Aufklärungsarbeit notwendig ist – Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Coronazeit, Studien der Akademie der Wissenschaften, unzählige Gutachten, Arbeitsgruppen, die genau das in Zukunft verhindern sollen. – Danke.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir an Corona erkennen können, dass es in Österreich Rechtsschutz gibt und insbesondere der Verfassungsgerichtshof seine Arbeit gut gemacht hat. Es hat letztendlich in einer schwierigen Situation ein Instrument gegeben, das kritisch, rechtsstaatlich auf die Gesetzgebung und auch auf die Verordnungen hinschaut und auch die Rechte der Bürger gewahrt hat. Ich halte das für einen ganz zentralen Punkt.
Insofern ist es auch wichtig hinzuschauen: Wie geht man mit bezahlten Strafen um? Da ist es ganz einfach: Wir haben in Österreich ein Rechtsschutzsystem. Das ist nicht für alle Personen gleich handelbar. Das ist uns bewusst, aber wenn ich ein Organmandat nicht bezahle, dann kommt ein normales Verwaltungsverfahren und dann kann ich in mehreren Instanzen meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Mir ist bewusst, das machen nicht alle und manche sagen: Ich zahle es, damit ich Ruhe habe. – Damit kann aber kein Rechtsschutz und kein Rechtsstaat aufrechterhalten bleiben, sondern wir haben auch die Verpflichtung, für die Demokratie etwas zu tun und das heißt, wenn man meint, dass eine Strafe zu Unrecht erfolgt ist, dann muss man sich auch dagegen wehren. Das ist auch Teil einer demokratischen Verantwortung, die jeder Staatsbürger und jeder Bewohner in diesem Land hat. Österreich schafft dafür eine Möglichkeit, indem wir ein Rechtschutzverfahren haben.
Ich möchte jetzt nicht über Corona reden. Es gibt für mich ein Argument, bei dem wir als Sozialdemokratie immer nicht zugestimmt haben. Das war die Aufhebung der Grundsätze mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz im Verhältnis zum Epidemiegesetz. Das war aus meiner Sicht ein Systemfehler. Die Schulschließungen waren ein Systemfehler. Das haben wir immer wieder kritisiert und ich denke, dass wir aus dem allen lernen müssen und wir wollen das so auch zur Kenntnis nehmen.
Ich denke, dass es auch wichtig ist, bei Volksbegehren bei der Wahrheit zu bleiben. Bei dem, was in dem Text geschrieben wurde, sind manche Dinge enthalten, die ich einfach nicht unterschreiben kann.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Es ist jetzt eh schon aus unterschiedlichen Richtungen einiges gesagt worden, darum versuche ich, es kurz zu halten, sofern mir das gelingt, weil mich vor allem eines bei dem Text des Volksbegehrens stört, was mich auch davon abhält, mich jetzt differenzierter damit auseinanderzusetzen. Das ist, dass selbst im Volksbegehren nicht differenziert wird, sondern es heißt einfach, es sollen alle Strafen zurückbezahlt werden. Das impliziert, dass auch alle Strafen zurückbezahlt werden müssen, die aufgrund richtig entstandener, also durch den Gesetzgeber richtig zustande gekommener, richtig verlautbarter, richtig kundgemachter und gebrochener Gesetze und Verordnungen bezahlt wurden. Das widerspricht einfach dem Grundwesen unseres Rechtsstaates. Es tut mir leid, aber über so etwas zu diskutieren finde ich einfach mühsam.
Was ich nicht mühsam finde und was sehr wohl passieren muss, ist, dass in dieser Zeit durch sowohl gesetzgeberische Maßnahmen als auch durch Maßnahmen aus der Verwaltung viele Menschen in Situationen gebracht wurden, die sie ausweglos fanden, in denen sie sich nicht zurechtfinden konnten, in denen sie eine Betroffenheit gespürt haben, sich im Zuge der Bewältigung dieser Krise nicht gehört fühlten. Das ist, glaube ich, schon ein wesentlicher Punkt, den wir aus diesem gesamten Prozess mitnehmen müssen. Ich glaube, aus diesem Sich-nicht-gehört-Fühlen oder Sich-nicht-wahrgenommen-Fühlen, Sich-nicht-ernstgenommen-Fühlen, resultiert sehr vieles dessen, was auch in Unterschriften unter diesem Volksbegehren und unter ähnlichen Volksbegehren zum Ausdruck gebracht werden soll. Das ist etwas, was man durchaus ernst nehmen muss, finde ich, und das ist etwas, was man durchaus auch in weitere Prozesse mitnehmen muss, weil das schon etwas Wesentliches ist, denn unser Rechtsstaat hat sehr gut funktioniert, aber er hat darunter gelitten, dass die Menschen die Prozesse nicht ernst genommen und nicht verstanden haben und wir haben die inneren Beweggründe der Menschen teilweise zu wenig verstanden und teilweise zu wenig ernst genommen.
Ich glaube, das ist einfach eine Situation, die wir aus dieser gesamten Krise schon als Learning mitnehmen müssen. Es ist einerseits zwar gut und wichtig, das Richtige schnell zu tun. Andererseits ist es aber auch unbedingt wichtig, begreiflich zu machen, wofür bestimmte Regelungen notwendig sind, und auch anzuerkennen, dass man mit gewissen Regelungen nicht immer einverstanden ist, dass man sie nicht akzeptieren will, damit man auch das Verständnis hat, dass sie trotzdem zu akzeptieren sind, denn es sind Gesetze, es sind die Regeln, die wir uns als Gesellschaft in einem demokratischen, in einem rechtsstaatlichen Prozess geben. Sie können überprüft werden, sie wurden auch überprüft. Ich glaube, wenn wir dieses Grundgerüst der gesellschaftlichen Ordnung verlassen, dann haben wir das Gegenteil von Ordnung, dann haben wir ein Chaos, dann haben wir Faustrecht, dann haben wir einfach keine gültigen Regelungen mehr.
Deshalb fällt es mir bei diesen Dingen einfach so schwer, wie es Professor Stöger sehr gut gemacht hat, den sachlichen Fokus zu halten, weil natürlich etwas Emotionales mitschwingt, aber das Emotionale darf niemals die Regeln des Zusammenlebens außer Kraft setzen wollen. Da hört dann das staatliche, das rechtsstaatliche Verständnis leider auf.
Obmannstellvertreter Dr. Nikolaus Scherak, MA bedankt sich bei Abgeordneter Prammer und stellt fest, dass niemand mehr zu Wort gemeldet ist.
Nach einem Blick in die Runde, um festzustellen, ob noch jemand etwas sagen möchte, erteilt er Herrn Sektionschef Posch das Wort.
Schlussstatement eines Experten
Dr. Albert Posch, LL.M.: Hoher Ausschuss! Vielleicht gestatten Sie mir zum Schluss noch, den Fokus auf das österreichische System der Verfassungsgerichtsbarkeit zu legen. Es wurde bereits angesprochen: Es ist ein System, ein Modell, für das wir international sehr beneidet und vielerorts sehr stark gelobt wurden und das Vorbild für viele andere Staaten war. Dieses System sieht vor, dass generelle Normen so lange anzuwenden sind, wie der VfGH sie nicht aufhebt. Das schafft ein Maximum an Rechtssicherheit und das ist gepaart mit einem sehr, sehr niederschwelligen Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich.
In Österreich kann jede Person, die einen Bescheid erhalten hat, über eine Bescheidbeschwerde an den VfGH herantreten. Jede Person, die individuell betroffen ist und der ein Umweg über einen Bescheid nicht zumutbar ist, kann an den VfGH herantreten. Dieses System hat sehr gut funktioniert und hat sich auch bewährt. Das beweisen nicht nur die aus der Sicht der Bundesregierung positiven Entscheidungen, sondern auch die wenigen negativen Entscheidungen und ich würde stark dafür plädieren, an diesem System bei aller Emotionalität nicht grundsätzlich zu schrauben. – Danke.
Obmannstellvertreter Dr. Nikolaus Scherak, MA bedankt sich bei Herrn Posch für dessen Worte und erteilt Herrn Marschall das Wort.
Abschließende Stellungnahme des Bevollmächtigten des Volksbegehrens
Mag. Robert Marschall: Ich frage mich jetzt: Was wollen Sie hier im Parlament jetzt machen? Wollen Sie das Volksbegehren wieder einmal abwürgen, so wie in 95 Prozent aller Volksbegehren? – Variante eins. Wollen Sie eine Volksabstimmung machen, damit Sie wissen, was der Souverän Österreichs dazu sagt?, oder wollen Sie, dass die Strafen halt doch teilweise oder zur Gänze zurückbezahlt werden?
Herr Abgeordneter Scherak hat ja schon gesagt, er könnte sich vorstellen, dass zumindest die Strafen des ersten Lockdowns zurückbezahlt werden. Was sagen die anderen vier Parteien dazu?
Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass es beim Impfpflichtgesetz nicht nur darum gegangen ist, ob wir jetzt ein Gesetz einhalten oder nicht. Das ist nicht so beliebig. Da ist es tatsächlich um Leben und Tod gegangen und es sind ja auch Tausende, wenn nicht Zehntausende Leute aufgrund dieser Giftspritze – möchte ich schon fast sagen, auf jeden Fall Gentherapie – gestorben. Das heißt, die Verweigerer haben ihr Leben geschützt und da sollte man vielleicht doch einen anderen Fokus - - (Zwischenruf der Abg. Blimlinger.) – Nein, alle nicht, wer weiß, welche Spritze Sie bekommen haben. Es hat ja sehr unterschiedliche Impfspritzen – oder wie immer man das bezeichnen mag – gegeben, aber es sind jedenfalls, das werden Sie mir vielleicht auch zugestehen, Tausende Leute daran gestorben. Manche sind gleich in der Impfstation umgekippt und mussten rausgetragen werden.
Es geht dabei also tatsächlich um Leben und Tod und die Frage ist jetzt: Wollen Sie zumindest teilweise dem Volksbegehren recht geben (Abg. Stöger: Das ist ja unwahr!) – ich habe Sie auch aussprechen lassen! –, oder wollen Sie es komplett abwürgen? Das ist die entscheidende Frage.
Obmannstellvertreter Dr. Nikolaus Scherak, MA bedankt sich bei Herrn Marschall.
Da niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließt Obmannstellvertreter Scherak die Debatte, bedankt sich bei den Expert:innen für deren Kommen und ersucht die Zuhörer:innen, den Sitzungssaal zu verlassen.
Weiters gibt der Obmannstellvertreter bekannt, dass der öffentliche Teil der Beratungen zu Tagesordnungspunkt 6 beendet sei, und unterbricht kurz die Sitzung.
Schluss des öffentlichen Teils von TOP 6: 11.58 Uhr