
Dienstag, 3. Dezember 2024, 14 Uhr
Bertha von Suttner | Lokal 4
Tagesordnung
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1.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu acht Angehörigen des Bundesheeres, von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP) (23/HA) |
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2.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu 250 Angehörigen des Bundesheeres und von bis zu 250 weiteren Angehörigen des Bundesheeres zur kurzfristigen Verstärkung, von bis zu 50 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) (10/HA) |
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3.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu fünf Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Militäroperation der Europäischen Union im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (8/HA) |
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4.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu 15 Angehörigen des Bundesheeres, von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation IRINI) (14/HA) |
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5.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten als Missionsangehörige und von bis zu vier weiteren Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten im Rahmen der integrierten Grenzverwaltungsmission der Europäischen Union in Libyen (EUBAM Libyen) (18/HA) |
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6.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu 10 Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevacc zur NATO-Mission Irak (NMI) (9/HA) |
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7.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Entsendung von bis zu 40 Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Initiative der NATO für den Kapazitätenaufbau im Bereich Verteidigung und Sicherheit zur Unterstützung von Jordanien (NATO DCBI-I JOR) (16/HA) |
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8.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten als Missionsangehörige und von bis zu vier weiteren Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten im Rahmen der beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (5/HA) |
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9.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu drei Polizistinnen und Polizisten und bis zu fünf Angehörigen des Bundesheeres als Beobachterinnen und Beobachter sowie von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM Georgien) (17/HA) |
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10.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu zehn Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac zur Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Republik Moldau (21/HA)
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11.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten und bis zu drei Angehörigen des Bundesheeres sowie von bis zu vier weiteren Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres bzw. von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac zur EU-Partnerschaftsmission in Moldau (EUPM Moldova) (15/HA) |
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12.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu drei Polizistinnen und Polizisten und bis zu fünf Angehörigen des Bundesheeres sowie von bis zu vier weiteren Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres und von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der EU-Mission in Armenien (EUMA) (19/HA) |
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13.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Entsendung von bis zu 10 Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten im Rahmen des Programmbüros der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Bischkek (Kirgisische Republik) (22/HA) |
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14.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu 150 Angehörigen des Bundesheeres, von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der operativen Reservekräfte ("Operational Reserve Force", ORF) für den multinationalen Friedenseinsatz im Kosovo (KFOR) und die EU-Militäroperation EUFOR ALTHEA (7/HA) |
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15.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung eines Kontingentes von bis zu 400 Angehörigen des Bundesheeres, von bis zu 250 weiteren Angehörigen des Bundesheeres zur kurzfristigen Verstärkung, von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der EU-Militäroperation EUFOR ALTHEA (6/HA)
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16.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung eines Kontingentes von bis zu 300 Angehörigen des Bundesheeres, von bis zu 250 weiteren Angehörigen des Bundesheeres zur kurzfristigen Verstärkung, von bis zu 30 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen des Multinationalen Friedenseinsatzes im Kosovo (KFOR) (13/HA) |
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17.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung einer Angehörigen oder eines Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres als Police Operations Liaison Officer und einer Angehörigen oder eines Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) (24/HA) |
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18.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu zehn Polizistinnen und Polizisten und von bis zu drei Angehörigen des Bundesministeriums für Justiz im Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX KOSOVO) (20/HA) |
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19.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu 10 Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac zur Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Republik Montenegro (4/HA) |
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20.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Fortsetzung der Entsendung von bis zu 30 Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union Mission in Mosambik (EUMAM Mozambique) (12/HA) |
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21.) |
Antrag des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluss der Bundesregierung betreffend Entsendung von bis zu 30 Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung, von bis zu 30 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und von bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres bei Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der Westafrikanischen Staaten des Golfes von Guinea (EUSDI GoG) (11/HA) |
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22.) |
Unterrichtung über die Nominierung der österreichischen Mitglieder und Ersatzmitglieder zum Ausschuss der Regionen für die Periode 2025 bis 2030 gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG (1/HA) |
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23.) |
Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Durchführung des Übungs- und Ausbildungsplanes 2023 aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) (25/HA) |
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24.) |
Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Vorlage des Übungs- und Ausbildungsplanes für das Jahr 2025 aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) (26/HA) |
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25.) |
Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung über die Entsendung zur Durchführung von Übungen und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung für das Jahr 2025 aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) (27/HA) |
Wien, 2024 12 02
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Obmann |
Aviso
Die Bundesministerin für Landesverteidigung wird dem Ausschuss für die Tagesordnungspunkte 1 bis 21 sowie 23 bis 25 und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten für die Tagesordnungspunkte 1 bis 22 zur Verfügung stehen.
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 7, 8 bis 13, 14 bis 19, 20 und 21 sowie 23 und 24 jeweils unter einem zu verhandeln.
Weiters ist vorgesehen, diese Sitzung bis 16 Uhr zu beenden.