1001/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2026
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Andreas Minnich, Petra Bayr, Nikolaus Scherak, Elisabeth Heiß, Agnes Sirkka Prammer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bericht über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) mit Österreich-Bezug an den Nationalrat

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sicherzustellen. Österreich ist der EMRK 1958 beigetreten. Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die Verletzungen der in der EMRK anerkannten Rechte geltend machen. Jedermann kann sich, nachdem er innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft hat, mit Beschwerden direkt an ihn wenden.

Die Rechtsprechung des EGMR und insbesondere seine Feststellung, dass im konkreten Fall EMRK‑Rechte verletzt wurden, können Gesetzesänderungen oder Änderungen der Vollzugspraxis erfordern. Die Rechtsprechung macht die EMRK so zu einem lebendigen Instrument, um neuen Herausforderungen zu begegnen sowie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu festigen.

Um die Entscheidungen des EGMR und mögliche konkrete Auswirkungen für Österreich mit größtmöglicher Transparenz und Sachlichkeit in einen öffentlichen Diskurs zu stellen, erscheint es zweckmäßig, dass der Nationalrat in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die aktuelle EGMR-Rechtsprechung mit Österreich-Bezug erhält, der sodann in öffentlichen Sitzungen behandelt werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat erstmals für die Jahre 2025 und 2026 sowie in der Folge alle zwei Jahre Bericht über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, an denen Österreich als Partei oder in sonstiger Weise am Verfahren beteiligt war, zu erstatten.

Der Bericht soll einen Überblick über diese Entscheidungen und einen kurzen inhaltlichem Aufriss der jeweiligen Entscheidung enthalten.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft