1004/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 14.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lukas Hammer, Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

 

betreffend UVP-Pflicht für große Rechenzentren

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die rasante technologische Entwicklung, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und der Digitalisierung, führt zu einem stark wachsenden Bedarf an digitaler Infrastruktur. Der Bau von Rechenzentren nimmt dabei drastisch zu. Ein aktuelles und besonders prominentes Beispiel hierfür ist das geplante Rechenzentrum in Kronstorf (Oberösterreich).

 

Für dieses Projekt wurden nach einer ersten Phase (mit einer geplanten Anschlussleistung von rund 150 Megawatt) Erweiterungspläne bekannt, die im Endausbau eine Anschlussleistung von bis zu 500 Megawatt auf einer Fläche von rund 50 Hektar umfassen könnten. Rechnerisch entspricht dies im Vollausbau einem enormen Strombedarf – vergleichbar mit einem wesentlichen Teil des Jahresstrom-verbrauchs eines ganzen Bundeslandes wie Oberösterreich – sowie massiven Eingriffen durch Flächenversiegelung und Kühlwasserbedarf (z. B. Einleitung in die Enns).

 

Darüber hinaus wurde im Sommer bekannt, dass offenbar auch im Burgenland die Errichtung eines großen Rechenzentrums – so wie in Kronstorf ebenfalls durch Google – geplant ist.

 

Diese aktuellen Projekte offenbaren eine gravierende Gesetzeslücke im österreich-ischen Umweltrecht:

 

  1. Fehlender Tatbestand: Rechenzentren sind im geltenden UVP-G derzeit nicht als eigener Genehmigungstatbestand verankert.
  2. Umgehung durch gestaffelte Ausbaustufen: Großprojekte dieser Art werden oft in kleineren Etappen eingereicht, wodurch die gesetzlichen Schwellenwerte für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Einzelfall formal unterschritten werden können. Die tatsächlichen, kumulierten Gesamtauswirkungen des Vollausbaus werden im Vorfeld behördlich oft nicht als Gesamtheit geprüft.

Im Ergebnis führt das dazu, dass bei einem Megaprojekt wie Kronstorf keine UVP-Pflicht bestand. Damit fehlt auch eine umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft.

 

Neben dem Flächenfraß und dem Wasserhaushalt stellt auch der enorme Stromver-brauch einen kritischen Faktor dar. Rechenzentren dieser Dimension sind nicht nur gewaltige Stromabnehmer, sie greifen tief in das nationale Übertragungs- und Verteilernetz ein.

 

Um künftig sicherzustellen, dass Großprojekte dieser Größenordnung transparent, ökologisch verträglich und netzverträglich abgewickelt werden und auch die Zivil-gesellschaft entsprechend eingebunden  wird, braucht es rasch eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene.

 

Digitale Abhängigkeit

 

Die aktuellen Projekte stehen für einen Trend, der weit über den Einzelfall hinaus-geht. Der Ausbau von Rechenzentren in Europa wird derzeit fast ausschließlich von wenigen außereuropäischen Konzernen getragen, die dafür jährlich mehrere hundert Milliarden US-Dollar investieren. Europäische Anbieter halten am eigenen Heimmarkt nur noch rund 15 Prozent Marktanteil.

 

Wer die Rechenzentren betreibt, bestimmt über Verfügbarkeit, Preise, Zugriffsregeln und die Anwendbarkeit fremder Rechtsordnungen. Das betrifft die Datensouveränität von Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung ebenso wie die Resilienz kritischer Infrastruktur. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Abhängigkeiten offen als politisches Druckmittel eingesetzt werden, ist diese Verwundbarkeit ein Sicherheitsrisiko. Österreich stellt dabei knappe Ressourcen wie Fläche, Wasser und Strom für eine Infrastruktur bereit, über deren Nutzung es kaum mitentscheidet, während Wert-schöpfung und Kontrolle außerhalb Europas verbleiben. So hält auch die Deutsche Bank fest: „Unternehmen scheinen sich in einem Wettrüsten zu befinden und investieren teilweise nur deshalb massiv, weil es die Konkurrenz ebenfalls tut. […] Historische Beispiele zeigen, dass großangelegte Infrastrukturprojekte häufig zu Überkapazitäten führen.“

 

Mit dem Ziel echter digitaler Souveränität ist eine ungesteuerte Ansiedlung außer-europäischer Rechenzentren freilich nicht vereinbar, vielmehr führt sie zu neuen Abhängigkeiten. Um hier den Überblick zu behalten und proaktiv zu steuern, braucht es einen laufend aktualisierten nationalen Masterplan für Rechenzentren. Darin ist auch unter dem Blickwinkel digitaler Souveränität zu klären, welche Konzerne Rechenzentren wo errichten und wie sichergestellt wird, dass Standortvorteile Österreichs nicht einseitig außereuropäischen Konzernen zugutekommen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die der Bundesminister für Land- und Forst-wirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufge-fordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) zuzuleiten, welche folgende Punkte sicherstellt:

 

  1. Einführung eines eigenen UVP-Tatbestands für Rechenzentren im UVP-G, um diesen ressourcenintensiven Bautyp künftig bundesweit einheitlich und rechtssicher zu erfassen.
  2. Festlegung geeigneter Schwellenwerte – anknüpfend an die elektrische Anschlussleistung (Schwellenwert von 50 Megawatt Anschlussleistung) –, ab deren Überschreitung eine zwingende UVP-Pflicht greift.
  3. Verpflichtende Gesamtbewertung von Ausbaustufen, sodass spätere Erweiterungen von Anfang an in die Umwelt- und Kapazitätsprüfung einbezogen werden, um ein Aufteilen von Projekten (Stückelung) zu verhindern.
  4. Integration der Energieversorgungssicherheit und Netzverträglichkeit als fixen Prüfstein im Rahmen der UVP, um sicherzustellen, dass der Strombedarf die regionale und nationale Versorgungssicherheit nicht gefährdet, Energie-effizienzstandards eingehalten werden und Abwärmepotenziale optimal genutzt werden.

Darüber hinaus wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, einen jährlich anzupassenden Nationalen Masterplan für Rechenzentren zu erstellen, in dem auch eine kumulative Betrachtung erfolgt, wenn mehrere Projekte in einer Region geplant werden und der Vorgaben für eine Förderung digitaler Souveränität enthält.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.