1005/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 14.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sicherstellung der Donauschifffahrt

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der mit der menschengemachten Klimakrise in Zusammenhang stehende extreme Hitzesommer 2026 hat auch zu anhaltenden extremen Niederwasserverhältnissen an der Donau geführt. Dies beeinträchtigt nicht nur die Ökologie, sondern auch die Schifffahrt in einem bislang beispiellosen Ausmaß.

Zugleich macht die Klimakrise die Grenzen der Atomkraft deutlich: Die Atomkraftwerke in den Donau-Anrainerstaaten im Unterlauf sind auf große Mengen an Kühlwasser aus der Donau angewiesen. Das ungarische Atomkraftwerk Paks etwa benötigt mit seinen bislang vier Reaktorblöcken im Vollbetrieb rund 100.000 Liter Kühlwasser aus der Donau – pro Sekunde! Der niedrige Wasserstand der Donau verdeutlicht damit die Verwundbarkeit dieser Form der Energiegewinnung in Krisensituationen. Eine Abschaltung der Kraftwerke stand zeitweise im Raum.

An mehreren betroffenen AKW-Standorten in Ungarn, Rumänien und Bulgarien wurde und wird daraufhin versucht, die Kühlwasserversorgung durch bauliche Veränderungen an den Anlagen sowie durch wasserbauliche Eingriffe in den Donaustrom zu sichern bzw. zu verbessern. Dies geschieht teilweise auch durch das Aussetzen ökologisch wichtiger Betriebsauflagen, mit entsprechenden Folgen für die Gewässerökologie.

Beim AKW Paks wurde neben kurzfristigen Notmaßnahmen auch mit der Errichtung einer permanenten Sohl- bzw. Grundschwelle begonnen. Dafür sollen rund 150.000 Kubikmeter Material quer über den gesamten Donaustrom eingebracht werden. Die Schwelle soll letztlich ähnlich einer Stauhaltung den Wasserstand im Bereich der Kühlwasserentnahme dauerhaft um bis zu einen Meter anheben. Eine provisorische Sohlschwelle, die in ungarischen Medien durchaus treffend als „Donau-Sperrwerk“ bezeichnet wurde, konnte unter Einsatz des Militärs bereits Ende August 2026 fertiggestellt werden.

Diese Maßnahmen haben gravierende Auswirkungen sowohl auf die Donau-Schifffahrt als auch auf den ökologischen Zustand des Flusses.

Die Schifffahrt auf dem entsprechenden Donauabschnitt in Ungarn wurde bereits im Zuge der Notmaßnahmen zur Sicherung der Kühlwasserversorgung des AKW gesperrt. Aufgrund der Errichtung des dauerhaften Sohlschwellenprojekts, für das die erforderlichen Genehmigungsverfahren teilweise erst begleitend bzw. nachträglich durchgeführt werden, bleibt die Sperre aufrecht, obwohl die Kühlwasserversorgung des AKW inzwischen längst wieder sichergestellt ist. Die Sperre soll jedenfalls bis Ende November 2026 bestehen bleiben und stellt Schifffahrt und Logistik bereits jetzt vor erhebliche Herausforderungen.

Doch auch nach Fertigstellung der Sohlschwelle in der von Ungarn bislang vorange-triebenen definitiven Form würden Schifffahrt und Gewässerökologie dauerhaft schwer beeinträchtigt. Die Zahl der schiffbaren Tage in diesem Donauabschnitt und damit auf der Wasserstraße Donau insgesamt würde sich nach derzeitigen Einschätzungen nahezu halbieren. Die Schifffahrt auf dieser wichtigen europäischen Verkehrsachse wäre damit im Mittel mehr als die Hälfte des Jahres nicht mehr sinnvoll möglich.

Da diese Entwicklung zudem mit mehreren internationalen Verpflichtungen kollidiert, sind mittlerweile sowohl die Donaukommission als auch die Europäische Kommission – der betroffene Abschnitt ist Teil einer Kernstrecke des Transeuropäischen Verkehrsnetzes – aktiv geworden. Auch die Anrainerstaaten der Donau haben sich im Rahmen der Europäischen Donauraumstrategie an die zuständigen politischen Akteure und Behörden in Ungarn gewandt.

Von konkreten Ergebnissen, die die dramatischen Auswirkungen dieses Vorhabens auf die Schifffahrt und die Umwelt angesichts der hohen Dringlichkeit rasch und wirksam abwenden, ist bislang jedoch nichts bekannt.

Eine sichere, zuverlässige und planbare Schifffahrt auf der Donau – sowohl während der laufenden Bauarbeiten als auch darüber hinaus – sowie eine tragfähige und ökologisch verantwortungsvolle Lösung müssen im zentralen und dringlichen Interesse Österreichs liegen. Dies gilt insbesondere für das für Schifffahrt und Verkehr zuständige Mitglied der Bundesregierung.

Einseitige und mehrfach nachteilige Eingriffe in diesen für Österreich und Europa zentralen Verkehrsweg, wie sie derzeit im Raum Paks erfolgen, stehen nicht nur im Widerspruch zu internationalen Vereinbarungen, sondern auch den europäischen und nationalen Zielen einer nachhaltigen Verlagerung von Verkehr auf die Wasserstraße entgegen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur werden angesichts der hohen strategischen Bedeutung der Donau als leistungsfähige, sichere und verlässliche Wasserstraße sowie als wertvoller Naturraum, somit als österreichische und europäische Lebensader, dazu aufge-fordert, mit Nachdruck und hoher Dringlichkeit

·         sich auf bilateraler und europäischer Ebene für die rasche Wiederherstellung der vollständigen Schiffbarkeit der Donau bei Paks einzusetzen,

·         eine umfassende grenzüberschreitende Prüfung der Auswirkungen der dortigen Maßnahmen auf Schifffahrt, Gewässerökologie und Wirtschaft einzufordern,

·         auf eine Aussetzung weiterer Bauphasen bis zu dieser unabhängigen fachlichen Neubewertung hinzuwirken,

·         die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips sicherzustellen und alternative Lösungen zu prüfen, bei denen Schifffahrt und Ökologie gleichermaßen berücksichtigt werden,

·         betroffene Industrie, Häfen, Schifffahrtsunternehmen und Umweltfachleute aktiv in die Lösungsfindung einzubinden,

·         die wirtschaftlichen Auswirkungen auf österreichische Unternehmen systematisch zu erfassen und auf europäischer Ebene zu thematisieren,

·         die Anstrengungen für die Entwicklung und Markteinführung niederwasser-angepasster Transportmittel für den Gütertransport auf der Donau deutlich zu intensivieren.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgeschlagen.