1011/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Meri Disoski, Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Etablierung von Cyberambulanzen zur gerichtsfesten Beweissicherung bei digitaler Gewalt

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Digitale Gewalt ist längst eine eigenständige und besonders belastende Form geschlechtsspezifischer Gewalt geworden und eine ernst zu nehmende Bedrohung für uns als Gesellschaft. Sie reicht von digitalem Stalking, Hate Speech, Dick Pics und Sextortion, über KI-generierte Bildmanipulationen und Deepfakes bis hin zum Filmen, Fotografieren und Verbreiten schwerster Sexualdelikte. Die Digitalisierung erweitert Tatmöglichkeiten und Gewaltformen rasant. Zugleich endet Gewalt nicht mit der eigentlichen Tat: Jede Speicherung, jeder Besitz, jede Weitergabe und jeder neuerliche Abruf digitaler Inhalte kann Gewaltbetroffene erneut verletzten und zu langfristiger (Re-)Traumatisierung, psychischer Belastung und Freiheitseinschränk-ung führen. Frauen und Mädchen sind dabei besonders stark von Cyber-Gewalt betroffen: Jede dritte Frau erfährt mindestens einmal im Jahr digitale Gewalt, bei den 15 bis 18-Jährigen sind es gar zwei Drittel[1]. Die Täter können Unbekannte im Internet oder der eigene Partner, Ex-Mann, Arbeitskollege, Bruder oder Freund sein.

 

Besonders erschütternd sind Fälle, in denen Männer ihre Ehefrau, Lebensgefährtin oder eine andere nahstehende Frau systematisch betäuben, vergewaltigen, dabei filmen oder fotografieren und die Aufnahmen anschließend online verbreiten oder mit anderen Tätern als Trophäe teilen. Internationale Ermittlungen und Recherchen zeigen, dass solche Taten System haben. In Österreich haben bereits drei solcher Fälle in Tirol, Niederösterreich und Oberösterreich Schlagzeilen gemacht[2][3]. Gerade der Fall des Niederösterreichers, der mittlerweile als der „österreichische Pelicot“ bezeichnet wird[4], verdeutlicht die Herausforderungen der Strafverfolgung digitaler Gewalt: Der damals 42-jährige Mann hatte 2014 seine Partnerin heimlich betäubt, vergewaltigt und Aufnahmen der Taten online verbreitet. Er stand dabei mit einem deutschen Täter aus Niedersachen in Kontakt, der ihm Anleitungen zur Betäubung und Vergewaltigung gab, sedierende Substanzen zusandte und im Gegenzug Bilder der vergewaltigten Österreicherin erhielt[5]. Trotz der schweren Vorwürfe konnten dem Niederösterreicher nur zwei Taten nachgewiesen werden. Seine Strafe fiel ent-sprechend milde aus: „sieben Jahre Haft, bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren, also nicht einmal die Halbstrafe für eine zerstörte Existenz. Die Frau erhielt 10.000 Euro, den Rest muss sie im Zivilverfahren einklagen.“[6]

 

Gerade bei digitaler Gewalt entscheidet die Qualität der digitalen Beweise darüber, ob Straftaten erfolgreich verfolgt und verurteilt werden können. Digitale Spuren und Dateien können in kürzester Zeit verändert, manipuliert, gelöscht oder auf ausländ-ische Server verlagert werden. Ihre korrekte Sicherung und Dokumentation erfordern hochspezialisierte IT-forensische Expertise. Fehlen Ressourcen für eine profession-elle und gerichtsfeste Beweissicherung, ist es schwierig, Täter trotz dokumentierter Gewalttaten angemessen zu verurteilen. Die Integrität digitaler Beweismittel ist ebenso für polizeiliche Schutzmaßnahmen wie Annäherungs- und Betretungsverbote oder einstweilige Verfügungen entscheidend. Österreich liegt bei der digitalen Forensik jedoch „zu weit“ hinten, kritisiert Rechtsanwältin Sonja Aziz, die die Frau des Niederösterreichers vertrat[7]. Diese Schwachstelle im Strafverfolgungs- und Rechtssystem muss angesichts der rasanten Digitalisierung umgehend geschlossen werden.

 

Mit den 2024 unter Türkis-Grün etablierten Gewaltambulanzen verfügt Österreich bereits über ein erfolgreiches Modell, um körperliche Verletzungen nach Gewalttaten forensisch zu untersuchen und gerichtsfest zu dokumentieren. Dieses Prinzip muss angesichts des Ausmaßes digitaler Gewalt auf den digitalen Raum übertragen werden. Analog zu Gewaltambulanzen braucht es österreichweite Cyberambulanzen, die digitale Beweise digitalforensisch sichern, rekonstruieren und dokumentieren sowie für Gerichts- und Strafverfahren verwertbar und rechtssicher aufbereiten.

 

Dabei geht es nicht darum, die Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden zu ersetzen. Die technische Entwicklung im Bereich digitaler Kommunikationstechnologie ist jedoch so dynamisch, dass weder Gewaltschutzzentren noch Polizei und Justiz sämtliche Spezialgebiete der IT-Forensik laufend und vollständig selbst abdecken zu können. Die IT-Forensik ist ein hochspezialisiertes Fachgebiet, dessen Methoden und Werkzeuge sich kontinuierlich weiterentwickeln. Eine bundesweit etablierte Infrastruktur mit entsprechend ausgebildeten Expert:innen ist daher eine notwendige Ergänzung zur Durchsetzung des Gewaltschutzgesetzes. Wie Gewaltambulanzen können Cyberambulanzen zudem als Drehscheibe zu weiterführender Beratung, Betreuung sowie juristischer wie psychosozialer Prozessberatung fungieren.

 

Erst im Juli dieses Jahres hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass der Staat haftet, wenn die Polizei Opfer von Partnergewalt nicht ausreichend und recht-zeitig schützt und notwendige Gefahrenabwehrmaßnahmen unterlässt[8]. Diese staatliche Pflicht gilt es auch im digitalen Raum zu erfüllen. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen die Fälle aus Tirol und Niederösterreich, in denen Frauen von ihrem eigenen Partner missbraucht und online zur Schau gestellt wurden[9].

 

Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sieht gesetzliche Maßnahmen gegen digitale Gewalt vor, etwa im Zusammenhang mit Deepfakes. Auf Druck der Grünen wird nun ein eigener Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe von Bild- und Videoaufnahmen sexueller Gewalttaten geprüft[10]. Solche Nachschärfungen können jedoch nur wirken, wenn digitales gewalttätiges Bild- und Videomaterial gerichtsfest als Beweis dokumentiert werden kann. Andernfalls bleiben Gesetzestexte gut gemeinte Absichten, Verurteilungsraten niedrig und Opferrechte auf der Strecke.

 

Bundesweit operierende Cyberambulanzen würden im Kampf gegen Gewalt gleich mehrfach wirken: Sie stärken den Opferschutz durch rasche professionelle forensische Unterstützung bei der Sicherung digitaler Beweise, verbessern die Qualität strafrechtlicher Ermittlungen und erhöhen damit die Chancen auf erfolgreiche Strafverfolgung und Verurteilung. Dies wirkt auch präventiv: Potenzielle Täter müssen damit rechnen, dass digitale Spuren gerichtsfest rekonstruiert, gesichert, analysiert und Straftaten konsequent verfolgt werden. Denn nicht allein die Scham, sondern auch die Angst vor Entdeckung, Strafverfolgung und rechtlicher wie gesellschaftlicher Verurteilung muss auf die Täterseite wechseln – im analogen wie im digitalen Raum.

 

Die flächendeckende Einrichtung von Cyberambulanzen ist damit wesentlicher Baustein einer wirksamen Strategie gegen digitale und geschlechtsspezifische Gewalt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, die Bundes-ministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, umgehend die bundesweite Etablierung von Cyberambulanzen in die Wege zu leiten und die dafür erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und budgetären Voraussetzungen zu schaffen. Ziel ist es, Betroffenen digitaler Gewalt einen niederschwelligen Zugang zu unabhängiger IT-forensischer Unterstützung zu ermöglichen, damit digitale Beweise zeitnah, professionell und gerichtsfest gesichert, dokumentiert und für Straf- und Zivil-verfahren nutzbar gemacht werden können.

 

Dabei sollen insbesondere

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.



[1] Gemeinsam gegen Cyber-Gewalt - Dachverband Frauen- und Mädchenberatung

[2] Wie Recherchen über ein internationales Vergewaltigernetzwerk zum "niederösterreichischen Fall Pelicot" führten -dieStandard - derStandard.at › dieStandard

[3] Frau in Oberösterreich nach sexuellem Missbrauch gestorben - Panorama - derStandard.at › Panorama

[4] Der "österreichische Pelicot": Betäubt, vergewaltigt und gefilmt | Kurier

[5] Vergewaltigung unter Betäubung – Pelicot-Fall in Österreich | Thema 24.11.2025

[6] Drug Rape: Gisele Pélicot ist überall. Auch in Österreich - FALTER

[7] Sexualstrafrecht: Justizministerium richtet Arbeitsgruppe ein - news.ORF.at

[8] https://on.orf.at/video/14332289/16126004/ogh-gibt-gewaltopfer-recht

[9] Wie Recherchen über ein internationales Vergewaltigernetzwerk zum "niederösterreichischen Fall Pelicot" führten -dieStandard - derStandard.at › dieStandard; Nach Kritik: Österreich beteiligt sich nun an Polizei-Operation gegenVergewaltigungsnetzwerke - Panorama - derStandard.at › Panorama

[10] Nach Kritik: Österreich beteiligt sich nun an Polizei-Operation gegen Vergewaltigungsnetzwerke - Panorama -derStandard.at › Panorama