1012/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde
betreffend eine nationale Sicherheits- und Aufklärungsoffensive gegen KI-gestützte Cyberkriminalität für kleine und mittlere Unternehmen und die Bevölkerung
BEGRÜNDUNG
Cyberkriminalität ist in Österreich seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Der am 27. August 2026 präsentierte Cybercrime-Report 2025 des Bundeskriminalamts weist 63.459 angezeigte Delikte aus. Besonders im Fokus stehen Formen des Investitionsbetrugs mit einer Schadenssumme von rund 120 Millionen Euro. Das Bundeskriminalamt nennt als aktuelle Entwicklung ausdrücklich den Einsatz Künstlicher Intelligenz. KI wird unter anderem zur Erstellung betrügerischer Inhalte und von Deepfakes sowie zur Automatisierung und Professionalisierung komplexer Betrugsmodelle genutzt.[1]
Auch Unternehmen spüren diese Verschiebung. In der KPMG-Studie „Cybersecurity in Österreich 2026“ berichten 47 Prozent der 1.396 befragten Unternehmen, dass KI verstärkt bei Angriffen eingesetzt wird, 50 Prozent sehen KI-gestützte Angriffe als größte Herausforderung. Jeder achte Angriff war erfolgreich, die häufigsten Einfallstore bleiben Schadsoftware per E-Mail (78 Prozent) und Phishing über Links (69 Prozent). Der Anteil der Unternehmen, die über kompromittierte Dienstleister oder Lieferanten angegriffen wurden, hat sich binnen eines Jahres auf 22 Prozent verdoppelt.[2] Nach Zählung im Cyber Security Report von Check Point Software Technologies waren österreichische Organisationen 2025 im Schnitt 1.665 Angriffen pro Woche ausgesetzt, um zwölf Prozent mehr als im Jahr davor.[3]
Künstliche Intelligenz verändert die Bedrohungslage auf zwei Ebenen. Die erste Ebene ist der Mensch als Ziel. Phishing-Nachrichten sind heute fehlerfrei, personal-isiert und in perfektem Deutsch verfasst. Stimmen von Geschäftsführer:innen, Angehörigen oder Behördenmitarbeiter:innen lassen sich aus wenigen Sekunden Tonmaterial klonen, Videoanrufe mit gefälschten Gesichtern sind mit frei verfügbaren Werkzeugen möglich. Der klassische „Chef-Betrug“ und der „Enkeltrick“ erhalten damit eine Qualität, gegen die die bisherigen Erkennungsregeln (Rechtschreibfehler, unpersönliche Anrede, fremde Absender) nicht mehr helfen. Betroffen sind Buch-haltungen von Kleinbetrieben ebenso wie ältere Menschen, die per Telefon oder Messenger kontaktiert werden.
Die zweite Ebene ist die Technik als Ziel. Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnte in einem Bericht des Handelsblatts am 3. August 2026, dass aktuelle KI-Modelle erhebliches Potenzial beim Auffinden von Sicher-heitslücken zeigen, diese eigenständig ausnutzen und mehrere Angriffsschritte zu einer durchgehenden automatisierten Operation verketten können. Die Folge ist eine höhere Skalierbarkeit von Angriffen bei sinkenden Einstiegshürden.[4] Für einen Betrieb bedeutet das, dass die Zeit zwischen dem Bekanntwerden einer Sicherheitslücke und ihrer massenhaften Ausnutzung von Wochen auf Stunden schrumpft, dass Schadsoftware ohne Fachwissen erzeugt und laufend verändert werden kann und dass automatisierte Suchläufe jeden schlecht gewarteten Router, jede offene Fernwartung und jeden Webshop finden. Ein Kleinbetrieb, der bisher schlicht zu klein war, um als Ziel interessant zu sein, ist heute ein automatisiert auffindbares Ziel. Hinzu kommt eine neue Angriffsfläche in den Unternehmen selbst, wenn KI-Assistenten und Chatbots eingesetzt werden, deren Eingaben manipuliert werden oder über die vertrauliche Daten abfließen können.
Auf diese Lage ist die bestehende Struktur nicht ausgelegt. Die NIS-2-Richtlinie und ihre nationale Umsetzung erfassen grundsätzlich erst mittlere und große Unternehmen in bestimmten Sektoren.[5] Die große Mehrheit der österreichischen Betriebe, die Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen, unterliegt keinerlei verbindlicher Sicherheitsstruktur und hat in der Regel weder IT-Personal noch Budget für externe Beratung. Die Bevölkerung wiederum ist auf ein Nebeneinander von Informationsangeboten und Meldestellen angewiesen, die für die Betroffenen kaum unterscheidbar sind. Die vorhandenen Initiativen, etwa KMU.DIGITAL, die Cyber-Security-Hotline der Wirtschaftskammer, Watchlist Internet oder Saferinternet.at, leisten wertvolle Arbeit, sind aber überwiegend auf das bisherige Bedrohungsbild ausgerichtet.
Gegen KI-gestützte Angriffe hilft in erster Linie Wissen. Wer weiß, dass eine Stimme gefälscht sein kann, ruft zurück. Wer weiß, dass Sicherheitsupdates binnen Stunden eingespielt werden müssen, tut es. Aufklärung, Schulung und ein niederschwelliger technischer Grundschutz sind daher die wirksamste und zugleich kostengünstigste Maßnahme, um Schäden in Millionenhöhe zu verhindern. Sie sind eine gesamt-staatliche Aufgabe und es darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, ob ein Betrieb oder eine Person auf das richtige Angebot stößt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, wird aufgefordert, eine nationale Sicherheits- und Aufklär-ungsoffensive gegen KI-gestützte Cyberkriminalität umzusetzen, die insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.
[1] https://www.bundeskriminalamt.at/newsb0e5.html?id=423074733843546346386f3d
[2] KPMG Austria, Cybersecurity in Österreich 2026, https://kpmg.com/at/de/media/publications/cybersecurity-studie.html
[3] Check Point Software Technologies, Cyber Security Report 2026 (14. Ausgabe), 30.1.2026, Österreich-Zahlen zitiert nach itwelt.at, https://itwelt.at/news/cyber-security-report-12-prozent-mehr-cyberangriffe-in-oesterreich-im-jahr-2025/
[4] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kuenstliche-intelligenz-sicherheitsbehoerden-warnen-vor-welle-ki-gestuetzter-cyberattacken/100243667.html; Zusammenfassung u.a. https://www.it-boltwise.de/bsi-warnt-ki-kann-cyberangriffe-skalieren-und-sicherheitsluecken-automatisiert-ausnutzen.html
[5] Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie); nationale Umsetzung durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG).