1016/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde
betreffend EU-Emissionshandel stärken statt abschwächen
BEGRÜNDUNG
Der europäische Emissionshandel (ETS) ist eines der wirksamsten Klimaschutz-instrumente der EU. Die vom ETS erfassten Emissionen sind seit 2005 um 51 Prozent gesunken, deutlich stärker als die EU-Emissionen insgesamt. Genau dieses Instrument will die Europäische Kommission jedoch mit ihrem am 17. Juli 2026 vorgelegten Reformvorschlag[1] abschwächen, anstatt es zu stärken.
Die von der Kommission vorgeschlagene Reform sieht mehrere Maßnahmen vor, die in ihrer Summe eine strukturelle Überversorgung des Zertifikatemarkts und damit eine Schwächung des CO2-Preissignals befürchten lassen.
Konkret sieht der Vorschlag unter anderem eine Verlangsamung des linearen Reduktionsfaktors (LRF), der die jährliche Verknappung der Zertifikatsmenge bestimmt, vor. Dieser soll ab 2031 von ursprünglich 4,4 Prozent auf 3,7 Prozent, ab 2036 auf 1,7 Prozent sinken. Die Zertifikatsmenge schrumpft dadurch langsamer. Laut Zahlen des Öko-Instituts würde das innerhalb der EU zwischen 2031 und 2040 rund 38 Prozent mehr Zertifikate bedeuten als nach geltendem Recht – und damit auch mehrere Millionen Tonnen an zusätzlichen CO2-Äquivalenten[2]. Parallel dazu soll auch die Marktstabilitätsreserve (MSR) ausgesetzt werden. Die MSR nahm bei einem Überangebot bislang Zertifikate vom Markt, alles über 400 Millionen Zertifikate wurde gelöscht. Künftig sollen diese Überschüsse jedoch im System bleiben. Neue Zertifikate soll es nun außerdem bis 2048 geben anstatt bis 2039 – und damit nur zwei Jahre, bevor die EU Klimaneutralität erreichen will. Darüber hinaus wird der Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung in vom CBAM erfassten Sektoren um vier Jahre von 2034 auf 2038 verschoben werden.
Die Kommission reagiert damit auf den Druck aus diversen Industrievertretungen, der in den vergangenen Monaten enorm zugenommen hat. Dabei geht dieser Druck an der eigentlichen Ursache vorbei: Denn die bisherigen Emissionsreduktionen im ETS sind zum überwiegenden Teil der Stromerzeugung zuzurechnen, während in der produzierenden Industrie seit Einführung des Systems im Jahr 2005 zu wenig passiert ist. Die jetzt geplanten Abschwächungen lösen dieses Problem nicht. Im Gegenteil: Sie entwerten die Investitionen jener Industriebetriebe, die bereits in ihre Dekarbonisierung investiert haben. Studien zeigen darüber hinaus, dass das ETS bislang nur begrenzte Auswirkungen sowohl auf Unternehmensrentabilität als auch Beschäftigung hatte. Das eigentliche Problem sind also nicht zu wenig Gratis-zertifikate, sondern zu wenig gezielte Investitionsanreize.
Den angebotsausweitenden Maßnahmen stehen zwar auch positive Elemente gegenüber, wie beispielsweise eine verpflichtende Zweckbindung eines Teils der ETS-Einnahmen für Dekarbonisierungsmaßnahmen sowie eine Investitions-verpflichtung für Gratiszertifikate. Auch die (wenn auch moderate) Ausweitung der Luftverkehrsegelungen sowie die Einbeziehung von Privatjets im Bereich des Flugverkehrs sind längst überfällig. Diese Ansätze gilt es zu stärken, nicht durch gleichzeitige Verwässerung der Reduktionspfade zu konterkarieren.
Für die Vereinbarkeit der Reform mit den EU-Klimazielen ist vor allem das Zusam-menspiel aus den Maßnahmen relevant. Werden viele angebotsausweitende Maßnahmen kombiniert, droht ein struktureller Überschuss an Zertifikaten, der die Steuerungswirkung des ETS untergräbt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasser-wirtschaft, wird aufgefordert, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine Stärkung des EU-ETS im Einklang mit den europäischen Klimazielen einzusetzen, insbesondere indem
- der lineare Kürzungsfaktor nicht abgeschwächt, sondern im Einklang mit den EU-Klimazielen für 2040 auf einem ambitionierten Niveau gehalten wird,
- eine vollständige Zweckwidmung der ETS-Einnahmen für Dekarbonisierungs-maßnahmen vorangetrieben und für Österreich transparent umgesetzt wird,
- die Investitionsverpflichtung für Gratiszertifikate gestärkt und die Vergabe von Gratiszertifikaten auch an Standort- und Beschäftigungsgarantien geknüpft wird sowie
- Verwässerungen und Aufschiebungen, die die Erreichung der Klimaziele gefährden, abgelehnt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.