1017/A XXVIII. GP

Eingebracht am 23.09.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauch-steuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) und das Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022) geändert werden (Energiekosten Entlastungspaket - Halbierung der MÖSt und Abschaffung der CO2-Bepreisung)

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) und das Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhaus-gasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022) geändert werden (Energiekosten Entlastungspaket - Halbierung der MÖSt und Abschaffung der CO2-Bepreisung)

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung des Bundesgesetzes über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022)

 

Das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022), BGBl. Nr. 630/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2026, wird wie folgt geändert:

 

Nach § 63 wird folgender § 64 samt Abschnittsüberschrift angefügt:

 

„15. Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei Treibstoffen 2026

 

§ 64. Die Steuersätze für

a) Benzin gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a

b) Gasöl gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a

werden von 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 halbiert.“

 

Artikel 2

Änderung des Bundesgesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022)

 

Das Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgas-emissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022), BGBl. I Nr. 10/2022, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026, wird wie folgt geändert:

 

Nach § 34 wird folgender § 35 samt Überschrift eingefügt:

 

„Außerkrafttreten

 

§ 35. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2026 außer Kraft."

 

 

Begründung

 

Allgemeiner Teil

 

 

Die Treibstoffpreise erreichen derzeit neue Höhenflüge. Die anhaltenden Eskalationen am Persischen Golf und die Sorgen um die Ölversorgung lassen den Dieselpreis weiter in bisher unbekannte Höhen steigen. Am Donnerstag, den 17.09.2026 legte er laut Daten der E-Control in Österreich auf 2,279 Euro je Liter zu und stand damit so hoch wie noch nie.[1]

 

Ein Dieselpreis von mehr als 2,20 Euro pro Liter ist für Pendler, Familien und vor allem für die vielen Betriebe, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, eine enorme Belastung. Das trifft nicht nur die Autofahrer, sondern verteuert in weiterer Folge auch Transporte, Logistik, Produktion und letztlich zahlreiche Waren und Dienstleistungen.

 

Der Preis für Superbenzin ist zwar etwas niedriger, bewegt sich aber scharf an der zwei Euro-Marke.

 

Wie an den Zapfsäulen den leidgeprüften Autofahrern tagtäglich vor Augen geführt wird, erweisen sich die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Treibstoffpreise jedoch als definitiv unzureichend, ineffizient und sind vor dem Hintergrund der exorbitant hohen Treibstoffpreise als blanker Hohn zu bezeichnen.

 

Im Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2025 (Band 2: Untergliederungen) wird diesbezüglich unter anderem ausgeführt:

 

„Stabilisierung der Treibstoffpreise

[…] Am 25. März 2026 beschloss der Nationalrat in einer Sondersitzung eine bis Jahresende befristete Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen zur Senkung der Mineralölsteuersätze (BGBl. I 12/2026). Weiters beschloss der Nationalrat eine bis Jahresende befristete Verordnungs-ermächtigung für die Bundesregierung zur Begrenzung der Margen bei Diesel und Benzin (BGBl I 13/2026).“[2]

 

Die aufgrund der genannten Verordnungsermächtigungen beschlossenen – jedoch kaum merkbaren – Preissenkungen wurden seit April 2026 sukzessive wieder zurückgenommen, wie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen nachzulesen ist:

 

„Für April 2026 belief sich die gesamte Entlastung auf 10 Cent pro Liter (je 5 Cent durch die MöSt-Senkung und die Margenbegrenzung), für die ersten beiden Maiwochen auf 7,0 Cent (2 Cent durch MöSt-Senkung und 5 Cent durch Margenbegrenzung) und folgend auf 4,5 Cent (2 Cent durch MöSt-Senkung und 2,5 Cent durch Margenbegrenzung) bis Ende Mai 2026. Mit Juni 2026 entfiel die Margenbegrenzung, während die MöSt-Senkung mit 1,7 Cent pro Liter im Juni 2026, 0,8 Cent im Juli 2026 und jeweils 1,9 Cent im August und September 2026 fortgeführt wurde.“[3]

 

Gerade die staatlichen Abgaben sind ein ganz wesentlicher Faktor für die hohen Treibstoffpreise. Über 50 Prozent des Preises an der Tankstelle resultieren aus der Mineralölsteuer, der CO2-Bepreisung und der darauf aufschlagenden Mehrwertsteuer. Der Staat profitiert somit von den steigenden Preisen, während die Bürger verarmen. Eine echte und spürbare Entlastung kann nur durch eine signifikante Senkung dieser Abgabenlast erfolgen.

 

Das freiheitliche Modell sieht daher vor, die Mineralölsteuer zu halbieren und die CO2-Abgabe ersatzlos zu streichen. Dies würde zu einer sofortigen Reduktion des Benzinpreises um ca. 44 Cent und des Dieselpreises um ca. 40 Cent pro Liter führen. Für eine durchschnittliche Tankfüllung bedeutet dies eine Ersparnis von rund 20 Euro. Im Gegensatz zu den komplizierten Mechanismen der Bundesregierung wäre diese Maßnahme transparent, sofort wirksam und käme direkt bei den Autofahrern und Pendlern an.

 

Dass hier Feuer am Dach ist, haben mittlerweile auch namhafte ÖVP-Politiker erkannt, wie beispielsweise LH-Stellvertreter Pernkopf, der im Übrigen bereits im März dieses Jahres ein Aussetzen der CO2-Steuer gefordert hat:

 

„Das Leben muss wieder leichter werden. Die immens hohen Diesel- und Benzinpreise müssen runter, um die Menschen und die Wirtschaft zu entlasten. Dazu müssen alle Maßnahmen geprüft und schnellstmöglich umgesetzt werden! Höhere Spritpreise werden auch auf alle anderen Preise im Supermarkt durchschlagen und die Güter des täglichen Lebens verteuern und auch die Inflation antreiben!“[4]

 

Ungeachtet dieser Fakten verharrt diese Bundesregierung weiter in Untätigkeit, beschränkt sich auf das Beobachten des Marktes, anstatt umgehend entsprechende Entscheidungen zu treffen.

 

Es bedarf daher dringend – nicht zuletzt im Interesse der heimischen Bevölkerung und der Betriebe – einer sofortigen und spürbaren steuerlichen Entlastung an den Tankstellen.

 

 

 

 

 

 

Bedeckungsvorschlag

 

1. Ukraine-Kredit

 

Am 18. Dezember 2025 hat der EU-Gipfel ein 90-Milliarden-Euro-Darlehen an die Ukraine beschlossen – 60 Mrd. für Waffen, 30 Mrd. für den Haushalt Kiews.[5] Österreich haftet über den EU-Beitragsschlüssel (2,65%) mit rund 2,4 Milliarden Euro. Die EU nimmt das Geld an den Kapitalmärkten auf. Österreich muss diesen Milliardenbetrag nicht sofort überweisen, bürgt aber dafür und muss Rücklagen bilden, da eine Rückzahlung der Kreditsumme durch die Ukraine erst erfolgt, wenn Russland in Folge eines Friedensschlusses mit der Ukraine Reparationszahlungen leistet.[6] Bis es so weit ist, wird der Belastungsanteil Österreichs weiter steigen, zumal von einer laufenden jährlichen Belastung in Millionenhöhe als Anteil an den Zinszahlungen zu rechnen ist.

 

Während Familien, Arbeiter und Pensionisten sparen müssen, plädierte Bundes-kanzler Stocker auch noch am 19. März 2026 für den Ukrainekredit und betonte, „dass man […] nicht aus innenpolitischen Überlegungen blockieren sollte“.[7] Eine solche Blockade zur Wahrung der vitalen Interessen Österreichs wäre jedoch das Gebot der Stunde, nicht zuletzt, da EU-Kommission und der EU-Ratsvorsitzende Antonio Costa bereits angekündigt haben den Kredit – ungeachtet des Einstimmigkeitsprinzips – „auf die eine oder andere Weise“ auszuzahlen.[8]

 

2. NGO-Finanzierung

 

Unbeeindruckt von der Preisentwicklung in Österreich, wird immer noch ein riesiger Sumpf aus Vereinen und Organisationen mit Hunderten Millionen Euro Steuergeld gefüttert. Der „kleine Untersuchungsausschuss“[9] zur NGO-Kontrolle prüft sämtliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes. Schon der bisherige Prüfungsstand im noch laufenden Ausschuss zeigt, dass im Prüfzeitraum (23.10.2019 bis 23.09.2025) Zahlungen von zumindest 8 Milliarden Euro geleistet wurden.

 

Klar ist: Hier geht es nicht um die tausenden Freiwilligen bei Feuerwehr, Rettung, Sport- und Brauchtumsvereinen. Diese Ehrenamtlichen sind das Herz unserer Gesellschaft und verdienen Respekt und Unterstützung. Gespart werden muss bei jenen Organisationen, die sich als „unabhängige Zivilgesellschaft“ tarnen, in Wahrheit aber mit dem Geld der Steuerzahler ihre eigene ideologische Agenda betreiben und die öffentliche Meinung beeinfluss wollen – ohne echte Kontrolle und Transparenz.

 

3. Asylmigration

 

Die massenhafte Asylzuwanderung seit 2015 hat nicht nur tiefgreifende gesellschafts-politische Auswirkungen, sondern führt auch zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Republik Österreich, die Länder, Gemeinden und die Sozialversicherungs-träger. Die Studie „Ökonomische und fiskalische Effekte der Asyl- und Vertriebenen-migration“[10] von EcoAustria im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds belegt, dass die fiskalischen Auswirkungen der Asylmigration im Betrachtungszeitraum insgesamt deutlich negativ sind und es hier durch einen rigorosen Asylkurs ein enormes Sparpotential gibt.

 

Die Studie weist für die Asylmigration allein im Zeitraum 2015 bis 2025 gesamte öffentliche Mehraufwendungen von 21,637 Milliarden Euro aus. Dem stehen lediglich 12,847 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen Einnahmen gegenüber. Daraus ergibt sich ein negativer fiskalischer Saldo von 8,789 Milliarden Euro. Im Durchschnitt entspricht das einem negativen Nettobeitrag von rund 800 Millionen Euro pro Jahr. Besonders aufschlussreich ist die Aufschlüsselung der öffentlichen Aufwendungen nach Ausgabenbereichen:

 

·         Gesundheit..................................................... 3,485 Mrd. Euro

·         Bildung............................................................. 4,417 Mrd. Euro

·         Kinderbetreuung................................................ 898 Mio. Euro

·         Familienleistungen........................................ 1,492 Mrd. Euro

·         Aktive und passive Arbeitsmarktpolitik....... 2,538 Mrd. Euro

·         Bedarfsorientierte Mindestsicherung
bzw. Sozialhilfe.............................................. 3,015 Mrd. Euro

·         Grundversorgung
und sonstige Aufwendungen....................... 5,792 Mrd. Euro

 

Gerade der Bereich Grundversorgung und sonstige Aufwendungen stellt mit fast 5,8 Milliarden Euro den größten Kostenblock dar. Darin enthalten sind insbesondere Ausgaben für Unterbringung, Versorgung, Kinder- und Jugendhilfe, Verfahrenskosten, Transportkosten, Grenzmanagement sowie weitere asylbedingte staatliche Leistungen. Auch die Bildungsausgaben schlagen mit 4,417 Milliarden Euro massiv zu Buche. Dies ist laut Studie eine unmittelbare Folge der besonders jungen Altersstruktur der Asylmigration. Hinzu kommen 3,485 Milliarden Euro im Gesundheitsbereich, 3,015 Milliarden Euro für Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe sowie 2,538 Milliarden Euro für aktive und passive Arbeitsmarktpolitik.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausgaben für Vertriebene aus der Ukraine hier gar nicht inkludiert sind. Diese sind noch einmal zusätzlich anzuführen und belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf unfassbare 4,846 Milliarden Euro (Gesundheit: 1.295 Millionen Euro; Bildung: 1.351 Millionen Euro; Kinder-betreuung: 229 Millionen Euro; Familienleistungen: 382 Millionen Euro; Arbeitsmarkt-politik 197 Millionen Euro; Grundversorgung und Sonstiges: 1.390 Millionen Euro).

 

4. Zahlungen ans Ausland und internationale Organisationen

 

Die Republik Österreich hält mit Stand 31. Dezember 2024 erhebliche offene Forderungen gegenüber mehreren Staaten. Laut Antwort des Bundesministers für Finanzen auf die parlamentarische Anfrage betreffend „Schuldenerlässe gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000“ (2409/J)[11] betrugen diese Forderungen (Saldo per 31.12.2024) wie folgt:

 

·         Sudan.................................................................. 4.463,2 Mio. €

(davon allein 4.212,5 Mio. € Verzugszinsen)

·         Kuba........................................................................ 481,7 Mio. €

(hiervon 389,6 Mio. € Verzugszinsen)

·         Korea DVR (Nordkorea):..................................... 172,7 Mio. €

·         Irak............................................................................ 78,1 Mio. €

·         Myanmar.................................................................. 59,0 Mio. €

·         Bosnien-Herzegowina:........................................... 49,8 Mio. €

·         Argentinien................................................................. 7,9 Mio. €

·         Pakistan...................................................................... 2,0 Mio. €

 

In Summe belaufen sich die ausgewiesenen Forderungen auf über 5,3 Milliarden Euro. Eine realistische Einbringlichkeit dieser Beträge ist bei den meisten der genannten Länder stark zu bezweifeln. Ebenso ist der Forderungsstand gegenüber Griechenland in Höhe von 931 Mio. Euro hervorzuheben, der aus dem ersten Finanzhilfeprogramm resultiert, welches durch gebündelte bilaterale Darlehen finanziert wurde.

 

Gleichfalls Möglichkeiten für Einsparungen bieten Zahlungen an internationale Organisationen. Allein für das Jahr 2026 betragen diese insgesamt rd. 722,3 Mio. €.[12]

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen..



[1]    https://www.energynewsmagazine.at/2026/09/18/dieselpreis-steigt-weiter-auf-2279-euro-je-liter-2/ (aufgerufen am 22.09.2026)

[2]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/356/imfname_1767372.pdf , S. 164 (aufgerufen am 22.09.2026)

[3]    https://www.bmf.gv.at/services/startseite-budget/Monatliche-Berichterstattung/energiekrise.html (aufgerufen am 22.09.2026)

[4]    https://www.heute.at/s/immens-hohe-diesel-und-benzinpreise-muessen-runter-120254824 (aufgerufen am 22.09.2026)

[5]    https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/12/19/european-council-18-december-2025-ukraine/ (aufgerufen am 22.09.2026)

[6]    Vgl. Art. 20 Abs. 2 lit b iVm j

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-0035_DE.html

https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2026/0008(COD)

(aufgerufen am 22.09.2026)

[7]    https://orf.at/stories/3424303/ (aufgerufen am 22.09.2026)

[8]    https://www.krone.at/4083060 (aufgerufen am 22.09.2026)

[9]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/URH2/1/imfname_1712041.pdf

https://www.parlament.gv.at/ausschuss/XXVIII/SA-RH/1/00934

(aufgerufen am 22.09.2026)

[10]  https://ecoaustria.ac.at/wp-content/uploads/2024/01/FB_EcoAustria_2023-09-13.pdf (aufgerufen am 22.09.2026)

[11]  Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2409

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1955

(aufgerufen am 22.09.2026)

[12]  https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/beilagen/
Beitraege_internationale_Organisationen_2025_2026.pdf
(aufgerufen am 232.09.2026)