1018/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.09.2026
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Andreas Minnich, MMag. Pia Maria Wieninger, Dr. Nikolaus Scherak und weiterer Abgeordneter
betreffend Bekräftigung der Unterstützung für die offizielle Anerkennung der autochthonen deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien
Seit Jahrhunderten leben Angehörige der heutigen autochthonen deutschsprachigen Volksgruppe gemeinsam mit der slowenischsprachigen Mehrheitsbevölkerung auf dem heutigen Staatsgebiet der Republik Slowenien. Daraus ist eine eigenständige deutschsprachige Gemeinschaft hervorgegangen, die ihre Sprache, Traditionen und Identität bis heute pflegt.
Die Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien wurde im österreichischen Nationalrat bereits mehrfach behandelt. Am 19. Jänner 2012 sprach sich der Nationalrat für die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien aus. Das Anliegen wurde auch in den folgenden Jahren parlamentarisch aufgegriffen.
Am 8. Juli 2020 beschloss der Nationalrat die Entschließung betreffend „Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien“ (79/E XXVII. GP). Grundlage waren der Antrag 543/A(E) und der Bericht des Außenpolitischen Ausschusses 302 d.B. Im Außenpolitischen Ausschuss wurde das Anliegen von allen fünf damals im Nationalrat vertretenen Fraktionen unterstützt.
Am 15. September 2026 befassten sich auch die Länder Steiermark und Kärnten im Rahmen der Steiermark-Kärnten-Konferenz in Graz mit der Frage der Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien. Der gemeinsame Antrag trägt den Titel „Unterstützung und verfassungsrechtliche Anerkennung der autochthonen deutschsprachigen Minderheit in Slowenien“. In der darin enthaltenen Beschlussempfehlung bekennen sich das Land Steiermark und das Land Kärnten zur Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien und ersuchen die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, „die verfassungsrechtliche Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien gegenüber der Republik Slowenien auf diplomatischem Wege zu thematisieren und sich für eine entsprechende verfassungsrechtliche Anerkennung einzusetzen“.
Der gemeinsame Antrag der beiden an Slowenien angrenzenden Bundesländer gibt Anlass, auch auf Bundesebene an die bisherigen Beschlüsse des Nationalrates anzuknüpfen. Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben weiterhin für die offizielle Anerkennung ein. Eine neuerliche Bekräftigung durch den Nationalrat würde daher keinen neuen außenpolitischen Kurs verlangen, sondern den bestehenden parlamentarischen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, in Bekräftigung der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ,Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien‘ (79/E XXVII. GP) und unter Berücksichtigung der gemeinsamen Initiative der Länder Steiermark und Kärnten vom 15. September 2026 weiterhin gegenüber der Republik Slowenien auf diplomatischem Wege auf die offizielle Anerkennung der autochthonen deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien hinzuwirken.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss ersucht.