1019/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.09.2026
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Andreas Kühberger, Michael Seemayer, Ines Holzegger,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor unseriösen Praktiken beim mobilen Goldankauf“
In den vergangenen 18 bis 21 Monaten hat der Goldpreis historisch hohe Werte erreicht und die Marke von teils über 4.000 US-Dollar je Unze überschritten. Gemeinsam mit der allgemeinen Inflation der letzten Jahre spüren viele Bürgerinnen und Bürger einen erhöhten Liquiditätsbedarf. Diese Entwicklung hat einem Geschäftsmodell zusätzlichen Zulauf verschafft, das in Teilen mit fragwürdigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht wird: dem mobilen, kurzfristig agierenden Goldankauf.
Über Inserate in Printmedien – häufig in regionalen Wochenzeitungen oder Flugblättern – sowie über gezielte Werbung in sozialen Medien wenden sich diese Ankäufer bevorzugt an ältere sowie vermeintlich vermögendere Personen. Insbesondere im ländlichen Raum dürfte dabei ein psychologischer Faktor eine Rolle spielen: Aus Scham oder aus Sorge vor Getuschel im Ort weichen manche Menschen dem Gang zum vertrauten, etablierten Juwelier aus und wenden sich stattdessen an scheinbar diskretere, auswärtige Ankäufer, die sich häufig nur für wenige Tage in Hotelzimmern, gemieteten Gasthaussälen oder im eigenen Fahrzeug aufhalten.
Berichten zufolge kommt es dabei in Einzelfällen zu einem spürbaren Verkaufsdruck sowie zu Koppelungsgeschäften, etwa in der Form, dass ein Pelz nur unter der Bedingung eines gleichzeitigen Goldverkaufs angekauft wird. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit diesen Praktiken wiederholt folgende Problemfelder genannt:
1. Erreichbarkeit: Manche Ankäufer sind nur wenige Tage im Land und im Nachhinein nur schwer postalisch oder rechtlich erreichbar.
2. Preistransparenz: Es gibt Hinweise darauf, dass mitunter Preise gezahlt werden, die deutlich unter marktüblichen Richtwerten – etwa jenen der ÖGUSSA – liegen.
3. Technische Prüfung: Es bestehen Zweifel, ob die verwendeten Waagen durchgehend den österreichischen Eichvorschriften entsprechen; die verlässliche Feststellung von Material und Goldwert im Rahmen von Kontrollen erfordert regelmäßig den Beizug von Sachverständigen.
4. Abgaben- und Geldwäschekontrolle: Beim Fehlen von Registrierkassen ist nicht auszuschließen, dass Einnahmen am Fiskus vorbeigeschleust werden; zudem stellt sich die Frage, ob die Sorgfaltspflichten der Geldwäschebestimmungen beim Ankauf von Edelmetallen gegen Bargeld durchgängig eingehalten werden.
Diese Praktiken bringen zudem jene österreichischen Juwelierinnen und Juweliere, die sich an gesetzliche Vorgaben, Steuernormen und Eichvorschriften halten und im fairen Wettbewerb stehen, in Verruf.
Um Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen und faire Marktbedingungen zu stärken, erscheint es sinnvoll, mögliche Maßnahmen in diesem Bereich zu prüfen und, wo zweckmäßig, umzusetzen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder zu prüfen, inwiefern
1. ressortübergreifende Kontrollen – etwa durch die Marktaufsicht in Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sowie unter Beiziehung zertifizierter Sachverständiger – im Bereich des mobilen Goldankaufs verstärkt und erleichtert werden können,
2. eine Verbesserung der Transparenz- und Meldepflichten für mobile Ankäuferinnen und Ankäufer von Edelmetallen – etwa durch eine vorherige Anmeldung von Veranstaltungsort, Dauer sowie einer im Inland erreichbaren Kontaktadresse bei den zuständigen Gewerbebehörden – zu einem faireren und transparenteren Marktumfeld beitragen kann,
3. gezielte Informations- und Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen, insbesondere im ländlichen Raum dazu beitragen können, Konsumentinnen und Konsumenten besser über marktadäquate Goldpreise sowie mögliche Risiken bei Koppelungsgeschäften zu informieren,
4. die bestehende Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ressorts sowie den Strafverfolgungsbehörden in dieser Causa weiter gestärkt werden kann,
und dem Nationalrat über die Ergebnisse dieser Prüfung sowie über allfällige daraus abgeleitete weitere Schritte innerhalb einer angemessenen Frist zu berichten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.