1022/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Christian Schandor, Elisabeth Heiß

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutz christlicher Minderheiten als Voraussetzung für österreichische Entwicklungshilfe

 

 

Der jüngste Monitoringbericht zur internationalen Religionsfreiheit zeigt in aller Deutlichkeit, dass die weltweite Verfolgung christlicher Minderheiten ein massives menschenrechtliches und sicherheitspolitisches Problem darstellt.[1] Rund 388 Millionen Christen sind weltweit von Verfolgung und Diskriminierung betroffen.[2] Gerade in Staaten wie Syrien, Irak, Iran, Myanmar und Indien wird sichtbar, dass Christen in gravierender Weise unter Gewalt, Repression, Entrechtung und mangelndem staatlichem Schutz leiden.

 

Die im Bericht dokumentierten Beispiele sind alarmierend: In Syrien kommt es zu Übergriffen durch islamistische Akteure und zu tödlicher Gewalt gegen Christen, im Irak bedrohen Milizen, Instabilität und fehlender staatlicher Schutz das religiöse Leben christlicher Gemeinschaften; im Iran werden Konvertiten kriminalisiert, Hauskirchen zerschlagen und Christen mit Haftstrafen überzogen; in Myanmar werden christliche Dörfer und Kirchen im Zuge militärischer Angriffe zerstört; in Indien verschärfen Antikonversionsgesetze, Übergriffe auf Gottesdienste und gesellschaftlicher Druck die Lage christlicher Minderheiten. Diese Entwicklungen belegen, dass in den betroffenen Staaten vielfach nicht einmal ein Mindestmaß an wirksamem Schutz religiöser Minderheiten gewährleistet ist.[3]

 

Angesichts der grausamen Umstände, denen Christen in diesen Staaten ausgesetzt sind, stellt sich die Frage, weshalb Regierungen, die diese Zustände verantworten oder zumindest dulden, weiterhin aus Mitteln der Entwicklungshilfe unterstützt werden sollen.

 

Notwendig ist daher eine klare Bedingung bei Leistungen aus Mitteln der Entwicklungshilfe: Staaten, in denen Christen verfolgt werden oder in denen der Staat christliche Minderheiten offenkundig nicht schützt, sollen künftig keine Entwicklungshilfe mehr erhalten beziehungsweise dürfen nur dann unterstützt werden, wenn nachweislich wirksame Maßnahmen zum Schutz christlicher Minderheiten gesetzt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Zahlungen und Leistungen aus Mitteln der Entwicklungshilfe an die Bedingung zu knüpfen, dass christliche Minderheiten in den jeweiligen Empfängerstaaten wirksam geschützt werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zuzuweisen.



[1]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b876ed82-9466-404a-a7f4-98d1c8998b4b/monitoringbericht_christenverfolgung_q1_2026.pdf, S. 5 (aufgerufen am 21.09.2026)

[2]    ebd. S. 7

[3]    ebd. S.18f, 27, 35, 46, 52, 59