1023/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Dr. Barbara Kolm

und weiterer Abgeordneter

betreffend EU-Verpackungsverordnung aussetzen, verschieben und entschärfen – keine neue Bürokratie- und Straflawine für Österreichs Betriebe

 

 

Die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40)[1] ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 unmittelbar anwendbar.

 

Wir Freiheitliche haben im Europäischen Parlament am 24. April 2024 die gegenständliche EU-Verpackungsverordnung in der geltenden Fassung abgelehnt und das aus gutem Grund:

 

Österreichs Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Phase stagnierenden Wachstums und einer anhaltend schwachen Konjunktur. Anstatt die Betriebe spürbar zu entlasten, rollt mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) bereits die nächste massive Belastungswelle auf den heimischen Standort zu. Was von der Politik als Maßnahme zur Abfallvermeidung getarnt wird, entwickelt sich in der betrieblichen Realität zu einem umfassenden Regulierungs-, Kontroll- und Bürokratiemonster.

 

Die PPWR greift tief in das Herz unserer Wirtschaft ein und bedroht unzählige Branchen: Von der Gastronomie, Hotellerie und dem Tourismus über den Handel, den E-Commerce und die Logistik bis hin zur Lebensmittelproduktion, der Kunststoff-verarbeitung und dem klassischen Gewerbe. In einer Zeit, in der Österreichs Unternehmen ohnehin mit exorbitanten Lohnnebenkosten, steigenden Preisen, Fachkräftemangel und sinkender Kaufkraft kämpfen, ist das Aufbürden neuer Pflichten, Verbote, Leerraumbegrenzungen und unkalkulierbarer Strafrisiken wirtschaftspolitisch absolut verantwortungslos.

 

Besonders inakzeptabel ist, dass wesentliche praktische Detailfragen, Leitlinien und Auslegungen auf EU-Ebene noch überhaupt nicht geklärt sind.

 

Dennoch wird von den Betrieben verlangt, bereits jetzt teure Prozesse umzustellen. Wieder einmal sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinstbetriebe und Familienbetriebe, die die Zeche zahlen sollen. Während Großkonzerne diese Flut an Vorschriften mit eigenen Compliance-Abteilungen abfedern können, bedeutet jede zusätzliche Pflicht für den KMU-Bereich unmittelbare Existenzangst. Kreislauf-wirtschaft darf nicht zur reinen Bürokratiewirtschaft mutieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im Sinne der Abwendung weiterer unnötiger Bürokratie und Strafen für den heimischen Wirtschaftsstandort und damit den heimischen Betrieben nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler bzw. EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) in der geltenden Fassung ausgesetzt, verschoben und wie folgt grundlegend entschärft wird:

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.



[1]    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj?locale=de (aufgerufen am 21.09.2026)