1029/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.09.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Manuel Litzke, BSc

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung der verpflichtenden Bachelorarbeit für Fachhochschulen

 

 

Fachhochschulen in Österreich verfolgen einen klar praxisorientierten Bildungsauftrag. Sie sollen Studenten gezielt für den direkten Berufseinstieg qualifizieren und vermitteln dafür vor allem anwendungsbezogene Kompetenzen, die im späteren Berufsalltag unmittelbar benötigt werden. Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige gesetzliche Verpflichtung, im Bachelorstudium jedenfalls eine oder mehrere Bachelorarbeiten zu verlangen, nicht in allen Studienrichtungen sachgerecht. Eine Bachelorarbeit kann zwar grundsätzlich einen Mehrwert haben, sie ist jedoch nicht automatisch der effektivste oder sinnvollste Einsatz der begrenzten zeitlichen und finanziellen Ressourcen von Studenten und Fachhochschulen, insbesondere dort nicht, wo wissenschaftliche Tätigkeit weder Berufsrealität noch Karriereziel ist.

 

Gerade in stark praxisorientierten Studiengängen wie Hebammenwesen, Gesundheits- und Krankenpflege, Elementarpädagogik und Soziale Arbeit liegt der Schwerpunkt auf professionellem Handeln in konkreten Situationen: auf dem sicheren Anwenden von Methoden, dem Treffen verantwortungsvoller Entscheidungen, der Kommunikation mit Klienten, der Arbeit im Team sowie dem korrekten Umgang mit Standards, Dokumentation und rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese Kompetenzen werden primär durch Praxisphasen, angeleitete Übungen, Fallarbeit und Supervision aufgebaut und nachgewiesen. Eine umfangreiche wissenschaftliche Abschlussarbeit trägt in solchen Ausbildungen häufig nur indirekt zur Qualität der späteren Berufsausübung bei. Für Arbeitgeber ist in diesen Bereichen typischerweise entscheidend, ob Absolventen fachlich sicher, belastbar, reflektiert und handlungs-fähig sind und nicht, ob sie eine wissenschaftliche Arbeit nach akademischen Publikationskriterien verfassen können.

 

Fachhochschulen sollen dem Anspruch nach praxisnah ausbilden; zugleich zwingt die verpflichtende Bachelorarbeit viele Studenten dazu, einen Teil der Ausbildungszeit in eine wissenschaftliche Textproduktion zu investieren, deren Nutzen für das konkrete Berufsprofil begrenzt ist. Die Bachelorarbeit wird dadurch nicht selten zu einem formalen Erfordernis, das vor allem „abgearbeitet“ werden muss, statt ein Instrument zu sein, das tatsächlich jene Kompetenzen prüft, die in diesen Berufen den Unterschied machen. In der Konsequenz bindet sie Ressourcen, die in der Ausbildung besser in qualitativ hochwertige Praxisprojekte, strukturierte Kompetenzprüfungen, reale Fallbearbeitung, interdisziplinäre Trainings oder betreute Berufsfeldprojekte investiert wären.

 

Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für schriftliche Arbeiten durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz grundlegend verändert haben. KI-Tools ermöglichen heute die automatisierte Erstellung von Texten in einem Stil, der menschlichem Schreiben sehr nahekommt. Dadurch wird es zunehmend schwieriger und aufwendiger, zuverlässig festzustellen, ob eine Arbeit überwiegend eigenständig verfasst wurde oder zu wesentlichen Teilen auf KI-generierten Inhalten beruht. Selbst bei sorgfältiger Betreuung steigt der Kontrollaufwand erheblich, während die Aussagekraft der Bachelorarbeit als individueller Leistungsnachweis sinkt. Diese Entwicklung trifft insbesondere jene Studienrichtungen, in denen die Bachelorarbeit ohnehin nur begrenzt berufsrelevante Kompetenzen abprüft: Der Nutzen nimmt ab, die Prüfprobleme nehmen zu.

 

Ein aktuelles Beispiel für diese Entwicklung führt die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auf ihrer Homepage an: Demnach schafft die Wirtschaftsuniversität in Prag Bachelorarbeiten ab. Als Begründung wird angeführt, dass viele Studenten wissenschaftliche Arbeiten nicht mehr selbst verfassen, sondern diese zunehmend durch ChatGPT erstellen lassen. Anstelle der Bachelorarbeit sollen künftig Praxisprojekte treten, um die Leistung der Studierenden stärker anhand anwendungs-orientierter und überprüfbarer Aufgabenformate zu beurteilen.[1]

 

Aus diesen Gründen spricht vieles dafür, dass Fachhochschulen aufgrund ihrer berufs- und praxisorientierten Ausrichtung, keine verpflichtende wissenschaftliche Bachelor-arbeit benötigen. Sinnvoller wäre es, den Fachhochschulen die Autonomie einzuräumen, selbst zu entscheiden, ob Studenten eine Bachelorarbeit verfassen müssen oder eine andere gleichwertige Leistung für den Studiengang vorteilhafter wäre. Das Ersetzen der verpflichtenden Bachelorarbeit an Fachhochschulen wäre kein Qualitätsverlust, sondern in vielen Studienrichtungen eine sachliche Anpassung an den praxisnahen Charakter der FH-Ausbildung und an die Anforderungen des Arbeitsmarkts.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, eine Novellierung des Fachhochschul-Studiengesetzes vorzulegen, die den Fachhochschulen die Autonomie einräumt, in ihren Bachelorstudiengängen selbst zu entscheiden, ob eine Bachelorarbeit verpflichtend ist oder alternative gleichwertige Leistungen vorgesehen werden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zuzuweisen.



[1]    https://www.wko.at/videos/lookaut/oqd4f4sdw80/chatgpt-uni-schafft-bachelorarbeiten-ab (aufgerufen am 18.09.2026)