1030/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Vollständige Herstellung des BRUA-Gaskorridors bis Österreich und Sicherung zusätzlicher Gasbezugsquellen
Eine sichere und wettbewerbsfähige Gasversorgung erfordert unterschiedliche Bezugsquellen und verlässlich verfügbare Transportkapazitäten. Der Gaskorridor BRUA – Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Österreich – bietet die Möglichkeit, zusätzliche Gasmengen aus Südosteuropa und dem Schwarzen Meer für die österreichische Versorgung zu erschließen.
Die erste Ausbaustufe des rumänischen BRUA-Abschnitts wurde im November 2020 fertiggestellt. Mit dem von OMV Petrom und Romgaz entwickelten Schwarzmeer-projekt Neptun Deep, dessen Förderbeginn für 2027 vorgesehen ist, gewinnt die durchgehende Transportverbindung nach Österreich zusätzlich an Bedeutung. Bei voller Produktion werden aus diesem Projekt rund acht Milliarden Kubikmeter Erdgas jährlich erwartet.
Die vorhandenen Leitungsabschnitte und die Beteiligung der OMV an OMV Petrom gewährleisten für sich allein jedoch weder den Transport noch die Lieferung dieser Gasmengen nach Österreich. Erforderlich sind ausreichende, aufeinander abgestimmte Transportkapazitäten entlang der gesamten Lieferroute, insbesondere von Ungarn nach Österreich, sowie entsprechende Kapazitätsbuchungen und Lieferverträge. Noch notwendige Ausbaumaßnahmen und bestehende Engpässe müssen daher verbindlich festgestellt und rasch behoben werden.
Dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus obliegen sowohl die Angelegenheiten des Energiewesens als auch die Angelegenheiten der ÖBAG und deren Beteiligungen. Letztere Zuständigkeit ist in der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, Teil 2, Abschnitt M, Ziffer 26, ausdrücklich verankert. Damit verfügt er neben seinen energiepolitischen Aufgaben auch über einen gesetzlichen Zuständigkeitsbereich für die Beteiligungspolitik des Bundes.
Diese Zuständigkeiten sind zur Sicherung zusätzlicher Gasbezugsquellen und zur Herstellung der erforderlichen Transportverbindungen zu nutzen. Dabei sind die Eigentümerrechte des Bundes gegenüber der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) sowie deren Beteiligungsmanagement von der eigenverantwortlichen Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaften zu unterscheiden. Die strategische Einflussnahme hat unter Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Zuständigkeiten zu erfolgen.
Ziel muss ein durchgehend leistungsfähiger und verlässlich nutzbarer BRUA-Gaskorridor bis zum österreichischen Gasnetz sein. Dafür braucht es eine koordinierte Initiative mit den beteiligten Staaten, Netzbetreibern und Unternehmen sowie einen nachvollziehbaren Zeit- und Finanzierungsplan.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, auf Grundlage einer aktualisierten Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit unverzüglich alle in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich verfügbaren diplomatischen, regulatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige und ehestmögliche Herstellung eines leistungsfähigen BRUA-Gaskorridors bis nach Österreich voranzutreiben und dessen verlässliche Nutzung für die österreichische Gasversorgung sicherzustellen.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus wird insbesondere aufgefordert,
Mit den zuständigen Regierungsmitgliedern Bulgariens, Rumäniens und Ungarns, den beteiligten Fernleitungsnetzbetreibern sowie der Europäischen Kommission sind unverzüglich Gespräche über die vollständige Herstellung und verlässliche Nutzbarkeit des BRUA-Gaskorridors bis Österreich aufzunehmen;
Gemeinsam mit den zuständigen Stellen sind die bestehenden und zusätzlich erforderlichen Transportkapazitäten, technischen Engpässe sowie ausstehenden Investitions- und Genehmigungsentscheidungen entlang der gesamten Route zu erheben. Darauf aufbauend ist auf einen abgestimmten Umsetzungsfahrplan mit Zuständigkeiten, Meilensteinen und Fertigstellungs-terminen hinzuwirken. Ziel ist, zusätzliche Gasmengen aus Neptun Deep möglichst bereits ab dem geplanten Förderbeginn 2027 für Österreich nutzbar zu machen;
anhand aktueller Versorgungsszenarien zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Ausbau kommerziell nutzbarer physischer Transportkapazitäten von Ungarn nach Österreich wirtschaftlich und aus Gründen der Versorgungssicherheit zweckmäßig ist. Dabei sind die Verfügbarkeit zusätzlicher Schwarzmeergasmengen, die EU-Vorgaben zu russischen Gasimporten, mögliche Ausfälle von TurkStream-Lieferungen, LNG-Abhängigkeiten und geopolitische Risiken sowie alternative Transportwege über die Slowakei, Finanzierungsmöglichkeiten und die Kosten für österreichische Endkunden zu berücksichtigen;
Im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden und Projektträgern ist auf die rasche Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren und auf tragfähige Finanzierungslösungen hinzuwirken. Verfügbare europäische Förderinstrumente sind einzubeziehen;
Im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit für die ÖBAG und deren Beteiligungen sowie unter Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes ist darauf hinzuwirken, dass die Sicherung zusätzlicher europäischer Gasquellen und die Anbindung Österreichs an den BRUA-Gaskorridor in der Eigentümer-strategie des Bundes für die ÖBAG verankert und über deren Beteiligungs-management in der strategischen Ausrichtung der OMV berücksichtigt und vorangetrieben werden. Die gesellschaftsrechtlichen Zuständigkeiten der Unternehmensorgane sind dabei zu wahren;
Mit den in Österreich tätigen Gasversorgungsunternehmen ist darauf hinzuwirken, dass rechtzeitig die erforderlichen Kapazitätsbuchungen und Liefervereinbarungen zur Versorgung österreichischer Haushalte und Unternehmen abgeschlossen werden;
Binnen drei Monaten ist ein Bericht über die verfügbaren und zusätzlich erforderlichen Transportkapazitäten, den Ausbaubedarf, die Finanzierung, den Umsetzungszeitplan und die bereits gesetzten Maßnahmen vorzulegen. Anschließend ist halbjährlich über den Umsetzungsfortschritt zu berichten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.