1036/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umfassende Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Rechnungshof-Berichte zu den Wirtschaftskammern vom Juni 2026[1] stellen der Wirtschaftskammerorganisation ein vernichtendes Zeugnis aus:

-       Milliardenschwere Rücklagenbildungen ohne nachvollziehbaren Bedarf:  Während einer wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Phase (Corona, Krieg in Europa) stiegen die Rücklagen der Wirtschaftskammern und Fach-organisationen von 2019 bis 2024 um 19 % auf 2,056 Mrd. Euro;

-       Ein aufgeblähter Apparat aus 693 selbstständigen Körperschaften und rund 1.000 organisatorischen Einheiten, 1.200 Organen und rund 10.300 aktiven Funktionär:innen – ohne zentrale Steuerung, mit Doppelgleisigkeiten, Rollen- und Zielkonflikten und Steuerungsdefiziten;

-       Mehrfachfunktionen und Spitzengagen für ein gesetzlich als Ehrenamt konzipiertes System, die über die Ministerbesoldung hinausgehen, insgesamt wurden 25,73 Mio. Euro an Funktionsentschädigungen ausgezahlt;

-       Völlige Intransparenz und eine Kontrolle, die strukturell gar nicht in der Lage ist, all das zu beaufsichtigen.

Der Rechnungshof regt an, „zügig eine grundlegende Strukturreform zu initiieren“. Davon ist bis jetzt aber wenig zu sehen, zuletzt hat die Wirtschaftskammer eher die Dauer der Sommerferien in Österreich thematisiert als die längst überfällige Strukturreform. Auch zum Thema Funktionärsentschädigungen ist wenig zu hören. Während ein Personalabbau bereits beschlossen ist, gibt es noch keine verbindlichen Pläne für eine Reduktion der Zahl der Funktionär:innen und für eine Reduktion der Funktionärsentschädigungen. Medial wird von der Wirtschaftskammer-Präsidentin eine Einsparung von 20% angekündigt.[2]

 

Im Hinblick auf die mehr als 2 Milliarden EUR Rücklagen zieht sich die Wirtschafts-kammerorganisation auf den Standpunkt zurück, dass das für Krisenzeiten (wie etwa Corona) nötig sei. Tatsächlich haben sich die Rücklagen aber gerade in diesen Krisenzeiten um 19 % erhöht, wie der Rechnungshof festgestellt hat. Zudem sieht das Wirtschaftskammergesetz auch gar keine Ausschüttung von überhöhten Rück-lagen an die Mitglieder vor. Angesichts dieser enormen Rücklagen-Anhäufung wird offenkundig, dass trotz des aufgeblähten Organisationsapparats die Mitglieds-beiträge die Aufwände der Wirtschaftskammern noch immer beträchtlich übersteigen. Im Krisenjahr 2024 verzeichneten die Wirtschaftskammern ein Einnahmenplus von 7,58% auf über 1,3 Milliarden EUR.[3]

 

Insofern ist unverständlich, dass die längst überfällige Abschaffung der Kammer-umlage 2 nicht beschlossen wird. Überaus zögerlich und unter wachsendem medial-em Druck wurde den Mitgliedern im April 2026 zuerst über 3 Jahre hinweg (bis 2029) eine Reduktion von 100 Millionen EUR aus der Kammerumlage 2 zugesagt, ab 2030 wurde eine Reduktion der Kammerumlage 2 um 100 Millionen EUR / Jahr angekündigt.[4] Dann die Kehrtwende: Im Juli 2026 hat die Regierung mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2027, die bisherige Befreiung für Arbeitnehmer über 60 Jahre von der Kammerumlage 2 abgeschafft. Ab 1. Jänner 2028 müssen Dienst-geber somit auch für diese Beschäftigten den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (=Kammerumlage 2) entrichten. Durch diese Ausweitung der Bemessungsgrundlage steigen die jährlichen Einnahmen der Wirtschaftskammern aus der Kammerumlage 2 um voraussichtlich rund 60 Millionen EUR.

 

Tatsächlich war die Kammerumlage 2 ursprünglich zur Absicherung von Abfertig-ungszahlungen der Abfertigung Alt konzipiert. Das System der Abfertigung Neu, das alle Dienstverhältnisse betrifft, die nach dem 31.12.2002 begonnen haben, machte diese Absicherung aber obsolet. Dennoch wurde die Kammerumlage 2 bis dato nicht abgeschafft. Allein im Jahr 2024 nahmen die Wirtschaftskammern mit der Kammer-umlage 2 laut WIFO 466 Millionen EUR ein.[5] 

 

All das zeigt, dass die bisherigen Ankündigungen der WKÖ nicht ausreichen. Um die zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs insbesondere betreffend die struktur-elle Zersplitterung durch die Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes, betref-fend Kontrolle und Rechnungsabschluss, betreffend Rücklagengebarung und -auflös-ung umzusetzen, besteht dringender Novellierungsbedarf beim Wirtschaftskammer-gesetz.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur umfassenden Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes 1998 zuzuleiten, die die Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs von Juni 2026 umsetzt und jedenfalls sicherstellt, dass

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2026_1_Ruecklagen_WKOe.pdf; https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2026_4_WKOe_Personal.pdf; https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2026_2_Kammer_WK_Wien.pdf; etc

[2] https://oe1.orf.at/player/20260912/844427/1789207543300

[3] https://www.profil.at/wirtschaft/wko-einnahmen-steigen-2024-harald-mahrer/403101735

[4] https://www.derstandard.at/story/3000000317638/ab-2030-wk-chefin-schultz-will-unternehmen-um-100-millionen-euro-jaehrlich-entlasten

[5] https://www.wifo.ac.at/wp-content/uploads/upload-3154/mb_2026_08_04_lohnnebenkosten.pdf