1042/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend umfassendes Gewaltschutzpaket gegen K.O.-Tropfen
BEGRÜNDUNG
Sogenannte „K.O.-Tropfen“ stellen ein erhebliches sicherheitspolitisches, gesundheitliches und gesamtgesellschaftliches Problem dar. Sie werden gezielt eingesetzt, um Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – handlungsunfähig zu machen, und dadurch Straftaten wie Vergewaltigungen und andere sexualisierte Gewaltformen zu ermöglichen. Entgegen der Annahme beschränken sich Übergriffe mit solchen Substanzen nicht auf das Nachtleben. Bekannt gewordene Fälle zeigen, dass Männer K.O.-Substanzen gezielt im privaten und intimen Umfeld einsetzen, um ihre Ehefrauen oder Partnerinnen zu betäuben und zu vergewaltigen. Teilweise filmen oder fotografieren sie die Taten, verbreiten die Aufnahmen oder bieten die betäubten Frauen anderen Männern zur Vergewaltigung an.[1] Die Täter sind dabei fast alle männlich.
Inzwischen wurden in Europa virtuelle Netzwerke aufgedeckt, in denen sich zehn-tausende Männer über sexualisierte Gewalt austauschen[2]. Auch in Österreich sind entsprechende Fälle bekannt geworden[3]. Laut der Opferschutzanwältin Sonja Aziz hat die heimliche Verabreichung von Substanzen „schon längst zu Hause in den heimischen Schlafzimmern“ Einzug gehalten: „Da, wo sich die Frauen sicher fühlen. An der Seite ihres Partners“[4]. Internationale Recherchen zeigen, wie Täter online neben Vergewaltigungsaufnahmen Dosierungstipps für Schlafmittel und Betäub-ungsmittel austauschen[5]. Gleichzeitig beweisen sie, wie leicht missbrauchsgeeignete Substanzen teilweise einfach online bestellt werden können.[6]
In Österreich wird seit Jahren auf die Gefahren von K.O.-Mitteln hingewiesen; auch die Zahl der diesbezüglichen Anzeigen steigt[7]. Wie viele Frauen tatsächlich betroffen sind, ist jedoch unbekannt.[8] Fälle von Betäubung werden derzeit nur im Zusam-menhang anderer strafrechtlich relevanter Delikte, beispielsweise Raub oder Verge-waltigung, erfasst[9]. Polizist:innen und Expert:innen gehen daher gerade bei sexualisierter Gewalt unter Einsatz von K.O.-Substanzen von einer besonders hohen Dunkelziffer aus[10].
Ein wesentlicher Grund dafür liegt auch in der Vielzahl der Missbrauchssubstanzen. Bei K.O.-Tropfen handelt es sich nicht um einen klar abgegrenzten Stoff, sondern um ein breites Spektrum. Erschwerend kommt hinzu, dass die missbrauchsgeeigneten Substanzen in Österreich unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen unterliegen: Während GHB[11] dem Suchtmittelgesetz unterstellt ist und damit strengen Kontrollen hinsichtlich Erwerbs, Besitz, Handel und Verwendung unterliegt, fallen die Stoffe GBL[12] und BDO[13] – die im Körper sehr rasch zu GHB verstoffwechselt werden und somit dieselben Wirkungen wie GHB entfalten – unter das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz. Beide Stoffe sind zudem industrielle Chemikalien und daher teilweise legal erhältlich. Diese unterschiedliche rechtliche Behandlung erschwert die Bekämpfung des Missbrauchs. Bestehende Gesetzeslücken müssen daher umge-hend geschlossen werden.
Entsprechend hat Deutschland bereits im November 2025 die Erwerbsmöglichkeiten für GBL und BDO durch gesetzliche Verschärfungen eingeschränkt. Herstellung, Inverkehrbringen und Handel von Reinstoffen und Zubereitungen dieser Stoffe mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent[14] wurden verboten. Hierzulande plant die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen lediglich „Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich K.O.-Mittel“[15] und hat einen entsprech-enden Antrag[16] verabschiedet. Auch wenn Informationsarbeit selbstverständlich wichtig ist, darf die Verantwortung jedoch nicht auf potenzielle Opfer verlagert werden. Vielmehr muss der Zugang zu missbrauchsgeeigneten K.O.-Substanzen auch in Österreich gesetzlich konsequent eingeschränkt werden, um Tätern die Möglichkeit zur Gewaltanwendung zu entziehen. Frauen müssen nicht vom Staat besser darüber aufgeklärt werden, dass Männer sie betäuben könnten, sondern Täter müssen daran gehindert werden, K.O.-Substanzen zur Ausübung sexualisierter Gewalt einzusetzen.
Genauso muss die Bundesregierung umgehend die im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen verankerte flächendeckende Ausrollung der Gewaltambulanzen endlich in die Tat umsetzen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereit-stellen. Gerade bei Verdacht auf K.O.-Tropfen ist eine rasche Untersuchung ent-scheidend, weil das Nachweisfenster äußerst kurz ist. Gewaltbetroffene müssen österreichweit die Möglichkeit haben, sich bei Verdacht auf Verabreichung von K.O.-Tropfen unmittelbar kostenfrei und opfergerecht untersuchen und Spuren forensisch und gerichtsfest sichern lassen zu können.
Das Ausmaß und die Brutalität der bekannt gewordenen Fälle, die internationale Vernetzung der Täter und der leichte Zugang zu missbrauchsgeeigneten Substanzen zeigen dringenden Handlungsbedarf. Es braucht umgehend ein umfassendes Maßnahmenpaket, das den Zugang zu diesen Substanzen ernstzunehmend einschränkt, rechtliche Lücken schließt, und Gewaltbetroffenen österreichweit eine rasche und rechtssichere Spurensicherung ermöglicht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, umgehend ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen den missbräuchlichen Einsatz von K.O.-Substanzen vorzulegen, das insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.
[1] Partnerin betäubt und vergewaltigt: Sieben Jahre Haft - noe.ORF.at
[2] „Schweizer Fall Pelicot“: Ein Phänomen rückt in die Öffentlichkeit - news.ORF.at
[3] Wie Recherchen über ein internationales Vergewaltigernetzwerk zum "niederösterreichischen Fall Pelicot" führten - dieStandard - derStandard.at › dieStandard
[4] Der "österreichische Pelicot": Betäubt, vergewaltigt und gefilmt | Kurier
[5] Wie Recherchen über ein internationales Vergewaltigernetzwerk zum "niederösterreichischen Fall Pelicot" führten - dieStandard - derStandard.at › dieStandard
[6] Das Vergewaltiger-Netzwerk auf Telegram | STRG_F
[7] Straftaten: Mehr Anzeigen wegen K.O. Tropfen in Österreich
[8] Drug Rape: Gisele Pélicot ist überall. Auch in Österreich - FALTER
[9] Warum es kaum Zahlen zu Fällen mit K.-o.-Tropfen, aber viele Betroffene gibt - Gegen Gewalt an Frauen - derStandard.at › dieStandard
[10] Ebd.
[11] Gamma-Hydroxybuttersäure
[12] Gamma-Butyrolacton
[13] 1,4-Butandiol
[14] Bundestag verabschiedet Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen | BMG
[15] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:f722ff53-fd15-4622-a917-3d45aa4c0620/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf
[16] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/279