1046/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde
betreffend Abschaffung von Privilegien für Superreiche – Steuersubvention für Privatfahrten mit Chauffeurservice ein Ende setzen
BEGRÜNDUNG
Zuletzt wurde bekannt, dass der vormalige EU-Kommissar und ÖVP-Politiker Johannes Hahn ausgerechnet am Vorabend der skandalösen Beisetzung des verurteilten Kriegsverbrechers Ratko Mladić den in der Kritik stehenden serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić getroffen hat. Kritik entspann sich auch deshalb, weil Hahn mittlerweile als Präsident des Generalrats der Österreichischen Nationalbank (OeNB) tätig ist.
Als solcher steht ihm trotz kaum vorhandener Repräsentationsaufgaben ein Dienstwagen mit Chauffeur, finanziert von der OeNB, zur Verfügung. Dem Vernehmen nach wird der Chauffeur inklusive Luxuskarosse von Johannes Hahn auch intensiv für private Zwecke genutzt.
Bereits 2009 stand Hahn – damals noch Wissenschaftsminister – in der Kritik, da er den Chauffeurservice des Ministeriums für eine Fahrt nach Venedig für einen privaten Segeltörn nutzte.[1]
Die private Nutzung ist dabei völlig legal: Der monatliche Sachbezug beträgt höchstens 960 EUR, bei einem Spitzenverdiener bedeutet das, dass mit einer Zahlung von höchstens[2] rund 480 EUR das Fahren mit Chauffeur zum Flat Rate Tarif als steuerlich abgegolten gilt. Dies ist insofern bemerkenswert, weil Dienstnehmer:innen grund-sätzlich alle geldwerten Vorteile als Lohnbestandteil versteuern müssen. Für Dienstwägen gilt grundsätzlich ein Höchstwert von 2 % der Anschaffungskosten oder eben die angesprochenen 960 EUR. Minister:innen zahlen noch weniger[3]: Der Höchstbetrag liegt bei 720 EUR Sachbezug, was eine maximale Steuerzahlung von 360 Euro ergibt. Eine völlige Ungerechtigkeit: Denn der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Pkw zur privaten Nutzung und Limousine mit Chauffeur. Der Handelsvertreter, der mit dem Firmenkombi einen Wochenendausflug mit seiner Familie macht, wird steuerlich gleich behandelt, wie ein Vorstandsvorsitzender mit luxuriösem Auto und Chauffeur.
Besonders im Fokus bei privater Nutzung von Dienstwagen mit Chauffeur stehen aber Regierungsmitglieder, andere Amtsträger:innen und öffentliche Funktionär:innen. Die Nutzung von deren Dienstwägen wird hierzulande bereits seit Jahrzehnten immer wieder teils heftig debattiert. Oft steht, wie bei der jüngsten Debatte rund um die Langversion des Audi A8, die sich Staatssekretär Josef Schellhorn gewünscht hatte, die Frage der Angemessenheit eines mit Sonderausstattung versehenen Modells der Oberklasse im Zentrum, schließlich geht es um den sorgsamen Umgang mit Steuergeld. Auch beim Ende 2025 erfolgten Rücktritt von Ex-Wirtschaftskammerboss Harald Mahrer spielten die üppigen Dienstwägen samt Chauffeur:innen der Spitzenfunktionäre eine Rolle, die sich nahtlos in den Eindruck einer abgehobenen Funktionärselite einfügten und schließlich Mahrers Rücktritt(e) unvermeidlich machten.
Einige „Dienstwagenaffären“ drehen sich um die dezidierte Privatnutzung der Dienstwägen durch Minister oder andere Amtsträger. In Erinnerung geblieben ist etwa der Fall Doris Bures, die als damalige Verkehrsministerin den Dienstwagen samt Chauffeur ihrer Tochter zur Verfügung stellte, damit diese zu einer Weinverkostung fahren konnte[4]. Wie der bereits oben erwähnte Urlaubstrip von Hahn nach Venedig wurde 2009 auch bekannt, dass der damalige Staatssekretär Andreas Schieder seinen Urlaub in Kroatien ebenfalls mit dem Dienstwagen absolvierte – angeblich ohne Chauffeur.[5]. Auch der ehemalige Verteidigungsminister Gerald Klug war mit einer Dienstwagengeschichte medial präsent, denn er ließ 2015 seinen Dienst-BMW extra von Wien in die Schweiz chauffieren, um dann einen dreitägigen Urlaub in Frankreich zu absolvieren – naturalmente samt Chauffeur[6]. Diese Liste ließe sich selbstverständlich noch weiter fortsetzen.
Wichtig ist, erneut zu betonen, dass die private Nutzung von Dienstwägen auch in den erwähnten Fällen rechtlich zulässig war und ist. Diese Regeln gehören geändert, denn sie sind eine Frage der Fairness und unzulässiger Privilegien: Arbeitnehmer:innen mit Dienstwagen, die diesen auch privat nutzen dürfen, versteuern dafür denselben[7] Sachbezug wie Spitzenverdiener, die herumchauffiert werden. Die nicht unkomp-lizierten Sachbezugsregelungen gibt es ja, damit der geldwerte Vorteil für Arbeit-nehmer:innen bei der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges möglichst angemessen abgebildet wird und versteuert wird. Wenn aber wie bei Generalrat Hahn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht selbst lenken muss, sondern ein – vom Arbeitgeber bezahlter – Chauffeur am Steuer sitzt, entsteht eindeutig ein massiver zusätzlicher, geldwerter Vorteil. Dieser gehört entsprechend besteuert. Im Falle von Amtsträger:innen und Funktionär:innen sollte der Bund jedenfalls prüfen, inwiefern und ob das private Chauffieren gesetzlich erlaubt bleibt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die Sachbezugswerteverordnung dahingehend anzupassen, dass bei der privaten Nutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch Arbeit-nehmer:innen ein angemessener Aufschlag zum Sachbezug berücksichtigt wird, wenn die Beförderung des/der Arbeitnehmer:in durch eine:n vom Arbeitgeber bereit-gestellte:n Chauffeur:in erfolgt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.derstandard.at/story/1246543429610/sommerferien-hahn-und-schieder-mit-dienstwagen-auf-urlaub
[2] Bei einem Steuersatz von 50%. Inkl. SV-Beiträge können sich bis zu rund 650 Euro monatlich ergeben, allerdings sind Spitzenverdiener meistens über der SV-Höchstbeitragsgrundlage, womit nur die zusätzliche steuerliche Belastung relevant ist.
[3] Gem. § 9 Abs. 2 Bundesbezügegesetz.
[4] https://www.derstandard.at/story/1333528551996/tochter-bei-weinverkostung-bures-rechtfertigt-private-nutzung-von-dienstauto
[5] https://www.derstandard.at/story/1246543429610/sommerferien-hahn-und-schieder-mit-dienstwagen-auf-urlaub
[6] https://kurier.at/politik/inland/privatreise-mit-dienstwagen-wirbel-um-minister-klugs-unkluge-reise/126.398.873
[7] Unter der Annahme derselben Anschaffungskosten und Emissionsintensität des Dienstwagens.