1047/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Klimawandelanpassung in der GAP

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Sommer 2026 war der heißeste unserer Messgeschichte – und er war auch einer der trockensten.[1] In Kombination mit einem bereits sehr trockenen vorangegangenen Winter und Frühling – in den ersten acht Monaten eines Jahres fiel noch nie so wenig Niederschlag wie heuer – entstand daraus eine bisher beispiellose Dürre. Die Hagelversicherung meldete bereits im August einen Dürreschaden von 1 Mrd. Euro.[2] Doch auch wenn die heurige Dürre bisher beispiellos war – sie wird es nicht bleiben. Aufgrund der menschengemachten Klimakrise müssen wir mit solchen und noch heftigeren Hitzesommern und andauernder Trockenheit, gleichzeitig aber auch mit Starkregenereignissen, immer häufiger rechnen.

 

Die Landwirtschaft spürt die Auswirkungen schon seit langem, und ist mit am stärksten von den Klimafolgen betroffen. Um unsere Lebensmittelproduktion auch für die Zukunft abzusichern, braucht es jetzt dringend umfassende Klimaschutz-maßnahmen in allen Bereichen – nur so haben wir überhaupt die Möglichkeit, uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Gleichzeitig ist es notwendig, jetzt rasch die richtigen Maßnahmen zu setzen, um die österreichische Landwirtschaft an häufigere und intensivere Extremwetterereignisse, insbesondere Dürren und Starkregen-ereignisse, anzupassen.

 

Die Gemeinsame Agrarpolitik verteilt derzeit jährlich etwa 1,8 Mrd. EUR im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Dass die österreichische Landwirtschaft trotzdem noch nicht ausreichend auf die zentralen Herausforderungen unserer Zeit vorbereitet ist, ist ein Armutszeugnis für die Arbeit des Landwirtschaftsministers und der Landwirtschaftskammern. Betriebe, die sich auf die klimatischen Veränderungen einstellen und ihren Beitrag zu Klima- und Naturschutz leisten, müssen sich vieles selbst erarbeiten und sind immer noch Vorreiter:innen – dabei hätten sie längst zum Standard werden müssen!

 

Die Gemeinsame Agrarpolitik muss nun raschestmöglich zum zentralen Instrument für die Anpassung der österreichischen Lebensmittelproduktion an die Klimakrise werden. Das umfasst eine Vielzahl an Bereichen:

 

·         Innovative Betriebe fördern: Insbesondere im ÖPUL, aber auch in den Projektmaßnahmen, braucht es ausreichend Mittel für die Anpassungs- und Resilienzmaßnahmen der Vorreiterbetriebe.

o   Eine eigene Maßnahme für Humusaufbau am Acker, z.B. mit Düngung mit Festmist und/oder Kompost, oder langen Fruchtfolgen mit hohem Leguminosenanteil. Böden mit höherem Humusgehalt können bei Starkregenereignissen mehr Wasser aufnehmen, und können das Wasser daher auch bei Trockenheit länger bereitstellen.

o   Die Förderung für die Bio-Landwirtschaft muss erhöht werden, da diese durch kreislauforientierte Bewirtschaftung und weitgehenden Verzicht auf externe Betriebsmittel Humusaufbau und ein gesundes Bodenleben fördert.

o   Förderung von Zukunftskulturen, die mit den veränderten Standortbedingungen in der Klimakrise zurechtkommen, und für die zukünftige Ernährung von Relevanz sind.

o   Extensivere Nutzung im Grünland fördern: Weniger Schnitte sorgen für tiefere Wurzelbildung, diverse und trockenheitsangepasste Grünlandmischungen erhöhen die Resilienz.[3]

o   Pflanzliche Produktion zum Erhalt der Selbstversorgung: Wenn die Lebensmittelproduktion aufgrund von Extremwetterereignissen zurückgeht, müssen die Ernten entsprechend effizienter – direkt für die menschliche Ernährung – genutzt werden. Dafür braucht es ein Förderprogramm zur Stärkung der pflanzlichen Produktion in Österreich, wie im Antrag 590/A(E) bereits beschrieben.

 

·         Klimawandelanpassung in die Breite bringen: Es wird auf Dauer nicht möglich sein, dass alle Jahre wieder öffentliche Steuermittel zur Entschädigung von Ernteausfällen bereitgestellt werden, obwohl den Betrieben bereits davor Förderungen in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. EUR jährlich in der GAP zur Verfügung stehen. Dass manche Betriebe nicht einmal die basalsten Anpassungsmaßnahmen vornehmen, ist irgendwann nicht mehr vermittelbar. Die GLÖZ Vorgaben müssen alle Betriebe, die Agrarförderungen (Flächenzahlungen) erhalten, erfüllen. Dort sollten die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion und übermäßiger Verdunstung, sowie für mehr Strukturen und mehr Diversifizierung festgeschrieben werden.

 

·         Wasser in der Landschaft halten: In Zeiten der Klimakrise müssen wir umdenken und das Wasser verstärkt in unseren Böden halten. Ein wichtiger Faktor dafür ist Humusaufbau und gesunde Böden (auch in Hinsicht auf Boden-struktur und Bodenleben), sowie vielfältige Landschaftsstrukturen, wie oben angesprochen. Es gibt aber auch viele alte Entwässerungsstrukturen auf unseren landwirtschaftlichen Flächen, dort können wir ansetzen. Es braucht:   

o   Pilotmaßnahmen zur dynamischen Bewirtschaftung von Drainagen im landwirtschaftlich genutzten Gebiet[4] und

o   die Wiedervernässung und Renaturierung von wertvollen Feuchtgebiets- und Moorflächen.

Einige bestehende Maßnahmen im ÖPUL tragen bereits zur Klimawandel-anpassung und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe bei. Das sind etwa Förderungen zur Neuanlage von Mehrnutzenhecken und Agroforststreifen, Mulch- und Direktsaat, oder verschiedene Begrünungsvarianten. Es stellt aber auch die aktuellste Evaluierung des ÖPUL 2023-2027 hinsichtlich des Beitrags zu Klima-wandelanpassung[5] fest, dass es deutliche Unterschiede in der Wirksamkeit gibt – und dass noch zahlreiche Maßnahmen fehlen, wie langjährige Fruchtfolgen, Humusaufbau, oder kontrollierte Steuerung von Drainagen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forst-wirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufge-fordert, in der österreichischen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 dafür zu sorgen, dass Klimawandelanpassung eine zentrale Rolle spielt, indem:

-       Förderungen für innovative Betriebe und hoch wirksame Klimawandelan-passungsmaßnahmen angeboten werden, etwa Humusaufbau, extensive Grünlandbewirtschaftung, oder Anbau von Zukunftskulturen

-       Klimawandelanpassung in der Breite verankert wird, durch entsprechende Vorgaben in den GLÖZ-Auflagen

-       Wasser in der Landschaft gehalten wird, durch dynamische Steuerung von Drainagen und Wiedervernässung von wertvollen Mooren und Feuchtlebensräumen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.



[1] https://www.geosphere.at/de/aktuelles/news/heissester-sommer-der-messgeschichte-rekordtemperaturen-an-mehr-als-100-messstationen-der-geosphere-austria

[2] https://www.hagel.at/presseaussendungen/duerreschaeden-2026/

[3] https://raumberg-gumpenstein.at/forschung/forschung-aktuelles/duerre-im-gruenland-2026.html

[4] https://www.springerprofessional.de/content/pdfId/53090056/10.1007/s00506-026-01248-x, https://bio-aus-bw.de/,Lde/Startseite/Artikel+_+Interviews/smarte-drainage

[5] https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirtschaft/gemeinsame-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/uebersicht-programmbegleitung/evaluierung/evaluierungsstudien-gsp23-27.html