1050/A XXVIII. GP

Eingebracht am 28.09.2026
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ANTRAG

der Abgeordneten Jakob Schwarz, Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Das Elektrizitätsabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2025, wird wie folgt geändert:

 

In § 7 Abs. 16 und § 7 Abs. 17 wird die Zahl „2027“ jeweils durch die Zahl „2028“ ersetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Elektrizitätsabgabe ist noch bis Jahresende um 93,3% für Haushalte und um 45,3% für Unternehmen gesenkt. Dieser Antrag fordert eine Verlängerung der Senkung um zumindest ein Jahr, um mit Jahresbeginn 2027 sprunghaft ansteigende Strompreise für Haushalte und Unternehmen zu vermeiden.

 

Ohne Verlängerung würde mit 2027 auch die Gesamtinflation leicht ansteigen. Durch die Verlängerung kann die Gesamtinflation (weiterhin) um einen Zehntelprozentpunkt gedämpft werden.

 

Das auf Basis der Zahlen des Budgetdienstes für das Jahr 2026 anzunehmende Netto-Entlastungsvolumen beträgt rund 410 Mio. Euro. Zuletzt wurde die Senkung via Dividendenausschüttungen finanziert. Eine nachhaltigere Gegenfinanzierung könnte beispielsweise durch das Heranziehen der Mehreinnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag-Fossile Energieträger oder aus der Umsatzsteuer auf Kraftstoffe sichergestellt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.