Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Elektrizitätsabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2025, wird wie folgt geändert:

In § 7 Abs. 16 und § 7 Abs. 17 wird die Zahl „2027“ jeweils durch die Zahl „2028“ ersetzt.