1052/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 28.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend Tierschutzkontrollen ausbauen, Tierhalteverbote durchsetzen!
BEGRÜNDUNG
Verhungernde Ziegen, Rinder die in Gülleseen stehen und mangels Alternativen dort auch liegen müssen, Misshandlungen von Tieren mit Stöcken, Elektroschocks und ähnlichem, Schweine mit schweren, unbehandelten Verletzungen: Solche und ähnliche Zustände werden regelmäßig von Tierschutzorganisationen in österreich-ischen Ställen aufgedeckt.[1] Dabei scheinen die Behörden vielfach zu versagen: Teils wurden die Betriebe schon mehrfach von besorgten Anrainer:innen gemeldet, teils arbeiten mit Tierhalteverboten belegte Personen weiterhin mit den Tieren, teils gibt es offenbar trotz vergangener Missstände nicht ausreichend Kontrollen – oder sie waren aus welchen Gründen auch immer folgenlos.
Die bestehenden Mängel im Bereich der Tierschutzkontrollen hat auch bereits der Rechnungshof in seinem Bericht „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung – Förderungen und Tierschutzkontrollen“[2] vom August 2024 festgestellt: Die Kompetenzzer-splitterung zwischen Bund und Ländern erschwert den Tierschutz, es gibt keine vollständigen Daten über Kontrollen und rechtskräftige Ausgänge von tierschutz-rechtlichen Strafverfahren, die Weitergabe von Informationen über tierschutz-rechtliche Strafverfahren funktioniert nicht, und nicht einmal die derzeit vorgeschrieb-enen Tierschutz-Kontrollquoten – die bereits sehr niedrig liegen und erhöht werden müssten – werden von den Ländern eingehalten.
Es kann nicht sein, dass weiterhin Tiere leiden, weil Verantwortung hin und her geschoben oder behördlichen Aufgaben schlicht nicht nachgekommen wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,
- gemeinsam mit den Ländern dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kontrollquoten eingehalten werden, sowie diese im Laufe der nächsten fünf Jahre zu verdoppeln,
- dafür zu sorgen, dass im VIS (Veterinärinformationssystem) ausnahmslos alle Kontrollen auf tierhaltenden Betrieben verzeichnet werden, und dass dort auch der Ausgang sowohl behördlicher Verfahren als auch Strafverfahren den Tierschutz betreffend aufgezeichnet werden,
- dafür zu sorgen, dass auch die Agrarmarkt Austria unverzüglich über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das strafrechtliche Verbot der Tierquälerei von den zuständigen Behörden informiert wird, so dass Agrarförderungen für diese Betriebe rasch entzogen werden,
- dem Nationalrat unverzüglich eine Novelle des Tierschutzgesetzes vorzu-legen, mit dem das Tierhalteverbot verschärft und insbesondere Umgehungs-konstruktionen verunmöglicht werden, und
- dem Nationalrat bis Ende Februar 2027 Bericht zu erstatten über die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Rechnungshof-Bericht „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung – Förderungen und Tierschutz-kontrollen“.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.