1055/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 28.09.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Michael Fürtbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Befristete Ausnahmeregelung von den Silageverzichtsauflagen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Heuwirtschaft“ aufgrund der Dürre 2026

 

 

Die außergewöhnliche Trockenheit des Jahres 2026 stellt die österreichische Landwirtschaft vor massive Herausforderungen. Nach Angaben der Österreichischen Hagelversicherung beläuft sich der direkte Dürreschaden in der Landwirtschaft bereits auf rund eine Milliarde Euro.[1] Besonders betroffen sind Grünlandbetriebe und viehhaltende Betriebe, die in zahlreichen Regionen mit erheblichen Ertragseinbußen und akutem Futtermangel konfrontiert sind. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat die außergewöhnliche Trockenheit bereits zum Anlass genommen, im Rahmen des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und der Ausgleichszulage Erleichterungen bei einzelnen Förderauflagen vorzusehen.

 

Das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) ist für die heimische Landwirtschaft von großer Bedeutung. Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des Programms Zahlungen an 89.794 Betriebe geleistet, womit rund 87 Prozent aller Betriebe des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) erfasst wurden.[2]

 

Eine der im ÖPUL vorgesehenen Maßnahmen ist die „Heuwirtschaft“, die in früheren Förderperioden als „Silageverzicht“ bezeichnet wurde. Im Jahr 2023 nahmen daran 11.927 Betriebe mit rund 123.000 Hektar teil. Auch aktuelle Branchendaten weisen weiterhin eine Größenordnung von rund 120.000 Hektar aus.[3]

 

Die Maßnahme „Heuwirtschaft“ untersagt grundsätzlich die Nutzung und Werbung von Grassilage am Betrieb. Unter normalen Bedingungen dient diese Vorgabe der Erhaltung traditioneller Heuwirtschaft. In einem außergewöhnlichen Dürrejahr führt diese Verpflichtung jedoch dazu, dass vorhandenes Grünlandfutter nicht in jener Form konserviert werden kann, die unter den gegebenen Witterungsbedingungen betrieblich notwendig wäre, um den akuten heimischen Futtermangel abzumildern.[4]

Gerade Mutterkuhbetriebe, Schafhalter, Pferdebetriebe und andere viehhaltende Betriebe könnten durch eine befristete Ausnahme zusätzliche Futterreserven für den kommenden Winter gewinnen. Auch Milchviehbetriebe, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen mit Molkereien weiterhin keine Silage an laktierende Tiere verfüttern dürfen, könnten zusätzlich erzeugte Silage für andere Tiergruppen verwenden.

 

Ausgehend von einer betroffenen Fläche von rund 120.000 Hektar und den im Antrag zugrunde gelegten Annahmen könnte durch die Nutzung eines zusätzlichen letzten Schnittes ein erheblicher zusätzlicher Futterertrag erschlossen werden. Bei einer angenommenen Jahresertragsleistung von acht Tonnen Trockenmasse je Hektar, einem Anteil von 20 Prozent für den letzten Schnitt und einem weiteren dürrebedingten Abschlag von 20 Prozent ergibt sich rechnerisch eine Größenordnung von rund 150.000 Tonnen zusätzlicher Trockenmasse. Diese Berechnung stellt eine modellhafte Abschätzung dar und hängt von Standort, Niederschlag, Pflanzenbestand und Ertragslage ab.

 

Eine befristete Ausnahme für das Antragsjahr 2026 würde daher einen unmittelbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit viehhaltender Betriebe leisten, ohne dass neue Förderprogramme geschaffen werden müssten. Da die für die Maßnahme vorgesehenen Mittel bereits budgetiert sind, sollte eine solche außergewöhnliche, dürrebedingte Ausnahme nicht zu einer Kürzung der den Betrieben zustehenden Prämie führen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, aufgrund der außergewöhnlichen Dürresituation 2026 unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu setzen, damit für Betriebe, die an der Maßnahme ‚Heuwirtschaft‘ des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) teilnehmen, für das Antragsjahr 2026 eine befristete Ausnahme vom Silageverzicht ermöglicht wird, sofern dies zur Sicherstellung der Futterversorgung erforderlich ist, und dabei sicherzustellen, dass die vorgesehene ÖPUL-Prämie trotz Inanspruchnahme dieser dürrebedingten Ausnahme in voller Höhe erhalten bleibt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1]    https://www.hagel.at/presseaussendungen/duerreschaeden-2026/ (aufgerufen am 21.09.2026)

[2]    https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirtschaft/gemeinsame-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/oepul-landingpage.html (aufgerufen am 21.09.2026)

[3]    https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/III-BR/861/imfname_1654675.pdf (aufgerufen am 21.09.2026)

[4]    https://www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelles/2023/oepul-2023-informationen-zur-massnahme-heuwirtschaft (aufgerufen am 21.09.2026)